Marcus Malsch
Erster Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die besten Grüße von Frau Tasch. Sie ist leider krankheitsbedingt heute nicht hier und ich habe das übernommen, damit wir weiterkommen. Die Landesregierung hat dem Landtag mit Schreiben vom 9. März 2023 den Ersten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen mit der Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes zugeleitet. Gemäß § 52 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags wurde dieser Erste Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten federführend, an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz sowie an den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der federführende Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat den Ersten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen in seiner 42. Sitzung am 11. Mai 2023, in seiner 43. Sitzung am 22. Juli 2023 und in seiner 45. Sitzung am 31. August 2023 beraten und empfohlen, dass der Landtag gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes eine Stellungnahme abgibt – vergleiche auch Vorlage 7/5535. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz hat den Ersten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen in seiner 44. Sitzung am 6. September 2023 beraten und empfohlen, eine Stellungnahme wie vom federführenden Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten in der Vorlage 7/5535 empfohlen abzugeben – vergleiche dazu auch Vorlage 7/5558. Der Innen- und Kommunalausschuss hat den Ersten Entwurf zur Änderung zur des Landesentwicklungsprogramms Thüringen in seiner 49. Sitzung am 7. September 2023 und in seiner 51. Sitzung am 26. Oktober 2023 beraten und empfohlen, eine Stellungnahme wie vom federführenden Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten in der Vorlage 7/5535 empfohlen abzugeben – vergleiche auch Vorlage 7/5811. Dem Landtag wird nach alldem empfohlen, eine Stellungnahme gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes abzugeben. Der Wortlaut ergibt sich aus der Drucksache 7/8953. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
