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67. Sitzung (WP7)

15.03.2023 · 190 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (55)CDU (30)Die Linke (28)GRÜNE (20)SPD (16)fraktionslos (1)

Dr. Matthias Rößler

Meine sehr verehrten Dades 7. Sächsischen Landtags. Am 7. Februar ist unser ehemaliger Kollege Wolfgang Weber verstorben. Wolfgang Weber war in seiner Zeit als Abgeordneter der 1. Legislaturperiode des Sächsischen Landtags ein zentraler Gestalter des demokratischen Aufbaus im Freistaat, der die Entwicklung des Parlamentarismus und unserer gelebten Verfassung maßgeblich mitgeprägt hat. Sein besonderes Augenmerk lag auf den Bereichen Schule, Soziales, Gesundheit und Familie aber auch Jugend und Sport. Er hat sich durch seine Kompetenz und sein gesamtes Auftreten fraktionsübergreifend Achtung und Anerkennung erworben. Ich bitte Sie, sich zum ehrenden Gedenken von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Abgeordneten erheben sich von ihren Plätzen.) Vielen Dank. Tagesordnungspunkt Wahl eines stellvertretenden Mitglieds „Verstrickungen der Staatsregierung Kürzung der gemäß § 4 des Drucksache 7/12477, Nach seinem Austritt aus der AfD-Fraktion hat Herr Teichmann mit Schreiben vom 18. Januar 2023 auf seine stellvertretende Mitgliedschaft im 1. Untersuchungsausschuss verzichtet. Das Vorschlagsrecht für die Nachfolge des Herrn Teichmann liegt bei der AfD-Fraktion. Sie hat in der Drucksache 7/12477 Herrn Abgeordneten Dr. Keiler vorgeschlagen. Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich frage Sie deshalb, ob jemand widerspricht, dass durch Handzeichen abgestimmt wird. – Das kann ich nicht feststellen. Meine Damen und Herren, da es keinen Widerspruch gegeben hat, können wir durch Handzeichen über den Wahlvorschlag der AfD-Fraktion abstimmen. Wer dem Wahlvorschlag zur Wahl von Herrn Dr. Joachim Michael Keiler als stellvertretendes Mitglied des 1. Untersuchungsausschusses zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Eine An-Eröffnung Sitzung: 10:00 Uhr) Wir fahren mit der Sitzung fort. Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Klepsch, Frau Dombois, Frau Schaper, Frau Nagel, Frau Kuhfuß, Frau Melcher und Herr Hösl. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 4 bis 6 und 8 bis 10 festgelegt: CDU 90 Minuten, AfD 66 Minuten, DIE LINKE 42 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 36 Minuten, SPD 30 Minuten und Staatsregierung 60 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit je fraktionslosem Abgeordneten beträgt 8 Minuten und kann auf die Tagesordnungspunkte dieser Sitzung nach Bedarf verteilt werden. Verehrte Kolleginnen und Kollegen ich sehe keine Änderungsvorschläge oder Widerspruch gegen die TagesordMeine Damen und Herren! Ich rufe auf des 1. Untersuchungsausschusses in die ‚qualifiziert rechtswidrige‘ AfD-Landesliste“ Untersuchungsausschussgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion AfD zahl von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Eine Anzahl von Stimmenthaltungen. Damit wurde dem Wahlvorschlag zugestimmt und ich frage jetzt Herrn Dr. Keiler, ob er die Wahl annimmt.

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Dr. Joachim Keiler AfD

Herr Präsident, ich nehme die Wahl an. Meine Damen und Herren, herzlichen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Vielen Dank, die Wahl ist angenommen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe Tagesordnungspunkt 3, die Aktuelle Stunde, auf. Die CDU-Fraktion – – (Zurufe) – Entschuldigung, ich habe das im Überschwang überblättert. Erst einmal, verehrte Kolleginnen und Kollegen, rufe ich den Tagesordnungspunkt 2 auf. Man muss sich prompt korrigieren können. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Fachregierungserklärung Zukunft des Ich übergebe das Wort an den Staatsminister für Wissenschaft, Kultur und Tourismus, Herrn Sebastian Gemkow. Bitte, Herr Staatsminister, Sie haben das Wort.

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Sebastian Gemkow

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sachsen ist seit Jahrhunderten Schrittmacher und Impulsgeber für wissenschaftliche Innovationen. Die Industrialisierung ging maßgeblich vom Land Sachsen aus. Chemnitz galt im 19. Jahrhundert als das „sächsische Manchester“. Die erste funktionstüchtige Dampflokomotive auf dem europäischen Kontinent, die Saxonia, kam aus Sachsen und wurde in Dresden Übigau gebaut. Die erste Ferneisenbahnstrecke in Deutschland, von Leipzig nach Dresden, gab es in Sachsen. Das alles wissen Sie. Das ist nichts Neues. Aber es zeigt, wie fortschrittlich dieses Land schon immer war. Die Voraussetzung dafür war jederzeit, dass kluge Köpfe diese Erkenntnisse und Innovationen in Produkte, in etwas, das man anfassen kann, transferiert haben. Dazu gehörten immer Mut und Bereitschaft innovationsfreudiger Menschen, diese Erkenntnisse in die Tat umzusetzen. Heute verfügen unsere Hochschulen und Forschungseinrichtungen über mehr kluge Köpfe, als es damals und in den letzten Jahrhunderten der Fall war. Diese Frauen und Männer verändern unsere Welt nachhaltig. Sie verändern sie mit Dynamik und Kreativität. Wir können stolz darauf sein, dass wir sie hier haben. Die Aufgabe des Freistaates Sachsen ist es, die bestmöglichen Rahmenbedingungen für diese Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu schaffen. Mit dem Wissenschaftshaushalt 2023/2024 hat der Sächsische Landtag einen besonderen Beitrag dazu geleistet, diese Rahmenbedingungen zu schaffen. Mit einer Vielzahl bedeutender Vorhaben wird das Wissenschaftsland Sachsen massiv gestärkt. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Wir können als Freistaat besonders stolz sein, wenn unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für ihre Arbeit ausgezeichnet werden. Im vergangenen Jahr wurde Prof. Svante Pääbo mit dem Nobelpreis für Physiologie oder Medizin geehrt. Er ist Direktor am Max-Planck-Institut für evolutionäre Anthropologie in Leipzig und gilt als Begründer des Gebietes der Paläogenetik. An dieser Stelle – ich denke, das tue ich auch in Ihrem Namen – gratuliere ich Herrn Pääbo noch einmal herzlich zu dieser großen Ehre und diesem wunderbaren Erfolg. (Beifall des ganzen Hauses) Es ist auch dieser Nobelpreis, der zeigt, wie vielschichtig und vielseitig die Forschung in unserem Land ist. Deshalb soll die Forschung mit einem Strategieprozess im Rahmen zum Thema: Wissenschaftslandes Sachsen des Weißbuchs für die Forschung in öffentlichen Wissenschaftseinrichtungen im Freistaat Sachsen erstmals und vorreiterhaft in Deutschland ganzheitlich betrachtet werden. Dieser Prozess wird von einer hochkarätigen Expertenkommission begleitet. Sie bringt sich sehr aktiv in diesen Prozess ein und gibt wertvolle Impulse und Anregungen. Ich kann aus eigenem Erleben sagen. Die Sitzungen der Kommission sind von einer sehr intensiven Diskussion und einem vielschichtigen Austausch geprägt. Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist in diesem Prozess eine fundierte Analyse der Stärken und Schwächen unserer Forschungslandschaft erstellt worden, die einen zusammenfassenden Überblick über den aktuellen Istzustand gibt und gleichzeitig ein Verständnis für Strukturen und Rahmenbedingungen der sächsischen Forschung ermöglicht. Die Informationen, die dort gewonnen wurden, dienen jetzt als Basis für die Ableitung von Handlungsempfehlungen im Kontext des begleitenden Weißbuch-Strategieprozesses. Ich kann sagen, dass der hohe Zuspruch zu diesen Veranstaltungen und den besonderen Formaten der Beteiligung, aber auch das Interesse der sächsischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zeigen, diesen Strategiebildungsprozess durchzuführen und ihn aktiv mitzugestalten. Es ist außerdem deutlich geworden, dass die Weißbuch-Veranstaltungen durch die interdisziplinäre Teilnehmerschaft ein gutes Umfeld für Austausch und neue Vernetzungen in unserer Wissenschaftsgemeinschaft geworden sind. Mit diesem umfassenden und sehr partizipativen Prozess nimmt der Freistaat Sachsen – ich habe es gesagt – bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Im zweiten Projektjahr 2023 liegt der Fokus auf der eigentlichen Konzeption dieses Weißbuchs, das auf der Basis der Analyse und unter Einbeziehung der fachlichen Expertise erstellt wird und am Ende Leitlinien und Handlungsempfehlungen an die Hand geben soll, um für zukünftige Generationen und Wissenschaftsstrategien als Basis zu dienen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einen besonders bedeutenden und langfristigen Einfluss – Sie alle bekommen das in diesen Wochen und Monaten in spezifischer Weise mit – werden die beiden neu entstehenden Großforschungszentren in Sachsen haben. Sie werden die Wissenschaftslandschaft über viele Dekaden, die vor uns liegen, prägen, und als Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Wirtschaft fungieren. Sie werden den Strukturwandel durch Innovationsimpulse mitgestalten und wirtschaftliches Wachstum und neue Arbeitsplätze schaffen und fördern. Damit tun wir etwas, das wir in den letzten Jahrzehnten im Wissenschaftsbereich in Sachsen schon immer getan und für richtig befunden haben, nämlich, dass wir in Köpfe investieren, um anhaltende und sich langfristig gegenseitig verstärkende Effekte zu erzielen. Die bestehende sächsische Forschungslandschaft mit ihrer Vielfalt und Exzellenz bietet den neuen Zentren dafür genauso hervorragende Anknüpfungspunkte wie die große Breite unserer klein und mittelständisch geprägten sächsischen Wirtschaft. Vor allem aber durch die dann neu gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse und Innovationen werden neue Wertschöpfung entstehen. Diese Wertschöpfung unmittelbar in den Kohleregionen ist ein Schwerpunkt der Ansiedlung der beiden Zentren. Es ist schon im Auswahlprozess eines der entscheidenden Kriterien für die Auswahl dieser beiden Konzepte gewesen, dass genau dieser Transfer und diese Strukturwandeleffekte erzielt werden. Dafür beschreiten wir neue Wege der Zusammenarbeit in Ausbildung, Forschung und Transfer. Beide Ideenskizzen hatten hervorragende Transferkonzepte zum Gegenstand, und dies waren die maßgeblichen Entscheidungskriterien für die Auswahl. Die beiden neuen Großforschungszentren mit ihrer wissenschaftlichen Strahlkraft werden dazu beitragen, Sachsen als attraktiven Standort für Ausbildung, Studium und Arbeit international langfristig sichtbar und vor allem verlässlich zu machen. Beide Zentren wurden in einem wissenschaftsgeleiteten Prozess ausgewählt. Mehr als 2 Milliarden Euro wurden für Aufbau und Betrieb geplant, und sie werden nach ihrem Endausbau die größten Forschungseinrichtungen in Sachsen sein und bundesweit zur Spitze gehören. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) In Mitteldeutschland entsteht mit Hauptstandort in Sachsen in Delitzsch das Center for the Transformation of Chemistry unter Leitung von Prof. Seeberger. Dieses Zentrum zielt auf die Transformation der Chemie hin zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft ab. Die chemische Industrie – das wissen wir alle – ist einer der wichtigsten Industriezweige in Deutschland und er ist von grundlegender Bedeutung für Wertschöpfungsketten zahlreicher weiterer Wirtschaftszweige. Schon um die Resilienz des Wirtschaftsstandorts Deutschland zu sichern, müssen wir die Durchbrechung der Abhängigkeiten von fossilen Quellen sowohl als Energielieferanten für Herstellungsprozesse als auch als Rohstoffbasis für chemische Stoffe und Produkte erreichen. Dafür brauchen wir kostengünstige und nachhaltige Produktionsprozesse, hauptsächlich aus nachwachsenden Rohstoffen oder recycelten Materialien unter Einhaltung höchster Arbeitsschutz- und Umweltstandards und vor allem drastisch verkürzter Transportwege. Mit einem inter- und transdisziplinären Ansatz sowie strukturierter Kooperation von Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft wird das CTC – so die Kurzform – die Transformation der Chemie zu einer Kreislaufwirtschaft vorantreiben. Durch das CTC und weitere Ansiedlungen in Delitzsch und der gesamten Region werden neue Arbeitsplätze entstehen und bestehende Arbeitsplätze im gesamten Chemiedreieck gesichert und gewissermaßen in eine neue Zeit gebracht. Außerdem werden neue Aus- und Weiterbildungsangebote des CTC wichtige Impulse für die gesamte regionale Wirtschaft und die Fachkräftegewinnung setzen. In der sächsischen Lausitz, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird als weiteres Großforschungszentrum das Deutsche Zentrum für Astrophysik – Forschung, Technologie und Digitalisierung –, kurz DZA, unter Leitung von Prof. Hasinger entstehen. Die Astrophysik ist heute eine Hightechwissenschaft mit großer Innovationskraft. Neuartige Teleskope und Observatorien messen mit größter Präzision die Boten, kleine Teilchen aus dem Universum, und dabei entstehen riesengroße Datenmengen. Deshalb sieht sich die Astrophysik großen Herausforderungen in Datenverarbeitung, Computing und Technologieentwicklung gegenüber, woraus letztlich ein großes Potenzial für Wissenschaft, Forschung, Wirtschaft und vor allem die digitale Transformation entstehen wird. Im DZA sollen diese großen Datenströme zukünftiger internationaler Großteleskope gebündelt und verarbeitet werden. Dabei stehen Themen wie Digitalisierung und ressourcenschonendes Computing im Mittelpunkt – alles Fragen, die auch in vielen anderen Gesellschafts-, Wissenschafts- und Wirtschaftsbereichen in den kommenden Jahrzehnten von absoluter essenzieller Bedeutung sein werden. Gleichzeitig sollen in einem neuen Technologiezentrum unter anderem Regelungstechniken für Observatorien entwickelt werden. Vor allem im Bereich der optischen Technik, der Halbleitertechnik ist das Potenzial immens groß. Hier wird deutlich, wo die Anknüpfungspunkte in die bestehenden Ökosysteme unserer Wirtschaft sind; denn immer wieder steht die Frage im Raum, ob Astrophysik nicht weit weg von tatsächlicher Wertschöpfung ist. – Nein, ist sie nicht. Dort entstehen sehr konkrete Anknüpfungspunkte für die Halbleiterelektronik bei uns in Sachsen und für viele andere spannende Wirtschaftszweige, die davon maßgeblich profitieren können. Es ist eine einzigartige Kombination von Forschung und Entwicklung in der Informationstechnik, Sensortechnik und Materialforschung und dem daraus resultierenden Bedarf an Fertigungsstätten, die das DZA in die Lage versetzen werden, ökonomische Impulse zu setzen und letztlich zukunftsfähige Arbeitsplätze sowohl im wissenschaftlichen, aber vor allem auch im nicht wissenschaftlichen Bereich am Zentrum direkt vor Ort, aber auch im Umfeld zu schaffen. Vorgesehen ist neben der Ansiedlung des Hauptstandorts in Görlitz der Bau eines Untergrundlabors für Forschung und Entwicklung unter Bedingungen geringster seismischer Störungen in den Granitformationen der Lausitz im Landkreis Bautzen. Sie verfolgen sicher in der aktuellen Berichterstattung, was dort geplant ist. Auch das werden einzigartige Infrastrukturen sein, die weltweit ihresgleichen suchen werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die beiden Großforschungszentren reihen sich in eine vielfältige Landschaft sächsischer außeruniversitärer Forschungseinrichtungen ein, die schon zum jetzigen Zeitpunkt unsere Wissenschaftslandschaft maßgeblich ausmachen. Ein wichtiger Teil dieser Landschaft sind die Institute der Leibniz-Gemeinschaft. Die Mehrzahl dieser Institute hat in den vergangenen beiden Jahren das externe Evaluationsverfahren durchlaufen, und auf der Grundlage dieser Evaluation entschied und entscheidet die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz über den Verbleib der Einrichtungen in der gemeinsamen Finanzierung des Bundes und der Länder. Wir können stolz darauf sein, dass in allen abgeschlossenen Verfahren den Instituten bei uns in Sachsen hervorragende Leistungen bescheinigt wurden, womit die gemeinsame Finanzierung von Bund und Land für die nächsten sieben Jahre gesichert ist. Mit dem Erweiterungsbau für das Max-Planck-Institut für evolutionäre Anthropologie – ich nenne es einmal NobelInstitut – sichern wir genauso wie mit dem Neubau für das Institut für Länderkunde in Leipzig, das ein erster Baustein für einen neuen Wissenschaftshotspot im Zentrum Leipzigs sein wird, die Zukunftsfähigkeit bedeutender Institute bei uns in Sachsen. Auch in Görlitz wird ein wegweisender Neubeginn beim Zentrum für datenintensive Systemforschung CASUS erfolgen. Damit werden die hervorragenden Leistungen dieses in Görlitz neu gegründeten und geschaffenen polnisch-deutschen Forschungszentrums maßgeblich unterstützt und nicht zuletzt gewürdigt. Genauso stolz sind wir auf die große Präsenz der Helmholtz-Gemeinschaft und ebenso der Fraunhofer Gesellschaft, die maßgeblich zum Renommee des Wissenschaftslandes Sachsen beitragen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Neben den Forschungszentren und den Forschungseinrichtungen wird das Wissenschaftsland Sachsen maßgeblich von den vier Universitäten, den fünf Hochschulen für angewandte Wissenschaften, unseren fünf Kunst- und Musikhochschulen und natürlich der Berufsakademie Sachsen geprägt. Die Novellierung des Hochschulgesetzes war und ist deshalb ein zentrales Anliegen der Koalition. Wir, die Staatsregierung, haben Ihnen mit dem Regierungsentwurf einen Vorschlag dafür übersandt, wie wir an bewährten Erfolgen festhalten und gleichzeitig sehr wichtige Transformationen in Gang setzen können. Johann Gottlieb Fichte ist einer der bekanntesten Philosophen aus Sachsen. Er begründete lange vor unserer grundgesetzlich verankerten Wissenschaftsfreiheit, dass Vernunft mit Freiheit einhergeht. Vor diesem Hintergrund ist der Entwurf des Hochschulgesetzes ein Wissenschaftsermöglichungsgesetz. Wir ermöglichen unseren Hochschulen auf einer stabilen Basis die besten Bedingungen für Hochschulautonomie und Wissenschaftsfreiheit. (Beifall bei der CDU) In diesem neuen Gesetz sollen mehr Möglichkeiten geschaffen werden, Neues zu erproben und Organisation selbst zu gestalten. Digitalisierung soll schon bei zentralen Entscheidungsprozessen an unseren Hochschulen ermöglicht und rechtlich abgesichert werden. Die Bedingungen für eine hohe Qualität der wissenschaftlichen Arbeit und der Arbeitsplätze werden durch das neue Hochschulgesetz noch besser gewährleistet als in der Vergangenheit. So wird es in der Personalentwicklung die dafür erforderlichen Konzepte geben. Sie stehen auf der Agenda. Dazu kommen verlässliche Karrierewege, die mit neuen Personalkategorien untersetzt werden. Wir schlagen zum Beispiel für attraktive Bedingungen neben der klassischen Professur die Möglichkeit vor, als Lektorin oder Lektor selbständig Aufgaben in Forschung und Lehre wahrzunehmen oder als Wissenschaftsmanager zu unterstützen. Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften können mit Tandemprofessuren ihren Nachwuchs sichern und gleichzeitig die Verbindungen in die Wirtschaft, die eine bedeutende Rolle für diese Hochschulen spielen, festigen. Auch die Möglichkeiten der internen Mitgestaltung sollen weiter ausgebaut werden. Unsere wissenschaftlichen Spitzenkräfte von morgen, die Doktorandinnen und Doktoranden, erhalten zum Beispiel eine eigene Interessensvertretung. Durch Kooption der Hochschullehrer sollen die Hochschulen für angewandte Wissenschaften künftig ihren Nachwuchs gemeinsam mit den Universitäten promovieren können. Die neuen Hochschulallianzen sollen innovative Formen der Kooperation zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen, aber auch Unternehmen ermöglich. Das soll nicht an der Grenze Sachsens aufhören, sondern wir räumen mit diesem neuen Gesetz – wenn Sie es denn so befürworten – die Möglichkeit ein, in ganz neuen Formen der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft – auch im Ausland – zu kooperieren. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Staatsregierung hat Ihnen diesen Vorschlag für das neue Hochschulgesetz unterbreitet. Ich bin mir sicher, dass mit Ihren weiterführenden Ideen am Ende ein modernes Gesetz entstehen kann und dass Sie dieses unterstützen werden. Jedenfalls möchte ich an dieser Stelle ganz herzlich dafür werben. (Beifall bei der CDU) Eine weitere wichtige Transformation in der Hochschullandschaft steht uns noch bevor, nämlich die Umwandlung der Berufsakademie Sachsen mit ihren sieben Studienakademien zur Dualen Hochschule Sachsen. Diese Weiterentwicklung ist im Koalitionsvertrag festgelegt worden. Sie ist sinnvoll für unsere Wissenschaftslandschaft; denn Wirtschaft, Wissenschaft und Hochschulen gehören in Sachsen eng zusammen. Dieser Zusammenhang wird an der Berufsakademie schon in der Ausbildungsphase umgesetzt. So wird dieses Projekt die Architektur der sächsischen Hochschullandschaft grundlegend erweitern. Die Duale Hochschule Sachsen ergänzt dann im Konzert der sächsischen Hochschulen als eigenständige Hochschulart diese spannende, vielfältige und so wertvolle Landschaft. Künftig wird die Duale Hochschule Sachsen Anbieter für das duale Studium in der sächsischen Hochschullandschaft mit einer weiterhin engen Anbindung an die lokale und regionale Wirtschaft ganz im Sinne des Transfers sein. Weil die sächsische Wirtschaft durch den Mittelstand geprägt ist, ist die duale Hochschule mit ihren regionalen Standorten direkt vor Ort bei den Unternehmen. Deshalb sollen die Praxispartner in der dualen Ausbildung auch zukünftig in einer einmaligen Weise in die Organisationsstruktur dieser Hochschule einbezogen werden. Das ist sicherlich das Alleinstellungsmerkmal gegenüber den anderen Hochschulformen. Für die Berufsakademie Sachsen bedeutet die Überführung in eine duale Hochschule am Ende mehr Sichtbarkeit, einen Imagegewinn sowie eine dauerhafte Konkurrenzfähigkeit auf dem Gebiet der dualen Studienangebote, ohne dadurch die Landschaft zu kannibalisieren, sondern mit einem eigenen Angebot unsere Landschaft in hervorragender Weise zu ergänzen. Der Hochschulabschluss soll künftig als akademischer Grad verliehen werden. Das ist ein Attraktivitätsfaktor für Studienanfänger. Damit werden sowohl der Studienform als auch den Absolventen dualer Studiengänge in Sachsen neue Perspektiven eröffnet. Wir erhoffen uns davon auch, dass die Absolventinnen und Absolventen in der Region bleiben, dass sie zur Weiterqualifizierung nicht aus der Region abwandern. Das ist ein großer Wunsch der Praxispartner und der Unternehmen vor Ort gewesen. Dem wollen wir zukünftig Rechnung tragen. (Beifall bei der CDU) Die Weiterentwicklung zur dualen Hochschule ermöglicht aber auch eigenständige Forschung, und so kann der Innovations- und Technologietransfer zwischen Hochschule und Wirtschaft gestärkt werden. Damit ist die Weiterentwicklung zur Dualen Hochschule Sachsen ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Wirtschaft im ländlichen Raum. Auch zur dualen Hochschule wird Ihnen die Staatsregierung demnächst einen Entwurf vorlegen. Ich bin mir sicher, dass Sie auch hierzu innovative Ideen beitragen können. Am Ende müssen Sie über diese Transformation entscheiden, aber schon heute bitte ich dafür ganz herzlich um Ihre Unterstützung. Sowohl im Entwurf des Hochschulgesetzes, aber auch bei der dualen Hochschule steht der Gedanke des Transfers besonders im Fokus. Insbesondere wollen wir, dass mehr Forschungsergebnisse in die kommerzielle Nutzung in Sachsen überführt werden. Dabei wollen wir unsere Hochschulen künftig weiter intensiv unterstützen. Die sächsischen Hochschulen unternehmen schon heute große Anstrengungen, eine lebendige Gründerkultur zu etablieren. Das passiert zum Beispiel durch EntrepreneurshipAusbildungen, die Gründerinitiativen SAXEED in Chemnitz, Freiberg, Mittweida und Zwickau, aber auch mit AXIS in Dresden oder der Selbstmanagementinitiative SMILE in Leipzig. Auch die Universitäten mit spezialisierten Profilen wie die TU Bergakademie Freiberg oder die private Handelshochschule in Leipzig nehmen bei den Gründungen durch ihre Aktivitäten eine führende Rolle ein. Die Handelshochschule hat zuletzt wieder eine Spitzenposition verteidigt. Sie ist mit diesem hervorragenden Profil und dieser hervorragenden Performance bundesweit einmalig. Wir können stolz darauf sein, dass wir solche Hochschulen bei uns haben. Auch die TU Chemnitz schneidet in der Klasse der mittelgroßen Universitäten überdurchschnittlich gut ab. Wir sind also gut aufgestellt und haben unseren Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die wir im Verbund unterstützen, damit sie ihre Stärken im Transfer von Forschungsergebnissen in Wirtschaft und Gesellschaft ausbauen und vorantreiben können, weiter unsere Unterstützung zur Verfügung gestellt. Die Zusammenarbeit mit der sächsischen Wirtschaft und den Hochschulen für angewandte Wissenschaften ist ein ganz wesentlicher Faktor für Stabilität und Fortschritt. Wir werden das intensivieren und unterstützen jetzt schon gemeinsam mit dem Bund im Programm „Innovative Hochschule“ bei uns unter dem Namen „Saxony-high-five“ die Aktivitäten der Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Das werden wir natürlich auch in den kommenden Jahren so tun. Mit zahlreichen Projekten ist der Austausch zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft vorangebracht worden. Auch in den kommenden Jahren werden wir die Transferaktivitäten unserer Hochschulen fortsetzen und über die Förderzeiträume verstetigen. Das heißt, wir werden nicht nur das fortsetzen, was jetzt schon geschieht, sondern es auch ausbauen. Es sind – um noch einmal auf die Hochschulen für angewandte Wissenschaften zurückzukommen – ihre anwendungsorientierten Forschungsergebnisse, die oft eine Chance auf schnelle Umsetzung in der Praxis haben, weshalb diese HAW in Sachsen so kostbar sind und weshalb wir einen unglaublichen Schatz mit diesen Hochschulen haben. (Beifall bei der CDU) Alle diese Erfolge zeigen, dass wir am Ende nicht nur die Forschung selbst unterstützen, sondern dass wir uns auch darum kümmern, die Ergebnisse in konkrete Anwendungen münden zu lassen, und diesen Weg werden wir konsequent fortsetzen. Unser Ziel ist es, in den kommenden Jahren alle Transferformate an den Hochschulen weiter zu stärken und auszubauen. Im Einklang mit der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen werden wir uns auch für die Etablierung einer Validierungskultur einsetzen. Wir wollen, dass im besten Fall Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler schon von Anfang an bei ihren Forschungsprojekten insbesondere im Bereich der Ingenieur- und Naturwissenschaften mitdenken, wo die Transferpotenziale liegen und wie sie diese dann in ihre Projekte einbeziehen können. Klar ist nämlich auch: Die Zukunft des Transfers wird hybrid sein, weshalb wir auch die virtuellen Kommunikationswege, Plattformen und Formate stärker in den Fokus rücken werden. Wir haben die Digitalisierung dieser Transferwege zum Teil unserer Strategie „Digitale Transformation im Hochschulbereich“ gemacht, die wir in den kommenden Jahren ausbauen wollen. Unser Ziel ist es, mit dieser Strategie neue Technologien und Methoden zur Kommunikation einzusetzen, um einerseits neue Zielgruppen und Wege des Transfers zu erschließen, im Dialog Transparenz zu schaffen, zu informieren, Wissen zu kommunizieren und Partizipation im Sinne des Open-Science-Gedankens zu ermöglichen, andererseits aber auch Erfordernisse, Kompetenzen sowie Denk- und Handlungsweisen der Praxisakteure zu berücksichtigen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin schon auf die herausragende Qualität der Forschung an unseren Hochschulen und den Forschungseinrichtungen im Freistaat eingegangen. Auf verschiedenen Wegen und vor allem mit wissenschaftsgeleiteten Verfahren unterstützt der Freistaat die Forschungsaktivitäten gezielt. Mit starken, forschungsbezogenen Programmen für Infrastruktur, Projekte und Vernetzung unterstützt das Wissenschaftsministerium im anwendungsnahen Bereich die Entwicklung der Forschung auf einem auch im Bundesvergleich sehr hohen Niveau. Das passiert gemeinsam mit der Europäischen Union über die Programme EFRE und JTF. Mit diesen Förderungen wird in den Forschungseinrichtungen ein Know-how aufgebaut, das langfristig verfügbar und Grundlage für neue Erkenntnisse sowie Innovation ist, das transferfähige Forschung und Entwicklung ermöglicht und letztlich die Einrichtung von Kooperationen mit der Wirtschaft attraktiv macht, was eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass diese Erkenntnisse und Innovationen tatsächlich in eine Wertschöpfung überführt werden. In der Förderperiode von 2014 bis 2020 konnten durch diese Fördermechanismen 246 Vorhaben gefördert werden. Mittel in Höhe von mehr als 246 Millionen Euro stehen dahinter. Jedes dieser Vorhaben, das hier unterstützt wurde, ist von wirklich großer Bedeutung. Es gibt viele Beispiele zu nennen. Ich nenne zwei: Das Projekt „Clean Energy City“ an der TU Chemnitz ist ein Projekt zur Erprobung von Wasserstofftechnologien in der Sektorenkopplung, das ich anspreche, weil man daran gut die Hebelwirkung dieser Programme erkennen kann; denn dieses Projekt ist die Voraussetzung dafür gewesen, dass der Antrag für das Hydrogen Innovation Center letztlich Erfolg hatte und jetzt an der Universität Chemnitz umgesetzt werden kann. Man sieht: Investitionen in diese Projekte hebeln viel mehr, als man ursprünglich überhaupt investiert hat. Gefördert wurde auch das Leipziger Forschungszentrum für Zivilisationserkrankungen am Universitätsklinikum Leipzig. Hier wurden insbesondere leistungsfähigere Strukturen zur nachhaltigen Nutzung von Daten geschaffen, die sogenannten LIFE-Daten, die in den letzten Jahren in einem hervorragenden Projekt in Leipzig gesammelt wurden. Das sind Gesundheitsdaten, die sich weiterverwenden lassen. Gleichzeitig konnte die Vernetzung der Universitätsmedizin Leipzig mit externen Partnern befördert werden. Man sieht: Es entstehen aus diesen Projekten sehr viele neue Projekte und damit ein großer Mehrwert, der Grundlage für hohe Innovation, aber vor allem Transfer und Wertschöpfung sein kann. In der neuen Förderperiode bis 2027 soll schwerpunktmäßig eine bessere Vernetzung zwischen Forschung und Wirtschaft gefördert werden. Insbesondere werden Forschungsnetzwerke mit Zukunftsthemen und einem hohen Sprunginnovationspotenzial angesprochen und unterstützt. Außerdem gibt es mit der Förderung von Nachwuchsforschergruppen, Promotionen und Studienerfolgsprojekten aus ESF-Mitteln ein wirkungsvolles Instrumentarium zur Bildungsförderung, das sehr intensiv bei uns in Sachsen genutzt wird. Eine bezüglich des Umfangs vielleicht nicht ganz so große Fördermöglichkeit, die aber für uns alle hier, weil wir immer wieder darüber befinden müssen, sehr wichtig ist, ist die sogenannte Förderung aus Landesmitteln der Titelgruppe 70, der Landesforschungsförderung. Hiermit können wir Themen offen unterstützen, vor allem Forschungsprojekte im Grundlagenbereich. Es ist ein wesentliches forschungspolitisches Instrument, das wir an die Hand bekommen haben. Im Moment werden über 53 Projekte mit diesem Instrumentarium gefördert, darunter zum Beispiel das Projekt SaxFDM, das in unmittelbarem Zusammenhang mit der digitalen Transformation steht und wichtige Voraussetzungen für die Vernetzung sächsischer Einrichtungen im Bereich der Digitalisierung legt. Ein anderes wichtiges Projekt ist DIKUSA. Unter dem thematischen Dach der Digital Humanities arbeiten hier noch bis 2025 die geisteswissenschaftlichen außeruniversitären sächsischen Forschungseinrichtungen zusammen. Sie vernetzen digitale Kulturdaten in Sachsen und bauen eine technische Infrastruktur für die Forschung zu Mobilität, Transformation von Orten, Personen und Artefakten auf. Mit der Landesforschungsförderung werden wir auch in Zukunft die Forschungseinrichtungen in Sachsen beim Kompetenzaufbau und bei der strategischen Positionierung unterstützen. Damit können wir ihre Chancen bei der Mitwirkung an Initiativen des Bundes und der Europäische Union nachhaltig erhöhen. Es ist übrigens eine interessante Erkenntnis des zuvor schon angesprochenen Weißbuch-Prozesses, die hier zutage getreten ist: dass nämlich die nachweisliche Hebelwirkung dieser Investitionen in der Landesforschungsförderung in Bezug auf die Einwerbung von Drittmitteln erheblich ist. Wir haben festgestellt, dass jeder Euro, der über die Landesforschungsförderung in die Projekte hineinfließt, zwei weitere Euro auslöst. Es ist also eine wirklich gute Hebelwirkung und ein gutes Investment, das wir hiermit gemeinsam auf den Weg gebracht haben. „Gemeinsam“ sage ich deshalb, weil das die Staatsregierung im Entwurf des Haushalts vorgeschlagen hat und Sie dankenswerterweise im Hohen Haus im Haushaltsverfahren nochmals eine Verbesserung vorgenommen und den Ansatz für diese Landesforschungsförderung erhöht haben, wofür ich an dieser Stelle nochmals ganz herzlich danken möchte. (Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung) Zur Förderung wissenschaftlicher Spitzenleistungen existiert ein weiteres, ganz besonderes Instrument: die sogenannten Exzellenzcluster. Zur nachhaltigen Stärkung des Wissenschaftsstandorts Deutschland werden diese Cluster durch den Bund und die Länder im Rahmen der gemeinsam getragenen Exzellenzstrategie gefördert. Sachsen hat in den letzten Wettbewerbsrunden dabei immer wieder sehr gut abgeschnitten. Aktuell hat die TU Dresden drei Exzellenzcluster, so viele wie kaum eine andere Universität in Deutschland. Das Exzellenzcluster „Komplexität und Topologie in Quantenmaterialien - ct.qmat“ gemeinsam mit der JuliusMaximilians-Universität Würzburg beschäftigt sich mit der Entwicklung und Entdeckung topologischer Phänomene in der Festkörperphysik. Die Forschung, die hier stattfindet, hat bereits zur Entdeckung topologischer Materialien geführt, die in sämtlichen modernen Hochtechnologien eingesetzt werden können. Das reicht von der Informationsverarbeitung über die Energieversorgung bis hin zur Medizintechnik. Ein weiteres Exzellenzcluster geht der Frage nach den physikalischen und chemischen Gesetzmäßigkeiten nach, die für die Entstehung des Lebens unabdingbar sind. Unter dem Namen „Physics of Life“ werden die physikalischen Prinzipien der räumlichen und zeitlichen Organisation lebender Materie ergründet und maßgebliche Erkenntnisse zum Verständnis lebender Materie gewonnen. Daraus entstehen neue Herangehensweisen im Bereich der Biotechnologie und Medizin. Das befördert die gesamten exzellenten Ökosysteme gerade hier in der Region Dresden, bei denen Biotechnologie und Medizin so stark vertreten sind und die dadurch natürlich einen starken Rückenwind für die Innovationsfähigkeit und den weiteren Ausbau bekommen. Das dritte aktive Exzellenzcluster widmet sich der Interaktion von Mensch und Maschine unter dem Namen „Zentrum für taktiles Internet – CeTI“. Die zentrale Idee von CeTI ist, Menschen die Möglichkeit zu geben, quasi in Echtzeit mit kooperierenden Maschinen in der realen und virtuellen Welt zu agieren. Dazu ist eine interdisziplinäre Forschung in den Schlüsselbereichen der Mensch-Maschine-Kooperation, bei Sensor-, Soft- und Hardware-Design, bei Kommunikationsnetzen und der entsprechenden Wissenschaft notwendig. Die Erkenntnisse, die aus dieser Forschung resultieren, lassen sich vielfältig umsetzen, beispielsweise in der Telemedizin, in der Industrie 4.0 und im Internet der Kompetenzen, also in den Bereichen Bildung, Rehabilitation, Bionik und Gerontologie. Es gibt also auch hier starke Anknüpfungspunkte an echte Wertschöpfungen, an Anwendungen, zum Nutzen für die Menschen weit über Sachsen und Deutschland hinaus. In früheren Ausschreibungsrunden waren andere Initiativen erfolgreich, die wir inzwischen als Forschungscluster fortsetzen, zum Beispiel das Exzellenzcluster „MERGE“ an der TU Chemnitz, bei dem man sich mit Technologiefusionen für multifunktionale Leichtbaustrukturen auseinandersetzt. Die Weiterentwicklung des Leichtbaus auch unter dem Aspekt der Kreislaufwirtschaft, ist ein zentrales Forschungsthema in Sachsen. Es spielt insbesondere für den Strukturwandel eine zentrale Rolle, weshalb wir stolz darauf sein können, dass dieses Thema Exzellenz war, Exzellenz bleibt, aber heute mit anderen Mitteln unterstützt und fortgeführt wird, auch mit Mitteln des Landes Sachsen selbst. (Beifall bei der CDU und der SPD) Das Exzellenzclusterzentrum für Regenerative Therapien der TU Dresden ist zusammen mit dem gleichnamigen DFG-Forschungszentrum die Wiege der Regenerationsforschung in Sachsen. Das Thema hat eine sehr hohe Bedeutung und wird in Dresden intensiv unter der Berücksichtigung der technologischen Fortschritte in der Stammzelldifferenzierung, der Humangenomforschung, der Geneditierung und der systematischen Datenanalyse, die die Optionen der Therapieentwicklung drastisch erhöhen, weiterentwickelt. Auch das war in der Vergangenheit ein Exzellenzcluster. Heute wird es weiter mit Landesmitteln unterstützt und fortgeschrieben. Damit ist das einer der Wachstumskerne in diesem Bereich bei uns im Freistaat Sachsen. Letztlich ist das cfaed der TU Dresden im Herzen der Elektronik und Halbleitertechnologie verortet. Das ist ein Forschungsbereich, der darauf abzielt, durch einen engen Zusammenschluss von Natur- und Ingenieurwissenschaften in der Nano- und Mikroelektronik einen Paradigmenwechsel in der Elektronik herbeizuführen. Diese Thematik – das wissen wir alle – entwickelt sich mit einer unheimlich hohen Geschwindigkeit weiter. Wir müssen heute an der Technologie von morgen arbeiten, damit wir wettbewerbsfähig bleiben und damit diese sehr stark aufgestellte Industrie bei uns in Sachsen auch künftig innovativ bleiben kann und im internationalen Vergleich die Nase vorn hat. Das unterstützt das Land selbstverständlich maßgeblich mit. Die Universität Leipzig wird sich in den kommenden Jahren in Exzellenzbemühungen begeben. Sie hat damit bereits begonnen. An der aktuellen Wettbewerbsrunde der Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder wird man sich mit drei Initiativen beteiligen. Das erste Thema wird die Klimaforschung sein. Die Leipziger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wollen ein ganzheitliches Verständnis des Klimawandels und der Artenvielfalt gewinnen und erfolgversprechende Lösungsansätze entwickeln. Das zweite Thema ist in der Medizin angesiedelt. Es wird um Fragen der Zivilisationskrankheiten und der schwerwiegenden Folgen von Fehlernährung gehen. Mit der dritten Initiative strebt die Universität eine zeitgemäße Neuinterpretation der Globalisierung, ihrer Dynamisierung und natürlich der Folgen für die Mensch-Umwelt-Beziehungen an. Ich kann Ihnen sagen: Wir unterstützen alle unsere Universitäten sehr nachhaltig, sehr massiv in der aktuellen Wettbewerbsrunde und bei der künftigen Evaluierung dieser Cluster. Auch deswegen an dieser Stelle ein ganz herzliches Dankeschön an Sie alle, die Sie für diese Bemühungen zusätzliche Haushaltsmittel zur Führung gestellt haben. Das ist eine großartige Unterstützung für unsere Universitäten bei ihren so maßgeblichen Bemühungen um Exzellenz. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Es sind nicht nur diese institutionalisierten, verstetigten Förderungen, mit denen wir diese Bemühungen unterstützen, sondern wir werden auch die Cluster CeTI, Physics of Life und ct.qmat mit neuen Gebäuden unterstützen. Der Neubau des Global Hub im Herzen von Leipzig fügt sich in die Geistes- und Sozialwissenschaften an der Universität Leipzig ein und honoriert wiederum die international anerkannte Spitzenforschung zu Globalisierungsprozessen. Vor allen Dingen wird dieses Investment aber auch das Vorhaben der Exzellenz an der Universität Leipzig maßgeblich unterstützen. Mit den Gebäuden, die wir jetzt geplant haben, mit den großen Investitionen, die wir in all diesen Bereichen vornehmen können, stellen wir exzellente Infrastruktur für diese Forschung zur Verfügung und geben damit als Freistaat ein starkes Bekenntnis zu den Exzellenzanstrengungen unsere Universitäten ab. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zukunft des Wissenschaftslandes Sachsen hängt jedoch ganz maßgeblich davon ab, dass wir in Zukunft ausreichend qualifizierte Fachkräfte bei uns haben. Die demografische Entwicklung ist auch bei uns in Sachsen eine zentrale Herausforderung für die Gesellschaft, insbesondere für die Hochschulen. Die Deckung des Fachkräftebedarfs ist eine der elementaren Voraussetzungen für die weitere positive Entwicklung unseres Bundeslandes, und das insbesondere im Hinblick auf Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, aber eben auch Wissenschaft. Das sächsische Potenzial an Studienanfängern wird perspektivisch nicht mehr ausreichen, um den Bedarf an akademischen Fachkräften in Sachsen zu decken. Es sind unsere sächsischen Hochschulen, die mit attraktiven Studienangeboten einen entscheidenden Beitrag dazu leisten können, junge Menschen für Sachsen zu begeistern. Sie werden auch weiterhin ein Magnet für Studierende, Nachwuchswissenschaftler und Forscher sein. Das stellen sie sicher durch ihre Leistungsfähigkeit, durch die Qualität der Aufgabenerfüllung, aber auch durch die Kultur im Umgang miteinander und natürlich durch ihr exzellentes Renommee. Durch attraktive, wettbewerbsfähige Studien-, Forschungs-und Arbeitsbedingungen werden wir mit Sicherheit auch künftig unter diesen Rahmenbedingungen die notwendigen Fachkräfte gewinnen und halten können. Deswegen haben wir als Freistaat Sachsen, als Staatsregierung, mit dem Maßnahmenplan zur Gewinnung internationaler Fach- und Arbeitskräfte für Sachsen etwas aufgelegt, was uns als Wissenschaftsressort in die Lage versetzt, durch zielgerichtete Maßnahmen unsere Hochschulen dabei zu unterstützen, Studieninteressierte zu gewinnen und am Ende mehr Studierende zum berufsqualifizierenden Abschluss zu führen. Dabei wissen wir, dass die sächsische Wissenschaftslandschaft durch ein breites Fächerspektrum geprägt ist – von den Geisteswissenschaften bis zu den MINT-Fächern. In Sachsen sind die MINT-Fächer besonders prominent vertreten. Unser Ziel ist es, diese hohe MINT-Quote aufrechtzuhalten und im Idealfall weiter auszubauen. Das behalten wir dabei im Hinterkopf. Dafür braucht es neben der Erschließung vorhandener inländischer Potenziale auch die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland. Den Hochschulen kommt dabei natürlich eine besondere Rolle zu. Deshalb liegt ein besonderer Fokus auf der Gewinnung internationaler Studierender als künftige Fachkräfte für den heimischen Arbeitsmarkt. Wir unterstützen die Hochschulen gezielt bei der Identifikation von Zielregionen zur Studienwerbung und verändern und modernisieren gleichzeitig die Art der Werbung für den Studienstandort Sachsen. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Besondere Bedeutung hat gleichzeitig die Vorbereitung und Begleitung von internationalen Studentinnen und Studenten. Ihre Integration in Gesellschaft und Wirtschaft soll unter besonderer Berücksichtigung der Sprachausbildung neu justiert werden. Gemeinsam mit einem gemeinsamen, koordinierenden Büro greifen wir als Wissenschaftsministerium den Hochschulen bei langfristigen Konzepten für die Studienberatung und Studierendengewinnung unter die Arme. Gleichzeitig koordinieren wir die Studienvorbereitung vor Ort in ausgewählten Zielländern. Das ist Teil dieser Strategie, die wir aufgelegt haben. Mit dem Doppelhaushalt, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben Sie uns die Möglichkeit gegeben, die Hochschulen mit finanziellen Mitteln zu unterstützen. So können wir zum Beispiel die Studienkollegs an neue Bedarfe anpassen und eine spätere Eingliederung der Kollegiatinnen und Kollegiaten in den sächsischen Arbeitsmarkt von Anfang an mitdenken und modellhaft zusammen mit der Wirtschaft befördern. Wir unterstützen auch weiterhin den Studienerfolg internationaler Studierender, wobei der Erwerb guter sprachlicher Fähigkeiten und die fachliche Bewältigung der Studienanforderungen im Fokus stehen. Gleichzeitig sollen die Studierenden, die zu uns kommen, Hilfe bei der Überwindung rechtlicher und behördlicher Hürden erhalten. Natürlich hat auch die finanzielle Unterstützung eine wesentliche Bedeutung. Sie alle kennen – wir haben darüber schon in vergangenen Debatten diskutiert – das Förderprogramm „Georgius Agricola“, das Stipendium, das wir begabten Studentinnen und Studenten aus dem internationalen Umfeld zur Verfügung stellen. Diese Förderrichtlinie wird auf mehr Länder erweitert werden, als es in der Vergangenheit der Fall gewesen ist. Wir wollen damit maßgeblich Talente fördern, die aus dem Ausland zu uns kommen und idealerweise langfristig bei uns bleiben sollen. Dabei wird es entscheidend sein, die internationalen Studentinnen und Studenten für den sächsischen Arbeitsmarkt zu begeistern. Dafür stärken wir die Hochschulen beim Auf- und Ausbau ihrer Netzwerke und ihrer Zusammenarbeit vor allem mit der Wirtschaft. Das beginnt bei der frühzeitigen Vermittlung adäquater Praktikumsplätze für eine frühe Bindung und eine frühzeitige Perspektive für diese Menschen, die zu uns kommen wollen, über den Zeitraum ihrer Ausbildung bei uns hinaus. Wir unterstützen außerdem die wichtige Arbeit der CareerServices an unseren Hochschulen, die über studienergänzende Workshops zu Schlüsselkompetenzen, interkulturellem Training und Bewerbungstraining hinaus unsere Aktivitäten unterstützen und diese Bemühungen intensivieren werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Verbesserung des Studienerfolgs und die Gewinnung internationaler Studierender sind zentrale Bausteine für die Zukunft des Wissenschaftslandes Sachsen und letztlich für die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Sachsen. So sind am Ende unsere Studentinnen und Studenten eine besonders bedeutende Gruppe in unserem Wissenschaftsland. Noch sprechen wir über deren Gewinnung und Studienerfolg, aber wir dürfen dabei nicht vergessen, dass seit dem Beginn der Corona-Pandemie auch für diese jungen Menschen keine Normalität mehr herrscht. Sie beginnt sich wieder zu entwickeln; es beginnt eine neue Normalität. Es bleibt aber auch dabei, dass seit dem ersten Lockdown im Jahr 2020 für mehr als zwei Jahre ein überwiegender Teil der Lehre digital stattgefunden hat. Es war für alle Beteiligten eine Mammutaufgabe, diese Transformation in so kurzer Zeit zu realisieren. Deswegen möchte ich – auch wenn wir das alles schon fast wieder vergessen haben – an dieser Stelle noch einmal allen Beteiligten, den Hochschulen, den Dozenten und natürlich unseren Verwaltungen und den Studierenden ganz herzlich dafür danken, dass sie diese Zeit bewältigt haben, dass sie so vieles hingenommen haben und trotzdem erfolgreich geblieben sind. Dafür noch einmal mein ganz herzlicher Dank an dieser Stelle. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung –

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Marco Böhme Die Linke

Vom Klatschen kann sich keiner leisten, eine Rechnung zu bezahlen!) Mit dem Strategieprozess „Digitale Transformation im Hochschulbereich“ werden wir aus diesen Erfahrungen, aus dieser Transformation wichtige Lehren ziehen. Wir wollen unsere Hochschulen dabei begleiten, sich in Zukunft noch besser aufzustellen, also diese Formate, die entwickelt wurden, auch künftig zu nutzen. Diese digitalen – hybriden – Formate können über die Krisenbewältigung hinaus einen Mehrwert für die Lehre haben. Bei allem, auch bei dieser digitalen Zukunft, ist der persönliche Kontakt an unseren Hochschulen nach wie vor natürlich von allergrößter Bedeutung; denn eine Hochschule wird insbesondere durch ihr Campusleben ausgemacht. Dabei gab es lange massive Beeinträchtigungen. Deswegen sei an dieser Stelle auf die Bedeutung unserer Studentenwerke hingewiesen, die in dieser Zeit besonders gefragt waren. Darüber hinaus sind – Sie haben es angesprochen – die Energiekosten ein riesengroßes Thema für unsere Studierenden. Wir haben die Studentinnen und Studenten in Sachsen bereits unterstützt, indem wir in unseren Studentenwerken vor wenigen Wochen mehrere Millionen Euro frühzeitig zur Verfügung gestellt haben, um in Härtefällen nochmals zu unterstützen und niedrigschwellige Angebote zu machen, zum Beispiel in Leipzig. Andere Studentenwerke werden sicherlich folgen. Essensgutscheine wurden für diejenigen, bei denen es besonders knapp ist, und auch Mietzuschüsse wurden unterstützend verteilt. Das heißt, wir haben unsere Studentenwerke jetzt schon in die Lage versetzt, massiv mit zu unterstützen. Dafür sei ihnen an dieser Stelle nochmals herzlich gedankt. Wir werden in diesen Bemühungen nicht nachlassen. Gestern erst haben wir im Kabinett – um das hinzuzufügen – eine neue Förderrichtlinie verabschiedet, die die Studentenwerke in den kommenden Jahren in die Lage versetzen wird, einen hohen Millionenbetrag in den Ausbau ihrer Studentenwohnheime und in den Aufbau neuer Wohnkapazitäten zu investieren, damit unser Standort attraktiv bleibt für junge Menschen, die hier studieren wollen und sich das dann auch leisten können. Das wird möglich sein; wir unterstützen als Freistaat massiv das studentische Leben und unsere Studentenwerke. (Beifall bei der CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sachsen hat eine außergewöhnliche und exzellente Wissenschaftslandschaft. Sie ist Kern des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Erfolgs des Freistaates in den Jahrzehnten seit der friedlichen Revolution. Mit der Unterstützung der bestehenden Strukturen und neuen hervorragenden und umfangreichen Investitionen ebnet der Freistaat Sachsen den weiteren Weg zur internationalen Spitze. Sächsische Wissenschaftspolitik tat damit das, was Politik im besten Sinne tun sollte: nicht im Heute verweilen, sondern das Morgen gestalten sowie Wohlstand und Sicherheit für kommende Generationen zukünftiger Sächsinnen und Sachsen sichern. Mit dem, was wir in den kommenden Jahren in Wissenschaft und Forschung investieren, öffnen wir das Tor in eine erfolgreiche Zukunft dieses Freistaates. Ich danke Ihnen und allen, die daran mitwirken, für ihre Unterstützung der Wissenschaft und der Forschung. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Ich danke Herrn Staatsminister Gemkow für seine Fachregierungserklärung, auch bezüglich der Redezeit eine glatte Punktlandung. Wir kommen jetzt zur Aussprache zur Fachregierungserklärung. Folgende Redezeiten für die Fraktionen wurden festgelegt: CDU 32 Minuten, AfD 26 Minuten, DIE LINKE 16 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 15 Minuten und SPD 12 Minuten. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL. Wir beginnen mit der AfD-Fraktion. Das Wort ergreift Herr Kollege Urban.

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Jörg Urban AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Dass die Sachsen sind, was sie sind, verdanken sie nicht ihrer Gemütlichkeit, sondern ihrer Energie. Das Energische ist größer als bei irgendeinem anderen deutschen Stamm, selbst die Bayern nicht ausgenommen.“ Mit diesen Worten blickte Theodor Fontane am Ende seines Lebens auf seine Ausbildungszeit in Sachsen zurück. Zu dieser Zeit Mitte des 19. Jahrhunderts besaß Sachsen bereits eines der fortschrittlichsten Bildungswesen im gesamten deutschen Raum. Fontane schrieb daher zu Recht weiter: „Die Sachsen sind die Überlegenen. Ihre Kulturüberlegenheit wurzelt in ihrer Bildungsüberlegenheit, die nicht von neuestem Datum, sondern fast 400 Jahre alt ist.“ Bereits weit vor der Reformation wurde in Sachsen sehr viel Wert auf Bildung gelegt. Unter anderem wurde im Jahr 1183 die Domschule zu Meißen gegründet oder 1409 die Universität Leipzig. In Dresden gab es zudem bereits im Jahr 1532 städtische Elementarschulen. Volksbildung und Wissenschaft haben in Sachsen eine lange und erfolgreiche Tradition. (Beifall bei der AfD) Sehr geehrte Damen und Herren! Wissenschaft braucht kluge Köpfe. Damals wie heute sind ein exzellentes Bildungssystem und ein hohes Bildungsniveau die Grundvoraussetzung für die Wissenschaft. Beide verschlechtern sich jedoch seit Jahren immer weiter. Sachsen steht zwar noch auf einem Spitzenplatz im bundesweiten Ländervergleich, aber seien wir ehrlich: Sind wir nicht damit nur die Einäugigen unter den Blinden? Die Anzahl der Viertklässler, die nicht einmal die Mindestanforderungen für Mathe und Deutsch erreichen, wächst auch in Sachsen Jahr für Jahr. In Mathematik waren es 2021 bereits 13,4 %, das sind 50 % mehr als fünf Jahre davor. Beim Lesen sieht es nicht besser aus: 13 % der Viertklässler schaffen nicht mehr das geforderte Mindestmaß. Das sind sogar 80 % mehr als 2016. Und wie reagiert die sächsische Regierung auf diese beunruhigende Entwicklung? Sie schafft auch in diesem Jahr wieder großzügig Prüfungserleichterungen. Es ist aber nicht so, dass die heutigen Schüler mehr und Anspruchsvolleres lernen müssen als früher, obwohl das vielen so scheint. Ich sage Ihnen auch, warum dieser Anschein erweckt wird: Die Lehrpläne der sächsischen Schulen werden zwar immer voller, aber nicht etwa mit Fachthemen wie Mathematik, Biologie oder Chemie. Nein, unsere Kinder werden überschüttet mit immer mehr Demokratieerziehung, mit politischer, interkultureller, nachhaltiger und geschlechtssensibler Bildung. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das ist vernünftig!) Selbstverständlich befürworten auch wir Bildung zu Politik, Demokratie, Kultur und Umwelt, aber es gibt absolut keinen Grund, diese Themen auch noch in Mathe, Chemie und Physik zu behandeln. (Beifall bei der AfD – Widerspruch bei den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Um später als Wissenschaftler oder als Ingenieur Spitzenleistungen zu erzielen, braucht es weder Gendersternchen noch Cancel-Culture-Qualitäten, es braucht viel mehr junge Menschen mit Spaß am logischen Denken, mit einem freien Geist, junge Menschen mit dem Satz des Pythagoras oder mit dem Energieerhaltungssatz im Bildungsrucksack. (Beifall bei der AfD) Sehr geehrte Damen und Herren! Seit Jahren werden immer mehr Schüler auf ein Gymnasium geschickt. Dabei spielt die Bildungsempfehlung keine wirkliche Rolle mehr, denn was sagt sie denn heute noch aus? In den letzten zwei Jahren erhielten 7 bis 10 % mehr Grundschüler eine Bildungsempfehlung fürs Gymnasium. Es gibt sogar Schulen in Sachsen, da stieg die Quote derer, die auf ein Gymnasium gingen, von 20 auf unglaubliche 70 %. Das, meine Damen und Herren, hat nichts mit einem hohen Bildungsniveau zu tun. Das ist bildungspolitischer Selbstbetrug. Es geht aber noch weiter: Die Noteninflation beim Abitur scheint ebenso keine Grenzen mehr zu kennen. Während der Notendurchschnitt beim Abitur 2009 noch bei 2,5 lag, waren es zehn Jahre später bereits 2,2. Erstaunlicherweise hat auch die Corona-Zeit trotz monatelanger Schulschließungen keine negativen Auswirkungen auf den Notendurchschnitt gehabt. Der Abiturdurchschnitt lag im letzten Jahr sogar bei 2,1. Selbst die klügsten Schüler scheinen in Sachsen immer klüger zu werden. 2009 hatte rund 1 % der Abiturienten die Traumnote 1,0. Letztes Jahr waren es bereits 4,5 % mit der Abi-Note 1,0. Doch leider haben diese vielen Bestnoten immer weniger mit der realen Leistung der Schüler zu tun. (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Zum Thema, bitte!) Bernhard Krötz, Mathematikprofessor an der Universität Paderborn, warnte erst kürzlich davor, dass heute so gut wie kein deutscher Abiturient die Aufnahmeprüfung an einer indischen Ingenieurhochschule bestehen würde. Wenn Sachsen tatsächlich Wissenschaftsstandort von Weltrang werden will, dann geht das nur mit einer Schulbildung, die nicht nur im Vergleich der Bundesländer, sondern auch im internationalen Vergleich eine Spitzenposition einnimmt. (Beifall bei der AfD) Sehr geehrte Damen und Herren! Nicht nur wir kritisieren das ständig sinkende Bildungsniveau, sondern auch viele Hochschulprofessoren oder gestandene Fachleute, wie der ehemalige Vorsitzende des Deutschen Lehrerverbandes Josef Kraus. Auch er sagt, Abiturienten, die sich für ein naturwissenschaftliches oder technisches Studium einschreiben, weisen heute leider oft eklatante Wissenslücken auf. Als Reaktion darauf bieten die Universitäten immer mehr Vorkurse an, um zumindest einen kleinen Teil dieser Defizite aufzuarbeiten. Aber was man in zwölf Jahren Schulunterricht nicht verinnerlicht hat, kann man in einigen Wochen Vorkurs einfach nicht aufholen. Deshalb verwundert es nicht, dass sich am Ende immer weniger Studenten für technische oder naturwissenschaftliche Studiengänge entscheiden. Herr Gemkow, so sieht es aus. Auf die Situation unserer jungen Forscher an den sächsischen Hochschulen wird mein Kollege Dr. Weigand noch ausführlich eingehen. Was ist nun aber die Lösung? Wie schafft man es, das Bildungssystem, das Bildungsniveau unserer jungen Menschen, insbesondere derer, die ein Studium beginnen wollen, wieder anzuheben? Kluge Köpfe für die Zukunft des Wissenschaftsstandortes Sachsen gewinnt man nicht durch erleichterte Lern- und Prüfungsbedingungen, auch nicht durch Stundenkürzungen in den MINT-Fächern oder die Reduzierung von Fachthemen in den Lehrplänen. Nur mit einem Bildungssystem, das insgesamt ein hohes Niveau einfordert, aber gleichzeitig unterschiedliche Leistungsgrenzen der Schüler akzeptiert, kann Sachsen auch in Zukunft wirklich vorn mitspielen. Wissenschaftler und Forscher gewinnt man durch die Würdigung herausragender Leistungen. Fleiß, Anstrengung und das Ausloten der eigenen Grenzen sind keine Diskriminierung der nicht so guten. Im Gegenteil, Fleiß und Anstrengung sind die Voraussetzungen für Spitzenleistungen. (Beifall bei der AfD) Für eine gute Zukunft Sachsens als Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort brauchen wir exzellente Wissenschaftler und gut ausgebildete Fachkräfte. Diese Fachkräfte aus dem Ausland abzuwerben, ist für mich und meine Fraktion keine ausreichende Lösung; denn der Weg des geringsten Widerstandes führt nicht langfristig zum Erfolg. Zeigen wir den jungen Menschen in diesem Land lieber, dass es sich lohnt, sich anzustrengen, dass sich Leistungsbereitschaft lohnt! Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben in Sachsen nur sehr begrenzt verfügbare Rohstoffe und Bodenschätze, aber wir haben einen großen Schatz. Das sind unsere Kinder und unsere jungen Menschen. Dieses Potenzial gilt es klug und mit Weitsicht zu fördern. Auch dafür haben uns die sächsischen Wähler in dieses Parlament gewählt und uns die Verantwortung in die Hände gelegt. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war die Eröffnung unserer Aussprache durch die AfD-Fraktion, durch Herrn Kollegen Urban. Jetzt spricht für die CDU-Fraktion Kollege Fritzsche, bitte.

