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Götze

07.12.2023 Sitzungen 7/123

Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2024, zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Vorschriften und zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Förderung freiwilliger Gemeindeneugliederungen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Herzstück des Ihnen vorliegenden Gesetzentwurfs ist das zweite Gemeindeneugliederungsgesetz der aktuellen Legislatur, mit dem zugleich die fünfte Etappe der Gemeindegebietsreform umgesetzt wird. Im vorliegenden Entwurf wurden alle dem Kommunalministerium vorliegenden Anträge auf freiwillige Gemeindeneugliederungen aufgenommen, die nach den Vorstellungen der Gemeinden zum 1. Januar 2024 in Kraft treten sollen. Unmittelbar beteiligt an den Gemeindeneubildungen und ‑ eingliederungen sind insgesamt 29 Städte und Gemeinden. Hinzu kommt ein weiterer Antrag einer Gemeinde auf Wechsel in eine andere Verwaltungsgemeinschaft. Im Einzelnen sollen acht Gemeinden in acht andere Städte und Gemeinden eingegliedert sowie weitere 13 Gemeinden zu zwei neuen Gemeinden zusammengeschlossen werden. Zugleich kann eine Verwaltungsgemeinschaft aufgelöst werden, da sich fast alle bisherigen Mitgliedsgemeinden zur Bildung einer neuen Gemeinde zusammengefunden haben. Die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Strukturänderungen folgen den Vorstellungen der beteiligten Städte und Gemeinden. Wie die zurückliegenden Neugliederungsgesetze zielt auch der aktuelle Gesetzentwurf darauf ab, den übereinstimmenden Beschlüssen der Gemeinden auf Fortentwicklung ihrer kommunalen Verwaltungsstrukturen Rechnung zu tragen. Die vorgeschlagenen Strukturänderungen geben den Gemeinden die Möglichkeit, ihre Leistungs- und Verwaltungskraft weiter zu stärken. Mit den Fusionen werden Kompetenzen und Ressourcen gebündelt. Hierdurch verbessert sich insbesondere die Fähigkeit der Gemeinden, den Herausforderungen des demografischen Wandels, des Fachkräftemangels und der Digitalisierung sowie unterschiedlichster Krisenlagen besser gerecht zu werden. Vor allem aber sind leistungsstarke Gemeinden dazu in der Lage, für ihre Bürgerinnen und Bürger bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und zeitgemäße Leistungen der Daseinsvorsorge bereitzustellen. Das aktuelle Gemeindeneugliederungsgesetz setzt die bisherigen Schritte auf dem Weg zu landesweit zukunftsfähigen Gemeindestrukturen konsequent fort. Nach Inkrafttreten der vorgesehenen Neugliederungen wird sich die Zahl der kreisangehörigen Gemeinden von 843 im Jahr 2017 auf rund 600 im Jahr 2024 verringert haben. Auf ihrem Weg wurden die Gemeinden von Beginn an auch finanziell durch das Land unterstützt. Für die im aktuellen Gesetzentwurf vorgesehenen Strukturänderungen werden insgesamt rund 21,4 Millionen Euro für Neugliederungsprämien, die Entschuldung der Gemeinden und für die Kompensation bestimmter finanzieller Nachteile bereitgestellt werden. Dieses Geld kommt unseren Kommunen und somit auch den Bürgerinnen und Bürgern zugute. Gleichzeitig zeigt die positive Bilanz der allermeisten an den bisherigen Neugliederungen beteiligten Gemeinden, dass es sich hierbei um lohnenswerte Zukunftsinvestitionen handelt. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wenn im kommenden Jahr das nunmehr fünfte Gemeindeneugliederungsgesetz in Kraft tritt, können wir zweifellos einschätzen: Es ist schon viel erreicht, aber wir wissen auch, dass die Herausforderungen, vor denen wir alle stehen, unverändert groß sind. Viele der aktuellen Herausforderungen und Aufgaben, wie beispielsweise der demografische Wandel, Fachkräftemangel, Digitalisierung etc. treffen in Thüringen noch immer auf überwiegend kleinteilige kommunale Strukturen. Von den kreisangehörigen Gemeinden in Thüringen haben aktuell noch immer rund 60 Prozent weniger als 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Mehr als drei Viertel der kreisangehörigen Gemeinden nehmen ihre Aufgaben daher nicht eigenständig wahr, sondern müssen sich der Hilfe einer Verwaltungsgemeinschaft oder einer erfüllenden Gemeinde bedienen. Mit Blick auf die Bevölkerungsentwicklung ist eine Besserung nicht in Sicht. Nahezu jedes Jahr verliert Thüringen die Einwohnerzahl einer Kleinstadt. Deswegen ist es wichtig, dass der Gesetzgeber auch in finanziell sehr herausfordernden Zeiten der Modernisierung der kommunalen Strukturen weiterhin eine hohe Bedeutung beimisst. Hinsichtlich der monetären Seite der Unterstützung des Landes zielt der Beschlussvorschlag zu dem Gesetzentwurf darauf ab, diese, wie bisher im Fördergesetz vorgesehen, bis zum Jahr 2026 beizubehalten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf können Sie heute den Anträgen von 29 reformbereiten Gemeinden vollumfänglich nachkommen. Ich bitte Sie daher, dem Gesetzentwurf entsprechend der Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses zuzustimmen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Protokoll ↗