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Robert-Martin Montag

FDP 07.12.2023 Sitzungen 7/123

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, richtig ist, eigentlich sollte unser kommunalpolitischer Sprecher, der langjährige Bürgermeister von Hohenleuben, Dirk Bergner, dazu sprechen, der ist aber heute in Vertretung der Präsidentin gerade unterwegs, deswegen darf ich ihn hier vertreten, auch wenn das natürlich nur schwerlich möglich ist. Ich darf vielleicht auch nur ein paar zentrale Punkte herausstellen aus der Debatte, die, glaube ich, auch im Ausschuss schon hinreichend dargestellt worden sind. Wir sind grundsätzlich natürlich der Auffassung, dass man die interkommunale Zusammenarbeit fördern sollte, das vor allen Dingen über § 24 Finanzausgleichsgesetz oder eben, was wir in der Haushaltsdebatte schon des Öfteren angemahnt haben, die über hundert Förderprogramme des Landes zusammenzufassen, damit man eben tatsächlich vor Ort auch die Probleme lösen kann, die man vor Ort sieht, ohne die politisch gesteuerte Position des Landes berücksichtigen zu müssen. Das Auszahlen von Prämien für eine Neugliederung halten wir dagegen allerdings für falsch, denn, wenn sich eine Neugliederung positiv auf Gebietsoder Verwaltungsstrukturen auswirkt, dann sollte sie es eben auch sein, ohne dass das Land dafür eine Hochzeitsprämie zahlt. Denn in der Praxis trat schon oft genug die Ernüchterung ein, wenn die Neugliederungsprämien ausgegeben sind und man dann vor Ort feststellen muss, wie wenig man selbst plötzlich nur noch regeln kann. Aber für uns gehört es eben auch zur kommunalen Selbstverwaltung, dass Gemeinden fusionieren können, wenn sich vor Ort alle einig sind. In der Liste der diesjährigen Fusionen sind allerdings auch Neugliederungen, bei denen in der Anhörung und in den vom TMIK zur Verfügung gestellten Unterlagen deutlich wurde, dass diese Veränderungen vor Ort eben nicht gänzlich positiv aufgenommen worden sind – Kollege Walk hat es schon angesprochen, Wünschendorf und Unterbodnitz – und eben nicht auf gänzlich positive Resonanz in der Bevölkerung treffen. Deswegen werden wir uns bei der Verabschiedung des Gesetzentwurfs enthalten. Hiermit bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit.

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