Diana Lehmann
Einwilligung des Thüringer Landtags in die Veräußerung landeseigener Liegenschaften gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Thüringer Haushaltsgesetz 2023 und dem Beschluss des Thüringer Landtags vom 6. März 2020 (Drucksache 7/512 – zu Nr. I Ziffer 3.) hier: Liegenschaft in Erfurt, Parkstraße 3
Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. Mir liegen keine Wortmeldungen vor. Das ist auch jetzt nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/9175. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU, der AfD und der Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Das ist eine fraktionslose Abgeordnete. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen und ich schließe den Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12 Antrag der Landesregierung - Drucksache 7/9080 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/9176 Das Wort zur Berichterstattung erhält Herr Abgeordneter Wolf aus dem Haushalts- und Finanzausschuss.
