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Prof. Dr. Hoff

07.12.2023 Sitzungen 7/123

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, wie auch bei der Anfrage des Abgeordneten Tischner machen wir uns auch im vorliegenden Fall die Annahme der Schaffung eines Versorgungspostens nicht zu eigen. Zu den gestellten Fragen 1 und 3: Der Dienstposten des stellvertretenden Leiters der Landesvertretung Berlin bzw. Abteilung Berlin, Vertretung beim Bund ist seit dem 1. Dezember 2021 unbesetzt. Bei der in Rede stehenden Stellenausschreibung handelt es sich um eine bundesweite Ausschreibung, die allen infrage kommenden Bewerberinnen und Bewerbern die Möglichkeit zur Bewerbung eröffnet. Der Kreis der Beschäftigten in der B-Besoldung ist im Bundesgebiet ausreichend groß, sodass keine unzulässige Einschränkung des Bewerberfelds vorliegt. Ziel der Ausschreibung ist es, hochqualifiziertes und bereits entsprechend erfahrenes Personal zu gewinnen. Wie angesichts des Umstands, dass der ausgeschriebene Dienstposten bereits besteht und die Ausschreibung keine unzulässige Einschränkung des Bewerberfelds vorsieht, der Fragesteller die Annahme der Schaffung eines Versorgungspostens formuliert, erschließt sich deshalb nicht. Zu Frage 2: Seit dem 1. Dezember 2021 und dem damit verbundenen Wechsel der bisherigen stellvertretenden Abteilungsleitung ist keine förmlich bestellte Vertretung vorhanden. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgte durch eine interne Vertretung. Zu Frage 4: In der Thüringer Landesverwaltung sind im Landeshaushalt 2023 acht Planstellen mit der Wertigkeit der Besoldungsgruppe B2 ausgebracht. Auf Grundlage der Meldung der Ressorts zur Stellenbesetzung zum Stand 31. Oktober 2023 bzw. der Meldung des Thüringer Landesamts für Finanzen, Abteilung Bezüge, werden insgesamt sechs Bedienstete nach der Besoldungsgruppe B2 besoldet. Ich darf noch mal darauf hinweisen, dass es sich um eine bundesweite Ausschreibung handelt, in der sich Personen sowohl aus Thüringen wie dem Bundesgebiet bewerben können.

Protokoll ↗