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Oliver Fritzsche CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Staatsminister Gemkow, vielen Dank für Ihre Fachregierungserklärung, die in sehr anschaulicher Art und Weise ein Bild unserer sächsischen Wissenschaftslandschaft gezeichnet hat. Einzig den Hinweis auf Manchester hätte ich mir am heutigen Tage verkniffen nach dem gestrigen schwierigen Abend aus Leipziger Perspektive. (Beifall bei der CDU und der SPD) Aber in Wissenschaft und Forschung ist es manchmal auch wie im Fußball. Es gibt Erfolge und Rückschläge. Gerade bei Rückschlägen heißt es besonders, nach vorn zu schauen und am Ball zu bleiben. Das zeichnet unsere sächsische Wissenschaftslandschaft aus. Die Erfolge, die Sie sehr anschaulich dargestellt haben, geben uns recht. Ich möchte die Redezeit der CDU-Fraktion nutzen, um auf einige aus unserer Sicht wesentlichen Aspekte zur Zukunft des Wissenschaftslandes Sachsen vertiefend einzugehen. In Forschung und Wissenschaft bedeutet Stillstand Rückschritt. Daher ist es in diesem Politikfeld besonders wichtig, den Blick nach vorn zu richten und der Wissenschaft in Sachsen entsprechende Perspektiven zu eröffnen. Ich bin all jenen besonders dankbar, die sich dessen auch in Zeiten mit besonders schwierigen Rahmenbedingungen bewusst sind und viel Kraft aufwenden, um Wissenschaft und Forschung in Sachsen zu ermöglichen, zu befördern und zu unterstützen. Sachsen ist de facto von alters her – auch das haben wir bereits gehört – einer der traditionsreichsten Standorte für die Wissenschaft. Damit das so bleibt, gibt es in Sachsen zahlreiche Förderprogramme, die dies tatkräftig unterstützen, beispielsweise die Landesforschungsförderung über die Titelgruppe 70, eingebettet in einen eindrucksvollen Gesamtetat zur Unterstützung von Forschung und Wissenschaft insgesamt. Sachsen hat im bundesweiten Vergleich wohl mit die größte Vielfalt und Dichte an Forschungseinrichtungen sowohl mit Blick auf die Hochschulen als auch bei den außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Wie erfolgreich die Arbeit sächsischer Forscherinnen und Forscher ist, zeigt aktuell die Auszeichnung unseres Nobelpreisträgers Svante Pääbo, der am Max-Planck-Institut in Leipzig forscht und exzellente Bedingungen für seine Arbeit vorfindet. Voraussetzung für innovative Forschung und Standortvorteile sächsischer Unternehmen ist auch ein erfolgreicher Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in industrielle und wirtschaftliche Prozesse, Produkte und Dienstleistungen. Die Aufgabe des Freistaates Sachsen und von uns Abgeordneten ist es, unsere Hochschulen und Forschungseinrichtungen in die Lage zu versetzen, ihre internationale Spitzenposition in der Forschung langfristig zu sichern und weiter auszubauen. Zweifelsohne steht Sachsen in den kommenden Jahren vor großen Herausforderungen. Künstliche Intelligenz, Krebsforschung, aber auch Nachhaltigkeit und Fragen der Energieforschung bis hin zur Materialforschung sind dabei nur einige Themen, die uns in den nächsten Jahrzehnten beschäftigen werden. Um darauf vorbereitet zu sein, wird federführend durch das SMWK und unter Beteiligung der Wissenschaft eine gemeinsame Agenda für die Wissenschaft mit dem Titel „SPIN2030“ entwickelt. Sie setzt sich mit diesen Herausforderungen auseinander und entwickelt Szenarien für unterschiedliche Schwerpunktbereiche, beispielsweise in der Robotik, in der Biotechnologie und Genetik, der Pharmazie und Krebsforschung, bei Energie und Wasserstoff, für künstliche Intelligenz und Quantencomputing, in der Mikroelektronik und Halbleitertechnologie sowie auch in den Themenfeldern Materialforschung und Leichtbau. Eine wichtige Rolle bei diesen Herausforderungen in Wissenschaft und Forschung spielen die Gewinnung von Fachkräften sowie der Forschungstransfer. Lassen Sie mich diese beiden Stichworte etwas näher vertiefen. Die Zukunft der weiteren Entwicklung als Wissenschaftsland Sachsen hängt auch von der Sicherung und Gewinnung von Fachkräften in Wissenschaft und Forschung ab. Die demografische Entwicklung ist für Sachsens Hochschulen und die gesamte Wissenschaftslandschaft eine der zentralen Herausforderungen. Die Deckung des Fachkräftebedarfs ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine weiterhin positive Entwicklung in unserem Land. Das Potenzial an sächsischen Studienanfängern wird perspektivisch nicht mehr ausreichen, um den Bedarf an akademisch gebildeten Fachkräften zu decken. Daher ist es besonders wichtig, dass unsere Hochschulen mit ihren attraktiven Studien- und Forschungsangeboten einen Beitrag dazu leisten, junge Menschen nach Sachsen zu holen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auch auf der Gewinnung internationaler Studierender als perspektivische Fachkräfte für den heimischen Arbeitsmarkt. Wir machen in Sachsen ebenfalls häufig die Beobachtung, dass exzellente Forschung mit exzellenter Lehre Hand in Hand geht. Gerade die Spitzenforschung ist dabei wichtig. Neben den erzielten Ergebnissen kommt ihr eine besondere Funktion zu; denn sie kann Sichtbarkeit im nationalen und internationalen Kontext erzeugen und wirkt anziehend auf Studenten aus aller Welt, auf junge Forscherinnen und Forscher und nicht zuletzt auch auf die Wirtschaft. Sachsens Forschungsstrukturen haben sowohl im universitären als auch im außeruniversitären Bereich internationales und wettbewerbsfähiges Spitzenniveau erreicht. Wir verfügen über vier Universitäten, fünf Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie über etwa 50 außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Dazu gehören sechs Institute der Max-Planck-Gesellschaft, 15 Einrichtungen der Fraunhofer Gesellschaft, acht Institute und zwei Außenstellen der Leibniz-Gemeinschaft, Zentren der Helmholtz-Gemeinschaft, ein Institut des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt, acht Landesforschungseinrichtungen sowie Ressortforschungseinrichtungen des Bundes und eine Reihe weiterer An-Institute. Daneben gibt es drei Standorte der Deutschen Zentren der Gesundheitsforschung und einen Standort des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen. Sachsen gehört damit nicht nur deutschlandweit, sondern auch weltweit zu den führenden Forschungsstandorten. Mit den beiden Großforschungszentren – unser Staatsminister hat darauf hingewiesen – soll diese Spitzenposition weiter ausgebaut werden. Unsere sächsischen Hochschulen haben ausgeprägte Forschungsschwerpunkte in technischen sowie natur- und lebensnahen Bereichen der Forschung entwickelt. In den außeruniversitären Forschungseinrichtungen herrscht eine ausgewogene Balance zwischen Grundlagen- und Anwendungsforschung. Erlauben Sie mir nun noch einige Anmerkungen zum Stichwort Forschungstransfer. Die Bedeutung der Forschung für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit von Wirtschaft und Gesellschaft nimmt immer weiter zu. Der Austausch von Wissen und Technologien zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen stellt einen großen Mehrwert für die Innovationsfähigkeit der gesamten Gesellschaft dar. Wissens- und Technologietransfer erfolgt über verschiedene Pfade, beispielsweise über die Ausbildung und Weiterbildung von Fachkräften oder auch über die Ausgründung an unseren sächsischen Hochschulen. Neben den klassischen Feldern der Transformation nimmt auch die Bedeutung der grundlegenden Öffnung dieses Innovationsprozesses stetig zu. Stichwort ist hier Zugänglichkeit und Transfer aktueller Forschungsergebnisse. Der Forschungstransfer ist dabei keine Einbahnstraße. So kann der Transfer auch helfen, die Bedarfe der Praxis besser in die Forschung zu transportieren. Die Arbeit unserer HAWs ist hier beispielgebend. Bereits jetzt ist die Beteiligung der sächsischen Hochschulen am Innovationsprozess – bei der Grundlagenforschung angefangen bis hin zum Praxistransfer – sehr stark ausgeprägt. Die Zusammenarbeit der universitären Einrichtungen mit der Wirtschaft liegt bereits jetzt sehr deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Diese Entwicklung muss mit geeigneten Instrumenten verstetigt und weiter vorangetrieben werden, um dadurch noch mehr Forschungsergebnisse in die wirtschaftliche Nutzung überführen zu können. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Die sächsischen Hochschulen selbst unternehmen große Anstrengungen, um eine lebendige Gründerkultur zu etablieren und den Forschungstransfer so voranzutreiben. Beispielhaft sind hier die Gründerinitiativen an vielen Hochschulen zu nennen; aber auch die private Handelshochschule Leipzig leistet einen wesentlichen Beitrag und kann auf viele Ausgründungen zurückblicken. Unsere sächsischen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften haben sich im Verbund „Saxony5“ mit dem Ziel einer Stärkung des forschungsbasierten Wissens- und Technologietransfer zusammengeschlossen. Damit soll und wird auch die Zusammenarbeit mit der mittelständischen Wirtschaft in Sachsen direkt gestärkt. Mittels interdisziplinärer Zusammenarbeit soll eine neue Qualität im Transfer erreicht werden, der wiederum den Wohlstand in unserer Region stärken soll und wird. Mit dem neuen Hochschulgesetz wollen wir die Kooperation und Zusammenarbeit und somit den Transfer zwischen staatlichen und nicht staatlichen Einrichtungen erleichtern. Wir schaffen daher in § 97 Hochschulgesetz die Möglichkeit zur Etablierung sogenannter Hochschulallianzen. Landesrechtlich wollen wir damit sehr gute Voraussetzungen schaffen. Doch wir haben bei der aktuellen Sachverständigenanhörung auch erfahren, dass jetzt der Bund gefordert ist, sich mit dem Thema Umsatzsteuerproblematik erneut auseinanderzusetzen. Diese hat sich als Hemmschuh für Kooperation und Zusammenarbeit erwiesen, da der Leistungsaustausch innerhalb der Kooperation zukünftig mit 19 % Umsatzsteuer belegt wird, was enorme finanzielle Belastungen erzeugt. Nach meiner Auffassung ist jetzt der Bund in der Pflicht und zum Handeln aufgefordert, denn ich vermute, die Regelungen im Berliner Hochschulgesetz dürften mit Blick auf steuerpolitische Belange hier kaum tragfähig sein. Abschließend möchte ich den Blick auf ein sehr wichtiges, ja sogar zentrales Thema von Forschung und Wissenschaft richten, auch wenn dieses nur selten im Rampenlicht steht: Es geht mir um die Forschungsverwaltung. Damit Forschung in vielen Bereichen erst möglich wird, bedarf es einer gut ausgestatteten Forschungsverwaltung. Sie muss Schritt halten mit wachsenden Drittmitteln, zunehmender Bürokratie und Internationalisierung sowie insgesamt größer werdender Komplexität. Hier liegt gerade in Zukunft eine zentrale Herausforderung für Forschung und Wissenschaft, denn wir alle wissen – auch aus eigener Erfahrung –, wie wichtig Menschen sind, die einem den Rücken freihalten und die sich mit Budgetierung, Reisekostenabrechnung oder Antragstellungen auskennen. Schauen wir in Zukunft also auch auf diese Bereiche, denn erfolgreiche Wissenschaft ist heute mehr denn je eine Mannschaftsleistung. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU sowie bei der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Von der CDU-Fraktion hörten wir gerade Herrn Kollegen Fritzsche. Jetzt spricht Frau Kollegin Gorskih für die Fraktion DIE LINKE.

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Anna Gorskih Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Wenn wir heute über die Zukunft des Wissenschaftslandes Sachsen sprechen, dann müssen wir den Blick nicht nur auf das bisher Erreichte, sondern auch auf die vielen Herausforderungen richten, die noch vor uns liegen und für die sich Sachsen vorbereiten muss, um fit für die Zukunft zu sein. Es wurde heute schon viel über Forschung und über Cluster erzählt. Wir müssen aber auch die Situation der Forschenden und Lehrenden sowie der Studierenden von heute als den wissenschaftlichen Nachwuchs von morgen in den Blick nehmen. Genau aus diesem Grund liegt Ihnen unser Entschließungsantrag vor, den ich später einbringen werde. Zudem müssen wir über die Rahmenbedingungen sprechen, mit denen ein gut aufgestelltes, zukunftsfähiges Wissenschaftsland Sachsen zu erreichen ist. Ein wichtiger Aspekt für ein zukunftsfähiges Wissenschaftsland Sachsen sind die Arbeitsbedingungen an Hochschulen. Vor fast zwei Jahren machten wissenschaftliche Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter auf Twitter unter dem Hashtag #IchBinHanna auf ihre schlechten Arbeitsbedingungen aufmerksam – und der Aufschrei war zu Recht groß. Denn bei Problemen wie hohen Befristungsquoten, kurzen Vertragslaufzeiten, verhältnismäßig geringen Einkommen bei langen und teilweise unbezahlten Arbeitszeiten, bei fehlenden Karriereperspektiven und damit einhergehender Unsicherheit und psychischem Druck muss man nicht nur laut aufschreien, sondern es muss auch endlich etwas dagegen getan werden. Es braucht gute Arbeitsbedingungen in Wissenschaft und Forschung – aber nicht nur das: Aus Sicht unserer Fraktion müsste der gesamte wissenschaftliche und nicht wissenschaftliche Unter- und Mittelbau gestärkt werden. Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen werden zu wesentlichen Teilen durch nichtwissenschaftliches Personal – Verwaltung, Gebäudemanagement und Forschungsbetrieb – mitgetragen. Wer von guten Arbeitsbedingungen in der Hochschul- und Forschungslandschaft spricht, der darf diesen Teil der Beschäftigten nicht vernachlässigen. Sehr geehrte Abgeordnete, man kann es gar nicht oft genug wiederholen: Daueraufgaben müssen auf Dauerstellen bearbeitet werden. Prekäre Arbeit zu Dumpinglöhnen und Ausbeutung von Lehrbeauftragten, von studentischen Beschäftigten und von Nichtwissenschaftlern gehören endlich abgeschafft. (Beifall bei den LINKEN) Auf die prekäre Situation von Lehrbeauftragten haben die Betroffenen selbst im November vergangenen Jahres bei einer Kundgebung hier vor dem Landtag hingewiesen und ihre berechtigten Forderungen an die Politik vorgetragen. Als Linksfraktion unterstützen wir die Lehrbeauftragten in ihrem Kampf; einen entsprechenden Antrag hat unsere Fraktion bereits im vergangenen Jahr eingereicht. Wir fordern unter anderem Verträge auf Augenhöhe und eine deutlich höhere Vergütung der Lehrbeauftragten. (Vereinzelt Beifall bei den LINKEN) Leider werden bei den derzeitigen Arbeitsbedingungen auch die studentischen Beschäftigten regelrecht verbrannt: viel zu geringe Bezahlung oder gar wochenlanges Arbeiten ohne Bezahlung, Kettenbefristung, fehlende Mitbestimmungsrechte – das sind leider die typischen Arbeitsbedingungen von studentischen Beschäftigten. Aufgrund meiner Kleinen Anfragen wurde deutlich, dass die Arbeitsverträge der allermeisten studentischen Beschäftigten in Sachsen auf höchstens ein Jahr befristet sind. Ihre Arbeitsbedingungen sind in Deutschland außerdem – bis auf Berlin als einzige Ausnahme – tarifrechtlich nicht geregelt und prekär. Das ist ein Unding. Die vor zwei Monaten veröffentlichten Ergebnisse der bundesweiten Studie, der GEW, der Verdi und der bundesweiten Tarifinitiative studentischer Beschäftigter „TV Stud“ unterstreicht diesen traurigen und erschreckenden Befund. Als Linksfraktion solidarisieren wir uns selbstverständlich mit den studentischen Beschäftigten, die für ihre Rechte kämpfen, und wir unterstützen ihre Forderung nach existenzsichernden Löhnen und jährlichen Lohnerhöhungen, nach Eindämmung von Befristungen und einem Tarifvertrag für studentische Beschäftigte. (Beifall bei den LINKEN) Es ist gut und überfällig, dass im Entwurf des neuen Hochschulgesetzes eine entsprechende Regelung zu Mindestbefristungen vorgenommen wird. Wenn der Freistaat darüber hinaus noch etwas für seinen wissenschaftlichen Nachwuchs und damit für die Zukunft des Wissenschaftslandes Sachsen tun will, dann wäre es sehr angebracht, wenn sich der Wissenschaftsminister Gemkow persönlich für eine tarifliche Absicherung der sächsischen studentischen Beschäftigten aussprechen würde. Sie könnten es so ähnlich wie Ihre Parteikollegin und NRW-Wissenschaftsministerin Ina Brandes machen, die angekündigt hat, sich für die Eingruppierung der studentischen Hilfskräfte in den Tarifvertrag der Länder einsetzen zu wollen. Ich finde, das wäre ein angemessenes Zeichen der Unterstützung des wissenschaftlichen Nachwuchses, der seit Jahren für bessere Arbeitsbedingungen kämpft. (Beifall bei den LINKEN) Ein weiteres Thema, das mir und meiner Fraktion besonders am Herzen liegt, ist das Thema Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit. Seit dem Wintersemester 2021/22 gibt es an Hochschulen in Deutschland mehr Studentinnen als Studenten. Auch die Zahl der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen ist stark gestiegen. Doch je höher man in der Hierarchie der Wissenschaft klettert, desto weniger Frauen und nichtbinäre Personen findet man. Nach Abschluss des Studiums sinkt mit jeder Stufe der Karriereleiter der Frauenanteil. Das verdeutlicht auch der aktuelle Bericht der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz zur Lage der Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung. Insbesondere bei den Professuren ist in den letzten Jahren nur ein sehr begrenzter Zuwachs zu verzeichnen. Das wird auch aus der Antwort der Staatsregierung auf meine Kleine Anfrage zu Geschlechterverhältnissen an sächsischen Hochschulen deutlich. Nach Untersuchung der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina sind 45 % aller Promovierenden in Deutschland Frauen, doch nur rund ein Viertel der Professuren ist an Frauen vergeben. Was läuft da schief? Es sind unter anderem die bereits angesprochenen prekären Anstellungs- und Beschäftigungsverhältnisse, die die Vereinbarkeit von Karriere, Mutterschaft und Familie erschweren. Es sind aber auch die hierarchischen Strukturen an den Hochschulen, die für Machtmissbrauch besonders anfällig sind. Folglich braucht es ein ganzes Bündel von Maßnahmen für ein zukunftsfähiges Wissenschaftsland Sachsen, um Frauen und nichtbinäre Personen in Wissenschaft und Hochschulen als historisch gewachsenen Männerdomänen stärker zu unterstützen und zu empowern. Zu diesen Maßnahmen gehören neben vielen anderen der starke Antidiskriminierungsschutz für alle Angehörigen der Hochschulen sowie die Schließung der Schutzlücke des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes für Studierende, indem sie explizit als geschützte Personengruppe im Hochschulgesetz benannt und in das Gesetz aufgenommen werden. (Beifall bei den LINKEN) Auch bedarf es der weiteren Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten durch angemessene Ausstattung von Räumen und Ressourcen und einer angemessenen Entlastung für ihre Beauftragtentätigkeit. Es braucht insgesamt die grundlegende gesellschaftliche Anerkennung der Gleichstellungsarbeit. (Beifall bei den LINKEN) Sehr geehrte Abgeordnete! Kolleginnen und Kollegen! Das sind nicht die einzigen Herausforderungen, vor denen das Wissenschaftsland Sachsen steht. Da ist weiterhin der bereits angesprochene gravierende, demografisch bedingte Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel, der nicht nur das Handwerk und die Wirtschaft, sondern auch den Hochschul- und Wissenschaftsbereich betrifft. Die Entwicklung ist derart dramatisch, dass – und das wäre vor einigen Jahren noch völlig unvorstellbar gewesen – sogar die sächsische CDU mittlerweile sehr ernsthaft darüber diskutiert, dass es Einwanderung nach Sachsen braucht. (Heiterkeit der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) So nimmt man auch die internationalen Studierenden verstärkt in den Blick. Auch der Minister hat dieses Thema vorhin in seiner Rede betont. Aber Sachsen hat auch hier sehr viele Hausaufgaben zu machen. Auch wenn sich die Hochschulen bemühen, mehr internationale Studierende als zukünftige Fachkräfte zu gewinnen, ist Sachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern weniger attraktiv für Internationals. Das hat vielfältige Gründe. Wissenschaftliche Exzellenz allein reicht eben nicht aus. Das Gesamtpaket aus Lebensbedingungen, Freizeitangebot, Bleibeperspektiven, zielgruppenspezifischer Ansprache und äußeren Rahmenbedingungen muss stimmen, um die Attraktivität eines Studienstandorts für Internationals zu steigern. Dies muss man mit konkreten Maßnahmen flankieren, zum Beispiel mit mehr Sprachkursen und einer Erhöhung der Studienkollegskapazitäten. Aber es braucht auch Unterstützung bei der Studieneingangsphase, der Wohnungs- sowie der Jobsuche; denn wir sehen deutlich: Diejenigen internationalen Studierenden, die schon frühzeitig, zum Beispiel im Praktikum oder über einen Nebenjob, soziale Integration und eine frühe Integration in den Arbeitsmarkt erfahren, sind eher dazu bereit, dauerhaft in Deutschland zu bleiben. Es sind aber natürlich auch andere politische und gesellschaftliche Fragen, die eine Rolle spielen. Ein nicht unbeträchtlicher Teil der internationalen Studierenden insbesondere in den so begehrten MINT-Fächern, kommt aus Asien, aus dem Pazifikraum, allen voran aus Ländern wie China und Indien. Ein weiterer großer Teil kommt aus Nordafrika und den Ländern des Nahen Ostens. Sehr viele von ihnen müssen in Sachsen leider Vorurteile, Ablehnung, rassistische Diskriminierung und Gewalt erfahren. Rassistische Anwürfe treffen in Sachsen Asylsuchende genauso wie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Akademikerinnen und Akademiker. Das ist eine Schande und nicht hinnehmbar. Genauso ist es eine Schande, dass der hier rechts außen sitzende parlamentarische Arm der extremen Rechten bei jeder Landtagssitzung mit solchen Debatten, wie sie uns heute noch bevorstehen, weiter Öl ins Feuer des Hasses in Sachsen gießt. (Beifall bei den LINKEN) Solange Menschen hier wegen ihres Aussehens angefeindet und angegriffen werden, kann man eigentlich niemandem guten Gewissens empfehlen, nach Sachsen zu kommen. Wenn man sich also vornimmt, internationale Studierende, Akademikerinnen und Akademiker, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für Sachsen zu gewinnen, muss man dem Rassismus hierzulande den Kampf ansagen. Dazu braucht es einen antirassistischen Zusammenschluss aller demokratischen Fraktionen hier im Landtag und aller demokratischen Kräfte in diesem Freistaat; (Lachen des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) und zwar einen antirassistischen Zusammenschluss, der sich nicht in schönen Reden bei Konferenzen erschöpft, sondern der mit konkreten Maßnahmen und ausnahmsloser Bekämpfung rassistischer Gewalt und rassistischen Gedankenguts einhergeht. (Beifall bei den LINKEN) Denn solange zugewanderte Menschen ein solch hasserfülltes Klima in Sachsen vorfinden, hilft die beste Werbung für einen Hochschulstandort nichts, hilft die beste Imagekampagne für Sachsen nichts. (Unruhe bei der AfD) Wir müssen insgesamt den Rassismus bekämpfen, damit zugewanderte Menschen hier ein menschenwürdiges Leben vorfinden können. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, ich habe jetzt sehr viel über die Herausforderungen gesprochen, die uns aktuell, aber auch in Zukunft bevorstehen. Ich möchte in der zweiten Rederunde gern auf die Rahmenbedingungen eingehen, die für einen guten Wissenschaftsstandort, für ein gutes Wissenschaftsland Sachsen von Bedeutung sind. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Frau Kollegin Gorskih; sie sprach für die Fraktion DIE LINKE. Es folgt jetzt für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Frau Kollegin Dr. Maicher.

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Dr. Claudia Maicher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Staatsminister Gemkow! Wir haben in der aktuellen Legislaturperiode im Wissenschaftsland Sachsen viel erreicht. Doch es gibt natürlich auch weiterhin viel zu tun. Das Fundament dafür ist gelegt; nun ist es an uns, die Transformation der sächsischen Hochschul- und Wissenschaftslandschaft weiter voranzutreiben. Die Probleme unserer Zeit, sie warten nicht auf uns. Wir alle wissen, dass wir wenig Zeit haben, unsere Gesellschaft klimaneutral aufzustellen. Wir alle wissen, welche Chancen, aber auch Herausforderungen in der digitalen Gesellschaft liegen. Und wir alle spüren, dass wir angesichts der Weltlage in angespannten Zeiten leben. Viele Punkte, die wir als Koalition angepackt haben und gemeinsam angehen, hat der Staatsminister bereits angesprochen, nicht auf alle kann ich noch einmal eingehen. Worüber ich heute aber sprechen möchte, das ist die Rolle Sachsens bei der Bewältigung genannter Herausforderungen. Sachsen, das war einst das Herzland der Industrialisierung, ein Vorreiter in Industrie und Wissenschaft. Jetzt, nach fast zwei Jahrhunderten, befinden wir uns bereits mitten in einer Phase tiefgreifender Veränderungen. Wieder hat Sachsen das Potenzial, Vorreiter zu sein, wenn wir als Politik dafür die richtigen Weichen stellen, Anreize setzen und die Freiräume und Mittel bereitstellen. Das ist es, werte Kolleginnen und Kollegen, wofür wir als BÜNDNISGRÜNE in der Regierung stehen. Wir nehmen die Freiheit der Wissenschaft ernst, wir stärken und schützen Hochschulen in ihrem essenziellen Auftrag. Eine Weise, wie wir als Koalition uns dieser Aufgabe annehmen, ist die dringend notwendige Novellierung unseres Hochschulgesetzes. Es ist unzweifelhaft, dass die Klimakrise global die größte Gefahr unserer Zeit darstellt. Damit die sächsischen Hochschulen ihrer Verantwortung gerecht werden und damit zugleich die personellen Ressourcen zur Verfügung stehen, führen wir mit der Novelle ein Prorektorat für Nachhaltigkeit an allen Hochschulen ein. Viele sächsische Hochschulen sind hier bereits führend, sei es in der Erforschung innovativer Energietechnologien wie Fotovoltaikbatterien oder der Wasserstoffsynthese, in der gelebten Praxis an den Hochschulen, etwa mit Nachhaltigkeitskonzepten und der Einrichtung von Green Offices, oder einer Verankerung wichtiger Inhalte in der Lehre. Darin werden wir sie weiter bestärken. Die neuen attraktiven Beschäftigungskategorien der Lektorinnen und Lektoren sowie der Wissenschaftsmanagerinnen und Wissenschaftsmanager stellen einen großen Fortschritt für die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Hochschulen dar. Sie leisten zudem einen wichtigen Beitrag dazu, endlich die Planbarkeit der Karrierewege des akademischen Mittelbaus zu erhöhen und dauerhafte Jobperspektiven zu schaffen. Dadurch verbessern wir zugleich die Lehre an den Hochschulen, denn damit gibt es Anreize, gute Lehre anzubieten und dort den Schwerpunkt zu setzen. Unsere Studierenden sind die Fachkräfte, die Forschenden von morgen. Nur mit exzellenter Lehre können wir dafür sorgen, dass sie dafür gewappnet sind, diese Herausforderungen anzugehen. Moderne Hochschulen müssen der Vielfalt ihrer Mitglieder gerecht werden. Wissenschaft, Gesellschaft, der Freistaat – wir können es uns nicht leisten, auf unterschiedliche Potenziale zu verzichten, wir brauchen sie alle hier. Wir haben uns deswegen dafür eingesetzt, dass die Gleichstellungsbeauftragten in ihren Rechten gestärkt werden. Zudem wollen wir für die Hochschulen die Möglichkeit schaffen, Beauftragte für Studierende mit Behinderungen oder chronischer Krankheit zu etablieren. Ein Teil der Hochschulfreiheit muss sein, frei von Diskriminierung lernen und forschen zu können. Darum braucht es endlich die Schließung der Schutzlücken des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes für Studierende, wie es schon mehrere Bundesländer wie Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen oder Sachsen-Anhalt vorgemacht haben. Auch dafür setzt meine Fraktion sich ein. Die Hochschulen wollen hier mehr tun. Wir sollten dafür auch den rechtlichen Rahmen schaffen. Auf die neuen Großforschungszentren im Mitteldeutschen Revier und in der Lausitz ist bereits an vielen Stellen eingegangen worden. Ich selbst möchte aber noch einmal hervorheben, welch ein enormer Transformationsprozess durch diese Förderungszusagen angestoßen wurde. Das Center for the Transformation of Chemistry (CTC) sowie das Deutsche Zentrum für Astrophysik (DZA) können nicht nur Leuchttürme in ihren jeweiligen Regionen in Sachen Fachkräftegewinnung, Strukturwandel und Wohlstand sein. Sie stellen sich bereits jetzt den Herausforderungen nicht nur von morgen, sondern von übermorgen. Gerade das CTC nimmt sich der Frage an, wie wir zu einer chemisch-physikalischen Kreislaufwirtschaft gelangen können; denn das Thema Nachhaltigkeit hört beim Klimawandel nicht auf. Wir müssen endlich anerkennen, dass unser Planet uns nur begrenzt Ressourcen zur Verfügung stellt. Die Spitzenforschung des CTC wird die Grundlage dafür bilden, in Zukunft unseren Lebensstandard zu sichern und gleichzeitig nicht mehr von der Ausbeutung des zunehmend schrumpfenden Ressourcenvorkommens des Planeten abhängig zu sein. Ich bin besonders froh darüber, dass die neuen Forschungszentren nicht als Elfenbeintürme konzipiert sind, sondern die Wissenschaftskommunikation und die niedrigschwellige Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern von Anfang an mitgedacht wurden. Die Wissenschaft ist nichts, was hermetisch getrennt vom Rest der Gesellschaft bestehen kann. Die neuen Begegnungsräume werden Wissenschaft direkt erlebbar machen. Gleichzeitig stärken wir die Sichtbarkeit der sächsischen Spitzenforschung. In Zukunft werden Citizen Science und Reallabore an Bedeutung gewinnen. Wissenschaftspolitik muss das in Zukunft viel stärker als bisher in den Fokus nehmen. Von der chemischen Industrie abgesehen gibt es eine Reihe weiterer Schlüsseltechnologien, bei denen wir in Sachsen das Potenzial haben, entscheidende Beiträge zu leisten. Ob in der Halbleiter- oder Solarindustrie, bei künstlicher Intelligenz oder in der medizinischen Forschung: Wir wollen diese wichtigen Schlüsselsektoren umfangreich unterstützen. Nicht nur, damit Sachsen ein wissenschaftlicher Leuchtturm bleibt, sondern auch bei kritischen Technologien, um unsere Abhängigkeit von autokratischen Systemen zu reduzieren. Mithilfe innovativer Technologien können wir gestärkt aus der Bewältigung der Klimakrise hervorgehen. Dafür braucht es in den kommenden Haushaltsperioden eine gut ausgestattete, zielgerichtete und vor allem nachhaltig orientierte Landesforschungsförderung. Ich möchte aber nicht allein die Bedeutung des MINT-Bereiches der Forschung für die Krisenbewältigung unserer Zeit hervorheben. Technischer und sozialer Wandel stellen Gesellschaften vor die Herausforderung, mit ihnen umzugehen und diese zu verstehen. Hierfür brauchen wir die Geistes- und Sozialwissenschaften dringender denn je. Die politische Lage ist angespannt: sei es auf der internationalen Bühne mit wachsenden Konflikten, sei es national mit Angriffen auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung in unserem Land. Wir brauchen hierfür genauso fähige Köpfe, die Lösungen finden und die uns als Politik helfen, bessere Entscheidungen zu treffen. Darum stehen wir als BÜNDNISGRÜNE für eine starke und unabhängige Forschung im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften. Eine weitere große Herausforderung für unsere Gesellschaft stellt der Fachkräftemangel dar, der zurzeit in aller Munde ist. Die Staatsregierung hat bereits in vielen Punkten erläutert, wie sie diesem Problem begegnen möchte. Ich möchte noch einmal zwei Teilaspekte betonen, die mir besonders am Herzen liegen: Während der Frauenanteil der bestandenen Promotionen an deutschen Hochschulen im Jahr 2021 bei circa 45 % lag, lag der Anteil der Professuren bei weniger als einem Drittel. Eine Studie von Forschenden der Lehigh und der Georgia State University zeigte, dass die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen zu mehr Innovation und Produktivität und damit zu mehr Leistungsfähigkeit führt. Die Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft ist nicht nur eine normative, sondern auch eine volkswirtschaftliche Notwendigkeit. Für uns BÜNDNISGRÜNE ist dieses Thema Teil unseres zentralen Auftrags. Darum haben wir uns bereits in der letzten Haushaltsperiode für das sächsische Gastprofessorinnenprogramm stark gemacht, welches nun, mit Unterstützung der Koordinierungsstelle für Chancengleichheit, in eine zweite Runde geht. Damit möchten wir gezielt innovative Frauen für einen Gastaufenthalt an sächsischen Hochschulen gewinnen. Wir sind außerdem froh, dass mit dem „Sachsen Technikum“ bald ein Pilotprojekt an den Start geht, welches jungen Abiturientinnen das Hineinschnuppern in technische Studiengänge ermöglichen kann. Es ist leider immer noch so, dass sich gerade junge Frauen ein technisches Studium nicht zutrauen oder ihnen dieses nicht zugetraut wird. Mit dem Programm möchten wir diese Hürden abbauen und einen niedrigschwelligen Einstieg ermöglichen, um langfristig mehr weibliche Talente in den sächsischen MINT-Studiengängen begrüßen zu können. Ein zweiter Punkt, der sich auf den Fachkräftemangel bezieht, wird bereits seit einigen Jahren unter dem #IchBinHanna diskutiert: die Auswirkungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes und der generellen Beschäftigungspraktiken des Mittelbaus an den Hochschulen. Nun ist das Wissenschaftszeitvertragsgesetz ein Bundesgesetz. Doch das heißt nicht, dass wir dieser Entwicklung tatenlos gegenüberstehen. Wir werden die Novellierung aktiv verfolgen und mit der bald kommenden Hochschulgesetzesnovelle unseren Teil dazu tun, dass weniger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im akademischen Mittelbau in prekären oder untragbaren Arbeitsverhältnissen stehen. Das tun wir aber nicht nur, weil es schlicht das Richtige ist, sondern auch, weil wir uns etwas anderes nicht mehr erlauben können. Schon jetzt haben Hochschulen und Wissenschaftsbetriebe Probleme, qualifiziertes Personal zu finden, und dieser Trend wird sich weiter verschärfen, wenn wir nicht dafür Sorge tragen, dass die Arbeit an sächsischen Hochschulen attraktiver wird. Doch nicht nur die Arbeit, sondern auch das Studium an sächsischen Hochschulen muss attraktiv bleiben. Wir BÜNDNISGRÜNE wollen eine auskömmliche Grundfinanzierung der Hochschulen, damit keine Drittmittel gebraucht werden, um die grundständige Lehre zu erfüllen. Wir brauchen genügend feste Stellen in der Lehre, damit die Hochschulen nicht auf schlecht bezahlte und prekäre Lehraufträge angewiesen sind, um ihren zentralen, staatlichen Bildungsauftrag wahrnehmen zu können. Nur so können wir es schaffen, dass wir nicht nur exzellente Forschung, sondern auch exzellente Lehre an sächsischen Hochschulen haben; denn das eine ist die zwangsläufige Voraussetzung für das andere. Wir müssen zudem dafür sorgen, dass ein Studium nicht mehr eine Frage der sozialen Herkunft ist. In Zeiten steigender Preise drängen wir auf Bundesebene weiterhin auf eine tiefgreifende BAföG-Reform. Zudem müssen die Studierendenwerke eine ausreichende Finanzierung für ihren staatlichen Auftrag bekommen. Ein Studium darf nicht vom Privileg wohlhabender Eltern abhängen. Jede und Jeder, der die Fähigkeiten, die wir so dringend brauchen, dafür mitbringt, muss die Freiheit erhalten, in Sachsen studieren zu können. Ich möchte noch einmal an den Titel der Regierungserklärung erinnern: „Zukunft des Wissenschaftslandes Sachsen“ – das heißt für mich auch, dass die Freiheit der Wissenschaft von besonderer Bedeutung ist. Es muss unser Ziel sein, eben diese zu schützen und zu fördern, um damit die Rolle der Wissenschaft als Grundpfeiler für die Entwicklungsfähigkeit unserer Gesellschaft zu erhalten. Denn heute, mehr denn je, sind wir auf sie angewiesen. Wenn wir als Politik diesen Auftrag ernst nehmen, dann können wir zu Recht von einer guten Zukunft des Wissenschaftslandes Sachsen sprechen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Frau Kollegin Dr. Maicher sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Jetzt spricht Frau Kollegin Friedel für die SPD-Fraktion.

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Sabine Friedel SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nach den schon umfangreichen Ausführungen den Blick auf drei Stichworte lenken; sie lauten: Daseinsvorsorge, Transformation und Vielfalt. All diese Stichworte haben viel mit unserem Wissenschaftsland Sachsen zu tun. Herr Staatsminister Gemkow hat mit der Freude darüber angefangen, wie fortschrittlich dieses Land schon immer gewesen ist. Er sprach auch die wichtige Voraussetzung, dass es kluge Köpfe gibt, die forschen und die für den Transfer wissenschaftlicher Ergebnisse in die Praxis sorgen, an. Es gibt aber noch eine zweite Voraussetzung – ich denke, da sind wir uns einig –, über die ich unter dem Stichwort der Daseinsvorsorge sprechen möchte: die Finanzierung von Wissenschaft. Es ist am Ende der Staat, der das Interesse daran hat, dass Hochschulen als Bildungs- und Forschungseinrichtungen bestehen. Warum hat der Staat ein hohes, öffentliches Interesse daran? – Weil es Daseinsvorsorge im technischen und sozialen Sinne ist. Wir brauchen – das haben wir in den letzten Monaten in besonderer Art und Weise festgestellt – Innovationskraft und technologische Souveränität, um die Schlüsseltechnologien der Gegenwart und der Zukunft selbst entwickeln und produzieren zu können, und um nicht ausschließlich von anderen abhängig zu sein. Wir brauchen auch – das merkten wir in den letzten Jahren besonders – eine Daseinsvorsorge im sozialen Sinne. Wir müssen uns dafür engagieren und dafür sorgen, dass die Menschen, die wir im Lehramt, im Erziehungswesen, in der Pharmazie, in der Medizin sowie in der Kunst und der Musik benötigen, ausgebildet werden. Hierfür leisten unsere Hochschulen einen wesentlichen Beitrag. Damit Daseinsvorsorge gelingt, brauchen Hochschulen Stabilität und Flexibilität. Wir brauchen Stabilität in der Substanz, die gleichzeitig eine Wandlungsfähigkeit in den Inhalten ermöglicht. Wir haben in den letzten Jahren gemeinsam dafür gesorgt, dass diese Stabilität in der Substanz da ist, indem eine langfristige und auskömmliche Grundfinanzierung sichergestellt wird. Ich möchte daran zurückerinnern: Woher kommt die Blütezeit unserer Hochschulen? Da sind wir im 19. Jahrhundert, als – ich habe das nachgelesen – die sächsischen Hochschulen damals ihre Haushalte von der Staatsregierung so genehmigt bekamen, wie sie sie beantragt hatten. Das ist eine luxuriöse Situation, in der sich noch nicht alle Hochschulen in Sachsen wieder befinden. Doch trotzdem: In der Blütezeit, in den Zwanzigerjahren des letzten Jahrhunderts hat der Freistaat Sachsen ungefähr 5 % seines Haushalts für die Hochschulen ausgegeben. Das war nicht zuletzt der Verdienst sozialdemokratischer Minister wie Wilhelm Buck und Hermann Fleißner. Wir sind wieder bei über 5 % des Staatshaushaltes und gewährleisten so, dass die Hochschulen Sicherheit über ihre Existenz haben und um Forschung und kluge Köpfe heranziehen zu können. Wir haben uns – das habe ich bereits bei einer Gelegenheit vor ein paar Wochen gesagt – im Jahr 2013 noch einem Stellenabbau gegenübergesehen. Inzwischen, zehn Jahre später, haben wir Stellen aufgebaut und langfristig auf Dauer gestellt. Das ist nicht nur für den Bereich Technologie und MINT wichtig, sondern wir haben insbesondere im Bereich Lehramtsstudium, in welchem sächsische Hochschulen in den vergangenen Jahrzehnten ein Auf und Ab erlebten, gemerkt, dass sich diese Verstetigung besonders bezahlt gemacht hat. Wir erleben nun, dass die Zahl der Studierenden in diesem Bereich dauerhaft und stabil hoch ist. Wir rufen zusätzliche Modellstudiengänge ins Leben und akademisieren die Gesundheits- und Therapieberufe auf ein Niveau, welches in anderen europäischen Staaten bereits gang und gäbe ist. Auch hierfür benötigt es staatliche Investitionen. Wir haben die Forschungsförderung in den letzten zehn Jahren verdreifacht, haben Schwerpunkte bei Zukunftstechnologien gesetzt und – auch das ist angesprochen worden – wir wollen mit dem neuen Hochschulgesetz Personalkategorien einführen, die es ermöglichen sollen, Menschen langfristig an unseren Hochschulen zu halten. Hochschulen als Daseinsvorsorge erfordern ein starkes finanzielles Engagement des Staates und wir sind froh, dass Sachsen sich engagiert. Das zweite Stichwort – Transformation – ist auch schon oft gefallen. Das ist nichts anderes als eine Daseinsvorsorge für die Zukunft; denn wir haben Zukunftsfragen und stehen vor Herausforderungen, bei welchen Wissenschaft eine besondere Rolle spielt, um sie zu bewältigen. Wir müssen herausfinden: Wie können wir klimaneutral produzieren? Wie können wir klimaneutral mobil sein? Wie können wir klimaneutral wohnen bzw. Wohnungen bauen und so dazu beitragen, dass sich die Lebensvoraussetzungen auf unserem Planeten erhalten? Wie schaffen wir es, Ernährungssicherheit für die Vielzahl an Menschen auf der Erde zu gewährleisten und gleichzeitig biologische Vielfalt und den Schutz des Klimas damit zusammenzubringen? Wie schaffen wir es, in einer älter werdenden Gesellschaft die Gesundheit bzw. die medizinische Versorgung sicherzustellen und aufrechtzuerhalten? Wie schaffen wir es, dass unsere Gesellschaften, obgleich sie immer komplexer werden, trotzdem demokratisch organisiert bleiben können? Wie gelingt es, notwendige Regulierungen auf der einen Seite und Flexibilität auf der anderen Seite zu vereinbaren? Welche modernen Mechanismen gibt es, um dafür zu sorgen, dass Gesellschaften nicht erstarren, sondern sich an neue Herausforderungen anpassen können? Das sind Fragen, welche die Wissenschaften an unseren Hochschulen – von den Gesellschaftsund Sozialwissenschaften bis zu den Naturwissenschaften – beschäftigen. Die Hochschulen sind die Orte, welche uns darauf die besten Antworten geben können. Ich gehöre zu den begeisterten Hörenden der Sendung „Forschung aktuell“ im Deutschlandfunk. Es ist sehr schön zu sehen, dass es für diese tägliche Sendung jedes Mal genug Nachrichten gibt und dass oft Forschungsergebnisse sächsischer Hochschulen eine Rolle spielen, welche dazu beitragen werden, Technologien zu entwickeln, die unseren Planeten zu erhalten helfen. Auch das braucht finanzielle Investitionen. Das sehen wir nicht nur bei den beiden Großforschungszentren, wo es sich um Milliarden handelt, sondern genauso an den kleineren Hochschulen in Sachsen, die wir nicht vernachlässigen. Ich denke, es wäre gut, wenn es uns gelänge, die eine oder andere Innovation in sonstigen rechtlichen Regelungen zu treffen. Wenn Hochschulen neuartige Baustoffe entwickeln, müssen diese ausprobiert werden können. Wer sonst als die öffentliche Hand könnte mit solchen Baustoffen experimentieren? Man bräuchte Ausnahmen im Vergaberecht und einen Rechnungshof, der sich entsprechend zurückhält und den Sinn und Zweck von Investitionen versteht, anstatt immer nur den kleinen Zins zu rechnen. Ich habe das dritte Stichwort versprochen: Vielfalt. Erfolg lebt unter anderem von der Vielfalt der Perspektiven, die in einem Land zusammenkommen. Mit Blick auf das Thema Wissenschaft ist für uns besonders wichtig, dass Sachsen nicht nur das viel beschworene „Land der Ingenieure“ ist und bleibt, sondern dass wir uns in Sachsen als „Land der Meister und Master“ verstehen, dass wir berufliche und akademische Ausbildung als verschiedene Perspektiven von gleichem Wert begreifen. Das führt dazu, dass wir unser Hochschulsystem darauf prüfen, wie viel Durchlässigkeit in beide Richtungen gegeben ist. Vor zwei Tagen gab es eine Meldung darüber, wie viele Menschen ohne Hochschulzugangsberechtigung inzwischen in Deutschland studieren. Es sind 70 000 Menschen. Sachsen ist dabei jedoch immer noch auf den hinteren Rängen: dem drittletzten Platz. Es bedarf weiterer Anstrengung, dass wir in Sachsen besser werden und mehr Menschen mit einer beruflichen Ausbildung die Perspektive geben, ihre Karriere an Hochschulen fortzusetzen. Auch das erleichtert den Transfer, den wir uns so oft wünschen: von wissenschaftlichen Ergebnissen in die Wirtschaft hinein und zurück. Andererseits ist es wichtig, dass wir die hochschulische Ausbildung mit vielen Praxiselementen verbinden. Das ist fruchtvoll für die Studierenden selbst, genauso wie für die Unternehmen. Unsere HAW spielen dabei eine besondere Rolle. Ich bin sehr froh, dass wir uns vorgenommen haben, die Berufsakademie, die nun beide Perspektiven par excellence miteinander verknüpft, zu einer tatsächlichen dualen Hochschule weiterzuentwickeln. Eine Vielfalt von Perspektiven mit Blick auf die Geschlechter – dazu ist bereits ausgeführt worden – sowie die Frage der Internationalität, bei welcher nicht so sehr die Universitäten bzw. Hochschulen selbst, sondern vor allem die umgebende Gesellschaft gefragt ist. Auch dazu kann der Staat etwas beitragen, indem er beispielsweise bei der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse akzeptiert, dass andere Staaten auf eine andere Art und Weise zu einem ähnlich oder gleich hohen, manchmal sogar höheren Bildungsniveau kommen und man deshalb vielleicht nicht jeden Credit zählen muss, sondern das Ergebnis anzuerkennen hat. Es braucht eine Vielfalt an fachlichen Perspektiven und Zugängen. Das betrifft die kleinen Fächer genauso wie Technologieoffenheit und sozialwissenschaftliche Reflexion. Da Vielfalt auch immer eine Herausforderung im Umgang damit ist, wünschen wir uns, dass die sächsischen Hochschulen stärker Orientierung anbieten und das Orientierungsstudium – also die Möglichkeit, sich zu Beginn einer hochschulischen Ausbildung in verschiedenen Bereichen auszuprobieren, um das Studium nicht abbrechen zu müssen, wenn man etwas herausgefunden hat, sondern einfach wechseln zu können – hinzubekommen. Bei alldem spielt der Staat eine große Rolle. Wissenschaftspolitik muss Stabilität bieten. Wissenschaftspolitik muss Vielfalt und Wandel befördern. Und am Ende müssen Wissenschaftspolitik und wir als Politik im Ganzen sicherstellen, dass die wissenschaftlichen Methoden gesellschaftlich akzeptiert bleiben, dass unsere Errungenschaften der Aufklärung Bestand haben, und dass in einer Welt mit großer Vielfalt, die nicht für alle einfach zu ertragen ist, Rationalität der Common Ground, die gemeinsame Grundlage der Auseinandersetzung mit der Welt bleibt. Ich denke, wir haben in Sachsen eine gute Voraussetzung in der Hochschullandschaft und freue mich, dass wir sie so stabil und leistungsfähig halten können. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und des Abg. Oliver Fritzsche, CDU)

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Dr. Matthias Rößler

Das Wort hatte soeben Frau Kollegin Friedel für die SPD. Nun könnte ein Redebeitrag der Fraktionslosen folgen. Herr Teichmann? – Nein. Damit sind wir am Ende der ersten Rederunde angelangt und eröffnen die zweite Rederunde. Für die AfDFraktion ergreift Herr Kollege Dr. Weigand das Wort.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sachsen ist nicht auf dem Weg in eine ruhmreiche Zukunft, sondern ins tiefste, dunkle, linksgrüne Mittelalter. (Beifall bei der AfD – Zurufe) Nein, nicht die unabhängige Wissenschaft gilt, sondern linksgrüne Ideologie. Wer von zwei Geschlechtern, von Mann und Frau spricht, gehört als Ketzer auf den Scheiterhaufen. Es geht nicht um unabhängige Wissenschaft, sondern um linksgrüne Ideologie. Über 72 soziale Geschlechter gibt es, und die brauchen alle Unisextoiletten an unseren Universitäten. (Heiterkeit und Beifall bei der AfD) Die unabhängige Wissenschaft ist tot, es lebe die linksgrüne Ideologie. Die dekadenten Neurosen von Robert, Annalena und der roten Claudia werden auch in Sachsen zum wissenschaftlichen Götzen erhoben, dem alle blind zu glauben haben. (Zuruf der Abg. Dr. Claudia Maicher, BÜNDNISGRÜNE) Wir sind zurück im Mittelalter, die Erde ist eine Scheibe und der Mensch ein Clownfisch, der täglich sein Geschlecht ändern kann. Die unabhängige Wissenschaft ist tot, es lebe die linksgrüne Ideologie. (Beifall bei der AfD) Das ehemalige Spitzen- und Wissenschaftsland Sachsen wird zum Gendergagaland für Studierende. Doppelpunkt, Unterstrich, Querstrich, Sternchen, -innen, Forschende und Nachwuchsforschende, Dauerprüfungswiederholende und langzeitkörperlich Anwesende. (Sabine Friedel, SPD, steht am Mikrofon.)

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Dr. Matthias Rößler

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Sabine Friedel SPD

Vielen Dank. Herr Dr. Weigand, ich habe eine Frage: Wird Ihre Rede noch einen sachlichen Teil enthalten? (Beifall bei der SPD und der CDU)

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Dr. Rolf Weigand AfD

Sehr gern. ich komme jetzt dazu. (Sabine Friedel, SPD: Dann sind wir uns einig! Gut!) Der Leistungsgedanke, Frau Friedel, die Fertigstellung eines Studiums in der Regelstudienzeit von fünf Jahren wird auf dem Götzenaltar der schönen neuen linksgrünen Dauerstudierendenwelt geopfert. (Beifall bei der AfD) Man schreibt in Sachsen „Freiheit von Forschung und Lehre“ darüber und betreibt zunehmend Gesinnungsauswahl. Wichtig sind Quote, Klima, Gendergaga und irgendetwas mit divers. Hauptsache jeder nutzt sein eigenes Pronomen. Aber wehe, wenn exzellente Forscher beispielsweise auf dem Gebiet der Kerntechnologie frei forschen wollen. Um es mit den Worten von Prof. Hurtado der TU Dresden zu sagen: „Wie lange wollen wir es noch zulassen, dass gut gemachte Anträge im Papierkorb landen, weil in der Bezeichnung der Professur ‚Kernenergie‘ enthalten ist?“ Ihre ideologische Behandlung von zukunftsfähigen Forschungsgebieten zeigen die Zahlen. Der Freistaat Sachsen pumpte in den letzten Jahren 5 Millionen Euro in die erneuerbaren Energien. In die Kernforschung investiert der Freistaats Sachsen in gleicher Zeit 0 Euro, in Worten: null Euro. (Oh-Rufe von der AfD) Forschung und Lehre sind nicht frei, solange Ihre Regierung nach jeder Wahl eine neue politisch-ideologische Sau durch das Dorf treibt. (Beifall bei der AfD) Forschung und Lehre brauchen Freiheit durch mehr freie Mittel und keine politische Indoktrinierung von zöpfetragenden CO₂-Messgeräten aus Schweden, welche zwar ihren Namen tanzen und Pappschilder hochhalten, aber komplexe Prozesse nicht verstehen. (Zuruf von der AfD: Genau!) Die Industrie braucht keine Freitagspapierschildhalter oder Klebeextremisten, um Energie und CO₂ einzusparen, meine Damen und Herren. Dazu ein Praxisbeispiel aus der Glasindustrie im Kontext einer angeblich untätigen Generation: Mit den Produktionsstandorten in Bernsdorf und Freital hat die Glasindustrie für Sachsen eine hohe Bedeutung. Im Jahr 1980 lag der Energieverbrauch pro Tonne Behälterglas bei circa 8 Gigajoule pro Tonne. Für eine Wasserflasche mit 0,7 Liter brauchte man damals einen Energieumfang von 0,56 Kilowattstunden. Heute liegt der Energieverbrauch für dasselbe Produkt bei sage und schreibe 0,28 Kilowattstunde Energie, es wurde halbiert. Der Energieverbrauch wurde durch Wärmerückgewinnung, Recycling und eine bessere Wärmedämmung halbiert. Der Energieverbrauch und CO₂-Ausstoß wurde durch innovative Prozesse halbiert, aber nicht durch das Hochhalten von Pappschildern, freitags Schulschwänzen und Klimahysterie, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Zudem braucht ein starkes Wissenschaftsland einen stärkeren Wissens- und Technologietransfer von den sächsischen Universitäten in die Wirtschaft. Der Transfer bedarf des Schutzes eigenen Wissens. Herr Staatsminister Gemkow, Sie sagten heute, der Freistaat Sachsen sei im Bereich des Leichtbaus spitze. Aber ist das wirklich so? Es müsste Qualität und nicht Quantität zählen. Von den 13 von Ihnen angesprochenen Patentanmeldungen aus dem Exzellenzcluster MERGE erfolgte nur eine einzige internationale Patentanmeldung. Wir präsentieren der ganzen Welt sächsisches Know-how auf dem Silbertablett; oder, um es mit einer Frage zu formulieren: Welchen Blumentopf wollen Sie mit sächsischem Know-how international mit einer einzigen internationalen Patentanmeldung gewinnen? Ich habe es als Transferassistent an der Bergakademie selbst erlebt. Wissenschaftler haben sich gewundert, dass sie das deutsche Patent fünf Jahre nach einer Anmeldung international nicht mehr verwerten können. Hier hat das Wissenschaftsministerium in Sachsen jahrzehntelang gepennt. Herr Gemkow, Sie sprachen letztes Jahr in einem Interview davon, Patente besser zu nutzen, die Transferlandschaft zu bessern und Investoren anzulocken. Aber was wird bisher gemacht? Die Wissenschaftsmanager im Hochschulgesetz sollen es richten. In den letzten Jahrzehnten wurden die Gründernetzwerke, die Sie löblich erwähnt haben, genauso mit befristeten Arbeitsverträgen gegängelt wie die wissenschaftlichen Mitarbeiter. Wie soll ich Ausgründungen aus den Universitäten schaffen, wenn die Gründungsnetzwerke nach anderthalb, zwei Jahren immer wieder Projektanträge schreiben müssen? Die müssen verstetigt werden. Welche Lösung, meine Damen und Herren, braucht es, um wissenschaftlich und technologisch in die Zukunft zu kommen? Erstens: Heraus mit der linksgrünen Ideologie aus unseren Hochschulen und Universitäten, kein weiteres Gendergaga. (Beifall bei der AfD) Zweitens: Mehr Geld für freie Wissenschaft und Technologieoffenheit, beispielsweise für die Forschung der Kernenergie und Kernfusion. Sie haben es gesagt: Wir wollen unabhängig von fossilen Energieträgern werden. Lassen Sie uns kleine modulare Reaktoren in Sachsen und im Dreiländereck erforschen und aufbauen! So schaffen wir einen wirklichen Fortschritt. Lassen Sie uns die synthetischen Kraftstoffe als Treibstoff für unsere Verbrennungsmotoren endlich nutzten, die Weiternutzung der Tankstelleninfrastruktur, Weiternutzung der deutschen Verbrennungsmotoren und den Erhalt der Arbeitsplätze im Freistaat Sachsen. (Beifall bei der AfD) Drittens: Den wissenschaftlichen Nachwuchs im MINTBereich halten. Wir brauchen nicht noch mehr Ausländer anzuwerben. Wir haben bereits jetzt 28 % der Studienanfänger aus dem Ausland in Sachsen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ganz schlimm! Ganz schlimm!) Sie brauchen nicht noch mehr. Wir haben das Problem, dass 40 % der Absolventen im MINT-Bereich Sachsen verlassen. Bei den Ingenieuren sind es sogar 50 %. (André Barth, AfD: Das ist der Klebeeffekt!) Ein guter Studienfreund von mir hat Sachsen nach der Promotion wieder verlassen, weil die Rahmenbedingungen in diesem Land nicht passen: kaputte Straßen, langsames Internet, Ärztemangel, Lehrermangel, überall Mangel nach 30 Jahren CDU-Regierung. Wir müssen endlich an die Rahmenbedingungen heran, damit junge Leute im akademischen Bereich hierbleiben, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) – Ja, Herr Voigt, AfD wirkt! Sie haben von uns die Landarztquote, die wir seit Jahren gefordert haben, übernommen. Der erste Schritt in die richtige Richtung, den die CDU auf Druck der AfD unternimmt. (Beifall bei der AfD) Viertens: Wenn man ausgründen will oder Ausgründung aus Sachsen heraus fördern will, muss man das Technologiegründerstipendium in Sachsen reformieren. Aktuell läuft das nur ein Jahr. Wie wollen Sie die PS auf die Straße bekommen? Dabei gibt es eine riesengroße Validierungslücke. Verlängern Sie die Projektlaufzeit auf fünf Jahre! Fordern Sie ein, dass nach zwei Jahren gegründet wird, damit die Gründer loslegen! Erhöhen Sie die Sachmittel, dass Prototypen gebaut werden können, und – das ist das allerschlimmste, Sie reden heute den ganzen Vormittag über Technologietransfer –: Bringen Sie bitte das Technologiegründerstipendium wieder zum Laufen! Wenn man aktuell bei der SAB im Internet schaut, liest man: Sie können aktuell keine Anträge stellen. Wir können uns das ganze Palaver heute sparen. Sie sind mit dieser Regierung Ankündigungsweltmeister. Handeln Sie endlich im Interesse des Zukunftslandes Sachsen! Werte CDU, hören Sie auf, den grünen Kobolden und den roten Trollen hinterherzulaufen! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Dr. Weigand für die AfD-Fraktion. Ich sehe weiteren Redebedarf. Anna Gorskih bitte für die Fraktion DIE LINKE.

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Anna Gorskih Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Nachdem ich mich in meiner ersten Rederunde auf die aktuellen sowie bevorstehenden Herausforderungen konzentriert habe, möchte ich jetzt wie angekündigt auf die Rahmenbedingungen eingehen, die für die Zukunft des Wissenschaftslandes von Bedeutung sind. Durch die im Grundgesetz garantierte Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre gibt es richtigerweise keine direkte Weisungsbefugnis der Staatsregierung gegenüber Hochschulen und Forschung. Das ist gut und richtig so. Aber es gibt eine Reihe von Steuerungsinstrumenten, zum Beispiel Gesetze, Verordnungen, staatliche Förderprogramme, Pakte oder Zielvereinbarungen, die geeignet sind, gute Rahmenbedingungen an Hochschulen, Wissenschaftsund Forschungseinrichtungen zu garantieren. Eine solche Rahmenbedingung betrifft zum Beispiel die Forschungsfinanzierung. Wir Linke kritisieren seit Jahren, dass Forschung heutzutage kaum noch ohne Drittmittel möglich ist. Schlimmer noch, es besteht eine regelrechte Unwucht zwischen einer aus Grundmitteln und einer aus Projektmitteln finanzierten Forschung. Ein zunehmend größerer Anteil der Haushalte von Hochschulen und Forschungsinstituten geht mittlerweile auf Drittmittel zurück, während die Mittel aus der staatlichen Grundfinanzierung relativ abgenommen haben. Außerdem müssen mittlerweile umfangreiche Mittel aus den Grundhaushalten dafür eingesetzt werden, die Durchführung von Drittmittelprojekten zu ermöglichen. Das kritisiert zum Beispiel auch der Wissenschaftsrat. Folglich geht mit der Feststellung dieser Schieflage die Forderung nach einer soliden Finanzierung einher, einer soliden und verlässlichen Grundfinanzierung, wofür wir uns als Linksfraktion bei jeder Haushaltsverhandlung im Parlament einsetzen; denn wir sehen mit großer Sorge, dass durch die politisch zu verantwortende chronische Unterfinanzierung und zu starke Drittmittelabhängigkeit der Raum für unabhängige und gesellschaftskritische Forschung sowie Lehre und damit eine wesentliche Funktion von Wissenschaft auf der Strecke bleiben. Der Wissenschaftsrat empfiehlt in seiner im Januar dieses Jahres veröffentlichten Stellungnahme zum Thema Forschungsfinanzierung eine deutliche Stärkung der Handlungsfähigkeit der Hochschulen. Das heißt, dass die Grundmittel ausreichen müssen, um frei von programmatischen und zeitlichen Vorgaben zu forschen und die Kontinuität der Forschung zu ermöglichen. Die Drittmittel sollen dabei nur eine zusätzliche Option für die Forschungstätigkeit eröffnen und der Wissenschaft zusätzliche Impulse geben, nicht jedoch – wie aktuell – ein ähnliches Gewicht wie die Grundmittel haben. Das sollte bei zukünftigen Haushaltsverhandlungen hier im Parlament, die sicher nicht von weniger, sondern eher von mehr Verteilungskämpfen geprägt sein werden, bedacht werden. Ein weiteres wichtiges Instrument, um für gute Rahmenbedingungen an Hochschulen zu sorgen und jetzt schon die Weichen für die Zukunft zu stellen, ist das Landeshochschulgesetz. Wir befinden uns gerade im Prozess der Novellierung des Sächsischen Hochschulgesetzes. Als Parlament haben wir jetzt die Chance, hierüber bestmögliche Rahmenbedingungen zu gewährleisten. Seien wir einmal ehrlich: Was wir jetzt im parlamentarischen Verfahren im Hochschulgesetz nicht regeln, wird wahrscheinlich auch nicht in den nächsten fünf oder zehn Jahren angefasst werden; denn ich bezweifle stark, dass nach diesem jahrelang dauernden Novellierungsprozess, den wir aktuell haben, das Hochschulgesetz wieder parlamentarisch angefasst wird. Also, meine sehr geehrten Abgeordneten der Koalitionsfraktionen, seien Sie jetzt mutig und setzen Sie sich ernsthaft mit unseren Änderungsanträgen auseinander, die von den meisten Sachverständigen in der Anhörung der vergangenen Woche positiv bewertet wurden, sei es mit Blick auf die Schließung der Schutzlücke für Studierende, mit Blick auf die Regelungen zur Prüfungsunfähigkeit, die Unterstützung der Studierendenwerke oder die Anzahl der Prüfungsversuche. Werfen Sie diese Änderungsanträge entgegen der sonst üblichen Gepflogenheiten hier im Haus nicht pauschal als vermeintlich unbrauchbare und unnütze Anträge der Opposition weg; (Beifall bei den LINKEN) denn gerade in Zeiten von Klimawandel und den großen Transformationsprozessen wie der Digitalisierung und des Strukturwandels spielen Wissenschaft und Forschung eine sehr wichtige Rolle. Der Staat sollte die dafür notwendigen Rahmenbedingungen bereitstellen, in Bildung, Wissenschaft und Forschung investieren, nicht an falscher Stelle knausern und sich für gut ausfinanzierte und zukunftsfähige Hochschulen und Forschungseinrichtungen einsetzen, aber auch für gute Arbeitsbedingungen in diesen Bereichen sorgen. Das stärkt den Forschungs- und Wissenschaftsstandort Sachsen, hält gut qualifizierte Arbeitskräfte und wissenschaftlichen Nachwuchs im Freistaat und ist insgesamt gut und wichtig für die Zukunft des Wissenschaftslandes Sachsen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Anna Gorskih für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es weiteren Gesprächsbedarf zur Fachregierungserklärung? – Den sehe ich nicht. Damit beenden wir die Aussprache zur Fachregierungserklärung. Uns liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/12819, vor. Anna Gorskih, bitte schön, mit der Einbringung.

