Dr. Vogel
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Meine Damen und Herren, die Mündliche Frage des Abgeordneten Malsch beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Im Jahr 2023 wurden im Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs insgesamt 30 Wildtierkadaver mit Verdacht auf einen Riss durch die Tierart Wolf gemeldet. Vier dieser Risse wurden eindeutig einem Wolf als Verursacher zugeordnet. Zwei der Risse ereigneten sich im Landkreis Sonneberg, dabei war jeweils ein Stück Rotwild betroffen. Die übrigen zwei Risse ereigneten sich im Ilm-Kreis. Dabei waren ein Mufflon und ein Reh betroffen. Im Hinblick auf den Luchs wurden fünf Wildtierkadaver mit Verdacht auf einen Riss durch diese Tierart gemeldet. In keinem dieser Fälle konnte der Luchs eindeutig als Verursacher nachgewiesen werden. Zu Frage 2: Das Monitoring von Wolf und Luchs ist eine Pflichtaufgabe des Kompetenzzentrums Wolf/Biber/Luchs. Die Auswertung von Wildtierrissen stellt eine Nachweismöglichkeit für Wolf und Luchs dar. Daher gehört die Begutachtung von Wildtierrissen dann zu den Aufgaben des Kompetenzzentrums Wolf/Biber/Luchs, wenn sie für das Monitoring erforderlich ist. Das Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs begutachtet Wildtierrisse also nur, wenn sie dem Kompetenzzentrum Wolf/Biber/Luchs gemeldet wurden und im Rahmen des Monitorings beispielsweise durch eine Individualisierung des Verursachers neue Erkenntnisse zu Wolf- und Luchsvorkommen in Thüringen zu erwarten sind. Zu Frage 3: Wilde Tiere sind herrenlos, solange sie sich in Freiheit befinden. Das entspricht § 960 BGB. Das Erbeuten von Individuen bestimmter Wildtierarten durch Wolf oder Luchs gehört zu den natürlichen Wechselbeziehungen zwischen Prädatoren und Beutetieren in einem Ökosystem. Es gibt daher weder fachlich noch rechtlich eine Verpflichtung, das Rissgeschehen bei den Schalenwildarten zu erfassen oder zu dokumentieren. Die Landesregierung hat nur von den Fällen Kenntnis, die im Rahmen des Monitorings von Wolf und Luchs gemeldet wurden und über die ich bereits in Frage 1 berichtet habe. Zu Frage 4: Der Europäische Mufflon wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts von den Mittelmeerinseln Korsika und Sardinien insbesondere zu jagdlichen Zwecken in Deutschland eingeführt. Diese Tierart kommt in Deutschland, in Thüringen also, ursprünglich nicht vor. Sie ist damit nicht heimisch. Auswirkungen auf die lokalen Muffelwildpopulationen bleiben aufgrund des an die hiesigen Bedingungen nicht angepassten Fluchtverhaltens abzuwarten. Aus der Tieflandregion Nordostdeutschland wird berichtet, dass einzelne Muffelwildvorkommen trotz der dauernden Anwesenheit des Wolfs weiter bestehen. Maßnahmen zum Schutz des in Thüringen vorkommenden Muffelwilds vor dem Erbeuten durch Wölfe und Luchse sind nicht vorgesehen. Vielen Dank.
