thueringer-landtag.de ↗

Hoffmann

AfD 07.12.2023 Sitzungen 7/123

Erster Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, Ende 2022 hat die Landesregierung den Ersten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms beschlossen und Anfang Januar der öffentlichen Beteiligung zugeführt. Im Entwurf enthalten sind Änderungen in den Kapiteln „handlungsbezogene Raumkategorien“, „Zentrale Orte“, „Mittelbereiche“, „Grundversorgungsbereiche“ sowie „Energie“. Auf meine Anfrage 7/3663 antwortete die Landesregierung, dass im Zeitraum zwischen dem 10. Februar und dem 5. Mai 2022 insgesamt 211 Stellungnahmen gegenüber dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft abgegeben wurden. Davon entfielen 153 auf öffentliche Stellen und 58 auf nicht öffentliche Stellen. Mit der Behandlung des Entwurfs im federführenden Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten sowie den mitberatenden Ausschüssen für Umwelt, Energie und Naturschutz und Innen- und Kommunalausschuss konnten die Abgeordneten diese Stellungnahmen einsehen. An dieser Stelle einen Dank für die Zuleitung. (Beifall AfD) Es wurde im Abschnitt „Raumkategorien“ unter anderem kritisiert, dass Erfurt alleinig als Verkehrsknotenpunkt angesehen wird, im anderen Abschnitt, das heißt „Zentrale Orte, Mittelbereiche und Grundversorgungsbereiche“, wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass die Planungsgemeinschaften auch weiter die Lenkungsfunktion ausüben sollen oder dass es eine kluge Verteilung von Oberzentren geben muss, was Nordthüringen einschließt. Der Großteil der Stellungnahmen befasste sich jedoch mit dem Kapitel „Energie“. Das wundert nicht, denn hier wird der Ausbau der Windindustrie fixiert. Die Kritik in den Stellungnahmen bezieht sich dabei nicht nur auf die Schlechterstellung des ländlichen Raums und auf Eingriffe in die Natur, sondern auch auf die mangelnde Versorgungssicherheit durch Windkraft. Nach den Vorstellungen der Bundes- und der Landesregierung soll nämlich bis Ende 2032 ein Ausbaustand von 2,2 Prozent der Landesfläche für die Windindustrie erreicht sein, basierend auf dem im Februar 2023 in Kraft getretenen Wind-an-Land-Gesetz. Für Thüringen bedeutet ein solcher auf die Fläche bezogener Ausbau eine Mehrung von derzeit 870 Windanlagen auf über 4.000. Und für Thüringen heißt das nicht nur Überstunden für die Planungsgemeinschaften, sondern in erster Linie 3 Prozent der Fläche Nordthüringens, 2,9 Prozent der von Mittelthüringen, 1,8 Prozent von Ostthüringen und 1,3 Prozent von Südwestthüringen, die versiegelt und industrialisiert werden sollen, darunter auch Waldflächen. Ich zitiere dazu aus Seite 20 des Entwurfs zum Landesentwicklungsprogramm: „In Thüringen sind bis zum 31. Dezember 2027 die räumlichen Rahmenbedingungen für mindestens 29.160 Hektar, das heißt 1,8 Prozent der Landesfläche, als Zwischenziel und bis zum 31. Dezember 2032 35.640 Hektar, das heißt 2,2 Prozent der Landesfläche, als Gesamtziel für die Windindustrie zu schaffen.“ Die Stellungnahme des federführenden Ausschusses geht auf diesen Windindustrieaufwuchs ein und fordert eine Überarbeitung des Entwurfs. Die zwei mitberatenden Ausschüsse haben sich angeschlossen, der eine immerhin mit Verzögerung. Diese Stellungnahmen liegen auf der Linie des Vorschlags, den die AfD-Fraktion eingereicht hat, der aber abgelehnt wurde. Ich will aus diesem Vorschlag für eine Stellungnahme zitieren: „Die Mitglieder des Ausschusses empfehlen die Ablehnung des vorliegenden Entwurfes zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen und fordern eine Überarbeitung. Begründung: Den Mitgliedern des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten liegen Stellungnahmen von Kommunen, Verbänden, Vereinen, Bürgerinitiativen, Parteien und Ähnliche zum ersten Entwurf des Landesentwicklungsprogramms Thüringen vor. […] In diesen Stellungnahmen kritisiert ein nicht unerheblicher Teil den Entwurf oder schlägt Verbesserungen vor.“ Dies wird anschließend beispielhaft an einige Stellungnahmen dargelegt. Die Kritik bezieht sich dabei auf alle Abschnitte, das heißt auf „Handlungsbezogene Raumkategorien“, „Zentrale Orte, Mittelbereiche und Grundversorgungsbereiche“ und „Energie“. Kritisch wird unter anderem eine ungleiche Strukturentwicklung des Freistaats gesehen. Ein wesentlicher Teil der Stellungnahmen und der Kritik von Kommunen, Verbänden usw. ist zum Abschnitt „Energie“ zu verzeichnen. Wenngleich sich naturgemäß nicht alle Stellungnahmen in einer Überarbeitung widerspiegeln können, ist die Landesregierung aufgefordert, sich mit allen kritischen Zuschriften auseinanderzusetzen. Und weiter schreiben wir: „Es ist aus Sicht der Mitglieder des Ausschusses angeraten, den Änderungsentwurf zu korrigieren und alle Abschnitte, insbesondere den Abschnitt Energie, zu überarbeiten. Dieser Abschnitt basiert auf der Prämisse des forcierten Ausbaus der Windkraftindustrie im windarmen und ländlich geprägten Thüringen, was nicht nur ein enormes Konfliktpotential birgt, sondern auch die Thüringer Landschaft und Natur massiv verändert und den ländlichen Raum benachteiligt. Eine solche Schlechterstellung kann nicht Ziel oder Folge eines Landesentwicklungsprogramms sein.“ (Beifall AfD) Thüringen ist ein ländlich geprägtes Bundesland, das grüne Herz Deutschlands. Es wäre eine Schande, wenn die Natur des Freistaats durch eine angeblich grüne, in Wirklichkeit aber höchst schädliche Energiepolitik zerstört wird. Gefährden Sie nicht weiter den ländlichen Raum unserer Heimat und machen Sie aus den Thüringer Wäldern keine Gewerbegebiete für Windlobbyisten! Vielen Dank. (Beifall AfD)

Protokoll ↗