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Anna Gorskih Die Linke

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Heute ist es endlich so weit. Ab dem 15. März, also ab heute, können Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler ihren Antrag auf die Energiepauschale stellen. Rentnerinnen, Rentner und Erwerbstätige haben ihre Entlastungszahlung für die hohen Energiepreise schon längst erhalten, während Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler seit September auf die versprochene Einmalzahlung von 200 Euro warten mussten. Junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren sind wie keine andere Gruppe in Deutschland besonders stark von Armut bedroht. Tatsächlich ist rund ein Viertel aller Armutsgefährdeten in Deutschland jünger als 25 Jahre. Das zeigen beispielsweise die Zahlen der Armutsforschung. Corona, aber auch die aktuelle Energiepreiskrise haben diesen Zustand weiter verschärft. Daher ist es eine Illusion, dass die Einmalzahlung von 200 Euro die akute finanzielle und soziale Notlage der Studierenden, der Fachschülerinnen und Fachschüler und der Anspruchsberechtigten beheben werden. Es ist zu wenig, zu spät und ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Härtefallfonds der Studierendenwerke sollen jetzt aufgestockt werden. Das ist gut; doch auch das ist schlicht zu wenig. Man hätte bei den Haushaltsverhandlungen die Zuschüsse zum laufenden Betrieb der Studierendenwerke deutlich erhöhen müssen, damit sie nicht gezwungen sind, die Kostensteigerungen an ihre Studierenden weiterzugeben. Doch ein entsprechender Antrag der Linksfraktion wurde in diesem Parlament mit der Folge abgelehnt, dass nun Mahlzeiten, aber auch Mieten für die sowieso schon massiv armutsgefährdeten Studierenden noch teurer geworden sind. Während bei den Haushaltsverhandlungen gesagt wurde, dass es überall an Geld mangele und eine Erhöhung der Zuschüsse aufgrund der finanziellen Lage nicht möglich sei, kam im Januar die große Überraschung: Sachsen hat im Jahr 2022 ganze 1,5 Milliarden Euro Überschuss gemacht – eine Summe, die alle vorherigen Lamentos über das arme Sachsen wiederlegt. Deshalb fordern wir die Staatsregierung mit unserem Entschließungsantrag auf, die vorhandenen Überschüsse zu nutzen, um die Hilfen für Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler um weitere 200 Euro aus Landesmitteln aufzustocken. Das würde bei circa 160 000 Antragsberechtigten in Sachsen Ausgaben in Höhe von circa 32 Millionen Euro bedeuten. Aber so viel muss dem Freistaat doch der wissenschaftliche und der Fachkräftenachwuchs in Sachsen wert sein. Während die Landesstudierendenvertretung und die Studierendenwerke ein vergünstigtes Deutschlandticket fordern, kommt aus dem Verkehrsministerium wieder die Aussage, es fehle an Geld. Deshalb wird es keine Vergünstigungen für diese Gruppe geben. Mobilität aber ist mittlerweile zur Grundvoraussetzung für Ausbildung und Beruf geworden, und statt eines – wie schon beim 9-Euro-Ticket im vergangenen Sommer – drohenden Verrechnungschaos des Deutschlandtickets mit dem Semesterticket kann man die knappen finanziellen Ressourcen dieser armutsgefährdeten Gruppe der jungen Erwachsenen durch einen Nulltarif im öffentlichen Personennahverkehr spürbar entlasten. Es braucht aber mehr als nur einzelne Krisenpflaster. Es braucht zum Beispiel den bereits erwähnten studentischen Tarifvertrag und gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Es braucht aber auch eine grundlegende Änderung der Studienfinanzierung und eine BAföG-Reform, die diesen Namen verdient. Dafür sollte sich die Staatsregierung auf Bundesebene einsetzen. Bitte stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank für die Einbringung des Entschließungsantrags. Gibt es dazu Gesprächsbedarf? – Bitte schön, Herr Kollege Fritzsche für die CDU-Fraktion.

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Oliver Fritzsche CDU

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich nehme kurz zu dem vorliegenden Entschließungsantrag Stellung. Zum Thema Energiepreispauschale für Studenten ist anzumerken, dass wir frühzeitig – Staatsminister Gemkow hat das in der Länderrunde sehr deutlich gemacht – auf die administrativen Hürden dieser pauschalen Zahlung hingewiesen haben, dass es nicht so einfach ist, erst einmal alle Studenten in Deutschland zu erfassen und vor allem ein rechtssicheres Verfahren aufzusetzen. Das ist jetzt in der Verantwortung von Sachsen-Anhalt gelungen, und wir hoffen, dass ab dem heutigen Tag – darauf haben Sie, Frau Gorskih, hingewiesen – die Auszahlung in Gang kommt und möglichst schnell alle die, die davon erfasst werden, die Zahlung erhalten. Aus unserer Sicht – auch das ist mir wichtig, zu sagen – wäre es günstiger, man würde sich anschauen, welche Studenten tatsächlich eine solche Zahlung benötigen; denn nur an der Studenteneigenschaft festzumachen, dass jemand in diesen Zeiten einer Unterstützung bedarf, ist aus unserer Sicht etwas zu kurz gesprungen. Allerdings ist klar, dass es auch bei anderen Gruppen so passiert. Bei den Preissteigerungen wird sicher jeder Student froh sein, dass er diese kleine Unterstützung erhält. Zum anderen – das ist in der Regierungserklärung unseres Ministers deutlich geworden – sind gerade die Studentenwerke in Sachsen sehr engagiert, wenn es darum geht, notleidende Studenten zu unterstützen. Wir haben es möglich gemacht, dass die Studentenwerke über einen Betrag unmittelbar verfügen können, um zielgerichtet Bedürftige zu unterstützen. Das ist gerade an der Universität Leipzig schon in sehr konkrete Maßnahmen gemündet. Ein freier Essenstisch wurde angesprochen; aber es gibt weitere Maßnahmen. Im Moment bringt der Bund das Thema „Junges Wohnen“ auf die Straße und sorgt damit in der Perspektive dafür, dass Wohnen für Studenten in den Wohnheimen bezahlbar bleibt. Insofern ist dazu, glaube ich, eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht worden. Deshalb bedarf es Ihres Entschließungsantrages nicht, zumal er wieder neue Fragen aufwirft; zum Beispiel, wer denn davon erfasst wird und ob tatsächlich die Immatrikulation in Sachsen das ausschlaggebende Kriterium für eine Unterstützungsleistung sein sollte, die wir aus dem Landeshaushalt ausreichen. Insofern bestehen mehr Fragen als Antworten, daher die Ablehnung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Fritzsche für die CDU-Fraktion. An Mikrofon 7 sehe ich jetzt Herrn Dr. Weigand für die AfDFraktion.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Auch wir wollen kurz Stellung nehmen. Herr Fritzsche hat schon viel gesagt. Uns fehlt einfach eine Differenzierung in Ihrem Entschließungsantrag. Im Härtefall sollen natürlich Maßnahmen auch bei Studenten ankommen, dass sie unterstützt werden. Das sehen wir ähnlich. Aber dafür, dass mit dem Gießkannenprinzip die Leistungen auf alle einfach ausgegossen werden und nur die Immatrikulationsnummer ausreicht – auch für Leute, die schon im 25. Semester rumhängen und keine Leistung in diesem Land zeigen – dafür fehlt uns ein bisschen das Verständnis. Darüber hinaus fehlt uns ein Vergleich zu anderen Berufsgruppen, zum Beispiel zu Lehrlingen, ob das ein Friseuroder ein Bäckerlehrling ist, der nur mit 620 Euro im Monat klarkommen muss, während ein Student, der BAföG bis zu über 900 Euro bekommt. Es fehlt uns eine Differenzierung, das weiter aufzuspannen. Wenn wir Hilfe leisten, dann muss sie alle jungen Menschen in unserem Land erreichen, die gerade in Weiter- oder Ausbildung sind. Deswegen werden wir Ihren Entschließungsantrag ablehnen. Vielen Dank. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Dr. Weigand für die AfD-Fraktion. Gibt es zum Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE weiteren Redebedarf? – Den sehe ich nicht. Dann können wir jetzt über den Entschließungsantrag mit der Nummer Drucksache 7/12819, der Entschließungsantrag zur Fachregierungserklärung von heute Morgen, abstimmen. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei Stimmen dafür und einer Mehrheit Stimmen dagegen ist dem Entschließungsantrag somit nicht entsprochen. Der Tagesordnungspunkt ist damit abgeschlossen. Meine Damen und Herren! Die CDU hat von Ihrem Recht Gebrauch gemacht, den Titel ihrer Aktuellen Debatte entsprechend § 55 Abs. 1, Satz 4 unserer Geschäftsordnung zu ändern. Demzufolge liegen mir die folgenden rechtzeitig eingegangenen Anträge auf Aktuelle Debatten vor: Tagesordnungspunkt Aktuelle Erste Aktuelle Debatte: Bedeutung Sachsen: Landesverteidigung, Antrag der Zweite Aktuelle Debatte: Antrag der Die Verteilung der Gesamtredezeit der Fraktionen hat das Präsidium wie folgt vorgenommen: CDU 43 Minuten, AfD 33 Minuten, DIE LINKE 16 Minuten, BÜNDNISGRÜNE Erste Aktuelle Bedeutung der Bundeswehr Landesverteidigung, Antrag der Logischerweise hat die CDU als Antragstellerin als Erstes das Wort. Dann in gewohnter Reihenfolge: AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose Abgeordnete, wenn gewünscht, und auch die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich bitte jetzt für die CDU-Fraktion Herrn Pohle. Bitte schön.

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Ronald Pohle CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass wir endlich wieder eine Aktuelle Debatte zu unserer Bundeswehr und zu ihrer Bedeutung für unseren Freistaat führen; (Beifall bei der CDU) eine Debatte, die unsere Streitkräfte als organischen Bestandteil unseres demokratischen Staatswesens begreift, die ihre Rolle positiv wertet und wertschätzt. Es war früher gute Tradition in diesem Hause, sich regelmäßig zu unseren Streitkräften zu bekennen, ihnen für ihre Leistungen zu danken und die Verbundenheit mit den Bürgern in Uniform auszudrücken. Erfreulich ist aus meiner Sicht, dass die Sächsische Staatsregierung hier ebenso das Nötige tut. Ich denke an die Veranstaltung vom 6. Oktober 2021 auf Einladung unseres Ministerpräsidenten Michael Kretschmer in der Staatskanzlei am Tag des großen Zapfenstreichs zu Ehren des dreißigjährigen Bestehens der Panzergrenadierbrigade 37 „Freistaat Sachsen“, an der Mitglieder aller Fraktionen des Parlaments teilnahmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist mir ein ehrliches Bedürfnis, unserer Bundeswehr meinen Respekt auszudrücken. Das sind Menschen, die in steter Bereitschaft leben, Stunde der Bundeswehr für den Freistaat Katastrophenhilfe, Wirtschaftsfaktor Fraktion CDU Unser Land zuerst statt zuletzt Fraktion AfD 14 Minuten, SPD 12 Minuten und die Staatsregierung jeweils zweimal 10 Minuten, wenn gewünscht. Wir kommen zu Debatte für den Freistaat Sachsen: Katastrophenhilfe, Wirtschaftsfaktor Fraktion CDU Sie und mich unter Einsatz ihrer Gesundheit und ihres Lebens zu schützen, die das Funktionieren unseres demokratischen Gemeinwesens nach außen absichern. (Beifall bei der CDU) Traurig ist, dass es erst eines Krieges in Europa vor unserer Haustür bedurfte, um die Bedeutung und die Bedürfnisse unserer Streitkräfte wieder ins öffentliche Bewusstsein oder, besser gesagt, ins öffentliche politische Bewusstsein zu rücken. Aber sei’s drum. Wir wollen heute über die Bedeutung der Bundeswehr für unseren Freistaat sprechen, und das konkret und in mehrfacher Hinsicht. Die erste und wichtigste Aufgabe der Bundeswehr ergibt sich aus Artikel 87 a des Grundgesetzes. Es ist der Schutz unseres Landes und unseres Bündnisses. Über 5 000 Angehörige der Bundeswehr, davon über 3 200 Soldaten, sind in elf sächsischen Städten stationiert. Das sind die Personen, die in einem Verteidigungsfall zuerst für unseren Schutz zur Verfügung stehen würden. Die Entwicklung und der Ausbau der Standorte im Freistaat sind von besonderer politischer Bedeutung. Einerseits verrichten hier besonders viele sächsische Bürger ihren Dienst, zum anderen tragen die Soldatinnen und Soldaten, die nicht aus unserem Bundesland stammen, hier aber ihren Dienst leisten, die positiven Eindrücke, die sie bei uns gewinnen, in die Welt hinaus und werden so bewusst oder unbewusst zu Werbeträgern Sachsens. Besonders trifft das natürlich auf die Schul- und Ausbildungsstandorte in Dresden, Leipzig und Delitzsch zu. Insgesamt scheint der Ausbau auf gutem Wege zu sein. Dem Standort Frankenberg kommt dabei zugute, dass Deutschland in diesem Jahr erneut die Führungsrolle für die schnelle Eingreiftruppe der NATO (VJTF) übernimmt. Der in Frankenberg stationierten Panzergrenadierbrigade 37 „Freistaat Sachsen“ kommt dabei der Auftrag als Führungsverband zu. Am Standort Marienberg investiert die Bundeswehr derzeit planmäßig in die Modernisierung der materiellen Basis und die Verbesserung der Ausbildungs- und Lebensbedingungen. Am Standort Delitzsch hat der im Rahmen der Strategie „Trendwende Personal“ geplante weitere Ausbau der Unteroffiziersschule begonnen. Die Anzahl der Ausbildungsteilnehmer wird, realistisch betrachtet, von derzeit 1 500 auf 2 500 steigen. Mit der Offiziersschule des Heeres in Dresden verfügt Sachsen über eine ausgezeichnete, moderne Ausbildungseinrichtung der Bundeswehr mit bundesweiter Bedeutung. Die Herausforderung für die sächsische Politik besteht darin, über die ihr zur Verfügung stehenden Einflussmöglichkeiten langfristig die permanente Modernisierung, gegebenenfalls die Stärkung und Vergrößerung der Bundeswehrstandorte im Freistaat zu fördern. Von besonderer Bedeutung für das aktuelle Handeln aller politisch Verantwortlichen im Freistaat ist es, den Plan, einen neuen Truppenverband im Freistaat zu stationieren, aktiv zu begleiten und unter Schaffung bester Voraussetzungen zu realisieren. Infolge der Bund-Länder-Vereinbarung zum Strukturwandel und auf der Basis des § 18 des Strukturverstärkungsgesetzes Kohleregionen haben im März 2021 das Bundesministerium für Verteidigung und die Sächsische Staatsregierung eine Absichtserklärung dazu unterzeichnet. 2023 soll darüber entschieden werden, bis zu 1 000 Angehörige der Bundeswehr in der Oberlausitz zu stationieren. Ich komme nun zu einem weiteren Aspekt. Für die Bürger besonders erlebbar sind die sich aus Artikel 35 des Grundgesetzes ergebenden Einsätze der Bundeswehr im Zivilund Katastrophenschutz. Wir Sachsen wissen den Wert dieser Hilfe spätestens seit den Hochwasserkatastrophen von 2002 und 2013 hoch zu schätzen. Aber auch bei der Corona-Bewältigung, der Borkenkäferplage und der Waldbrandbekämpfung im vergangenen Jahr war die Bundeswehr präsent. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Pohle, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Ronald Pohle CDU

Abgesehen von der konkreten Hilfe stärken diese Aktionen den Rückhalt der Streitkräfte in der Bevölkerung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Pohle für die CDU-Fraktion am Beginn unserer ersten Aktuellen Debatte. Für die AfD-Fraktion spricht Herr Hütter.

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Carsten Hütter AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete! Wir dürfen heute einmal mehr einen wunderbaren Redebeitrag der CDU genießen, bei dem man das Hauptaugenmerk darauf legte, eigene Versäumnisse zu vertuschen und durch die Herausstellung der Leistung anderer zu übertünchen. (Widerspruch bei der CDU –

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Andreas Nowak CDU

Leg doch einmal eine neue Schallplatte auf!) Am besten wird der Kurs der CDU wie folgt beschrieben: Baue auf und reiße nieder, dann hast du Arbeit immer wieder. Das passt auch auf den Umgang mit der Bundeswehr, meine Damen und Herren. Die CDU hat unsere Soldaten nicht nur verraten, sondern wehrunfähig gemacht. Einst war sie Garant für eine starke Landesverteidigung, und dann hat sie maßgeblich deren Niedergang eingeläutet. In 16 Jahren CDU-Regierung wurde alles verschlimmbessert. Der aktuelle Stand: Es fehlt an allen Ecken und Kanten. Der neue Verteidigungsminister Pistorius hat dies in einen Satz gefasst: „Wir haben keine Streitkräfte, die verteidigungsfähig sind …“. Solche klaren Ansagen hätten wir uns vor vielen Jahren von der CDU gewünscht; aber ganz offensichtlich war die Bundeswehr für die Union nicht von ausreichender Bedeutung – jedenfalls nicht im Bereich der Landesverteidigung. Wir erinnern uns an die Aussetzung der Wehrpflicht unter Karl-Theodor zu Guttenberg. Die von ihm offenbar widerwillig eingeleitete Bundeswehrreform im Jahr 2011 sollte unter anderem gut 8 Milliarden Euro bis zum Jahr 2014 sparen. Auch der Eiertanz von Horst Seehofer, der erst gegen die Reformpläne war und dann dafür, spricht Bände. Die Hinterzimmer-Strippenzieher Schäuble und Merkel haben sich leider durchgesetzt. Das Ergebnis in der Bundeswehr: Schrumpfung, Auflösung, Umstationierung, permanent wechselnde Führungsstrukturen und bedrohliche Mangelwirtschaft. Dem Abschaffungsminister folgte Thomas de Maizière, der weiter mit der Abrissbirne durch die Truppe ging. Er war es auch, der sehr lange Mängel und Probleme kleingeredet hat. Noch schlimmer wurde es jedoch mit von und zu Nr. 3, Ursula von der Leyen, die erste Frau an der Spitze der Bundeswehr. Auch von der Leyen war wieder eine klassische Fehlbesetzung. Hier war es sogar der Bundesrechnungshof, der ihr 2018 vorwarf, Mängel bei der Bundeswehr zu verschleiern. Kramp-Karrenbauer setzt dann die Reihe der unfähigen Verteidigungsminister zum Nachteil der Bundeswehr fort. Werte Damen und Herren von der CDU, wenn man einem Thema wirklich Bedeutung beimessen möchte, platziert man als Zugpferd nicht das lahmste Tier im Stall. Sicher wartet man auch nicht, bis das Pferd totgeritten ist. (Sören Voigt, CDU: Wer schreibt denn so etwas auf?) Genauso geht die CDU mit der Bundeswehr um. Die Luftnummer mit dem Einsparpotenzial muss nun durch doppelte und dreifache Investitionen wieder ausgeglichen werden. Das scheint das unheilige Geschäftsmodell der CDU zu sein, siehe auch Polizei, Krankenhausbau, Feuerwehr, Deutsche Bahn und Bildung. CDU-typisch ist: Erst wird kaputtgespart, dann wird mit Steuergeld wiederaufgebaut, um sich hinterher als Retter zu verkaufen. Mit diesem dubiosen Geschäftsmodell kommt die CDU selbst bei den Wählern nicht mehr an. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Mit dubiosen Geschäftsmodellen kennen Sie sich aus!) Unvergesslich sind die millionenschweren Auftragsvergaben an externe Berater durch Ursula von der Leyen. Besonders pikant war es auch, dass der CDU-Verteidigungsminister Franz Josef Jung 2017 in den Aufsichtsrat von Rheinmetall wechselte. Nachtigall, ick hör dir trapsen. Beispiellos ist ebenfalls das unerlaubte Verhökern von Panzern ins Ausland durch Verteidigungsminister Stoltenberg. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Apropos verhökern: Da fällt mir doch glatt der Umgang mit ehemaligen Flächen und Kasernen der Bundeswehr ein. Besonders schmutzig sind die Vorgänge um die ehemalige Jägerkaserne in Schneeberg. Hier wurden viele Millionen Euro Steuergeld verschwendet. Das war Geld, welches vielen anderen wichtigen Projekten jetzt leider nicht mehr zur Verfügung steht. Der Bund der Steuerzahler in Sachsen verlieh dafür den Negativpreis „Schleudersachse“. Meine Damen und Herren, wir erinnern uns gern. Der Sächsische Landesrechnungshof attestierte einen klaren Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot. Haben Sie das vielleicht auch vergessen, meine Damen und Herren von der CDU? Dieser schlampige, unerhörte Umgang mit dem Geld der Steuerzahler steht beispielhaft für den jahrelang bestehenden CDU-SPD-Filz. Sehr geehrte Abgeordnete! Die zusammengeschrumpfte Bundeswehr belastete auch unsere sächsischen Kommunen, die unter Standortschließungen leiden mussten. Der Politik war es offensichtlich wichtiger, sich um Frauenquoten, Hygieneartikel, Gendersprache und Liederbücher zu kümmern, als die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr zu sichern. Werte CDU, fokussieren Sie sich endlich auf eine effektive Landesverteidigung und den Schutz unserer Bevölkerung! Arbeiten die Versäumnisse und Fehler der Vergangenheit konsequent auf und schießen Sie nicht ständig auf jene politische Kraft, die sich seit ihrer Gründung aufrichtig für unsere deutsche Bundeswehr einsetzt! (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Hütter, Ihre Redezeit.

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Carsten Hütter AfD

Im AfD-Grundsatzprogramm finden Sie dazu eindeutige Aussagen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aber nicht in der Aktuellen Debatte?) Abschließend möchte ich die Gelegenheit nicht versäumen, allen deutschen Soldaten für ihre Einsatzleistungen zu danken. Dies gilt insbesondere für die geleistete Unterstützung bei den beiden Hochwasserkatastrophen in Sachsen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Hütter für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt Rico Gebhardt.

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Rico Gebhardt Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Anscheinend hat die CDU keine Zeit für eine Pressekonferenz gehabt. Deshalb hat sie heute eine Aktuelle Debatte gemacht, um uns ihr Positionspapier zur Bundeswehr vorzustellen. Vielleicht hören wir im zweiten Teil Ihrer Rede etwas genauer, was Sie gestern innerhalb Ihrer Fraktion beschlossen haben. 1990 wurde in der Stadt Schneeberg gegen die Kaserne der NVA demonstriert. Sie sollte geschlossen werden. Wenige Monate später demonstrierten einige Menschen dafür, dass die Bundeswehr die Kaserne übernehmen solle, weil es ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die Stadt sei. Am 3. Oktober 1990 wurde Schneeberg Bundeswehrstandort. Am 31. März 2008 wurde die Jägerkaserne in Schneeberg trotz Protesten endgültig geschlossen. Auch der Sächsische Landtag beschäftigte sich damit. In den 18 Jahren der Nutzung der Kaserne flossen insgesamt 65 Millionen Euro Investitionen durch die Bundeswehr. Natürlich hat die Bundeswehr eine Bedeutung für die Kommunen. Sie ist aber trügerisch, weil militärische Standortentscheidungen von Veränderungen der Ausrichtung von Armeen abhängen. Deshalb sind Bundeswehrstandorte – egal wie groß – kein Beitrag zu einem Strukturwandel oder zum Ersatz wegfallender Arbeitsplätze, wie das jetzt wieder durch die CDU in der Lausitz angedacht ist. Da machen die Versprechungen, die Sie in Ihren Papieren machen, später die Enttäuschungen wieder groß. Aktuell scheint es angesagt zu sein, das Militärische zu betonen. Herr Pohle hat vorhin lamentiert, dass hier lange nicht mehr über die Bundeswehr gesprochen wurde. Das hätten Sie ja die ganze Zeit machen können. Die CDU hat eine Aktuelle Debatte beantragt mit dem hochtrabenden Titel „Bedeutung der Bundeswehr für den Freistaat Sachsen: Landesverteidigung, Wirtschaftsfaktor, Katastrophenhilfe“. Dann ist ihr eingefallen, dass das mit dem Wirtschaftsfaktor und der Katastrophenhilfe doch nicht die richtige Reihenfolge wäre. Man hat das dann kurzfristig getauscht. Pathos kann ich auch, Herr Pohle. Ich gestehe, dass mir Soldaten dann am sympathischsten sind, wenn sie die Waffen aus der Hand legen, wie zum Beispiel während der Elbeflut, um gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern anzupacken und Sachsen während einer Naturkatastrophe vor Schaden zu bewahren, oder als sie bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie und der Waldbrände im vergangenen Jahr geholfen haben. Dafür gebührt den Soldatinnen und Soldaten Dank und Respekt von mir und meiner Fraktion. (Beifall bei den LINKEN und des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Seit 1990 heißen die CDU-Verteidigungsminister Stoltenberg, Jung, zu Guttenberg, de Maizière, von der Leyen, Kramp-Karrenbauer und von der SPD Scharping, Struck, Lambrecht und Pistorius. Es steht also 7 : 4 für die CDU/ CSU. Aber was passiert? Jetzt kommt die CDU im Sächsischen Landtag und beklagt den Zustand der Bundeswehr und fordert bessere und mehr Ausrüstung, obwohl sie seit 1990 den Verteidigungsminister und viele Jahre lang die Kanzlerin oder den Kanzler gestellt hat. Wenn ich die Stimmen in den letzten Wochen und Monaten richtig verstanden habe, gibt es auch in der CDU immer wieder Stimmen dafür, die ausgesetzte Wehrpflicht wiedereinzuführen. Das habe ich übrigens in Ihrem Papier verpasst. Aber die sächsische CDU macht ja manches anders als das, was die Bundes-CDU aktuell will. Vielleicht ist es deshalb nicht in Ihrem Papier enthalten. Aber dafür habt ihr dann große Übereinstimmung mit der AfD. Herr Pohle, wir haben tatsächlich am 10. Februar 2011 auf Antrag der Koalition, die damals aus CDU und FDP bestand, im Sächsischen Landtag über die Bundeswehr gesprochen. Damals verlangte Ihr Antrag mit viel Pathos, dass wir ein klares Bekenntnis zu den Soldatinnen und Soldaten abgeben sollten. Ich habe damals in der Debatte gesagt – manchmal sollte man sich auch selbst zitieren –, dass wir uns im Kern für eine Freiwilligenarmee aussprechen, in welcher Soldatinnen und Soldaten auf Zeit dienen, die das Rückgrat der Truppe bilden. Außerdem habe ich mich dafür ausgesprochen, dass sich die Bundeswehr auf Verteidigungsaufgaben konzentrieren sollte, und zwar auch im Bündnis. Warum das so wichtig ist, erleben wir aktuell. Bevor ich von der Präsidentin kritisiert werde, halte ich den zweiten Teil meines Beitrages später. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war der Part für die Fraktion DIE LINKE. Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht jetzt Valentin Lippmann. Bitte.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir BÜNDNISGRÜNE und die Bundeswehr blicken bekanntlich auf eine sehr wechselvolle Geschichte zurück. In der Bundesrepublik aus der Friedensbewegung entstanden, waren es schmerzliche und notwendige Prozesse, die uns zu unserer heutigen Haltung zur Bundeswehr geführt haben. Es war die Erkenntnis, dass Frieden und vor allem Menschenrechte manchmal nur mit Waffengewalt verteidigt werden können, die zum ersten Auslandseinsatz der Bundeswehr unter Rot-Grün geführt hat. 25 Jahre später stehen wir BÜNDNISGRÜNE klar an der Seite der Ukraine mit ihrem Selbstverteidigungsrecht gegen den barbarischen Aggressor Russland. Für uns ist einmal mehr klar geworden: Der liberale Rechtsstaat braucht zu seiner vollen Entfaltung die Abwesenheit von Krieg und permanenter Bedrohung für das eigene Leben, um in der eigenen Art leben zu können. Dafür braucht es eine stabile und funktionsfähige Verteidigungsinfrastruktur und damit auch eine funktions- und leistungsfähige Bundeswehr. Das gilt nicht erst, seitdem GRÜNENPolitiker einwandfrei den Gefechtswert von Panzern in Talkshows aufsagen können. Ich will mich nach diesen kurzen Vorbemerkungen der Bedeutung der Bundeswehr für den Freistaat Sachsen widmen, wie die CDU-Fraktion dieses Debattenthema auch angelegt hat. Klar, die Bundeswehr hat eine große Bedeutung für den Freistaat Sachsen als Standort, als Wirtschaftsstandort und natürlich auch in den anderen beiden genannten Punkten; das ist klar. Es ist schon viel zu den Standorten ausgeführt worden, insbesondere der Bedeutung der Offiziersschule des Heeres in Dresden, aber auch der weiteren Standorte der Bundeswehr in Frankenberg und Marienberg, und zu der Frage, wie wir diese durch den Bund weiter ertüchtigen können. Eine so breite Aufstellung der Bundeswehr gerade im Freistaat Sachsen macht es aus unserer Sicht unverzichtbar, dass wir über die Bundeswehr reden; denn sie ist mit ihrer Breite auch Teil einer modernen Gesellschaft. Die Bundeswehr ist nicht etwas, das man, wie manchmal von einigen Seiten in diesem Hohen Haus beschworen wurde, verstecken sollte, sondern wir brauchen die Sichtbarkeit der Bundeswehr, gerade weil wir durch die Errungenschaften der Nachkriegszeit wissen: Wir wollen eine Bundeswehr, die in der Gesellschaft präsent ist. Wir gehen davon aus, dass die Bundeswehr eine Armee ist, die eine Bindung zu dieser Gesellschaft haben soll, und dass die Soldatinnen und Soldaten Bürgerinnen und Bürger in Uniform sind. Deswegen ist es wichtig, dass es auch im Freistaat Sachsen eine präsente Bundeswehr gibt. Zu dieser Präsenz gehört zweifelsohne die Katastrophenhilfe; denn dann ist der Punkt erreicht, an dem große Teile der Bevölkerung die Bundeswehr wahrnehmen, sehr positiv wahrnehmen als Helferinnen und Helfer, als Unterstützung für ihr Leben, für ihr Eigentum. Deswegen bin ich dafür dankbar, dass wir die Bundeswehr im Freistaat Sachsen in dieser Stärke und mit dieser Koordination haben, gerade was die Ereignisse im vergangenen Jahr angeht, die Unterstützung bei der Bekämpfung von Waldbränden. Ohne die Unterstützung der Bundeswehr wäre es, glaube ich, deutlich schwerer geworden, eines der Wahrzeichen des Freistaates Sachsen, die Sächsische Schweiz, vor weiteren Waldbränden zu schützen, wie es dann gelungen ist. Aber auch im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bin ich allen für die Unterstützung der Bundeswehr sehr dankbar. Ich möchte an dieser Stelle den ausdrücklichen Dank der BÜNDNISGRÜNEN in diesem Hohen Haus an diejenigen aussprechen, die uns vonseiten der Bundeswehr im Katastrophenfall in den letzten Jahren unterstützt haben. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Ich möchte auch sagen, dass es unverzichtbar ist, dass wir im Zusammenhang mit der Diskussion über die Bundeswehr immer klar betonen: Es ist Aufgabe der Bundeswehr, in solchen Fällen und nicht in anderen Fällen zu helfen. Das ist eine Debatte, die mittlerweile Gott sei Dank wieder beendet wurde, die wir vor einigen Jahren aber immer wieder hatten, nämlich über den verstärkten Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Dem erteilen wir GRÜNEN bekanntlich eine sehr klare Absage. Es ist ganz klar: Die innere Sicherheit ist Sache der Polizei; die äußere Sicherheit ist Sache der Bundeswehr. Deswegen ist es ganz klar: Wir werden nie Teile des Kernstücks unserer Verfassung zur Disposition stellen, dass es einen Einsatz der Bundeswehr im Inneren jenseits der genannten Aufgaben im Bereich der Katastrophenhilfe und der Amtshilfe geben könnte. Das ist für uns GRÜNE eine unverrückbare Grundgesetzposition, an der wir festhalten. Zum Schluss möchte ich zu einem besonderen Standort der Bundeswehr kommen, der mir in den Debatten eine viel zu kleine Rolle einnimmt. Ich möchte ihn deshalb hervorheben, weil er auch jenseits der Aspekte „Wirtschaftsfaktor“, „Landesverteidigung“ und „Katastrophenhilfe“ Bedeutung hat: Wir haben in Dresden das Militärhistorische Museum der Bundeswehr. Ein sehr wichtiger Standort, wie ich finde; denn er ist Ausdruck dessen, was wir von den Streitkräften als Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Uniform erwarten: dass sie sich mit ihrer eigenen Historie, mit der Geschichte kritisch auseinandersetzten und mit der Frage, was die Bundeswehr ist, welche Geschichte und Herkunft sie hat und was eine Armee in einer modernen Gesellschaft ausmacht. Ich finde, das Militärhistorische Museum leistet seit vielen Jahren einen entscheidenden Beitrag dazu, dass die Bundeswehr kritisch auf ihre eigene Geschichte blickt – ich kann jedem empfehlen, sich die Ausstellung des Militärhistorischen Museums anzuschauen, wenn noch nicht geschehen – und dass es eine kritische Auseinandersetzung mit der Bundeswehr, aber auch innerhalb der Bundeswehr, im besten Sinne mit der inneren Führung, gibt. Ich bin sehr stolz darauf, dass wir in Dresden dieses wirklich großartige Museum haben, und kann nur anregen, dass wir uns überlegen, wie wir dessen Mehrwert und die quasi inneren Erkenntnisse für die gesellschaftlichen Debatten mit der und über die Bundeswehr im Freistaat Sachsen künftig stärker nutzbar machen können. Das wäre, glaube ich, ein großer Erfolg für uns alle. Damit bin ich am Ende. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion jetzt bitte Albrecht Pallas.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bundeswehr ist eine wichtige Organisation in schwierigen Zeiten für Frieden und Sicherheit in Europa. Der Titel der Aktuellen Debatte greift daher unseres Erachtens zu kurz. Der Einsatz der Bundeswehr im Inland hat restriktiv und nur unter den in Artikel 35 Grundgesetz genannten Voraussetzungen zu erfolgen. Artikel 35 regelt die Pflicht von Behörden des Bundes und der Länder, sich gegenseitig auf Antrag bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben zu unterstützen, und damit auch ein klares ausdifferenziertes System, welche Art von Hilfestellung die Bundeswehr leisten muss bzw. darf und wann sie mit zusätzlichen hoheitlichen Befugnissen im Katastrophennotstand ausgestattet ist. Die Bundeswehr darf aber nicht zu einer „Quasi-Hilfsorganisation“ durch die Hintertür mutieren. Dafür gibt es das Technische Hilfswerk, die Hilfsorganisationen, die Feuerwehren und die Katastrophenschutzverbände. Diese müssen wir stärken und ihnen ihre Aufgabenerfüllung bestmöglich ermöglichen. Darum ringen wir in der Koalition bei der anstehenden Blaulicht-Novelle. Die Bundeswehr hat sich auf ihren primären verfassungsgemäßen Zweck zu konzentrieren: die Landes- und Bündnisverteidigung. Auch in Zukunft wollen wir, dass die Bundeswehr für die äußere Sicherheit zuständig ist und nicht für die innere. Meine Damen und Herren! Der 24. Februar 2022 markierte für uns alle eine Zeitenwende. Putins völkerrechtswidriger Angriffskrieg auf die Ukraine hat die europäische Sicherheitsordnung in ihren Grundfesten erschüttert. Der Krieg ist ein Angriff auf den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit, auf unsere europäischen Werte und unsere Demokratie – und auf unsere Lebensweise. Putin möchte die Ukraine zerstören und Europa spalten, aber er hat sich dabei massiv verkalkuliert. Die Ukrainerinnen und Ukrainer verteidigen ihr Land heldenhaft, auch dank umfangreicher Unterstützung aus Europa. Wir unterstützen die Ukraine in ihrem Recht auf Selbstverteidigung. Der frühere Ansatz gegenüber Russland, „Wandel durch Handel“, hat sich als fataler Irrtum herausgestellt. Er führte uns geradewegs in die energieökonomische Abhängigkeit von einem machthungrigen und autoritären System. Heute geht es leider darum, Sicherheit vor Russland zu organisieren; denn Russland hat sich aus dem System der gemeinsamen Sicherheit und der gemeinsamen Werteorientierung verabschiedet. Dafür mussten wir mit einem langjährigen Grundsatz brechen, keine Waffen in Krisengebiete zu liefern. Deutschland ist heute unter den Top-3-Unterstützern der Ukraine. Wir unterstützen die Ukraine so lange, wie es nötig ist. Wir investieren auch in unsere eigene Sicherheit, unter anderem mit dem 100 Milliarden Euro schweren Sondervermögen. Diese Größenordnung an Investitionen in unser Militär ist für Deutschland aus bekannten historischen Gründen ein schwieriger, aber notwendiger Schritt. Wir tun uns in der SPD noch und immer wieder schwer mit den militärischen Folgen der Zeitenwende, aber wir übernehmen Verantwortung durch einen Bundesverteidigungsminister, der Probleme benennt und Lösungen sucht, auch wenn sie nicht immer unumstritten sind. Ja, wir werden über die 2%-Grenze für die Ausgaben im Militäretat streiten. Es geht um mehr Ausgaben für neues und funktionsfähiges Material für die Streitkräfte. Boris Pistorius ging so weit zu sagen, dass die Bundeswehr im Verteidigungsfall nicht schlagkräftig genug sei. Auch die Wehrbeauftragte Eva Högl legte vor ein paar Tagen einmal mehr den Finger in diese Wunde. Zugleich hat der Verteidigungsminister die Frage aufgeworfen, ob die Bundeswehrverwaltung effizient und modern arbeitet. Es braucht also nicht nur neues Material, sondern auch eine Modernisierung der Truppe und der Bundeswehrverwaltung. Es sind schwerwiegende Zeiten und eine komplexe Aufgabe. Es verbieten sich daher die scheinbar einfachsten Lösungen. Wenn wir zum Beispiel in Sachsen zum Truppenübungsplatz in der Oberlausitz schauen, dann warne ich vor zu viel Euphorie. Der Strukturwandel wird in ehemaligen Braunkohlerevieren nicht mit Bundeswehrstandorten gelingen. Wir brauchen dort Innovation und Transformation in den Bestandsbetrieben, eine nachhaltige Wirtschaft und Aus- und Weiterbildung für die Beschäftigten. Neben der Stärkung der eigenen Sicherheit ist die Sicherung und Weiterentwicklung der Europäischen Union hin zu mehr Handlungsfähigkeit und Integrationsvermögen drängender denn je. Die EU wurde gegründet mit dem Ziel, Krieg auf unserem Kontinent unmöglich zu machen. Es ist unser aller politische Verantwortung, alles dafür zu tun, dass dieses Ziel wieder erreicht wird. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und des Staatsministers Martin Dulig) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Albrecht Pallas für die SPD-Fraktion. Gehen wir in eine zweite Runde? – Entschuldigung, das wurde mir nicht gemeldet. Bitte schön, Herr Teichmann als fraktionsloser Abgeordneter.

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Ivo Teichmann fraktionslos

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir sprechen heute im Sächsischen Landtag in der ersten Aktuellen Debatte über die Bedeutung der Bundeswehr für den Freistaat Sachsen hinsichtlich der Landesverteidigung, des Wirtschaftsfaktors und der Katastrophenhilfe. Die Bundeswehr ist zweifellos ein enorm wichtiger Faktor hinsichtlich der Landesverteidigung und der Katastrophenhilfe und dabei auch ein bedeutsamer Wirtschaftsfaktor für Sachsen. Ich möchte bei dieser Gelegenheit Danke sagen an die Bundeswehr für ihre Einsätze im letzten Jahr, was die Waldbrandbekämpfung in meiner unmittelbaren Heimat, dem Wahlkreis Sächsische Schweiz, betrifft, aber auch in der Vergangenheit für die Hilfe bei der Bekämpfung des Hochwassers. Die Bundeswehr – und das gehört zur Wahrheit – ist auch ein riesiger Kostenfaktor. Wir reden hier von einem Wehretat von circa 50 Milliarden Euro zuzüglich der 100 Milliarden Euro, die hier letztens als Sondervermögen eingebracht wurden. Wenn man so viel Geld investiert, dann erwarten insbesondere die Steuerzahler, dass das Geld effektiv und sinnvoll eingesetzt wird. Hier sind berechtigte Zweifel angebracht. Wenn man die aktuellen Nachrichten verfolgt, kommt beispielsweise die Wehrbeauftrage Eva Högl zu dem Fazit, dass es in der Bundeswehr an allem mangelt, und das betrifft nicht nur die materielle Ausstattung. Das setzt sich mit der personellen Ausstattung fort. Der Personalbestand an Soldaten ist rückläufig. Von dem Ziel, 203 000 Soldaten zu erreichen, sind wir weit entfernt. Wir liegen aktuell 20 000 Soldaten darunter. Es fehlt vor allem an Investitionen in die Bundeswehr. Sie selbst schätzt es so ein, dass eine Milliarde Euro an Bauinvestitionen jährlich umgesetzt werden können und ein Investitionsrückstau von 50 Milliarden Euro existiert. Das hieße, wenn man jedes Jahr von den 50 Milliarden Euro Rückstau eine Milliarde Euro investieren würde, dann wären wir in 50 Jahren eventuell fertig und hätten schon wieder einen Rückstau. Sie sehen an diesem Beispiel, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Der Bundeswehr mangelt es an einem nicht, und zwar an Bürokratie. Man sieht aktuell, wenn es um die Beschaffung geht, dass die Bundeswehr viel zu behäbig ist. Wir sehen: Bei der Bundeswehr liegt vieles im Argen und es besteht großer Handlungsbedarf. Ich möchte einen anderen Punkt ansprechen, der mich sehr bewegt. Es wurde kürzlich gefragt, wie es mit der Wehrbereitschaft der Deutschen aussieht, für ihr Land im Verteidigungsfall einzutreten. Ganze 5 % haben sich bei der repräsentativen Umfrage bereit erklärt, im Verteidigungsfall freiwillig den Kriegsdienst anzutreten. 10 % wären überhaupt auf den Kriegsdienst eingestellt. Jeder vierte Bürger würde im Kriegsfall das Land, seine Heimat verlassen. Ich möchte mit dem Fazit schließen: Wir brauchen eine Bundeswehr, die ihren Namen zu Recht trägt, die ihren Verteidigungsauftrag, ihren Auftrag hinsichtlich Katastrophenschutz bzw. Amtshilfe erfüllen kann. Ich werde als Abgeordneter im Sächsischen Landtag jede Initiative unterstützen, die diese Defizite abbaut und jede Investition daraufhin prüft, inwieweit sie in Sachsen platziert werden kann. Vielen Dank. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war der fraktionslose Abgeordnete Ivo Teichmann. Wir kommen jetzt zu einer weiteren Runde. Herr Markert für die CDU-Fraktion, bitte.

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Jörg Markert CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zur Bedeutung der Bundeswehr im ländlichen Raum am Beispiel der Garnisonsstadt Marienberg sprechen. Meine Heimatregion Marienberg ist seit dem Jahr 1753 Garnisonsstadt. Die Bundeswehr ist dort heute auf 1 700 Hektar präsent. Sie ist für unsere strukturschwache Region Erzgebirge ein wichtiger Standortfaktor und Arbeitgeber. Das Panzergrenadierbataillon 371 trägt den Ehrennamen „Marienberger Jäger“. Dieser Ehrenname wurde 1996 verliehen, weil das die enge Verbundenheit der Bürgerschaft mit ihren Soldaten und ihrer Garnison zum Ausdruck bringen soll. Überhaupt: Die Zusammenarbeit der Bergstadt Marienberg mit der Bundeswehr vor Ort könnte enger nicht sein. Das ist ein gutes Beispiel, wie man gemeinsam Dinge leben kann, wie man zusammenarbeiten kann. Ich glaube, besser geht es nicht. Insofern herzlichen Dank an dieser Stelle an die Bürgerschaft der Stadt Marienberg und die Bundeswehr. (Beifall bei der CDU) Die Bundeswehr in Marienberg hat circa 750 Soldatinnen und Soldaten vor Ort und circa 100 Zivilbeschäftigte, also insgesamt knapp 1 000 Arbeitsplätze. Darin enthalten sind Sanitätskräfte, Beschäftigte des Bundeswehrdienstleistungszentrums, des zivilen Wachschutzes und des Heeresinstandhaltungslogikzentrums. Das bedeutet, dass viel vorgehalten wird. Circa zwei Drittel der Beschäftigten kommen aus der Region Erzgebirge, Vogtland oder Mittelsachsen und pendeln jeden Tag nach Marienberg, und ein Drittel ist vor Ort präsent oder hat ein neues Zuhause gefunden. Man kauft sich ein Häuschen, zieht in die Region oder unterstützt als Mieter den Wohnungsmarkt in der Stadt Marienberg und der Umgebung. Das alles hilft; die Bundeswehr ist ein Wirtschaftsfaktor in dieser Region. (Beifall bei der CDU) Die Bundeswehrgarnison hat große Auswirkungen auf den Dienstleistungssektor. Welche Leistungen werden denn nachgefragt? Sie hat Auswirkungen auf den Handel und die Gastronomie; aber auch Werkstatt- und Handwerkerdienstleistungen werden nachgefragt. Auch die Kultur profitiert davon, dass Angehörige der Bundeswehr die Angebote nutzen. Vor der Tür der Kaserne liegt das Erlebnisbad Aqua Marien, das genutzt wird und der Stadt Marienberg hilft, entsprechende Angebote vorzuhalten. Denken wir auch an die Versorgung der Soldaten, für die viele Hundert Portionen Mittagessen, Frühstück oder Abendversorgung bereitgehalten werden müssen. Auch das strahlt auf die regionale Wirtschaft aus und man profitiert vor Ort davon. Wir haben vorhin von meinem Kollegen gehört, dass in der Erzgebirgskaserne Marienberg Infrastrukturmaßnahmen in Höhe von circa 45 Millionen Euro bis 2028 geplant sind. Das stärkt die regionale Wirtschaft. Hier werden nicht nur eine Tankstelle und eine Ausbildungshalle neu gebaut; die Küche wird modernisiert, und es werden auch zwei Unterbringungsgebäude bzw. ein Gebäude für die Fernmeldeausbildung entstehen. Das Fazit ist deswegen: Die Bundeswehr bleibt vor Ort, investiert in ihre eigene Zukunft und ist damit ein fester Wirtschaftsfaktor in unserer Region. Ein Thema ist mir noch besonders wichtig: Die Bundeswehr investiert in die Bahnstrecke Marienberg – Pockau, eine aktive Bahnstrecke für diesen Bereich, die momentan nur von der Bundeswehr genutzt wird. Leider sind wir noch nicht so weit, dass wir die Strecke an den Schienenpersonennahverkehr anschließen können, aber das ist unser Ziel. Ich bitte die Staatsregierung weiterhin um Unterstützung in dieser Angelegenheit. Wir sind der Bundeswehr dankbar, dass man hier investiert und die Strecke in diesem Zustand erhält. Ohne diese Hilfe sähe es dort sicherlich nicht so gut aus. (Beifall bei der CDU) Einen Punkt möchte ich noch ansprechen: Städtepatenschaften. Es gibt Patenschaften zwischen Kompanien und verschiedenen Städten in der Region. Olbernhau, Zschopau, Augustusburg, Brand-Erbisdorf, PockauLengefeld und Mittweida sind Zeugnisse dafür, dass man eng vor Ort mit den Kommunen, mit den Bürgern in der gesamten Region zusammenarbeitet. Das ist ein gutes Zeichen. Man erlebt es immer wieder auf entsprechenden Veranstaltungen, bei denen Abordnungen der Bundeswehr vor Ort präsent sind. Das hilft uns allen. Auch in der CoronaZeit wurden Hotelunterkünfte durch die Bundeswehr gebucht, was der Gastronomie und Hotellerie geholfen hat. Alles in allem: Die Bundeswehr ist ein großer Anker im ländlichen Raum für die Wirtschaft, für die Menschen, für die Gemeinden. Vielen Dank, dass Sie vor Ort sind, vielen Dank für Ihren Dienst, vielen Dank für Ihren Dienst für unser Land. Danke schön. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Markert für die CDU-Fraktion. Für die AfDFraktion jetzt bitte Herr Wendt.

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André Wendt AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das heutige Thema ist „Bundeswehr in Sachsen“, und ich möchte mich auf die Bereiche Landesverteidigung und Einsatzlage fokussieren. Im Februar letzten Jahres äußerte der Inspekteur des Heeres, General Mais, Folgendes: „Die Bundeswehr steht mehr oder weniger blank da.“ Als beurlaubter Soldat, der über 20 Jahre aktiv in der Truppe war, der im Ausland war, in Bosnien-Herzegowina, im Kosovo und in Afghanistan, muss ich Ihnen sagen: Der General hat recht. Die Bundeswehr befindet sich in einem desolaten und verteidigungsunfähigen Zustand. Schuld daran ist eine Politik, die über Jahrzehnte – das muss man sagen – von CDU und SPD maßgebend eingeleitet und betrieben worden ist. Ich möchte Ihnen anhand einiger Beispiele aufzeigen, wie es um die Bundeswehr bestellt war und wie es um die Bundeswehr derzeit bestellt ist. Schon in den Neunzigerjahren hatten wir akute Materialprobleme. Ich war damals junger Panzerkommandant und später auch Zugführer. Wenn wir auf den Übungsplatz gefahren sind, dann haben wir neben intakten Panzern auch kaputte Panzer mitgenommen. Wir haben quasi kaputte Panzer auf den Übungsplatz geschleppt. Jetzt fragen Sie sich: Warum? Diese Frage kann ich Ihnen ganz einfach beantworten: weil es auf dem Übungsplatz mehr Ersatzteile gab als am Heimatstandort und wir die Hoffnung hatten, dass unsere Panzer wenigstens dort instand gesetzt werden. Am Ende mündete der Materialmangel darin, dass wir zwei Panzer ausschlachten mussten, um einen Panzer einsatzbereit zu halten, meine Damen und Herren. Und wie sieht es jetzt aus? Es ist nicht besser, sondern eher schlechter geworden. Momentan gibt es fast keine Ersatzteile mehr, und wir müssen uns Ersatzteile aus dem Ausland beschaffen, also von den Ländern kaufen, denen wir Leopard-2-Panzer verkauft haben – ein Skandal, ein Armutszeugnis allererster Güte. Ein zweites Beispiel: Auch Bundeswehrfahrzeuge unterliegen gewissen Wartungsfristen. Da die Bundeswehr nicht mehr in der Lage ist, den Wartungsauftrag zu erfüllen, weil vieles an zivile Firmen ausgelagert worden ist, gehen diese Fahrzeuge dann in die zivile Instandsetzung. Das kann zur Folge haben, meine Damen und Herren, dass die Fahrzeuge der Truppe ein halbes bis zu einem Jahr nicht zur Verfügung stehen. Damit ist die Truppe nicht mehr einsatzfähig und kann daher ihren Hauptauftrag, die Landesverteidigung, nicht mehr erfüllen. Ein dritter Punkt: Wir schicken nun Panzer in die Ukraine und stellen fest, dass wir keine eigenen mehr haben, um das Land zu verteidigen, und wollen jetzt ausgemusterte Panzer aus der Schweiz zurückkaufen. Meine Damen und Herren, so geht das einfach nicht. Es ist tatsächlich unverantwortlich und skurril zugleich. Auch in diesem Bereich muss schnellstmöglich umgedacht werden. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Natürlich haben wir als AfD Lösungen, und die Zeit reicht nicht aus, um alle Lösungen zu skizzieren. Aber ich möchte Ihnen einige Lösungen präsentieren. Wir brauchen endlich wieder die Fähigkeit, Bundeswehrfahrzeuge instand zu setzen und zu warten. Das setzt genügend Material und genügend Personal voraus. Deswegen brauchen wir wieder die Wehrpflicht. (Beifall bei der AfD) Des Weiteren, meine sehr verehrten Damen und Herren, muss das Beschaffungswesen reformiert werden. Es ist zu bürokratisch, zu langsam. Auch deswegen verzögern sich Auslieferungen an die Truppe. Jede Beschaffung, die über 25 Millionen Euro angesetzt ist, muss vom Bundestag beschlossen werden. Wir brauchen viel höhere Grenzen. Wir brauchen, wenn möglich, ein noch viel flexibleres Budget. Ich wünsche mir, dass die Bundeswehr wieder präsenter in Sachsen und auch in der Fläche viel stärker vertreten ist. Mein Appell zum Schluss: Der Schlachtruf meiner Panzertruppe könnte derzeit lauten: Panzer nicht da! Aber er sollte schnellstmöglich wieder lauten: Panzer hurra! – Mit mehr Geld, mehr Personal, mehr Material und mehr Eigenständigkeit. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Wendt für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE jetzt bitte Herr Gebhardt.

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Rico Gebhardt Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 stellen sich viele Menschen die Frage: Ist die Bundeswehr in der Lage, ihre Verteidigungsaufgaben zu erfüllen? Die Bundesregierung hat die Sorgen der Menschen ausgenutzt und den Bundestag an den bestehenden Schuldenbremsen vorbei einen völlig überzogenen 100-Milliarden-Scheck für die Aufrüstung der Bundeswehr beschließen lassen – gegen die Stimmen der LINKEN, die wie bei den Militäreinsätzen der Bundeswehr als einzige immer dagegen gestimmt haben und deswegen als vaterlandslose Gesellen beschimpft werden. Selbst nach dem kopflosen Rückzug aus Afghanistan, den vielen sinnlosen Toten und den Milliarden verschwendeter Euro hat sich für diese Beschimpfung niemand entschuldigt. Ich persönlich habe immer den Menschen großen Respekt gezollt, die das Dienen in der Armee und damit das Verteidigen des Landes zu ihrem Beruf gemacht haben. Jedes Land hat ein Selbstverteidigungsrecht und damit auch das Recht, eine Armee zu seiner Verteidigung zu unterhalten. Auch wir Linke wollen die Bundeswehr nicht abschaffen, wir wollen sie streng an den Verteidigungszweck binden. Um Vertrauen in der gesamten Bevölkerung zu gewinnen, muss die Bundeswehr aber konsequent gegen Rechtsextreme in den eigenen Reihen durchgreifen. Es kann zum Beispiel nicht sein, dass ein sächsischer Soldat seine rechte Gesinnung lange beim KSK ausleben und dazu auch noch Munition illegal in seinem Garten horten konnte. Die Bundeswehr muss demokratisch orientiert sein und auch kritisch die deutsche Tradition des Militarismus reflektieren, wie das vorbildlich im Historischen Museum in Dresden geschieht. Den Ausführungen von Herrn Lippmann kann ich mich in dem Fall vollumfänglich anschließen. Falls jemand von Ihnen dabei an die DDR denkt, will ich Ihnen Folgendes sagen: Ja, die Militarisierung der Erziehung in der DDR war falsch und total überzogen, auch wenn man bedenken muss, dass es sich damals um eine andere historische Zeit gehandelt hat. Auch deswegen wenden wir uns als LINKE gegen jede Militarisierung, sei es in der Gesellschaft etwa durch den bewaffneten Einsatz der Bundeswehr im Inneren, sei es im Äußeren durch eine Normalisierung von militärischer Gewalt zur Durchsetzung nationaler Interessen. Für die Probleme bei der Bundeswehr ist seit jeher jahrzehntelanges Missmanagement verantwortlich, abwechselnd durch CDU und SPD, wie ich es schon in meinem ersten Redebeitrag ausgeführt habe. Statt astronomische Vermögen für die Bundeswehr auszugeben, sollten wir eher in Bildung, Infrastruktur und sozialen Zusammenhalt in Deutschland investieren oder die Entwicklungshilfe ausbauen, Diplomatie und auswärtige Kulturpolitik stärken, um kriegerische Konflikte gar nicht erst aufkommen zu lassen. (Beifall bei den LINKEN) Die Forderung aus der sächsischen Wirtschaft zur Streichung eines Feiertags für die Aufrüstung – das muss ich hier nicht ständig betonen – lehnen wir rigoros ab. Lassen Sie mich eine kleine Schlussbemerkung machen: Die sächsischen Herrscher haben, anders als ihre preußischen Nachbarn, bekanntermaßen alle Kriege verloren; Herr Hartmann wird mir recht geben. (Christian Hartmann, CDU: Nicht alle! – Zuruf von der CDU: Das stimmt so nicht!) Trotzdem gibt es Sachsen heute noch – Preußen aber nicht mehr. Also nicht die militärische Stärke, sondern das Wirtschaftliche und die kulturelle Leistung machen Sachsen aus. Wir als LINKE sind dafür, dass das auch in Zukunft so bleibt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Es sprach Rico Gebhardt für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es weiteren Redebedarf? – Herr Kollege Pohle für die CDUFraktion, bitte.

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Ronald Pohle CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich komme nun zum dritten Schwerpunkt unseres Antrages: zur wirtschaftlichen Bedeutung unserer Verteidigungswirtschaft, die unter anderem die dafür notwendige Ausstattung herstellt. Allein der Wehretat der Bundesrepublik liegt im Jahr 2023 bei 50,1 Milliarden Euro. Nicht berücksichtigt sind dabei die 100 Milliarden Euro des von der Bundesregierung initiierten sogenannten Sondervermögens. Auf der anderen Seite vollzieht sich in diesem Zusammenhang ein immenser Wertschöpfungsprozess mit einem ungeheuren wirtschaftlichem Potenzial entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Hier lohnt es sich, etwas konkreter zu werden. Dazu einige Zahlen für Deutschland: Insgesamt 135 700 Beschäftigte erzielen eine Bruttowertschöpfung in Höhe von 12,2 Milliarden Euro. Von diesen Beschäftigten sind 12 % in Forschung und Entwicklung tätig, die von 89 % der Unternehmen in diesem Bereich betrieben wird. Hinzu kommt eine enge Zusammenarbeit dieser forschenden Unternehmen mit den Forschungsinstituten der Universitäten, Hochschulen und Forschungsverbünde. Die Arbeitsplätze der Branche erfordern fast ausschließlich hoch qualifizierte und entsprechend hoch bezahlte Mitarbeiter; mit dem Niedriglohnsegment hat das jedenfalls nichts zu tun. Die Palette der mitwirkenden Industriezweige ist dabei so breit wie unsere gesamte Volkswirtschaft. Wer dabei nur an Kanonenschmieden und Munitionsfabriken denkt, denkt viel zu kurz. Es geht um Materialherstellung, etwa bei der Produktion superleichter Werkstoffe oder auch um Spezialtextilien; es geht um Maschinen und Fahrzeugbau sowie um Optik, Chemie und IT. Unser sächsischer Anteil an der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie ist verschwindend gering; wir sind spät hinzugekommen. Mächtige und einflussreiche Konzernzentralen sucht man im Freistaat vergeblich. Das Beschaffungswesen für die Bundeswehr stellt zu sehr auf Systemhäuser und damit auf althergebrachte Verbindungen ab. Dabei sind unsere Voraussetzungen hervorragend: Wir verfügen über eine ausgezeichnete Forschungslandschaft, anerkannt gute technische Hochschulen, eine ganze Palette industrienaher Forschungsinstitute, eine noch breitere Palette produzierender mittelständischer Unternehmen mit erfahrenen und qualifizierten Facharbeitern. Diese Unternehmen erweisen sich immer mehr als hochflexibel und äußerst krisenfest. Zudem verfügt der Freistaat über eine erstklassige Verkehrsinfrastruktur. In der Bevölkerung, zumindest in der arbeitenden, sind die Ressentiments gegenüber der Sicherheitswirtschaft bestenfalls gering ausgeprägt. In weiten Teilen von Politik und Verwaltung trifft man, was wirtschaftlichen Ausbau angeht, auf Zustimmung und Pragmatismus. Wir haben eine ganze Reihe von Beispielen, in denen es mittelständischen Unternehmen sehr gut gelungen ist, sich im Bereich der Verteidigungswirtschaft ein zweites starkes Standbein aufzubauen. Ein solch starkes Standbein können wir gesamtwirtschaftlich gut gebrauchen. Sieht man sich unsere Wirtschaftsstruktur genau an, fällt auf, dass sie auf wenigen Industriezweigen ruht. Dabei sind sowohl die Energieproduktion aus fossilen Rohstoffen als auch der Kraftfahrzeugbau besonders stark von der gegenwärtigen wirtschaftspolitischen Umsteuerung betroffen, ohne dass bisher echte und flächendeckende Alternativen sichtbar werden. Das heißt, dass dieser wirtschaftliche Umbau Sachsen mit besonderer Wucht treffen wird. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, um es ganz deutlich zu sagen: Es geht nicht darum, das bayerische Wirtschaftswunder unter Franz Josef Strauß zu kopieren. Das wird nicht gehen; Geschichte wiederholt sich in diesem Fall leider nicht. Es geht darum, unsere einheimischen mittelständischen Unternehmen zu ermutigen, zu ertüchtigen und zu unterstützen, sich einen kleinen Teil an einem interessanten und zukunftsträchtigen Markt zu sichern. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Es geht darum, solche Unternehmen auf existierende potenzielle Kooperationspartner wie Bundeswehr und Sicherheitsorgane, auf zuverlässige, ortsansässige Zulieferer aufmerksam zu machen. Nicht zuletzt geht es darum, einer unverzichtbaren Industrie optimale Standortbedingungen in Deutschland und in Sachsen zu bieten. In diesem Zusammenhang möchte ich unseren Bundestagsabgeordneten Jens Lehmann erwähnen, der nicht nur im Verteidigungsausschuss die Belange der Bundeswehr und Sachsens vertritt, sondern inzwischen auch als Botschafter der sächsischen Wirtschafts- und Wissenschaftslandschaft wirkt. Ich bitte Sie, auf allen Ebenen unser Anliegen und diesen Antrag zu unterstützen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Es sprach Herr Pohle für die CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Bedarf zur Aussprache? – Das ist nicht der Fall. Dann Herr Staatsminister Schuster, bitte.

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Armin Schuster

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine ist die Bedeutung der Bundeswehr und die Bedeutung der Verteidigungsfähigkeit für unser Land im öffentlichen Bewusstsein endlich wieder gestiegen. Wer hier schon bis Stoltenberg zurückgeht, um Schuldvorwürfe zu machen, der muss sich an einer ziemlich breiten politischen Farbkonstellation abarbeiten. Zur Frage, warum wir bei der Verteidigungsfähigkeit heute dort stehen, wo wir stehen, kann ich Ihnen als ehemaliger Abgeordneter mit Sicherheitsaffinität Folgendes sagen: Ich habe es schon immer schwer gefunden, aber ich bin jetzt erleichtert. Die Zahl der Abgeordneten – ich nenne jetzt bewusst keine Partei –, mit denen wir heute über das ZweiProzent-Ziel der NATO reden können, ist in den letzten zwölf Monaten beträchtlich gestiegen. Das ist ein Ausdruck öffentlichen Bewusstseins, ein Zeichen der Demokratie. Deshalb müssen wir uns wahrscheinlich alle kritische Fragen stellen, weshalb die Bundeswehr in dem Zustand ist, den Frau Högl gestern beschrieben hat. Aber das ist nicht die Frage von einzelnen Politikern, außer wenn man es politisch polemisieren will. (Zuruf von der AfD: Das ist ja auch so!) Wichtig ist aber, meine Damen und Herren, der Strategiewechsel, der jetzt in der Gesamtverteidigung vollzogen wird. Das ist keine Frage von 100 Milliarden Euro, also des Geldbeutels, sondern es ist eine Frage von Kopf und Herz von Politikern. Deshalb bin ich der CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag dankbar, dass wir das im Freistaat diskutieren. Das ist das eigentliche Thema dieser Debatte, nicht Verteidigungspolitik, sondern: Wir wollen die Bedeutung der Bundeswehr für den Freistaat Sachsen bekunden – und das tut man mit Herz und Kopf. (Ivo Teichmann, fraktionslos: Das fällt Ihnen aber spät ein!) Das Geld dafür muss man in Berlin lockermachen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU) Sicherheit ist ein menschliches Grundbedürfnis und die Bundeswehr ist eine starke Säule dieser Sicherheit – auch oder gerade jetzt im Freistaat Sachsen. Unsere Soldatinnen und Soldaten verteidigen als Bürger in Uniform unser Land. Sie leisten einen unschätzbaren Dienst zur Sicherung des Friedens weltweit. Natürlich stehen sie uns auch im Inland in kritischen, nicht militärischen Krisen zur Verfügung und sind sehr wertvoll. Das ist nicht ihre Kernaufgabe, aber wir sind sehr dankbar, meine Damen und Herren, wenn ich an den Sommer letztes Jahr denke. Auch die Panzergrenadierbrigade 37 „Freistaat Sachsen“ – ich nenne hier stellvertretend für diesen Verband das Panzergrenadierbataillon 371, die Marienberger Jäger – hat sich im Ausland wie im Inland in vielen Einsätzen hervorragend bewährt. Wenn ich die heutige Kritik über die Bundeswehr höre, dann frage ich mich: Woher kommt eigentlich dieser unglaublich gute Ruf im Ausland, den die Truppe hat? Die Marienberger Jäger stehen beispielhaft für Einsätze im Kosovo, in Afghanistan und in Mali. Aktuell haben sie die Aufgabe, als Leitverband der schnellen Eingreiftruppe der NATO zu agieren, aber auch bei den Einsätzen in Sachsen ging es um Hochwasser, Flüchtlingshilfe, Borkenkäfer, Corona, Brandeinsätze usw. Sie sind da, und dafür sind wir sehr, sehr dankbar, meine Damen und Herren. Wir sind stolz, sie hier zu haben. Frau Präsidentin, man hat mir gerade noch die Regieanweisung gegeben, ich dürfte keine Gäste aus dem Publikum ansprechen; deswegen darf ich Sie nicht ansprechen, Herr General Rohde. (Allgemeine Heiterkeit – Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Staatsminister, ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass es nicht üblich ist, jemanden aus dem Publikum anzusprechen.

