Dorothea Marx
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist sehr schwer, sich in so einer Frage zu entscheiden, wo so viele mit durchaus vertretbaren Gründen meinen, dass sie recht haben. Wir haben in der Tat eine Anhörung gehabt. Die hat ergeben, dass eine Mehrheit der Anzuhörenden gesagt hat, man müsse das nicht regeln, das ginge auch so. Dann haben wir allerdings auf der Wartburg bei dem Festakt zum Jahrestag der Verfassung den Präsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs gehört und der hat uns gesagt: Selbst, wenn eine Mehrheit von Verfassungsjuristen sagt, das ist so und dass wir da nichts machen brauchen, steht es immer noch nicht so im Gesetz. Und wenn das der Präsident des Verfassungsgerichtshofs sagt, dann ist das nicht irgendwer. Das beschreibt das Problem. Ich stehe da immer so ein bisschen dazwischen, die ganzen letzten Monate schon, und sage immer, wenn es eindeutig so ist, wie die Verfassungsjuristen mehrheitlich meinen, könnte man es auch eindeutig so reinschreiben. Das scheitert aber daran, dass die Kolleginnen und Kollegen von der CDU sagen: Wir würden es gern reinschreiben, aber anders; wir würden die Meinung, die die Mehrheit der Rechtswissenschaftler hat, gern umändern in eine andere Auffassung, die wir vertreten, und die hätten wir gern in der Verfassung. Dafür gibt es natürlich dann keine Mehrheit. Wenn Kollegen von der anderen Seite sagen, es ist doch auch gar kein Regelungsbedarf da, dann finden wir nicht zusammen. Dann kommt der Mann, der nicht unwichtig ist in der Frage, und hat gesagt: Auch, wenn ganz viele Juristen sagen, so wie es ist, reicht es, sage ich euch, ich finde, es reicht nicht. Und sagt: Dann könntet ihr als Mittelding etwas machen, was es in anderen Bundesländern auch gibt, ihr könntet mal sicherheitshalber, um nicht von der einen oder anderen Seite – das hat er offengelassen – auf die Nase zu fallen, ein vorheriges Fragerecht an den Verfassungsgerichtshof gesetzlich normieren. Das war seine Idee. So richtig dumm ist sie auch nicht, das muss man jetzt auch mal sagen. Wie gesagt, von dem, der auch was zu sagen hat in der Frage, sollte man sich das schon mal in Ruhe anhören. Aber was mich persönlich jetzt auch wieder daran stört, ist, das ist natürlich wieder die zweitbeste Lösung. Der Verfassungsgerichtshof hat dann einfach nur gesagt, wir würden gern möglichem Ärger aus dem Weg gehen und möchten nicht gern in der laufenden Wahlentscheidung dann gefragt werden mit offenem Ausgang; wenn ihr uns vorher fragen würdet, wäre es uns lieber. Jetzt kann man immer noch sagen: Muss man nicht, das Ergebnis ist eindeutig. Aber wie gesagt, einer, der was zu sagen hat in der Frage, hat gesagt, er würde das nicht. Deswegen haben wir jetzt einen Vorschlag hier liegen, den ich nicht gut finde, weil ich immer am Ende finde, wenn ein Parlament etwas selber regeln kann, sollte es das machen und sollte sich nicht auf die zweite Lösung versteifen, zu sagen, wir fragen dann mal vorher, wie es richtig gewesen wäre, aber wenn das der einzig gangbare Weg ist, dann ist das selbstverständlich sinnvoll und leider auch erforderlich aus meiner Sicht. Oder vielleicht ist es ja auch hinterher nach den Anhörungen, die wir dann zu der Frage durchführen werden, auch ein Lichtblick in unseren Debatten der letzten Jahre, dann überweisen wir das jetzt an den Ausschuss und dann schauen wir mal, wie wir damit weiterkommen. Aber so richtig auf der Sieger- und auf der Gewinnerseite, finde ich, ist bis jetzt wirklich keiner so richtig. Deswegen sollten wir auch alle in der Frage ein bisschen demütig sein und uns dann mal anhören, was Sachverständige dazu zu sagen haben, und am Ende, das fordern wir auch immer in der Demokratie von den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der Selbstermächtigung, gucken, ob wir nicht auch selbst eine Lösung finden, bevor wir sagen, wir fragen dann mal vorher einen kurz vor der Angst, wie es geht. Herzlichen Dank.
(Beifall SPD)
