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Karola Stange

Die Linke 07.12.2023 Sitzungen 7/123

Fragestunde

Jawohl, Herr Präsident. Frau Stange, nicht Frau Güngör. Kenntnis der Landesregierung über den Umgang der Thüringer Kommunen mit „Fahren ohne gültigen Fahrschein“ Laut eines Artikels eines in Frankfurt am Main erschienenen Stadtmagazins unter dem Titel „Wiesbaden prescht bei Fahren ohne Fahrschein vor“ vom 6. November 2023 entkriminalisiert die Stadt Wiesbaden folgende Straftaten bei Menschen, die im Stadtgebiet Bus und Bahn ohne gültigen Fahrschein nutzen. Sie berufen sich dabei auf § 248a Strafgesetzbuch, nach dem die Straftat bei Geringwertigkeit nur auf Antrag verfolgt wird. Die Geringwertigkeitsgrenze liegt bei 25 bis 50 Euro. Eine Fahrt ohne gültigen Fahrschein im Wiesbadener Stadtgebiet würde darunterfallen. Entsprechend sei zur Strafverfolgung in der Regel ein Antrag erforderlich, den die Stadt nun nicht mehr stellen werde. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie gehen nach Kenntnis der Landesregierung die Kommunen in Thüringen bzw. die jeweiligen Verkehrsbetriebe mit den Fällen nach § 265a Strafgesetzbuch um? 2. Welche Kommunen bzw. Verkehrsbetriebe in Thüringen sehen bei Bagatellfällen nach § 265a Strafgesetzbuch in Verbindung mit § 248a Strafgesetzbuch von der Stellung eines Strafantrags ab? 3. Gehen Kommunen bzw. Verkehrsbetriebe in Thüringen, die von der Stellung eines Strafantrags absehen, unterschiedlich mit Mehrfachtäterinnen bzw. ‑ tätern oder in einer besonderen Form des Fahrens ohne Fahrschein, wie zum Beispiel des Fälschens einer Monatskarte, um – bitte das nach einzelnen Kommunen aufführen –? 4. Wie viele Fälle des Fahrens ohne gültigen Fahrschein wurden insbesondere seit dem Jahr 2018 pro Jahr in den jeweiligen Verkehrsverbünden, Verkehrsgemeinschaften und verbundfreien Gebieten erfasst – auch dazu bitte eine einzelne Aufstellung –? Danke schön.

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