Olaf Kießling
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Energiekrise- und Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetzes
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne, meine Vorrednerin hat jetzt schon mal ein bisschen zu den Zahlen des Sondervermögens ausgeführt, das will ich jetzt nicht noch mal wiederholen. Aber ich will den Blick vielleicht mal in eine andere Richtung lenken, denn das Corona-Pandemie-Hilfefondsgesetz soll nun zum vierten Mal geändert werden. Diesmal soll das Sondervermögen zum Ablauf des 29. Februar 2024 aufgelöst und das dann vorhandene Restvermögen von geschätzten 200 Millionen Euro dann wieder zurück in den Kernhaushalt zugeführt werden. Das ursprüngliche Ablaufdatum war mal mit dem 31.12.2025 benannt worden, nach mehreren Änderungen, und würde dann somit obsolet werden. Der Grund, wie nun angeführt, steht auch in dem Antrag: offizielles Ende der Pandemie im April 2023. Daher sei der Sonderfonds nicht mehr nötig, hat meine Vorrednerin auch noch mal ausgeführt. Mit ihrer Wortwahl von dem offiziellen Ende der Pandemie, so kann man auch von einem Ende der Plandemie sprechen, Ihre Coronaplandemiemaßnahmen haben uns allen sehr geschadet, wie auch dieser Coronavirus selbst. Wir als AfD-Fraktion standen dem ganzen Coronathema inklusive des Corona-Sondervermögens sehr kritisch gegenüber. Wir hatten damals gefordert, dass die Hilfen in Sachen Corona auch ohne Weiteres wegen der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit über einen Nachtragshaushalt abgewickelt werden könnten, aber schön, dass Sie nun die Einsicht haben, diesen unseren Vorschlag aus dem Jahr 2020 nun demnächst umsetzen zu wollen. Doch bin ich der Meinung, dass diese Erkenntnis mit Sicherheit wohl nicht nur damit zu tun hat, sondern auch das Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichtshofs zu den 60 Milliarden da eine Rolle spielt, auch wenn Frau Merz gerade ausführte, dass es nicht so wäre, denn die Coronakredite wurden dort für den Bund aufgenommen. Hier wurde mit dem Gerichtsurteil auch noch mal klargestellt, dass die Gelder, vor allem auch Kreditmittel, zum einen einer echten Notlage bedürfen und diese Notlage jährlich festzustellen ist und zum anderen, sofern die Notlage festgestellt wurde, die Hilfsgelder dann auch zweckgebunden ausgegeben werden müssen. Doch was hat unsere rot-rot-grüne Regierung in den ersten Coronahilfsfonds eingeplant? Man wollte Waffen kaufen, Mitteldistanzwaffen, man wollte für die Ministerien Jalousien kaufen, das stand alles auf dem Wunschzettel. Das hat natürlich nichts mit Corona zu tun, meine Damen und Herren. An diesen Beispielen, die ich noch fortsetzen könnte, ist die Gesetzwidrigkeit unter dem Blick der jetzt auch entstandenen Gerichtsurteile klar erkennbar, auch wenn wir von Anfang an für Hilfen für die Bürgerinnen und Bürger, auch für unsere Wirtschaft waren, aber eben nicht auf diese Art und Weise. Die Übertragung der 82 Millionen Euro aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen des Thüringer CoronaPandemie-Hilfsfonds hatte ich in meiner Rede zur Schlussdebatte zum Landeshaushalt 2022 bereits kritisiert, da sie bewusst gegen eine Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofs beim ähnlich gelagerten Coronahilfsfonds verstoßen hat. Dem Corona-Sondervermögen fehlte von Anfang an die unter dem Gesichtspunkt der Haushaltsklarheit erforderliche Transparenz in der Abgrenzung zum Kernhaushalt. Auch haben Sie laut Wirtschaftsplan des Corona-Sondervermögens Ausgaben getätigt, welche nichts mit Coronakosten zu tun haben, wie zum Beispiel Zuschüsse für die Sanierungen von Denkmälern, Geld für die digitale Infrastruktur oder Naturschutzprojekte oder Unterbringungskosten Geflüchteter, wofür damals unter anderem diese 82 Millionen Euro aus dem Kernhaushalt herhalten mussten. Daher hatten wir auch entsprechende Änderungsanträge eingebracht wie zum Beispiel in Drucksache 7/4848. Aber die wurden leider alle abgelehnt. Damals hatte ich Ihnen schon gesagt, dass solche geplanten Ausgaben in den Einzelplänen im Kernhaushalt abgebildet werden können, was Sie nun auch in Sachen Energiehilfen und -unterstützung scheinbar ab dem 1. März 2024 machen wollen. Zur Zulässigkeit des Sondervermögens hatte ich auch damals schon auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags WD 15/21 verwiesen, welches am 10.01.2022 mit Drucksache 7/4690 veröffentlicht wurde. Auch die hausgemachte Energiekrise und die damit verbundene Erweiterung des Coronahilfefonds mit dem Gesetz vom 21. Dezember 2021 auf das Energiekrise- und CoronaPandemie-Hilfefondsgesetzes ist von Anbeginn an zweifelhaft gewesen, da Sie in dem Hilfsfonds die Dekarbonisierung der Wirtschaft auf der Agenda hatten bzw. immer noch haben. Auch hier hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts klargemacht, dass die Hilfsgelder zweckgebunden ausgegeben werden müssen und nicht mal eben für grüne Klimaideologie umgewidmet werden dürfen, so wie es unsere grüne Landesregierung vorhat und auch schon getan hat. Laut kürzlicher Aussage der Landesregierung wurden die Hilfsgelder in Höhe von ca. 694 Millionen Euro
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Le-
sen Sie doch noch mal im Errichtungsgesetz zum Sondervermögen nach, was da alles drinsteht!) vollständig nur für echte coronagebundene Ausgaben verwendet, was mir aufgrund der bisher genannten Beispiele zweifelhaft erscheint. Da Sie scheinbar nun langsam zu den Haushaltsgrundsätzen der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit zurückkommen wollen, freut es uns. Daher stimmen wir gern der Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 7/9127 an den Haushalts- und Finanzausschuss zu und sind gespannt auf die dortige Beratung. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
