Robert-Martin Montag
Thüringer Gesetz zur Reform des land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks-, Landpachtverkehrs- und Siedlungsrechts
Es kommt ganz darauf an! Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, da ist es nun, das lange angekündigte Agrarstrukturgesetz. Dreieinhalb Jahre hat es gedauert, bis Sie was vorgelegt haben. Der Versuch allein ist Ihnen gelungen, allerdings scheint es ja keiner zu sein, der wirklich erfolgreich gewesen ist, zumindest dann nicht, wenn man sich die ersten Gutachten dazu mal durchliest. Ich zitiere hier mal eins, ein 130-seitiges Gutachten des Thüringer Bauernverbands mit dem Genossenschaftsverband der Region und der Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen. Sie sagen oder kommen zu dem Schluss – ich zitiere –: „Wie sich aufgrund einer umfassenden und unabhängigen gutachterlichen Würdigung des […] Entwurfs am Prüfungsmaßstab des Grundgesetzes, der Thüringer Verfassung sowie des Unionsrechts herausgestellt hat, verstößt dieser Entwurf in vielfacher Hinsicht gegen höherrangiges Recht. Er sollte daher nicht Bestandteil des Thüringer Landesrechts werden.“ Dieser Stellungnahme ist aus unserer Sicht zunächst nichts hinzuzufügen, denn Sie scheitern mit diesem politischen Versuch, die Realität zu verändern. Die Realität ist recht leicht zusammengefasst. Ein Gut, das faktisch begrenzt ist und nicht skalierbar ist, sich also nicht vermehren lässt, wird immer mehr nachgefragt, egal ob es Menschen sind, die es besiedeln wollen, ob es Menschen sind, die darauf Unternehmen gründen wollen, wie beispielsweise eine Batteriezellenfabrik, oder Menschen, die es aufgrund der grünen Landwirtschaftspolitik stilllegen wollen oder darauf Solarenergie etablieren wollen oder die eben anbauen, um dann Energie zu gewinnen. Was zeigt ein Preis an, wenn das Gut begrenzt ist, aber die Nachfrage steigt? Auch der Preis steigt. Insofern, meine Damen und Herren, zeigt der Markt das an, was wir auch von ihm erwarten. Jetzt versuchen Sie gegenzusteuern. Und wie Sie es versuchen, diese Eingriffe, dieses An-die-WandMalen des bösen Investors – und noch schlimmer ist, wenn er nicht aus Deutschland kommt –, erinnert mich fatal an die Mietpreisbremse, die genauso kläglich in ihrer Wirkung gescheitert ist, beispielsweise in Berlin. Aber nicht nur das ist fragwürdig, sondern natürlich ist noch Weiteres fragwürdig. Sie sind ja nicht die erste Landesregierung, die das versucht.
(Zwischenruf Abg. Lukasch, DIE LINKE: Das
ist nicht unsere Zuständigkeit!) In Brandenburg ist der Entwurf damals zerrissen worden, wird jetzt versucht neu aufzusetzen. Kollegin Hoffmann hat das schon gesagt. In Sachsen ist es gescheitert. In Sachsen-Anhalt wird es, aller Voraussicht nach jedenfalls, scheitern.
(Zwischenruf Weil, Staatssekretär: Anders-
herum!) Das können Sie ja dann noch mal korrigieren, da freue ich mich drauf. Nochmals: Sie werden mit diesen Eingriffen in ein bis jetzt schon hoch reguliertes Gut das Ziel nicht erreichen, was Sie vorgeben erreichen zu wollen, nämlich landwirtschaftliche Flächen auszuweiten oder zu erhalten oder Verkauf einzuschränken.
(Beifall Gruppe der FDP)
Denn der Eingriff, den Sie machen, ist unzulässig, denn der Eigentümer kann mit dem Eigentum zunächst einmal tun, was er möchte,
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Ach,
sagen Sie das mal beim Waldgesetz!) zumindest in der Frage des Eigentumserwerbs.
(Beifall Gruppe der FDP)
Ich weiß, das ist jetzt kompliziert, Frau Müller, aber hören Sie zu, es ist lohnenswert. Allerdings regeln Gesetze die Nutzung des Eigentums und kein Gegenstand ist so sehr reguliert – außer vielleicht im Gesundheitswesen irgendwo – wie das Gut Boden.
(Beifall Gruppe der FDP)
Deswegen ist das, was Sie beklagen, nämlich das, was die Gemeinden tun, sie weisen Baupläne und Bebauungspläne aus in einem hochkomplexen Verfahren, nutzen dazu auch Flächen, die vielleicht zuvor landwirtschaftlich genutzt worden sind, weil sie Wohngebiete ausweisen wollen. Was ich sagen will: Wir sind in einer gesellschaftspolitischen Situation, in der einmal die Nachfrage dazu führt, dass Preise steigen. Die Erfahrung ist aber auch, wenn die Preise zu hoch steigen, beispielsweise nicht mehr attraktiv sind, um es wirtschaftlich zu nutzen, dann sinken auch Preise wieder. Mit einer Anzeigepflicht, ob 90 Prozent oder 50 Prozent, bzw. einer Genehmigungspflicht bei 90 Prozent und einer Anzeigepflicht von 50 Prozent, regeln Sie gar nichts und da verbessern Sie auch nichts. Es ist ein blankes Placebo. Allerdings in einem Punkt nicht: Die Share Deals stören Sie ja nur deswegen, weil Ihnen Grunderwerbsteuer entgeht. Das ist vielleicht der eigentliche Grund, warum wir hier die eine oder andere Regelung finden im Gesetzentwurf. Dennoch freuen wir uns auf die weitere Debatte dazu im Ausschuss und ich bedanke mich sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
