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Lutz Liebscher

SPD 07.12.2023 Sitzungen 7/123

Thüringer Gesetz zur Reform des land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks-, Landpachtverkehrs- und Siedlungsrechts

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste! Der Boden unter unseren Füßen wird häufig unterschätzt. Jedoch ist dieser ein Schlüsselfaktor für das Funktionieren der Ökosysteme, er ist ein Lebensraum für zahlreiche Organismen und natürlich ist der Boden eine wichtige Säule für die Versorgung der Menschen mit Nahrung. Dass das Erdreich die Grundlage für den Ackerbau ist, als Weide oder Grünland dient oder ein solides Fundament für gesunde Wälder bietet, ist allseits bekannt. Gute Böden filtern Wasser, zersetzen organische Abfälle, halten Erosionen auf und speichern erhebliche Mengen an CO . 2 Thüringen verfügt über einen reichhaltigen Schatz an hochwertigen Böden, die bei guter Pflege und nachhaltiger Nutzung noch Generationen versorgen können. Zugleich ist der Boden als endliche Ressource ein immer knapper werdendes Gut. Und wie dies bei knappen Rohstoffen häufig der Fall ist, übersteigt die Nachfrage derzeit das Angebot. Dies führt zu Preissteigerungen auf dem Bodenmarkt, was nicht zuletzt auch auf die Nahrungsmittel durchschlägt. Zunehmend wird der Boden nicht mehr von denen ihr Eigen genannt, welche ihn auch bewirtschaften. Dies führt zur Entkopplung der Produktionsprozesse und langfristig nicht nur zu steigenden Preisen. Auch eine nachhaltige standortnahe Bewirtschaftung mit geschlossenen Nährstoffkreisläufen wird durch diese Entwicklung zunehmend erschwert. Da der Boden keine nachwachsende und vor allem eine örtlich begrenzte Ressource ist, wollen wir als regierungstragende Fraktion den Bodenmarkt transparenter, preisstabiler und nutzerorientierter gestalten. So soll es das von der Landesregierung vorgelegte Gesetz potenziellen Käufern aus der Praxis leichter machen, landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe sowie entsprechende Flächen zu erwerben. Hingegen soll der Erwerb durch Käufer, welche nicht selbst der Land- oder Forstwirtschaft nachgehen, deutlich erschwert werden. Der vorliegende Entwurf ist indes aber auch ein Spagat – ein Spagat zwischen den gesellschaftlichen Anforderungen an die Agrarstruktur auf der einen Seite und die freie Verfügung über Eigentum auf der anderen. In Thüringen gehören beispielsweise nur 25 Prozent der Ackerfläche auch den Bewirtschaftern. Auch wenn die bewirtschafteten Schläge immer größer werden, liegen die zahlreichen einzelnen Flurstücke in diesen unter 1 Hektar. Hier weicht der bisherige Entwurf durchaus die bisherige Mindestanwendungsgröße von einem viertel Hektar auf. Auch mehrere unspezifische Rechtsbegriffe müssen in den nächsten Schritten noch konkretisiert werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, um es an dieser Stelle noch einmal deutlich zu sagen: Wir wollen mit dem vorliegenden Mantelgesetz einen verlässlichen Rahmen schaffen, dass auch in Zukunft eine Land- und Forstwirtschaft in der Region mit Menschen aus der Region möglich ist. Wir als SPD-Fraktion sind davon überzeugt, dass damit mehr Wertschöpfung vor Ort wirken kann, dass eine nachhaltige Bewirtschaftung der Flächen dadurch gestärkt wird und dass langfristig die Versorgung mit den nachwachsenden Rohstoffen sichergestellt ist. Zugleich habe ich in zahlreichen Gesprächen die durchaus berechtigte Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf wahrgenommen. Ich möchte am Ende keinen zahnlosen Papiertiger unterstützen, welcher in der Praxis keine Wirkung entfaltet. Daher freue ich mich auf eine angeregte und ergebnisoffene Anhörung im Landwirtschafts- und Forstausschuss und darf mich für Ihre Aufmerksamkeit recht herzlich bedanken. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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