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Janine Merz

SPD 07.12.2023 Sitzungen 7/123

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Kollege Hande hat das auch zur Einbringung schon sehr deutlich gemacht, wir haben mit dem Sondervermögen, das wir im Jahr 2020 mitten in der Coronapandemie etabliert haben, viele Hilfen geleistet für Gesellschaft, Wirtschaft, staatliche und kommunale Verwaltung, Kultur, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger, um die Folgen draußen während der Pandemie abzumildern. Wir haben aus dem Landeshaushalt dafür damals 694 Millionen Euro überführt, später wurde der Fonds mit weiteren Haushaltsbeschlüssen in den Jahren 2022 und 2023 um weitere Landesmittel von insgesamt 132 Millionen Euro aufgestockt. Zusätzlich – das haben wir vorhin gehört – wurden im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sondervermögens im Gesetzentwurf der CDU nochmals Landesmittel in Höhe von 350 Millionen Euro aus den Rücklagen in das Vermögen überführt. Also auch hier noch mal ganz deutlich gesagt: keine reinen Kreditfinanzierungen. Gleichzeitig wurde die Zweckbestimmung damals auch um das Thema „Energiekrise“ erweitert. Grund war unter anderem die stark gestiegene Inflation getrieben durch viele Unsicherheiten auf den Märkten aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Sehr geehrte Damen und Herren, der ursprüngliche Anlass dieses Sondervermögens ist mit dem offiziellen Ende der Pandemie im April dieses Jahres nicht mehr gegeben. Aktuell werden noch die ausstehenden Ansprüche im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes aus dem Vermögen abfinanziert. Das ließe sich allerdings auch über den vorhandenen Haushaltstitel bewerkstelligen. Auch im Bereich der Energiekrise ist ein wesentlicher Veranlassungszusammenhang aus der Begründung im Gesetz entfallen: die nach oben getriebene Inflation. Lag sie im Oktober 2022 noch bei 9 Prozent, ist sie zum Glück zwischenzeitlich auf 3,6 Prozent gesunken. Auch die Abflüsse aus dem Wirtschaftsplan in den entsprechenden Titeln für die in der Gesetzesbegründung geforderten schnellen Hilfen für Unternehmen stagnieren leider oder eben auch zum Glück, wenn sie überhaupt jemals in dieser Intensität benötigt wurden, denn allein im Titel „Wirtschaftshilfen für Unternehmen – Thüringer Härtefallfonds“ wurden mehr als 100 Millionen Euro eingeplant, kein einziger Euro ist tatsächlich abgeflossen. In anderen Titeln sieht es ähnlich aus. Offenbar ist die Notwendigkeit für dieses Sondervermögen in der Realität nicht in der Form vorhanden, wie es einige gefühlt wahrnehmen. Noch in der vergangenen Woche haben der Rechnungshof im Haushalts- und Finanzausschuss und auch das Thüringer Finanzministerium festgestellt, dass das Thüringer Sondervermögen nicht negativ von den jüngsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts betroffen ist. Die Auflösung ist somit auch keine Panikreaktion aus Angst vor rechtlichen Folgen. Vielmehr wurde deutlich, dass die Mittel aus der Kreditaufnahme im Zuge der Coronapandemie in diesem Zusammenhang verbraucht wurden. Es ist aber offensichtlich so, dass wir nun ein Sondervermögen vorhalten, das in Teilen seinen Zweck verloren und auf der anderen Seite keinen aktiven Nutzen mehr hat. Es sind Landesmittel, daher kann man sie auch getrost in die Rücklage des Landes zurückführen oder im Falle einer vorhandenen Zweckbindung eben über den Haushalt bewirtschaften. Manch einer in diesem Haus würde einfach die Worte Haushaltsklarheit und ‑ wahrheit dazu bemühen. Daher plädieren wir für eine Auflösung im Jahr 2024. Über alles Weitere möchten wir gern im Haushalts- und Finanzausschuss weiterberaten. Ich beantrage die Überweisung dahin. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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