Franziska Baum
Gesetz zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes und des Thüringer Besoldungsgesetzes
Vielen Dank, Herr Präsident. Jetzt habe ich mir einen Stift mitgenommen in der Hoffnung, ich könnte noch irgendetwas Sinnvolles aufschreiben. Aber ich habe nur fünf Minuten. Mit Zeit-Lassen ist es immer schwierig. Aber es ist natürlich eine ganze Reihe gesagt worden. Also, dass wir in der parlamentarischen Opposition ein bisschen verärgert sind über diesen Gesetzentwurf, das erschließt sich auch sehr schnell. Das eine ist dieser Schnelldurchgang wieder in erster und zweiter Beratung. Dazu kommt, dass ich nun kein Fan von Mantelgesetzen bin. Mantelgesetze – vielleicht für die Zuhörerinnen und Zuhörer – sind es immer, wenn zwei unterschiedliche Gesetze in einem Gesetzentwurf geändert werden. Wenn die dann noch was miteinander zu tun haben, ist das schön. Wenn die nichts miteinander zu tun haben, ist es dann immer schwierig. Das haben wir jetzt eben hier vorliegen, und zwar eigentlich zu Themen, die ja nicht mal neu sind, sondern die haben wir in anderen Gesetzentwürfen, wo wir uns schon nicht einigen konnten bzw. bei dem Thüringer Besoldungsgesetz. Das ist ein Thema, was wir schon lange besprochen haben und was auch schon seit einem halben Jahr auf dem Tisch liegt, dass das noch mal angepasst werden muss. Deswegen bin ich da tendenziell beim Kollegen Tischner, dass wir das in erster und zweiter Beratung machen können, damit die Fachleiterinnen und Fachleiter hier nicht noch mal mit einem Nasenring durch die Manege gezogen werden. Bei dem Thema „Regelschule 300“ – ich habe einfach bei diesem Entwurf mehr Fragen als Antworten. Das hat bei dem letzten Tagesordnungspunkt dazu geführt, dass wir gesagt haben, wir schieben es in den Ausschuss und sprechen noch mal drüber. Das wäre auch meine Lieblingsvariante für diesen Teil. Also möglicherweise sind viele Fragen schnell beantwortet. Aber hier in erster und zweiter Beratung eine Studiengangveränderung vorzunehmen, die angeblich keine Auswirkungen darauf hat, was diejenigen, die dann dieses Studium abgeschlossen haben, am Ende möglicherweise in der Besoldungstabelle bekommen, dem würde ich jetzt nicht so uneingeschränkt folgen. Das ist so ein Stück weit einfach das Problem, nämlich die Frage: Was kommt denn eigentlich hinterher? Also insofern so ein Gesetz von hinten her denken, was dabei am Ende rauskommt. Wenn ich ehrlich bin, weiß ich nicht so ganz genau, wie wir jetzt hier mit diesem Tagesordnungspunkt weiter verfahren wollen. Wenn die Variante im Raum steht, den Artikel 1 in den Ausschuss zu schieben und dafür den Artikel 2, also die Besoldung, in beiden Beratungen abzustimmen, würde ich mich dem anschließen. Ansonsten müssten wir ihn eigentlich ablehnen. Schwierige Situation, aber vielleicht kann Kollege Schaft noch irgendwie zur Erhellung beitragen. Dann bin ich mal gespannt, wie wir damit verfahren. Danke schön.
