Bergner
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Vielen Dank, Herr Kollege Kowalleck. Jetzt sehe ich wirklich keine weiteren Wortmeldungen mehr aus den Reihen der Abgeordneten. Bitte schön, Frau Ministerin Taubert. Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete, zunächst mal, das Erste, was der Landrat von Sonneberg gemacht hat, er hat einen Bettelbrief nach Erfurt geschickt, er möchte gern Geld haben. So viel dazu, dass man den Freistaat und seine Ausgaben nicht braucht.
(Zwischenruf aus dem Hause)
Nein, nein, ich habe nur Feststellungen getroffen, ganz und gar nicht. Zu Herrn Kemmerich: Das mit der Bonität …
(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE:
Herr Kemmerich telefoniert hier oben in der Ecke!) Alles gut, das ist okay, das darf er ruhig. Er redet ja nicht laut. Natürlich haben wir eine sehr gute Bonität. Ich will das unterlegen. Der Durchschnitt der Bundesländer liegt bei dem Tilgungszeitraum bei 30 Jahren. Und wenn Sie sich zurückerinnern, wir haben in der Thüringer Verfassung nicht wie andere Bundesländer, die jetzt solche Tilgungsraten und auch mächtige Kredite aufgenommen haben, die Schuldenbremse in unsere Landesverfassung einziehen lassen – aus ganz gutem Grund –, sondern haben in der Landeshaushaltsordnung einen Paragrafen und nach dem haben wir einen Kredit aufgenommen, letztlich in Höhe von 1,2 Milliarden Euro, einmal, weil die Steuern eingesackt waren, und zum Zweiten, weil wir durch Corona ganz vielen Menschen und Unternehmungen geholfen haben mit Landesmitteln, die wir aus Krediten aufgenommen haben. Es war dann eine Vereinbarung, dass man nicht die fünf Jahre behält mit der Tilgung, sondern dass man auf acht Jahre geht, und jetzt soll die Streckung weiter erfolgen. Wir haben – das hat Frau Bergner richtig gesagt – kein kreditfinanziertes Sondervermögen, also das heißt – der Landesrechnungshof hat das auch bestätigt –, unser Sondervermögen besteht aus eigenen Mitteln, das heißt aus Steuermitteln, die dann diesem Sondervermögen zugeflossen sind. Also wir stehen wirklich auf soliden Füßen und deswegen, Herr Kemmerich, wird unsere Bonität immer noch sehr gut sein gegenüber allen anderen Bundesländern, auch gegenüber Bundesländern, wo die FDP die Möglichkeit gehabt hätte, das ganz toll zu machen.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Haben wir doch! Wir haben geklagt gegen den Haushalt in Hessen!) Wie gesagt, das ist kein Vorwurf an die ehemaligen Kollegen von der FDP, die da Finanzen auch nicht so einfach gehabt haben. Letztlich ist das – auch das ist ja nicht verborgen geblieben – nicht die einzige Tilgung, die wir vornehmen. Wir haben ja ein sogenanntes Nachhaltigkeitsmodell, das wir als rot-rot-grüne Regierung eingeführt haben, nämlich, dass wir im Gesetz eine Tilgung vornehmen, also weiterhin auch um die 70, 80 Millionen Euro – das steigt langsam an –, sodass wir eines der wenigen Bundesländer sind, die außerhalb dessen, was man im Rahmen von Schuldenbremse machen kann und nicht machen kann, auch weiterhin in die Tilgung gehen. Das ist sehr oft von Einzelnen hier belächelt worden. Ich denke, das ist aber auch richtig. Wir brauchen jetzt möglicherweise eben Entscheidungen, die auch der Krise geschuldet sind. Wir wollen aber die Notlage nicht ausrufen – auch das ist, glaube ich, eine sorgsame Abwägung des Finanzministeriums gewesen –, anders als andere Länder, die das jetzt im Jahrestakt machen wollen. Insofern, denke ich, ist auch der Antrag, der heute gestellt wurde, ein vertretbarer Antrag.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
