Hoffmann
Thüringer Gesetz zur Reform des land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks-, Landpachtverkehrs- und Siedlungsrechts
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, das lange angekündigte Strukturgesetz für agrar- und forstwirtschaftliche Flächen liegt nun also vor. Bereits Anfang 2022 fragte mein Kollege Jörg Henke in einer Mündlichen Anfrage in Drucksache 7/4758 im Plenum nach dem Verfahrensstand, nachdem Eckpunkte des Gesetzes den betroffenen Verbänden zugeleitet wurden. Ende 2022 fragte unsere Fraktion abermals über einen Selbstbefassungsantrag im zuständigen Ausschuss nach dem Stand der Dinge. Dort verwies man auf eine noch nicht getätigte Ressortabstimmung und Kabinettsdiskussion. Derweil nahm der Handlungsbedarf, das Bodenmarktrecht an Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt anzupassen, zu, geht man von der Begründung der Landesregierung aus. Unstrittig ist, dass die Preise für Acker- und Grünland in Thüringen in den vergangenen Jahren angestiegen sind, der Anteil landwirtschaftsfremder Investoren unter den Käufern wächst und die Konzentration von Agrarflächen in der Hand einzelner landwirtschaftsfremder Eigentümer zunimmt; eine Entwicklung, die zumindest kritisch beobachtet und begleitet werden muss.
(Beifall AfD)
So nahm der durchschnittliche Preis für 1 Hektar Landwirtschaftsfläche in Thüringen nach Daten des Statistischen Bundesamts von etwa 10.000 Euro im Jahr 2017 auf 13.000 Euro 2020 zu. Das ist nach Landesamt der höchste Wert seit dem Jahr 1991. Den niedrigsten Kaufwert hat es 2005 mit durchschnittlich 4.000 Euro pro Hektar gegeben. 2018 waren es bereits 11.000 Euro. Zwischen 2008 und 2020 sind die Kaufpreise für Ackerland somit um 120 Prozent und für Grünland um 50 Prozent gestiegen. Bis 2022 sanken sie leicht. Ich zitiere an dieser Stelle aus der Antwort von Staatssekretär Weil auf die angesprochene Mündliche Anfrage meines Kollegen. „Vor allem kleinere und mittelständische Betriebe haben beim Landkauf zunehmend das Nachsehen.“ Und weiter: „Des Weiteren erhalten wir zunehmend Kenntnis, dass Finanzinvestorinnen/-investoren aus dem nicht landwirtschaftlichen Bereich Anteile von Agrarbetrieben kaufen und es zu Flächenkonzentrationen kommt. […] Dieses Gesetz soll mehr Transparenz über die Bewegung am Bodenmarkt schaffen, und zwar sowohl im Bereich der Käufer als auch der Pachtverhältnisse, denn im bestehenden Rechtsrahmen fehlen für gewisse Arten von Bodengeschäften, wie zum Beispiel Anteilskäufen, aktuell noch klare Regeln und Transparenzmechanismen.“ Das können wir unterstreichen. Die Frage ist nun allerdings, ob der Gesetzentwurf dieser Entwicklung entgegenwirken kann. Nehmen wir die Anzeige- und Genehmigungspflicht bei Anteilskäufen: Wenn Unternehmen mehr als 50 Prozent der Betriebsanteile von in Thüringen ansässigen Agrarbetrieben erwerben, müssen diese wie ein direkter Landkauf angezeigt werden. Eine Genehmigungspflicht von Anteilskäufen ist ab einem Erwerbsanteil von 90 Prozent vorgesehen. Fraglich ist, völlig neutral betrachtet, ob 50 Prozent bzw. 90 Prozent nicht zu hoch angesetzt sind, wenn man den Ausverkauf des Thüringer Agrarlands wirklich stoppen will.
(Beifall AfD)
Fraglich ist auch die sich mit einem solchen Gesetz möglicherweise weiter ausbreitende Bürokratie. Ich will an dieser Stelle aber noch mal zurück zur Antwort der Landesregierung auf die Fragen von Jörg Henke. Ich zitiere den Staatssekretär auf die folgende Frage: Von welchen Vorstellungen einer zukünftigen Agrarstruktur in Thüringen lässt sich die Landesregierung leiten und wann beabsichtigt sie, diese Vorstellungen in einem Gesetzentwurf umzusetzen? Antwort: „Wenn Sie sich die Gesetzgebungsverfahren in anderen Bundesländern, beispielsweise in Sachsen-Anhalt, anschauen, dann sehen Sie, wie dringend es aus unserer Sicht notwendig ist, bevor man damit in den parlamentarischen Raum geht, dass man möglichst schon die verschiedenen Interessengruppen so mit einander verzahnt hat, dass auch alle ein solches Gesetz, das ja durchaus Auswirkungen auf die Agrarstruktur haben wird, mittragen können.“
(Beifall AfD)
Nun scheint hier aber das größte Fragezeichen zu herrschen, denn der Thüringer Bauernverband droht mit einer Klage, sollte das Gesetz verabschiedet werden. Er sieht, anders als die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, die den späten Zeitpunkt der Einreichung kritisiert, keine Gesetzgebungskompetenz beim Land und einen unzulässigen Eingriff in den Markt. Dazu hat der Verband ein Gutachten in Auftrag gegeben, das Verfassungswidrigkeit attestiert. An verfassungsrechtlichen Bedenken oder dem Widerstand der Bauernverbände sind letztlich auch entsprechende Gesetzentwürfe in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt gescheitert. Stellungnahmen dort äußerten, dass örtliche Landwirtschaftsbetriebe in ihrer Entwicklung behindert würden und zukunftsrelevante Veränderungen unmöglich gemacht werden. Ein etwaiger Gesetzentwurf in Brandenburg hebt indes die Bedeutung für Junglandwirte hervor und könnte für Thüringen als Orientierung dienen. Der Landesbauernverband Brandenburg hatte anders als der Thüringer den Minister aufgefordert, endlich zu liefern, statt nur Ankündigungen zu machen. Kritik übte der Verband jedoch am Beteiligungsprozedere des Ministeriums. Es wird also darauf ankommen, dass im Ausschuss eine ergebnisoffene Anhörung mit allen Beteiligten stattfindet, und es muss genau betrachtet werden, wie sich derlei Gesetzgebungsverfahren in anderen Bundesländern entwickelt haben oder entwickeln werden, damit Ackerland auch in Bauernhand bleibt. Wir stimmen der Ausschussüberweisung zu.
(Beifall AfD)