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Armin Schuster

Ich habe mich auch daran gehalten; deswegen entscheide ich mich jetzt, jemanden anzusprechen, der nicht im Publikum auf der Tribüne sitzt. Das Gesicht der hervorragenden Zusammenarbeit zwischen Landeskommando Sachsen, der Truppe und uns – vor allen Dingen meinem Innenministerium – ist Herr Oberst Klaus Finck, der heute nicht anwesend ist, Frau Präsidentin. Ich bitte Sie, ihm unseren Dank, unseren tief empfundenen Dank auszurichten. Er ist Kommandeur des Landeskommandos und scheidet nächste Woche aus. Ich glaube, das ist der richtige Moment, ihm hier für eine unglaublich starke, wertvolle und jederzeitige Unterstützung ausdrücklich Dank zu sagen. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei der AfD, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Ich möchte die Redezeit nutzen, weil ich aus einem Amt komme – – Ich könnte jetzt eine Stunde lang darüber sprechen, wie eigentlich das öffentliche Bewusstsein für das Thema Gesamtverteidigung gewesen ist. Gesamtverteidigung ist eine Medaille mit zwei Seiten: die militärische Seite, über die wir heute den ganzen Morgen sprechen, und als zweite Seite die Zivilverteidigung. Meine Damen und Herren, wenn Frau Högl gestern einen Befund über die Zivilverteidigung hätte machen müssen, wäre das Bild düsterer ausgefallen. Nur: Die Zivilverteidigung ist eine Fähigkeit, auf die die Bundeswehr angewiesen ist, genauso wie der Freistaat Sachsen. Deshalb möchte ich noch einmal dringend mahnen: Ich finde keinen Regierungspolitiker in Berlin, der bereit wäre, ähnlich der Investition in die Bundeswehr – 100 Milliarden Euro – auch eine Investition in den Schutz der Bevölkerung – und Zivilverteidigung ist Schutz der Bevölkerung – adäquat vorzunehmen. Wir laufen eventuell wieder in ein Problemfeld und lösen es erst dann, wenn die Krise da ist. Zivilverteidigung, Zivilschutz: Das ist die zweite Seite. 10 Milliarden Euro fordert der Bundesrat mit Beschluss, 10 Milliarden Euro in den nächsten zehn Jahren fordert die Innenministerkonferenz mit Beschluss. (Zurufe der Abg. Sebastian Wippel, AfD, und Rico Gebhardt, DIE LINKE) Das wäre ein adäquater Beitrag. Ich hoffe, dass sich der Bundeskanzler mit seiner nationalen Sicherheitsstrategie durchsetzt und erkennt, dass das ein wichtiger Beitrag wäre. (Beifall bei der CDU) Meine Damen und Herren, die Staatsregierung setzt sich mit aller Kraft dafür ein, dass die Bundeswehr ihre Präsenz bei uns stärkt. Das will sie auch – wir auch –, und das ist eine gute Nachricht. Wir möchten damit nicht das Lausitzer Revier retten, das geht auch nicht; da hat Herr Pallas recht. Aber, meine Damen und Herren, geopolitisch wie auch geostrategisch ist ein Einsatzverband, ein Bataillon beispielsweise in der Lausitz genau das richtige Signal nach außen, das Sachsen, Deutschland und die NATO jetzt senden müssten. Deswegen sind wir sehr dankbar, dass wir verhandeln können. Sollte es zur Umsetzung dieser Maßnahme kommen – also zur Stationierung eines Bataillons beispielsweise, meine Damen und Herren –, dann reden wir über 1 000 Dienstposten. Das ist keine Kleinigkeit. Das sind 10 Millionen Euro Kaufkraft im Jahr, grob über den Daumen gepeilt – von der wehrpolitischen Aussage einmal ganz abgesehen. (Unruhe bei der AfD) Wir möchten, dass der Freistaat innerhalb Deutschlands auch militärisch ein klares Signal setzt. Ich glaube, wir sind an der Ostflanke der NATO geografisch der richtige Punkt. (Zuruf von der AfD: Nein, sind wir nicht! –

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Sebastian Wippel AfD

Polen?) Deshalb, meine Damen und Herren: Sicherheit, Verteidigung, Heimatschutz und Katastrophenhilfe – das ist das, was wir uns vom Engagement der Bundeswehr versprechen. Deshalb setzt sich die Staatsregierung dafür ein, dass das so kommt. Deshalb, meine Damen und Herren, sehr geehrte Soldatinnen und Soldaten, Angehörige der Bundeswehr – ich nenne bewusst auch die Reservistinnen und Reservisten, ganz wichtig für Sachsen –: Wir tun alles, um Ihnen eine gute Heimat zu bieten. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der CDU und des Abg. Albrecht Pallas, SPD, sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Schuster. Ich sehe an Mikrofon 7 Herrn Wendt.

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André Wendt AfD

Ich würde gern eine Kurzintervention auf den Redebeitrag des Herrn Staatsministers tätigen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Bitte schön.

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André Wendt AfD

Herr Staatsminister, vielen Dank für Ihre Rede. Ich muss noch einmal zurückgehen: Sie haben die CDU/CSU gelobt für ihre „hervorragende“ Arbeit bezogen auf die Ausstattung und die Arbeitsweise sowie die Fähigkeiten der Bundeswehr. Aber ich muss Sie fragen: Wer stand denn von 2005 bis 2021 diesbezüglich in der Verantwortung? (Zuruf von der AfD: Ja, genau!) Das waren ausschließlich Minister von CDU und CSU, und sie haben mit ihrer Arbeit dazu beigetragen, dass die Bundeswehr in einem momentan miserablen Zustand ist. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der AfD: Richtig!) Das ist nun einmal ein Faktum. Deswegen wäre etwas Demut angebracht gewesen. Es wäre auch angebracht gewesen, Fehler einzugestehen. Ich nenne einmal ein gutes Beispiel: Die Panzertruppenschule in Munster verfügt momentan über 18 einsatzfähige Kampfpanzer für die Ausbildung von Feldwebeln und Offizieren, also 18 von 34, die dort quasi auf dem Hof stehen sollten. Im letzten Bericht der Wehrbeauftragten waren es nur zwölf; wir haben hier also schon eine Steigerung. Aber ich denke, das ist nicht Ihr Verdienst. Das ist vielleicht sogar eher ein Verdienst der SPD, die das Thema auch etwas vorangetragen hat. Also: Etwas Demut wäre angebracht, und Fehler einzugestehen tut nicht weh. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Staatsminister Schuster, möchten Sie reagieren? (Staatsminister Armin Schuster: Darf ich das, ja?) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ja, selbstverständlich. (Staatsminister Armin Schuster: Vom Rednerpult?) – Sehr gern, bitte. Sie haben vorne ja kein Saalmikrofon.

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Armin Schuster

Herr Abgeordneter, ich habe versucht, es zu erklären. Wahrscheinlich habe ich mich zu kompliziert ausgedrückt. (Vereinzelt Heiterkeit – Zuruf von der AfD: Unverschämtheit! –

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Dr. Rolf Weigand AfD

Statt wirklich mal Demut walten zu lassen!) Ich möchte es Ihnen am Beispiel Wehrpflicht deutlich machen, weil ich im Deutschen Bundestag saß und das Ganze mitbekommen habe. (Sebastian Wippel, AfD: Sie haben abgestimmt!) – Ich habe auch abgestimmt. – Die Frage, ob Deutschland eine Wehrpflicht hat oder nicht, ist nicht die Entscheidung eines einzelnen Verteidigungsministers. Es gab einen einjährigen Diskussionsprozess breit in der Gesellschaft, durch alle Parteien hindurch, mit eindeutigen Voten, weil das gesellschaftliche Mindset damals so war, wie es war: Wir leisten uns keine Wehrpflichtigen, um Kasernen zu beschützen, um Sandsäcke zu befüllen – Wehrpflichtige, die wir aber nie einsatzbereit für die Truppe bekommen, weil ein Soldat heute derart hohe Fähigkeiten mitbringen muss, dass man ihn etwa zwölf oder 18, eher 24 Monate ausbilden muss, bevor man ihn verantwortlich überhaupt in den Einsatz schicken könnte. (Sebastian Wippel, AfD: Das ist ja verrückt, wie die Russen das in der Ukraine machen!) Von dieser Wehrpflichtzeit waren wir längst weg. Das waren also die Diskussionsgrundlagen damals, und es gab eine überwältigende Mehrheit, die sich dafür aussprach, das zunächst auszusetzen. Ich könnte über die Zivilverteidigung sprechen. Noch heute ist die Bereitschaft, in CBRN-Schutz, in Schutzräume, in zivilschutzfähige Hubschrauber, in Warnungen zu investieren, sehr schwach. Testen Sie sich selbst in Ihrem Gefühl, dann bekommen Sie mit, was Demokratie im Deutschen Bundestag bedeutet. Nicht Stoltenberg – Sie haben mit Stoltenberg angefangen –, nicht de Maizière, nicht zu Guttenberg haben diese Entscheidungen gefällt. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Staatsminister – –

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Armin Schuster

Das war die öffentliche Mehrheitsmeinung in diesem Land (Zuruf des Abg. Carsten Hütter, AfD) zu der Frage: Wie verteidigungsfähig müssen wir eigentlich sein? Das ist die öffentliche Meinung bis heute. Und es ist unsere Aufgabe, – Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ihre Redezeit ist abgelaufen, Herr Staatsminister Schuster.

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Armin Schuster

– die Gesellschaft wieder auf diesen Weg zu bringen. Das ist jetzt leider mit dem Ukraine-Krieg – der war notwendig – in den Köpfen passiert. (Zurufe von der AfD: Was?) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Schuster.

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Armin Schuster

Aber wie schwer es ist, (Unruhe – Zuruf von der AfD: „Der war notwendig“?) ohne einen Krieg die Menschen in diesem Land für die militärische Fähigkeit – Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Jetzt aber!

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Armin Schuster

– zu sensibilisieren, das ist extrem schwer gewesen. (Beifall bei der CDU – Zuruf von der AfD: „Notwendig“! –

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André Barth AfD

Der sächsische Innenminister begrüßt den Krieg!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. (Zuruf: Wie lang war die Redezeit?) – 2 Minuten. – Das war Herr Staatsminister Schuster mit der Reaktion auf die Kurzintervention. Ich sehe keinen weiteren Redebedarf und würde die erste Aktuelle Debatte damit für beendet erklären. Es folgt nun Zweite Aktuelle Unser Land Antrag der Die AfD-Fraktion hat zuerst das Wort, dann CDU, LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, Fraktionslose und die Staatsregierung, wenn gewünscht. – Bitte schön, Herr Wiesner.

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Alexander Wiesner AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sachsen, Deutschland, unser Land: Unser Land heißt Deutschland, weil es das Land des deutschen Volkes ist. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ah!) Nicht eine diffuse Bevölkerung, nicht NGOs, nicht internationale Konzerne und auch nicht supranationale Organisationen sind der Souverän unseres Landes, sondern das deutsche Volk – so, wie es im Grundgesetz niedergeschrieben ist. (Beifall bei der AfD) Die vornehmste Aufgabe der Politik ist es, den Interessen Deutschlands und des deutschen Volkes zu dienen. Es sollte also selbstverständlich sein, die Interessen unseres Landes an erste Stelle zu stellen, und diese, unsere Interessen, sind eben nicht immer deckungsgleich mit den Interessen fremder Staaten oder Lobbyorganisationen. (Beifall bei der AfD) Sie entsprechen auch nicht den Interessen sogenannter Flüchtlinge, die aus aller Welt zu uns kommen, um hier ein besseres Leben zu finden. Von fehlgeleiteten Moralvorstellungen getragen, ignorieren jedoch die Altparteien die Interessen unseres Landes in fast allen Politikbereichen. Betrachten wir die Außen- und Sicherheitspolitik. Erinnern wir uns zurück an das Jahr 2004, als vom damaligen SPDVerteidigungsminister Struck die Parole ausgegeben wurde, Deutschlands Sicherheit werde auch am Hindukusch verteidigt. Was haben wir heute dort? – Ein gescheitertes und zerstörtes Land, 59 tote deutsche Soldaten, Kosten in Milliardenhöhe und Zehntausende sogenannter Ortskräfte, die per Luftbrücke nach Deutschland gebracht wurden. Jetzt erklären Sie mir, wie damit unseren Interessen gedient worden sein soll! Jetzt stolpern wir mit dem Ukraine-Konflikt in das nächste kriegerische Abenteuer. Unterstützung der Ukraine um jeden Preis, „egal, was meine deutschen Wähler denken“, wie die grüne Außenministerin Baerbock sagte. Ich glaube, das nennt man feministische Außenpolitik. (Beifall bei der AfD) Die Krönung dieser Fehlvorstellungen ist und bleibt aber die Migrationspolitik. Unter Zurückstellung deutscher Interessen begann es mit Merkels Willkommensputsch 2015; das stellte alles in den Schatten. Hunderttausende Migran-Debatte zuerst statt zuletzt Fraktion AfD ten strömten auf Merkels Einladung in unser Land. Bejubelt von Bahnhofsklatschern und hyperventilierenden Staatsmedien wandelte sich Deutschland zum Hippiestaat. (Lachen des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) „Was die Flüchtlinge uns bringen, ist wertvoller als Gold“, schwafelte damals noch der damalige Präsident des EUParlamentes Martin Schulz. Fachkräfte? – Von wegen. Die Kölner Domplatte und Tausende bedauerliche Einzelfälle sind längst zu Symbolen dieser komplett gescheiterten Politik geworden. (Beifall bei der AfD) Trotzdem ging der Irrsinn immer weiter. „Wir haben Platz“ – damit erklärten Gesinnungsethiker deutsche Kommunen zu sicheren Häfen. Während Deutschland für einen EUweiten Umverteilungsmechanismus für Migranten kämpfte, sicherte Ungarn – gegen die Widerstände der Asyllobby – die EU-Außengrenzen. Während Deutschland ein Resettlement-Programm nach dem anderen auflegt, setzt Großbritannien nach dem Brexit auf den genau umgekehrten Weg. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Nu!) Heute hat Deutschland statt 80 rund 84 Millionen Einwohner. Der Wohnungsmarkt steht vor dem Kollaps. Senioren werden zugunsten von Migranten aus ihren Wohnungen hinausbefördert. (Marco Böhme, DIE LINKE: Sie sind unerträglich!) Die Kommunen drohen unter der Zuweisung immer neuer Migrantenmassen zusammenzubrechen. Jetzt sollen es Containerdörfer richten. Abschiebungen werden entweder erst gar nicht in Angriff genommen, scheitern am Unvermögen oder an der Sabotage sogenannter Flüchtlinge und deren Helfer. Dazu muss ich sagen, dass das, was sich in Deutschland abspielt, nichts, aber auch gar nichts mit Vernunft und berechenbarer Politik zu tun hat. Nur eine interessensgeleitete, verantwortungsvolle und responsive Politik im Innern wie im Äußeren ist eine berechenbare Politik. Deshalb sagen wir: Unser Land zuerst statt zuletzt. (Beifall bei der AfD – Lachen des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE –

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Sören Voigt CDU

War das wirklich alles?!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Wiesner für die AfD-Fraktion. Jetzt spricht bitte Herr Kollege Wähner von der CDU-Fraktion.

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Ronny Wähner CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! „Unser Land zuerst statt zuletzt“: ein Debattentitel, der alles sagt – oder auch nichts. Ich habe überlegt: Über was wollen wir hierbei reden? (Lars Kuppi, AfD: Einfach mal zuhören, Herr Wähner!) Vielleicht will die AfD wirklich über den Musikwettbewerb Eurovision Song Contest reden; denn das würde zum Titel passen. Wieder einmal vorn zu sein anstatt hinten. (Vereinzelt Beifall bei der CDU –

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Dr. Rolf Weigand AfD

Russisch-Olympiade! – Weitere Zurufe von der AfD) Diesen scherzhaften Einstieg habe ich gewählt, um einmal auf eine Regelung in unserer Geschäftsordnung hinzuweisen, die sehr klug gewählt ist. Sie sieht nämlich im § 55 Abs.1 Satz 1 für die Auswahl von Aktuellen Debatten vor, dass diese „zu einem bestimmt bezeichneten Gegenstand der Landespolitik von allgemeinem und aktuellem Interesse“ zu benennen sind. (Lars Kuppi, AfD: Na ja, das ist doch Ihre Landespolitik, die macht doch nur Scheiße! – Unruhe bei und Zurufe von der AfD) Ihr Titel erfüllt relativ wenig von diesen Voraussetzungen und es wäre sinnvoll – – (Anhaltende Unruhe) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Nicht ganz so laut – das ist das Erste –, ich verstehe zum Beispiel Herrn Wähner von hier oben gar nicht mehr. Zweitens möchte ich Sie, Herr Wähner, fragen: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Ronny Wähner CDU

Nein, danke, ich möchte meine Gedanken gern im Zusammenhang vortragen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Bitte schön.

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Ronny Wähner CDU

Es ist sehr sinnvoll, sich an den Vorgaben der Geschäftsordnung zu orientieren; denn das schafft die Voraussetzung dafür, dass andere Fraktionen sich auf das Thema einstellen können, über das hier diskutiert werden soll. (Zuruf des Abg. André Wendt, AfD –

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Jörg Urban AfD

Reden Sie auch mit Ihrem Parlamentarischen Geschäftsführer manchmal?) Ich finde es sehr schade, dass wir wieder – gerade, nachdem wir im Vorfeld eine sehr wertschätzende Debatte zur Bundeswehr hatten – solch eine – so will ich es einmal bezeichnen – Art Egoismus-Debatte erleben müssen, (Oh- und Ah-Rufe von der AfD) die man auch unter das Motto stellen kann: Jeder denkt an sich, dann ist an jeden gedacht. (Timo Schreyer, AfD: Dann braucht man in kein Cabaret mehr gehen!) Aber ich bin sehr froh, dass die bisherigen politischen Verantwortungsträger in unserem Land, auch im Freistaat Sachsen, gerade so nicht gedacht haben; (Zuruf von der AfD: Nee, immer die anderen!) denn sie haben mehrheitlich daran gedacht, etwas gemeinsam zu machen. Der Erfolg gibt ihnen Recht. Wir alle leben in einem Land, das wirtschaftlich stark ist, das einen hohen Lebensstandard hat und in dem jeder gern leben möchte. Zumindest sehe ich das so. (Lars Kuppi, AfD: Hauptsache …!) Wer das in Zweifel zieht, der sollte sich einmal in anderen Ländern umschauen. Dazu muss man nicht erst in Entwicklungsländer fahren; auch bei europäischen Nachbarn sieht man Unterschiede, und man sieht, an welcher Spitze wir in Deutschland stehen. (Beifall bei der CDU – Zurufe von der AfD) Die Grundlage dafür ist unsere starke Wirtschaftsleistung, die wir seit der Nachkriegszeit – in Sachsen seit 1990 – aufbauen konnten. Dies ist die Grundlage für unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. (André Barth, AfD: So sieht es aus!) Wir sind eine Exportnation und darauf angewiesen, dass wir mit anderen zusammenarbeiten. Auch unsere sächsischen Unternehmer arbeiten mit allen Ländern dieser Welt zusammen. Diese Handelspartner sorgen letztlich dafür, dass wir ein starkes Bruttoinlandsprodukt haben, das ein hohes Steueraufkommen sichert und die Grundlage für den Wohlstand in unserem Land ist. (Zurufe von der AfD) Das, was Sie hier in Ihrer Debatte bezeichnen, ist das ganze Gegenteil von dem, was in der wirtschaftlichen Welt gelebt wird. (Torsten Gahler, AfD: Umziehen ins Ausland!) Wir als Union sehen das Miteinander mit anderen Ländern unter Wahrung berechtigter eigenstaatlicher Interessen als die Politik, – (Unruhe bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Pscht!

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Ronny Wähner CDU

– wie wir sie ein Stück weit verstehen. (Zuruf von der AfD) Gerade das Projekt der Europäischen Union, die wirtschaftliche Zusammenarbeit, ist das Erfolgsprojekt für Deutschland und für Sachsen. Auch die Sicherheit und der Frieden in Zentraleuropa sind Ausfluss des europäischen Gedankens, und gerade der Frieden hat in der heutigen Zeit eine ganz besondere Bedeutung. (Beifall bei der CDU – Zuruf von der AfD) Wir stellen uns auch gemeinsam den Herausforderungen der heutigen Zeit. (Zuruf von der AfD: Aha!) Wie viele andere Länder nehmen wir die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aus humanitären Gründen auf – wir als Union auch aus der Überzeugung heraus, unseres christlichen Menschenbilds. Auch die Zuwanderung aus anderen Ländern müssen wir im Sinne von Europa gemeinsam regulieren. (Zuruf von der AfD: Syrien, Afghanistan! –

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Sebastian Wippel AfD

Venezuela!) Man wird keine Lösung finden, indem man egoistische Alleingänge macht, so wie Sie es in Ihrer Debatte vorschlagen. Ihr egoistischer Debattentitel (Roberto Kuhnert, AfD: Sie wissen gar nicht, was dieser sagen sollte!) ist keine Unterstützung, um Fachkräfte und Wissenschaftler – die wir dringend brauchen – nach Sachsen zu holen. (Zuruf von der AfD) Mit Ihrem Titel schaden Sie Deutschland und zuerst Sachsen. Danke. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Wähner für die CDU-Fraktion. An Mikrofon 7 jetzt Herr Urban.

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Jörg Urban AfD

Eine Kurzintervention bitte, Frau Präsidentin. Vielen Dank. Ich möchte einige Punkte aufgreifen, die ich für erwiderungsnotwendig halte. Sie haben die Massenmigration, die inzwischen sehr viele Kommunen extrem belastet, in einen Zusammenhang mit unseren Wirtschaftsbeziehungen zu anderen Ländern gestellt. Das ist geradezu absurd. Das wäre ja so, als hätte Sachsen vor 2015, bevor die CDU die Grenzen geöffnet hat, überhaupt keine Wirtschaftsbeziehungen gehabt. Dort gibt es keinen Zusammenhang. Die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit anderen ist selbstverständlich – sie nützt unserem Land –, aber die Massenmigration ist überhaupt nicht selbstverständlich; sie wäre sogar laut Grundgesetz nicht notwendig, wenn wir unsere Grenze schützen würden. Das ist genau das Gegenteil von für unser Land nützlich sein. (Beifall bei der AfD) Wenn Sie als CDU heute betonen, dass Ihnen die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit allen Ländern der Welt wichtig sei, dann lügen Sie. Ihre Partei tritt aktuell dafür ein, die Wirtschaftsbeziehungen zu Russland und zum Iran abzubrechen sowie zu China einzuschränken. Sie lügen und Sie picken sich das heraus, was gerade passt. Zu Ihrem christlichen Menschenbild sei gesagt: Ich kann es nicht mehr hören. Die CDU mit ihrem christlichen Menschenbild ist für Einwanderung! Bezahlt wird das von anderen Leuten. Sie schmücken sich damit. (Zuruf von der AfD: Genau!) Es hat mit christlichem Menschenbild gar nichts zu tun, sich selbst als Heilsbringer zu schmücken und dafür das Geld anderer Leute auszugeben. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war die Kurzintervention von Herrn Urban. (Sören Voigt, CDU: Da scheinen Sie sich getroffen zu fühlen! Getroffene Hunde bellen!) Herr Wähner, möchten Sie darauf reagieren? – Nein. Wir kommen jetzt zur weiteren Aussprache. Mirko Schultze für die Fraktion DIE LINKE, bitte.

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Mirko Schultze Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich will mich gar nicht so weit herunterziehen lassen; aber angesichts dessen, was gerade gesagt wurde, angesichts dieser rassistischen Äußerungen, die in den letzten Minuten hier gefallen sind, könnte man fast platzen. (Gelächter bei der AfD) Da können Sie jetzt feiern, wie Sie wollen. Wenn Sie sagen „unser Land zuerst“, dann stellen wir doch mal die Frage: Wem gehört dieses Land? Eines können Sie sich sicher sein: Ihnen gehört dieses Land auf jeden Fall schon mal nicht. (Haha! von der AfD) Dieses Land gehört den Menschen, die hier leben, die das Land gestalten, den Studierenden, den Arbeitern, (Lars Kuppi, AfD: Wir gehören auch dazu, wir leben auch hier! – Weitere Zurufe von der AfD) den Menschen, die in diesem Land den Geflüchteten helfen, sei es aus Nächstenliebe oder Solidarität. Aber sie haben begriffen, dass es nicht ein „Deutschland, Deutschland über alles“ gibt, dass es nicht sinnvoll ist, die deutschen Grenzen abzuschotten, dass Nationalismus nicht die Antwort des 21. Jahrhunderts, sondern die Antwort von gestern ist. Aber das ist es, worin Sie sich so unglaublich wohlfühlen: Wir geben Antworten von gestern, schüren Hass und Rassismus (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) und glauben dann, dass die deutschen Stammtische schon ausreichen, um uns Mehrheiten zu verschaffen. – Sie irren sich. Egal wo, ob in den von Ihnen gern gescholtenen sozialen Bereichen, in der Kultur, in der Wissenschaft – überall werden die Menschen verstehen, dass Ihre Antwort nicht die Antwort ist, die dieses Land, die Europa braucht. Ihr „Land zuerst“ ist ein Rückgriff auf deutsche nationale Großspurigkeit. (André Barth, AfD: Was?) Es ist ein Rückgriff auf die Überheblichkeit von Deutschland, die letztlich der ganzen Welt geschadet hat. Wir stehen für ein Europa, in dem Deutschland ein friedlicher Teil ist. (Zurufe der Abg. Dr. Rolf Weigand und Roberto Kuhnert, AfD) Wir stehen für Humanität und Solidarität. Ich muss das noch nicht einmal mit christlichem Glauben, sondern kann es einfach mit Menschlichkeit begründen. Sachsen – in Deutschland – ist auch ein Einwanderungsland. Auch die CDU hat das mittlerweile begriffen, und Integration hat in den letzten acht Jahren funktioniert. (Zuruf des Abg. Lars Kuppi, AfD) Was Sie nicht sehen wollen, ist, dass es mit der Integration der meisten Geflüchteten, die hier angekommen sind, geklappt hat. Wenn wir uns darauf konzentrieren würden, den Menschen zu helfen, sie zu unterstützen, sie nicht zu diskriminieren, sie nicht in Massenunterkünften zu kasernieren, und darauf, dass diese Menschen in unserer Gesellschaft einen Beitrag leisten, und wenn wir ihnen endlich eine Arbeitserlaubnis geben würden, dann könnten sie das tun, was sie wollen, nämlich Dankbarkeit gegenüber dem Land, das sie schützt, zeigen und hier helfen. (Thomas Thumm, AfD: Aber diejenigen, die eine Arbeitserlaubnis haben, arbeiten auch nicht! – Weitere Zurufe von der AfD) Aber Sie sind diejenigen, die das immer mit Ihrer Hetze verhindern. Sie glauben, dass die einfache Antwort „Der Ausländer wird schon immer schuld sein“ weiter verfängt. Sie wird nicht verfangen. Und das, was die – jetzt sage ich es deutlich – faschistische AfD (Empörung und Zurufe von der AfD) mit ihrer Deutschtümelei und ihrer nationalstaatlichen Überheblichkeit hier macht, (Zurufe von der AfD) schadet nicht nur dem Standort Sachsen, sondern auch den Menschen hier; (Dr. Rolf Weigand, AfD: Unglaublich! Das ist unglaublich! – Weitere Zurufe von der AfD) denn schon jetzt werden Menschen gehen, weil sie sagen, sie halten diese Hetze, diese Diskriminierung nicht mehr aus. (Zurufe von der AfD) Sie halten es nicht mehr aus, dass Sachsen es nicht schafft, Menschen willkommen zu heißen. Deswegen werden wir den Widerstand gegen Sie organisieren, an der Seite mit allen, die bereit sind, Sachsen zu einem weltoffenen Land zu gestalten. Sie sind diejenigen, die den Wirtschaftsstandort Sachsen, den Lebensstandort Sachsen schädigen. (Zurufe von der AfD) Hilfe statt Hetze wäre die richtige Antwort. Acht Jahre nach 2015 und nach der Aufnahme Tausender UkraineFlüchtlinge müssten wir eigentlich wissen, dass wir es schaffen können. Ehrlich gesagt, ein rein deutsches Dorf, das tot ist, hilft uns gar nicht. Lassen Sie es uns doch lieber beleben mit Menschen, die das Dorf gestalten und dort zusammenleben wollen! (Widerspruch von der AfD) Lassen Sie uns eine Willkommenskultur schaffen! (Och!- Rufe von der AfD) Zum Schluss meiner 5 Minuten Redezeit sage ich ganz deutlich: Dieses Land gehört den Menschen, die hier leben. Es gehört nicht in die Hände von Rassisten, Faschisten und von konservativen „Volksüberhöhern“ wie Ihnen. (Zurufe von der AfD) Wir als LINKE werden dafür sorgen, dass Sie diesen Widerstand erleben, und ich ende ganz bewusst an dieser Stelle mit dem alten Spruch „No pasarán“. (Beifall bei den LINKEN – Zuruf des Abg. Roberto Kuhnert, AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Schultze für die Fraktion DIE LINKE. Werte AfD-Fraktion, ich kann jedwede Emotionalität an bestimmten Stellen nachvollziehen; trotz alledem sei gesagt: Wenn drei Viertel Ihrer Fraktion hier reinschreien, ist es problematisch. Das ist das Erste, was ich sagen will. Um Missverständnissen im Nachgang der Sitzung vorzubeugen, will ich zum Zweiten sagen: Herr Schultze hat gesagt: „faschistische AfD-Fraktion“. Das ist – es ist durchgeurteilt vom Bundesverfassungsgericht – eine Zuspitzung der politischen Meinungsäußerung. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Ach so?!) – Moment! Vielleicht lassen Sie mich ausreden, Herr Weigand? – Das zum Zweiten. Drittens nimmt es keinen Einfluss auf ganz bestimmte Persönlichkeitsrechte. Das muss man zur Kenntnis nehmen. Deswegen gibt es hier von meiner Seite keine Ermahnung, keinen Ordnungsruf oder sonst irgendetwas, (Thomas Thumm, AfD: Ist mir schon klar!) sondern es ist möglich. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Dann haben wir jetzt hier Faschisten? Alles klar!) – In der Zuspitzung der politischen Meinungsäußerung ist es möglich. Es ist durchgeurteilt und daran halten wir uns innerhalb des Präsidiums und auch hier oben. (Unruhe bei der AfD) Ich sage es noch einmal: Es wäre angemessen, dass, wenn ich als Präsidentin mit Ihnen spreche, Sie mir zuhören. (Anhaltende Unruhe bei der AfD) – Ist es möglich, dass Sie mir zuhören? Das ist doch nicht Ihr Ernst, oder? (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Das war Herr Kollege Schultze für die Fraktion DIE LINKE. Für die BÜNDNISGRÜNEN jetzt bitte Frau Kollegin Čagalj Sejdi. (Sebastian Wippel, AfD: Das ist jetzt die grüne Faschistin! – Weiterer Zuruf von der AfD: Erst waren es die Linksfaschisten!)

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Petra Čagalj Sejdi GRÜNE

Wenn ich das gerade richtig gehört habe, dann möchte ich es wiederholen; denn das, Frau Präsidentin, empfinde ich jetzt doch ein wenig anmaßend. „Jetzt kommt die grüne Faschistin“, wurde hier gerade gesagt. (Mirko Schultze, DIE LINKE: Das ist eine persönliche Beleidigung! –

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Thomas Thumm AfD

Wir diskriminieren nicht!) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das habe ich nicht gehört, Entschuldigung! (Unruhe im Saal – Zurufe von der AfD)

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Petra Čagalj Sejdi GRÜNE

– Diskriminieren Sie ruhig weiter. – Ich halte jetzt erst einmal meine Rede und komme ein klein wenig von meinem Konzept ab, das ich eigentlich vorbereitet habe. Es ging die ganze Zeit darum, wer hier deutsch und nicht deutsch ist und um Deutsche und Nichtdeutsche. Wir leben in Deutschland. Wir alle sind Deutsche. (Einzelbeifall bei den LINKEN) Meine Familie zum Beispiel hat drei verschiedene Staatsangehörigkeiten und zwei verschiedene Religionen. Wir kommen aus vier verschiedenen Ländern. Wir sind Deutsche, wir sind Sachsen. Das kann Ihnen gefallen oder nicht, aber es ist so. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD und des Abg. Sören Voigt, CDU) Wenn wir über „Sachsen first“ und „Deutschland first“ reden, dann reden wir alle darüber und dann reden auch Menschen wie ich darüber. Auch wir haben unsere Einstellung, unsere Meinung dazu und wir sind eine Mehrheit. (Beifall des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Man merkt es mal wieder bei dem, was Sie hier einleiten: Es geht Ihnen ja gar nicht darum, über Dinge sachlich zu diskutieren, sondern Sie wollen einfach nur Hass und Angst schüren. Sie wollen wieder einmal deutlich machen, dass die Migration uns bedroht und wir untergehen. Aber das, was Sie vor allem sehr deutlich machen, ist Ihr Egoismus. Wenn man sagt, dass man von einer Gesellschaft das Verständnis hat, dass sie zuerst an sich denkt, ohne zu fragen, wie es überhaupt zu ihrem Wohlstand kommt, dann ist das egoistisch und vor allem kurzsichtig. Wenn wir sagen „Sachsen first“ und „Sachsen zuerst“, dann bin ich dabei, wenn es darum geht, dass wir Sachsen die Ersten sind, die helfen, die lösungsorientiert und nachhaltig an die Probleme herangehen, und die bereit sind, umzudenken und kreative Lösungen herbeizuholen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Es ist klar: Natürlich geht es darum, dass wir allen Menschen helfen und dass es allen Menschen in Sachsen gut geht. Selbstverständlich ist Helfen nicht immer einfach, und es ist ganz normal, dass man an seine Grenzen, (Sebastian Wippel, AfD: An die Grenzen von Sachsen!) an die Grenzen des bisher Bekannten kommt und dass man neue Wege gehen muss. Wenn ich an meine Arbeit in der Vergangenheit denke, dann habe ich sehr viele geflüchtete Menschen kennengelernt, mit ganz unterschiedlichen Hintergründen. Aber das, was sie gemeinsam haben, ist, dass ihre Flucht immer leidvoll und schwer war. Wenn wir das Thema Flucht hier schon debattieren, dann müssen wir das mitdenken und dürfen es nicht einfach ausblenden und behaupten, Menschen spazierten auf einer Urlaubsfahrt bequem in unser Sozialsystem hinein. Wir haben eine völkerrechtliche Verpflichtung. Wenn Menschen in unser Land kommen und Asyl beantragen, dann müssen wir sie aufnehmen. Dann haben sie das Recht auf ein Verfahren, egal, ob das irgendjemandem passt oder nicht. Die meisten Leute, die im Moment zu uns flüchten, kommen aus Ländern mit guten Bleibeperspektiven. Das heißt, sie verschwinden nicht gleich wieder. Sie bleiben hier. (Sebastian Wippel, AfD: Super! – Weitere Zurufe von der AfD) Wenn wir hier gemeinsam gut und gerne zusammenleben wollen, dann geht es vor allem darum, dass wir ihnen die Hand reichen. Was brauchen wir, um den Menschen die Hand zu reichen? Das, was wir vor allem brauchen und diskutieren müssen – und was wir auch tun –, ist ein gutes Teilhabe- und Integrationsgesetz. Ein Gesetz, das endlich die Strukturen bietet, die wir brauchen – für mehr Sozialarbeit, bessere Unterbringung in Kita und Schule, für Lehrer, Sprachkurse, Unterkünfte, am besten dezentrale psychosoziale Hilfe, Freizeitangebote, Integration und die Entlastung der Ausländerbehörden. All das können wir schaffen, wenn wir uns auf das Wesentliche konzentrieren, zum Beispiel auf ein Teilhabe- und Integrationsgesetz. Die Dinge wie Lehrermangel oder Wohnungsmangel, die ich soeben aufgezählt habe, sind keine Probleme, die erst jüngst entstanden sind. Damit beschäftigen wir uns schon seit Jahren. Wir haben seit Jahren nicht genug Wohnungen für große Familien und für arme Menschen. (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Wir haben seit Jahren nicht genug Lehrer. Das ist nicht passiert, weil Menschen zu uns geflüchtet sind, sondern das ist passiert, weil wir das Problem nicht angegangen sind. Jetzt ist es aber an der Zeit, das Problem anzugehen und nicht unnötig Stress auszulösen und Hass zu schüren. (Sebastian Wippel, AfD: Sie haben sich noch nie mit der Realität beschäftigt, oder?) – Ich beschäftige mich mein ganzes Leben lang mit der Realität und daher weiß ich, dass es für diese Lösungen vor allem Geld braucht und kein dummes Gerede. Dieses Geld brauchen wir jetzt vom Bund, und der Bund muss seine Zusagen endlich umsetzen und uns dabei unterstützen. Neben Geld brauchen wir auch Kreativität; denn Lösungen findet man nur, wenn man neue Wege geht. Wir müssen uns überlegen, warum Geflüchtete zum Beispiel, wenn sie hier bleibeberechtigte Familienangehörige haben, nicht gleich bei ihnen unterkommen können. Das würde Platz schaffen. (Zuruf des Abg. Timo Schreyer, AfD) Warum können wir nicht solche Wege nutzen – wie es in Mittelsachsen jetzt angedacht wird –, dass wir Unterkünfte bauen, die wir danach als Sozialwohnungen oder für andere Dinge nachhaltig nutzen können? (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Das sind die Wege, die wir gehen müssen, und nur so kommen wir weiter. Ich danke Ihnen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank, Frau Čagalj Sejdi. Für die SPD-Fraktion jetzt Albrecht Pallas, bitte.

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Albrecht Pallas SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Debattentitel der AfD ist an Egoismus, Schamlosigkeit und Widersprüchlichkeit mal wieder nicht zu überbieten. Wenn Sie Ihren eigenen Titel der Debatte ernst nehmen würden, dann würden Sie nicht zu Hass und Gewalt in der Gesellschaft gegen Andersdenkende und vor allem Geflüchtete und andere Ausländer aufstacheln. (Sebastian Wippel, AfD: Das macht kein Mensch!) Sie würden für Humanität und gesellschaftliches Miteinander eintreten. Aber – tut mir leid – dann wären Sie nicht die AfD. (Timo Schreyer, AfD: Es ist immer die AfD!) Sie würden Anschläge und Angriffe auf Nichtdeutsche oder Menschen mit Migrationshintergrund in Sachsen nicht als Ausdruck „besorgter Bürger“ rechtfertigen, (Sebastian Wippel, AfD: Macht kein Mensch!) sondern Sie würden sie als ausländerfeindliche Straftaten benennen. Aber dann wären Sie nicht die AfD. Dann würden Sie Rechtsextremismus in Sachsen nicht verharmlosen, der inzwischen leider in der Mitte der Gesellschaft angekommen und geduldet ist. (Zuruf des Abg. Roberto Kuhnert, AfD) Sie würden für politische Bildung und Arbeit gegen rechtsextreme Ideologien und Strukturen kämpfen. (Sebastian Wippel, AfD: Machen wir ja, aber nicht mit Linksextremisten!) Aber dann wären Sie nicht die AfD. Sie würden sich für sozialen Frieden in Sachsen einsetzen, indem Sie sich mit Sozial- und Wirtschaftspolitik beschäftigen. (Sebastian Wippel, AfD: Machen wir!) Aber derlei Anträge von Ihnen habe ich im Parlament bisher nicht gesehen. (Zuruf von der AfD: Was machen Sie, Herr Pallas?) Wir brauchen Arbeits- und Fachkräfte, damit Sachsen vorankommt und zukunftsfähig bleibt und Unternehmen und Arbeitsplätze langfristig in unserem Land bleiben. Die verlieren wir gerade aufgrund der bevorstehenden demografischen Altersabgänge der erfahrenen und meist gut qualifizierten Beschäftigten. (Roberto Kuhnert, AfD: Wer stellt den Kanzler?) Bis Ende des Jahrzehnts fehlen 150 000 Arbeits- und Fachkräfte in unserem Bundesland. Diese großen Lücken können wir nicht alleine schließen. Die Menschen, die aufgrund humanitärer Katastrophen und Kriegen zu uns flüchten, wollen ihr Leben in Sicherheit aufbauen und arbeiten gehen. (Zurufe von der AfD) Der Zugang zur Arbeit erleichtert diesen Menschen gesellschaftliche Teilhabe und beendet die Abhängigkeit von Sozialsystemen. Wir brauchen diese Menschen und die weitere Zuwanderung nach Sachsen, weil es hier genügend Arbeit gibt, weil wir den geschaffenen Wohlstand sichern wollen und wir vor allem für die älteren Menschen unserer Gesellschaft die Sozialversicherungssysteme weiter solidarisch finanzieren müssen. Schon heute arbeiten mehr als 100 000 ausländische Staatsbürger im Freistaat. Das sind 7 %. Bundesweit sind es 14 %. Hier wollen und müssen wir besser werden, zum Beispiel durch einen fairen Umgang mit den Menschen, die sich bereits in unserem Land befinden, durch die Anerkennung von Berufen und Abschlüssen oder die Schaffung von Bleibeperspektiven. Ein richtiger Schritt ist die konsequente und breite Anwendung des Chancenaufenthaltsrechts durch die sächsischen Ausländerbehörden. Wichtig dafür sind auch Arbeitsmarktmentor(inn)en, die Menschen erfolgreich in den Arbeitsmarkt integrieren. Auch bei Studium und Forschung brauchen wir Zuwachs. Die Internationalität an Hochschulen ist auch in der Zukunft der Schlüssel für Spitzentechnologie in Sachsen. Das haben wir heute Morgen schon in der Aussprache zur Regierungserklärung gehört. Circa 18 000 ausländische Studierende sind an sächsischen Hochschulen eingeschrieben. Das sind 17 % aller Studierenden. Diese Menschen brauchen Perspektiven und Willkommenssignale, damit sie hier bleiben. Wenn man den Debattentitel ernst nehmen möchte, dann braucht es eine Politik, die für gute Arbeitsbedingungen, gute Löhne und eine höhere Tarifbindung in Sachsen sorgt. Ihre egoistische Politik würde dieses Land genau in das „zuletzt“ existente führen. (Zuruf von der AfD: Falsch!) Ihre Politik nutzt schamlos die Ängste der Menschen in Sachsen vor sozialem Abstieg aus, um gesellschaftliche Gruppen gegeneinander aufzubringen. Das haben wir erst vorhin bei Herrn Wiesner herausgehört. (Zuruf des Abg. Torsten Gahler, AfD) AfD-Politik findet keine Lösungen für die drängenden Herausforderungen dieser Zeit. Gegen eine solche asoziale Politik und nationalistisches Gedankengut kämpft die SPD seit inzwischen fast 160 Jahren, gerade hier in Sachsen, aber ohne den „sächsischen Tellerrand“. (Zuruf des Abg. Lars Kuppi, AfD) Wir wollen die politische Bildung und die Bürger(innen)beteiligung in diesem Land stärken. Wir kämpfen gegen den erstarkenden Rechtsextremismus als größte innere Bedrohung für den sozialen Frieden in unserem Land. (Lars Kuppi, AfD: Das ist der Linksextremismus!) Wir wollen gute Bedingungen für die Bildung und sozialen Bedürfnisse aller Menschen, damit alle ein gutes, selbstbestimmtes Leben in Sachsen führen können. Wir wollen gute Arbeitsbedingungen, bessere Löhne und eine höhere Tarifbindung. All diese Themen haben wir als SPD zuletzt im vergangenen Haushaltsbeschluss für 2023/2024 eingebracht. (Thomas Thumm, AfD: Aber wer es erwirtschaften soll, darum kümmert sich die SPD nicht!) Dafür kämpfen wir auch weiterhin. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Albrecht Pallas für die SPD-Fraktion. Nun Herr Wippel für die AfD-Fraktion.

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Sebastian Wippel AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Es ist Zeit, unser Land an die erste Stelle zu stellen. Denn die Regierungen haben geschworen, die Kraft dem Wohle des Volkes zu widmen, seinen Nutzen zu mehren und Schaden von ihm zu wenden. Es geht nicht um irgendein Volk, sondern es geht um das deutsche Volk. (Beifall bei der AfD) Wir erleben täglich den offenen Bruch, zum Beispiel bei Annalena Baerbock – der ja egal ist, was deutsche Wähler von ihr denken –, oder wir erleben diesen Bruch durch faktisches Nichtstun. Im Jahr 2022 wurde 244 000 Asylanträge, also fast eine Viertelmillion, in Deutschland gestellt. Im Oktober 2022, als es nicht mehr zu leugnen war, hat die Bundesinnenministerin Nancy Faeser sich dazu bereit erklärt und dafür ausgesprochen, stärkere Grenzkontrollen durchzuführen. Was ist seitdem passiert? – Nichts. Sie ist und bleibt eine Ankündigungsweltmeisterin. Die Bundespolizei arbeitet nur das ab, was kommt. Die Zahlen bleiben nach wie vor hoch. Das Gegenteil passiert: Die Personenkontrollen in Zügen sollen eingeschränkt und am besten abgeschafft werden. Anreize für die Einwanderung in unser Land werden deutlich erhöht. In Zukunft soll schon nach drei bis fünf Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft winken und nicht erst nach acht Jahren wie derzeit. (Roberto Kuhnert, AfD: Genau!) Das läuft dann folgendermaßen ab: Wir haben zuerst die illegale Einreise, dann ein meist unbegründetes Schutzersuchen, dann kommt eine Ausweisung, dann kommt der Nichtvollzug, dann kommt die Duldung – der Spurwechsel – und am Ende die deutsche Staatsbürgerschaft. (Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE: Ja, schön!) Asyl wird für die Einwanderung in unser Land missbraucht und seit 2015 hat sich nichts gebessert. Das Gerede von CDU-Seiten über den starken Staat ist unglaubwürdig, zumindest dann, wenn es sich um Nichtdeutsche handelt. (Zuruf der Abg. Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE) Sie von der CDU und der SPD haben die Grenzen geöffnet. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Der Ausländerbeauftragte Geert Mackenroth macht auch noch Werbung für den Spurwechsel und findet ihn sehr gut. (Beifall des Abg. Albrecht Pallas, SPD,

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Albrecht Pallas SPD

Recht hat er! – Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Sie allesamt, wie Sie hier sind, reden pauschal von Flüchtlingen. Dabei kann von Flucht überhaupt keine Rede sein, insbesondere wenn man durch etliche sichere Länder gereist ist, um dann in Deutschland anzuklopfen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Wippel, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Sebastian Wippel AfD

Nein, Frau Präsidentin. – Die CDU betreibt Augenwischerei. Forderungen nach einer Einwanderungsagentur wie von Friedrich Merz oder nach Fachkräfteprogrammen wie von Michael Kretschmer sind der völlig falsche Ansatz, solange der ungeregelte Massenzustrom nach Deutschland anhält und Hunderttausende Ausreisepflichtige in unserem Land leben. (Beifall bei der AfD) Wir brauchen keine weitere Migration, sondern wir brauchen Re-Migration all jener, die unser Land nach Recht und Gesetz verlassen müssen. Re-Migration entlastet die Sozialkassen, den Wohnungsmarkt, die Polizei und die Staatsanwaltschaften. Re-Migration entlastet die Ausländerbehörden, die Krankenkassen und die Bürger vor Ort. Re-Migration steigert die Sicherheit objektiv und subjektiv. Sie entlastet die Schulen, die Lehrer und die Schüler. Re-Migration entlastet alle wertschöpfenden Steuerzahler in diesem Land. Mit dem Geld, das wir dann einsparen, können wir unsere Infrastruktur ausbauen und erhalten. Wir können mit dem Geld, das wir einsparen, den Leuten im Ausland helfen, wo sie die Hilfe brauchen – aber nicht hier in unserem Land. (Beifall bei der AfD) Wir werden auf diese Art und Weise unseren Wohlstand steigern, statt dass er durch steigende Inflation immer weiter sinkt, wie wir es mittlerweile seit Jahren erleben. Wir brauchen zur Durchsetzung dieses Rechts in letzter Konsequenz einen Re-Migrationsbeauftragten. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Wir brauchen keine Worthülsen wie „Rückführungsoffensive“, wie es die Ampelregierung in ihren Koalitionsvertrag geschrieben hat. Wir brauchen keine Worthülsen und kein Gerede von „nationaler Kraftanstrengung bei der Abschiebung“, wie es die CDU-Kanzlerin damals vor sich hergetragen hatte, wenn am Ende sowieso nichts kommt. Sie zeigen jeden Tag, was von diesem leeren Geschwätz zu halten ist. Statt Worthülsen zu produzieren, kümmern Sie sich um die Res publica, um Ihr Volk, um unser Land zuerst! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Wippel für die AfD-Fraktion. Für die CDUFraktion jetzt Herr Unger, bitte. (Timo Schreyer, AfD: Jetzt kämpft er um einen Ministerplatz! – Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD – Gelächter bei der AfD)

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Tom Unger CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir als CDU-Landtagsfraktion stehen zum Grundrecht auf Asyl für politisch Verfolgte, zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen und zur Genfer Flüchtlingskonvention. (Gelächter bei der AfD) Unser christliches Menschenbild gebietet die Unterstützung für Menschen in Not. Verfolgten zu helfen und ihnen Schutz zu gewähren ist für uns eine Frage der humanitären Verantwortung, der Mitmenschlichkeit und Nächstenliebe. Dass wir ein starkes und hilfsbereites Land sind, zeigt die anhaltend hohe Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung. Für uns ist klar, dass wir angesichts des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieges ukrainischen Kriegsflüchtlingen Hilfe und Schutz gewähren. Die faktischen Aufnahmekapazitäten Sachsens stoßen jedoch an ihre Grenzen. (André Barth, AfD: Ach, wirklich?) Vielerorts sind sie bereits überschritten. Die Kommunen im Freistaat Sachsen leisten Großartiges. Gelingende Integration braucht aber Zeit und starke Strukturen vor Ort. Die deutsche Sprache muss erlernt, der Weg in den Arbeitsmarkt muss gefunden und unsere Werte müssen angenommen werden. (Zurufe von der AfD) Integration besteht für uns aus Fördern, aber auch aus Fordern. Für uns gilt: Wer ein Bleiberecht in Deutschland hat, dem müssen alle Möglichkeiten für eine gelingende Integration angeboten werden. (Sebastian Wippel, AfD: Und wer nicht?) Wir erwarten aber auch, dass diese umfassend genutzt werden. (Beifall des Abg. Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU) Das Themenfeld Asylmigration ist untrennbar mit Integration verbunden. (Unruhe bei der AfD) Hier ist unsere klare Position, dass Integration – hören Sie doch mal bitte zu; jetzt versuchen wir, eine fachpolitische Debatte zu führen – (Sören Voigt, CDU: Darum geht es der AfD aber nicht!) in die Gesellschaft über zwei wesentliche Zugänge erfolgt. (Sebastian Wippel, AfD, steht am Mikrofon.) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Unger, gestatten sie eine Zwischenfrage?

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Tom Unger CDU

Ich werde sie erst einmal nicht zulassen, Frau Präsidentin; denn ich würde zunächst gern fachpolitisch ausführen. Sie sind doch gerade an einer fachpolitischen Debatte interessiert. Die Integration erfolgt für uns über zwei wesentliche Zugänge: Das sind Sprache und Arbeit. Deshalb ist für uns wichtig: Die Entscheidung im Asylverfahren muss beschleunigt werden. Es muss eine schnellstmögliche Teilnahme an Sprachkursen geben und die entsprechenden Kapazitäten müssen bereitgestellt werden. Es bedarf einer stringenten Beratung und Förderung durch die Sozialämter, Jobcenter und Agenturen für Arbeit. Die Bundesregierung muss das Heft des Handelns jedoch endlich in die Hand nehmen und ihrer Verantwortung in der Asylpolitik gerecht werden. (Sebastian Wippel, AfD: So wie es die CDU seit Jahren gemacht hat?) Damit Deutschland und Sachsen seiner humanitären Verantwortung gerecht werden kann, müssen wir aber auch illegale Migration begrenzen. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Wie denn? – Weitere Zurufe von der AfD) Für uns gilt im Gegensatz zu Ihnen: Humanität und Ordnung. (Zuruf des Abg. Timo Schreyer, AfD) Mögliche Mechanismen wären beispielsweise ein gemeinsames europäisches Asylsystem. Wir bekennen uns klar zum offenen Schengenraum. (Thomas Thumm, AfD: Das sind doch nur Phrasen, die Sie von sich geben!) Eine große Errungenschaft ist für uns europäische Integration und Einigung. (Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD) – Herr Thumm, hören Sie doch mal bitte zu! Echauffieren Sie sich nicht so! – Europäische Einigung und Integration sind für uns eine große Errungenschaft. Sollte der Migrationsdruck weiterhin stark anhalten, (Unruhe bei der AfD) sind für meine Fraktion als Ultima Ratio zeitlich befristete Grenzkontrollen eine Option (Ach! Oh! und Beifall von der AfD) – zeitlich begrenzt, wenn der Migrationsdruck hoch ist. Die Außengrenzen der Europäischen Union müssen effektiv geschützt werden. (Lachen des Abg. Torsten Gahler, AfD) Wir brauchen einen wirksamen Außengrenzschutz und die Einrichtung von erforderlicher Infrastruktur. (Sebastian Wippel, AfD, steht am Mikrofon.) Hier muss endlich die europäische Grenzschutzagentur Frontex zu einer echten Grenzpolizei und Küstenwache ausgebaut werden, mit hoheitlichen Befugnissen und eigenem Personal. Das heißt, wir müssen die personellen Ressourcen und das Budget entsprechend erhöhen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Unger, gestatten Sie jetzt eine Zwischenfrage?

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Tom Unger CDU

Herr Wippel, bitte schön. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Nein, das sage ich. Das ist mein Part, Herr Unger. (Heiterkeit im Saal) Herr Wippel, bitte schön.

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Sebastian Wippel AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Unger. Gestatten Sie mir eine Zwischenfrage in dieser wenig aufschlussreichen Fachdebatte. (Heiterkeit des Abg. Roberto Kuhnert, AfD –

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Sören Voigt CDU

Das ist Ihre eigene Debatte!) Wie viel Migration braucht es denn? Wann ist denn die Zahl erreicht, dass Ihre Ultima Ratio greift? (Roberto Kuhnert, AfD: Genau!) Ich meine, Frau Faeser hat es schon im letzten Oktober angekündigt – und nichts gemacht. Wann ist es denn für die CDU erreicht? (Albrecht Pallas, SPD: Wir brauchen 150 000 Fachkräfte! – Zurufe von der AfD)

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Tom Unger CDU

Sind Sie an einer Antwort interessiert? Fachpolitisch wollen Sie ja nicht diskutieren. (Jörg Urban, AfD: Wir wollen Zahlen hören! – Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Für uns ist es die Frage: Wenn die Aufnahmekapazitäten in den Kommunen erschöpft sind, der Migrationsdruck an den Außengrenzen so stark ist und das europäische Schengensystem an seine Grenzen stößt, dann ist die Ultima Ratio, dass wir hier entsprechende Grenzkontrollen einführen. (Jörg Urban, AfD: Das war keine Antwort! –

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Dr. Rolf Weigand AfD

Das ist jetzt erreicht!) Die Sekundärmigration innerhalb der Europäischen Union muss reduziert werden. Personen ohne Bleiberecht und Aufenthaltstitel können in Deutschland nicht bleiben. (Thomas Thumm, AfD, steht am Mikrofon.) Deshalb fordern wir, die im Koalitionsvertrag verankerte Rückführungsoffensive der Bundesregierung endlich in die Tat umzusetzen, damit Personen, die hier keinen – – Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Unger, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?

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Tom Unger CDU

Frau Präsidentin, ich will jetzt zum Schluss kommen und werde die Zwischenfrage nicht zulassen. (Thomas Thumm, AfD: Das ist aber schade!) Wir fordern, dass die Rückführungsoffensive in die Tat umgesetzt wird. Weiterhin fordern wir die Bundesländer auf, dass die drei Maghreb-Staaten und Georgien endlich als sichere Herkunftsstaaten anerkannt werden, wie es schon seit drei Jahren der Fall ist. (Roberto Kuhnert, AfD: Das wird nicht passieren!) Wir nehmen den Hilferuf der Kommunen ernst. In der Situation eines signifikanten Anstiegs von Flüchtlingszahlen fordern wir einen ressortübergreifenden Flüchtlingsgipfel des Bundes unter Einbeziehung der Bundesländer, (Zurufe von der AfD: Ein Gipfel, ja, ja! Aha!) unter Führung des Bundeskanzlers. Diese Thematik muss endlich Chefsache im Bundeskanzleramt werden. (Ach! von der AfD) Die Kommunen brauchen finanzielle Zusagen – Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Unger, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Tom Unger CDU

– und fundierte Ergebnisse. Arbeitsgruppen können nicht das Ergebnis sein und deshalb muss das Thema endlich Chefsache werden. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ihre Redezeit, Herr Unger!

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Tom Unger CDU

Vielen herzlichen Dank. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Bitte schön. Das war Herr Unger für die CDU-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? (Mirko Schultze, DIE LINKE: In dieser Runde nicht!) Gibt es von den anderen Fraktionen Wortmeldungen? – Frau Čagalj Sejdi, bitte schön.

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Petra Čagalj Sejdi GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Ganz vornweg – bevor ich zu dem komme, was ich Ihnen eigentlich noch sagen wollte –: Grenzkontrollen sind für uns als BÜNDNISGRÜNE keine Lösung. (Torsten Gahler, AfD: Das ist mir klar!) Sie sind überhaupt keine Option für uns. Grenzkontrollen führen in der Regel zu Pushbacks und zu viel mehr Leid. (Hans-Jürgen Zickler, AfD: Das behindert ja die Schlepper!) Grenzkontrollen bekämpfen weder die Flucht noch die Fluchtursachen und lösen somit auch nicht das, was wir hier in Sachsen haben. (Einzelbeifall bei den LINKEN) Aber dazu wollte ich in dieser Runde nicht sprechen. Ich wollte noch einmal auf das eingehen, was Herr Kollege Pallas schon angesprochen hatte: Wir brauchen Menschen in Sachsen. Rund 60 % der Unternehmen melden, dass ihnen Arbeitskräfte fehlen. Die Handelskammer spricht von 100 000 freien Stellen. Wir brauchen Menschen in Sachsen. Ohne Arbeitskräfte kommen wir nicht voran. Da wird es auch nichts mit „Sachsen first“. (Lachen des Abg. Timo Schreyer, AfD – Zurufe der Abg. Thomas Thumm und Thorsten Gahler, AfD) Wir brauchen Menschen, die in unser Steuersystem einzahlen. Wir brauchen Menschen, die in unser Rentensystem einzahlen. Wir brauchen Menschen, die uns dabei helfen, unsere Daseinsvorsorge zu sichern. Wir haben die Menschen in Sachsen, aber wir haben leider sehr viele Menschen, die hier nicht arbeiten dürfen. (Thomas Thumm, AfD: Die wollen doch nicht arbeiten!) Genau das ist die Sache, die wir angehen müssen, um als Sachsen voranzukommen. Wenn wir das so aussprechen – “Sachsen zuerst“ –, dann müssen wir uns für ein zukunftsorientiertes, modernes Sachsen aussprechen und nicht für eines der Vergangenheit. Da hilft es auch nicht, Ängste und Hass zu schüren. Da hilft es – wie ich es schon gesagt habe –, mit kreativen Ideen voranzugehen. Da hilft es zu überlegen, wie wir ein Sachsen schaffen können, das für Menschen, die hierher kommen wollen, um bei uns zu arbeiten, zu forschen und zu leben, attraktiv ist. (Zuruf des Abg. Timo Schreyer, AfD) Wie können wir Menschen, die bereits hier sind, als Potenzial sehen und ihnen dabei helfen, dass sie uns unterstützen, dass sie uns gemeinsam in unserer gemeinsamen Gesellschaft voranbringen, dass sie Arbeitslücken füllen können und dass sie auch die Erlaubnis dazu haben. So weit müssen wir denken, so kommen wir voran. Das bedeutet: Sachsen zuerst zu denken. Es bedeutet, dass wir darüber nachdenken, wie wir die Menschen, die heute zu uns flüchten, morgen zu unseren Arbeitskolleg(inn)en, unseren Nachbar(inne)n, unseren Freund(inn)en machen. Das heißt „Sachsen first“. Danke schön. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE sprach Frau Kollegin Čagalj Sejdi. Möchte die SPD in dieser Rederunde noch das Wort ergreifen? – Das sehe ich nicht. Dann kommen wir in die nächste Rederunde, wenn dies gewünscht ist. Ich frage zuerst die AfD, ob sie möchte. – Kollege Ulbrich, bitteschön. (Zuruf der AfD: Jetzt kommt’s!)

