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Robert-Martin Montag

FDP 07.12.2023 Sitzungen 7/123

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes

Aber richtig ist Verfassungsgerichtshof, überhaupt keine Frage. Natürlich muss die grundlegende Frage, die dahintersteht, durchaus auch geklärt werden. Die Frage ist nur: Schafft der vorliegende Gesetzentwurf tatsächlich diese avisierte Rechtssicherheit? Das sehen wir eben nicht wirklich so. Denn es mutet zunächst mal problematisch an, dass dieses Gesetz nur auf eine einmalige Anwendung abzielen will. Da halten wir schon die Anwendung oder den Aufwand eines Gesetzgebungsverfahrens für fraglich, was an anderer Stelle – Frau Kollegin Marx hat es schon gesagt – besser aufgehoben wäre, nämlich im Verfassungsausschuss. Die Frage ist: Ist es denn tatsächlich nur eine einmalige Anwendung? Denn die problematische Regelung zur Ministerpräsidentenwahl findet sich in Artikel 70 Abs. 3 Satz 2 der Thüringer Verfassung. Der Gesetzentwurf schafft die Vorabklärungsverfahren jedoch zur Klärung von Fragen zu den Artikeln 50 und 70 der Verfassung, eine Einschränkung nur auf den dritten Wahlgang findet sich im Gesetz nicht. Da drängen sich natürlich weitere Fragen auf. Was also, wenn der Verfassungsgerichtshof seine Rechtsansicht dazu kundtut und nach einer MPWahl im dritten Wahlgang diese Wahl vor dem Verfassungsgericht dennoch angegriffen wird? Ein solches Verfahren ist auch durch den Gesetzentwurf der CDU nicht ausgeschlossen, kann auch nicht ausgeschlossen sein. Sind dann die Verfassungsrichter, die an der Vorabklärung mitgewirkt haben, in einer Entscheidung über die MP-Wahl möglicherweise befangen? Sind sie also an die Rechtsansicht ihrer eigenen Vorabklärung gebunden? Oder anders gefragt: Was bringt denn dann diese Vorabklärung, wenn die Rechtsansicht in der Entscheidung über die MP-Wahl doch wieder anders ausfällt – vor Gericht und auf hoher See –? Also wo müssen wir es ändern? Auch das hat Frau Marx gesagt: in der Verfassung selbst. Diese Frage kommt zumindest den Mitgliedern des Verfassungsausschusses doch ziemlich bekannt vor, denn dort liegt ein Gesetzentwurf, der die Ministerpräsidentenwahl klarer fassen will, egal, wie man zu den entsprechenden dort vorgestellten Formulierungen steht. Die Kollegen von der CDU und von der Linken sind aber leider in der fixen Idee gefangen, mehrere Verfassungsänderungen in einem Paket im Ausschuss abzustimmen. Das hat Folgen, warum wir zu keiner Entscheidung kommen und das will ich nur mal hier andeuten. Von den avisierten acht Sitzungen des Verfassungsausschusses haben bisher nur drei tatsächlich stattgefunden, weil es ansonsten keine weiteren Befassungsmöglichkeiten gibt. Da kann ich nur sagen, das ist die absolute Selbstblockade durch zwei Fraktionen, die sich einfach nicht zusammenraufen können. Das ist schädlich, wenn man über die Verfassung sprechen möchte. Denn es gibt doch Verfassungsänderungen, die bereits geeint sind, die auch Sinn machen. Ich sage nur: die elektronische Verkündung. Wir reden hier immer über Bürokratieentlastung. Wir wollen es allen einfach machen und dann kommt selbst mal die Landesregierung auf eine Idee, was einfach zu machen, und da blockieren sich zwei Fraktionen im Verfassungsausschuss selbst.

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