Stefan Schard
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes
Herr Blechschmidt, ich kann Ihnen in dieser Eindeutigkeit nicht recht geben, weil ich mich an den genauen Umfang an dieser Stelle so genau nicht mehr erinnere und
(Heiterkeit und Beifall DIE LINKE)
– da können Sie lachen – an dieser Stelle auch nichts Falsches sagen will. Es ist so, dass diese Auffassung an der Stelle auch vertreten wurde, die ja auch der neuen Kommentierung entspricht, aber es ist doch unbenommen so, dass diese Rechtsunsicherheit noch weiterbesteht. Sie können jetzt sagen, wenn Gutachter Ihre Auffassung vertreten und die in der Anzahl an dieser Stelle auch von mir aus aufführen und dann behaupten, damit sind alle Unklarheiten beseitigt. Das ist eben nicht so. Die Unklarheit besteht und es besteht auch die Gefahr, dass bei einer MP-Wahl irgendjemand aus dem nächsten Landtag den Hof anruft, und es besteht auch die Gefahr, dass am Ende eine Entscheidung getroffen wird, die diese MP-Wahl als rechtswidrig darstellt.