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Roland Ulbrich AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Flutung unseres Landes mit illegalen Migranten nimmt immer weiter Fahrt auf. Ganz im Sinne der Ampel, die unser Land nicht schnell genug zerstören kann. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aha!) Mittlerweile bleibt nicht einmal mehr das kleinste Dorf – darauf komme ich bald zu sprechen – verschont. No-goAreas sollen bis in den letzten Winkel des Landes installiert werden. Die Leidtragenden sind die Kommunen, die schon lange an ihre Grenzen stoßen, wenn es um die Unterbringung und die Versorgung geht – von den eklatanten Sicherheitsmängeln ganz zu schweigen. Auch bei den freiwilligen Helfern machen sich Ermüdungserscheinungen bemerkbar. Wer will es ihnen verdenken? Die Regierung kümmert es nicht weiter. Im Gegenteil: Jetzt sollen Islamisten aus Afghanistan eingeflogen und hier auf Steuerzahlerkosten durchgefüttert werden. (Marco Böhme, DIE LINKE: Das ist ein unerträglicher Müll, den Sie hier labern!) Es sind natürlich keine Flüchtlinge, die vor Krieg in ihrer Heimat Schutz bei uns suchen. Es sind in erster Linie Männer aus kulturfremden, fundamental religiösen, teils mittelalterlichen, oft frauenfeindlichen Gesellschaften, (Marika Tändler-Walenta, DIE LINKE: Das sagt der Richtige!) die bei uns absolut nicht integrierbar sind. Bei denen besteht häufig gar kein Interesse, sich in eine moderne, westliche Gesellschaft zu integrieren. Von den meisten dieser illegalen Einwanderer wissen wir nicht einmal, wer sie sind, woher sie kommen und was sie hier wollen. Unter ihnen sind Kriegsverbrecher aus Bürgerkriegsgebieten, religiöse Fanatiker oder Kriminelle, die in ihrer Heimat weniger wegen ihrer politischen Gesinnung, sondern vielmehr wegen diverser Straftaten verfolgt wurden. Zumindest sind es in der Mehrheit Glücksritter, die in unsere Sozialsysteme einwandern wollen. Sie werden uns Milliarden an Steuergeld, das unsere Bürger erwirtschaften müssen, kosten, sie werden den bereits bestehenden Wohnungsmangel verschärfen und unsere innere Sicherheit zerstören. Anschläge in Kandel, Berlin, Dresden, Würzburg, Ludwigshafen, Illerkirchberg, Brokstedt und unzähligen anderen Städten haben bereits eine breite Blutspur durch das Land gezogen. Doch von der Ampel und ihren woken Unterstützern – auch bei uns in Sachsen – wird wider besseres Wissen unverdrossen das Narrativ der Kulturbereicherung aufrechterhalten. Wer das in Zweifel zieht, ist fremdenfeindlich, Rassist, Rechtsextremist oder am besten gleich – wie wir heute gehört haben – Faschist. (Albrecht Pallas, SPD: Das zeigen Sie sehr deutlich, Herr Ulbrich!) Es kann nicht angehen, dass man den Kommunen die fatalen Auswirkungen dieser unkontrollierten Massenmigration aufbürdet. Stattdessen müssen sie in die Entscheidungen einbezogen werden und ein Mitspracherecht haben; schließlich geht es um die Belange ihrer Gemeinde und ihrer Bürger. Vor allem aber müssen sie gegen die von oben verordneten Beschlüsse Einspruch einlegen können. Das ist übrigens keine fremdenfeindliche Idee der Ach-SoRechten oder Faschisten oder wie auch immer, vielmehr weigern sich mittlerweile sogar schon links-grün regierte Stadtstaaten wie Hamburg, Bremen und Berlin Flüchtlingsunterkünfte in ihrer Stadt einzurichten. Interessant, was? Offenbar stoßen auch die selbsterklärten, weltoffenen und toleranten Bundesländer an ihre Grenzen. Sogar ein Grüner Landrat aus Bayern – ein Mann, der an der Basis arbeitet und weiß, wo die Probleme sind – hat gefordert, die Flüchtlingspolitik komplett zu überdenken. (Thomas Thumm, AfD: Das ist Faschismus!) Er wurde übrigens mit Austrittsforderungen einiger Parteikollegen traktiert. Ja, die rosarote Brille abzusetzen kostet Überwindung. Wer möchte schon mit einem selbstverursachten Scherbenhaufen konfrontiert werden? Aber die AfD wird Ihnen das nicht ersparen. Wir werden uns auch weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzen, dass unsere Heimat, unsere Kultur und unsere Sicherheit bestehen bleiben. Sachsen darf keine No-go-Area werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Ulbrich von der AfD-Fraktion eröffnete die dritte Rederunde. Gibt es seitens der anderen Fraktionen noch Redebedarf? – Fraktion BÜNDNISGRÜNE, Kollege Lippmann, bitte schön. Sie haben noch 1:44 Minute Redezeit.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum Schluss etwas, das mir ganz am Anfang der Debatte aufgefallen ist und bei dem es sich vielleicht noch einmal lohnt, entsprechend darauf zu reagieren. Herr Wiesner sprach von einem Willkommensputsch (Oh-Ruhe der AfD) durch die Bundeskanzlerin. Abgesehen davon, dass ich es ziemlich frech finde, das der Bundeskanzlerin in dem Moment, als Deutschland Herz und Größe gezeigt hat, vorzuwerfen, finde ich das schon selbstverräterisch. Eine Partei, die es sich als einzige zurechnen lassen muss, in ihrem Spektrum Leute zu haben, die Tatsache einen Putsch in der Bundesrepublik Deutschland herbeiführen wollten, sollte mit diesen Worten vorsichtig sein. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsregierung – Unruhe im Saal – Glocke des Präsidenten) Genauso war die Pressemitteilung des Generalbundesanwalts: Frau Malsak-Winkemann, Ihrer ehemaligen AfDBundestagsabgeordneten, wird ja nicht nur die Bildung einer terroristischen Vereinigung, sondern die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund, vulgo Putsch, vorgeworfen. (Zuruf der AfD: Der Rentnerputsch!) Das Ganze beweist doch – Sie reden hier über „Unser Land zuerst“ –: Ihnen geht es nicht um Ihr und unser Land zuerst, Ihnen geht es um Hass-, Hetze und Umsturzfantasien zuerst. (Unruhe bei der AfD) Was Ihnen scheißegal ist, ist das Grundgesetz und die Bundesrepublik, die auf diesem Wertekanon, auf dem Grundgesetz basiert. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Ihnen geht es nicht um unser Land, Ihnen geht es um Ihre Ideologie, (Gelächter des Abg. Timo Schreyer, AfD) und das ist in dieser Aktuellen Debatte noch einmal sehr deutlich geworden. Wenn es um dieses Land geht, sind die AfD die vollkommen Falschen, die vorgeben, es zu verteidigen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Gelächter bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Lippmann sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen? – Herr Barth steht gerade auf, also zeigt er damit Redebedarf an. Bitte schön, Herr Barth.

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André Barth AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Gelächter bei der AfD – Gegenruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Der Investitionsstau in sämtlichen Kommunen in Deutschland im Jahr 2021 betrug 159 Milliarden Euro. 159 Milliarden Euro – das sind round about ein halber Bundeshaushalt. Und er wird nach den Prognosen, die uns vorliegen, in den nächsten Jahren weiterwachsen. Die größten Anteile entfallen dabei erneut auf Schulen, Straßen und Verwaltungsgebäude. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Da sind Sie ja sonst immer dagegen!) Wenn also die GRÜNEN sagen: „Sachsen first“, bedeutete das zunächst Geld für ordentlichen Schulausbau, kommunalen Straßenausbau und die Modernisierung unserer öffentlichen Verwaltung. Doch das bremst Ihren ideologischen Schaum. Darum habe ich versucht, Ihnen sachlich „Sachsen first“ zu erklären, sodass Sie, Herr Lippmann, das auch verstehen können. (Heiterkeit bei der AfD) Sehen wir uns an, was passiert: Wir haben viel zu hohe Zuwanderungszahlen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Es gibt nach dem sogenannten Flüchtlingsgipfel vom Bund nach wie vor keine Anzeichen dafür, dass es beim zweiten Flüchtlingsgipfel irgendeinen durchschlagenden Erfolg gibt. Wir haben einen sächsischen Innenminister, der sich Mitte Februar in vielen sächsischen Zeitungen zitieren ließ: „Wir müssen die Zuwanderung begrenzen.“ Das ist grundsätzlich eine Aussage, bei welcher wir als AfD-Fraktion sagen: Jede Bemühung, die Zuwanderung zu begrenzen, werden wir mit sachlichen Vorschlägen jederzeit unterstützen, wenn Sie diesen Weg wirklich vorangehen. Doch, Herr Innenminister, Sie sind ein Ankündigungsminister. Wir können Ihnen und der CDU angeblich vertrauen, das hören wir in jeder Debatte. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Das kennen wir!) Doch tatsächlich vorwärts geht es in diesem Zusammenhang nicht. (Beifall AfD) Sehen wir uns an, was der Freistaat Sachsen für Asyl und Integration im Doppelhaushalt 2023/2024 ausgibt: 845 Millionen Euro. 845 Millionen Euro sind fast zwei tägliche kostenlose Schulessen für alle Kinder im Freistaat Sachsen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Auch für die Migranten?) – Auch für die Migranten, wenn sie in die Schulen gehen. (Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Wir unterscheiden dabei nicht. – Was Sie uns immer als „unfinanzierbar“ vorhalten, werfen Sie im Bereich Asyl und Integration einfach hinaus. Sehen wir uns an, was der Ukraine-Krieg kostet; denn ich habe mir vorgenommen, über Zahlen und Fakten zu sprechen, damit mir keine Fake News unterstellt werden können. Was kostet Deutschland der Ukraine-Krieg? Es gibt öffentliche Verlautbarungen der Bundesregierung, die besagen: 1,9 Milliarden Euro Ende Dezember, derzeit sollen wir ungefähr bei 2,3 Milliarden Euro sein. Wenn man jedoch genau dahinter schaut, teilt uns die Bundesregierung beispielsweise nicht öffentlich mit, was die Ausbildung ukrainischer Soldaten in Deutschland kostet. Das steht nicht darin. Was kostet es zum Beispiel, wenn wir Raketenabwehrsysteme liefern und dort eine IRIS-T-Rakete verschossen wird. Eine solche IRIS-T-Rakete kostet auf dem Weltmarkt 616 000 Dollar. (Zuruf von der AfD: Was? –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Auf dem Weltmarkt …!) Ein Schuss kostet also rund 600 000 Euro. Wenn wir uns dann ansehen, dass wir unsere Tatbeiträge dazu leisten, (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) dass die Ukraine mit den modernen Waffensystemen, die wir liefern, in Schutt und Asche geschossen werden kann, (Sören Voigt, CDU: Von Russland dann …!) kann ich Ihnen sagen: Der ukrainische Ministerpräsident schätzt für den Wiederaufbau der Ukraine Finanzmittel in Höhe von 720 Milliarden Euro. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Hä?) Wir liefern der Ukraine Waffen, und die zerschießen damit auch Bauwerke in der Ukraine, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wir liefern den Russen?) die derzeit nicht in ihrem Machtbereich liegen. (Oh-Rufe – Zuruf des Abg. Mirko Schultze, DIE LINKE) – Natürlich. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Barth, die Redezeit ist abgelaufen. (Sören Voigt, CDU: Hervorragend!)

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André Barth AfD

Wir haben noch 2 oder 3 Minuten, Herr Präsident; ich würde dann wiederkommen. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Barth eröffnete die vierte Rederunde für die AfD-Fraktion. Gibt es seitens der anderen Fraktionen Redebedarf? – Ich sehe Kollegen Schultze, Fraktion DIE LINKE. (Zuruf von der AfD: Der Kollege von den Linksfaschisten!) Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben noch 3 Minuten und 17 Sekunden.

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Mirko Schultze Die Linke

Herr Präsident! Halten wir erst einmal fest: Es ist gerade am Rednerpult gesagt worden, würde sich die Ukraine nicht wehren, würde sie nicht zerschossen werden. Das halte ich für ein Gerücht. (Oh-Ruf von der AfD) Den Angriffskrieg hat Russland begonnen und die Ukraine hat sich verteidigt. Das muss man klarstellen. Ich denke, das Verteidigungsrecht der Ukraine sollte in einem Parlament in Deutschland nicht infrage gestellt werden. (Thomas Thumm, AfD: Halt! Halt! Das ist Meinungsfreiheit!) Wie die Unterstützung aussieht, darüber kann man sich streiten. Zweiter Punkt. Wie bekommen Sie das zusammen? Das interessiert mich schon die ganze Zeit: Sie reden davon, dass Sie angeblich das Grundgesetz schützen. (Lachen des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Das Grundgesetz geht jedoch im Staatsbürgerkunde – – (Gelächter und Oh-Rufe bei der AfD) im Staatsbürgerschaftsrecht davon aus, dass deutscher Staatsbürger – – (Anhaltendes Gelächter bei der AfD – Glocke des Präsidenten) – Wenn man nicht in der Lage ist, intellektuell zu antworten, dann nutzt man die Fehler der anderen aus – keine schlechte Überlegung; hilft Ihnen nur nichts. Das deutsche Grundgesetz geht davon aus, dass Deutscher ist, wer die deutsche Staatsbürgerschaft hat. Wenn Sie jedoch davon ausgehen, „wir Deutschen zuerst“, und behaupten, die Menschen, die hier integriert werden und nach drei Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, seien keine deutschen Staatsbürger, da sie über die Zuwanderung nach Deutschland die Staatsbürgerschaft erreicht haben, (Sebastian Wippel, AfD: Was?) dann heißt das doch nichts anderes, als dass Sie davon ausgehen, dass Deutscher nur sei, wer eine „deutsche Blutlinie“ hat oder wer sozusagen als Deutscher geboren ist. (Jörg Urban, AfD: Steile Theorie!) Das verstößt gegen das Grundgesetz und damit beweisen Sie, wie wertvoll Ihnen das Grundgesetz ist. (Zuruf des Abg. André Barth, AfD) Es geht Ihnen nämlich gar nicht um das Grundgesetz. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Es geht Ihnen darum, rassistische Ressentiments in die Gegend zu schreien, es geht Ihnen darum, Hass zu schüren. (Roberto Kuhnert, AfD: Der Herr Schultze hasst sich selbst!) Ich will das deutlich sagen: Wenn Sie sich hinstellen und über Integration reden – – Zweiter Vizepräsident André Wendt: Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Mirko Schultze Die Linke

Nein, ich werde Herrn Wippel jetzt keine Redezeit einräumen. – Sie reden über Integration? – Herr Wippel ist gerade an das Rednerpult gegangen; wir kommen beide aus demselben Landkreis. (Sebastian Wippel, AfD: Sogar aus derselben Stadt!) Es gäbe im Übrigen Städte wie Herrnhut oder Niesky – für all die, die es wissen wollen: Das ist die Stadt, aus der unter anderem die Losungen oder die Herrnhuter Sterne herkommen – nicht, wenn nicht damals Graf von Zinzendorf entschieden hätte, dass Menschen angesiedelt werden, dass man sie integriert und ihnen Arbeit gibt, damit sie sich dort verwirklichen können. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Hätte Herr Graf von Zinzendorf damals Ihre Vorstellung von Integration gehabt, dann hätte er die Grenzen Richtung Böhmen zugemacht und es gäbe diese Integration heute nicht. Dort, wo wir leben, Herr Wippel – Entschuldigung – ist in großen Teilen sorbisches Siedlungsgebiet. Eine Integrationsgeschichte ohne Ende: die slawischen Völker raus, die germanischen Stämme rein, die slawischen wieder rein, die germanischen raus. (Zuruf des Abg. Sebastian Wippel, AfD) Diese Welt lebt seit Jahrzehnten davon, dass es einen Austausch zwischen verschiedenen Menschen gibt, die aus verschiedenen Gegenden zuziehen. (Sebastian Wippel, AfD: Aber es ging immer mit Kampf und Gewalt einher!) Ich denke, das ist die große Errungenschaft, die wir mit Europa erreicht haben: dass wir nach der Zeit, in der Nationalstaaten ihre Wichtigkeit hatten, da sie wichtig für soziale und andere Entwicklungen waren, nun in einer Zeit sind, in der die Nationalstaaten durch Projekte wie Europa überwunden werden. Und das ist gut so. Deshalb bleiben wir proeuropäisch und pro Integration und nicht wie Sie: Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit.

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Mirko Schultze Die Linke

pro Deutschland. (Beifall bei den LINKEN – Zuruf von der AfD: Was? –

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Martina Jost AfD

Deshalb sind Sie bei 4 %!) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Schultze sprach für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Dann übergebe ich an die Staatsregierung, Herrn Staatsminister Schuster. Bitte schön, Herr Staatsminister.

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Armin Schuster

Herr Vorsitzender! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herr Abgeordneter Barth, das Letzte, was ich möchte, ist Ihre Unterstützung. (Heiterkeit des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Deshalb muss ich deutlich sagen: Wir haben bei Ihrem Titel herumgerätselt, doch eines fiel mir gleich auf: „Unser Land zuerst“? Ich glaube, das ist abgeschrieben (Torsten Gahler, AfD: Ja, das Land ist abgeschrieben!) und der, von dem Sie es abgeschrieben haben, hat auch schon einmal geputscht. (Oh-Rufe von der AfD – Zuruf von der AfD: Ach Mensch, Herr Minister!) Das drückt – ich nenne es gerne – das Heldentum nach Ladenschluss aus. Der Mann ist Gott sei Dank abgewählt. Das Gleiche würde ich Ihnen auch wünschen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung –

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Sebastian Wippel AfD

Das ist ein Verfassungsgrundsatz! Sie haben einen Eid geschworen!) Meine Damen und Herren die Plumpheit der Position des Antragsstellers ist nicht die Haltung der Staatsregierung. (Sebastian Wippel, AfD: Das ist kein Antrag! – Zuruf von der AfD: Plumpheit!) Wir haben die Frage zu beantworten: Wie gehen wir mit Asylbewerbern nach dem Grundgesetz um? Das ist eine moralisch, ethisch wie auch christlich eindeutige Frage. Wie gehen wir mit Flüchtlingen um, die den Schutz der Genfer Flüchtlingskonvention beanspruchen? Darauf gibt es eine völlig eindeutige Antwort. Wie gehen wir mit den Menschen um, die beispielsweise wie die Ukrainerinnen und Ukrainer aufgrund der Massenzustromrichtlinie der EU zu uns ins Land kommen? Heute sind es glaube ich 64 000. Das ist eine vollkommen unstreitige Feststellung. Alleine diese drei Themen zeigen, dass es keinen Vergleich mit 2015 und 2016 gibt außer, dass wir eine enorme Integrationslast zu schultern haben. Diese Integrationslast hat aber nichts mit der Situation 2015/2016 zu tun, (Sebastian Wippel, AfD: Jetzt kommen Frauen und Kinder! Vorneweg kamen Männer!) weil uns die Ukrainerinnen und Ukrainer mit der Zahl 64 000 in Sachsen unglaublich beanspruchen. Das macht den Druck aus, den wir haben, wenn gleichzeitig etwa 220 000 Menschen auf irregulärem Weg nach Deutschland kommen. Wer das jetzt in einen Topf wirft – – (Sebastian Wippel, AfD: Machen wir nicht!) Ich wende mich ab jetzt nur noch an die Fraktionen und Parteien, die in Berlin und Dresden regieren, weil ich glaube, wir müssen die Situation unter uns lösen, und das können wir auch. Das in-einen-Topf-werfen dieser drei Gruppen plus der Arbeits- und Fachkräftezuwanderung müssen wir ändern. Ich bin nicht der Überzeugung, dass man Menschen, die mit der Motivation Flucht vor Krieg, Vertreibung, politischer Verfolgung oder Bürgerkrieg automatisch zu Arbeits- oder Fachkräften machen kann. Diese Erfahrungen sammeln wir nicht. Deshalb ist es aus meiner Sicht falsch. Daher kommt unsere Strategie, die seit Jahren in der Union gilt: Humanität – das habe ich grade erklärt – und Ordnung. Das Wort Ordnung kommt aus dem deutschen Aufenthaltsund Asylrecht und besagt in der Zielbestimmung steuern und begrenzen. (Zurufe von der AfD: Ja, aber das klappt ja nicht!) Dieses Steuern und Begrenzen habe ich bewertet. Das Asyl- und Aufenthaltsrecht ist noch nie davon ausgegangen, dass wir unbegrenzte Aufnahme schaffen. Das war der Grund, warum wir damals gesagt haben: Lasst uns über einen flexiblen, atmenden Zugangsrichtwert sprechen. Ich bin heute noch überzeugt, dass das richtig wäre. Ich glaube, dass die Ministerpräsidenten und der Bundeskanzler permanent darüber beraten müssten, wie viel Aufnahmefähigkeit und Aufnahmebereitschaft wir haben. Das drücken alle Kommunen aus. Deshalb, meine Damen und Herren, glaube ich, dass ein solcher Richtwert heute noch richtig wäre. Der wäre aber nicht bei null, der wäre bei 200 000, 250 000, 150 000. Wenn du gleichzeitig Zugang aus der Ukraine hast, ist es wahrscheinlich ein kleinerer Wert. Ein Asyl- und Aufenthaltsrecht, das von Begrenzung spricht, muss ein Ziel haben. Dieses Ziel sehe ich bei uns nicht. Ich habe den dringenden Wunsch an die Ministerpräsidentenkonferenz, sich über dieses Thema noch einmal zu verständigen. Was macht Sachsen? (Zuruf von der AfD: Nichts!) Wir erfüllen unsere Pflicht – nicht nach meiner Aussage, sondern nach Aussage der Präsidenten des BAMF und der Bundespolizei; wen soll ich alles aufzählen? – vorbildlich. (Zuruf von der AfD: Es klappt doch nix in diesem Land!) Kein anderes Bundesland verteilt so hervorragend – so die Zitate –, registriert, mit einem kompletten Asylprozess, so besonnen und gepuffert an die Kommunen, wie Sachsen. Die Landesdirektion wurde heute Morgen in einer einstündigen Schaltung beim Ministerpräsidenten mit den Spitzenverbänden der Kommunen in Sachsen über den grünen Klee dafür gelobt, dass jede Kommune in der Lage ist, sich mit der LDS in einem hervorragenden Verfahren auf das einzustellen, was auf sie zukommt und dass sie Asylbewerber verteilt bekommen, die komplett durchregistriert und bei denen alle Erstaufnahmeprozesse abgelaufen sind. Meine Damen und Herren, ein besonderer Dank an alle Ausländerbehörden in Sachsen, die Landesdirektion und die Ehrenamtler, die das tun. Wer „Deutschland den Deutschen“ ruft, ist nicht bei der Mehrheit der Menschen in diesem Land. Die Ehrenamtler und Vereine in den Kommunen, die das alles im Jahr 2022 gestemmt haben, senden uns die Signale: Es kann nicht mehr lange so weitergehen. Daran arbeiten wir. Aber sie haben es gemeistert. An den 0,3 %, die vor Rathäusern dummes Zeug erzählen, orientieren wir uns nicht. Das ist nicht Sachsen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung – Zuruf des Abg. Torsten Gahler, AfD) Deshalb bin ich – man sagte zu mir bei dem SachsenSofa, ich sei so gereizt – nicht gereizt, sondern einer muss es richtigstellen. Die ABH stehen nicht hier, die haben kein Rederecht. Aber ich muss den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen einer ABH Chemnitz, die nenne ich bewusst, sagen, dass sie einen super Job machen. Es muss einmal gesagt werden, dass das so ist. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung) Sachsen ist gut und macht es nach dem, was die Externen sagen, hervorragend. Zum Flüchtlingsgipfel: Wir hatten zwei. (Thomas Thumm, AfD: Wir brauchen keine Kaffeerunde, wir brauchen Maßnahmen!) Nein, die Ergebnisse sind nicht der Rede wert. Aber ein Ergebnis, das aus Sachsen kommt, will ich nennen. Wir haben vorgeschlagen, dass endlich eine Kommission eingerichtet wird, die den Bund dazu zwingt, mit den Kommunen permanent in direktem Austausch zu sein. Dieser Vorschlag wurde aufgenommen. Wir haben jetzt eine Kommission mit vier Unterarbeitsgruppen, die sich mit allen relevanten Themen beschäftigt. Wir haben die Finanzfrage nicht geklärt. Dabei ist der Bund spröde und sperrig. Deshalb sage ich: Wir müssen miteinander reden. Bei den Immobilien hat der Bund nichts Neues geboten. Wir bekommen zum dritten Mal die gleiche Liste vorgelegt, welche Liegenschaften noch zur Verfügung stünden. Da haben wir nichts. Meine Damen und Herren, bei der Begrenzung des Zuzugs gibt es schnell wirkende Mittel. Ich schaue noch einmal in die Mitte dieses Raume und gefühlt in die Mitte des Raumes im Parlament in Berlin. Vielleicht können sich die Grünen doch einen Ruck geben und mit uns aus der Regierungsverantwortung heraus in Berlin die Frage klären: Ist es nicht doch diskutabel, die Maghreb-Staaten und Georgien zu sicheren Herkunftsländern zu erklären? (Beifall bei der CDU und der AfD) Es reicht das Wiederaufsetzen im deutschen Bundesrat. Frau Čagalj Sejdi, wenn ich über Grenzkontrollen spreche, und die halte ich ab einem bestimmten Punkt als Ultima Ratio für notwendig, dann spreche ich nicht über eine pauschale Zurückweisung nach § 18 Abs. 1 Nr. 2. Aber ich rede davon, dass man an der deutschen Grenze Menschen zurückweisen könnte, die nach den Dublin-Übereinkommen schon anderenorts einen Antrag gestellt haben. Wir könnten Menschen zurückweisen, die kein Asyl bei uns hier beanspruchen, sondern in andere Länder durchreisen wollen. Wir könnten Menschen zurückweisen, die eine Wiedereinreisesperre haben. Wir würden aber nicht pauschal zurückweisen. Verstehen Sie, es gibt Maß- und MitteLösungen. Wenn wir die Lösungen in der Mitte zusammen nicht finden, dann haben Sie das da. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung –

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Holger Hentschel AfD

Man zeigt nicht mit dem Finger auf andere Leute!) Das ist das Ergebnis, wenn wir Maß und Mitte nicht finden. (Zuruf von der AfD: Wir sind die Mitte!) Deshalb habe ich die Bitte, meine Damen und Herren, das trifft auch die BÜNDNISGRÜNEN – – Wir sind daran interessiert, wenn die Bundesaußenministerin bei freiwilligen Aufnahmeprogrammen nicht grade jetzt Konjunktur macht. Das ist nicht die Zeit dafür. Ich glaube, darüber muss man diskutieren. Deshalb, lassen Sie es mich so sagen, sollten die Kommunen unsere Orientierung sein. Dort sitzen die Schrittmacher. Wenn wir uns politisch an denen orientieren – sie meistern es klasse, aber sie geben uns auch die Richtung und die Limits vor –, dann täten wir, denke ich, einiges besser. Danke Ihnen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Staatsregierung sprach Herr Staatsminister Schuster. Die Staatsregierung hat geringfügig überzogen. Deshalb muss ich auf unsere Geschäftsordnung § 55 Abs. 5 verweisen: Ergreift die Staatsregierung das Wort für mehr als zehn Minuten, erhält auf Antrag einer Fraktion eines ihrer Mitglieder Gelegenheit, fünf Minuten ohne Anrechnung auf die ihr zur Verfügung stehende Zeit zu sprechen. (Albrecht Pallas, SPD, steht am Mikrofon.) Möchte davon eine Fraktion Gebrauch machen? Kollege Pallas, an Mikrofon 1, bitte schön.

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Albrecht Pallas SPD

Herr Präsident, ich möchte davon Gebrauch machen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die SPD einmal fünf Minuten. Kollege Wippel, bitte schön.

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Sebastian Wippel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Die AfD möchte auch von der Möglichkeit Gebrauch machen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Wunderbar. Kollege Lippmann an Mikrofon 4.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Namens meiner Fraktion möchte ich das hiermit auch beantragen. Danke. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Jawohl, und an Mikrofon 1.

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Marco Böhme Die Linke

Wir möchten das auch gern. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Dann machen wir das so. Somit haben bis auf die CDU alle Fraktionen mehr Redezeit beantragt. Wir treten in die nächste Rednerrunde ein und beginnen mit der AfD. Ich übergebe an Herrn Kollegen Barth. Bitte schön.

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André Barth AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Innenminister, Sie haben in dieser Debatte im Schlusswort den Krieg als notwendig erachtet. Das können Sie im Protokoll nachlesen. Deshalb war unsere Fraktion so laut. Dann zeigen Sie mit dem Finger auf unsere Fraktion und kritisieren uns. Der größte Scharlatan in dieser Regierung sind Sie. (Beifall bei der AfD) Das werde ich Ihnen gleich einmal vorführen. Das Innenministerium ist für Kommunen und Landkreise zuständig. Herr Innenminister, Sie kennen die haushalterische Situation der Landkreise ganz genau. Ich will das Beispiel Landkreis Sächsische Schweiz/Osterzgebirge nennen, ordentliches Ergebnis im Jahr 2023 minus 14 Millionen Euro, im Jahr 2024 minus 17 Millionen Euro. Wissen Sie, was die größte Frechheit ist? Die Risiken, die bei uns im Landkreis bestehen, werden nicht einmal alle in den Haushalt eingestellt. Sonst wären wir nämlich bei minus 30 oder minus 40 Millionen Euro. Das ist alles möglich, weil Sie als Innenministerium Ausnahmegenehmigungen gemacht haben. Aber die Ausnahmegenehmigungen umfassen nicht, dass der Landrat und die Verwaltung irgendwelche Risiken auslagern können. Geht das Regierungspräsidium in irgendeiner Art und Weise auf dieses Problem ein, oder lassen Sie das einfach durchlaufen? Sie lassen das einfach durchlaufen, weil das in jedem Landkreis dasselbe ist. Dann stellen Sie sich hier hin und feiern das, was in unserem Land passiert, als großen Erfolg. Ich kann Ihnen sagen, was bei uns im Landkreis los ist. Wir können Investitionen mit Eigenmitteln nicht mehr untersetzen. Wir haben eine Genehmigung vom Regierungspräsidium, dass wir wenige investive Maßnahmen mit Krediten untersetzen können. (Zuruf von der AfD-Fraktion: Genau!) Ist das das, was wir für unser Land wollen, marode Straßen, immer weniger Mittel im Straßenausbau? Jetzt schaue ich Sie an, Herr Finanzminister. Das beste FAG aller Zeiten, und die Landkreise verrecken finanziell. Irgendetwas, meine Damen und Herren, passt in Ihrem System überhaupt nicht zusammen! (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Barth sprach für die AfD-Fraktion. Nun übergebe ich an die CDU-Faktion, falls Bedarf besteht. Das sehe ich nicht. Dann die Fraktion DIE LINKE. Kollege Schultze, bitte schön.

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Mirko Schultze Die Linke

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht noch eine Überlegung: Ich habe vorhin schon kurz darüber gesprochen, dass Einwanderung und Integration durchaus auch Vorteile haben. Wenn man einmal mit jungen Menschen redet – und das sind in der Regel vermutlich nicht die, mit denen Sie reden –, dann hört man sehr oft, wie viel Bereicherung sie empfunden haben, als sie in den Schulen auf Menschen getroffen sind, die hierhergekommen sind sowie in die DaZKlassen und Schulen kamen, mit denen sie gelernt haben, wie viele Freunde sie haben. Wenn man auf die Demonstrationen schaut, ist es ziemlich egal, welche Demonstrationen von jungen Menschen es in der letzten Zeit waren, auf denen sie für Toleranz und Offenheit, für Umweltschutz oder Ähnliches demonstriert haben. Es war immer ein Thema, dass sie in ihrem Selbstverständnis selbstverständlich multikulturell waren. Ich gebe offen zu, dass es mir Hoffnung macht, dass die Generation, die nach uns kommt, die Generation, die jetzt jung ist, die in den Jugendverbänden ist, die sich politisch und umweltpolitisch engagiert, diejenige ist, die nicht darauf hereinfällt, sich von Ihnen ein Bild des reinen Deutschlands aufoktroyieren zu lassen. Ganz ehrlich: Wenn heute in der Debatte gesagt wurde, Rentner würden aus ihren Wohnungen verdrängt, um Flüchtlinge unterzubringen, ist das der hanebüchenste Blödsinn, den es gibt. (Sebastian Wippel, AfD: Dann fahren Sie doch mal nach Lörrach! – Weitere Zurufe von der AfD) Es sind auch keine Renten mit der Begründung gekürzt worden, dass es mehr Geflüchtete in diesem Land gibt – ganz im Gegenteil. (Zurufe von der AfD) Wir haben es in diesem Land geschafft, dass trotz schwieriger Situation Renten und Sozialleistungen, wenn auch aus Sicht unserer Partei nicht ausreichend, so doch erhöht worden sind. (Zurufe von der AfD) Wir sehen auch die Vielzahl von Investitionsprogrammen in Wohnraum mit den entsprechenden sozialen Lösungen. Dass immer noch Fehler gemacht werden, und die muss man auch benennen – – Natürlich werden im Rahmen der Aufnahme von Menschen – egal, ob aus der Ukraine oder aus anderen Ländern – immer noch Fehler gemacht. Die liegen aber sehr oft an einem konservativen Bild, indem man glaubt, dass man Flüchtlinge, die hierher kommen, erst einmal sozialisieren müsse. Manchmal habe ich das Gefühl, dass es Menschen gibt, die glauben, denen müsse man erst einmal das Essen mit Messer und Gabel beibringen. Wenn ich heute höre, was die Geflüchteten alles sein sollen – wir haben eine Aufzählung gehört –, dann beweist das tatsächlich nur Ihr Weltbild, das Sie von Menschen haben, die außerhalb Ihres überhöhten Nationalstaatsgefühls hier sind, die angeblich nicht Deutsche sind. Schauen Sie sich einmal um, wie viele gekommen sind, die genau dieses Bild nicht erfüllen. Man muss es allerdings sehen wollen, und das passt natürlich nicht in Ihres, das Sie haben. Ich habe vorhin überlegt, ob ich es anspreche, habe es aber weggelassen. Nach der letzten Rede muss ich es doch sagen. Ich war glücklich, als die NPD diesen Landtag verlassen musste, weil die Wählerinnen und Wähler sie nicht mehr gewählt haben. Ich gebe ganz offen zu, dass ich an dem Abend nicht davon ausgegangen bin, wenige Jahre später in diesem Parlament das Gefühl zu haben, der Geist, der damals auf diesen Sitzbänken saß, sei wieder da. Dieses Mal heißt er AfD. (Zurufe von der AfD) Damit gilt dasselbe, was seinerzeit für die NPD galt: Mit Faschisten, die niemals aufhören Faschisten zu sein, diskutiert man nicht. Das hat uns die Geschichte gezeigt. Deshalb ende ich heute ein zweites Mal mit einem eindeutigen no pasarán. Wir werden Ihnen Widerstand leisten, und zwar so lange, wie es notwendig ist. Danke. (Beifall bei den LINKEN –

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Sebastian Wippel AfD

Ich würde sagen, die Grauzone ist erreicht! – Zuruf des Abg. Thomas Thumm, AfD – Weitere Zurufe von der AfD – Unruhe) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Schultze sprach für die Fraktion DIE LINKE. Bevor ich das Wort an die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN übergebe, weise ich noch einmal darauf hin, dass wir keine Faschisten hier im Parlament sitzen haben. Das ist meine persönliche Überzeugung, egal – – (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ist das Ihre präsidiale Überzeugung oder Ihre persönliche?!) – Das ist meine persönliche Überzeugung. – (Starke Unruhe) Wir sollten es tunlichst unterlassen, uns gegenseitig mit solchen Titulierungen zu begegnen. Darum bitte ich in diesem Parlament. Ansonsten ist hier vieles erlaubt, aber ich denke, hier ist eine Grenze überschritten. (Zurufe von der AfD) Ich übergebe nun das Wort an die Fraktion BÜNDNISGRÜNE, Frau Kollegin Čagalj Sejdi. (Albrecht Pallas, SPD: Da dreht jemand durch! – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Starke Unruhe) Ich bitte um etwas Ruhe. Fahren Sie bitte Ihre Emotionen nach unten. Danke schön. – Bitte schön, Frau Kollegin.

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Petra Čagalj Sejdi GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich war ein wenig verwundert, als ich eben von Ihnen, Herr Innenminister, die Aussage hören musste, unsere grüne Asyl- und Grenzpolitik habe das Entstehen einer Partei wie die der AfD befördert. Ehrlich gesagt, so eine banale Beschuldigung hätte ich von einem Innenminister der CDU nicht erwartet. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Wir haben sehr gute Gründe für unsere Politik. (Starke Unruhe) Ich bin jetzt mit Reden dran, meine Herren, (Glocke des Präsidenten) und wäre Ihnen dankbar, wenn ich das auch tun dürfte. Unsere grüne Asyl- und Grenzpolitik hat gute Gründe, hinter denen wir voll und ganz stehen. Abgesehen davon ist vor allem die Debatte um die Maghreb-Staaten eine Scheindebatte, wenn wir zu uns nach Sachsen schauen. Wir reden hier über Kommunen, die sagen, sie hätten gerade Probleme damit, Menschen aufzunehmen. Dabei hilft uns die Debatte um die Maghreb-Staaten überhaupt nicht weiter. (Zuruf von der AfD) Aber das habe ich vorhin schon erklärt. Ich rede immer noch! Vielleicht sind Sie ein bisschen leiser da an der Seite. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Frau Kollegin Čagalj Sejdi, ich unterbreche Sie einmal ganz kurz. Bitte einmal stoppen. (Zuruf von der AfD: Man darf doch seine Meinung noch einmal loswerden!) Meine sehr verehrten Damen und Herren! Noch einmal ganz ruhig. Ich habe gesagt, bitte fahren Sie die Emotionen etwas runter. Zwischenrufe sind erlaubt, aber der Redner oder die Rednerin dürfen hier am Pult nicht unterbrochen werden. Das findet momentan statt. Deshalb bitte ich noch einmal darum, die Emotionen herunterzufahren. Danke schön. – Bitte schön, Frau Kollegin.

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Petra Čagalj Sejdi GRÜNE

Danke. – Wenn wir über das sprechen, was wir gerade aus den Kommunen hören, dann nutzt es uns nichts, wenn wir banal über Maghreb-Staaten, über „Re-Migration“, wie es die AfD vorhin sagte, oder über Grenzkontrollen sprechen, sondern wir müssen wirklich darüber reden, wie es hier im Land aussieht und wie wir hier weiterkommen. Da wollte ich den anderen Faden von Ihnen, Herr Innenminister, noch einmal aufgreifen – nämlich Geflüchtete und Arbeitskräfte. Sie meinten, wir könnten Geflüchtete nicht automatisch als Arbeitskräfte rechnen. Ja, das können wir leider an einigen Stellen nicht. Das liegt daran, dass es oft rechtlich nicht möglich ist und dass Ausländerbehörden hier in Sachsen einiges behindern. Ich kann dazu nur kurz schildern, was ich im Gespräch mit dem deutsch-somalischen Freundschaftsverein aus Leipzig gehört habe. Dort wurde mir berichtet, wie viele Somalis in Leipzig gute Angebote und Möglichkeiten für Arbeitsverträge haben, die sie aber nicht wahrnehmen können, weil sie keine Arbeitserlaubnis bekommen, weil sie ihre Identität nicht nachweisen können, weil ihnen die Papiere von vor 1991 fehlen und Eidesstattliche Erklärungen zum Identitätsnachweis an sächsischen Ausländerbehörden oft nicht gelten. Wenn wir solche Dinge, wie es auch in anderen Bundesländer geschieht, möglich machen würden, dann könnten wir auch Menschen als Arbeitskräfte gewinnen, die gern bei uns arbeiten möchten und gar nicht in unser Sozialsystem migrieren wollen, wie wir es heute schon hörten, sondern in unsere Arbeitsplätze, die wir auch haben. Das wollte ich einfach an dieser Stelle noch einmal gesagt haben. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Čagalj Sejdi sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Nun spricht für die SPD-Fraktion Kollege Pallas. Bitte schön.

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Albrecht Pallas SPD

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, man hat in den letzten Redebeiträgen noch einmal sehr schön hören können, wie die Grundhaltung der einbringenden AfD-Fraktion hier mit ihrem irreführenden Debattentitel zu sehen ist: nämlich als egoistisch und kurzsichtige Politik. Da muss man nicht die vor Demagogie triefenden Redebeiträge der Abgeordneten Wiesner und Ulbrich als Beispiel nehmen. Ich finde, man merkt auch bei den hier scheinbar sachlich vorgetragenen Punkten des Abgeordneten Barth, dass es ihm im Grunde immer nur darum geht, Ängste und Sozialneid zu schüren und damit gesellschaftliche Gruppen gegeneinander aufzubringen. (Sebastian Wippel, AfD: Haushalt ist Politik in Zahlen!) Ich will Ihnen kurz erklären, Herr Barth, wie ich darauf komme; vielleicht lernen Sie etwas dabei. Sie sprechen richtigerweise an, dass der Staat im Augenblick nicht besonders gut darin ist, alle Investitionen, die wir für Transformation, Digitalisierung und auch Dekarbonisierung brauchen, zu tätigen. Aber den Schluss, den Sie daraus ziehen, nämlich die Kosten dafür aufzubringen, indem wir die Migration herunterfahren, der funktioniert nicht. Diese Rechnung geht hinten und vorn nicht auf. Woher kommen denn die Mittel, die der Staat benötigt, um die Investitionen in Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung oder soziale Infrastruktur zu tätigen? Die werden von sächsischen Unternehmen und von sächsischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erwirtschaftet, die Steuern auf Gewinne oder ihr Einkommen zahlen. Diese Unternehmen und die Arbeitsplätze, die es uns ermöglichen, diese Steuereinnahmen zu haben, gilt es zu halten und nachhaltig auszubauen. Das sind die wichtigsten Aufgaben, vor denen wir stehen. (Beifall bei der SPD) Wir müssen den Wohlstand in unserem Land, aber auch den sozialen Frieden sichern. Ich sagte es bereits vorhin, aber ich wiederhole es, weil Sie es anscheinend überhört haben: Im Laufe dieses Jahrzehnts werden wir 150 000 Arbeitskräfte in den wohlverdienten Ruhestand verlieren. Wir werden es nicht aus eigener Kraft schaffen, diese frei gewordenen Arbeitsplätze zu besetzen, geschweige denn neu hinzukommende Arbeitsplätze mit Arbeits- und Fachkräften zu besetzen. Ihre Rechnung, dass wir ohne Migration auskämen, geht nicht auf. (Zuruf von der AfD: Doch, Sie geht auf!) – Das können Sie noch so oft sagen, es stimmt einfach nicht. Wir schaffen es nicht alleine. Wir haben drei Wege, die uns zur Verfügung stehen. Einerseits haben wir Menschen in unserem Land, denen wir mit Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung helfen können, einen Arbeitsplatz auszufüllen. Jahr für Jahr verlassen 8 bis 10 % der Schülerinnen und Schüler die Schule ohne Abschluss. Daran müssen wir arbeiten. Das hat mit dem Themenkomplex Inklusion zu tun, aber auch da müssen wir besser werden; denn auch Menschen mit Behinderung können einer Erwerbsarbeit nachgehen, die für sie passend ist. Der Bedarf ist vorhanden. Wir reden nicht nur über Fachkräfte, wir reden über Arbeits- und Fachkräfte. Das geht von hochspezialisierten Tätigkeiten bis hin zu einfachsten Dienstleistungen. Wir können für fast jeden dieser Menschen eine Arbeit bieten. Wir müssen ihnen dabei helfen. Der zweite Weg ist die Zuwanderung. Ich bin sehr dabei, dass wir mit gezielten Zuwanderungsprogrammen Länder zu erreichen versuchen, mit denen wir traditionell wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Beziehungen haben, die aber genau die umgekehrte Demografie im Vergleich zu Deutschland haben, nämlich sehr viele junge Menschen, die nicht alle Arbeit finden. Aber auch das wird uns nicht helfen, die Lücken zu schließen. Da bin ich auch beim Innenminister und muss Ihnen widersprechen, Herr Schuster. Ich halte es nicht nur moralisch für falsch, in gute und schlechte Flüchtlinge, in Flüchtlinge erster und zweiter Klasse aufzuteilen, oder in solche Migrantinnen und Migranten, die wir für die Zuwanderung brauchen, und solche, die einfach da sind und die wir eigentlich nicht haben wollen. Ich halte es auch in der Sache für falsch. Viele Menschen, die auf dem Weg der Flucht und über das Asylersuchen in unser Land gekommen sind, sind in der Lage, zu arbeiten. Sie wollen hier auch arbeiten; aber wir gehen nicht gut genug mit ihnen um. Wir verweigern Ihnen zu lange Arbeitserlaubnisse. Wir sind zu langsam damit, Bildungsabschlüsse anzuerkennen und ihnen damit die Grundlage zu geben, hier einer Arbeit nachzugehen. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Ich will Ihnen ein Beispiel nennen, das mir noch sehr präsent ist. Wir hatten gestern in der SPD-Fraktion eine wunderbare Veranstaltung. Wir haben gestern den Frauenpreis der SPD-Fraktion verliehen. Die Preisträgerin, für die ich mit einer Mitarbeiterin meiner Fraktion die Laudatio halten durfte, ist eine Frau, die 2014 als Geflüchtete nach Deutschland gekommen ist, kein Wort Deutsch gesprochen hat und von Anfang an begonnen hat, andere, vor allem Frauen, die unter schwierigsten Bedingungen hier angekommen sind, dabei zu unterstützen, sich zu integrieren, die Sprache zu lernen und eine Arbeit zu finden. Heute arbeitet sie als Arbeitsmarktmentorin im Landkreis Mittelsachsen. Diese Geschichten müssen wir stark machen. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Ihre Redezeit!

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Albrecht Pallas SPD

Sie beweisen, dass Ihre vorgebrachte These nicht richtig ist, und das wollte ich so nicht stehen lassen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Kollege Pallas sprach für die SPD-Fraktion. Nun haben noch einige Fraktionen Redezeit, wenn Bedarf besteht. Ich sehe, die AfD steht bereits in den Startlöchern. Kollege Wippel, bitte schön. Sie haben noch 3 Minuten 56 Sekunden.

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Sebastian Wippel AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Lassen Sie mich bitte noch auf ein paar Punkte eingehen, die in der Debatte angesprochen worden sind. Ich halte es ehrlich gesagt für bezeichnend: Hier wird sehr viel über Humanität und Menschlichkeit geredet; aber finanziert wird es immer mit dem Geld der anderen. (Beifall bei der AfD) Ich stelle Ihnen einmal die Frage: Wie viele tausend Euro von Ihren Diäten geben Sie denn für die Leute aus, die Sie hierher holen? (Zuruf von den BÜNDNISGRÜNEN: Hören Sie doch auf mit diesem Blödsinn!) Eines ist auch klar: Sie tun so, als wäre das Geld da, als würde es wie Manna vom Himmel fallen. Deutschland ist massiv verschuldet. Massiv verschuldet! Es wird sich immer weiter verschulden. Die Geldmenge weitet sich immer weiter aus. Das muss am Ende des Tages wieder zurückgezahlt werden, aber nicht unbedingt als Tilgung, sondern es kommt als Inflation zulasten der nächsten Generation zurück. Sie geben das Geld aus und sagen, unsere Jugend werde sich freuen. Nein, die Jugend weiß noch gar nicht, was auf sie zukommt, und das erleben wir seit Jahren. (Beifall bei der AfD – Widerspruch bei der SPD) Dann haben wir noch einen ganz wichtigen anderen Punkt. Herr Unger von der CDU hat es gesagt; Herr Staatsminister hat es wiederholt. Sie sprachen wiederholt von Grenzkontrollen als Ultima Ratio, also als letztes Mittel. Sie haben aber nach wie vor keine Zahl genannt. Da kann ich nur sagen: Die SPD ist offensichtlich zumindest in der Worthülsenproduktion weiter als Sie. Die haben immerhin schon gesagt, wir machen verstärkte Grenzkontrollen; Sie reden aber nur davon, dass wir sie eventuell irgendwann einmal fordern könnten. Wenn Sie aber den Blick in die Kommunen werfen und die Lage vor Ort tatsächlich sehen, wo man nicht mehr weiß, wie die Leute untergebracht werden, müssten Sie längst zu einem Gipfel aufrufen, nach dem Motto: Wenn ich nicht mehr weiterweiß, bilde ich einen Arbeitskreis. Herr Innenminister, Sie haben auch von Ordnung im Sinne von Steuern und Begrenzen gesprochen. Gleichzeitig predigen Sie nach wie vor das Bild der offenen Grenzen. Steuern, Begrenzen und Ordnung heißt auch Abschiebung. Die Abschiebezahlen im vergangenen Jahr betragen noch nicht einmal ein Viertel dessen, was 2019 abgeschoben wurde, sie sind noch nicht einmal auf Vor-Corona-Niveau zurück. Was hat denn Ihre Politik mit Ordnung zu tun? (Beifall bei der AfD –

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Jörg Urban AfD

Gar nichts!) Ein ganz wichtiger Punkt in dieser Debatte: Sie werfen uns vor, Ukrainer und sonstige sogenannte Flüchtlinge alle in einen Topf zu werfen. Nein, das tun wir nicht. Es ist ein deutlicher Unterschied, und das haben wir auch immer wieder betont. Das eine sind Frauen und Kinder aus Europa, die wegen eines Krieges hierherkommen, und von denen auch die meisten wieder zurückgehen wollen. Wenn Sie sich mit diesen Leuten unterhalten, dann stellen Sie fest, dass sie komischerweise überhaupt kein Verständnis für die Araber in unseren Städten haben und sagen: Diese jungen Männer, was machen die hier? Die arbeiten ja noch nicht einmal. Unterhalten Sie sich einmal mit den Flüchtlingen. (Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE: Die dürfen gar nicht arbeiten im Gegensatz zu den anderen!) Dann haben wir noch einen ganz wichtigen anderen Punkt. Es gibt einen deutlichen Unterschied, wenn wir über die Genfer Konvention reden. Genfer Konvention: Ja, das bedeutet aber auch, dass nach dem Völkerrecht in den Nachbarländern Schutz gesucht werden muss und eben nicht irgendwo in einer anderen Welt. Nicht alle Fluchtwege sind beschwerlich und völlig unkontrollierbar. Von denen, die hierherkommen, sind sehr viele, wenn sie denn aufgegriffen werden und einen Pass dabeihaben – das gehört zur Wahrheit auch dazu –, erst einmal nach Russland oder Weißrussland gereist und haben Visa aus diesen Staaten in der Hand. Auch damit müssen wir uns auseinandersetzen, das gehört zur Wahrheit dazu. Das sind die letzten Kilometer, und das alles ist organisiert. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Viertes Gesetz zur Änderung des Drucksache 7/10159, Drucksache 7/12700, Ausschusses für Soziales und Bevor ich das Wort an die Fraktionen zur allgemeinen Aussprache weitergebe, frage ich die Berichterstatterin des Ausschusses, Frau Schaper, ob sie das Wort wünscht. Frau Schaper ist heute nicht anwesend, deshalb wird sie vermutlich das Wort nicht wünschen. Daher beginnen wir mit den Fraktionen. Zuerst kommt die AfD, danach CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und Staatsregierung, wenn gewünscht. Zuerst spricht für die AfD-Fraktion Kollege Dr. Weigand. Bitte schön.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir schreiben das Jahr 2018. Meine Frau ist das dritte Mal schwanger. Es herrscht große Freude bei uns zu Hause. Während der Schwangerschaft sagte meine Frau: „Rolf, ich könnte mir (Zuruf der Abg. Petra Čagalj Sejdi, BÜNDNISGRÜNE) Es ist nicht so, dass die Leute mit dem Zelt unterwegs wären. Sie vergleichen das mit den Hugenotten früher. Ja, aber damals gab es keine Sozialleistungen. Damals hat man ein Land gehabt, das hatte viel Platz, da war sehr viel Arbeit gefragt, da kamen Leute zum Arbeiten, die man gerufen hat. Zweiter Vizepräsident André Wendt: Die Redezeit ist vorbei.

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Sebastian Wippel AfD

Die haben sich nicht das Land ausgesucht. (Zuruf des Abg. Mirko Schultze, DIE LINKE) – Wenn Sie sagen, Völkerwanderung und die Slawen usw.: Damals hat sehr viel Migration mit dem Schwert stattgefunden, und das wollen wir wohl nicht. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Wippel sprach für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Den sehe ich nicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zweite Aktuelle Debatte ist abgeschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf des Entwurfs Sächsischen Landeserziehungsgeldgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion AfD Beschlussempfehlung des Gesellschaftlichen Zusammenhalt vorstellen, dieses Mal länger mit unserem Kind zu Hause zu bleiben.“ So, wie es meiner Frau damals ging, geht es vielen Frauen. Spätestens bei der dritten Schwangerschaft ist der Wunsch groß, das Kind länger zu Hause zu betreuen. Aber schaut man in das aktuelle Landeserziehungsgeldgesetz von Sachsen hinein, dann muss man feststellen, dass man vom Bundeselterngeld – durchschnittlich 900 Euro im Monat – auf 300 Euro im Monat für das dritte Kind herunterfällt. Man bekommt es maximal sieben Monate, wenn man vorher ein Jahr Bundeselterngeld für das Kind bezogen hat. Es gibt keinerlei Geschwisterbonus. Die Mutter-Kind-Beziehung wird bewusst gestört. Von möglichen 36 Monaten, die wir den Familien zur Verfügung stellen, um zu Hause das Kind zu betreuen, sind insgesamt nur 19 möglich. Die Frau wird gezwungen, wieder arbeiten zu gehen. Das aktuelle Landeserziehungsgeld ist ein Schlag ins Gesicht für junge Familien, weil zu kurz und zu wenig ausgezahlt wird. Es gibt keine Wertschätzung der Familienarbeit und keine Förderung der Mehrkindfamilie, die wir so dringend brauchen und keine Wahlfreiheit für junge Familien. Genau an diesem Punkt setzt unser AfD-Landeserziehungsgeld an. Wir wollen Eltern und Familienarbeit in diesem Land endlich wertschätzen und es den Eltern ermöglichen, ihr Kind bis zum dritten Lebensjahr zu Hause zu betreuen. Wir wollen damit die Wahlfreiheit der Eltern zwischen der Betreuung in der Kindertageseinrichtung und der Betreuung zu Hause stärken. (Beifall bei der AfD) Wir wollen das Landeserziehungsgeld von aktuell 300 Euro auf bis zu 1 500 Euro im Monat ausbauen. Wir als AfD sagen ganz klar: starke Familien für Sachsens Zukunft! Was soll mit unserem AfD-Landeserziehungsgeldgesetz besser gemacht werden? Erstens. Als AfD wollen wir die Bezugsdauer des Landeserziehungsgeldes bis zum dritten Lebensjahr ermöglichen. Anspruchsberechtigt sind Eltern, die ihren Hauptwohnsitz zehn Jahre in Sachsen haben. Wir sagen also den jungen Sachsen, die zwischenzeitlich einmal das Land verlassen haben: Kommt zurück, werdet hier sesshaft, gründet hier eine Familie. Es hätte damals auch meine Frau gefreut, wenn sie die Möglichkeit gehabt hätte, bis zum dritten Lebensjahr zu Hause zu bleiben. Das würde vielen Frauen ermöglichen, die heimische Betreuung zu stärken. Zweitens. Wir wollen die Bezugshöhe deutlich erhöhen, und zwar bis zu 1 500 Euro pro Monat bis zum dritten Lebensjahr. Obendrauf gibt es noch einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro pro Monat und einen Geschwisterbonus von 15 %. Wir stärken damit die Mehrkindfamilien in diesem Land. Wir geben jungen Familien bis zu 30 000 Euro für die Betreuung ihrer Kinder in die Hand. Diese Familien erleben aktuell, wie die Energiepreise explodieren, wie die Inflation zunimmt – im Supermarkt kostet die Gurke zwei Euro –, wie die Lebensmittelpreise explodieren. Wir leisten damit einen wirklichen Beitrag, um die Betreuung zu stärken. (Beifall bei der AfD) Drittens. Als AfD wollen wir den Wunsch unserer Sachsen umsetzen. Eine Befragung zum Landeserziehungsgeld zeigte: 52 % der Bezieher wollen eine längere Bezugsdauer. 40 % der Befragten wollen höhere Einkommensgrenzen und höhere Leistungen. All das schafft unser Landeserziehungsgeld. Viertens. Als AfD wollen wir endlich die Wahlfreiheit zwischen der Betreuung der Kinder in der Kindertageseinrichtung und der Betreuung zu Hause schaffen. Wir erleben in den letzten Jahren einen massiven Anstieg der Betreuungsquote in der Krippe. 2006 wurden 45 % der Ein- bis Dreijährigen dort betreut. Jetzt liegen wir bei 70 %, weil sich die Eltern die Betreuung zu Hause nicht mehr leisten können. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) – Doch. Neben dem Anstieg der Anzahl der Kinder in der Krippe erleben wir auch einen deutlichen Anstieg der Kosten für die Krippe. Ein Krippenplatz kostet in Sachsen monatlich 1 300 Euro. Aktuell haben wir ein extremes Ungleichgewicht, wenn 1 300 Euro monatlich für den Krippenplatz gezahlt werden müssen, während es nur 300 Euro Landeserziehungsgeld gibt. Wir schaffen mit unserem Gesetzentwurf endlich ein Gleichgewicht. Wir schaffen die Wahlfreiheit zwischen beiden Betreuungsarten, wenn wir das Landeserziehungsgeld auf 1 500 Euro im Monat erhöhen. Was sagen die Experten zu unserem AfD-Landeserziehungsgeld? Es gab dazu im Oktober 2022 eine Anhörung im Sächsischen Landtag. Dr. Johannes Resch vom Verband Familienarbeit sagte: Die staatliche Manipulation in Richtung einer Krippenbetreuung wird durch die Zahlung eines den Krippenkosten in etwa vergleichbarem Erziehungsgeldes deutlich vermindert. Er sagt also ganz klar: Die staatliche Manipulation muss gestoppt werden. Wir müssen den Eltern Geld zur Verfügung stellen, damit sie die Kinder zu Hause betreuen können. Hedwig von Beverfoerde vom Aktionsbündnis für Ehe und Familie stimmte ihm zu. Sie sagte: Eltern müssen selbstbestimmt und frei entscheiden können, ob sie ihr Kleinkind zu Hause betreuen und pflegen oder ob sie es in eine Kindertageseinrichtung geben. (Beifall bei der AfD) Sebastian Meichßner vom Kaleb e.V. appellierte an uns als Politiker: „Erhöhen Sie das Landeserziehungsgeld deutlich! Damit können wir ein starkes landespolitisches Zeichen setzen, dass Sachsen Vätern und Müttern wirklich eine freie Wahl lässt, dass Sachsen Selbstbestimmung ganz großschreibt. Wir können ein Zeichen setzen, dass Sachsen den Artikel 6 des Grundgesetzes ernst nimmt ...“ – Zitat Ende. (Beifall bei der AfD) Sie sehen also: Die Experten begrüßen unser AfD-Landeserziehungsgeld. Daher fasse ich noch einmal zusammen: Als AfD wollen wir ein heimatschaffendes und familienförderndes Landeserziehungsgeld. Wir wollen die Wahlfreiheit für die Familien zwischen der Betreuung in der Kindertageseinrichtung und der Betreuung zu Hause schaffen. Wir wollen Familien wirklich entlasten, indem wir das Landeserziehungsgeld von aktuell 300 Euro auf bis zu 1 500 Euro im Monat ausbauen. Wir wollen Familien- und Elternarbeit würdigen, indem wir jungen Familien bis zu 30 000 Euro für die Betreuung ihrer Kinder bis zum dritten Lebensjahr zur Verfügung stellen. Wir als AfD leben damit die sächsische Verfassung, Artikel 22 Abs. 2 – ich zitiere –: „Wer in häuslicher Gemeinschaft Kinder erzieht, verdient Förderung und Entlastung.“ Das AfD-Landeserziehungsgeld fördert die häusliche Kindererziehung und entlastet die Familien. Wir haben es den Menschen draußen, den vielen Familien, den Eltern, den Wählern im Jahr 2019 versprochen, dass wir uns als AfD für einen Ausbau des Landeserziehungsgeldes starkmachen werden. Wir halten hiermit Wort. Mit diesem Gesetzentwurf können wir in Sachsen ein großes familienpolitisches Zeichen setzen. Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Dr. Weigand sprach für die AfD-Fraktion. Nun spricht Frau Kollegin Kuge für die Fraktion der CDU. Bitte schön.

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Daniela Kuge CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Um es kurz zu machen: Wir lehnen den Antrag der AfD-Fraktion ab. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Es ist ein Gesetz!) – Das Gesetz. Danke, Herr Weigand. – Bevor ich jedoch kurz inhaltlich darauf eingehe, möchte ich an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, etwas Grundsätzliches zu sagen und auf das Verhalten der AfD zu reagieren. Was die AfD hier im Parlament immer wieder veranstaltet, ist mitunter schwer zu ertragen. (Einzelbeifall bei der CDU –

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Sabine Friedel SPD

Mitunter?) Sie nutzen nicht nur die Plenarsitzungen als Bühne für Ihren unanständigen Populismus und beschimpfen und beleidigen Abgeordnete, auch in den Ausschusssitzungen benehmen sich einige gehörig daneben. (Dr. Rolf Weigand, AfD: Zum Gesetz?) Wie seitens der AfD teilweise mit Sachverständigen umgegangen wird, ist völlig ungebührlich. (Martina Jost, AfD: Also, das ist wirklich die allergrößte Frechheit!) Es wird anhalts- und wahllos die Expertise von Sachverständigen infrage gestellt, die nicht die Meinung der AfD vertreten. Nun komme ich zum Inhalt des Gesetzentwurfes. (Roland Ulbrich, AfD: Die Gouvernante!) Dass es der AfD lediglich um ihre eigene politische Agenda geht, machen folgende Aspekte Ihres Anliegens deutlich. Als zusätzliche Voraussetzung für den Erhalt des Landeserziehungsgeldes wollen Sie bestimmen, dass Antragsteller mindestens zehn Jahre lang in Sachsen gelebt haben müssen. Sie wollen damit sicherstellen, dass nur in Sachsen verwurzelte Familien das Geld erhalten. Diese Frist ist nicht nur völlig lebensfremd und willkürlich, sie ist darüber hinaus schlichtweg ungeeignet, eine Verwurzelung in Sachsen sicherzustellen, egal, ob es sich dabei um Familien aus Hessen oder Thüringen handelt. Die Anhörung zum Gesetzentwurf hat auch gezeigt, dass die Begrenzung der erlaubten Arbeitszeit von derzeit 30 auf nur noch zehn Stunden keinen Sinn ergibt. Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels scheinen diese beiden Punkte nicht geeignet zu sein, eine solche Begrenzung vorzunehmen. Zusammenfassend möchte ich sagen: Im Koalitionsvertrag haben wir eine Änderung des Landeserziehungsgeldes festgelegt. An der Umsetzung arbeiten wir gerade. Das tun wir jedoch nicht auf diese Weise und nicht in dieser ungebührlichen Form, wie es die AfD hier immer wieder einmal macht. Auch aus diesem Grund lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU –

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Dr. Rolf Weigand AfD

Das war‘s?) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Kuge sprach für die CDU-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion DIE LINKE Frau Kollegin Tändler-Walenta.

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Marika Tändler-Walenta Die Linke

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unter dem Scheinargument der Wahlfreiheit wird hier vonseiten der AfD-Fraktion ein Entwurf zum Landeserziehungsgeldgesetz vorgelegt, der eine Lohnersatzleistung für Elternteile vorsieht, die ihre Kinder bis zum einschließlich dritten Lebensjahr zu Hause betreuen und keinen öffentlich geförderten Kitaplatz in Anspruch nehmen. Aus Sicht der Linksfraktion war und ist das Landeserziehungsgeld familienpolitisch falsch; denn grundsätzlich – darauf möchte ich noch einmal hinweisen – setzt das Landeserziehungsgeld einen Fehlanreiz, der ein überkommenes Rollenbild stabilisiert und Müttern den Wiedereinstieg in den Beruf erschwert. Dementsprechend setzen wir uns als Linksfraktion mit unseren wiederholten Änderungsanträgen z. B. im Zuge der Haushaltsverhandlungen regelmäßig für die Abschaffung des Landeserziehungsgeldes ein. Wir möchten lieber in gute Betreuung investieren, um eine wirklich selbstbestimmte Entscheidung zu ermöglichen. Den vorliegenden Gesetzentwurf der AfD-Fraktion lehnen wir darüber hinaus aus folgenden Gründen ab: Erstens. Die Beschränkung einer maximalen Erwerbstätigkeit auf zehn Stunden in der Woche widerspricht dem Gleichberechtigungsgebot und ist in der Regel nur im Niedriglohnsektor realisierbar. Dies birgt vor allem eines: ein erhöhtes Armutsrisiko, das natürlich unweigerlich zur Altersarmut führt. Zweitens. Beiträge zwischen 750 Euro und 1 500 Euro sind auch nicht existenzsichernd und armutsfest. Drittens. Ein längerer Berufsausstieg ist kontraproduktiv, insbesondere für junge Eltern. Viertens. Bereits jetzt geht das bestehende Landeserziehungsgeld an den besonderen Bedürfnissen Alleinerziehender komplett vorbei. Auch ihr Änderungsantrag wird dem nicht abhelfen. Aber: Dass die Grundidee des Erziehungsgeldes für uns schon immer falsch war, braucht Sie natürlich nicht zu interessieren. Im Gegensatz zur LINKEN mit einem modernen Familienbild würde ich Ihres einmal als piefig bezeichnen: die Frau als Heimchen am Herd, die sich um Haushalt und Kinder kümmert. Wer ein piefiges Familienbild hat, der darf natürlich auch piefige Gesetzentwürfe vorlegen. In gewisser Weise sind wir Ihnen dafür dankbar, wird doch damit jungen Menschen und insbesondere jungen Frauen klar, was sie von der AfD zu erwarten haben. Das Wort „Frau“ kommt im Übrigen in Ihrem Konzept zur Sozialpolitik aus dem Jahr 2020 ganze zweimal vor, im Absatz zum Landeserziehungsgeld. Eine Betreuung durch Väter kommt in Ihrem überholten Familienbild erst gar nicht vor. Dazu passt auch, dass Ihr Erziehungsgeld nur – Zitat – „in Sachsen verwurzelten Familien zugutekommen soll“ – Frau Kuge hat es angesprochen. Wo kämen wir hin, wenn eine familienpolitische Maßnahme der AfD einfach für alle Bürger(innen) oder Einwohner(innen) gelten würde, wie das sonst bei Landesgesetzen der Fall ist. Es enttäuscht mich ja fast, dass zehn Jahre Wohndauer in Sachsen schon reichen sollen. Die Forderung einer einwandfreien reichsdeutschen Herkunft hätte ich von Ihnen mindestens erwartet. (Zuruf von der AfD: Oh!) Ich habe, ehrlich gesagt, in Ihrem Gesetzentwurf nur noch den Passus gesucht, mit dem Sie eine Auszeichnung für Frauen stiften, die möglichst viele Kinder bekommen und diese allein zu Hause ohne die Beteiligung von Kitas erziehen. „Mütterkreuz“ würden Sie es wahrscheinlich nicht mehr nennen, aber irgendetwas Ähnliches fiele Ihnen schon ein. – Soweit zur familienpolitischen Bewertung. Es gibt aber auch noch eine gesamtgesellschaftliche Seite. In der Logik des Gesetzentwurfes sollen möglichst viele junge Eltern dem Arbeitsmarkt entzogen werden. Das weiß Gott nicht perfekte System der Kindertagesbetreuung soll dafür zurückgebaut werden. Letzteres ist sogar der Finanzierungsvorschlag für Ihr Konzept. (Marco Böhme, DIE LINKE: Kitaplätze wollen Sie abbauen!) Wenn die AfD jemals irgendwo etwas zu sagen haben sollte, was uns bitte erspart bleibe, dann müssten Sie dieses Konzept entweder sofort fallen lassen oder Sie würden ein wirtschaftliches Chaos anrichten. Es wäre das Letzte, was wir gegenwärtig brauchen könnten, wenn fünf junge Frauen oder Männer zu Hause bleiben, um damit eine Erzieherin oder einen Erzieher in der Kinderkrippe einzusparen. Das macht im Übrigen im Saldo vier Fachkräfte weniger in allen anderen Bereichen, in denen sie dringend gebraucht werden: in der Pflege, im Gesundheitswesen, an den Schulen, im öffentlichen Nahverkehr, im Handwerk, in der Industrie. Nennen Sie mir einen Bereich, in dem gerade nicht nach Fachkräften händeringend gesucht wird. Es sind vor allem die Rahmenbedingungen zu ändern: mit einer Familienpolitik für alle, mit einer Familienpolitik, die für gute Betreuung der Kinder sorgt, die den Vätern Zeit dafür einräumt, die Sorgetätigkeit zu übernehmen, die aber auch den Müttern Zeit dafür einräumt, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen – eine Familienpolitik, die die Rahmenbedingungen für alle schafft, um selbstbestimmte Entscheidungen zu ermöglichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungskoalition! Man macht meistens nichts falsch, wenn man das Gegenteil von dem tut, was die AfD vorschlägt. In diesem Fall wäre es goldrichtig. Verzichten Sie auf weitere Landeserziehungsgeldexperimente und investieren Sie so viel wie möglich in unsere Kindertagesstätten. Dort ist nicht weniger, sondern mehr nötig. Unsere Vorschläge dafür liegen auf dem Tisch zum Beispiel mit dem aktuellen Änderungsantrag zum Kitagesetz: erstens geringere Kosten für Eltern durch kostenloses Mittagessen und Absenkung der Elternbeiträge; zweitens mehr statt weniger Personal in den Kitas und deshalb die Finanzierung eines verbesserten Betreuungsschlüssels; drittens Inklusion, die den Namen auch verdient; viertens eine Dynamisierung der Landespauschale, um den Kommunen und den Trägern Finanzierungssicherheit zu geben. Das ist es, was die Kinder in Sachsen brauchen – den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion nicht. Danke. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin TändlerWalenta sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun spricht Kollegin Hammecke für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Bitte schön, Frau Kollegin.

