Stefan Schard
Fragestunde
Schaffung eines Versorgungspostens in der Thüringer Landesvertretung? In der aktuellen Ausschreibung für den stellvertretenden Leiter der Landesvertretung des Freistaats Thüringen, die auf dem Karriereportal des Freistaats Thüringen veröffentlicht wurde, wird nach meiner Auffassung deutlich, dass ein Bewerber bzw. eine Bewerberin, will er oder sie erfolgreich am Auswahlverfahren teilnehmen, einen hohen Identifikationsgrad mit dem Freistaat Thüringen aufweisen soll. Zudem soll ein Bewerber oder eine Bewerberin über sehr gute Kenntnisse der Abläufe und Koordinierungserfordernisse im spezifischen Regierungsalltag der Thüringer Landesverwaltung verfügen. Nach der Ausschreibung der Staatskanzlei für den Dienstposten bzw. für die Stelle des stellvertretenden Leiters der Landesvertretung in Berlin dürfte nach meiner Auffassung jedoch nur ein kleiner Bewerberpool an Thüringer Bewerbern infrage kommen, zumal der Bewerberkreis auf Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe B2 bzw. B3 oder vergleichbar vergütete Beschäftigte beschränkt wurde. Es entsteht nach meiner Auffassung der Eindruck, dass der ausgeschriebene Dienstposten gerade nicht zur Entwicklung und Karriere für einen Thüringer Bediensteten genutzt werden soll. Ich frage die Landesregierung: 1. Seit welchem Zeitpunkt – bitte Datumsangabe – ist der Dienstposten bzw. die Stelle des stellvertretenden Leiters der Landesvertretung nicht mehr besetzt? 2. Wie erfolgte die Wahrnehmung der Aufgaben des stellvertretenden Leiters in der Landesvertretung während der Zeit, in der der Dienstposten unbesetzt war, mit welcher Qualität? 3. Was sind die tragenden Beweggründe der Landesregierung, den Bewerberkreis für den Dienstposten des stellvertretenden Leiters der Landesvertretung auf die beschriebene Art und Weise einzuschränken? 4. Wie viele Beamtinnen bzw. Beamte bzw. vergleichbar vergütete Beschäftigte gibt es in der Thüringer Landesverwaltung, die ein Statusamt der Besoldungsgruppe B2 oder vergleichbar innehaben? Danke.
