André Blechschmidt
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes
Danke, Kollege Schard. Ich würde mich jetzt fast selber verleiten, Ihre Weiterrede hat zwei bzw. sieben, acht neue Fragen aufgetan, ich würde aber dort anknüpfen, wo meine Frage wirklich das erste Mal auftauchte, und zwar im Zusammenhang mit den Gutachten. Der Zwischenruf des Abgeordneten Schubert bezog sich auf die Anhörung, die wir im Verfassungsausschuss hier in diesem Saal vorgenommen haben. Würden Sie mir recht geben, dass in dieser Beratung die dargestellten Gutachten eindeutig mehrheitlich auf der Position bestanden haben, dass die momentane Verfassung in Thüringen mit Blick auf den dritten Wahlgang nicht geändert werden muss?
