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Götze

07.12.2023 Sitzungen 7/123

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Gewährleistung des Schutzes kritischer Infrastruktur ist eine Kernaufgabe staatlicher und unternehmerischer Sicherheitsvorsorge und zentrales Thema der Sicherheitspolitik des Landes. Sie können durch verschiedene Gefahren bedroht sein, die bei Risiko- und Gefährdungsanalysen zu berücksichtigen sind. Die Bundesregierung geht nach eigenen Angaben seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine von einer veränderten Sicherheitslage bei erhöhter Bedrohungs- und Gefährdungslage für kritische Infrastruktur in Deutschland aus. Auch künftig seien weitere hybride Angriffe gegen eben diese Einrichtungen in Betracht zu ziehen. Danach besteht seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine eine erhöhte Gefährdungslage für Deutschland durch Cyberangriffe. Es seien allerdings noch keine breit angelegten Kampagnen gegen kritische Infrastrukturen in Deutschland beobachtet worden. Im Lagebericht des Nationalen Cyber-Abwehrzentrums heißt es zum Thema „Cyberbedrohungslage“ regelmäßig, dass diese als hoch eingeschätzt wird. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine wird weiterhin von Cyberangriffen begleitet werden. Das Eskalationspotenzial im Cyberraum bleibt dadurch hoch. Mögliche Auswirkungen auf Deutschland sind weiterhin eher wahrscheinlich. Diese Einschätzung wird auch für Thüringen getroffen. Bei der Betrachtung der physischen Bedrohungslage auf kritische Infrastrukturen sind der Sabotageangriff auf die Pipelines Nord Stream 1 und 2 sowie das Streckennetz der Deutschen Bahn beispielhaft einzubeziehen. Diese Beispiele zeigen, dass eine abstrakte Gefährdungslage besteht, die sich in konkreten Taten äußern kann. Gleichwohl liegen derzeit keine konkreten Hinweise für Thüringen vor. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, neben dem genannten russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine steht insbesondere der Krieg in Nahost nach den Terroranschlägen gegen den Staat Israel im gesellschaftlichen Fokus. In diesem Zusammenhang ist auch der diesjährigen Advents- und Weihnachtszeit unter Gefährdungsgesichtspunkten grundsätzlich eine besondere Bedeutung beizumessen. Die in unterschiedlichen Größen bundesweit stattfindenden Weihnachtsmärkte begründen aufgrund des zu erwartenden hohen Besucheraufkommens, der meist zentralen Lage und offenen Zugangsmöglichkeiten eine besondere Gefährdungsrelevanz. Den Sicherheitsbehörden liegen aktuell keine Erkenntnisse oder Hinweise vor, aus denen sich eine konkrete Gefährdung speziell für Weihnachtsmärkte im Bundesgebiet ableiten lassen könnte. Für Thüringen im Besonderen ergibt sich kein anderes Bild. Gleichwohl stehen die Weihnachtsmärkte und sonstige Veranstaltungen mit Weihnachtsbezug verständlicherweise im besonderen Fokus der Thüringer Polizei. Aus meiner Sicht besteht nach der dargestellten Gesamtbetrachtung kein Grund, auf die Durchführung oder den Besuch von Weihnachtsmärkten zu verzichten. Zu Frage 2: In den letzten Jahren bestanden keine spezifischen polizeilichen Einsatzkonzepte insbesondere zum Schutz kritischer Infrastruktur vor physischen Angriffen. Gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen wären bei entsprechenden Lageerkenntnissen vorrangig nach der allgemeinen Vorschriftenlage zum Objektschutz getroffen worden. In jüngster Vergangenheit wurde von der Landespolizeidirektion in Abstimmung mit meinem Haus jedoch ein eigener Rahmenbefehl zum polizeilichen Umgang mit kritischer Infrastruktur entwickelt. Der Befehl ist finalisiert und befindet sich gegenwärtig im Bestätigungsprozess. Zukünftig ergänzt dieser die genannte allgemeine Vorschriftenlage mit landesspezifischen Aussagen und Vorgaben. Zu Frage 3: Die Einsatzmaßnahmen werden auf Basis der in Antwort zu Frage 1 dargestellten Gefährdungsbewertung sowie der konkreten örtlichen Gegebenheiten unter Einbeziehung der nicht polizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben gestaltet. Die Landespolizeidirektion hat hierzu ihren nachgeordneten Bereich auf Basis der etablierten Einsatzkonzepte beauftragt. Zu Frage 4: Im Rahmen der Einsatzmaßnahmen wird der Schwerpunkt insbesondere auf eine anlassbezogene polizeiliche Präsenz durch Polizeivollzugsbeamte während der besucherstärksten Veranstaltungszeiten in unmittelbarer Abstimmung mit dem Veranstalter und der Kommune gelegt. In Erfurt wird eine stationäre temporäre Polizeiwache im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft mit dem Veranstalter der Stadt Erfurt, dem Rettungsdienst des Deutschen Roten Kreuzes, dem verantwortlichen Sicherheitsdienst und der Feuerwehr während der Öffnungszeiten des Weihnachtsmarkts auf dem Domplatz eingerichtet. Von dort erfolgt eine aktive Bestreifung der Veranstaltungsfläche mit dem Schwerpunkt Domplatz. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