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Stefan Schard

CDU 07.12.2023 Sitzungen 7/123

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes

Ich würde am Ende die Zwischenfrage gestatten. Herzlichen Dank. Deshalb haben wir bereits vor drei Jahren einen Antrag eingebracht, der die Änderungen und Klarstellungen der Verfassung des Freistaats Thüringen bezüglich der Wahl des Ministerpräsidenten zum Inhalt hatte. Wir als CDU-Fraktion hatten damals vorgeschlagen, dass im dritten Wahlgang die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, einschließlich der Ja- und Neinstimmen berücksichtigt werden soll, wobei Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen nicht mitgezählt werden sollten. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Der in der Anhörung völlig verworfen wurde, der Gesetzentwurf!) Unter eh schon schwierigen Mehrheitsverhältnissen ist die dafür notwendige Mehrheit überhaupt zur Verfassungsänderung von zwei Dritteln natürlich noch schwerer zu erreichen und es besteht die Gefahr, dass dieser Punkt trotz der dringenden Notwendigkeit der Regelung und der dringend notwendigen Rechtsklarheit nicht auf verfassungsänderndem Weg geklärt werden kann. Thüringen braucht aber diese Rechtsklarheit und auch diese Rechtssicherheit. Ich halte es nicht für verantwortbar, nicht sämtliche Möglichkeiten, die zu dieser Rechtsklarheit und Rechtssicherheit führen könnten, auch im Vorfeld führen könnten, auszuschöpfen. Ich will mir auch im Ergebnis gar nicht ausmalen, in welchem Licht Thüringen steht, sollte eine rechtmäßige Wahl eines Ministerpräsidenten vor dem Verfassungsgerichtshof überprüft werden müssen und im Ergebnis festgestellt werden, dass diese Wahl am Ende rechtswidrig war mit allen Folgen und Folgeproblemen. Unser Freistaat Thüringen wäre in einem nicht zu beschreibenden Umfang blamiert und das Vertrauen in die Regierung bzw. auch staatliche Institution wäre maximal beschädigt. (Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das war am 05.02.!) Natürlich steht in diesem Rechtsstaat auch der Klageweg offen und das soll er auch bleiben. Auch nach unserer Auffassung sollte der natürlich auch weiter offenstehen, da soll sich auch nichts ändern. Aber wir sagen auch, dass die Verabschiedung klarer Verfassungsregeln bei der MP-Wahl der Königsweg wäre. Ja, das ist richtig. Aber diesen haben wir mit unserem Verfassungsänderungsantrag damals und immer noch versucht zu beschreiten. Sofern dieser Weg aber aus unterschiedlichsten Gründen nicht beschritten werden kann und andere klarstellende Möglichkeiten zur Verfügung stehen, werben zumindest wir dafür, diese zumindest zu beschreiten. Und das sage ich noch mal unabhängig von der Frage, wie ein solches Ergebnis am Ende aussieht, ob es mehr unsere Meinung zutage befördert oder eben eine andere Meinung. Wichtig ist, dass dieses Land die Rechtsklarheit bekommt. Das soll im Vordergrund stehen, auch mit unserem Vorschlag zur Änderung des Gesetzes über den Hof. Aus diesem Grund haben wir auch einen Vorschlag vorgelegt, der das Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetz ändern soll und auch die Möglichkeit eröffnet, in diesem sehr eng umfassten Fragekreis der MP-Wahl den auch in einem nachträglichen Klageverfahren zuständigen Thüringer Verfassungsgerichtshof anzurufen und für diese Frage eine Positionierung abzugeben. Das muss natürlich – und so haben wir das auch formuliert – in einem sehr, sehr eng umfassten Bereich bleiben, da der Hof als Spruchkörper über ergangene Entscheidungen urteilt. Aber in dieser sehr, sehr wichtigen Frage, meine sehr geehrten Damen und Herren, in dieser sehr, sehr wichtigen staatspolitischen und staatsorganisatorischen Frage halte ich es für mindestens vertretbar, aber auch notwendig, dass wir so verfahren wie beispielsweise das Bundesland Bremen, die eine solche Vorabklärung für sich auch geregelt haben. Und bei Vorliegen eines objektiven Klärungsinteresses ist natürlich dann auch die Entscheidung hilfreich. Die Wahl zum Ministerpräsidenten ist der erste Akt zur Regierungsbildung, und das ist aus unserer Sicht natürlich ein so wichtiger Vorgang, dass eben diese Rechtsklarheit bestehen sollte. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Ein- fach noch mal die Anhörung anhören!) Unsere Verfassung lässt das auch ausdrücklich zu, dem Hof weitere Angelegenheiten zur Entscheidung zu übertragen. Letztlich erinnere ich mich auch noch gut an den Tag der Verfassung. Es waren ja auch einige Kollegen aus diesem Rund auf der Wartburg, als wir den Festakt auf der Wartburg gefeiert haben. Und ich erinnere mich auch noch gut an die Rede des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs hier in Thüringen, Herrn von der Weiden, der eindrucksvoll über die Wichtigkeit und die Bedeutung von eindeutigen Regeln bei der MP-Wahl und auch zur Unsicherheit einer MP-Wahl nach einem erfolglosen Vertrauensantrag gesprochen hat (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Schade, dass der nicht in der Anhörung war!) und dort auch das Bild des Schiedsrichters als Entscheider bemüht hat, um das auch noch mal bildlich kenntlich zu machen. Er hat bei den hier aufgeworfenen Fragen, mit denen wir uns heute hier auch beschäftigen, von zentralen Verfassungsfragen gesprochen. Das teilen wir und dadurch, dass wir das natürlich nicht nur teilen, sondern auch begrüßen würden, haben wir eben diesen Entwurf vorgelegt, um in Zukunft die von mir beschriebene Rechtssicherheit herbeizuführen, die Thüringen tatsächlich in der Vergangenheit gefehlt hat. Ich will noch was sagen: Natürlich gibt es unterschiedliche Meinungen und es gibt auch einen neuen Kommentar in Thüringen, alles richtig. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das stimmt nicht!) Aber das hilft uns doch nicht darüber hinweg, dass es weiter unterschiedliche Rechtsmeinungen gibt. Ich weiß auch nicht, mit Ihrem Reinrufen, Herr Schubert, wovor Sie Angst haben. Wir haben diese Angst nicht. Wenn der Hof sich positioniert und unsere Auffassung nicht vertritt, dann ist eines gewonnen: Rechtssicherheit. Und das braucht dieses Land. (Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Nein, ist es nicht!) Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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