Stefan Schard
Thüringer Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten und Aufgaben im Bereich der Migration durch Errichtung einer Zentralen Ausländerbehörde zur Beschleunigung der Aufnahme und Rückführung
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die anhaltend große Zahl von Asylsuchenden stellt nun schon seit geraumer Zeit alle Ebenen in unserem Land, vom Bund über die Länder, aber auch die Kommunen, vor erhebliche und große Herausforderungen. Wir wissen alle, dass in Suhl regelmäßig die Zulässigkeitsgrenzen überschritten werden, und vor wenigen Wochen musste auch in Thüringen ein Aufnahmestopp verhängt werden. In unseren Kommunen sind sämtliche Kapazitäten ausgereizt. Thüringen muss daher umsteuern. Mit unserem Gesetzentwurf zur Neuordnung der Zuständigkeiten im Bereich der Migration durch Errichtung einer Zentralen Ausländerbehörde zur Beschleunigung der Aufnahme und Rückführung wollen wir die Strukturen optimieren und an die Erfordernisse anpassen. Ein wesentlicher Punkt soll die Errichtung einer zentralen Ausländerbehörde sein, die landesweit Aufgaben bündelt, wodurch dann Synergieeffekte erreicht werden. Ein zweiter Punkt in diesem Zusammenhang mit der Errichtung dieser Behörde ist der Betrieb und auch die Errichtung von landeseigenen Aufnahme- und Rückführungszentren, in denen dann die Aufgaben von Unterbringung und Rückführung ebenfalls wiederum gebündelt werden und wo dann die Asylsuchenden, Asylbewerber je nach Bleibeperspektive in die Kommunen oder eben dann in diese Rückführungszentren verteilt werden. Das sind die wesentlichen Punkte. Zur weiteren Erläuterung würde ich dann bei unserem Gesetzesvorschlag noch mal reden. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
