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Laura Wahl

GRÜNE 07.12.2023 Sitzungen 7/123

Erster Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, wir beraten heute eine Stellungnahme des Landtags zum Ersten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms. Eine Beratung zu einem Zeitpunkt, zu dem eigentlich bereits der zweite Entwurf vorliegen sollte. Wie sinnvoll eine Landtagsbefassung zu dieser Zeit noch ist, lasse ich daher einmal dahingestellt. Jedenfalls müssen wir uns nun mit einer Beschlussempfehlung auseinandersetzen, die auf Initiative der CDU mit den Stimmen der drei Oppositionsparteien im Infrastrukturausschuss zustande gekommen ist. Mit einer Beschlussempfehlung allerdings, die für uns Bündnisgrüne in keiner Weise zustimmungsfähig ist. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Denn – das muss man so deutlich sagen – der Empfehlungstext zum Abschnitt „Energie“ kann nur als ein Frontalangriff auf den Ausbau klimafreundlicher Energieversorgung gewertet werden. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist nicht gut, denn hier muss man deutlich sagen, dass in dieser Beschlussempfehlung ein Ausmaß an Realitätsverweigerung zum Ausdruck kommt, das wirklich nicht mehr erträglich ist, insbesondere, wenn es eben nicht von rechts außen, sondern von einer demokratischen Fraktion wie der CDU kommt. Die Notwendigkeit des Windenergieausbaus in Zeiten von Klimakrise, von globalen Energieunsicherheiten immer wieder grundsätzlich infrage zu stellen, ist einfach grotesk. Auf der UN-Klimakonferenz, die gerade stattfindet, wird sehr wahrscheinlich gerade eine Verdreifachung des Ausbaus der Erneuerbaren bis zum Jahr 2030 beschlossen. Auf dieses Zwischenziel haben wir uns auch in Deutschland längst gemeinsam verständigt. Die gesetzlichen Grundlagen dafür finden sich sowohl im Bundesklimaschutzgesetz als auch im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Im EEG sind die Ausbauziele für das Jahr 2030 festgeschrieben. Für die Windenergie bedeutet dies beispielsweise eine installierte Leistung von 115 Gigawatt. Anstatt sich aber nun endlich in einem konstruktiven Prozess zur regionalen Umsetzung dieses Ziels in Thüringen zu beteiligen, geht die CDU, wie mit dieser Beschlussempfehlung passiert, weiterhin auf Totalblockade. Mit der Beschlussempfehlung lehnt die CDU Flächenziele, eine kommunale Öffnungsklausel und die Nutzung von Forstflächen ab. Eine Vernetzung in andere Landesgliederungen der Partei scheint es dabei nicht zu geben. Ich möchte nur ein paar Beispiele nennen. In Hessen wurden unter Zustimmung der CDU schon längst 2 Prozent der Landesfläche für die Windenergie ausgewiesen. Die CDU in NRW ließ im Landtag einen Antrag für eine kommunale Öffnungsklausel beschließen, weil mehr Wahlfreiheit für die Kommunen eben prinzipiell und sicherlich auch in diesem Themenfeld eine gute Sache ist. Die CSU in Bayern lenkt den Windenergieausbau ganz bewusst auf Forstflächen. Was macht die Thüringer CDU? Sie lehnt Flächenziele grundsätzlich ab und nimmt damit in Kauf, dass ab dem Jahr 2028 eine Regionalplanung zur Steuerung der Windenergie über Vorranggebiete nicht mehr möglich sein wird. Sie sieht eine vermeintlich einseitige Fokussierung auf die Windenergie, obwohl die Ausbauziele des EEG und des Windenergieflächenbedarfsgesetzes auf einen hälftigen Zubau von Windenergie und Solarenergie setzt. Mit dem pauschalen Ausschluss von Windenergieanlagen auf Forstflächen stellt sie sich gegen die Interessen von Waldeigentümerinnen, von Unternehmen, die auf regional erzeugten grünen Strom angewiesen sind. Selbst innerhalb der CDU, muss man deshalb feststellen, hat die Thüringer Landespartei mit ihrer fundamentalistischen Ablehnung der Windenergie ein absurdes Alleinstellungsmerkmal. Was wir stattdessen brauchen, ist doch ein konstruktiver Prozess zur Umsetzung der von Bundestag und Bundesrat längst beschlossenen Ziele. Ich möchte hier noch mal auf das Windenergiebeteiligungsgesetz hinweisen, das sich gerade in der parlamentarischen Beratung befindet und ein sehr guter Weg ist, wie wir für mehr Teilhabe sorgen können, wie wir dafür sorgen, dass die regionale Wertschöpfung in Thüringen noch mehr gestärkt wird und sowohl Wirtschaft als auch Menschen vom dezentralen Ausbau der Erneuerbaren ganz direkt profitieren. Zusammenfassend lässt sich sagen, diese Beschlussempfehlung, die uns hier heute vorliegt, missachtet nicht nur die gesetzlichen Vorgaben der Bundesebene. Würde ihr gefolgt, dann stünden die Regelungen im LEP im Konflikt zu bundesgesetzlichen Vorgaben. Die Beschlussempfehlung ist klimakrisenignorant und sie schadet dem Wirtschaftsstandort Thüringen. Auch das haben wir in diesem Plenum schon mehrmals debattiert. Es gibt viele Unternehmen, die auf lokal erzeugten, kostengünstigen grünen Strom dringend angewiesen sind, siehe zum Beispiel die Glasindustrie. Also machen wir uns endlich Gedanken darum, wo und wie wir konstruktiv diese dezentrale Energiewende auch in Thüringen voranbringen können. Wir Grüne lehnen die Beschlussempfehlung definitiv ab. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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