Maik Kowalleck
Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, vor dem Mittagessen geht es noch einmal um das liebe Geld in unserem Land. Sie wissen ja, in den vergangenen Wochen und Monaten haben wir in den Beratungen zum Landeshaushalt auch bereits die verschiedenen Argumente ausgetauscht und wir sind ja – wie Sie auch wissen – weiterhin noch in den Beratungen. Mein Vorredner, Herr Hande, hatte schon zum eingebrachten Gesetzentwurf ausgeführt und auch die verschiedenen Argumente entgegengestellt. Ich möchte auch noch einmal insbesondere auf diese Punkte eingehen. Wir hatten ja bereits eine Verlängerung von fünf auf acht Jahre, das war damals auch schon eine Diskussion, und es ist natürlich alles auch eine Frage der Abwägung an dieser Stelle. Auch die Verlängerung von acht auf 15 Jahre muss natürlich entsprechend diskutiert werden. Es wurde eben gesagt, dass das am Ende kein Allheilmittel ist, aber wir haben gerade auch die Situation – Sie kennen das – der Zinsentwicklung. Die muss an dieser Stelle auch mit beachtet werden. Wo entwickeln sich insbesondere auch die Verpflichtungen hin? Die Thüringer Finanzministerin wird da vielleicht jetzt im Nachgang auch noch einmal ein paar Ausführungen machen bzw. werden wir das auch noch einmal im Haushalts- und Finanzausschuss erörtern. Was natürlich auch ein wichtiger Punkt ist, den hat Herr Hande angesprochen: unsere Verantwortung auch für die nachfolgenden Generationen und die Verpflichtungen, die wir damit auch den nachfolgenden Landesregierungen und dem Landesparlament aufbürden. Das sind Diskussionen, die wir hier weiterhin erörtern müssen. Für uns muss es an dieser Stelle als Thüringer Landtag weiterhin Ziel sein, eine schnelle Tilgung der Schulden zu erreichen. Sie haben hier andere Länder genannt, wo ganz andere Zahlen im Raum stehen. Das liegt letztendlich in der Verantwortung der einzelnen Landesparlamente. Aber wir haben hier natürlich auch die Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger, für die Kommunen und für die Wirtschaft, und wenn Sie hier bei dem Punkt „Kosten“ beschreiben, dass keine weiteren Kosten für diese Gruppen entstehen, da muss man entgegenhalten. Wir sind diejenigen, die hier mit Steuergeldern umgehen und da haben wir eine Verpflichtung gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern, gegenüber den Kommunen und natürlich unserer Wirtschaft. Die Entscheidungen, die wir an dieser Stelle fällen, haben unmittelbare Auswirkungen auf diese Bereiche. Das muss uns bewusst sein. Ich denke, gerade in den nächsten Wochen werden wir noch entsprechend Diskussionen führen, damit wir sehen: Wie ist die Entwicklung, wie ist die zukünftige Entwicklung für unser Land und natürlich auch für die Kommunen und für die Wirtschaft? Hier gibt es ja besondere Herausforderungen, die wir haben, das wissen Sie alle. Gerade wird ja auch auf bundespolitischer Ebene über den Haushalt diskutiert. Das hat eben auch Auswirkungen auf unseren Freistaat Thüringen. Wir werden natürlich dieser Überweisung zustimmen, wie ich gesagt habe, damit wir auch weiterhin darüber diskutieren können: Was sind die Auswirkungen und wo kann man sich hier auch für unseren Freistaat und für die Bürgerinnen und Bürger mit einer klugen Entscheidung treffen? Uns ist es – wie gesagt – wichtig, dass man auch weiterhin die nachfolgenden Generationen und die Entwicklung der Haushalte im Blick hat. Das werden wir in den nächsten Wochen noch intensiver besprechen, wenn es dann um die Verabschiedung des Landeshaushalts geht. Wir wollen an dieser Stelle weiterdiskutieren und stimmen einer Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zu. Danke sehr für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
