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Prof. Dr. Hoff

07.12.2023 Sitzungen 7/123

Fragestunde

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2, die ich gemeinsam beantworte: Formal betrachtet hat das Urteil keine direkten Auswirkungen auf Thüringen, weil es den Bundeshaushalt 2021 und ein Sondervermögen des Bundes betrifft. Über die daraus nun erwachsenen Anpassungen des laufenden, aber vor allem des kommenden Bundeshaushalts sind auch die Rückwirkungen auf den Landeshaushalt nicht auszuschließen. Sobald sich gerade aus den ausgebrachten Haushaltssperren Beschränkungen für das Eingehen von Verpflichtung zulasten von Folgejahren ergeben, können davon auch Maßnahmen in Thüringen betroffen sein. Es hat ja an verschiedener Stelle sowohl bei den Demokratieförderprojekten als auch bei den Energiemaßnahmen bereits im öffentlichen Raum eine Rolle gespielt. Die konkreten Folgen sind aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abzuschätzen. Durch die Bundesregierung wurde für das Jahr 2023 der Entwurf eines Nachtragshaushalts beschlossen. Ich bin heute Vormittag im Bundesrat gewesen, weil genau dieser Nachtragshaushalt dort heute erörtert wurde. In der ersten Beratung wurden keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf erhoben. Was den Bundeshaushalt 2024 angeht, dauern die Beratungen, wie man den Medien entnehmen konnte, innerhalb der Bundesregierung offenbar noch an. Aber es ist vorgesehen, dass in diesem Jahr noch die Beschlussfassung sowohl im Kabinett als auch im Bundestag stattfinden soll und spätestens am 22. Dezember in einer Sondersitzung des Bundesrats auch darüber entschieden werden soll. Es gibt sowohl vom Bundeskanzler als auch vom Bundeswirtschaftsminister die Aussage, dass alle geplanten Maßnahmen, insbesondere aus dem Klima- und Transformationsfonds trotz des Urteils realisiert werden sollen. Es muss also aus Sicht der Landesregierung derzeit abgewartet werden, welche Auswirkungen sich für Thüringen konkret ergeben und ob daraufhin Maßnahmen zu treffen sind. Zu Frage 3: Auch hier können zu den Plänen der Bundesregierung durch die Landesregierung keine Aussagen getroffen werden. Die Landesregierung hat bereits und wird auch künftig im Rahmen aller bestehenden Beratungsstrukturen mit den anderen Ländern und dem Bund darauf hinwirken, dass die Auswirkungen des Urteils nicht untragbar zulasten Thüringens gehen. So haben beispielsweise die Wirtschafts- und Energieministerinnen und ‑ minister der Länder diese Erwartungen in einem Treffen mit dem Bundeswirtschaftsminister zum Ausdruck gebracht und auch im Bundesratsverfahren werden die Länder die entsprechenden Interessen deutlich machen. Zu Frage 4: Thüringen hat im Jahr 2020 mit der Errichtung des Sondervermögens „Thüringer CoronaPandemie-Hilfefonds“ auf die Folgen der Coronapandemie reagiert. Diesem Sondervermögen wurden im Wege der Kreditfinanzierung ebenfalls noch im Jahr 2020 695 Millionen Euro zugeführt. Mit diesen Mitteln wurden ausschließlich Maßnahmen finanziert, die im Corona-Zusammenhang stehen. Maßnahmen im Zuge der Zweckerweiterung zum Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefonds im Jahr 2022 wurden über reguläre Haushaltsmittel finanziert, die dem Sondervermögen in den Jahren 2022 und 2023 zugeführt wurden. In Thüringen hat dann somit keine Umwidmung der Coronakredite stattgefunden. Dies hatte der Rechnungshof diese Woche ja auch in einem Schreiben noch mal entsprechend dargelegt. Damit habe ich, glaube ich, Ihre Fragen so weit beantwortet.

Protokoll ↗