Andreas Bühl
Fragestunde
Der Landtag beschloss in seiner Sitzung am 17. Dezember 2021, dass die Landesregierung eine neue Richtlinie zur Niederlassungsförderung von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern bereits ab 1. Oktober 2022 in Kraft setzen soll. Bis heute wurde weder eine neue Richtlinie erlassen, noch die alte Richtlinie verlängert – in Klammern –: Als ich das geschrieben habe, wusste ich noch nicht, dass es jetzt passiert ist, das will ich schon sagen; die Erkenntnis ist mir auch zwischenzeitlich zu Ohren gekommen. Unterdessen spitzt sich die ambulante Versorgungssituation in Thüringen weiter zu. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann ist mit einem Inkrafttreten der Richtlinie zu rechnen, in der auch die Niederlassungsförderung von Zahnärzten in Thüringen geregelt wird? 2. Aus welchen Gründen kam es zu weiteren Verzögerungen bei der Umsetzung der Richtlinie zur Niederlassungsförderung? 3. Welche Folgen hat es für die Patienten, Zahnärzte, Apotheker, Zahnmedizinischen Fachangestellten und Pharmazeutisch-technischen Assistenten in Thüringen, wenn die Richtlinie bis Jahresende nicht in Kraft tritt? 4. Wie viele Zahnarztpraxen und Apotheken mussten seit dem 17. Dezember 2021 schließen, ohne dass ein Nachfolger gefunden werden konnte?
