Robert-Martin Montag
Erster Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen hier: Beteiligung des Landtags gemäß § 4 Abs. 3 des Thüringer Landesplanungsgesetzes
(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Ob
das Herr Bergner wollte?) Das kannst du ihn morgen fragen! Liebe Frau Präsidentin, vielen Dank, auch für die Korrektur. Werte Kolleginnen und Kollegen, die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms durch die Landesregierung sollte ja ein großer Wurf werden. Die Bedeutung dieses Vorhabens zeigte sich darin, dass nicht nur der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten, sondern auch der Innen- und Kommunalausschuss sowie der Umweltausschuss mit der Thematik befasst waren. In den Ausschüssen kam es, wie es sich für eine Demokratie gehört, zu lebhaften Diskussionen, wie es gewünscht ist. Wir haben uns in den Gremien auf die hier vorliegende Stellungnahme geeinigt, auf deren Inhalte ich im Folgenden noch ausschnittsweise eingehen möchte. Zum Thema der zentralen Orte: „Der Landtag“ – ich zitiere – „spricht sich dafür aus, dass die Bestimmung der Grundzentren nicht auf Landesebene im Landesentwicklungsprogramm, sondern weiterhin auf Ebene der Regionalplanung erfolgt.“ Die Definition, welchen Status eine Kommune hat, wird in der Regionalplanung festgelegt und dies hat sich bewährt. Nur so kann auf lokale Gegebenheiten vor Ort eingegangen werden und eine Beurteilung allein auf statistischen Daten aus einem fernen Büro in Erfurt wird vermieden. Stichwort: Bürgernähe. Zum Thema „Energie“ ließe sich viel Weiteres sagen. Die wichtigsten Punkte, die wir heute hier vorliegen haben, sind noch einmal, dass wir als Landtag ein klares Bekenntnis abgeben zur Wiederaufforstung vor Windkraft in Thüringer Wäldern. Die Thüringer Wälder als CO -Senke sind zu schüt2 zen, wie auch das Verfassungsgericht in seinem Urteil festgestellt hat, und klimagerecht umzubauen. Eine Erkenntnis, die mittlerweile auch Anklang und Verständnis bei den einschlägigen Umweltorganisationen gefunden hat. Die starren und unsinnigen Flächenziele lehnen wir ja schon länger ab und es muss doch beim Ausbau der erneuerbaren Energien auf die lokalen Gegebenheiten eingegangen werden. Für Thüringen bedeutet das für uns einen technologieoffenen Ansatz mit Wind, Solar, Biomasse, Wasserkraft und – ja – auch Wasserstoff. Ich verweise an dieser Stelle noch mal auf das Wasserstoffzukunftsgesetz der FDP, was diesem Landtag seit zwei Sitzungen bereits vorliegt und was noch der Beratung harrt.
(Beifall Gruppe der FDP)
Daran sehen Sie, was gute Politik ist, nämlich heute schon an morgen denken und technologieoffen, aber konkret mit eigenen Vorschlägen in die Debatte zu gehen. Wir als FDP tun das mit dem Wasserstoffzukunftsgesetz.
(Beifall Gruppe der FDP)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Beschlussempfehlung zur Stellungnahme, die uns hier in der Drucksache 7/8953 vorliegt, greift die Punkte aus den Diskussionen auf und findet die Unterstützung der Freien Demokraten. Dem werden wir zustimmen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen weiterhin eine gute Beratung. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
