Dorothea Marx
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich der Migration durch Errichtung einer Zentralen Ausländerbehörde zur Beschleunigung der Aufnahme und Rückführung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Baum, herzlichen Dank für Ihren sehr sachlichen Beitrag. Davon bräuchten wir mehr in diesem Haus. Jetzt haben wir den Gesetzentwurf der CDU ganz eilbedürftig eingebracht. Das soll jetzt unbedingt noch auf die Spur gehoben werden. Der Forderung nach einer zentralen Ausländerbehörde kann man durchaus auch positive Seiten abgewinnen. Da läge es daran, das im Detail zu überprüfen, denn das ist schon auch unbefriedigend, weil es halt große Unterschiede gibt, wie die einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften mit dieser Aufgabe und ihrer Bewältigung umgehen und zurechtkommen – aus den verschiedensten Gründen. Da sperren wir uns nicht gegen eine Prüfung, uns das genauer anzuschauen. Allerdings trägt zum effektiven Management des Ankunftsgeschehens, das Sie als Mantra sozusagen über Ihre Initiative gestellt haben, der Gesetzentwurf insgesamt nichts bei. Das Gesetz zielt schwerpunktmäßig auf Zurückschiebung, Abschiebung, Rückführung, Ausweisungen, Vorbereitungsund Sicherungshaft sowie die elektronische Aufenthaltsüberwachung von Geflüchteten. Das sind alles Zitate aus Ihrem Gesetzentwurf und aus Ihren vorgelegten Paragrafen, insbesondere in Artikel 1 § 2 Abs. 4. Wie dabei humanitäre Standards der Flüchtlingsunterbringung gewahrt werden sollen, darüber verlieren Sie in Ihrem Gesetzentwurf kaum ein Wort. Die aktuelle Praxis, wie Geflüchtete in Thüringen derzeit untergebracht werden, ist sicherlich in Teilen zum Haareraufen. Das geben wir zu und deswegen gibt es jetzt auch Bedingungen und Vorkehrungen, dass wir das kurzfristig hoffentlich etwas bessern können. Aber sich jetzt gar keine Gedanken zu machen – wie Sie –, ist erst recht keine Lösung. Sie wollen Ankerzentren nach bayerischem Modell und haben dann entsprechende Regelungen zu den Aufnahme- und Rückführungszentren von der entsprechenden bayerischen Vorschrift kopiert. Das ist in Artikel 2 des bayerischen Aufnahmegesetzes zu finden. Allerdings gibt es inzwischen auch die problematischen Erfahrungen, die in Bayern gemacht wurden. Die Lebensbedingungen in solchen Einrichtungen sind insbesondere nicht auf die Bedürfnisse von Kindern und Familienangehörigen ausgelegt. Statt einer ruhigen Lernumgebung und kindgerechter Freizeit erwartet Minderjährige in Ankerzentren Isolation von der Außenwelt, wenig Privatsphäre und Konflikte rund um sie herum, weil es eine Sammelunterbringung mit sehr hohen Unterbringungszahlen sein würde. Sie haben in Ihrer bayerischen Copy-and-pasteVorschrift zwar eine Regel, die wohl darauf abzielen soll, dass Kinder und ihre Familien nicht länger als sechs Monate – Bundeshöchstfrist – zum Aufenthalt im Ankerzentrum verpflichtet sein sollen. Diese Rechtslage hat in Bayern nach den Erfahrungen der Wohlfahrtsverbände aber nicht verhindert, dass Kinder und ihre Angehörigen trotz dessen teils über einem Jahr in Ankerzentren untergebracht worden sind. Außerdem hat sich im Fall Bayern gezeigt, dass die in Ankerzentren untergebrachten Geflüchteten zum Teil keinen vernünftigen Zugang zu einer Rechtsberatung hatten. Und – das hören Sie zwar nicht gern – das Grundrecht auf Asyl ist ein Grundrecht und das Grundrecht auf Rechtsschutz gilt auch für Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Es liegt bereits auf der Hand, dass Geflüchteten ohne eine juristisch kompetente Beratung droht, wegen der Sprachbarriere und der mangelnden Erfahrung mit unserem Rechtssystem ausgeliefert zu werden. Ihr Gesetzentwurf krankt aber nicht nur an humanitären Defiziten, sondern lässt vor allen Dingen auch den organisatorischen Mehrwert vermissen, den Sie als übergeordneten Ansatz vorangestellt haben. Sie wollen die Ankerzentren anstelle der kommunalen Gemeinschaftsunterkünfte errichten, die die Landesregierung in den verschiedenen Planungsregionen einrichten möchte. Aber damit leisten Sie überhaupt gar keinen Beitrag dazu, Standorte für eine Unterbringungseinrichtung zu finden. Auch bei einem Ankerzentrum müssten Sie das erst mal auf die Beine stellen. Und wenn Sie da noch mal in Bayern schauen: In Bamberg will der Bürgermeister das Ankerzentrum nicht über das Jahr 2025 hinaus betreiben, weil er dezentrale Unterbringung bevorzugt, weil er die Fläche für sozialen Wohnraum braucht und weil diese Art der Massenunterbringung für Konflikte gesorgt hat. Der Standort in Donauwörth wurde aus den gleichen Gründen bereits vor mehreren Jahren geschlossen. Die Frage, wo man einen kommunalen Standort findet, braucht also auch im Fall von einem Ankerzentrum sehr viel Überzeugungsarbeit, Vertrauensbildung und Verhandlungsgeschick gegenüber den Kommunen und dazu leisten Sie überhaupt keinen Beitrag. Jetzt noch mal zum christlichen Menschenbild:
(Zwischenrufe aus der Fraktion der CDU:
Oh!) Da kommt immer „Oh“, wenn man das anspricht. Ich möchte nur mal sagen: Ich komme aus der ökumenischen Morgenandacht, Kollege Walk ist da regelmäßig unser Gast. Dort in einem Fürbittgebet, aus dem ich zitieren möchte, war der Satz enthalten: Bewahre uns vor der Sünde der Torheit nach der wohlfeilen Suche nach Sündenböcken. – Das haben wir hier auch. Und, Herr Schard, ich würde Sie auch nicht darauf ansprechen, wenn Sie sich jetzt nicht auch wieder damit gebrüstet hätten, dass Sie in den letzten Tagen in Ihrem Wahlkreis, der ja auch mein Wahlkreis ist, 1.400 Adventskalender an Kindergärten zugestellt haben, womit also der kommenden Geburt von Jesus Christus gedacht wird, der – wie gesagt – in einem Stall geboren wurde. Also auch da muss man nach den humanitären Werten fragen. Und in Ihrem Wahlkampf, in dem letzten Landtagswahlkampf haben Sie sich auch am Heiligen Abend an den Ausgang unserer, meiner Kirche gestellt, um die Kollekte zu sammeln für „Brot für die Welt“, für die Ärmsten der Armen. Wenn Sie diesen humanitären Ansatz vielleicht auch mal Ihrem Gesetzeswerk zugrunde legen könnten, dann würden wir hier weniger verhärtete Fronten finden und weniger Verbrüderung mit den Herren und den wenigen Damen von rechts außen. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
