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Feller

07.12.2023 Sitzungen 7/123

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, sehr geehrter Herr Abgeordneter Worm, für die Thüringer Landesregierung beantworte ich die Mündliche Frage des Abgeordneten Worm wie folgt: Zu Frage 1: Ausbildungsinteressierte aus Nicht-EULändern benötigen für eine Berufsausbildung einen anerkannten Schulabschluss. Außerdem benötigen sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum und eine gültige Krankenversicherung bereits ab dem ersten Tag der Einreise. Des Weiteren ist bei der örtlichen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Für die Meldebescheinigung sind ein gültiger Reisepass mit Einreisevisum, ein Mietvertrag bzw. eine Bescheinigung des Wohnungsgebers vorzulegen. Für die Aufenthaltserlaubnis ist darüber hinaus die Vorlage der Meldebescheinigung, der Nachweis einer gültigen Krankenversicherung, der Nachweis über die Finanzierung des Aufenthalts und der Ausbildungsvertrag erforderlich. Für die Ausbildung sind darüber hinaus ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. Das ist im Regelfall das Niveau B2. Zu Frage 2: Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft unterstützt Thüringer Unternehmen bei der Gewinnung künftiger Auszubildender aus Nicht-EU-Ländern im Rahmen der Richtlinie „Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten“. Förderfähig sind dabei Ausgaben für Dienstleister, die für die geförderten Unternehmen einen Auszubildenden in einem Nicht-EU-Land anwerben. Zusätzlich sind Aufwendungen für Dienstleister förderfähig, bei denen die Anwerbung mit einer Sprachausbildung verbunden ist. Zudem werden im Rahmen der ESF-PlusFachkräfte-und-Weiterbildungsrichtlinie über den Fördergegenstand 3 unter anderem Projekte zur Fachkräftegewinnung im Ausland, nachfolgend Gewinnungsprojekte, sowie Projekte zur Unterstützung von den im Ausland gewonnenen Fachkräften und Auszubildenden in Thüringen gefördert. Die sogenannten Gewinnungsprojekte sind dabei vor allem in Drittstaaten tätig, um Fachkräfte und Auszubildende für Thüringen zu gewinnen. Zu Frage 3: Es gibt verschiedene Initiativen der Thüringer Wirtschaft, zum Beispiel das Vietnamprojekt der IHK Südthüringen, das Projekt „Ausbildungskoordination“ des DEHOGA Thüringen e. V., die sich darum bemüht, Auszubildende und Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern nach Thüringen zu holen. Diese Initiativen werden seitens der Landesregierung in unterschiedlicher Art und Weise begleitet, etwa durch Delegationsreisen wie jetzt vor wenigen Wochen nach Vietnam oder die Förderung der Sprachausbildung. Über die ESF-PlusFachkräfte-und-Weiterbildungsrichtlinie werden aktuell zehn Projekte mit dem Ziel der Fachkräfte- und Auszubildendengewinnung im Ausland gefördert. Diese Projekte sind in insgesamt 17 Zielländern tätig, nämlich Serbien, der Ukraine, der Mongolei, Brasilien, Chile, Usbekistan, Vietnam, den Philippinen, Kasachstan, Kirgisistan, Indonesien, Georgien, Moldau, Marokko, Neu-Mazedonien, Guatemala und Albanien. Die zehn Projekte planen, über den Förderzeitraum insgesamt 1.082 Fachkräfte und Auszubildende für Thüringen zu gewinnen. Der Förderzeitraum umfasst den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2025. Da sich die Fragestellungen auf die Bedarfe von Industrie, Wirtschaft und Handwerk beziehen, sei hier erwähnt, dass die Projekte grundsätzlich branchenoffen agieren. Ausnahmen stellen die Projekte der Parisat und des Instituts für Berufsbildung und Sozialmanagement gGmbH dar, die ausschließlich für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft tätig sind. Die anderen acht Projekte fokussieren zu großen Teilen Industrie, Wirtschaft und Handwerk. Unter anderem sind hier auch die Handwerkskammern Erfurt und Südthüringen als Zuwendungsgeber zu nennen. Schließlich plant das Land den Aufbau einer German Professional School – GPS – zur Gewinnung und Vorbereitung von Auszubildenden aus dem Ausland für den Thüringer Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Die Teilnehmenden werden dabei über einen einjährigen Zeitraum gemeinsam und gezielt auf den deutschen und einheimischen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie auf ein Leben in Deutschland vorbereitet. Diese Vorbereitung umfasst auch die sprachliche Qualifizierung. Der erste Durchgang soll bereits im März 2024 starten. Zu Frage 4 verweise ich auf die Antworten auf die Fragen 2 und 3. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