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Denny Jankowski

AfD 07.12.2023 Sitzungen 7/123

Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes und des Thüringer Besoldungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste und Schüler auf der Tribüne und auch am Livestream, ich kann mich zu diesem vorliegenden Gesetzentwurf eigentlich relativ kurzfassen, wir werden dem zustimmen. Ich will aber doch ein paar Worte über die Genese des Gesetzentwurfs verlieren, da ich, ehrlich gesagt, ein wenig irritiert bin, besonders über das Vorgehen des Bildungsministeriums bei diesem Thema. Mir geht es hier besonders um den Teil der Gesetzesänderung, der sich mit der Verlängerung der Übergangsfristen für die Fachleiterzulagen befasst, vor allem, wie man mit den Fachleitern umgeht und wie lange man sie eigentlich im Unklaren gelassen hat. Ich habe Verständnis dafür, dass der Übergang von dem derzeitigen System mit den Zulagen für die Fachleitertätigkeit hin zu den wieder eingeführten Funktionsstellen für die Fachleiter ein wenig dauert, auch weil hier natürlich Besetzungsprozesse des Beamtenrechts eingehalten werden müssen, weil es sich formal um ein Beförderungsamt bzw. um eine Stellenneubesetzung handelt. Dafür gibt es Ausschreibungsfristen, Einspruchsfristen usw., da habe ich volles Verständnis und das braucht seine Zeit. Aber dass man diese Besetzung nicht bis zum Jahresende schafft, das ist lange bekannt, und auch, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung der bisherigen Zulagen zum Jahresende auslaufen, wusste man. Bereits in der Juni-Sitzung des Bildungsausschusses wurde dies thematisiert. Es wurde auch explizit seitens des Ministeriums auf diesen Umstand hingewiesen. Wir bekamen zu hören, dass man sicherstellen möchte, dass keiner der Fachleiter, die bisher eine Zulage erhalten und bei denen der Besetzungsprozess bis zum Jahresende noch nicht abgeschlossen ist, in ein Loch fällt. Es hieß, zum Erhalt der Zulagen ist eine Veränderung der Übergangsregel im Thüringer Besoldungsgesetz notwendig. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren zur Änderung der Vorschrift ist in Vorbereitung. Nur getan hat sich seitdem nichts vonseiten des Ministeriums. Es meldeten sich im Oktober und November mehrere Fachleiter bei mir, die sauer waren, dass sie nicht wussten, wie es am Ende weitergehen soll. Ihnen wurde vom zuständigen Schulamt mitgeteilt, dass sie die Stelle als Seminarrektor frühestens zum 1. April bekommen und die Zulage für die Fachleitertätigkeit definitiv zum Ende des Jahres wegfällt. Natürlich sind die Betroffenen stinksauer und ich frage mich wirklich, wie hier mit den betroffenen Fachleitern umgegangen wird. Es wäre auch ein Leichtes gewesen, mit den Betroffenen vernünftig zu kommunizieren und sie nicht lange im Unklaren zu lassen, man hätte auch eine entsprechende Änderung des Besoldungsgesetzes zeitnah einbringen können. Das wäre kein großer Aufwand gewesen. Im Wesentlichen hätten ja vier, fünf Zeilen für die Begründung gereicht. Wir reden ja hier, wie gesagt, über eine Änderung des Datums für die Übergansfrist für die Zulagen. Und mehr nicht. Aber selbst das bekam das Bildungsministerium nicht hin, selbst nach einem halben Jahr nicht. Weil sich nichts getan hat und die Frage der betroffenen Fachleiter bei uns ankam, stellten wir einen entsprechenden Selbstbefassungsantrag zu diesem Thema auch im letzten Bildungsausschuss. In der schriftlichen Antwort des Bildungsministeriums hieß es aber wieder nur, dass die Landesregierung an einer Änderung des Besoldungsgesetzes diesbezüglich arbeitet. Jetzt also, zum spätmöglichsten Zeitpunkt, kommt nun die Gesetzesänderung. Dann aber nicht wie angekündigt von der Regierung oder dem Ministerium, die arbeiten wahrscheinlich immer noch an den paar Sätzen. Nein, der Antrag kommt von den regierungstragenden Fraktionen. Zu einem Zeitpunkt, an dem die Änderung schnell durch das Parlament in erster, zweiter Lesung – ich muss es so sagen – durchgepeitscht werden muss. Und dann noch gekoppelt an einen komplett anderen Sachverhalt, nämlich die Änderung des Lehrerbildungsgesetzes und die Angleichung der Studiendauern in Jena und Erfurt für das Lehramt an Regelschulen. Also zwei komplett unterschiedliche Dinge, die rein gar nichts miteinander zu tun haben, werden in einem Gesetzesantrag verwurstet. Diese Koppelung hat für mich natürlich auch ein gewisses Geschmäckle. Denn durch den Zeitdruck, der durch das Auslaufen der Übergangsfristen für die Fachleiterzulagen entsteht, soll jetzt die Änderung des Lehrerbildungsgesetzes übereilt verabschiedet werden. Ich begrüße deswegen den Vorschlag von der CDU, die getrennte Abstimmung über die einzelnen Sachverhalte durchzuführen. Den Artikeln 2 und 3 des Gesetzentwurfs, die sich mit dem Besoldungsgesetz befassen, werden wir zustimmen. Den Artikel 1, der sich mit dem Lehrerbildungsgesetz beschäftigt, würden wir gern an den Ausschuss überweisen. (Beifall AfD) Sollte es hingegen nicht zu einer getrennten Abstimmung kommen oder die Überweisung des Lehrerbildungsgesetzes nicht die nötige Mehrheit finden, würden wir auch dem gesamten Gesetzentwurf dann zustimmen, wenn auch sehr zähneknirschend. Vor allem deswegen, weil wir nicht wollen, dass die Fachleiter dann die Leidtragenden sind für die desolate Leistung dieser Regierung und ihre Unfähigkeit, selbst einfachste Gesetze zeitnah auf den Weg zu bringen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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