Dr. Jens Dietrich
Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, lieber Zuschauer im Landtag und an den Bildschirmen! Vorab möchte ich anmerken, dass wir als AfD nicht grundsätzlich gegen Neugliederungen von Gemeinden sind. Nur sind wir uns sicher, dass in den meisten Fällen nicht der Zweck erreicht wird, der quasi suggeriert wird, nämlich Kosten zu sparen und Effizienzen zu heben. Ja, bevor ich auf den Gesetzentwurf eingehe, möchte ich auf den Entschließungsantrag der CDU eingehen; im Grunde eine Fortführung einer Vorlage, die wir im Ausschuss hatten. Hier ging es darum, der Stadt Dingelstädt eine Extrazuwendung in Höhe von rund 1,6 Millionen Euro zukommen zu lassen. Die Mittel sollten den Schuldenberg des Abwassereigenbetriebs Rodebergs in den nächsten zehn Jahren abfedern. So hat es ein Gutachten ergeben. Aber Abwasserbeseitungseinrichtungen sind kostenrechnende Einrichtungen nach dem Thüringer Kommunalabgabengesetz. Und Verbindlichkeiten solcher Einrichtungen sind einfach durch Abgaben zu lösen und einzunehmen. Aber nicht durch Landesmittel.
(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Das sind Son-
derfälle!) Das sind keine Sonderfälle. Weil, das Problem ist vorher dagewesen und ist hinterher dagewesen, hat also mit der Gemeindefusion nichts zu tun. Das ist der CDU sicherlich auch bekannt. Und da würde ich sagen, dieser Antrag und auch der Entschließungsantrag kann Spuren von Wahlkampfmanövern enthalten.
(Beifall AfD)
So, nun zum Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden. Ja, freiwillig. Das hört sich erst mal gut an. Dennoch lohnt sich ein Blick auf die Randbedingungen. Die Freiwilligkeit wird einmalig mit finanziellen Anreizen unterstützt. Nur ist nicht gesagt, dass eine Neugliederung auch langfristig ein Gewinn für alle Beteiligten und vor allem für die Bürger ist und nicht nur in finanzieller Hinsicht. Als Argument für die Neugliederung wurde angeführt, dass kleine Gemeinden Probleme haben, die umfangreichen Aufgaben, die Bürokratie also, zu bewältigen. Nun hat aber die kommunale Gemeinschaft nicht nach der überbordenden Bürokratie gerufen. Diese wurde ihnen zum großen Teil von Bund und Land auferlegt. Verzeihung, im beschönigenden Bürokratendeutsch nennt man das dann übertragene Aufgaben, also die Aufgaben, die den Gemeinden übertragen werden von Bund und Land. Und natürlich sind die immer sehr ehrenvoll und alles nur hehre Ziele – in der Theorie. Die sogenannte kommunale Wärmeplanung ist dann nur die Spitze des Eisbergs – sofern es Eisberge in Zeiten der Klimakatastrophe überhaupt noch gibt.
(Zwischenruf Abg. Maurer, DIE LINKE: Die
gibt’s doch gar nicht, oder?) Was den Kommunen ernsthaft nachhaltig helfen würde, wären die folgenden Punkte, beispielsweise
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE:
10.000 Einwohner, wie viele Gemeinden in Thüringen haben 10.000 Einwohner?) eine auskömmliche Finanzierung ihrer Aufgaben, die Konzentration auf wirklich notwendige und sinnvolle Fördermittel – zu Recht hat der Landkreistag die Menge von 108 Förderprogrammen angeprangert –, die Befreiung der Kommunen von ideologischen Projekten in den Bereichen „Klima“, „Energie“, „Nachhaltigkeit“, „bunte Vielfältigkeit“, „Toleranz“ oder die Aufgabe, Nichtintegrierbare einzig in unsere Sozialsysteme zu integrieren. Wichtig ist auch das einheitliche Schaffen von EDV-Angeboten oder zumindest die Ermöglichung, dass diese genutzt werden. Bürokratieabbau bedeutet auch nicht, dass zig verschiedene Lösungen für ein Problem erstellt werden. Das sind eben die Strukturreformen, die viel wichtiger wären als Gemeindereformen.
