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Torben Braga

AfD 07.12.2023 Sitzungen 7/123

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Damen und Herren, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne und am Livestream, es wurde zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU schon vieles gesagt. Ich möchte das nicht wiederholen, sondern nur Folgendes: Ich bringe zum Ausdruck, dass ich mit vielem dessen, was hier gesagt wurde, ausdrücklich konform gehe. Ich finde, Frau Abgeordnete Marx und die Vorrednerin haben den Stand der Debatte zutreffend zusammengefasst. Nur in einem Punkt will ich etwas weiter gehen und ergänzen: Wir sind zwar auch der Auffassung, dass das Gesetz an den Justizausschuss überwiesen werden soll und eine Anhörung entsprechend auch durchgeführt werden soll und dort auch Debatten dazu stattfinden sollten. Ich bezweifle aber oder habe jedenfalls meine Zweifel, inwiefern eine neuerliche Anhörung zu dieser Frage gewinnbringend sein wird, denn – so ist meine Erinnerung, ebenso wie die von Herrn Blechschmidt – die Mehrheit der Wissenschaftler, die man für gewöhnlich bei solchen Anhörungen fragen würde, welche Position sie zu diesem Gesetz vertreten, hat sich bereits zu der sehr eng damit verbundenen Frage der Auslegung der Verfassung in der Frage der Ministerpräsidentenwahl geäußert und mehrheitlich festgestellt, dass kein Änderungsbedarf besteht, weil die Auslegung ja sehr eindeutig sei in eine bestimmte Richtung. Insofern gehe ich davon aus, dass die Anhörung zu diesem Gesetz das ähnliche Ergebnis hervorbringen würde, nämlich die Feststellung, das Gesetz erübrigt sich weitgehend, weil es sozusagen die Absicht hegt, eine Frage klären zu lassen, die keiner Klärung bedarf. Insofern dreht sich das so ein Stück weit im Kreis. Aber auch da: Ich denke, es schadet jedenfalls nicht, wenn man sich externen Sachverstand noch mal anhört. Und wenn sich der Ausschuss dann mit dieser Frage noch einmal befassen möchte, dann soll er das gern tun, an unseren Stimmen wird das mit Sicherheit nicht scheitern. Ich möchte insofern zu diesem Gesetz nur zwei Gedankenfetzen loswerden als Stellungnahme meiner Fraktion: Erstens: Wir sind ausdrücklich ebenfalls der Auffassung, die auch schon im außerparlamentarischen Raum geäußert wurde, dass dieses Gesetz in bedenklicher Hinsicht die Systematik unserer demokratischen Rechtsordnung infrage stellt. Es stellt sich in der Tat die Frage, ob hier nicht das Wesen des Verfassungsgerichts als Kontrollinstanz so ein Stück weit hintergangen wird und ein Stück weit ad absurdum geführt wird. Frau Martin-Gehl, frühere Verfassungsrichterin, hat das ja besser zum Ausdruck gebracht, als ich es jemals könnte. Es stellt sich dann die Frage der Befangenheit bei Richtern, die sich dann schon vorher geäußert haben, falls eine nachträgliche Prüfung stattfinden würde usw. Das muss ich nicht noch einmal wiederholen. Es wirft jedenfalls eine ganze Reihe von Fragen auf, was in diesem Gesetz hier vorgeschlagen ist. Zweitens – und das muss ich an dieser Stelle loswerden, auch wenn es vielleicht unangenehm ist für den einen oder anderen –: Das Entscheidende oder warum wir dieses Problem, das aus Sicht einer bestimmten Fraktion ja besteht, nach wie vor haben, ist ja auf diese Fraktion selbst zurückzuführen. Ich meine, bei der Frage der Auslegung der Verfassung in diesem Punkt, nämlich der Frage der notwendigen Mehrheit oder der notwendigen Stimmen bei der Wahl des Ministerpräsidenten, hätte die Fraktion der CDU doch bei der letzten Ministerpräsidentenwahl durchaus forcieren können, dass dort eine Klärung stattfindet, indem sie sich einfach gegen den Kandidaten, der dort zur Wahl stand, im dritten Wahlgang im März 2020 ausgesprochen hätte. Hat sie aber nicht, sie hat sich ja ausdrücklich dafür entschieden – und das auch öffentlich kundgetan –, sich bei dieser Wahl zu enthalten, hat damit auch der derzeit amtierenden Minderheitsregierung den Weg zurück in die Staatskanzlei geebnet, nachdem sie wenige Wochen davor abgewählt worden war, und hat auch verhindert, dass eine Klärung dieser Frage stattfindet, weil, das hätte sie ja dann beantragen können im Anschluss. Die Präsidentin hätte ja ein Ergebnis dieser Wahl festgestellt, ich nehme an, dass sie die Wahl des Ministerpräsidenten festgestellt hätte. Da hätten Sie, Herr Schard, Ihre Fraktion, Weimar anrufen können. Von dieser Möglichkeit haben Sie Abstand genommen. Insofern, wie gesagt, Sie hätten die Chance gehabt, Sie haben sie nicht genutzt, aus welchen Gründen auch immer, das werden Sie besser wissen als ich aus welchen Gründen. Aber das hier jetzt hintenrum zu versuchen – es wurden schon die Schwächen aufgezählt, die Ihr Vorschlag mit sich bringt –, das findet zumindest nach jetzigem Stand nicht unsere Zustimmung. Aber wie gesagt, wenn sich der Ausschuss damit befassen soll, dann soll er das gern tun. Wir werden uns daran auch interessiert beteiligen und uns gern anhören, was die Wissenschaft und sonstige Sachverständige dazu beitragen können. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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