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Lucie Hammecke GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein Redebeitrag wird Sie nicht überraschen, denn die Position der BÜNDNISGRÜNEN ist in den vergangenen Jahren immer wieder mal klargeworden. Aber deshalb wirklich noch einmal Grundsätzliches. Wir BÜNDNISGRÜNE stehen für eine Gleichstellungspolitik, welche Rahmenbedingungen für Chancengleichheit, für Selbstbestimmung, für soziale Gerechtigkeit schafft. Deshalb befürworten wir die freie Entscheidung von Eltern, das heißt von Müttern, das heißt von Vätern, das heißt von allen Elternteilen, ab wann und wie lange sie ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung betreuen lassen oder zu Hause betreuen möchten. Dieser Gesetzentwurf wirkt nicht im luftleeren Raum. Deshalb möchte ich kurz aus der Anhörung Susanne Köhler zitieren, die gesagt hat: „Familienpolitische Maßnahmen sollten immer darauf zielen, dass sich die Eltern die Sorge, Haus- und Erwerbsarbeit besser aufteilen und weder in die eine oder in die andere Richtung alle Verantwortung auf einer Person lastet. Das verbessert langfristig die Beziehung der Eltern zueinander sowie zu ihren Kindern und ermöglicht es beiden Elternteilen erwerbstätig zu sein.“ Denn, so wie Sie es dargestellt haben, dass alle Sachverständigen den Gesetzentwurf befürwortet haben, so war es eben doch nicht. Der Gesetzentwurf zum Landeserziehungsgeld, über den wir hier sprechen, wirkt in einer gesellschaftlichen Realität, in der wir uns befinden, und die ist eben immer noch von Geschlechterrollen geprägt – meine Vorrednerin ist darauf eingegangen –, eine Realität, in der laut Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung weiterhin nur etwa jeder zehnte Vater mehr als die zwei sogenannten Vätermonate an Elterngeld in Anspruch nimmt. Diese Realität bedeutet auch, dass Frauen im Schnitt 80 Minuten mehr Sorgearbeit pro Tag übernehmen, in der Mütter immer noch die Hauptlast der Kinderbetreuung tragen. Der hier vorgelegte Gesetzentwurf verstärkt diese ungleichen Geschlechterrollen. Das verklärte Bild der Mutter, die froh ist, nicht außer Haus zu arbeiten und als einzigen Lebensinhalt die Erziehung der Kinder und die Versorgung der Familie hat, ist völlig überholt. Familienarbeit ist nicht an das weibliche Geschlecht geknüpft, sondern die Aufgabe aller, die zusammen Verantwortung übernehmen. Frauen entscheiden sich heute sehr bewusst für einen Beruf und schließen Ausbildung und Studium besser ab als ihre männlichen Kollegen. Wie kommen Sie eigentlich auf die Idee, dass sie nicht arbeiten wollen? Ihr Entwurf sieht eine maximale Erwerbstätigkeit von nicht mehr als zehn Wochenstunden vor. Aber eine derart geringe Berufstätigkeit ist nur im Niedriglohnsektor realisierbar und weder für den Berufseinstieg noch für Karrierechancen, noch für den Ausblick auf eine Rente, mit der man gut leben kann, förderlich. Auch im Hinblick auf die arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen – Frau Kuge, ist darauf eingegangen –, die der demografische Wandel gerade in einem Bundesland wie Sachsen mit sich bringt, ist das weder zielführend noch zukunftsfähig. Um Sachsen zukunftsfest zu gestalten, müssen wir tatsächlich darüber sprechen, wie es gelingt, Familie und Beruf so in Einklang zu bringen, dass es problemlos wieder möglich ist, zurückzukehren. Die Voraussetzung für das Landeserziehungsgeld bleibt weiterhin die Nichtinanspruchnahme eines öffentlich geförderten Kitaplatzes. Die Irrwitzigkeit hinter dieser Regelung wurde einmal trefflich so formuliert: Es ist, als wenn Sie mit öffentlichen Mitteln Schwimmbäder bauen und dann Leute dafür bezahlen, dass diese sie nicht nutzen. Dabei sind Kitas so wichtig. Kitas dienen nicht nur der Betreuung und Erziehung, sie sind Bildungsorte. Frühkindliche Bildung ist ein wichtiger Faktor für die Förderung kognitiver Fähigkeiten, die Entwicklung von sozialen und emotionalen Kompetenzen und der Verbesserung der Sprachfähigkeit von Kindern. Frühkindliche Bildung und Förderung prägt die gesamte spätere Bildungsbiografie. Somit ist die Teilhabe von Kindern an Bildung in einer Kita für uns eine Grundlage, um Bildungsund Chancengerechtigkeit langfristig zu sichern. Die AfD-Fraktion rechnet mit derzeit circa 9 500 Bezieher(inne)n von Landeserziehungsgeld und abgesehen davon, dass die Nachfrage im letzten Jahr nochmal gesunken ist, mit Kosten von knapp 185 Millionen Euro. Der Gesetzentwurf ist dabei weder finanziell untersetzt noch schafft es die herbeigerechnete Freisetzung von Kitaplätzen, diese Kosten tatsächlich zu decken, noch ist der Abbau von Kitaplätzen etwas, was wir als Land ernsthaft forcieren sollten. Wir als BÜNDNISGRÜNE wollen Bildung für alle Kinder und deshalb haben wir es uns als Ziel gesetzt, in die frühkindliche Bildung und Zukunft unserer Kinder zu investieren. Dieses Jahr konnten wir durch zusätzliche Mittel im Haushaltsverfahren circa 1 000 zusätzliche Erzieher(innen) finanzieren und so eine konstante und qualitativ hochwertige Betreuung unterstützen. Wir haben eine gute Kitabetreuung in Sachsen und bauen diese etwa durch die Erhöhung der Kitapauschale weiter aus. Dass es vor Ort brennt, machen uns die Akteur(innen) immer wieder deutlich. Deshalb investieren wir an dieser Stelle. Für uns ist das Ziel familienpolitischer Maßnahmen, die Chancengleichheit für alle Kinder zu verbessern und eine bedarfsgerechte und hochwertige Betreuung in den Kitas zu sichern, um so eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Wir wollen familienfreundliche Strukturen, die es Eltern ermöglichen, problemlos in den Arbeitsmarkt zurückzukehren. Deshalb wollen wir, anstatt Millionen in das Landeserziehungsgeld zu stecken, lieber in hochwertige Kinderbetreuungseinrichtungen investieren. Daher lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Hammecke sprach für die BÜNDNISGRÜNEN. Kollegin Pfeil spricht nun für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

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Juliane Pfeil SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte erst einmal betonen, dass familienpolitische Maßnahmen, die finanzielle Entlastungen bringen, grundsätzlich zu begrüßen sind. Der Gesetzentwurf spiegelt aber weder die tatsächlichen Bedarfe der Eltern wider, noch ist er finanziell belastbar. Seit einigen Jahren schon sehen wir einen Rückgang der Inanspruchnahme des Landeserziehungsgeldes. Wir als Gesetzgeber haben daher schon einige Anpassungen vorgenommen, zuletzt in Bezug auf die Einkommensgrenzen, um mehr Personen den Bezug des Landeserziehungsgeldes zu ermöglichen. Ich gebe zu, auch ich bin nicht die größte Freundin des Landeserziehungsgeldes. Ich sehe aber einen ganz großen Vorteil im Landeserziehungsgeld, nämlich den, dass Auszubildende und Studentinnen Landeserziehungsgeld während des Studiums und der Ausbildung beziehen und gleichzeitig einen Kitaplatz in Anspruch nehmen können. Das ist das wirklich Gute und Wichtige an unserem sächsischen Landeserziehungsgeld, womit wir junge Menschen ganz konkret unterstützen. Der vorliegende Gesetzentwurf soll den Anschein erwecken, dass die Eltern rein aus finanziellen Gründen ihre Kinder in eine Kindertageseinrichtung bringen. Schaut man in verschiedene Statistiken, etwa von der Bertelsmann Stiftung aus dem Jahr 2021, sieht man deutlich, dass sich Eltern nicht nur wegen der Erwerbsarbeit für eine Betreuung entscheiden, sondern auch, um ihren Kindern den Umgang mit Gleichaltrigen zu ermöglichen und weil sie von der frühen pädagogischen Arbeit überzeugt sind. Die hohen Betreuungsquoten gerade in Sachsen bestätigen dies umso mehr. Wollen wir also die Familien im Freistaat stärken, ist es unsere Aufgabe, eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und kostengünstige frühkindliche Bildung sicherzustellen. Daran arbeiten wir in diesen Wochen mit der Novelle des Sächsischen Kitagesetzes, die einen weiteren qualitätsverbessernden Schritt möglich macht. Der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion sieht außerdem vor, dass der Bezug nur dann gewährleistet werden soll, wenn die beziehende Person bzw. der Ehe- oder Lebenspartner mindestens zehn Jahre einen Hauptwohnsitz in Sachsen hat. Sehen wir einmal davon ab, wie nicht anders zu erwarten von der AfD-Fraktion, dass damit ausländische Fachkräfte ausgeschlossen werden, so scheint es doch fraglich, ob sich die AfD des akuten Fachkräftemangels bewusst ist. Diese könnten auch aus Thüringen oder Bayern kommen. Auch der Änderungsantrag, der sich nur auf Alleinerziehende bezieht, hilft da wenig. Nur, wenn du schon ein eingefleischter Sachse samt Dialekt bist und wahrscheinlich montags auf eine Demo gehst, kriegst du das AfD-Landeserziehungsgeld. Mit den bestehenden Elterngeld-Plusleistungen werden außerdem bereits über das hier geforderte Maß Eltern unterstützt. Es ermöglicht den Beziehern eine Arbeitszeit von bis zu 32 Stunden. Dies ist für viele wichtig, um einer möglichen Altersarmut vorzubeugen. Das ist für uns die richtige Antwort, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen und Eltern eine partnerschaftliche und gegenseitige Unterstützung in der Care-Arbeit aufzuzeigen. (Unruhe im Saal) Erlauben Sie mir einen Blick auf die finanzielle Seite des Gesetzes. So wird hier argumentiert, dass mit der Anhebung des Landeserziehungsgeldes Kosten für Betreuungsplätze eingespart werden. Wie möchte man dies planungssicher gestalten, ohne Gefahr zu laufen, aufgrund einer niedrigen Bedarfsplanung eine zu geringe Anzahl an Kitaplätzen zu haben und dann das gesetzliche Recht auf einen Betreuungsplatz verwehrt werden muss? Dieser Vorschlag zeigt im Übrigen auch, wie weit die AfD von der kommunalen Familie entfernt ist; denn diese sagt uns zu Recht, dass die Finanzanteile des Freistaates steigen müssen, bestenfalls dynamisiert werden sollten. Einen ersten Schritt gehen wir hier mit der Kitagesetznovelle, in der wir die Pauschale um 200 Euro rückwirkend zum 01.01.2023 und ab 01.08.2023 nochmals um 218 Euro im Zuge der Festschreibung einer Personalreserve anheben. Statt bei den Finanzzuweisungen an die Kommunen zu sparen, sehen wir unsere Aufgabe darin, mit Ihnen gemeinsam solidarisch die frühkindliche Bildung zu stärken und damit den Familien in Sachsen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Wir lehnen den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion ab. (Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die SPD-Fraktion sprach Frau Kollegin Pfeil. Ich wollte Sie nicht unterbrechen, Frau Kollegin, aber das Gemurmel nimmt zu. Ich bitte um etwas mehr Ruhe. Vielen Dank. Damit haben wir die erste Rederunde absolviert. Wir steigen nun in eine zweite Rederunde ein. Kollege Dr. Weigand hat schon Redebedarf angemeldet. Bitte schön, Herr Kollege.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte in der zweiten Runde noch ein paar Sachen ausräumen. Also: Die LINKE kommt um die Ecke und meint, die Schere zwischen Arm und Reich wachse mit unserem Landeserziehungsgeld. Nein, das Gegenteil ist richtig. Mit dem aktuellen Bundeselterngeld erhalten Eltern einen Mindestbetrag von 300 Euro. Unser Gesetzentwurf erhöht das auf 750 Euro deutlich und verbessert gerade die Situation für Alleinerziehende. Aber, dass Sie sich hier als LINKE hinstellen und fordern, dass die Frauen als Gebärmaschinen schnell wieder an die Werkbank sollen, das zeigt Ihr verstörendes sozialistisches Frauenbild, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Sie haben wieder herausposaunt, niemand wolle aktuell das Landeserziehungsgeld. Das ist ja auch klar. Wenn ich den Familien nur 300 Euro im Monat für das dritte Kind und beim ersten 150 Euro zur Verfügung stelle, ist das doch ein Rohrkrepierer. Damit locken Sie doch niemanden in der aktuellen Situation hinter dem Ofen hervor. Das hat auch die Befragung der Eltern und der Bezieher gezeigt, die sagen, wir müssten es deutlich erhöhen. Genau das macht doch unser Gesetzentwurf, indem wir immer mindestens 750 Euro und bis zu 1 500 Euro zahlen und wirklich eine Familienförderung in diesem Land vorhaben. Nächster Punkt sind Ihre Fake News, die AfD wolle Kitaplätze abbauen. Wir greifen nur die aktuelle Gesetzeslage auf. Im Sächsischen Kitagesetz, § 18, ist es nun mal so vorgesehen, dass der Landesanteil sinkt, wenn wir die Plätze nicht nutzen. Wenn sich mehr Eltern entscheiden, ihr Kind zu Hause zu betreuen, wenn wir diese Wahlfreiheit schaffen, dann kann es passieren, dass wir weniger Kitaplätze zur Verfügung stellen. Wir sind gerade dabei, das Kitagesetz neu zu machen, und diesen Punkt nehme ich gern auf: Dann lassen Sie uns doch endlich Flexibilität ins Kitagesetz hineinbringen, dass wir es gerade in der Übergangsphase ermöglichen, den Betreuungsschlüssel zu erhöhen. Damit verbessern wir es sogar für die Kinder, die in die Kita gehen, weil wir die Kinder mit mehr Personal betreuen. Wir schaffen aber gleichzeitig eine Wahlfreiheit und bringen beides auf Augenhöhe. Dahin muss doch die Reise gehen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Dann gibt es die komplette Einheitsfront von Linken, Grünen, SPD bis zu den Christdemokraten: „Der Gesetzentwurf fördert das gradierte Familien- und Rollenbild.“ Meine Damen und Herren, Sachsen hat den höchsten Väteranteil beim Elterngeld mit aktuell 30 %. Es ist davon auszugehen, dass auch 30 % der Väter dann das Landeserziehungsgeld nutzen. Ich selbst habe auch das Elterngeld genutzt, und wir haben die Zeit zu Hause verbracht. Moderne junge Familien und moderne Väter, die aber immer noch eine Mutter-Vater-Kind-Familie leben, ein traditionelles Familienbild, machen das. Geben wir diesen jungen Familien endlich eine Chance! (Beifall bei der AfD) Insbesondere an Sie, Frau Kuge von der CDU: Sie haben hier ein ganzes dünnes Brett gebohrt. Das war eigentlich nichts, was Sie vorne abgeliefert haben, etwa damit: „Die AfD ärgert uns immer ein bisschen im Ausschuss, die sind immer so gemein zu uns, und wir lehnen das Landeserziehungsgeld ab.“ (Zuruf der Abg. Daniela Kuge, CDU) Als Sie als CDU in diesem Land noch konservative Wurzeln hatten, haben Sie 1992 unter König Kurt ein Landeserziehungsgeld eingeführt, es war Drucksache 1/2050. Ich zitiere aus der Begründung: „Familienpolitisches Ziel der sächsischen Staatsregierung ist es, Eltern die Möglichkeit zu geben, ihre Kinder in den ersten drei Lebensjahren selbst im eigenen Haushalt zu betreuen und zu erziehen. Das entspricht dem Wohl des Kindes und der Aufgabe der Familie, verstärkt die Bindung des Kindes an die Eltern und erhöht damit die Erziehungskraft der Familie.“ (Beifall bei der AfD) Als Sie als CDU unter König Kurt noch konservative Wurzeln hatten, haben Sie so etwas gefordert. Heute unter der Kretschmer-CDU sind Sie nur noch ein Schatten Ihrer selbst. Deswegen geht Familienpolitik nur noch mit der AfD in diesem Land. Wir bitten trotzdem um Zustimmung dafür. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Dr. Weigand sprach für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Dann übergebe ich das Wort an die Staatsregierung. Herr Staatsminister Dulig, bitte schön. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Mit dem Landeserziehungsgeld unterstützen wir Familien. Besonders unterstützen wir Familien mit geringeren und mittleren Einkommen, die ihre Kinder zu Hause betreuen möchten. Das ist eine Anerkennung für diese Eltern. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Genau ihnen schadet Ihr Gesetzentwurf. Die AfD möchte das Landeserziehungsgeld zum Nachteil der Eltern ausbauen. Sie macht daraus eine Lohnersatzleistung. Das hätte zur Folge, dass es auf andere Sozialleistungen angerechnet werden kann. Viele Eltern werden damit das Landeserziehungsgeld nicht mehr zusätzlich zu ihrem Einkommen erhalten. Gleichzeitig schließt die AfD junge Familien aus, die gerade erst nach Sachsen gezogen sind. Die Forderung, dass mindestens zehn Jahre der Hauptwohnsitz in Sachsen liegen muss – bzw. im Änderungsantrag auf fünf Jahre für Alleinerziehende abgemildert –, hat genau das zur Folge. Dabei brauchen wir junge Leute, die hier in Sachsen arbeiten und einbringen wollen. Familien, die Elterngeld Plus des Bundes in Anspruch nehmen, möchte die AfD auch ausschließen, weil sie sich bewusst für eine möglichst große Vereinbarkeit von Familie und Beruf entschieden haben. Familien wollen heute aber Kinder und Beruf vereinbaren und das partnerschaftlich leben, und dabei müssen wir sie unterstützen. Das Landeserziehungsgeld ist dabei ein Beispiel für unseren Weg, aber es sind auch die vielen Qualifizierungsmöglichkeiten für junge Menschen und der Ausbau der Kinderbetreuung. Die allermeisten Menschen haben den Anspruch, sich und ihre Familien selbst zu versorgen. Sie wollen mit ihrer Arbeit für ihre Familien einstehen und sind darauf auch stolz – und das zu Recht. Unsere Aufgabe dabei muss sein, dass die Arbeit fürs Leben und fürs Alter reicht und mit der Familie vereinbar ist. Im Gesetzentwurf beschränkt die AfD die Arbeit auf maximal zehn Wochenstunden. Mit dieser einschränkenden Regelung werden Eltern künftig aus dem Berufsleben ausgesperrt und ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz wird erschwert. Dazu droht Altersarmut. Das Beispiel aber, wie es geht, liefert das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Dort wurde erst im September 2021 die Wochenstundenzahl auf 32 angehoben. So geht Politik für Familien! Neben diesen Problemen für Familien selbst birgt der Gesetzentwurf auch zahlreiche rechtliche Probleme. Die geplante Regelung zum Hauptwohnsitz ist mit geltendem europäischem Recht gar nicht vereinbar. Das sind Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und gegen das Diskriminierungsverbot. Dazu ist grundsätzlich fraglich, ob ein Bundesland überhaupt diese Gesetzgebungskompetenz hat. Der Bund hat mit dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz bereits von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz für dieses Thema Gebrauch gemacht. Der Gesetzentwurf arbeitet auch unsauber bei der Finanzierung. So fehlen beispielsweise Angaben zu entstehenden Verwaltungskosten bei den Bewilligungsstellen. Der Aufwand würde deutlich steigen, denn Einkommensberechnungen sind sehr zeitintensiv. Das haben auch die Kommunen in ihrer Stellungnahme deutlich gemacht. Zusammenfassend kann man es auf den Punkt bringen: Der Gesetzentwurf verkennt die tatsächlichen Bedürfnisse von Familien und schadet ihnen teils sogar. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Dulig sprach für die Staatsregierung. Wenn es keinen Aussprachebedarf mehr gibt, meine sehr verehrten Damen und Herren, kommen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Landeserziehungsgesetzes, Drucksache 7/10159, Gesetzentwurf der Fraktion AfD. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/12822 vor. Ich bitte diesbezüglich um Einbringung. Kollege Dr. Weigand, bitte schön.

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Dr. Rolf Weigand AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit unserem vorliegenden Änderungsantrag gehen wir auch auf die Kritik in der Anhörung ein. Wir schaffen also für Alleinerziehende die Möglichkeiten, die noch in der Anhörung kritisiert wurden. Wir gehen auf die kritischen Punkte der Vorprüfung des Gesetzentwurfs ein und schaffen es damit, dass ein großer Bezugskreis dieses Geld bekommt. Ja, wir müssen das Landeserziehungsgeld, meine Damen und Herren, erhöhen. Die aktuellen Leistungsträger dieser Gesellschaft im Einkommensspektrum bis 30 000 Euro – das sind nur 27 % der Elterngeldbezieher – gehen einfach leer aus. Wir können gern einmal eine Familie nehmen, wo Vater und Mutter gleich verdienen, beide 1 500 Euro netto. Sie haben mit dem Bundeselterngeld ein Familieneinkommen von 2 500 Euro; das sind 67 %. Dann sagt die Mutter: Ich möchte gern mit den Kindern – es sind Zwillinge – zu Hause bleiben. Mit dem Landeselterngeld fallen sie von 2 500 Euro auf 1 800 Euro, weil Sie ihnen nur 300 Euro zur Verfügung stellen. Das ist ein Schlag ins Gesicht für junge Familien! Wir wollen den Eltern deutlich mehr geben, sodass es insgesamt ein Familieneinkommen von 2 800 Euro pro Monat ergeben würde. Das sind 1 000 Euro mehr pro Monat! 1 000 Euro mehr für die Aufwertung der Familienarbeit – 1 000 Euro mehr, die uns unsere Kinder wert sein sollten. (Beifall bei der AfD) Weil schon wieder Vorwürfe kommen, wir hätten die Finanzierung nicht sauber dargestellt: Meine Damen und Herren, ein Land, das 460 Millionen Euro an Kindergeld ins Ausland „rausknallt“, ein Land, das – Herr Barth hat es vorhin gesagt – 845 Millionen Euro für Asyl und Integration im aktuellen Doppelhaushalt zur Verfügung stellt, sollte endlich 140 Millionen Euro für unsere Familien zur Verfügung stellen. Unser Land zuerst! (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Dr. Weigand mit der Einbringung des Änderungsantrags. Frau Kollegin Pfeil von der SPD-Fraktion hat Redebedarf dazu.

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Juliane Pfeil SPD

Ich möchte diesen Änderungsantrag im Namen der Koalition ablehnen; wir sind bereits in den Redebeiträgen darauf eingegangen. Das zeigt noch einmal, dass sich die AfD nicht damit beschäftigt, welche Bedarfe Alleinerziehende tatsächlich haben. Wir wissen, dass Alleinerziehende und deren Kinder die am stärksten von Armut betroffene Gruppe in diesem Freistaat und in ganz Deutschland ist. Sie brauchen umso mehr Unterstützung, frühzeitig wieder in den Beruf zu kommen, um sich und ihre Kinder vor Armut zu schützen. Das ist wichtig! Daher ist es gut und wichtig, dass wir in unserem Kitagesetz nach wie vor die Regelung haben, dass es verminderte Elternbeiträge für Alleinerziehende gibt, um die finanzielle Belastung nicht noch größer zu machen. Es ist auch notwendig, ihnen zu ermöglichen, frühzeitig in den Job zurückzugehen sowie eine qualitativ gute frühkindliche Bildung zu erhalten. Das ist die Antwort, die unsere Alleinerziehenden brauchen – nicht aber das, was die AfD gerade vorgeschlagen hat. (Beifall bei der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Frau Kollegin Pfeil. Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag? – Das ist nicht der Fall. Nun stimmen wir über den Änderungsantrag ab. Wer diesem Änderungsantrag mit der Drucksachennummer 7/12822 die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmen dafür, keinen Stimmenthaltungen sowie einer Mehrheit an Gegenstimmen ist der Änderungsantrag abgelehnt worden. Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise abzustimmen, und zwar im Block, sofern sich kein Widerspruch dagegen erhebt. Das heißt, wir würden jetzt abstimmen über die Überschrift, über Artikel 1, Änderung des Sächsischen Landeserziehungsgeldgesetzes sowie über Artikel 2, Inkrafttreten. Wer diesen Komponenten des Gesetzentwurfs die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einigen Befürwortern, keinen Stimmenthaltungen und einer Mehrheit an Gegenstimmen sind die Bestandteile dieses Gesetzentwurfs abgelehnt worden. Nachdem die Teile des Gesetzentwurfs abgelehnt worden sind, findet über diesen Entwurf gemäß § 47 Geschäftsordnung eine Schlussabstimmung nur auf Antrag des Einbringers statt. Möchte die AfD eine Schlussabstimmung zum Gesetz? Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Weiterentwicklung des Drucksache 7/10618, Gesetzentwurf Drucksache 7/12701, des Ausschusses für Wirtschaft, Bevor ich das Wort an die Fraktionen übergebe, frage ich den Berichterstatter, Herrn Homann, ob er das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall. Dann gilt folgende Reihenfolge in der ersten Runde: DIE LINKE, danach CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL sowie die Staatsregierung, sofern das Wort gewünscht wird. Ich übergebe das Wort zuerst an Herrn Kollegen Brünler von der Fraktion DIE LINKE.

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Nico Brünler Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stellen heute unseren neuen Entwurf eines modernen Sächsischen Vergabegesetzes zur Abstimmung. Öffentliche Vergabe ist mehr als nur eine Randnotiz. Der Freistaat ist der größte Auftraggeber der sächsischen Wirtschaft. Allein im Baubereich sind das in Sachsen jährlich Leistungen im Umfang von mindestens einer Milliarde Euro. Das ist nicht nur ein großer Ausgabeposten, sondern es zeigt auch, dass wir damit für die Lebens- und Arbeitsbedingungen im Freistaat unmittelbar verantwortlich sind. Es ist letztlich wie im Privaten: Wer bezahlt, bestimmt auch die Musik – oder könnte dies zumindest tun, wenn der Wille dazu vorhanden wäre. Wir haben diesen Willen und stellen darum heute unseren Gesetzentwurf zur Abstimmung. Wenn Sie, meine Damen und Herren von SPD und BÜNDNISGRÜNEN, es mit ihrem Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag ernst meinen, dass soziale Verantwortung zum Vergabekriterium wird, dann laden wir Sie herzlich ein, unserem Entwurf zuzustimmen. Sie haben heute die Möglichkeit dazu. So wollen wir im Vergabegesetz zum Beispiel eine Tariftreueregelung einführen, ersatzweise auch einen Vergabemindestlohn, der sich am Tarif des öffentlichen Dienstes anlehnt. Dabei geht es aber nicht nur um Löhne, sondern es geht darüber hinaus um die Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Gleichstellung der Geschlechter und vieles mehr. (Zurufe von der AfD: Ja!) Somit stimmen wir über das Gesetz in der Gesamtheit ab: Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Wer spricht sich dagegen aus? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmen dafür, einer Mehrheit an Gegenstimmen und keinen Stimmenthaltungen ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Die zweite Beratung ist damit abgeschlossen und Tagesordnungspunkt 4 ist beendet. Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zu des Entwurfs Vergaberechts im Freistaat Sachsen der Fraktion DIE LINKE Beschlussempfehlung Arbeit und Verkehr Die Frage ist doch: Schauen wir bei öffentlichen Aufträgen nur nach dem Preis oder schauen wir auch darauf, was die gesamtvolkswirtschaftlichen Bedingungen sind? Wie absurd es ist, dass insbesondere die CDU dem Anliegen standhaft entgegensteht, hat die Anhörung unseres Gesetzentwurfs ergeben. Mit der aktuellen Gesetzeslage fördern wir nicht nur tarifliche Regeln nicht, sondern tarifgebundene Unternehmen sind bei der aktuellen Lage sogar benachteiligt oder bewerben sich gar nicht erst für öffentliche Ausschreibungen. Es geht auch überhaupt nicht darum, einseitig die Kosten der Unternehmen in die Höhe zu treiben. Im Gegenteil, diese sollen, genauso wie die Mitarbeiter, für vernünftige Leistungen auch vernünftig entlohnt werden. Aus diesem Grund haben wir als Ergebnis der Anhörung einen Antrag zur verbindlichen Festschreibung von Preisgleitklauseln eingebracht und werden ihn auch unabhängig von unserem Gesetzentwurf zur Abstimmung stellen. Wir müssen bei der öffentlichen Vergabe verstehen, dass Qualität nicht nur ihren Preis, sondern auch ihren Wert hat. Öffentliche Aufträge dürfen nicht Vorschub für Dumpingwettbewerb zulasten verantwortungsvoller Unternehmen oder zulasten Dritter werden. Mir sagen sogar Vertreter des Arbeitgeberverbandes Bau, dass es durchaus ein Gewinn für die Unternehmen sei, wenn bei Ausschreibungen nicht nahezu gesetzmäßig immer der Billigste, sondern wirklich der Nachhaltigste, Wirtschaftlichste und Beste zum Zuge käme. Damit schließt sich wieder der Kreis zu unserer Anhörung, wonach das aktuelle Gesetz ein Standortnachteil für tarifgebundene Unternehmen und somit mitschuldig an der geringen Tarifbindung im Land ist. Aber es geht uns, wie bereits gesagt, nicht nur um Tarife, es geht um mehr. Das, was wir heute vorlegen, machen im Grunde viele im privaten Leben bereits vor. Kriterien, die wir im privaten Bereich ansetzen, spielen eine selbstverständliche Rolle: Wie viel Energie verbraucht das Produkt? Wie lange hält es? Wurden bei der Herstellung Öko- oder Fairtrade-Standards eingehalten usw.? Das hat inzwischen Teile der Wirtschaft von ganz allein dazu bewogen, Gütesiegelsysteme zu befolgen und teilweise ihre Produktion umzustellen. Die Lebenswirklichkeit zeigt, wie es funktioniert; nur das aktuelle Sächsische Vergabegesetz tut so, als gäbe es das nicht. Wenn es Ihnen ernst ist, meine Damen und Herren von SPD und BÜNDNISGRÜNEN, in der öffentlichen Vergabe ein Nachhaltigkeitsprinzip zu verankern, das die Lebenszykluskosten, also die Umweltverträglichkeit, ökologische Nachhaltigkeit oder Folgekosten berücksichtigt, dann sollten Sie heute zustimmen. Wenn es Ihnen darüber hinaus ernst ist, ein System von Präqualifikation zur Absicherung des Ganzen und zur Vereinfachung der Ausschreibung einzuführen, sollten Sie heute ebenfalls zustimmen. All das sieht unser Gesetzentwurf vor. Dabei ist der heute zur Abstimmung stehende Entwurf kein Teufelswerk. Viele Punkte, die wir fordern, sind in anderen Bundesländern inzwischen Realität. Das hat weder dazu geführt, dass die Wirtschaft in diesen Ländern Schaden genommen hat, noch gibt es bei öffentlichen Ausschreibungen weniger Bieter. Ganz im Gegenteil: Dass wir in Sachsen noch nicht so weit sind, liegt ausschließlich am mangelnden politischen Willen von Teilen der Regierungskoalition. Die Folgen davon debattieren wir ebenfalls regelmäßig im Landtag: niedrige Tarifbindung, niedrige Durchschnittslöhne. Wir dürfen aber nicht nur immer wieder darüber debattieren, sondern wir müssen auch endlich einmal etwas tun. Heute haben wir dazu die Gelegenheit. Vielen Dank! – Auf Weiteres komme ich in der zweiten Runde zu sprechen. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Kollege Brünler sprach für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt spricht Kollege Hippold für die CDU-Fraktion.

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Jan Hippold CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Abgeordnete der LINKEN! Der von Ihnen heute vorgelegte Gesetzentwurf basiert auf einem bereits in der letzten Legislaturperiode vorgelegten Entwurf, der für uns schon damals nicht akzeptabel gewesen ist. Sie versuchen sich nun erneut im Bereich des Vergaberechts politisch zu artikulieren. (Marco Böhme, DIE LINKE: Was gut ist, bleibt gut! – Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Das liegt immer im Auge des Betrachters, würde ich sagen. Dabei sind Sie nicht nur wenig innovativ, sondern – das ist unsere Hauptkritik – Sie scheinen offensichtlich nicht an die vielen Unternehmer zu denken, die man bei der Teilnahme an einem öffentlich ausgeschriebenen Bau- oder Dienstleistungsauftrag mit einem solchen gesetzlichen Regelungswust konfrontiert würde. Dies ist auch – zumindest nach unserer Wahrnehmung – in der öffentlichen Anhörung am 17. Januar 2023 im zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr deutlich geworden. Herr Brünler: Irgendwie hatte ich bei Ihren Ausführungen gerade den Eindruck, dass wir in zwei unterschiedlichen Anhörungen gewesen sein müssen. Mit der Ausweitung von 11 auf 23 Paragrafen gegenüber dem derzeit geltenden Vergabegesetz würde das sächsische Vergaberecht bürokratisch aufgebläht. Wir diskutieren derzeit landauf, landab über Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung, (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) um im Vergleich zu anderen Staaten überhaupt noch wettbewerbsfähig bleiben zu können. Nun legen Sie uns erneut einen Papiertiger vor, der Anforderungen an Unternehmen stellt, die dafür ein oder zwei Personen einstellen müssten, um diese Nachweise vorzulegen. Da reden wir noch nicht einmal darüber, ob sich dieser Aufwand letztendlich durch einen Auftragszuschlag lohnen würde. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Die mit diesen beiden Mitarbeitern verbundenen Personalkosten in Höhe von circa 80 000 Euro im Jahr wären darüber hinaus erst einmal wieder durch Aufträge hereinzuholen und letztendlich in der betrieblichen Kalkulation zu berücksichtigen. Ich werbe an dieser Stelle dafür, dass insbesondere die Personen, die Vergabekriterien wie ILO Kernarbeitsnormen, Gleichstellung und Nachweise zu Lieferketten fordern, einmal in der Praxis einen Vergabeprozess von der Ausschreibung über die Auswertung der Angebote bis hin zur Vergabe organisieren und durchführen sollten. Darüber hinaus halte ich es für unabdingbar, dass wir die Augen nicht vor der Realität unserer Wirtschaft verschließen, denn unsere Wirtschaft ist der Motor unseres Freistaates. Nur sie ermöglicht uns, einen Doppelhaushalt von über 45 Milliarden Euro zu beschließen. Hieraus entsteht für uns eine Verpflichtung, Prozesse zu vereinfach, anstatt sie für unsere Kleinst-, Klein- und mittelständischen Betriebe komplizierter zu machen. Dies gilt insbesondere auch für unsere Handwerker. Leider wird von den Anwendern des Sächsischen Vergabegesetzes immer wieder ausgeblendet oder vielleicht auch mit Vorsatz vergessen, dass dies, was der vorliegende Gesetzentwurf der LINKEN beinhaltet, bereits unter Beachtung und Anwendung des allseits bekannten Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen möglich ist. Hier kann ich nur an die Kreativität unserer Ausschreibungsstellen appellieren, die Möglichkeiten des Bundesgesetzes zu berücksichtigen und Vergabekriterien wie soziale Kriterien, Umweltkriterien, Lieferketten, Nachhaltigkeit etc. ausgerichtet auf den Ausschreibungsgegenstand aufzunehmen, wenn sie seitens der Vergabestelle für notwendig erachtet werden. Vielleicht reicht uns bereits ein aktualisierter Leitfaden, der den staatlichen Ausschreibungsstellen an die Hand gegeben wird, um sich beim Thema Vergaberecht und Vergabeprozess inspirieren zu lassen. Meines Erachtens beinhaltet der vorliegende Gesetzentwurf viele Paragrafen, die auch aufgrund der Aussagen der Wirtschaftsexperten enorme Anforderungen an Unternehmen stellen und die den Vergabe- und Bürokratieaufwand letztendlich sowohl für die ausschreibende öffentliche Hand als auch für den Auftragsbewerber enorm erhöhen würden. Bei rund 40 000 Vergaben im staatlichen Hochbau wird es kaum möglich sein, den gesetzlichen Mindestlohn zu kontrollieren. Im Weiteren gilt dies auch für den Nachweis der ILO Kernarbeitsnormen sowie für die Lieferkettennachverfolgung. Beim Thema Lieferketten zum Beispiel müssten Sie, Herr Böhme, mir einmal erklären, wie die Prüfung durch die Vergabestelle praktisch erfolgen soll. Kann den Herstellerzertifikaten vertraut werden? Sind die Teilprodukte, die für die Fertigstellung des Endprodukts benötigt werden, auch nach diesem Standard zertifiziert? (Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) – Natürlich kann das gern auch Herr Brünler beantworten; Herr Böhme, weil Sie so fragend nach hinten geschaut haben. (Marco Böhme, DIE LINKE: Ich kann es Ihnen sagen!) Wir sollten uns der Realität stellen und unter diesen Aspekten unsere bürokratischen Prozesse entschlacken. Wir brauchen keine Kontrolleure, sondern eine Diskussion darüber, woher wir zukünftig unsere Fachkräfte in der Wirtschaft generieren sollen. Ich werbe, wie bei der Ausgestaltung unseres derzeit geltenden Vergabegesetzes, für schlanke und für unsere Wirtschaft überschaubare Belastungen. Meine Damen und Herren, wir sollten hierzu unseren Blick schärfen, damit die sächsische Wirtschaft wettbewerbsfähig bleibt und damit unser Freistaat für die Wirtschaft attraktiv bleibt. Der vorliegende Entwurf mit seinem überbordenden bürokratischen Rattenschwanz hätte allerdings genau das Gegenteil zur Folge: eine massive Verkomplizierung von Vergabeverfahren und eine weitere Belastung unserer kleinen und mittelständischen Unternehmen, die ohnehin bereits vor großen Herausforderungen stehen. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren von den LINKEN, ist keine zukunftsorientierte Wirtschaftspolitik. Deshalb ist der vorliegende Gesetzentwurf der LINKEN klar abzulehnen. Herzlichen Dank für die Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Hippold sprach für die CDU-Fraktion. Nun an Mikrofon 1 vermutlich eine Kurzintervention durch Herrn Kollegen Böhme, Fraktion DIE LINKE. Bitte schön.

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Marco Böhme Die Linke

Genau, eine Kurzintervention. Ich habe mir gerade einiges mitgeschrieben, Herr Hippold. Sie haben unser Gesetz als „Papiertiger“ bezeichnet, weil ein paar mehr Paragrafen nötig sind, um zukünftig Vergaben zu regeln. Da sage ich Ihnen: Natürlich braucht es Regeln. Wir geben hier als Staat, sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene, Geld in Milliardenhöhe aus. Das können wir doch nicht einfach ungeregelt machen. Deshalb braucht das klare Regeln, und deswegen wurden von uns in diesem Gesetzentwurf ein paar Paragrafen angepasst. Sie haben unseren Gesetzentwurf als wenig innovativ bezeichnet, weil wir fast denselben Entwurf wie in der letzten Legislatur eingebracht haben. Ja, das stimmt, wir haben den aus der letzten Legislatur genommen, weil er schon damals gut und innovativ war. Was ist denn eigentlich Ihr Vorschlag? Sie haben seit Jahren nichts am Vergabegesetz geändert. Es bleibt so, wie es seit Jahren existiert. Wir finden eine Reform überfällig. Zur ILO Kernarbeitsnorm, weil Sie mir jetzt speziell noch einmal die Frage gestellt haben, wie man das überprüfen soll: Na ja, andere Bundesländer bekommen das hin. Es gibt entsprechende Zertifikate, und es gibt eben Bundesländer, die das Vergaberecht sehr modernisiert und an nachhaltige Kriterien angepasst haben. Ich finde, das muss auch in Sachsen möglich sein. Geben Sie doch einfach zu, dass Sie keinerlei Interesse daran haben, die Regeln zu ändern. Es soll also weiterhin der billigste Anbieter gewinnen – ein Wettbewerb nach unten. Wer niedrige Löhne zahlt, wer sich nicht an soziale Standards oder an Umweltkriterien hält und damit auch weniger Kosten hat, der gewinnt dann bei Wettbewerben. Und das zahlen wir als Steuerzahler? Ich finde, das kann nicht sein. Genau deswegen möchten wir hier eine Verbesserung. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Böhme mit einer Kurzintervention auf den Redebeitrag von Herrn Kollegen Hippold. Jetzt gibt es die Erwiderung an Mikrofon 5. Bitte schön, Herr Kollege.

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Jan Hippold CDU

Vielen Dank. Herr Kollege Böhme, „Papiertiger“ bezog sich darauf, dass wir eine Aufblähung von 11 auf 23 Paragrafen haben. Das ist vielleicht grundsätzlich noch gar nicht einmal das Problem, sondern das Problem ist der dahinterstehende bürokratische Aufwand, den diese neuen Regelungen nach sich ziehen würden. Insofern habe ich das Gesetz so bezeichnet. (Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Ich möchte an dieser Stelle Ihren Ausführungen, dass immer an den Billigsten zu vergeben ist, ganz klar widersprechen. Unser schon heute geltendes Vergabegesetz – – Ich selbst habe das viele Jahre angewandt und habe Aufträge zum Teil an Platz 14 vergeben. Dass das heutzutage möglich ist, liegt nur an der Kreativität der Vergabestelle. Dort kann man schon heute – wenn man das möchte und als Vergabestelle der Meinung ist, dass das angemessen ist – entsprechende Regelungen in die Veröffentlichung aufnehmen und diese im Nachgang berücksichtigen und an dieser Stelle meinetwegen auch an den Dritten, Vierten oder Fünften vergeben. (Marco Böhme, DIE LINKE: Wie viele machen das?) Ich persönlich habe den Eindruck, dass es sich viele Vergabestellen in Sachsen da an der einen oder anderen Stelle zu leicht machen. Aber ob eine Regelung, eine Vorschrift sozusagen, die das zwingend vorschreibt für alle, uns weiterbringt, das stelle ich infrage. Deshalb habe ich so ausgeführt, wie ich ausgeführt habe. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Erwiderung an Mikrofon 5 von Herrn Kollegen Hippold. Jetzt übergebe ich an die AfD-Fraktion. Frau Kollegin Penz, bitte schön.

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Romy Penz AfD

Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen in der Zweiten Beratung über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zur Weiterentwicklung des Vergaberechts im Freistaat Sachsens. Fakt ist: Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), die öffentliche Liefer- und Dienstleistungen betrifft, ist bis heute in Sachsen nicht umgesetzt. Hier hinkt die Regierung gewaltig hinterher. Ich habe einmal das Stichwort Weiterentwicklung aus Ihrer Überschrift genommen und mich auf die Suche nach dieser Weiterentwicklung in Ihrem Entwurf begeben. In § 2 ist da durchaus etwas zu finden, ebenso in § 8 Abs. 2. Die losweise Vergabe sehe ich positiv, sie findet aber heute schon zum Großteil statt. Genau wie – § 8 Abs. 3 – die Gleichbehandlung von Arbeitsgemeinschaften schon Usus ist, siehe VHB, Formblatt 234. Der Rest ist zum Großteil schlicht und einfach Murks. Das war überhaupt der positivste Ausdruck, der mir hierzu eingefallen ist. Ich kenne die Vergabeverfahren nicht nur in Sachsen seit 1991 und habe die Entwicklung miterlebt. Wir haben derzeit in Sachsen ein sehr gutes Vergabegesetz, es umfasst sechs Seiten – Ihr Entwurf in gleicher Schriftgröße 18 Seiten, also das Dreifache. (Zuruf der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Einige von uns waren am Sonnabend zur Meisterfeier in Chemnitz. Ich habe Herrn Brünler und auch Herrn Gebhardt von der Fraktion DIE LINKE gesehen. Was, glauben Sie, hätten die frischgebackenen Meister zu Ihrem Gesetzentwurf gesagt, vor allem, wenn Sie denen auch das noch gültige Gesetz danebengelegt hätten? Man merkt, Sie kommen nicht aus der richtigen Arbeitswelt. (Beifall bei der AfD) Ich antworte stellvertretend für die Meister und Unternehmer; denn das bin ich auch. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) – Ach Herr Gebhardt, Sie wollten schon am Samstag nicht mit mir reden, da können Sie es auch jetzt sein lassen. Herr Staatsminister Schmidt tönt zu ebendieser Veranstaltung: „Ihr seid die nächste Generation, eine Generation, die Gebäude errichtet und sich nicht an diesen anklebt“: Dafür schafft die Politik die Rahmenbedingungen, für diese Unternehmen. Statt des versprochenen Rahmens erhalten wir mit dem Gesetzentwurf der LINKEN eine Zwangsjacke, man kann auch sagen: eine weitere Zwangsjacke bestehend aus Bürokratie und Intransparenz in potenzierter Form. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Ich frage die LINKE nochmals: Haben Sie überhaupt – ich habe das schon im Ausschuss gefragt und keine Antwort bekommen – mit Unternehmen gesprochen? Wissen Sie überhaupt, was Sie hier fordern? Oder waren Ihre Gesprächspartner nur Arbeitnehmervertreter – also Gewerkschaften –, welche noch nie ein Vergabeverfahren mitgemacht haben? Einerseits möchten Sie, dass sich vor allem kleinere Unternehmen beteiligen können – § 5 Mittelstandsförderung, wobei Abs. 1 nicht zulässig wäre. Andererseits streichen Sie die bisher zugelassene Eigenerklärung und fordern eine Präqualifikation in § 7 bis hin zum zweiten Nachunternehmer. Gerade sehr kleine Unternehmen werden nie eine PQ haben. Hier muss die Eigenerklärung mit entsprechenden Nachweisen weiterhin möglich sein. Eine PQ kostet Zeit und Geld. Damit das überhaupt funktioniert, schreiben Sie unlogischerweise wiederum in § 5, dass sich die Unternehmer – wahrscheinlich mal wieder in ihrer Freizeit – einer Prüfung der PQ unterziehen sollen, was an sich schon gar keinen Sinn macht. Das wiederum soll eine Rechtsverordnung des SMWA klären. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn Sie das gerade nicht verstanden haben, dann liegen Sie absolut richtig! (Beifall bei der AfD) Denn es ist so unlogisch, dass man es weder verstehen noch umsetzen kann. Es macht einfach keinen Sinn. Und Herr Brünler, ich habe Sie auch im Ausschuss gefragt: (Zuruf des Abg. Jan Hippold, CDU) Wissen Sie, was eine PQ ist? Wissen Sie, dass ein Unternehmen erst nach drei Jahren am Markt eine PQ bekommt? Wissen Sie das? Sie schließen damit die ganzen kleinen Unternehmen aus. In § 4 Abs. 2 bringen Sie noch das Arbeitnehmerentsendegesetz in Spiel. Werte Linke, wenn Sie sich schon um das Arbeitnehmerentsendegesetz kümmern möchten, dann sollten Sie das im Sinne der Arbeitnehmer, indem Sie es auf Bundesebene angehen, ernsthaft tun. Da gehört es nämlich hin. Beginnen Sie am besten bei § 2 b und zwar nicht nur mit der Korrektur des Inhalts, sondern auch mit der Dynamisierung der steuerfreien Entsendekosten; dort besteht wirklich Nachholbedarf. Sie bringen ebenfalls § 4 Tariftreue und Mindestentgelt mit hinein – auch das ist bereits abgedeckt. Ich würde es Ihnen gerne erklären, doch dazu reicht leider meine Zeit nicht. Ich komme nochmals zu § 7, Nachweise und Präqualifikation, Abs. 1, zurück: Sie fordern eine 6-Monats-Frist. Das wäre zum Beispiel für Referenzen viel zu kurz. Alles andere ist leider Bundesrecht, somit können Sie das gar nicht regeln. Zudem wäre es für präqualifizierte Unternehmen anders als für ausländische Unternehmen geregelt, was eine Ungleichbehandlung darstellt. Weiterhin überfrachten Sie Ihre sogenannte Weiterentwicklung mit Umweltschutz und Energieeffizienz. Ein Beispiel ist § 13 Abs. 3: „Bei der Wertung der Wirtschaftlichkeit der Angebote sind die vollständigen Lebenszykluskosten des Produkts oder der Dienstleistung zu berücksichtigen“. Schon die Anhörung hat es deutlich gemacht: Der Auftragnehmer hat darauf doch gar keinen Einfluss! Allein der Auftraggeber bestimmt mit seinen Vorgaben die vollständigen Lebenszykluskosten und Parameter des Produktes oder der Dienstleistung. Wie bitte soll es denn in die Wertung der Angebote einfließen? Es ist ein Widerspruch in sich. Nach der Anhörung hätte ich zumindest einen Änderungsantrag von Ihnen erwartet. Die Beschreibung der Leistungen und Lieferungen muss auch heute schon so eindeutig geschehen, dass damit klar ist, was und wie etwas geliefert oder erbracht wird. Ich kürze es ab: Wer bestellt, bestimmt über Umweltverträglichkeit, Nachhaltigkeit usw. Aber auch das hat in einem Vergabegesetz nichts verloren. Das sage ich auch ganz klar in Richtung der Regierungskoalition für den Fall, dass Sie es doch noch schaffen, einen Gesetzentwurf einzubringen. Diese Dinge regeln zum Beispiel das GEG – Gebäudeenergiegesetz –, welches jetzt die EnEV mit beinhaltet; darauf hat der Auftragnehmer null Einfluss. Ebenfalls in § 13 Abs. 1: Sie beschreiben, was die Auftraggeber für die umweltverträgliche Beschaffung zu tun haben. Wenn das mal nicht möglich sein sollte, soll es begründet werden. Was hat das in einem Vergabegesetz verloren? – Nichts. Das kann für öffentliche Auftraggeber gern separat geklärt werden, birgt aber eine erhebliche Rechtsunsicherheit und ist zum Beispiel durch das GEG oder das Lieferkettengesetz bereits abgedeckt. § 14 Umweltmanagementsysteme. Hurra! Noch mehr Bürokratie, die Zeit und Geld kostet! Bestimmt sehr gut geeignet, um noch mehr KMU an öffentlichen Ausschreibungen nicht zu beteiligen. Ich als Unternehmer verpflichte mich dann zu kontinuierlichen Verbesserungen der Umweltleistungen über gesetzliche Anforderungen hinaus. Stellen Sie sich vor, ich habe ein Abbruchunternehmen und unterliege somit schon dem Kreislaufwirtschaftsgesetz. Da bleibt mir dann wohl bei der Steigerung der Umweltleistungen nur noch der Umstieg von einem LKW auf 250 Eselskarren. (Beifall bei der AfD) Es geht weiter mit § 15 ILO Kernarbeitsnormen und § 16 Gleichstellung – bereits schon alles Gesetz. Spätestens in § 17 Abs. 2 öffnen Sie Tür und Tor für Vetternwirtschaft, nachdem Sie vorher alle Leistungsbereiten und Fachkundigen bewusst ausgegrenzt haben. Ja, Sie öffnen dann alle Türen, indem Sie Ortskenntnisse oder besondere Serviceleistungen – was immer Sie damit meinen, vielleicht einen Gutschein für Restaurants – als Vergabekriterien ins Spiel bringen; das kennen wir aus DDR-Zeiten. Ich fasse zusammen: Ihr Entwurf birgt für Auftraggeber und Auftragnehmer das Mehrfache an Risiken als an Chancen. Rechtssichere Vergaben werden nicht mehr möglich – eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Gerichte und Anwälte. Kleine Unternehmen werden noch mehr ausgegrenzt. Transparenz- und Bürokratieabbau: Fehlanzeige! Sie als LINKE sollten besser nicht mitreden, wenn es um soziale Marktwirtschaft geht. Kümmern Sie sich um Planwirtschaft, da wurden die Pläne auch immer überfüllt und trotzdem war der Mangel allgegenwärtig. Wir werden dem – aus unserer Sicht – Rückentwicklungsentwurf zum Vergabegesetz nicht zustimmen. Danke schön. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Penz sprach für die AfD-Fraktion. Nun spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Kollege Liebscher.

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Gerhard Liebscher GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das Finanzvolumen, das wir als Freistaat zusammen mit den sächsischen Kommunen jährlich umsetzen, ist enorm. Freistaat und Kommunen in Sachsen vergeben im Jahr öffentliche Aufträge im Wert von über 3 Milliarden Euro. Uns BÜNDNISGRÜNEN ist klar: Öffentlichen Geldern – Steuergeldern – kommt eine Steuerungsfunktion zu. Wer über öffentliche Gelder verfügt, trägt die Verantwortung und vor allem auch die Chance, meine Damen und Herren, diese im Sinne des Gemeinwohls einzusetzen. Viele der Anregungen der LINKEN sind mir daher sympathisch; (Gelächter bei der AfD – Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Zickler, AfD) denn auch wir BÜNDNISGRÜNE sagen: Die Beschaffungspraxis der öffentlichen Hand muss an die Kriterien der Nachhaltigkeit gebunden werden. Es geht um wirtschaftliche Resilienz, meine Damen und Herren, es geht um Fachkräftesicherung und es geht darum, unsere Wirtschaft durch die nachhaltige Transformation zu bringen. Wer sollte also die Ziele, die die Linksfraktion in ihrem Entwurf vorschlägt, ablehnen? Natürlich wollen wir die Beschäftigten stärken. Natürlich brauchen wir endlich eine Tarifbindung öffentlicher Aufträge. Die Verwaltung kann nicht bei Aufträgen an Unternehmen schlechtere Löhne finanzieren, als wir den eigenen Angestellten im öffentlichen Dienst zahlen. Wer könnte dagegen sein, den Mittelstand und ausbildende Betriebe zu stärken? Wer soll dagegen sein, die Ziele unserer eigenen Nachhaltigkeitsstrategie im Bereich Umwelt und Klimaschutz auch im Vergabegesetz umzusetzen? (Beifall der Abg. Antonia Mertsching, DIE LINKE) Wer wird sich der Wahrung internationaler Kernarbeitsnormen – wie Ausschluss von Kinderarbeit –, die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu beachten sind, verwehren? Wer sollte dagegen sein, die wirtschaftliche Souveränität unseres Freistaates durch Beschaffung kreislauffähiger Produkte zu stärken? Wir haben uns prominent im Koalitionsvertrag der Aufgabe verschrieben, das Sächsische Vergabegesetz zu novellieren. Wir wollen das Gesetz an die aktuelle Bundesregelung anpassen, wir werden soziale und ökologische Kriterien einführen und wir werden eine Regelung der Tariftreue unter vergabespezifischem Mindestlohn treffen. Der Gesetzentwurf der LINKEN kommt daher nicht überraschend; es ist ihr Job aus der Opposition heraus, unsere Arbeit kritisch zu begleiten. Und sicher, auch wir hätten den Gesetzentwurf der Koalition bereits gerne präsentiert, aber der Entwurf der Koalition ist noch in Arbeit. (Marco Böhme, DIE LINKE: Wann kommt der?) Er wird drei Farben tragen. Er wird damit die Stärken dreier koalitionstragenden Fraktionen in sich verbinden und so die Beschaffung im Land nachhaltig verbessern. Dem vorliegenden Gesetzentwurf hingegen können wir BÜNDNISGRÜNE nicht zustimmen. Er ist zum einen handwerklich nicht gut gemacht, es gibt einige Widersprüche im Gesetzestext und Logikfehler. Der vorliegende Gesetzentwurf geht in unseren Augen aber auch regulativ weit über das hinaus, was wir der Verwaltung vorschreiben wollen und was in der Praxis alltäglichen Verwaltungshandelns umsetzbar ist. Werte Damen und Herren, viele werden mir zustimmen: Ein gutes Gesetz zu schreiben ist schwer; aber die gute Umsetzung ist noch weitaus schwerer. Genau das ist bündnisgrünes Ziel. Wir wollen die Umsetzung nachhaltiger Beschaffungspraxis im Land voranbringen. Wir werden dafür die personell völlig unterbesetzten kleinen Kommunen im Freistaat unterstützen, nachhaltig zu beschaffen. Deshalb haben wir neben der Arbeit am Gesetz bereits die Finanzierung von Beratungsstrukturen zur nachhaltigen Beschaffung im Haushalt verankert. Was wir brauchen, ist nicht weniger als einen kulturellen Wandel in den Köpfen in der Verwaltung und in den Rathäusern. Wir brauchen einen modernen Wirtschaftlichkeitsbegriff, denn wirtschaftlich ist das, was keine unsichtbaren Kosten für Mensch und Natur verursacht. Wirtschaftlich ist das, was lange hält, was es verspricht, und wirtschaftlich ist das, was unsere Gesellschaft nachhaltig voranbringt. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Liebscher sprach für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollege Homann spricht nun für die SPD-Fraktion; bitte schön.

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Henning Homann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Zuruf von der AfD: Jetzt bin ich aber mal gespannt!) Der Freistaat Sachsen baut Schulen. Der Freistaat Sachsen baut Straßen. Der Freistaat Sachsen kauft Busse und Züge. Der Freistaat Sachsen investiert in Krankenhäuser und in schnelles Internet, da wir der Meinung sind, dass wir eine gute Infrastruktur brauchen, um zukunftsfähig zu sein sowie den sozialen Ausgleich in unserer Gesellschaft zu befördern. Das ist unser Bild einer modernen Regierungsführung, die wir als Sozialdemokratie vertreten. Sie steht im krassen Widerspruch zu dem, was manche an Konzepten des schlanken Staates verfolgen, der keine oder wenig Einnahmen hat und am Ende nur für die Reichen funktioniert. (Thomas Thumm, AfD: Ha! – Zuruf des Abg. René Hein, AfD) Für uns als SPD ist nicht nur wichtig, dass es eine solche Investition in Zukunftsfähigkeit und sozialen Ausgleich gibt, (Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Zickler, AfD) sondern es ist auch die Frage, wie man es tut. Wer öffentliche Gelder erhält, der trägt doch eine besondere Verantwortung. Wer beispielsweise öffentliche Gelder bekommt, um eine Straße zu bauen, hat die Verantwortung, dass seine Leute ordentlich bezahlt werden. Er hat eine Verantwortung dafür, dass die Materialien, die er benutzt, die Umwelt nicht unnötig belasten. Er hat eine Verantwortung dafür, dass es einen sozialen Ausgleich in der Gesellschaft gibt – und genau dafür braucht es ein modernes Vergabegesetz. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Koalition hat sich fest vorgenommen, das auf den Weg zu bringen. Wir werden an dieser Stelle – das ist unser Anspruch – beweisen, dass wir ein kluges und unbürokratisches Verfahren mit mehr Gerechtigkeit vereinbaren können. Das muss unser Anspruch sein. Denjenigen, die sagen, es kann nur entweder unkompliziert oder gerecht sein, sage ich ehrlich: Das ist mir nicht genug. Das ist mir nicht anspruchsvoll genug, was politisches Handeln angeht. Deshalb haben wir uns als Sozialdemokratie fest vorgenommen, dass wir mit einem modernen Vergabegesetz alles dafür tun werden, Missständen in Sachsen entgegenzuwirken. Wir alle wissen, dass ein modernes Vergabegesetz beispielsweise die Ungerechtigkeiten bezüglich der unterschiedlichen Löhne zwischen Ost und West nicht allein beseitigen wird. Doch wir können als Staat ein Vorbild sein. Wir können zeigen, dass sich wirtschaftliches Handeln, kluges Kalkulieren und eine Unternehmensführung, die die Beschäftigten im Blick hat und auf Mitbestimmung sowie Tarifverträge setzt, kein Widerspruch ist. Das wird bei diesem Gesetz unser Anspruch als Sozialdemokratie sein. DIE LINKE hat heute einen Gesetzentwurf vorgelegt, der in vielen Teilen dem ähnelt, was wir einmal gemeinsam als SPD und LINKE erarbeitet haben – jedoch nicht an allen Stellen. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das stimmt!) Das merkt man, denn es gibt einige gravierende handwerkliche Fehler. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein!) Zum Beispiel sollen bei Kommunen Ausschreibungen über 25 000 Euro rein elektronisch erfolgen. Es gibt eine Vergabeplattform des Freistaates Sachsen, die jedoch nicht einfach auf die Kommunen übertragbar ist. Das heißt, die Kommunen können nicht von heute auf morgen mit Inkrafttreten des Gesetzes von analog auf digital umstellen. Es bräuchte zumindest eine Übergangslösung. Das Ergebnis Ihres Gesetzes wäre Stillstand bei der Auftragsvergabe auf kommunaler Ebene und das dürfen wir in Zeiten der mutigen Investitionen nicht zulassen. (Zuruf des Abg. René Hein, AfD) Das Zweite ist: Sie wollen einen Vergabebericht, der alle öffentlichen Vergaben mit Namen, Anschrift, Sitz, Rechtsform, Beschäftigungszahlen und Auftraggeber dokumentiert. Ich bin ein großer Fan von Transparenz, doch bei über 100 000 Vergaben scheint mir an dieser Stelle ein wenig über das bürokratisch vertretbare Maß hinausgeschossen worden zu sein. Das können wir nicht mittragen. Das Dritte ist: Auftraggeber sollen bei der freihändigen Vergabe kleine und mittelständige Unternehmer auffordern, sich zu bewerben. Das ist an sich eine charmante Idee – doch leider verstößt es gegen das Diskriminierungsverbot. Damit wäre dieser Gesetzentwurf rechtswidrig. Das sind schlichtweg handwerkliche Fehler, die es für uns unmöglich machen, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Doch er motiviert uns gleichwohl, unseren im Koalitionsvertrag vereinbarten Gesetzentwurf hoffentlich bald vorzulegen. In diesem Sinne: Vielen Dank für die Diskussion und Ihnen alles Gute. (Beifall bei der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Homann sprach für die SPD-Fraktion. Nun gehen wir in eine zweite Rederunde und ich übergebe das Wort wiederum an Herrn Kollegen Brünler, Fraktion DIE LINKE.

