Marcus Malsch
Thüringer Gesetz zur Reform des land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks-, Landpachtverkehrs- und Siedlungsrechts
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher auf der Tribüne! Das, was Frau Ministerin ausgeführt hat, hört sich im ersten Schritt nach einem Lösungsansatz an. Ich habe noch gut die Worte von Olaf Müller im Ohr von 2017, wo er gesagt hat, auch in dieser Legislatur wird es auf jeden Fall ein Gesetz geben. Seitdem wird eigentlich laboriert an einem Gesetzentwurf, der was regeln soll, was schwer zu regeln ist. Das ist uns allen bewusst. Werte Kolleginnen und Kollegen, zur Reform des land- und forstwirtschaftlichen Grundstücksrechts taugt dieser Gesetzentwurf leider nicht. Für die CDU-Fraktion steht fest, die Eigentumsrechte der Land- und Forstwirte müssen gewahrt bleiben. Wir haben immer gesagt, dass wir uns der Novellierung bodenrechtlicher Vorgaben mit dem Ziel einer ausgewogenen Agrarstruktur und zur Abwehr außerlandwirtschaftlicher Investitionen nicht verschließen. Dazu müssen die Regelungen aber auch tauglich sein. Die CDU-Fraktion hat aber auch immer gleichzeitig gesagt, dass man mit tiefgreifenden Änderungen bodenrechtlicher Vorgaben sehr vorsichtig sein muss, weil in das verfassungsrechtlich geschützte Eigentum eingegriffen wird. Beides, werte Kolleginnen und Kollegen, erfüllt der vorgelegte Gesetzentwurf eben nicht. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass der von der Thüringer Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf in weiten Teilen verfassungswidrig sein soll. So jedenfalls das Ergebnis eines umfassenden unabhängigen Rechtsgutachtens, das der Thüringer Bauernverband, der Verband der Familienbetriebe Land und Forst Sachsen und Thüringen sowie der Genossenschaftsverband im September im Thüringer Landtag der Öffentlichkeit vorgestellt haben. Ob die Vorstellungen der Landesregierung zur Reform des land- und forstwirtschaftlichen Grundstücksrechts juristisch haltbar sind, ist deshalb mehr als zweifelhaft. Entscheidend ist, dass Eigentumsrechte gewahrt bleiben. Staatliche Eingriffe oder gar die Verhängung von Bußgeldern bergen die Gefahr, rechtlich auf tönernen Füßen zu stehen. Und, werte Kolleginnen und Kollegen, insbesondere die Regelungen von Anteilskäufen, die sogenannten Share Deals – es wäre wichtig, genau diesen Geschäften einen Riegel vorzuschieben, wenn landwirtschaftliche Fläche über Anteilsverkäufe an nichtlandwirtschaftliche Investoren geht. Genau diese Regelungen zu den Share Deals werden mit Blick auf das Verfassungsrecht massiv bemängelt. Mit dem Gesetz überschreitet der Freistaat Thüringen seine Gesetzgebungskompetenz, insbesondere im Hinblick auf die Regelung der Genehmigungspflicht für den Erwerb von Unternehmensanteilen, sogenannten Share Deals – so die renommierte Gutachterin Frau Prof. Dr. Leisner-Egensperger von der Friedrich-Schiller-Universität in Jena. Diese und weitere Erkenntnisse – ich will das hier nicht alles einzeln aufzählen, was im Gutachten kritisiert wird –, all dies hat die Landesregierung ignoriert. Der Gesetzentwurf sieht nach dem zweiten Kabinettsdurchgang an dieser Stelle genauso aus wie nach dem ersten. Mit der Gesetzeskosmetik ist den vorgetragenen rechtlichen Bedenken ebenso wenig Rechnung getragen worden wie den Einwänden und Vorschlägen der Anzuhörenden. Wir können uns meinetwegen im Ausschuss entsprechend den parlamentarischen Gepflogenheiten, Gesetzentwürfe auf jeden Fall mal zu überweisen, damit beschäftigen, Anhörungen durchführen, das Gutachten besprechen und es wiederum vom Wissenschaftlichen Dienst begutachten lassen. Aber ich sage es Ihnen schon heute: Selten gab es einen Gesetzentwurf, der schlechtere Chancen hatte, verabschiedet zu werden. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