(Beifall AfD)
Obwohl zum Beispiel der Schulträger für die ITAusstattung der Schulen zuständig ist, kocht gefühlt jede Schule ihr eigenes Süppchen schon allein, wenn es um die Kommunikation mit den Eltern geht. Von der durchgängigen Nutzung der Thüringer Schulcloud ganz zu schweigen. Ich spreche da aus eigener Erfahrung. Wir brauchen weniger eine Neugliederung der politischen Strukturen der Kommunen, sondern vielmehr eine einheitliche Abbildung von Verwaltungsabläufen in der EDV, auf die dann die Kommunen Zugriff haben. Das Vorgehen verschlankt die Abläufe und ist wirklich ein Mittel gegen Fachkräftemangel in den Behörden und vor allen Dingen auch in den Firmen, die die Software herstellen. Ich persönlich finde das Konzept einer erfüllenden Gemeinde sehr charmant. So können kleine Gemeinden von den Mühen des übertragenen Wirkungskreises wirklich entlastet werden, aber dennoch eigenständig bleiben, also Herr im eigenen Haus. Das schafft mehr Bürgernähe und mehr Vertrauen in das unmittelbare Verwaltungshandeln.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das
schafft aber auch vor allem mehr Bürokratie!) Nein, eben nicht. Die Bürokratie wird ja eben von der erfüllenden Gemeinde ausgefüllt.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Die
muss mehr erfüllen, also mehr Bürokratie!) – Nein, die Bürokratie bleibt ja erst einmal immer gleich. Weil, die Pässe, die Sie zum Beispiel beantragen, das ist immer der gleiche Vorgang. Egal. – Natürlich nur unter der Voraussetzung einer auskömmlichen Finanzierung der Kommunen auf allen Ebenen, das ist das Problem. Dass nicht alle Neuerungen aus Sicht der Landräte ein wirklicher Gewinn sind, ist kein Geheimnis, aus meiner Sicht auch nicht überraschend. Einige Neugliederungen sind also eher ein kurzfristiger Mitnahmeeffekt als eine wirkliche strukturelle Verbesserung. Im Gegenteil, die VG „Hügelland/Täler“ wird sogar nachhaltig geschwächt. Einzig die AfD hat sich klar gegen einen Wechsel der Gemeinde Unterbodnitz positioniert, weil es am Ende keinen Sinn ergibt und schon gar nicht das Ziel erreicht, was erreicht werden soll. Schon bei der Einbringung des Gesetzes im Juli hat mein Kollege Henke nach einer Begutachtung der bisher erfolgten Neugliederungen gefragt. Auch ich bezweifle, dass es die viel beschworenen Synergien gegeben hat oder geben wird. Womit wir bei dem Entschließungsantrag von Rot-Rot-Grün sind. Dieser ist im Grunde das Eingeständnis, dass die Gemeindeneugliederung nicht das gebracht haben könnte, was uns seit Jahren versprochen und als Herzensangelegenheit verkauft worden ist. Da wir aber den Versuch, ein Problem mit wirklichen Fakten zu hinterlegen, begrüßen, stimmen wir diesem Antrag zu. Zurück zum Gesetzentwurf: Positiv ist anzumerken, dass es in einigen Fällen eine Bürgerbefragung gegeben hat, aber die ist unverbindlich. Um Kopfgeburten der Verwaltung zu verhindern, sollte ein Bürgerentscheid bei jeder Neugliederung Pflicht werden, damit die Bürger wirklich in jedem Fall auch gefragt werden und damit auch das Ergebnis der Befragung angenommen werden muss.
(Beifall AfD)
Fazit: Die AfD-Fraktion kann dem Gesetz nicht zustimmen und fordert die Landesregierung auf, die Kommunen auskömmlich und nachhaltig zu finanzieren sowie von unnötigen ideologischen Aufgaben und überbordender Bürokratie zu entlasten.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Das
Passwesen, oder was?) Die für die Gemeindeneugliederung vorgesehenen finanziellen Mittel in Höhe von 21,4 Millionen Euro wären dringend benötigte Deckungsmittel und im Kommunalen Finanzausgleich sicher viel besser aufgehoben. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