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Nico Brünler Die Linke

Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass es uns zumindest gelungen ist, Kollegen Homann zu motivieren; das ist durchaus etwas. (Beifall des Abg. Henning Homann, SPD) – Ja, da können Sie ruhig einmal klatschen. Ich weiß durchaus, dass es, was den Stillstand beim Vergabegesetz anbelangt, zwei Koalitionspartner gibt, die das ärgert. Man hat in der heutigen Debatte wieder gemerkt, dass wir diesbezüglich ein ganzes Stück weiter wären, wenn es nach SPD und GRÜNEN ginge. Doch ich weiß, dass es einen Koalitionspartner gibt, der hierbei auf der Bremse steht und sich ärgert – und zwar darüber, dass es überhaupt im Koalitionsvertrag steht. Wenn ich Kollegen Hippold genau zugehört habe, hat er im Grunde relativ klar gesagt, was er von all diesen Kriterien hält, die Sie für sich selbst festgeschrieben haben. Dabei nützt auch der Verweis, dass es in der letzten Legislatur nur ein Prüfauftrag gewesen sei und das Vorhaben nun festgeschrieben ist, nichts, wenn es in der Summe bisher keinerlei Bewegung gab. Dank der Untätigkeit der Koalition hat sich an den grundlegenden Problemen in Sachsen nichts geändert. Wir sind nicht nur nach wie vor Schlusslicht, was die Tarifbindung angeht – mit dem Erzgebirgskreis und dem Landkreis Görlitz liegen auch zwei der Landkreise mit den bundesweit niedrigsten Löhnen in Sachsen. Doch in einem Punkt sind wir konstant spitze: Laut dem DGBIndex Gute Arbeit sind die emotionalen und körperlichen Anforderungen und die Arbeitsintensität in Sachsen deutschlandweit am höchsten. Über die öffentliche Vergabe können wir zwar nicht die ganze Welt ändern, aber zumindest Einfluss nehmen. Und ja, Kollege Liebscher: Wir haben im Doppelhaushalt Gelder zur Unterstützung der Kommunen eingestellt, was die Vergabe anbelangt, doch es reicht eben nicht, bunte Aufklärungsbroschüren oder Ähnliches zu drucken. Wir wollten damals ein ganzes Stück weitergehen und damit sind wir bei dem, was Kollege Hippold gesagt hat: Wenn Sie der Meinung sind, man könne bereits jetzt so viel in dem Vergabeverfahren regeln, es aber vor Ort bei den Kommunen nicht gemacht wird, weil sie damit entweder überfordert sind oder die erforderliche Zeit dafür nicht haben, nützt es vielleicht doch, bestimmte Dinge verbindlich festzuschreiben. Das wollen wir mit unserem Gesetz. Zu den Aufgaben des Staates in der Wirtschaftspolitik gehört es, unsere gesamte Gesellschaft im Blick zu haben und zu steuern. Nicht umsonst hatte ich schon bei der Einbringung unseres Entwurfs auf Ludwig Erhard hingewiesen; denn es bleibt dabei – gerade meine Damen und Herren von der CDU –: Beschäftigen Sie sich doch einmal mit Ihrem Vordenker, den Sie dem Namen nach immer vor sich hertragen! Lassen Sie mich noch etwas zu dem Punkt Bürokratie sagen. Unser aktuelles Vergaberecht ist zwar auf dem Papier schlank – auf den ersten Blick ist es ein völlig freies Spiel der Kräfte auf der Basis niedrigster Angebote –, doch in der Praxis ist es bereits jetzt bürokratisch, und zwar in vielen Punkten unnötig stark: In der Praxis besteht daneben ein Wust an Vorgaben, Regulierungen und Einschränkungen für die einzelnen Produkte und Dienstleistungen zur Bereinigung oder Verhinderung von Fehlentwicklungen, die letztlich oftmals in ihrer aktuellen Gültigkeit nur schwer zu durchschauen sind. Das liegt jedoch nicht an den Kriterien des Vergabegesetzes, sondern daran, wie wir allgemein bürokratisch aufgestellt sind. Auch das, meine Damen und Herren der Koalition, hatten Sie sich vorgenommen zu ändern. Ich muss Sie fragen: Wo bleiben die Initiativen diesbezüglich? Wo bleiben die Initiativen, um Zertifizierungsverfahren zu vereinfachen oder zu unterstützen? Dabei passiert nichts. Sie wollten das im Koalitionsvertrag beheben. Aber wie schon gesagt: Auch da ist Stillstand. Ein schlankes Ermöglichen des Präqualifikationsverfahren, bei dem Unternehmen unterstützt werden, könnte vieles vereinfachen. Sie sehen, in dem Bereich der Vergabe liegt im Freistaat vieles im Argen. Darum versuchen wir es heute erneut. Ich freue mich über Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Kollege Brünler für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es weiteren Redebedarf? – Den kann ich aus den Fraktionen nicht erkennen. Jetzt kommt die Staatsregierung zu Wort. Das Wort ergreift Herr Staatsminister Dulig. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Regierungsfraktionen haben sich im Koalitionsvertrag darüber verständigt, dass Sächsische Vergabegesetz zu novellieren: „Wir entwickeln ein modernes Vergabegesetz, das die Interessen von mittelständischen Unternehmen, die ökologische Nachhaltigkeit sowie bestimmte Mindestarbeitsbedingungen berücksichtigt.“ Ja, geplant war, dass wir mit dem Gesetzgebungsverfahren wesentlich weiter sein wollten. Aber wir sind auf einem guten Weg. Vor Beginn des Gesetzgebungsverfahrens müssen noch einige Gespräche geführt werden. Ich bin aber optimistisch, dass es gelingt. Ich will nun auf den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE eingehen: Der Gesetzentwurf erklärt die Unterschwellenvergabeordnung für anwendbar – das ist richtig –, soll diese doch im Bund und in den Ländern einheitlich die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen ablösen. Problematisch ist jedoch, dass die Kommunen ihre Ausschreibungen ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes elektronisch durchführen müssen. Darauf sind viele Kommunen nicht vorbereitet. Die Kommunen müssen ein Vergabeverfahren durchführen, um sich den Zugang zu einer entsprechenden Vergabeplattform zu beschaffen. Für die staatlichen Stellen gibt es eine eigene Vergabeplattform. Aus rechtlichen Gründen ist aber eine Erweiterung dieses Vertrages auf die Kommunen nicht möglich. Hennig Homann ist darauf eingegangen. Es fehlt für die Kommunen eine Übergangsvorschrift. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf sieht für kleinere und mittlere Unternehmen vor, eine umfassende, geeignete und kostenlose Beratung durch die Auftragsberatungsstelle Sachsen in Anspruch nehmen zu können. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Auftragsberatungsstelle zwar allgemeine Hinweise zum Ablauf eines Vergabeverfahrens geben kann, aber eine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall durch Auftragsberatungsstellen jedoch nicht zulässig ist. Der Gesetzentwurf verpflichtet die Auftraggeber, kleine und mittlere Unternehmen bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben zur Angebotsabgabe aufzufordern. Eine Bevorzugung bestimmter Unternehmensgruppen verstößt jedoch gegen das Diskriminierungsverbot. Die Anzahl der vom Auftragnehmer zu beauftragenden Nachunternehmer wird im Gesetzentwurf auf drei beschränkt. Dies soll die Entstehung von Nachunternehmerketten verhindern und gleichzeitig die Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen ermöglichen. Diese Regelung stößt aus rein praktischen Gründen auf Bedenken. Man denke nur an die größeren Beschaffungen, zum Beispiel den Bau eines Krankenhauses. Bedenklich ist auch der vorgesehene Umfang, den der Gesetzentwurf für den jährlich vorgesehenen Vergabebericht vorschreibt. Die Aufnahme von Name und Anschrift aller öffentlichen Auftraggeber sowie Sitz- und Rechtsform und Beschäftigtenzahl der Auftragnehmer erscheint bei über 100 000 Vergaben in staatlichen Stellen pro Jahr als übertriebene Fleißarbeit. Der Gesetzentwurf sieht des Weiteren vor, dass im Falle der Nichterfüllung von Verpflichtungen aus dem Gesetz das Unternehmen für die Dauer von drei Jahren von der Teilnahme an Vergabeverfahren und als Nachunternehmer ausgeschlossen werden soll. Hierfür wäre die Errichtung eines entsprechenden Registers erforderlich. Es fehlen jedoch Regelungen zur Einrichtung eines solchen Registers zur Verpflichtung der Vergabestellen, entsprechende Verstöße zu melden bzw. vor Zuschlagserteilung bei diesem Register abzufragen, ob das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, dort eingetragen ist. Auch fehlen Regelungen zur Dauer der Eintragung, zur Anhörung des Unternehmens vor der Eintragung sowie zu den Voraussetzungen, wann ein Unternehmen wieder aus dem Register gestrichen werden muss. Der Gesetzentwurf ist daher aus der Sicht der Staatsregierung abzulehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Glück auf! (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Für die Staatsregierung sprach Herr Staatsminister Dulig. Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz zur Weiterentwicklung des Vergaberechts im Freistaat Sachsen, Drucksache 7/10618, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Meine Damen und Herren, ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise abzustimmen. Es kann aber über die einzelnen Bestandteile des Gesetzentwurfs im Block abgestimmt werden, wenn Sie keinen Widerspruch anmelden. – Ich sehe keinen Widerspruch. Dann können wir so verfahren. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Zweites Gesetz zur Raumordnung und Landesplanung (Landesplanungsgesetz Drucksache 7/10995, Drucksache 7/12702, Beschlussempfehlung Möchte die Berichterstatterin des Ausschusses, Frau Kollegin Kuge, das Wort ergreifen? – Das kann ich nicht feststellen. Wir kommen zur allgemeinen Aussprache mit der Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und die Staatsregierung. Für die AfD wird Herr Kollege Thumm das Wort ergreifen.

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Thomas Thumm AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe lange nach einem passenden Einstieg zu unserem Gesetz zur Änderung des vorhandenen Landesplanungsgesetzes gesucht. Es ist eine trockene Thematik, zugegeben eine Thematik, welche mit dem Landesentwicklungsplan verbunden ist, der durch die Staatsregierung nach § 7 Abs. 1 Sächsisches Landesplanungsgesetz als Rechtsverordnung erlassen wird. Der aktuelle Landesentwicklungsplan aus dem Jahr 2013 enthält Ziele und Grundsätze der Raumordnung. Im Wesentlichen geht es um Raumstruktur, Regionalsiedlungs- und Wirtschaftsentwicklung, Verkehrsentwicklung, Freiraumentwicklung, technische Infrastruktur und Daseinsfürsorge. 4 Millionen Sachsen sind davon täglich betroffen. Es geht dabei konkret um die Erreichbarkeiten von Bus, Bahn und die Straßeninfrastruktur des Freistaates, aber auch um die Erreichbarkeit von Schulen, Apotheken, Ich rufe die einzelnen Bestandteile auf und wir können im Block abstimmen: Überschrift, Artikel 1 Gesetz über Tariftreue, Sozialstandards und fairen Wettbewerbe bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat Sachsen (Sächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz), Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen. – Keine. Damit Ablehnung. Nachdem sämtliche Teile des Gesetzentwurfs abgelehnt wurden, findet über diesen Entwurf gemäß § 47 der Geschäftsordnung eine Schlussabstimmung nur auf Antrag des Einbringers statt. Ich frage daher die Fraktion DIE LINKE, ob die Schlussabstimmung gewünscht ist. – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Zweite Beratung abgeschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs Änderung des Gesetzes zur des Freistaates Sachsen – SächsLPlG) Gesetzentwurf der Fraktion AfD des Ausschusses für Regionalentwicklung Haus- oder Fachärzten, sowie um die Anzahl dieser Einrichtungen. Signifikant wird es, wenn es um die Wirtschaftskraft, die Verteilung der Arbeitsplätze nach Branchen und die Entwicklung der Löhne für die Bürger in den einzelnen Regionen geht. Ich könnte hier weiter fortfahren, weil die Landesentwicklung fast alle Bereiche des täglichen Lebens der Bürger im Freistaat betrifft. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht gleichwertige Lebensbedingungen als Staatsziel vor. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es in Sachsen wiederrum vier regionale Planungsverbände, die die regionalen Entwicklungspläne erstellen und nach Genehmigung der Staatsregierung als Satzung erlassen. Das alles wird im § 7 Abs. 2 Sächsisches Landesplanungsgesetz geregelt. Die Regionalpläne müssen sich in die angestrebte Entwicklung des Landes einfügen, die sich aus dem Landesentwicklungsplan per Rechtsverordnung der Staatsregierung sowie aus den raumbedeutsamen Entscheidungen des Landtags ergibt. Für den einen oder anderen, der sich jetzt fragt, warum ich das erzähle: um die Bedeutung der Raumplanung als wesentlichen Bestandteil für die erfolgreiche Entwicklung des Freistaates zu untermauern. Meine Damen und Herren! Raumordnung und Regionalplanung schlagen sich in den zu erstellenden Raumordnungsberichten nach § 17 Abs. 1 Sächsisches Landesplanungsgesetz nieder. Der Adressat des Raumordnungsberichts sind wir, der Landtag. Der Raumordnungsbericht ist nach aktuell gültiger Gesetzeslage regelmäßig mindestens einmal pro Legislaturperiode durch die oberste Planungsbehörde, aktuell dem SMR, zu erstellen. Durch die aktuell gültige gesetzliche Regelung können große Abstände in den Unterrichtungen entstehen, an denen wir als Mitglieder des Landtags kein Interesse haben können. Schließlich ist der Raumordnungsbericht auch Zeugnis der durch die Staatsregierung festgelegten Ziele und Maßgaben im Landesentwicklungsplan. Nachdem der Raumordnungsbericht im Jahr 2022 dem Landtag vorgelegt wurde, könnte sich also die nächste Sächsische Staatsregierung – Herr Schmidt, ich möchte Ihnen nichts unterstellen, aber auch wir wissen nicht, ob die CDU noch in der nächsten Sächsischen Staatsregierung sitzt – (Lachen bei der AfD) noch bis Ende 2029 Zeit lassen, also ein Berichtszeitraum von neun Jahren. Das, meine Damen und Herren, ist ein unhaltbarer Zustand. Diese Lücke gilt es im Gesetzesblatt zu schließen. Unser Gesetzentwurf sieht vor, die Abstände der Unterrichtung der Mitglieder des Landtags auf fünf Jahre zu begrenzen. Mit dieser Regelung wird die nächste Unterrichtung des Landtags also im Jahr 2025 gesichert erfolgen. Meine Damen und Herren! Für eine Beurteilung der Landesentwicklung und der raumplanerischen Tätigkeiten der Staatsregierung braucht es nicht nur vergleichbare Abstände, es braucht vor allem eine valide Datengrundlage, um Trends in den verschiedenen Bereichen der Landesentwicklung nachvollziehen zu können. – Herr Gebhardt, Sie staunen so. Das freut mich. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Nein, ich höre zu, was Sie so sagen.) Daher sieht unser Gesetzentwurf eine weitere wesentliche Änderung vor, um raumbedeutsame Berichtsinhalte wie wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklungen sowie Einwohnerentwicklung als feste Bestandteile in zukünftige Raumordnungsberichte zu verankern. Es nützt uns nichts, wenn uns die Staatsregierung im Jahr 2022 einen Raumordnungsbericht vorlegt, in dem sie detailliert und tiefgründig die Daseinsvorsorge erörtert, aber wesentliche Aspekte wie die wirtschaftliche Entwicklung, die Lohnentwicklung sowie den demografischen Wandel in den einzelnen Planungsregionen ignoriert. Herausforderungen wie Strukturwandelprozesse in den Kohleregionen oder Transformationsprozesse in der Automobilindustrie und ihrer Zulieferbetriebe stellen Sachsen vor enorme Herausforderungen. Die wirtschaftliche Entwicklung in den Regionen muss daher im besonderen Fokus der Raumbeobachtung stehen. Arbeitslosenentwicklung, Einkommen pro Kopf, Wertschöpfung sowie die Entwicklung der regionalen Wirtschaftskraft, die Einwohnerentwicklung, Wanderungssalden, die besondere Berücksichtigung der Jugend, die Entwicklung der Altersstruktur – all das sind wichtige Indikatoren für ein erfolgreiches Sachsen. Deshalb müssen diese ein fester Bestandteil im Raumordnungsbericht sein. Fördermaßnahmen – und wir reden hier über Milliardenbeträge –, die zum positiven Gelingen der Landesentwicklung durch die Staatsregierung und ihre installierten Begleitgremien eingesetzt werden, unterliegen einem besonders schonenden Umgang. Erfolg, aber auch Misserfolg beim Einsatz von Steuergeldern in Bezug auf die Landesentwicklung muss durch das Kontrollorgan Landtag evaluiert werden. Gerade in diesem Bereich können Raumordnungsberichte einen signifikanten Beitrag leisten, insofern die damit verbundenen Indikatoren feste Bestandteile des Raumordnungsberichtes sind. Genau das, meine Damen und Herren, sieht unser Gesetzentwurf vor. Als dritte und letzte Änderung in unserem Gesetzentwurf zum Planungsgesetz steht das Erfordernis der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans. Aktuell gilt dieser seit 2013. Eine Prüfung der Neuaufstellung durch die Staatsregierung soll spätestens alle zehn Jahre erfolgen, ohne in die Rechte des Landtags einzugreifen. Wenn es der Landtag für nötig erachtet, kann er weiterhin eine Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans mit parlamentarischen Initiativen untersetzen bzw. fordern. Kurzum: Wir präsentieren Ihnen hier einen Gesetzentwurf, der aktuelle Lücken im Landesplanungsgesetz schließt, weil wir mit diesem Gesetzentwurf erstens alle wichtigen Bereiche in der Raumbeobachtung in den Raumordnungsberichten festschreiben und damit für eine Vergleichbarkeit von Daten sorgen, zweitens die Berichtspflicht der Staatsregierung gegenüber dem Landtag in Form eines Raumordnungsplans auf fünf Jahre begrenzen und drittens die Erforderlichkeit, eine Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans durch die Staatsregierung zu prüfen, auf zehn Jahre festschreiben, ohne in die parlamentarischen Rechte der Abgeordneten hier im Hohen Haus einzugreifen. Stimmen Sie also unserem Gesetzentwurf zu – schließlich ist der Landtag die Kontrollinstanz exekutiven Handelns der Staatsregierung. Geben Sie dem Gesetzentwurf die Möglichkeit, zukünftig Klarheit und Transparenz auch gegenüber der Bevölkerung und den Mandatsträgern in den kommunalen Parlamenten zu schaffen; denn auch diese haben ein Interesse an einer erfolgreichen Landesentwicklung in den jeweiligen Regionen im Freistaat. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Die Rederunde ist eröffnet. Es sprach Herr Kollege Thumm. Jetzt spricht für die CDU-Fraktion Kollege Flemming.

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Ingo Flemming CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche für die Regierungskoalition. Die Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, der SPD und ich haben uns im Vorfeld zur Stellungnahme abgestimmt. Der heute zur Beratung stehende Gesetzentwurf der AfD soll das Landesplanungsgesetz in § 17 Abs. 1 so ändern, dass die Staatsregierung verpflichtet wird, einen sehr kleinteiligen, sachfremden und bis in jeden Stadtteil und Ortsteil gehenden Raumordnungsbericht zu erstellen. Zudem soll gesetzlich festgeschrieben werden, dass der Landesentwicklungsplan spätestens alle zehn Jahre angepasst wird und eine maximal fünfjährliche Berichtspflicht eingeführt werden soll. Dieses Ansinnen der AfD wird von uns als Koalition aus mehreren Gründen abgelehnt, und es sei hinzugefügt: Alles andere wäre auch nicht sachgerecht. Ich will das begründen. Erstens. Das Landesplanungsgesetz wurde zuletzt im Dezember 2022, also vor noch nicht einmal drei Monaten umfassend diskutiert und geändert. (Thomas Thumm, AfD: Wie bitte?!) Das Gesetz war Bestandteil der Haushaltsverhandlungen. Warum Sie damals diese Änderung nicht eingebracht haben, bleibt uns ein Rätsel. Zweitens. Die Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf war spannend, aber vollkommen eindeutig. Vor allem der Sachverständige Prof. Dr. Bergner, ohne Zweifel ein angesehener und überparteilicher Streiter für die Sache der Regionalplanung, (Beifall der Abg. Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU, und Volkmar Winkler, SPD) hat es in der Ausschussanhörung zum Gesetzentwurf auf den Punkt gebracht. Er sagte – und ich zitiere jetzt: „Nach meinem Verständnis sollten für eine Gesetzgebung zwei Dinge gegeben sein: Zum einen sollte eine ausreichend große kritische Masse bestehen, um eine solche Gesetzesänderung vorzunehmen oder zu rechtfertigen. Zweitens muss die Aktualität dahin gehend bestehen, dass Dinge zeitkritisch sind.“ Etwas später in seinem Beitrag sagte er: „Ich sehe bei der Gesetzesinitiative weder die erforderliche kritische Masse noch den Zeitbezug dahin gehend, dass man es jetzt in dieser Weise tun muss.“ – So Prof. Bergner. Dieser Meinung schließen wir uns vollumfänglich an. Aber auch Herr Richter vom Statistischen Landesamt sollte an dieser Stelle erwähnt werden, der insbesondere auf die angestrebte Datensammelwut des Gesetzentwurfs der AfD einging. Einerseits können die Daten in der geforderten Kurzfristigkeit nicht erhoben und ausgewertet werden. Kurzfristige Trends und Großereignisse abzubilden, konkurriert immer mit einem zweiten Ziel, nämlich der Qualität der entsprechenden Daten. Statistiken müssen vergleichbar und korrekt sein. Deshalb braucht es eine gewisse Zeit, Daten auszuwerten, zu integrieren, zu klassifizieren, zu plausibilisieren und am Ende entsprechend auszuwerten. Die Verfahren, die es hierzu gibt, sind in den entsprechenden Statistikgesetzen geregelt, und das sind regelmäßig Gesetze der Bundesebene. Außerdem geht es um die Verfügbarkeit der Daten. Grundsätzlich stehen die Daten jedem Bürger und natürlich auch dem Sächsischen Landtag sowie den Planungsbehörden zur Verfügung, allerdings nicht immer in der gewünschten Kleinräumigkeit, und das hat drei Hauptgründe. Der erste Grund ist ein rechtlicher. Um Daten zu veröffentlichen oder überhaupt zu erheben, brauchen wir gesetzliche Grundlagen. Wo wir diese nicht haben, können wir die Daten nicht entsprechend auswerten. Der zweite Punkt ist die Methodik. Wir sprechen über einen Teil von wirtschaftlicher Entwicklung und von Wirtschaftsdaten. Das sind zum großen Teil Stichprobenerhebungen. Diese lassen nur Auswertungen für bestimmte größere regionale Einheiten zu. Das bedeutet, dass auch diese nicht in einer überdimensionierten detaillierten Auflösung zur Verfügung stehen. Der dritte Punkt ist die statistische Geheimhaltung. Es ist für uns immer wichtig und notwendig, dass es keine Rückschlüsse auf Einzelangaben geben darf. Das ist das Prinzip der statistischen Geheimhaltung. An dieser Stelle wird es daher auch aus diesem Grund schwierig, kleinräumig aufzulösen. Der vierte Grund der Ablehnung: Von der AfD wird hier nun in inzwischen bekannter Weise wieder ein Problem herbeigeredet, wo es keins gibt. Die Veröffentlichungstermine der Entwicklungsberichte wurden in den ganzen letzten Jahrzehnten eingehalten und erfolgten meist in keinem größeren Rhythmus als von vier Jahren, somit unter den von der AfD geforderten fünf Jahren und den von Herrn Thumm angedrohten neun Jahren. Zumindest gab es dafür in den letzten 30 Jahren keinen Anlass, das zu befürchten. Es ist also nicht richtig, wie hier suggeriert werden soll, dass Parlament und Öffentlichkeit nicht ordentlich und transparent informiert werden. Das Argument der AfDFraktion, dass Kommunen sowie Gemeinde- und Kreisräte nicht die finanziellen Möglichkeiten zur Auswertung der gesamten Datenlage für die jeweilig zu treffenden Entscheidungen im kommunalen Bereich besäßen, ist ebenfalls falsch. Zum einen stehen fast alle notwendigen Daten kostenlos im Internet zur Verfügung, und zum anderen ist es einfach nicht möglich, alle Daten, die eventuell für einen ganz speziellen Fall benötigt werden, im Raumordnungsbericht zu bündeln. Selbst dann kann es den heutigen und auch zukünftigen Generationen von Kommunalpolitikern, die Zugriff auf bestimmte Daten für sachgerechte Entscheidungen brauchen, nicht abgenommen werden, sich damit zu beschäftigen und die entsprechenden Statistiken aufzuarbeiten. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie sehen, dass gegen den hier zur Abstimmung vorgelegten Gesetzesentwurf ausreichend sachliche Gründe sprechen, weshalb die Koalitionsfraktionen dem nicht zustimmen können. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU)

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Dr. Matthias Rößler

Kollege Flemming war das für die CDU-Fraktion. Jetzt spricht zu uns Frau Kollegin Feiks für die Fraktion DIE LINKE.

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Antje Feiks Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD begehrt Änderungen des Landesplanungsgesetzes. Unter anderem soll der Raumordnungsbericht nicht mehr einmal in der Legislaturperiode, sondern alle fünf Jahre angefertigt werden; außerdem soll eine räumliche Differenzierung bis auf die Stadtbezirksebene eingefügt werden. Daneben werden inhaltliche Punkte hinzugefügt und der Fokus soll auf wirtschaftliche Entwicklung sowie auf Haushalts-, Flächenund Einwohnerentwicklung liegen. Wir glauben, dass mit dem Gesetz, so wie es von der AfD intendiert ist, in die kommunale Selbstverwaltung eingegriffen wird; denn der Gesetzesentwurf hat das Ziel, eine räumliche Differenzierung des Raumordnungsberichtes vorzunehmen. Wo bislang im Gesetz kein Bezug auf die unterschiedlichen Gebietskörperschaften genommen wird, werden sie nun einzeln bis auf die Stadtbezirksebene benannt. Der Raumordnungsbericht ist jedoch ein Instrument der Landesplanung und nicht der Stadtplanung. Wozu soll das Land einen detaillierten Bericht über Leipzig-Grünau anfertigen? Die Kommunen haben in ihrem Gebiet die Planungshoheit. Ein solcher Bericht wäre nicht nur sehr zeitaufwändig und für Zwecke der Landesplanung durch die Staatsregierung unnötig, sondern hier liegt tatsächlich der Verdacht nahe, dass auf die kommunale Selbstverwaltung gezielt wird. Die gewünschte Berichtstiefe erschließt sich ebenso wenig, wenn man sich noch einmal in Erinnerung ruft, wofür der Raumordnungsbericht eigentlich gedacht ist. Er soll landesplanerische Entscheidungen ermöglichen, dafür braucht es relevante Informationen. Ob diese zum Beispiel wiederum in Leipzig-Grünau zu finden sind, bezweifeln wir. Das Subsidiaritätsprinzip umfasst, dass Informationen auf der Ebene erhoben werden, auf der sie am sinnvollsten erzeugt und genutzt werden können. Für Informationen über Kommunen und ihre Bezirke ist das die kommunale Ebene, und die Kommunen erheben diese Daten auch. Sie liegen also schon vor, auch wenn sie nicht im Raumordnungsbericht stehen. Offen gesagt, sind das sehr gute Berichterstattungen über wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklungen. Man muss nur ein wenig danach suchen. Dass gerade Sie, die AfD, nun fordern, dass auf Landesebene eine Arbeit, eine Tätigkeit übernommen werden soll, welche die Kommunen bereits erledigen, zeigt einmal mehr, wie ambivalent Ihr Verhältnis zu den eigenen Forderungen ist. Sind nicht Sie es, die regelmäßig Personalabbau fordern? Jetzt wollen Sie eine Aufgabe, die schon bei den Kommunen angesiedelt ist, zusätzlich und völlig sinnlos auf Landesebene nochmals ansiedeln. Was stünde denn am Ende, wenn die Daten im Raumordnungsbericht so veröffentlicht würden, wie Sie das gerne hätten? Wir hätten keinen Raumordnungsbericht mehr, sondern Buchbände. Der zusätzliche Nutzen ist dabei fraglich. Warum die AfD das Landesplanungsgesetz anpassen will, weiß sie vermutlich selbst nicht so genau. Ging es doch in der Anhörung noch darum, zum einen Fördermittelprogramme präziser und den Bericht insgesamt bürgerfreundlicher zu gestalten, zielten in der letzten Ausschussberatung die Änderungen darauf ab, den Kommunalpolitikern die Arbeit zu erleichtern. Das geht ganz sicher über viele andere Wege wie zum Beispiel eine bessere Ausstattung der kommunalen Fraktionen. Ein überbordender Raumordnungsbericht wird dazu sicher kein Beitrag sein. Dass Sie mit Ihrem Änderungsantrag dem Bericht einen sozialen und ökologischen Anstrich geben wollen, ändert an unserer Überzeugung, dass dieser Gesetzentwurf überflüssig ist, nichts. Unser Fazit: Die AfD weiß anscheinend selbst nicht, warum sie die Gesetzesänderung vorgeschlagen hat. Sie weiß nicht, welche Informationen sie dem Bericht hinzufügen will. Davon zeugt der Änderungsantrag, der nun die wirtschaftlichen Faktoren um soziale und ökologische ergänzt, wodurch der Fokus doch wieder auf allem liegt. Sie weiß auch nicht, welche Zielgruppe sie für den Bericht wünscht. Heute ging es um die Landtagsabgeordneten. Letztes Mal ging es um die eigenen Kommunalpolitiker(innen), denen es so schwer fällt, Berichte der Kommunen zu lesen. Es ging auch schon darum, dass die Staatsregierung damit bessere Förderprogramme stricken könne. Oder es wurde auch behauptet, dass normale Bürgerinnen und Bürger, wie Lieschen Müller, sich diese Berichte zu Gemüte führen würden und der Bericht dann viel lesbarer und interessanter wäre. Aus den genannten Gründen, aber auch, weil die AfD ihre Argumentation so ändert, wie Sie es braucht und die Argumente dabei mitnichten besser werden, lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Das war Frau Kollegin Feiks von der Fraktion DIE LINKE. In dieser Rederunde gibt es jetzt keinen Redebedarf mehr. Wir könnten eine weitere Rederunde eröffnen, wenn Sie, Herr Thumm, das für die einbringende Fraktion möchten. – Ja, Sie möchten das Wort ergreifen. Das Wort hat erneut Herr Kollege Thumm für die AfD-Fraktion.

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Thomas Thumm AfD

Ich möchte nur ganz kurz ein paar Sachen richtigstellen. Herr Kollege Flemming, Sie haben natürlich recht, dass das Gesetz zur Landesplanung vor drei Monaten geändert worden ist. Damit haben Sie vollkommen recht. Wie haben Sie, die CDU, es aber gemacht? Das haben Sie nämlich nicht gesagt. Sie haben es mit dem Haushaltsbegleitgesetz gemacht, indem Sie im Haushaltsbegleitgesetz Änderungen am Landesplanungsgesetz vorgenommen haben, wonach 2 % der Landesfläche für Windkraft zur Verfügung gestellt werden. Dass Sie, die CDU, gerade bei diesem wichtigen Thema hier im Hohen Haus die öffentliche Debatte scheuen, spricht eigentlich Bände. Das ist das Erste. (Beifall bei der AfD) Zweitens will ich Ihnen sagen: Die Datenauswertungen, von denen Sie sprechen, werden ohnehin gemacht. Die regionalen Planungsverbände übernehmen auch die Raumbeobachtung. Wenn Sie einen Blick auf den Raumordnungsbericht 2015 werfen, werden Sie sehen, dass dieser aus 200 Seiten bestand. Alle signifikanten Merkmale zur Raumbeobachtung waren in diesem Raumordnungsbericht abgebildet. Der letzte Raumordnungsbericht für das Jahr 2020 hatte jedoch nur etwas mehr als 70 Seiten, weil Sie sich mit Ihren grünen Koalitionären darauf geeinigt haben, nur die Daseinsvorsorge im Freistaat zu beleuchten. Sie halten es noch nicht einmal für nötig, die Abwanderung der Jugend, die Entwicklung in den abgehangenen Regionen in Bezug auf Einwohnerentwicklung in den Raumordnungsberichten darzustellen. Ich sage Ihnen eines: Mit Verlaub, das, was Sie dort an Öffentlichkeitsarbeit zur Landesentwicklung des Freistaates Sachsen abgeliefert haben, ist eine Riesensauerei. Wahrscheinlich scheinen die Ergebnisse in der Raumbeobachtung gar nicht so gut bestellt gewesen zu sein, sonst hätten Sie sie doch veröffentlicht. Der dritte Punkt ist der Vorwurf, dass wir in die Selbstverwaltung der Gemeinden eingreifen würden. Das ist eine absolut bösartige Unterstellung. Wir fordern – ich erkläre es Ihnen noch einmal – mit unserem Gesetzentwurf, in den kreisfreien Städten die Stadtbezirke in den Raumordnungsbericht mit aufzunehmen, weil diese Stadtbezirke mehr Einwohner haben als so manche Mittelzentren in den ländlichen Regionen. Es ist von entscheidender Bedeutung, auch – das sage ich klar und deutlich – in Bezug auf die Migration den Fokus darauf zu legen, wie sich der Ausländeranteil in einigen Stadtteilen wie von Dresden, zum Beispiel in Prohlis, entwickelt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aber das wissen die Dresdner!) – Das wissen die Dresdner, aber wir wissen es nicht. Wir sind hier das Kontrollorgan. Es ist nicht unsere Aufgabe zuzusehen, wie sich einzelne Stadtteile in unseren großen Städten immer mehr zu Hotspots von Gewalt entwickeln und zu sozialen Brennpunkten werden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Überlegen Sie mal, warum! – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Dem gilt es hier als Landesgesetzgeber vorzubeugen. Das muss in den Ordnungsbericht aufgenommen werden, meine sehr verehrten Damen und Herren. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war erneut Herr Kollege Thumm für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf aus den Fraktionen heraus? – Den kann ich nicht feststellen. Dann kommt jetzt die Staatsregierung zum Zuge. Das Wort ergreift Herr Staatsminister Schmidt.

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Thomas Schmidt

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Flemming hat für die Koalition schon umfassend begründet, warum dieser Gesetzentwurf überflüssig ist. Auch Frau Kollegin Feiks hat das getan. Deshalb muss ich das nicht alles wiederholen. Ich gebe meine Rede zu Protokoll. (Beifall bei der CDU, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

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Dr. Matthias Rößler

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Damit ist die Aussprache abgeschlossen. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz), Drucksache 7/10995, Gesetzentwurf der AfDFraktion. Da der Ausschuss Ablehnung empfohlen hat, ist die Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf. Es liegt Ihnen allerdings ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion in der Drucksache 7/12476 vor. Möchte die AfD-Fraktion den Änderungsantrag begründen und einbringen? – Bitte, Herr Kollege Thumm.

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Thomas Thumm AfD

Ich will nur kurz zum Änderungsantrag sprechen. Ich habe in meiner vorhergehenden Rede ausgeführt, dass wir nicht in die kommunale Ebene zur Datenerhebung einbrechen wollen. Wir wollen das nur für die Stadtteile von Dresden, Leipzig und Chemnitz machen, die wesentlich mehr Einwohner und eine größere wirtschaftliche Dynamik als viele Kommunen im ländlichen Raum haben. Daher halten wir es für geboten, diese Stadtteile in den Raumordnungsbericht aufzunehmen. Diese Lücke wollen wir mit unserem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf schließen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Änderungsantrag basiert im Kern auf den wohlwollenden Äußerungen, die die Gutachter in den öffentlichen Anhörungen zu unserem Gesetzentwurf gemacht haben. Sie könnten also getrost zustimmen, oder Sie üben sich wieder einmal in der generellen Ablehnungshaltung gegenüber der Opposition im Sächsischen Landtag, namentlich der AfD. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Matthias Rößler

Das war noch einmal Herr Kollege Thumm. Ich bringe jetzt den Änderungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/12476 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise abzustimmen, aber es kann über die einzelnen Bestandteile des Gesetzentwurfs im Block abgestimmt werden – das schlage ich Ihnen auch vor –, wenn sich jetzt kein Widerspruch erhebt. – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so. Ich trage die einzelnen Gesetzesbestandteile vor: Überschrift, Artikel 1, Artikel 2, Inkrafttreten. Wer diesen seine Erklärung

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Thomas Schmidt

Der vorliegende Gesetzentwurf sollte aus den folgenden drei Gründen abgelehnt werden: Erstens: Eine gesetzliche Änderung der zeitlichen Berichtspflichten ist nicht notwendig. Die bisherigen Raumordnungs- bzw. Landesentwicklungsberichte wurden 1994, 1998, 2002, 2006, 2010, 2015 und 2020 und damit in jeder Legislaturperiode dem Landtag zugeleitet. Seit 2010 gibt es einen 5-Jahres-Rhythmus, der bereits dem von der AfDFraktion angedachten Zeitrahmen entspricht. Auch die von der AfD ergänzte Frist zur Überprüfung des Landesentwicklungsplanes, kurz LEP, erübrigt sich. Die Überprüfung zum Fortschreibungsbedarf erfolgt bisher anlassbezogen. 2019 haben die Koalitionspartner vereinbart, dass der LEP 2013 für diese Legislaturperiode die Grundlage der Landesentwicklung bleibt. Am 3. März 2023 wurde vom Bundesrat die Novelle des Bundesraumordnungsgesetzes beschlossen. Die bisher nur eingeschränkt für bestimmte Raumordnungspläne geltende 10-Jahres-Regelung zur Überprüfung wurde damit auf alle Raumordnungspläne ausgeweitet. Eine zusätzliche Festlegung im Landesplanungsgesetz erübrigt sich damit. Zweitens: Auch inhaltliche Ergänzungsvorgaben sind nicht erforderlich. Die oberste Raumordnungsbehörde berichtet umfassend über Planungen und Maßnahmen, die für die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplans bedeutsam sind. Die thematische Breite wird bewusst nicht gesetzlich festgelegt, um auf aktuelle Bedarfe reagieren zu können. Dies ermöglichte zum Beispiel die im Koalitionsvertrag erfolgte Schwerpunktsetzung zur Daseinsvorsorge für den Raumordnungsbericht 2020. Ein solcher Perspektivwechsel ist übrigens sowohl auf Bundesebene als auch in anderen Bundesländern gängige Praxis. Mit der 2018 im Gesetz vorgenommenen Umbenennung des Landesentwicklungsberichtes in Raumordnungsbericht erfolgte allerdings bewusst eine Schwerpunktsetzung auf die Umsetzung der raumordnerischen Festlegungen im Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit sind die Bestandteile abgelehnt. Nachdem somit sämtliche Teile des Gesetzentwurfes abgelehnt wurden, findet über diesen Entwurf gemäß § 47 der Geschäftsordnung eine Schlussabstimmung nur auf Antrag des Einbringers statt. Ich frage daher die Fraktion der AfD, ob eine Schlussabstimmung gewünscht ist. – (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Nein!) Das ist nicht der Fall. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen. zu Protokoll Landesentwicklungsplan, auch um Doppelberichterstattungen zu anderen Fachberichten der Staatsregierung zu vermeiden. Kurzfristige und unvorhersehbare Großereignisse sind aufgrund des notwendigen zeitlichen Vorlaufs beim Erstellen der Berichte schwer darstellbar. Sie werden, falls eine Aufnahme in den jeweils aktuellen Bericht nicht mehr möglich ist und ihre Auswirkungen raumordnerisch relevant sind, in den nächsten Bericht aufgenommen. Drittens: Auch die vorgeschlagene Änderung der Betrachtungsebene ist nicht zielführend. Die AfD fordert die Verlegung der Betrachtungsebene auf die Planungsregionen sowie die Landkreise und kreisfreien Städte. Das ist eine Einschränkung und steht im Widerspruch zu dem von der AfD geforderten besseren Überblick über die Entwicklung der Gemeinden. Für den Raumordnungsbericht werden – soweit vorhanden – Daten der amtlichen Statistik auf Ebene der Gemeinden genutzt und auch kartografisch visualisiert, denn eine Auswertung auf Ebene der Planungsregionen oder der Landkreise verwischt räumliche Disparitäten. Im Übrigen können die von der AfD geforderten Daten für die kreisfreien Städte auf Stadtbezirksbasis mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht genutzt werden; denn für Datenerhebungen und -auswertungen unterhalb der Gemeindeebene sind diese in kommunaler Hoheit selbst zuständig. Es ist im Übrigen auch nicht vordergründige Aufgabe des Raumordnungsberichtes, Auswertungen zum Arbeitsmarkt, zum Pro-Kopf-Einkommen, zur Entwicklung im Sozialbereich, zur Wertschöpfung oder zur Entwicklung der regionalen Wirtschaftskraft oder zur Ökologie zu veröffentlichen. Hierfür stehen zahlreiche Informationsmöglichkeiten des Statistischen Bundesamtes, des Statistischen Landesamtes sowie Fachberichte der Ressorts, zum Beispiel der Sächsische Sozialbericht oder der Nachhaltigkeitsbericht, zur Verfügung. Ich fasse zusammen: Eine Anpassung des Landesplanungsgesetzes ist weder zeitlich und inhaltlich noch hinsichtlich einer geänderten Betrachtungsebene notwendig. Ich empfehle daher, den vorliegenden Gesetzentwurf abzulehnen. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz über die staatliche Prüfung Dolmetscherinnen und Dolmetschern, und Gebärdensprachdolmetscherinnen (Sächsisches Dolmetschergesetz Drucksache 7/11366, Drucksache 7/12703, für Verfassung und Recht, Demokratie, Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Ulbrich, oder ein anderer Abgeordneter das Wort? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren! Wir können damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf schreiten. Aufgerufen ist das Gesetz über die staatliche Prüfung und allgemeine Beeidigung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern und Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern (Sächsisches Dolmetschergesetz), Drucksache 7/11366, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung, Drucksache 7/12703. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Meine Damen und Herren! Ich schlage Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, paragrafenweise abzustimmen. Allerdings können wir auch hier den Gesetzentwurf im Block abstimmen, wenn sich kein Widerspruch erhebt. Gibt es Widerspruch? – Das kann ich nicht feststellen. Da es den nicht gibt, verfahren wir, wie ich es vorgeschlagen habe. Ich trage die einzelnen Gesetzesbestandteile vor. Neue Überschrift: Gesetz über die staatliche Prüfung und allgemeine Beeidigung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern und Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetschern (Sächsisches Dolmetschergesetz), § 1 Begriffsbestimmung, § 2 Anwendungsbereich, § 3 Zuständigkeit, § 4 Antrag auf allgemeine Beeidigung, § 5 Alternativer Befähigungsnachweis, § 6 Beeidigung, § 7 Bezeichnung, § 8 neue Überschrift: Befristung der allgemeinen

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Dr. Matthias Rößler

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich rufe auf des Entwurfs und allgemeine Beeidigung von Übersetzerinnen und Übersetzern und Gebärdensprachdolmetschern – SächsDolmG) Gesetzentwurf der Staatsregierung Beschlussempfehlung des Ausschusses Europa und Gleichstellung Beeidigung, Verzicht, Widerruf, § 9 Verlust und Rückgabe der Beeidigungsurkunde, § 10 Datenverarbeitung, § 11 neue Überschrift: Pflichten der Sprachmittlerinnen und Sprachmittler, § 12 Bestätigung der Übersetzung, § 13 Ermächtigung und Verwendung von Vordrucken, § 14 Bestandsschutz, § 15 Bußgeldvorschriften, § 16 Kosten, § 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten, Anlage 1, Anlage 2. Meine Damen und Herren! Ich stelle jetzt die vorgetragenen Bestandteile hier zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit sind diese einstimmig angenommen. Nun stelle ich den Entwurf „Gesetz über die staatliche Prüfung und allgemeine Beeidigung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern (Sächsisches Dolmetschergesetz)“, Drucksache 7/11366, Gesetzentwurf der Staatsregierung, in der in der zweiten Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist der Entwurf einstimmig als Gesetz beschlossen worden. Meine Damen und Herren, mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Ich sehe keinen Widerspruch. Damit ist die Dringlichkeit beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen zum Tagesordnungspunkt Zeugnisverweigerungsrecht für staatlich Sozialarbeiter sowie Sozialpädagoginnen Drucksache 7/12693, Antrag der Fraktionen Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge: CDU, BÜNDNISGRÜNE, SPD, AfD, DIE LINKE, Fraktionslose und Staatsregierung, wenn gewünscht. Wir beginnen jetzt mit der CDU-Fraktion. Das Wort ergreift Frau Kollegin Wissel.

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Patricia Wissel CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In unserem gemeinsamen Antrag geht es zunächst um eine rein juristische Thematik, um das Zeugnisverweigerungsrecht für staatlich anerkannte Sozialarbeiter und Sozialpädagogen. Um das Anliegen besser verstehen zu können, erachte ich es für wichtig, dass wir einige Aspekte der sozialen Arbeit betrachten. Ich spreche heute nicht theoretisch über dieses Thema, sondern aus meiner persönlichen Erfahrung als langjährige Mitarbeiterin bei einem anerkannten freien Träger der Jugendhilfe. Viele können sich vielleicht kein eindeutiges Bild davon machen, was ausgebildete Sozialarbeiter und Sozialpädagogen tun; denn ihre Tätigkeit erstreckt sich in der Tat auf eine Vielzahl von Arbeitsfeldern, beispielsweise ein Jugendamt, eine Schule, eine Beratungsstelle, ein Jugendzentrum, ein Krankenhaus, ein Fanprojekt, ein Frauenhaus, die mobile Jugendarbeit oder eine Suchtklinik. Hieran wird deutlich: Soziale Arbeit ist in unserer Gesellschaft allgegenwärtig. Sie vermittelt stets zwischen den individuellen Bedürfnissen ihrer Klienten und den gesellschaftlichen Ansprüchen, Möglichkeiten und Grenzen. Vertrauen und der Schutz dieses Vertrauens bilden dafür die Basis. Mein Dank, mein Respekt und meine Wertschätzung gelten an dieser Stelle den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie den Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, die sich dieser Wissenschaft und Profession verschrieben haben und sie mit Herzblut ausüben. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Meine Damen und Herren! Kommen wir zurück zu unserem Antrag. Wie dargelegt, ist die Tätigkeit von Sozialpädagogen und Sozialarbeitern sehr umfangreich. Somit kann die Vielzahl der Tätigkeiten von sozialer Arbeit nicht in Gänze unter den besonderen Schutz des Zeugnisverweigerungsrechts gestellt werden; denn das würde die Arbeit unserer Strafverfolgungsbehörden unangemessen beeinträchtigen. In der Vergangenheit haben wir uns als CDU-Fraktion gegen die generelle Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechts ausgesprochen. Wir erkennen allerdings an, dass bestimmte Tätigkeiten der sozialen Arbeit eine besondere Vertraulichkeit erfordern. Dieses ist durchaus vergleichbar mit dem Vertrauensverhältnis bei anderen Berufsgruppen, anerkannte Sozialarbeiterinnen und und Sozialpädagogen schaffen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD denen die Strafprozessordnung ein Zeugnisverweigerungsrecht zugesteht. Wir haben die Thematik also neu bewertet und halten es für angemessen, dass die Aufnahme von Sozialpädagogen und Sozialarbeitern in das Zeugnisverweigerungsrecht unter klar definierten Kriterien ermöglicht werden soll. Wie in unserem Antrag beschrieben, soll nach dieser Systematik in § 53 StPO eine neue Berufsgruppe aufgenommen werden. Dabei sollen folgende Kriterien erfüllt sein: Erstens. Nur staatlich anerkannte Sozialarbeiter und Sozialpädagogen können den Schutz des Zeugnisverweigerungsrechts in Anspruch nehmen. Zweitens. Es muss ein Arbeitsverhältnis mit einem staatlich anerkannten Träger vorliegen. Drittens. Es soll jener Teil der Arbeit durch ein Zeugnisverweigerungsrecht geschützt werden, der eine Vertraulichkeit zu der Klientengruppe verlangt. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Soziale Arbeit ist mehr denn je eine bedeutende Aufgabe in unserer modernen Gesellschaft. Mit dem Antrag unterstützen und schützen wir diese wichtige Aufgabe. Die Staatsregierung wird darum gebeten, sich mit einer Initiative im Bundesrat dafür einzusetzen, dass Sozialarbeitern und Sozialpädagogen ein Zeugnisverweigerungsrecht unter klar definierten Voraussetzungen eingeräumt und eine entsprechende Änderung in der Strafprozessordnung vorgenommen wird. Ich bitte um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU sowie vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

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Dr. Matthias Rößler

Die Rederunde wurde eröffnet von unserer Frau Kollegin Wissel, CDU-Fraktion. Jetzt geht es weiter mit den BÜNDNISGRÜNEN. Das Wort ergreift Herr Kollege Lippmann.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben als Koalition im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir versuchen wollen, das Zeugnisverweigerungsrecht dahingehend zu erweitern, dass das besondere Vertrauensverhältnis zwischen staatlich anerkannten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie ihren Klientinnen und Klienten gestärkt und stärker geschützt wird. Das gehen wir mit diesem Antrag an, weil wir der Überzeugung sind, dass dies der richtige Zeitpunkt dafür ist, dies gegenüber dem Bund auch im Wege einer Bundesratsinitiative zu adressieren. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatten wir BÜNDNISGRÜNE im Sächsischen Landtag ein Zeugnisverweigerungsrecht speziell für Fan-Sozialarbeit und für weitere staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter gefordert. Damals gab es eine wahrlich spannende und gute Aussprache im Hohen Haus dazu, in der deutlich geworden ist, dass der Weg, den wir damals vorgeschlagen haben, auch seine Tücken hat, dass es in der damals regierenden Koalition aus CDU und SPD aber durchaus eine Offenheit für diesen Weg gab. So ist es auch entstanden, dass wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben: Wir gehen dieses Thema noch einmal an, allerdings in der von der Kollegin Wissel bereits ausgeführten Art und Weise, nämlich für den Bereich, in dem tatsächlich ein besonders schützenswertes Vertrauensverhältnis vorliegt, also weniger pauschal. Wir haben das Vorhaben, das an Aktualität nicht eingebüßt hat, entsprechend modifiziert, sodass das Zeugnisverweigerungsrecht nur gelten soll, sofern etwas in einem ein besonderes Vertrauensverhältnis erfordernden Tätigkeitsbereich anvertraut oder bekannt gegeben worden ist. Die Notwendigkeit einer solchen Regelung zeigt sich beispielsweise – ich möchte es illustrieren – im Bereich der Fan-Sozialarbeit, in dem wir es mitunter sehr deutlich sehen. Wir schätzen und stärken gerade diese besondere Arbeit im Bereich des Fußballs regelmäßig. So hat der Landtag mit dem Doppelhaushalt deutlich mehr Gelder für die Fanprojekte zur Verfügung gestellt, da diese einen unverzichtbaren Beitrag im Umgang mit Radikalisierung im Sport und für die Gewaltprävention leisten. Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir uns über die Bedeutung der sozialen Arbeit in diesem Bereich einig sind, dann reicht Geld allein nicht aus. Dann müssen wir auch prüfen, ob mit den rechtlichen Rahmenbedingungen tatsächlich das geleistet werden kann, was wir erwarten. Dann braucht es diesen besonderen Schutz der sozialen Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen, den wir mit diesem Antrag begehren. Gerade in Sachsen ist das Vertrauensverhältnis im Bereich der sozialen Arbeit, gerade im Bereich der Fußball-FanProjekte, in den vergangenen Jahren immer wieder einmal leicht ins Wanken geraten. Es gilt als durchaus fragil. Es hat sich gezeigt, dass das eine oder andere Anvertraute in diesem Verhältnis früher oder später doch der Ermittlungsauswertung der Polizei anheimgefallen ist. Das ist genau das, was eben nicht in diesem Vertrauensverhältnis passieren soll; denn dann sagen die Klientinnen und Klienten ganz schnell: Nein, wir wenden uns nicht an die entsprechenden Stellen, wenn wir die Besorgnis haben müssen, dass es weitergegeben werden muss. Dies geschieht nicht aus Bösartigkeit, sondern weil der rechtliche Rahmen momentan so ist. Das geforderte Zeugnisverweigerungsrecht greift hier ein und schützt entsprechend vor den staatlichen Ermittlungsmaßnahmen mit dem Ziel, Informationen aus diesem besonderen Vertrauensverhältnis zu extrahieren. Das Dilemma der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter müssen wir bei solchen Maßnahmen endlich auflösen. Einerseits sind sie nach dem Sozialgesetz dazu verpflichtet, Daten von Jugendlichen zu schützen, andererseits kann sie jede Richterin oder jeder Richter zur Aussage gerade auch gegen Klientinnen und Klienten zwingen. Das kann nicht funktionieren und bringt die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in diesem Bereich regelmäßig in große Schwierigkeiten. Deutlich wird dies insbesondere in der Entwicklung des strafrechtlich abgesicherten Geheimnis- und Sozialdatenschutzes, der insbesondere in der Kinder- und Jugendhilfe mit umfassenden Schweigepflichten einhergeht, welche allesamt wiederum strafbewehrt sind; denn nach § 203 StGB machen sich auch staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen strafbar, wenn sie unbefugt fremde Geheimnisse offenbaren. Wir hatten diese Debatte auch in der letzten Legislaturperiode. Mit der Strafbewehrung der Geheimnisoffenbarung und dem gleichzeitig fehlenden Zeugnisverweigerungsrecht entsteht eine Situation, in der sich die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter möglicherweise sogar strafbar machen, wenn sie Geheimnisse offenbaren oder wenn sie eine Aussage zum Schutz des Vertrauensverhältnisses verweigern. Sie können sich also überlegen, welchen Straftatbestand Sie sich in bestimmten Konstellationen aussuchen. Das darf aus unserer Sicht nicht sein, weil es nicht diesem besonderen Vertrauensverhältnis, das wir erreichen wollen, genügt. Denn nur durch ein wechselseitiges Vertrauen kann zwischen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie ihren Klientinnen und Klienten ein vertrauliches Gesprächsklima geschaffen werden, in dem dann Informationen geteilt und preisgegeben werden können, die für die entsprechende Arbeit notwendig sind. Nur mit Vertrauen kann wirksame Präventionsarbeit erfolgreich sein. Die soziale Arbeit wird in diesen Fällen nutzlos, wenn die Klientinnen und Klienten Gefahr laufen, dass ihre Angaben am Ende gegen sie verwendet werden könnten, weil die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter demnächst als Zeugin oder Zeuge in einem vollkommen fremden Verfahren vernommen werden. Die geschilderte Problemkonstellation kann schlussendlich nur durch ein Zeugnisverweigerungsrecht aufgelöst werden. Eine andere taugliche oder mildere Alternative gibt es nicht. Das Zeugnisverweigerungsrecht bestimmter Berufsgruppen der sozialen Arbeit gibt es schon, insbesondere für jene, wo man bereits von einem besonderen Vertrauensverhältnis ausgeht, beispielsweise in der Schwangerschaftskonfliktberatung oder in der Suchtberatung. Der besondere Schutz für diese Berufsgruppe ist der Rechtsordnung alles andere als fremd. Auch das Kinder- und Jugendhilferecht schützt das besondere Vertrauensverhältnis wie bereits ausgeführt. Es ist an der Zeit, dass die besondere Beziehung endlich auch mit dem Zeugnisverweigerungsrecht vollumfänglich in den bestimmten Bereichen des besonderen Vertrauensverhältnisses geschützt wird. Dabei gilt es im Rahmen dieser Bundesinitiative – das sage ich ganz ergebnisoffen – auch mal grundsätzlich die Frage zu erörtern, ob – wie gegenwärtig das Strafprozessrecht, welches die Eigenschaft als berufsgeheimnistragende Person vor allem am Beruf selbst fest macht und weniger am konkret zu schützenden Vertrauensverhältnis – es eigentlich noch zeitgemäß ist oder ob hier eine grundsätzliche Neujustierung der Frage des entsprechenden Berufsgeheimnisträgerschutzes und des Zeugnisverweigerungsrechtes notwendig ist. Aber das überlasse ich den großen Auguren des Strafprozessrechtes in Berlin, sich damit zu befassen. Es soll eine spannende Materie sein, denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, da wir als Land für die StPO nicht zuständig sind, gilt es nunmehr, unseren Einfluss im Bund über den Bundesrat zu nutzen. Dort sind regelmäßig kleinere wie größere Reformen der Strafprozessordnung angedacht. Es ist jetzt auch ein guter Zeitpunkt, nachdem der Bundesjustizminister angekündigt hat, dieses Jahr das Strafrecht und das Strafprozessrecht durchforsten und lichten zu wollen. An der einen oder anderen Stelle kann man es auch noch ergänzen, nämlich im nun gegenständlichen § 53 Strafprozessordnung. Eine sächsische Bundesratsinitiative könnte sich daher gut in diesen Geleitzug einordnen und schlussendlich auch Erfolg haben. Ich hoffe, dass wir zum Wohle der sozialen Arbeit Erfolg damit haben. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag und danke den Kolleginnen und Kollegen in der Koalition, dass wir dieses kleine, aber sehr wichtige Anliegen aus dem Koalitionsvertrag noch auf den Weg gebracht haben. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE sprach Kollege Lippmann. Für die SPD-Fraktion spricht nun Frau Kollegin Kliese. Bitte schön.

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Hanka Kliese SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist längst überfällig, dass wir einer 50 Jahre alten Forderung nachkommen und endlich Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter mit dem Privileg des Zeugnisverweigerungsrechtes ausstatten. Wir bringen den Menschen dieser Berufsgruppe damit das Vertrauen entgegen, das ihnen zusteht oder noch besser, das Vertrauen, das sie verdienen. Tagtäglich stellen engagierte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und Streetworker in unseren Städten in Suchtberatungsstellen und Jugendklubs unter Beweis, dass ihnen dieses Vertrauen gebührt. Ihre Arbeit ist integraler Bestandteil für das Funktionieren unserer Gesellschaft. Es ist eine Arbeit, die ohne Vertrauen und den Aufbau von vertrauensvollen Beziehungen nicht funktionieren könnte. Sie arbeiten anwaltschaftlich. Das ist ein Kernbestandteil ihres eigenen Handelns und damit ihres Beitrags zum gelingenden Alltag ihrer Adressaten. Das tun sie sehr verantwortungsvoll. Dies möchte ich noch einmal anhand von zwei Beispielen aus dem Bereich der sozialen Arbeit aufzeigen. Schauen wir uns die Situation in einer Jugendwohngruppe an. Hier sind häufig Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter die einzigen noch verbleibenden Anker für die Jugendlichen, da oft ein Bruch mit dem Elternhaus stattgefunden hat. Kommt es hier zu einem weiteren Vertrauensbruch durch die Preisgabe von vertraulichen Informationen an Behörden, so könnten die Jugendlichen gänzlich ihren Halt verlieren. Es besteht die Gefahr, dass sie vollständig aus dem sozialen Netz herausfallen. Oder denken wir an das Aussteigerprogramm, das sich an Aussteigerinnen und Aussteiger richtet, die sich von verfassungsfeindlichen Strukturen lösen möchten. Das Programm möchte sie bei einem Neustart in unserer Gesellschaft unterstützen. Wie soll hier eine vertrauensvolle Beziehung zwischen einem zum Beispiel ehemaligen Rechtsextremisten, der mit seiner Vergangenheit gebrochen hat, und dem Sozialarbeiter wachsen, wenn der Beteiligte stets Sorge tragen muss, dass die Ermittlungsbehörden bei ihm an der Tür klopfen könnten? Die Ausweitung der Schweigepflicht auf die Berufsgruppe der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter ist aus drei Gründen eine Chance für unsere Gesellschaft. Erstens ist es wichtig, dass wir unsere Fachkräfte umfassend schützen und Strukturen schaffen, die sie für die professionelle Ausübung ihres Berufes benötigen. Die Änderung des § 53 bedeutet Wertschätzung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern und ihres verantwortungsvollen Berufs genau wie bei denjenigen Kolleginnen und Kollegen im Haus, die als Anwälte tätig sind und auch ein funktionierendes Vertrauensverhältnis benötigen. Wir stärken den Berufsstand auch, denn nach § 203 sind staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter zur Verschwiegenheit mit Blick auf Geheimnisse verpflichtet, die ihnen anvertraut werden. Durch die Anpassung wird diese Verschwiegenheitsverpflichtung nochmals aufgewertet. Natürlich gibt es auch Sorge, dass die Strafverfolgung durch die Ausweitung des Paragrafen erschwert werden könnte. Hierfür gibt es jedoch keine Indizien. Schon jetzt sind Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Stichwort staatliches Wächteramt, in der Pflicht, im Falle einer sich abzeichnenden Bedrohung zu handeln. Von dieser Pflicht werden sie durch die Ausweitung des Zeugnisverweigerungsrechtes nicht befreit, das heißt, dass sie auch weiterhin im Falle sich abzeichnender Selbstgefährdung ihre Adressaten oder bei einer durch andere drohenden Gefahr tätig werden müssen, um Gefahr abzuwenden. Es ist wichtig und richtig, dass wir als Koalition heute die Staatsregierung beauftragen, sich für die Anpassung des § 53 auf Bundesebene einzusetzen. Damit machen wir einen großen Schritt auf dem Weg zu besseren Arbeitsbedingungen für engagierte Menschen in diesem Berufsfeld. Für einen solchen Antrag gäbe es wohl kaum einen besseren Moment. Auf Bundesebene gibt es Pläne für eine große Reform der Strafprozessordnung. Noch in diesem Jahr wird mit der Vorlage des Referentenentwurfs durch das Bundesjustizministerium gerechnet. Unser Antrag zur Reformierung kann dabei ein wertvoller Impuls für die moderne Rechtsstaatlichkeit sein und trägt dafür Sorge, dass der wertvollen Arbeit von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern Respekt und Anerkennung zukommt, wie es ihnen gebührt. Zum Schluss möchte ich noch kurz dezidiert den Blick auf die Landesebene Sachsen richten. Ich möchte betonen, dass es mit einer Anpassung des § 53 allein nicht getan ist, wenn es um gute Arbeitsbedingungen geht. Es ist an uns allen dafür Sorge zu tragen, dass dort, wo der Freistaat soziale Arbeit beauftragt, die Menschen angemessen behandelt werden müssen, gute Arbeitsstrukturen brauchen, etwa im Austausch mit den Ämtern und Kommunikation mit ihnen stets auf Augenhöhe stattfinden muss. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die SPD-Fraktion sprach Kollegin Kliese. Nun spricht für die Fraktion der AfD Kollege Ulbrich. Bitte schön.

