Andreas Schubert
Fragestunde
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich würde wissen wollen: Wenn heute eine Kommune in Thüringen die Entscheidung treffen würde, grundsätzlich diese Anzeigen nicht mehr mit dieser Dringlichkeit versehen verfolgen zu lassen, würde es aus den Erkenntnissen der Landesregierung heraus einen Verstoß gegen irgendwelche Vorgaben, die sich vom Kommunalrecht ableiten ließen, geben oder nicht?
