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Janine Merz

SPD 07.12.2023 Sitzungen 7/123

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste, jeder und jede von uns hat ja so ein unterschiedliches Timing, was das Besorgen der Weihnachtsgeschenke angeht. Der eine ist früher dran, im November, das hätten wir hier auch schon haben können, der andere etwas später. Wenn man Gesetze unter den Weihnachtsbaum legen könnte, dann hätten wir – denke ich – heute mit dem Gemeindeneugliederungsgesetz ein schönes großes Paket fertig geschnürt. Denn dieses Gesetz kann man durchaus auch als ein Geschenk für die kommunale Daseinsvorsorge begreifen. Denn wir stärken mit diesem Gesetz tatsächlich die kommunale Daseinsvorsorge, weil zum Beispiel einzelne Feuerwehren so einfacher an eine gute und bessere Ausstattung kommen oder deren Ausbildung gestärkt wird, um sie weiter auf ein höheres Niveau zu bringen, oder weil Gemeinden so einen größeren, flexibler arbeitenden Bauhof haben möchten, um ihre Bürgerinnen und Bürger vor Ort noch besser zufriedenzustellen. Das sind Wünsche von verschiedenen Gemeinden, die heute im Mittelpunkt stehen, und darauf fußt unser Gesetz. Wir sind uns bewusst, freiwillige Gemeindeneugliederungen müssen von langer Hand vorbereitet sein. Seien es im Einzelfall grundsätzliche Vorbehalte von Bürgerinnen und Bürgern oder seien es Wachstumsschmerzen, die auch auf die größeren aufnehmenden Kommunen zukommen mögen. Deswegen ist es gut, dass in einer Vielzahl der Gemeinden in Vorbereitung dieses Neugliederungsgesetzes auch viele Bürgerbefragungen durchgeführt wurden, zum Beispiel in Anrode, Glasehausen, Hohes Kreuz, Hallungen oder Sülzfeld. Deswegen ist es auch richtig, dass wir auch als Landtag zusätzlich der Landesregierung noch mal mit unserem Entschließungsantrag einen weiteren Auftrag mitgeben, nämlich zu prüfen, ob und in welchen Fällen spezielle Härten bei der Neugliederung auftauchen und wo das Land dann möglicherweise noch mal die helfende Hand reichen kann. Das ist bewusst auch ein Signal an verschiedene Gemeinden, die in der Anhörung und im direkten Kontakt mit uns Abgeordneten auf schwierige Umstellungen, zum Beispiel bei der Wasser- und Abwasserversorgung, hingewiesen haben. Freiwillige Gemeindeneugliederungen zu unterlassen, ist dafür auf jeden Fall keine Lösung. Schauen Sie auf die eine Seite, wenn zum Beispiel in einer Gemeinde heute nur noch rund 200 Einwohner leben und sie bis zum Jahr 2040 voraussichtlich auch noch die Hälfte dieser Einwohner verlieren, dann ist das auf Dauer sicher nicht mehr tragfähig. Die CDU möchte solche Strukturen mit dem Kleine-Gemeinden-Programm derzeit mit 60 Millionen Euro auch noch subventionieren. Das hat aus unserer Sicht wenig Perspektive und das Geld sollte viel besser in diese Investitionen, die ich eben auch zum Beispiel im Abwasser- oder Wasserbereich genannt habe, gepackt werden. Viel eher sollten wir darüber reden, wie wir hier kommunale Selbstverwaltung auf neue und stärkere Füße stellen. Und sehen Sie auch auf der weiteren Seite die Chance, die Neugliederungen bieten. Das ist zum Beispiel die hier im Landtag viel diskutierte Frage, wie wir Gemeinden immer wieder auch an bessere Förderungen heranbringen können, damit sie sich langfristig besser entwickeln können, denn größere Gemeinden haben bessere und leistungsfähigere Verwaltungen und können natürlich dann auch besser Fördermittel abfragen. So lässt sich dann die Lebensqualität vor Ort besser bewerkstelligen. Das nennt man insgesamt Synergie, und Synergien funktionieren eben auch bei Verwaltungen, so wie sie auch bei Wirtschaftsunternehmen funktionieren können. Heute beschließen wir dieses sechste Gemeindeneugliederungsgesetz seit 2018, das das SPD-geführte Innenministerium und die Koalitionspartner gemeinsam auf den Weg gebracht haben, und wir ziehen Bilanz: Mittlerweile wurden in allen 17 Landkreisen Thüringens Gemeinden neu gegliedert, weil sich die Gemeinden eben in eigener Entscheidung dazu entschlossen haben, dass sie sich neu aufstellen möchten, und es zeigt, es gibt eine hohe flächendeckende Bereitschaft und Akzeptanz, dass es eben auch noch weiter funktionieren kann. Ich wette darauf, auch der nächste Thüringer Landtag sollte diese Erfolgsgeschichte weiterschreiben. Vielen Dank. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

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