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Roland Ulbrich AfD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Worum es in dem Antrag tatsächlich geht, versteckt sich mal wieder wie so oft zwischen den Zeilen. Die Tätigkeit von Sozialarbeitern und Sozialpädagogen setzt ein besonderes Vertrauensverhältnis zu den Klienten voraus, unter anderem, wenn es um die Reintegration gewaltbereiter junger Menschen gehen soll. Soll hier die Verfolgung von Straftaten be- und verhindert werden, die von diesen gewaltbereiten jungen Menschen ausgeht, deren Reintegration in die Gesellschaft offenbar schlecht bis gar nicht gelingt? Will die Antragskoalition hier dafür sorgen, dass gewaltbereite junge Menschen weiterhin machen können, was sie wollen, dass Drogen- und Beschaffungskriminalität unbehelligt fröhliche Urständ feiern können? Es wird von Vertrauensverhältnis gesäuselt. Tatsächlich aber erschwert ein Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeiter in Sozialbehörden die Strafverfolgung, verschärft die Situation und öffnet der Kriminalität Tür und Tor. Ein Vertrauensverhältnis zwischen Behördenmitarbeitern und kriminellen Jugendlichen darf es insoweit nicht geben. (Beifall bei der AfD) Ganz offensichtlich ist es den Antragstellern immens wichtig, Jugendkriminalität durch die Erweiterung des Zeugnisverweigerungsrechts zu verschleiern. Soll die Statistik geschönt werden, oder geht es mal wieder um das Hätschelkind von Rot-Grün: Flüchtlinge, Migranten und sonstige Ausländer? Denn wer macht denn die Mehrheit dieser kriminellen Jugendlichen aus? In der Kriminalstatistik der zehn größten deutschen Städte ist Leipzig mit einem Anteil nicht deutscher Tatverdächtiger von 33,4 % vertreten bei einem Ausländeranteil in Sachsen von 5,7 %. Bei diesen Erhebungen sind eingebürgerte Migranten und Passdeutsche, die also gar nicht zum deutschen Volk gehören wollen, selbstverständlich gar nicht mitgerechnet. Sie berufen sich im Antrag auf Rechtsanwälte und deren Zeugnisverweigerungsrecht. Das hat auch seinen guten Grund. Der Strafverteidiger zum Beispiel ist seinem Mandanten verpflichtet, egal welche Straftat er begangen hat. Gäbe es für diese Berufsgruppe kein Zeugnisverweigerungsrecht, wäre unser Rechtssystem komplett infrage gestellt. Auch Journalisten müssen ihre Informanten nicht preisgeben, weil sie anders nicht an brisante Informationen kämen und somit Missstände nicht aufdecken könnten. Sozialarbeiter sind dagegen dem Staat, also dem Souverän, dem Steuerzahler und nicht dem jugendlichen Straftäter zur Loyalität verpflichtet. Das wird auch bei der jetzigen Rechtslage schon genug in den Sozialbehörden verschleiert. Der Versuch der Antragsteller, das Strafrecht noch weiter zu unterlaufen, als das ohnehin schon häufig passiert, ist schlicht infam und lässt unser Rechtssystem ein Stück weit zur Farce verkommen. Hier noch ein Wort zu dem Spannungsverhältnis, das Herr Lippmann angesprochen hat, zwischen § 53 StPO, also dem Zeugnisverweigerungsrecht, und § 203 StGB, das ist die Schweigepflicht, strafbewehrt, und er sagt: Jetzt gerät der arme Sozialarbeiter ja in Schwierigkeiten. In diese gerät er aber nicht, denn auszusagen ist eine staatsbürgerliche Pflicht. Er hat also eine Pflichtenkollision, und seine Aussage vor Gericht ist damit natürlich gerechtfertigt. Anders sieht es aus, wenn er es irgendwie am Stammtisch herumerzählt, beispielsweise etwas über seine Tätigkeit. Dann kann man ihn packen, aber es ist ja keine Aussage vor Gericht. Insofern besteht auch kein Spannungsverhältnis, sondern eine Regelung, die durchaus vernünftig ist, die im Strafrecht anders ist als etwa im Strafprozessrecht. Abschließend möchte ich noch auf Folgendes hinweisen. Wie schon erwähnt, Strafprozessrecht ist Bundesangelegenheit. Warum muss sich überhaupt der Sächsische Landtag mit dem Thema befassen, das nicht in seiner Zuständigkeit liegt? Haben wir hier keine anderen Probleme? Ich schlage also vor, wir richten unser Augenmerk auf unser eigenes Bundesland und seine Bürger. Wir werden den Antrag der Koalitionsfraktionen ablehnen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Ulbrich sprach für die AfD-Fraktion. Ich sehe Herrn Abg. Lippmann am Mikrofon 4, vermutlich mit einer Kurzintervention. Bitte schön, Herr Kollege.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. Eine Kurzintervention in der gebotenen Kürze. Herr Ulbrich, wenn ich Ihnen so zuhöre, zweifle ich daran, ob man sich einen Strafverteidiger oder Anwalt nehmen sollte, der beim Zeugnisverweigerungsrecht offensichtlich das alles für Schwachsinn hält. Sie wissen doch selber, wie die Realität ist als derjenige, der zu dieser Berufsgruppe gehört, genauso wie Sie als Abgeordneter auch ein Zeugnisverweigerungsrecht haben und wissen, dass es Konstellationen gibt, in denen es sinnvoll ist, dies über diese Gruppen hinaus zu erweitern. Das dürfte, glaube ich, anerkannt sein. Zu Ihrer letzten Äußerung: Sie können ja dagegen sein, das war schon in der Debatte 2019 so, als Herr Hütter hier aufstand und sagte, er halte das alles für Quatsch, sich wieder hingesetzt hat, und dann war das der Debattenbeitrag der AfD. Insoweit bin ich ja froh, dass man das mittlerweile etwas luzider ausführen kann, zumindest aus Ihrer Sicht, wenngleich dies mit Substanz wenig zu tun hatte, weil Sie weitgehend an der Problematik vorbei argumentiert haben. Hier geht es nicht um den Schutz von Kriminellen, hier geht es um den Schutz eines Vertrauensverhältnisses. Nach der Logik, dass es um den Schutz von Kriminellen gehen kann, könnten Sie tatsächlich auch das Zeugnisverweigerungsrecht für Rechtsanwälte, wohlgemerkt nicht für Strafverteidiger, entsprechend auch zur Disposition stellen. Es gibt ja durchaus immer mal wieder einige Ihrer Zunftkollegen, die auch bei Straftaten mit beteiligt sein sollen. Notare lassen übrigens in diesem Zusammenhang auch grüßen. Von daher dürfte man trefflich darüber diskutieren können. Aber eines möchte ich hier nicht so stehen lassen: Wir diskutieren hier nur über Punkte, die für Sachsen relevant sind. Das Thema ist für Sachsen relevant, das hat Kollegin Wissel sehr umfangreich ausgeführt. Es wurden von Ihnen hier schon ganze Sondersitzungen zu irgendwelchem Bundesratsverhalten der Staatsregierung beantragt, bei denen ich die Relevanz für Sachsen anzweifle, es sei denn, Sie waren der festen Überzeugung, dass die Verschärfung des § 130 Strafgesetzbuch eine spezifisch sächsische Problematik ist, weil übermäßig viele Sächsinnen und Sachsen davon betroffen seien. Das spricht dann aber auch wieder dafür, was Sie für ein Weltbild oder offensichtlich für eine Mandantschaft oder ein Problembewusstsein haben. In diesem Sinne war das ein wenig substanzreicher Redebeitrag von Ihnen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Kurzintervention von Kollegen Lippmann. Nun gibt es die Erwiderung am Mikrofon 7. Kollege UIbrich, bitte schön.

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Roland Ulbrich AfD

Ich will es auf die Kurzintervention auch kurz machen. Ich glaube, es war genug Substanz. Sie konnten sich ja daran abarbeiten. Dabei möchte ich es kurz belassen. Danke schön. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Erwiderung. Nun setzen wir die Aussprache in der Rednerreihenfolge fort. Ich übergebe das Wort an Herrn Kollegen Gebhardt, Fraktion DIE LINKE.

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Rico Gebhardt Die Linke

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Ulbrich, ich frage mich tatsächlich immer wieder, wo Sie Jura studiert haben – das ist für mich ein Rätsel – und was Sie für ein Weltbild bzw. für ein Bild vom Beruf einer Sozialarbeiterin oder eines Sozialarbeiters haben. Das haben Sie uns deutlich gemacht. Für Sie sind das alles nur Menschen, die sich mit Jugendlichen beschäftigen, die strafmündig geworden sind. Das ist schon eine absurde Vorstellung. Im Übrigen möchte ich Ihnen nur sagen, dass auch Drogenberaterinnen jetzt schon ein Zeugnisverweigerungsrecht haben. So können Sie noch andere Dinge behaupten, die eigentlich nicht stimmen. Aber jetzt zum Antrag und zu dem, was uns die Koalition vorgelegt hat. Aber eigentlich könnte ich es kurz machen, aber der Kollege Lippmann will heute nichts Kurzes haben. An dem Anliegen, das die Koalitionsfraktionen mit ihrem Antrag verfolgen, und an den grundsätzlichen Auffassungen meiner Fraktion aus der letzten Legislaturperiode wie auch an der bisher unbefriedigenden Rechtslage auf der Bundesebene hat sich nichts geändert. Wir haben sowohl an der Art und Weise als auch an der Umsetzung zum gewählten Zeitpunkt einiges auszusetzen. Das würde ich jetzt gern vortragen wollen. Die Kritik beginnt aus meiner Sicht schon damit, dass sich die Koalitionsfraktionen ganz offensichtlich mehr als drei Jahre Zeit gelassen haben, bis ihre Regierung endlich einmal eine Initiative auf Bundesebene starten kann. Sie haben alle drei betont, dass sie das alles im Koalitionsvertrag aufgeschrieben haben. Sie haben im Frühjahr 2022 eine Initiative beschlossen, mit der staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen als Gruppe mit Zeugnisverweigerungsberechtigung in den entsprechenden Katalog des § 53 StPO aufgenommen werden sollen. Dann ist das alles ein ziemlich lauer und profaner Einsatz auf Bundesebene, was Sie der Staatsministerin mit auf den Weg geben. Auch wenn Sie versuchen, das sehr hochzuspielen, ist es noch lange nicht die notwendige Ergänzung des § 53 StPO. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Herr Lippmann, bleiben Sie doch einmal ganz ruhig! Sie kommen in meiner Rede noch dran. Vielleicht sind Sie dann wieder friedlich. Der eigentliche Kampf um ein neues Zeugnisverweigerungsrecht beginnt ja erst mit der Beschlussfassung des Landtags über den heute vorgelegten Antrag. Ehrlich gesagt, etwas konkreter hätten wir es dann schon gerne gehabt, zum Beispiel indem man die Staatsregierung dazu auffordert, schleunigst eine eigene Gesetzesinitiative im Bundesrat zu ergreifen. So aber bleibt Ihr Antrag mal wieder ein bisschen ein Schaufensterantrag. Sie hätten ihn wenigstens schon zu Beginn der Wahlperiode einbringen können; ich habe das bereits ausgeführt. Dann stünden vielleicht die Chancen für eine Änderung in der Strafprozessordnung noch in der laufenden Wahlperiode wesentlich höher. Zudem ist dieser Antrag ein verspäteter Aufguss einer bereits in die Jahre gekommenen Forderung und damit ein weiterer trauriger Beweis für die unkreative Politik des kleinsten gemeinsamen Nenners der regierungstragenden Fraktionen. dem Antrag mit dem vielversprechenden Thema „Zeugnisverweigerungsrecht für Fan-Sozialarbeit und für weitere staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen schaffen“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 27. Februar 2019. Dieser Antrag war klar und verständlich formuliert. Überdies gab es damals einen Antrag, der einen aktuellen und konkreten Anlass hatte, nämlich das Rechtsgutachten, das damals Prof. Dr. Peter Schruth und Prof. Dr. Titus Simon zum strafprozessualen Reformbedarf des Zeugnisverweigerungsrechts in der sozialen Arbeit vorgelegt hatten. Der damalige Justizminister Sebastian Gemkow bescheinigte dem GRÜNEN-Antrag in seiner Stellungnahme am 20. März 2019 – Zitat –: „Die Aufnahme der Berufsgruppe der Sozialarbeiter und Sozialpädagogen in den Katalog des § 53 der Strafprozessordnung wird auch mit Hinblick auf den im Antrag der Fraktion angesprochenen Fan-Sozialarbeit nicht befürwortet.“ Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt, vor allen Dingen mit den Stimmen der CDU und SPD. Ich freue mich umso mehr über den Sinneswandel von CDU und SPD. Ich habe ja heute auch gelernt, dass die CDU diesen Antrag aus der letzten Legislaturperiode neu bewertet hat. Nichtdestotrotz stimmen auch wir dem grundsätzlichen Anliegen zu. Sowohl die Arbeit von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern als auch von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen braucht eine geschützte vertrauliche Sphäre. In diese kann und darf auch im Rahmen von Strafverfahren nicht hineingeleuchtet werden. Zu dieser Rechtsfrage und den widerstreitenden Rechtsmeinungen ist schon viel gesagt und geschrieben worden. Erlauben Sie mir trotzdem noch einige grundsätzliche Anmerkungen: Wenn schon jetzt aufgrund der jüngeren Bundesgesetzgebung gemäß § 53 Nr. 3 a und 3 b der Strafprozessordnung Mitglieder, Beauftragte oder Berater, die in derselben Weise sozialberatend unterstützend bei einer bestimmten anerkannten Beratungsstelle tätig sind, sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen können, dann muss dies aus unserer Sicht auch für andere Beratungsstellen gelten, insbesondere auch für sozialpädagogische Fanprojekte, Aufbauhilfe-Beratungsstellen, Opferunterstützungsstellen und andere – egal, ob es sich dabei um staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter oder Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen handelt oder nicht. Herr Lippmann hatte bereits darauf hingewiesen. Dies gebietet allein schon die rechtliche Gleichbehandlung dieser Menschen, die in vielfältigen Beratungsstrukturen sind. Der vorliegende Antrag kann und darf nur der Anfang eines dringend notwendigen Umdenkens sein – vor allem im Interesse des Schutzes des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen den Trägerinnen und Trägern der sozialen Arbeit und bei den Hilfe und Beratung suchenden Menschen. Wir hatten uns trotzdem bei diesem Antrag aus den oben genannten Gründen enthalten. Sollten Sie unserem Änderungsantrag zustimmen, dann werden wir in Gänze Ihren Antrag trotz unserer Kritik unterstützen und ihm zustimmen. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Gebhardt sprach für die Fraktion DIE LINKE. Damit ist die erste Rednerrunde beendet. Wir könnten jetzt in eine zweite Rednerrunde einsteigen. Gibt es hierzu Redebedarf? – Das ist nicht der Fall; die Fraktionen haben keinen Redebedarf mehr. Dann erhält jetzt Frau Staatsministerin Meier das Wort.

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Katja Meier

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben es gehört: Der Antrag greift ein wichtiges Anliegen aus dem Koalitionsvertrag auf. Ich werde auch noch einiges dazu ausführen, Herr Gebhardt, warum es durchaus sinnvoll ist, dass dieser Antrag erst jetzt gestellt wird. Wir haben es gehört: Es geht um das Zeugnisverweigerungsrecht im Strafverfahren. Aktuell gilt dieses für Berufsgruppen wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Geistliche oder Journalistinnen und Journalisten. Wenn diese Menschen um Hilfe oder Rat ersucht werden, dann entsteht häufig ein ganz besonderes Vertrauensverhältnis. Dieses Vertrauensverhältnis zeichnet nicht viele Berufsgruppen aus. Daher gibt es auch nicht viele Gruppen, die sich im Strafprozess auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen können. Auf diese Liste kommt man auch nicht ohne Weiteres, und aus diesem Grund sind Erweiterungen auch genau zu prüfen – das hat Frau Wissel bereits ausgeführt. Das gebietet schon allein das Rechtsstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz. Zu einer leistungsfähigen Strafjustiz gehört nun einmal eine möglichst umfassende Wahrheitsermittlung sicherzustellen. Es sprechen aber gute Gründe dafür, das Zeugnisverweigerungsrecht im Strafverfahren einer weiteren wichtigen Gruppe einzuräumen, nämlich den staatlich anerkannten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie den staatlich anerkannten Sozialpädagoginnen und -pädagogen. Beide Gruppen leisten gerade im Bereich der Sozialarbeit sozial wichtige Dienste – ich denke dabei nicht nur, aber besonders an das Feld der Kinder- und Jugendarbeit, an die Arbeit mit Menschen mit Behinderung, an die Gesundheitspflege, die Sucht- und Straffälligenhilfe, Integrationsarbeit und Altenhilfe. Das sind die Punkte, auf die sich das bezieht. Ich widerspreche dabei ganz klar der Obsession, die die AfD hier vorgetragen hat. Wir reden hier von anspruchsvollen und komplexen Aufgaben, die viele Menschen in unserer Gesellschaft zugutekommen. Wir reden von einer Arbeit, die häufig in privateste und intimste Lebensbereiche vordringt. Dafür braucht es fachliche Kompetenz, Einfühlungsvermögen und eine ganz besondere Form von Vertrauen. Dieses Vertrauen lässt sich eben nicht von oben aufoktroyieren. Dieses Vertrauen muss wachsen, es muss gepflegt werden und es muss sich über längere Zeit bewähren. Das gelingt nur, wenn diesem Vertrauen keine Ängste im Weg stehen – etwa die Angst davor, unser Vertrauen könne missbraucht werden, oder die Angst davor, dass jemand, dem wir Vertrauen schenken, irgendwann einmal gegen uns aussagen kann oder sogar aussagen muss. Solche besonderen Vertrauensverhältnisse bedürfen auch einer besonderen Form des Schutzes. Deshalb möchte ich als Justizministerin dieses Anliegen hier an dieser Stelle sehr gern unterstützen. Wir würden damit unser Strafprozessrecht an einer wichtigen Stelle modernisieren, denn das Zeugnisverweigerungsrecht orientiert sich immer noch an Beschlüssen, die inmitten einer ganz anderen Rechtslage gefasst wurden. Es spiegelt weder die aktuelle Realität noch die ganze Bandbreite besonderer Konstellationen wider. Momentan können sich Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter auf ein Aussageverweigerungsrecht nach § 53 Strafprozessordnung berufen – wir haben es gehört –, wenn sie als Drogenberaterin oder -berater in bestimmten Beratungsstellen arbeiten. Sie können sich auch darauf berufen, wenn sie Mitglied oder Beauftragte einer anerkannten Beratungsstelle nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz sind; Herr Lippmann hat es gesagt. All das fällt völlig zu Recht unter das Zeugnisverweigerungsrecht. Damit sind jedoch längst nicht alle besonderen Konstellationen abgebildet. Es gibt noch mehr Potenzial für Interessenskonflikte, weshalb wir an einer Erweiterung von § 53 StPO nicht vorbeikommen werden. Wie im Antrag dargelegt, ergeben sich aus der aktuellen Gesetzeslage einige Wertungswidersprüche. Ein solcher Widerspruch betrifft die sozialrechtlichen Geheimhaltungspflichten, ein anderer betrifft die Strafnormen des § 203 StGB. Laut dieser unterliegen staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen einer Schweigepflicht, weil sie Trägerinnen und Träger von Berufsgeheimnissen sind. Gleichzeitig müssen sie aber fürchten, im Rahmen eines Strafverfahrens zur Aussage verpflichtet zu werden. Diese Widersprüche müssen sie auflösen, und wir müssen Rechtssicherheit schaffen, indem wir den Kreis derjenigen erweitern, die im Strafprozess vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen können. Natürlich weist das Bundesverfassungsgericht zu Recht darauf hin, dass dieser Kreis auf das unbedingt erforderliche Maß begrenzt werden soll. Daher gehen wir eine solche Erweiterung auch nicht leichtfertig an. Aber der Antrag bietet Anknüpfungspunkte, wie sich die verfassungsrechtliche Ausgewogenheit bei der Umsetzung bewahren lässt. Im Rahmen der für dieses Jahr – auch das hat Herr Lippmann ausgeführt – vom Bundesjustizminister geplanten Strafrechtsreform würde sich die entsprechende Umsetzung auch aus zeitlicher Sicht gut einfügen. Damit komme ich auf Herrn Gebhardt zu sprechen: Vor drei Jahren hatten wir noch eine andere Regierungskonstellation auf Bundesebene. Jetzt haben wir eine Bundesregierung und einen Bundesjustizminister, der ganz klar angekündigt hat – wir hatten es im Ausschuss sowie im letzten Plenum bereits besprochen –, das Strafgesetzbuch zu reformieren. Daher fügt sich das an dieser Stelle sehr gut ein. Deshalb sollte sich Sachsen – und das werden wir tun – in einer Bundesratsinitiative unbedingt dafür einsetzen, § 53 der StPO angemessen zu erweitern. Damit bleibt unser Strafprozessrecht auf der Höhe der Zeit. Gleichzeitig stärken wir damit das Vertrauen in diejenigen, die sich dieses Vertrauen mit ihrer Arbeit täglich aufs Neue verdienen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und vereinzelt bei der CDU – Beifall bei der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsministerin Meier sprach für die Staatsregierung. Nun kommen wir, wenn es keinen Aussprachbedarf mehr gibt, zum Schlusswort. Wer hält Schlusswort für die Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Kein Bedarf!) – Kein Bedarf. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben noch einen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 7/12821, vorliegen. Ich übergebe hierzu an Herrn Kollegen Gebhardt an Mikrofon 1. Bitte schön.

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Rico Gebhardt Die Linke

Vielen Dank, Herr Präsident. Wir möchten mit unserem Änderungsantrag einen Satz anfügen, nämlich dass wir bis zum Inkrafttreten der jetzt von der Koalition angestrebten Änderung des § 53 der Strafprozessordnung zumindest vorübergehend die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie der Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen ermuntern wollen, vor allem von der Nichterteilung einer Aussagegenehmigung Gebrauch zu machen bzw. dies auszuschöpfen. Das soll mit unserem Änderungsantrag ergänzt werden. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Vielen Dank für die Einbringung. Hierzu gibt es Redebedarf. An Mikrofon 4 Herr Kollege Lippmann von den BÜNDNISRÜNEN, bitte schön.

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Valentin Lippmann GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Gebhardt, nach der zugegebenermaßen etwas merkwürdig kleingeistigen Rede zur Ablehnung des Antrags (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Och, och!) fügt sich dieser Antrag dann doch in gewisser Logik hintan. Ich verstehe ihn nicht. Ich verstehe schon, was Sie möchten, aber er ergibt unseres Erachtens keinen Sinn. Deswegen werden wir ihm nicht zustimmen. Sie verlangen vom Landtag, und das ist einfach – – Inhaltlich mag ich das alles teilen, aber der Landtag ist hier nicht die Empfehlungsstelle für Dritte. Also, dass wir als Landtag jetzt schon Dritte auffordern, wie sie zu handeln haben, und nicht mehr uns selbst auffordern, zu handeln – und dann noch in einem Bereich, der eine Abwägung im Einzelfall bedeutet –, das finde ich schon arg sportlich. Das widerspricht meiner grundsätzlichen Auffassung dessen, was unsere Aufgabe als Landtag ist. Quasi in ein geschütztes Verhältnis zwischen Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer einzugreifen (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ermutigung!) in einer solchen Art und Weise – als Landtag, wohlgemerkt nicht als Exekutive, sondern als Legislative – und ermessensleitende Hinweise geben zu wollen, das halte ich jetzt doch für überschießend. Da bitte ich dann um Verständnis, so sehr ich das teile. Man kann aus dieser Debatte ja vielleicht mitnehmen, dass es durchaus eine Möglichkeit ist, so zu verfahren. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Aber dies als Landtag zu beschließen, halte ich dann doch eher für wenig tauglich. (Vereinzelt Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE sprach Kollege Lippmann. Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag? – Kollege Ulbrich, Sie möchten an Mikrofon 7 dazu sprechen? Bitte schön.

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Roland Ulbrich AfD

In diesem Antrag gibt es den Hinweis auf die Arbeitgeber. Es gibt zwei Arten von Arbeitgebern. Erst einmal der private Arbeitgeber, zum Beispiel ein freier Träger. Das ist wirklich in der Tat wohl gar nicht möglich, dass wir in dieses Arbeitsverhältnis eingreifen. Außerdem wüsste ich auch gar nicht, wie das ein privater Arbeitgeber tun sollte – also sagen: „Du darfst nicht irgendwo vor Gericht aussagen!“ oder „Das möchte ich nicht!“ oder daran appellieren. Dann gibt es noch den öffentlichen Sektor. Ich weiß gar nicht, wie viele Sozialarbeiter Beamte sind. Hier erlaube ich mir, auf § 37 Abs. 3 des Beamtenstatusgesetzes zu verweisen: (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Beamte „dürfen ohne Genehmigung über Angelegenheiten, für die Absatz 1 gilt, weder vor Gericht noch außergerichtlich aussagen oder Erklärungen abgeben. Die Genehmigung erteilt der Dienstherr …“ Und Absatz 4: „Die Genehmigung, als … Zeuge auszusagen, darf nur versagt werden, wenn die Aussage dem Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes erhebliche Nachteile bereiten oder die Erfüllung öffentlicher Aufgaben ernstlich gefährden oder erheblich erschweren würde.“ Aber eine öffentliche Aufgabe ist die Strafverfolgung ja, und die wird durch die Zeugnisverweigerung gerade erschwert. Insofern darf der öffentliche Arbeitgeber hier gar nicht die Aussagegenehmigung verweigern, nach § 37 Abs. 4. Daher geht das auch aus Rechtsgründen in beiden Verhältnissen nicht – bei öffentlichen Arbeitgebern genauso wenig wie bei privaten Arbeitgebern. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Haben Sie eigentlich Jura studiert?) – Wie bitte? Ich weiß nicht, reden Sie ruhig dazwischen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Ulbrich für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag? – Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir jetzt über diesen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE ab. Wer möchte dem Änderungsantrag die Zustimmung geben? – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Bei einigen Fürstimmen und einer Mehrheit Gegenstimmen ist dem Änderungsantrag nicht entsprochen worden. Er ist damit abgelehnt. Wir kommen nun zum Ursprungsantrag, Drucksache 7/12693. Wer dem Antrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Danke schön. Bei einigen Stimmenthaltungen, vielen Gegenstimmen, aber einer Mehrheit an Fürstimmen ist der Drucksache zugestimmt worden. Die Drucksache ist damit beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf Tagesordnungspunkt Strukturwandel nutzen Europas machen und Drucksache 7/12475, Hierzu können die Fraktionen Stellungen nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, fraktionslose MdL und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile zuerst der AfD das Wort. Kollege Thumm, bitte schön.

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Thomas Thumm AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kollegen Abgeordnete! Wenn Mütter keine Schmerzoder Fiebermedikamente für ihre Kinder bekommen, weil Ibuprofenpräparate nicht lieferbar sind, wenn Frauen ihre Brustkrebstherapie abbrechen müssen, weil dafür keine Medikamente vorhanden sind, wenn eine 89-jährige Oma ihr Herzmedikament nicht mehr bekommt, das sie seit 30 Jahren nimmt, weil Digitoxin nicht mehr lieferbar ist, dann leben wir nicht mehr im besten Deutschland aller Zeiten. Dann, meine Damen und Herren, ist Deutschland auf dem Weg in ein Entwicklungsland oder in Teilen dort schon längst angekommen. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Ja, das wiederhole ich so lange wie nötig, Herr Lippmann, bis auch Sie von den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD es endlich begreifen. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Davon wird es aber nicht richtig!) Im Großen und Ganzen ist der Zustand auch nicht verwunderlich, denn in den 16 Jahren CDU-geführter Bundesregierung zusammen mit SPD oder FDP war die Ära Merkel davon geprägt, die Interessen und Bedürfnisse der eigenen Bevölkerung hinter die Interessen und Bedürfnisse der halben Welt zu stellen. Die Engpässe in der Medikamentenversorgung im Land sind dabei nur eine logische Folge. Wir, die sächsische AfD, hatten ja bereits in einer Debatte im Jahr 2020 hier im Hohen Haus vor Lieferengpässen gewarnt. Wir haben zudem gefordert, dass essenzielle Grundgüter für die Bevölkerung wieder heimisch zu produzieren sind, um Abhängigkeiten vom Ausland zu reduzieren, weil, meine Damen und Herren, es schon im Jahr 2020 über 540 Meldungen von Medikamentenengpässen gab, darunter auch Schmerzmittel, Antibiotika oder Fieberzäpfchen – also all das, was in einem Industrieland wie Deutschland eigentlich immer verfügbar sein muss. Sie bei der SPD und der CDU haben dabei nur Missstandsbeobachtung betrieben, nicht mehr und nicht weniger. Dass es dann drei Jahre später bei der sächsischen CDU zu nicht mehr als einer Debatte im letzten Plenum über die Mangelversorgung an Medikamenten und Wirkstoffen reicht, spricht Bände. (Zuruf von der CDU) – Sachsen zur Apotheke Arzneimittelsicherheit herstellen Antrag der Fraktion AfD Wir, die AfD, fordern Sie mit unserem Antrag zum konkreten Handeln auf. Deshalb: Hören Sie auf zu quatschen, handeln Sie – schon deshalb, weil die Bürger den durch die Koalition organisierten Regierungsdilettantismus satthaben. (Beifall bei der AfD –

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Rico Gebhardt Die Linke

Aha!) Daher nun unser Antrag an die Sächsische Staatsregierung. Wir fordern erstens, dass die Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Medikamenten sichergestellt wird und dass die Abhängigkeiten von Ländern wie China und Indien erheblich reduziert werden. Zweitens fordern wir, dass im Bund nationale Sicherheitsreserven für verschreibungspflichtige Medikamente eingerichtet werden, oder ersatzweise, dass eine sächsische Landessicherheitsreserve geprüft wird, um Lieferkettenprobleme zu reduzieren. Drittens fordern wir, dass die Sächsische Staatsregierung gemeinsam mit Arzneimittelherstellern und Forschungseinrichtungen das Potenzial der Produktion von Arzneimitteln in Sachsen prüft, natürlich insbesondere in den sächsischen Strukturwandelregionen. Zusammengefasst: Die AfD will, dass die Versorgung mit lebensnotwendigen Medikamenten für die Bevölkerung gesichert ist. Werte Kolleginnen und Kollegen, das ist der Kern unseres Antrags; denn die Staatsregierung hat bei dieser Kernaufgabe der gesundheitlichen Daseinsvorsorge erheblich versagt. Sie hat in den vergangenen Jahren tatenlos dabei zugesehen, wie immer mehr Medikamentenhersteller nach China und Indien abwanderten, ohne sich nur im Geringsten Gedanken über die damit immer größer werdende Abhängigkeit zu machen. So kann es ja wohl nicht weitergehen. Mittlerweile importiert Deutschland rund 39 % der Menge eingeführter pharmazeutischer Grundstoffe aus Asien, etwa drei Viertel davon kommen aus China. Sachsens Wirtschaftsminister, Herr Dulig, freute sich noch vor Kurzem über die Handelsbeziehungen mit China. Aber hier steigen nicht nur die Export-, nein, auch die Importzahlen steigen, was die Abhängigkeiten verstärkt, Herr Dulig. Ende August des letzten Jahres gab es für 272 Arzneimittel Lieferengpässe. Aktuell sind wir schon bei 438 Produkten mit Engpassmeldungen angekommen. Dabei bietet uns in Sachsen der anstehende Strukturwandel die idealen Voraussetzungen, gerade in Verbindung mit Forschungseinrichtungen und den vorhandenen finanziellen Mitteln, Arzneimittelproduktionskapazitäten aufzubauen; als Stichwort möchte ich die JTF-Mittel und die Strukturwandelgelder nennen. Auch das vorhandene DHL-Logistikdrehkreuz in Leipzig mit bestehender Infrastruktur spricht für den Standort Sachsen. Wenn es möglich ist, Firmen in der Chip-Industrie mit bis zu einer Million Euro pro Arbeitsplatz zu fördern, sollte es bei lebensnotwendigen Medikamenten für die Bevölkerung erst recht nicht am Geld scheitern. Ich appelliere daher an Sie, werte Kollegen: Lassen Sie uns Sachsen wieder zu einem Produktionsstandort, zu einer Apotheke von Rang und Namen machen und stimmen Sie unserem Antrag zu; denn die Dringlichkeit war selten höher und die Voraussetzungen selten besser als jetzt. Handeln Sie für Sachsen! Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Thumm sprach für die AfD-Fraktion. Nun spricht Kollege Dierks für die Fraktion der CDU.

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Alexander Dierks CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir haben beim vergangenen Plenum über dieses Thema debattiert. Doch nicht nur debattiert, Herr Kollege Thumm: Es gibt schon eine ganze Reihe von sehr konkreten Maßnahmen – kurz-, mittel- und langfristig wirkend –, die in diesem Bereich, das heißt bei diesem sehr wichtigen Problem Anwendung finden. Wir haben gemeinsam mit dem Sozialministerium und – sehr kurzfristig – mit den Apotheken darüber gesprochen und Einigkeit darüber erzielt, wie Medikamente unter- und innerhalb von bzw. zwischen Apotheken ausgetauscht werden können. Wir haben darüber gesprochen, wie auch wirkungsgleiche Medikamente kostenmäßig übernommen oder Medikamente durch Apotheken hergestellt werden. Was wir gegenüber dem Bund noch erwirken müssen, ist die Klärung der Frage, wie Apotheken für den Mehraufwand eine vernünftige Vergütung erhalten. Es ist außerdem deutlich erleichtert worden, Medikamente aus dem Ausland zu importieren. Was das mit einer ausschließlich der Worte wegen geführten Debatte zu tun hat, können Sie vielleicht in der zweiten Runde erklären. Allgemein hatte ich das Gefühl, dass Ihr Redebeitrag vor allen Dingen wieder auf das Narrativ einzahlen sollte, dass alle schon immer versagt und Sie alles schon immer gewusst hätten. (Beifall bei der AfD – Zurufe von der AfD) Dass Universalgelehrte mit nostradamischen Fähigkeiten des Sehens in die Zukunft in Ihrer Partei ganz besonders häufig anzutreffen sind, ist nichts Neues. Ich denke aber, dass es der Ernsthaftigkeit dieses Problems zuwiderläuft, auf diesem Niveau zu diskutieren; (Zuruf des Abg. Timo Schreyer, AfD) denn das Problem, das Sie beschreiben – dass die Arzneimittelproduktion tendenziell, zumindest die Wirkstoffproduktion nicht patentgeschützter Wirkstoffe, im Ausland anzutreffen ist –, hat damit zu tun, dass wir alle viele Jahre lang sehr gut damit gelebt haben, dass Arzneimittel immer günstig verfügbar waren. Die Krankenkassen haben mit Arzneimittel- und Wirkstoffherstellern Rabattverträge abgeschlossen, die wiederum lange sicher die Lieferbarkeit gewährleistet haben, sodass Arzneimittel günstig waren. Nun haben wir festgestellt, dass – unter anderem durch Corona, aber auch durch andere globale Entwicklungen – die Lieferketten unter immer größeren Druck geraten. Jetzt kann man darüber sprechen, mittelfristig und durch Forschung, durch Innovation, durch Ausschreibungsanreize – was durchaus auf Bundesebene vorbereitet wird – die Arzneimittelproduktionen wieder stärker in Europa zu konzentrieren. Dafür spricht einiges, ganz ohne Frage – insbesondere bei Arzneimitteln, die häufig und schnell verfügbar sein müssen. Es spricht natürlich auch einiges dafür, bei selbigen Medikamenten eine strategische Reserve anzulegen. Nur kurzfristig und mit Blick auf die emotionalen Beispiele, die Sie vorgetragen haben, Herr Thumm, wird uns das überhaupt nichts nützen. Das zeigt wieder sehr deutlich, welchen Fokus dieser Antrag hat. Es geht nicht darum, ein Problem zu lösen, sondern es geht darum, Welle mit einem Problem zu machen und diejenigen des Versagens zu zeihen, die die Verantwortung tragen. Das ist von verantwortungslosen Menschen wie Ihnen aber auch nicht anders zu erwarten, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Oh-Rufe von der AfD) Deswegen müssen wir diesen Weg konsequent weitergehen. Kurzfristige Schritte sind eingeleitet. Wir werden kurzfristig erleben, dass die Finanzierungsvoraussetzungen in den Bereichen der Beschaffung und auch der Refinanzierung von Medikamenten besser werden, genauso wie das Verbot von Rabattverträgen, Preismoratorien, auch die Zusage der Krankenkassen, bis zum Anderthalbfachen des Rabattvertrags oder des zum Moratoriumszeitpunkt geltenden Preises zu refinanzieren, sowie der einfachere Austausch bzw. die Beschaffung aus dem Ausland. Langfristig – ich denke, da ist die Landesebene nun wirklich nicht der richtige Ort –, auf Bundesebene und vor allen Dingen auch im Verbund mit unseren europäischen Partnern wird daraufhin gewirkt, dass Deutschland und Europa wieder attraktivere Standorte für das Thema medizinische Versorgung bzw. Versorgung mit Arzneimitteln werden. Aber der Antrag, der hier vorliegt, löst kein Problem; er greift nur auf, was ohnehin schon passiert und hat – – (Thomas Thumm, AfD: Das würde einen Arbeitsprozess voraussetzen!) – Wenn Sie eine Zwischenfrage stellen wollen, wenn Sie substanziell etwas zum Thema beizutragen haben, was mir ehrlich gesagt bis zu dieser Debatte im Bereich des Gesundheitswesens von Ihrer Seite noch nicht auffällig geworden wäre, Herr Thumm (Thomas Thumm, AfD: Machen Sie gleich weiter!) – dann stellen Sie doch einfach eine Zwischenfrage. Plärren Sie doch nicht immer einfach nur dazwischen, benehmen Sie sich doch wie ein erwachsener Mensch. (Thomas Thumm, AfD: Geht mir bei Ihnen genauso!) Stellen Sie eine Frage, klar formuliert; dann würde ich versuchen, darauf zu antworten. Wenn Sie aber nur dazwischenbrüllen, können wir es auch sein lassen. Dieser Antrag hat in der Substanz keinen Wert für die Bearbeitung des zu lösenden Problems. Kurzfristige Maßnahmen sind eingeleitet, mittelfristige in Vorbereitung und langfristige strategisch auf Bundes- und europäischer Ebene in Vorbereitung. Die aktuelle Ratspräsidentschaft hat einen sehr starken Fokus auf die Veränderung und die strategische Anpassung des europäischen Arzneimittelsystems gerichtet. Es gibt viele Aktionen und Initiativen vor Ort. Beispielsweise hat Sören Voigt im Vogtland (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) zusammen mit Apothekern und dem Sozialministerium darüber diskutiert, wie man regional mit solchen Mangelsituationen umgehen kann. Ich glaube, das ist der richtige Weg. So lösen wir pragmatisch, aber auch strategisch langfristige Probleme. Wir werden diesen Antrag selbstverständlich und ehrlichen, reinen Herzens ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Dierks sprach für die CDU-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE spricht nun Kollege Gebhardt. Bitte schön.

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Rico Gebhardt Die Linke

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Rechtsaußen-Fraktion will den Strukturwandel nutzen und Sachsen zur Apotheke Europas machen. Das versprechen sie mit ihrem Antrag. Nachdem dieselbe Fraktion im Zusammenhang mit dem Strukturwandel schon ein Atomkraftwerk in der Lausitz errichten will, soll jetzt eine Chemiefabrik entstehen – eine Chemiefabrik, in der Grundstoffe produziert werden, (Zuruf von der AfD: Sprengstoffe!) die seit den 1980er-Jahren in Europa keiner mehr produzieren will, wie wir es am vergangenen Sonnabend in einer sächsischen Tageszeitung lesen konnten. In der aktuellen Situation ist es nicht damit getan, einfach eine Fabrik zur Arzneimittelproduktion zu bauen; es geht vielmehr um die Wirk- und Rohstoffe. Wir haben ein massives Problem an dieser Stelle, aber nicht nur ein bundesweites, sondern auch ein europaweites Problem – Herr Dierks hat gerade darauf aufmerksam gemacht –, und dafür braucht es eine schnellstmögliche, aber insbesondere langfristige Lösung. Die Lösung kann aber nicht allein in Sachsen liegen. Genauso wenig sinnvoll ist es, das allein dem Bund in die Schuhe zu schieben; es braucht tatsächlich eine europäische Lösung. Für uns LINKE war im Übrigen schon immer klar, dass die Sicherstellung der medizinischen Versorgung eine Garantieleistung ist, die der Staat zu erbringen hat. Dazu zählt auch die Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln. Hier wurde, wie in anderen Bereichen auch, sehr viel Neoliberalismus einzig mit der Begründung eingeführt, dass es kostengünstiger für alle werden würde. Aus unserer Sicht war und ist genau das eine Fehlannahme; denn gerade Abhängigkeiten und politische Ereignisse haben uns in diese schweren Marktsituationen gebracht, und das in einem Bereich, der – aus unserer Sicht – niemals dem Markt hätte unterliegen dürfen. Aber ich will mich mit der antragstellenden Fraktion und deren Verlogenheit beschäftigen. So fordert die AfD im vorliegenden Antrag unter anderem – Zitat –, „sich auf Bundesebene für Maßnahmen mit dem Ziel einzusetzen für die Bundesrepublik Deutschland die stabile Versorgung mit Arzneimitteln sicherzustellen und die Abhängigkeit von Importen erheblich zu verringern“. Na, das ist doch mal ganz spannend! Vor allen Dingen, wenn man sich Ihr Grundsatzprogramm ansieht. In diesem sagen Sie: „Durch marktwirtschaftlichen Wettbewerb ergeben sich die besten ökonomischen Ergebnisse.“ (Dr. Rolf Weigand, AfD: Korrekt!) Deshalb gilt für die AfD: Je mehr Wettbewerb und je geringer die Staatsquote, desto besser für alle. Ich frage mich, wie Sie das jetzt für richtig halten können. Warum fordern Sie nun, dass der Staat sich bei der Medikamentenproduktion einmischen soll? In Ihrem Grundsatzprogramm steht außerdem: „Jede Form von staatlicher Planwirtschaft führt früher oder später zu Fehlallokationen und Korruption.“ Aha! Jetzt haben Sie es sich also anders überlegt und finden, dass das bei den Medikamenten anders laufen sollte. Das klingt für mich nicht wirklich logisch. (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Auch sehr passend finde ich die Aussage in Ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2021 – Herr Weigand, hören Sie zu –: „Wir lehnen es ab, dass sich die Bundesregierung zunehmend als Unternehmer versteht und betätigt. Sie nimmt direkten Einfluss auf Unternehmen und Innovationen und versucht, die Wirtschaft durch Vorgaben und Subventionen zu steuern. Diese Art von Staatswirtschaft führt regelmäßig in den wirtschaftlichen Niedergang.“ Doch jetzt, in der Arzneimittelkrise, soll der Staat es also machen und eingreifen. Zu guter Letzt eine weitere Passage aus Ihrem Grundsatzprogramm: „Internationaler Handel ist die Grundlage unseres Wohlstands und des friedlichen Miteinanders. Wirtschaftliche Sanktionen halten wir grundsätzlich für falsch. (Zuruf von der AfD) Handelsschranken wollen wir in Europa und weltweit abbauen.“ Ich frage mich: Wenn man für weltweiten Freihandel ist, kann man sich doch nicht darüber beklagen, dass die Arzneimittelproduktion aus Deutschland abwandert und wir abhängig vom Ausland werden. Das ergibt doch alles keinen Sinn – außer, man ist wie die AfD der Meinung: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern? (Beifall bei den LINKEN) Ach so: Wenn Sie wollen, dass Sachsen das Produktionsland schlechthin für Arzneimittel wird, dann dürften Sie nichts dagegen haben, die Produktion von Corona-Impfstoffen in Sachsen zu etablieren. (Zuruf des Abg. Torsten Gahler, AfD) Ich freue mich schon auf den nächsten Antrag Ihrer Fraktion. Das passt hinten und vorn nicht zusammen, deshalb kann meine Fraktion nur eine Ablehnung empfehlen. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Gebhardt sprach für die Fraktion DIE LINKE. Nun sehe ich Kollegen Thumm am Mikrofon 7, vermutlich mit einer Kurzintervention auf den Redebeitrag von Herrn Kollegen Gebhardt. Bitte schön.

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Thomas Thumm AfD

Herr Gebhardt, es ist schön, dass Sie sich mit dem Programm der AfD auseinandersetzen. (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Macht keinen Spaß!) Natürlich ist die Marktwirtschaft eine sehr erfolgreiche Wirtschaftsform. Wir sprechen jedoch von sozialer Marktwirtschaft, (Antonia Mertsching, DIE LINKE: Ach, Sie sprechen von sozialer Marktwirtschaft?) Es geht um den Bereich der Daseinsvorsorge. Daseinsvorsorge ist eine staatliche Aufgabe, Herr Gebhardt, das haben Sie vielleicht noch nicht verstanden. Das zum Ersten. Zum Zweiten besteht folgende Situation: Die Märkte funktionieren nicht mehr, weil die Lieferketten zusammengebrochen sind. Ich sage es noch einmal: Wenn wir in Deutschland eine Situation haben, in der Medikamente oder Wirkstoffe nicht mehr verfügbar sind, sodass Frauen ihre Brustkrebstherapie abbrechen müssen, dann müssen wir handeln und dafür sorgen, dass Medikamentenherstellungskapazitäten in Deutschland wiederaufgebaut werden. So einfach ist es, da es ein Kernbereich staatlichen Handelns ist, die Medikamentenversorgung für die Bevölkerung zu sichern. Das gehört zu den Aufgaben unter dem großen Deckmantel der Daseinsvorsorge. – Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Thumm mit einer Kurzintervention. Nun folgt die Erwiderung; Kollege Gebhardt, bitte schön.

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Rico Gebhardt Die Linke

Herr Thumm, Sie sollen sich nicht immer das zurechtlegen, was Sie für richtig erachten. Lesen Sie doch einfach mal Ihr eigenes Programm! (Thomas Thumm, AfD: Ich kenne mein Programm!) Darin steht nichts von sozialer Marktwirtschaft. (Thomas Thumm, AfD: Soziale Marktwirtschaft!) Darin steht etwas über marktwirtschaftliche Bedingungen (Thomas Thumm, AfD: Soziale Marktwirtschaft!) und das ist nun einmal Freihandel – genauso, wie Sie es gefordert haben. (Thomas Thumm, AfD: Soziale Marktwirtschaft!) Sie können das nicht einerseits fordern und andererseits beklagen, wenn es stattfindet. Das ist weder logisch noch ehrlich. (Zuruf des Abg. Mirko Schultze, DIE LINKE) Deshalb ist die Debatte, die Sie führen, eine verlogene Debatte. (Beifall bei den LINKEN – Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU – Gegenruf von der AfD: Sind Sie jetzt links, oder was?) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war die Erwiderung. Nun übergebe ich an Frau Kollegin Kummer, Fraktion BÜNDNISGRÜNE; bitte schön.

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Ines Kummer GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Dierks hat es gesagt: Es hätte gereicht, wenn Sie sich die Reden der Aktuellen Debatte vom 1. Februar noch einmal genau angeschaut hätten. Doch wir werden nicht müde, Ihnen zum x-ten Mal zu erklären, wie die Versorgung von Arzneimitteln hierzulande funktioniert. Im Januar 2023 wies das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf die Lieferengpässe für circa 300 Humanarzneimittel – ohne Impfstoffe – in Deutschland hin. Bei 60 000 verschiedenen Arzneimitteln, die über das Jahr hinweg über die Apotheken abgegeben werden, wäre dies in Anbetracht der Menge keine besorgniserregende Zahl. Wobei: Für jeden einzelnen Betroffenen, wie Anfang des Jahres Kinder und Krebspatient(inn)en, stellt dies natürlich ein Problem dar. Diese Problematik hat das Bundesgesundheitsministerium bereits erkannt und erste Lösungsschritte umgesetzt. Ich möchte Sie erneut darauf hinweisen, dass die Möglichkeiten des Freistaates in Bezug auf Arzneimittellieferengpässe begrenzt sind; denn dies liegt, wie Sie eigentlich wissen sollten, im Verantwortungsbereich des Bundes und der EU. Doch es passt in Ihre Programmatik, Bundesthemen auf Landesebene auszuschlachten. Nichtsdestotrotz hat es beim Bund bereits – auch aufgrund der Initiative des Freistaates – Änderungen im Arzneimittelgesetz gegeben, um zukünftigen Lieferengpässen entgegenzuwirken. So wurde im Arzneimittelgesetz zum Beispiel ein Sicherstellungsauftrag der pharmazeutischen Industrie festgeschrieben und eine Meldepflicht von Lieferengpässen durch die pharmazeutischen Unternehmen an Krankenhäuser eingeführt. Auch wurde seitens des Bundesgesundheitsministeriums erst im Dezember ein Eckpunktepapier zu dieser Problematik vorgelegt. Dieses sieht eine deutlich bessere Bezahlung für bestimmte Generika vor, also für Nachahmermedikamente von Arzneimitteln, deren Patentschutz bereits ausgelaufen ist, die jedoch eine wichtige Rolle in der medizinischen Grundversorgung spielen, etwa Paracetamol oder Ibuprofen. Zur Wahrheit gehört dazu, dass die gesamte Produktion eines Medikaments in Europa wesentlich teurer ist. Der Pharmahersteller APOGEPHA prüft derzeit, ein weiteres Medikament künftig vollständig in Europa zu produzieren. Dazu sagt Frau Liebig, die Sprecherin von APOGEPHA schlicht: „Das ist dann aber natürlich teurer.“ Das ist nachzulesen in der „SZ“ vom 11.03. Eine komplette Produktion in Europa würde wesentlich höhere Ausgaben für Arzneimittel für die gesetzliche Versicherung, die GKV, bedeuten. Das würde wiederum die Versicherungsbeiträge erneut steigen lassen und damit die finanzielle Belastung der Versichertengemeinschaft, also unserer Bevölkerung. Die Produktion von Arzneimitteln inklusive Genehmigungsverfahren vom ersten Arbeitsschritt bis zum fertigen Medikament dauert oft mehrere Jahre, sodass eine schnelle Reaktion bei Engpässen schwierig sein wird. So geht es im Übrigen nicht nur uns, sondern auch unseren Partnerinnen und Partnern innerhalb der EU. Wir sind alle dem Irrglauben unterlegen gewesen, dass ein günstiger Preis die wichtigste Maßgabe bei der Wahl der Produktionsstätten sei. Dass dies auf Kosten der Liefersicherheit geht und zu einem Wettbewerb unter den nachfragenden Ländern führt, haben wir nicht bedacht. Der richtige Weg kann deshalb nur sein, unsere Zulieferer und die Produktionsstätten zu diversifizieren, um bei Ausfällen und Nachfragespitzen auf mehrere Quellen zurückgreifen zu können. Dabei müssen wir uns eng mit unseren Partnerinnen und Partnern in der EU abstimmen und die Zusammenarbeit intensivieren. Hierbei kann Sachsen einen Beitrag leisten. Die unrealistischen und populistischen Forderungen der AfD tun dies allerdings nicht. Sie fordern mit Ihrem Antrag, dass der Strukturwandelprozess dafür genutzt werden soll, Arzneimittelsicherheit mit Strukturwandelgeldern herzustellen. Doch davon, wie Sie sich das konkret vorstellen, ist nicht viel zu lesen. Die Produktion von Arzneimitteln dauerhaft in den Strukturwandelregionen in Sachsen anzusiedeln, ist in vielerlei Hinsicht schwierig. Ich denke unter anderem an die Frage von hoch qualifizierten Arbeitskräften für diesen Bereich. Das Strukturstärkungsgesetz adressiert bereits Handlungsfelder für die Strukturwandelregionen – wozu die Produktion von Arzneimitteln aktuell nicht gehört. Direkte Unternehmensförderungen sind innerhalb des Strukturstärkungsgesetzes nicht vorgesehen. Wenn ich schon einmal beim Strukturwandel bin, sei nochmals auf das CTC, das Center for the Transformation of Chemistry, hingewiesen. Dazu haben wir heute früh in der Fachregierungserklärung eine Menge gehört; auch, wie die Fördermittellandschaft für Wissenschaftsforschung aussehen kann, bei der man das dazurechnen könnte. Ich hege die Hoffnung, dass die Arzneimittelbranche vom CTC profitieren könnte. Die AfD fordert in ihrem Antrag weiterhin eine für zwei Monate ausreichende Reserve für alle verschreibungspflichtigen Medikamente. Eine maßvolle Bevorratung von essenziellen Medikamenten ist sinnvoll, aber – wie das letzte Mal bereits ausgeführt – immer auch totes Kapital, welches Kompensationsanforderungen nach sich ziehen kann. Im Übrigen erinnere ich mich an die polternde AfD, die es erst nicht fassen konnte, dass wir lebensrettende Maßnahmen bevorratet haben, und später mit Schaum vor dem Mund deren Vernichtung nach Ablauf der Haltbarkeit kritisiert hat. Das passt nicht zusammen und lässt erahnen, was los sein wird, wenn die ersten bevorrateten Medikamente ablaufen würden. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Kummer sprach für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Kollegin Lang spricht nun für die Fraktion der SPD.

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Simone Lang SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vor eineinhalb Monaten – das haben meine Vorredner bereits gesagt – haben wir über das Thema der Engpässe bei Arzneimitteln diskutiert und dabei festgestellt, dass das Problem letzten Endes nicht auf Landesebene gelöst werden kann. Dennoch hat Staatsministerin Petra Köpping in enger Zusammenarbeit mit den Apotheken und in Abstimmungen mit der Landesdirektion ad hoc Maßnahmen ergriffen. Auch wenn es Kollege Dierks gesagt hat, werde ich trotzdem für die Kollegen der AfD noch einmal wiederholen, vielleicht bleibt es dann hängen: Apotheken dürfen einander kurzfristig und ohne gesonderte Erlaubnis aushelfen, auch wenn sie nicht aus demselben Filialverbund sind. Sie dürfen größere Mengen eines Arzneimittels erlaubnisfrei herstellen und ohne Zulassung in den Verkehr bringen, wenn ansonsten ein industriell gefertigtes Medikament nicht verfügbar ist. Zudem dürfen Apotheken aus dem Ausland importierte Arzneimittel heute schon vollkommen legal abgeben. In der Debatte am 1. Februar lag zunächst nur ein Eckpunktepapier mit Maßnahmen der Bundesregierung zur Vermeidung von Lieferengpässen vor. Nun haben wir einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei den patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung bei der Versorgung mit Kinderarzneimitteln von Bundesminister Lauterbach. Dieser sieht unter anderem eine mehrmonatige Lagerhaltung und ein Frühwarnsystem zur Erkennung drohender versorgungsrelevanter Lieferengpässe bei Arzneimitteln vor. Die Diskussionen zum Gesetzentwurf sind nicht abgeschlossen. Doch sehen wir damit eine gute Chance, um die Rahmenbedingungen bei der Arzneimittelversorgung zu verbessern. Zu den Forderungen der AfD-Fraktion, im Rahmen eines Strukturwandels bei der Arzneimittelherstellung für eine Ansiedlung in den sächsischen Strukturwandelgebieten mit einer Standortkampagne zu werben: Die Staatsregierung wirbt kontinuierlich mit dem Standort Sachsen. Deutlich wurde dies unter anderem bei dem Thementag von Staatsminister Dulig gemeinsam mit der Staatsministerin Petra Köpping zur Gesundheitsbranche Anfang des Monats. Wenn wir von Strukturwandelgebieten sprechen, fällt der Gedanke schnell auf die Fördermittel nach dem Investitionsgesetz Kohleregion. Nach derzeitigem Stand ist es jedoch nicht möglich, gezielt Unternehmen in diesem Falle Arzneimittelhersteller, zu fördern, sodass dieser Weg aktuell versperrt ist. Nichtsdestotrotz sehen wir die Notwendigkeit, die Arzneimittelherstellung in der Europäischen Union und in Deutschland zu stärken. Hierfür bedarf es jedoch einer gemeinsamen Kraftanstrengung mit der Bundesregierung und der EU. Daher lehnen wir diesen Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Es sprach Simone Lang für die SPD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Ich sehe keinen weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen. Frau Staatsministerin Köpping, bitte schön.

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Petra Köpping

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es ist heute schon viel von dem gesagt worden, was wir in der letzten Debatte gesagt haben, in der es um die Engpässe bei der Arzneimittelproduktion bzw. bei Arzneimitteln ging. Ich werde es trotzdem gern noch einmal wiederholen: In unseren 936 öffentlichen Apotheken sind zurzeit 433 Einträge für Engpässe auf der Liste – das noch einmal in das Verhältnis gesetzt – von circa 100 000 Produkten, die in den Apotheken insgesamt vorhanden sind. Mir haben die Apotheken, die ich besucht habe – übrigens auch der Großhandel, bei dem ein Besuch stattgefunden hat –, noch einmal versichert, dass es keinen Patienten gibt, der aus der Apotheke geht und keine Versorgung mit Medikamenten erhält. Das ist mir eine wichtige Aussage, die ich getroffen habe. Nun war ich nicht in allen 936 Apotheken, aber die Apotheken und der Großhandel, mit denen ich gesprochen habe, haben keinen Patienten nach Hause geschickt, ohne dass er ein Medikament erhalten hat. Deshalb möchte ich an dieser Stelle unseren Apothekerinnen und Apothekern herzlich danken, dass sie sich bemühen, für die Patientinnen und Patienten, die ein Arzneimittel verlangen, das nicht vorrätig ist, einen Ersatz zu finden, sowohl in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt als auch mit Apotheken in der Nachbarschaft, mit denen sie sich Medikamente austauschen können, und sie deshalb keinen Patienten weggeschickt haben. Dafür ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Wir sind uns natürlich einig, dass jeder Engpass einer zu viel ist und dass es eine schwierige Situation ist. Daran gibt es nichts zu beschönigen oder zu verheimlichen. Daher haben wir in Sachsen Maßnahmen ergriffen, die ich noch einmal nennen will, auch wenn ich das das letzte Mal schon getan habe. Die Apotheken können untereinander Arzneimittel austauschen. Die Apotheken können auf Vorrat aus dem Ausland Medikamente einführen und in größerer Menge Arzneimittel herstellen. Das sind drei Maßnahmen, die wir als Land ergreifen konnten. Mir hat zum Beispiel der Großhandel, den wir besucht haben, versichert, dass wir eines der ersten Bundesländer waren, die reagiert haben. Auf die neuen Regeln im Bund, die bereits eingeführt worden sind, haben meine Vorrednerinnen und Vorredner Bezug genommen. Es wird daran gearbeitet, dass sich die Situation insgesamt verbessert, bis hin zur Preisbildung, die Herr Dierks erwähnt hat. Wir haben in Sachsen eine Reihe von wissenschaftlichen Einrichtungen besucht. Sie sagen, dass es um die Ansiedlung von Arzneimittelproduktionen geht. Das wollen wir auch. Es werden dazu Gespräche sowohl bei der Staatskanzlei als auch in unserem Hause gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium geführt. Aber wenn es Arzneimittelproduzenten sind, die zum Beispiel Arzneimittel mit radioaktiven Substanzen herstellen, haben wir in den Regionen, in denen sie sich ansiedeln wollen, Gegenwehr und man sagt: Genau das wollen wir nicht. Das darf man nicht verkennen, weil man hohe Standards an die Herstellung von Arzneimitteln stellt. Das sollte man nicht hinwegwischen und sagen, das ist alles nicht so wichtig. Das ist ein wichtiger Fakt. Fakt ist aber auch, dass wir in Sachsen gute Produktionsbedingungen haben. Das versichern uns alle die Unternehmen, die schon da sind. Ehrlich gesagt, da müssten Sie noch einmal belegen, welches Unternehmen Sachsen verlassen würde. Ich habe bei den Arzneimittelherstellern die Botschaft bekommen, dass sie expandieren und erweitern wollen. Ich kenne kein Unternehmen, das nach Asien aus Sachsen abgewandert ist, bei den Unternehmen die schon da sind. Nein, im Gegenteil, Unternehmen die zu uns kommen wollen, fragen an, wie die Bedingungen bei uns sind. Wir haben in unseren Genehmigungsbehörden gute Voraussetzungen, weil in unseren Genehmigungsbehörden Fachleute sitzen, die schnellstmögliche Genehmigungen erteilen können, wenn es Anfragen gibt. (Zuruf von der AfD) Sie brauchen nicht mit den Händen schütteln. Wir gehen mit den einzelnen Partnern dorthin und versuchen Bedingungen zu schaffen, dass eine Ansiedlung bzw. eine Expansion erreicht werden kann. Daher arbeiten wir an dieser Stelle eng mit dem Wirtschaftsministerium zusammen, besuchen die Unternehmen, die Arzneimittel- und Medikamente herstellen, besuchen die Unternehmen, die Medizinprodukte herstellen – das ist mittlerweile einer der größten Märkte in Sachsen –, um mit ihnen zu reden und zu schauen, wo wir einzelne Maßnahmen verbessern und anpassen können. Das ist das, was wir machen können. Übrigens haben wir bei unserem letzten Besuch in Brüssel über das Thema Arzneimittel gesprochen. Ich bin auch d’accord, dass Arzneimittel wieder verstärkt in Europa hergestellt werden sollten. Dazu wird die EU ein Gesetzesverfahren auf den Weg bringen, in dem es um die Produktion von Arzneimitteln geht. Wir haben die Anforderungen in Zusammenarbeit mit unseren Produzenten in Sachsen zusammengestellt, welche Dinge in dem Gesetzgebungsverfahren der EU Bestandteil haben müssen, welche Bedingungen geschaffen werden müssen, dass sich Arzneimittelproduzenten in Europa verstärkt ansiedeln können. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Ministerin Petra Köpping. Wir kommen zum Schlusswort. Für die AfD-Fraktion, bitte, Herr Thumm.

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Thomas Thumm AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Abschluss möchte ich noch einmal auf die Forderungen in unserem Antrag eingehen. Erstens: Die Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Medikamenten muss sichergestellt und die Abhängigkeiten von Ländern wie China und Indien erheblich reduziert werden. Zweitens: Nationale Sicherheitsreserven sollen für zwei Monate im Bund für verschreibungspflichtige Medikamente eingerichtet werden, ersatzweise wird eine sächsische Landessicherheitsreserve geprüft, um Lieferkettenprobleme zu reduzieren. Drittens: Die Staatsregierung soll gemeinsam mit Arzneimittelherstellern und Forschungseinrichtungen das Potenzial der Produktion von Arzneimitteln in Sachsen insbesondere in den sächsischen Strukturwandelregionen prüfen. Ich muss dem SMR sagen: Wer Millionen von Euro für klimaneutrale Rathäuser und Verwaltungsgebäude verpulvert, wer mit Strukturwandelgeldern eine Dampflok auf Leichtölförderung umbaut, wer in seinem Ressort den Strukturwandel in der Lausitz verantwortet und das Wegbrechen Zehntausender Industriearbeitsplätze verhindern möchte, der sollte einige Euro in die Hand nehmen, um Standortkampagnen für den Freistaat in Gang zu setzen, (Sören Voigt, CDU: Eine Fabrik bauen!) um Medikamentenhersteller nach Sachsen zu holen. Schließlich geht es um die Produktion lebensnotwendiger Güter, wie Medikamente für die Bevölkerung, welche wir wieder heimisch am Standort Sachsen produzieren möchten. (Beifall bei der AfD) Herr Dierks, Sie sprachen von konkreten Maßnahmen in Ihrem Redebeitrag. Welche das sind, sind Sie dem Hohen Haus schuldig geblieben. (Zurufe) Ich sage Ihnen noch eines: Wenn Sie sich mit einigen Apothekern in einer Kaffeerunde treffen und versuchen, Probleme zu lösen, die Sie nicht lösen können, weil die Medikamente nicht vorhanden sind, ist das vertane Zeit. Es ging Ihnen nur um die Überschrift im MDR, Herr Voigt, die Sie im Vogtland erhalten haben. Das war ein schöner Artikel. Herzlichen Glückwunsch dafür. Aber ich sage Ihnen eines: Die AfD will, dass die Ärzte und Apotheker ihre wertvolle Arbeitszeit dafür verwenden, Patienten zu versorgen. Die Apotheker sollen ihre Arbeitszeit verwenden, Patienten zu beraten und nicht im Hinterzimmer irgendwelche Präparate zusammenzumischen, weil Medikamente nicht lieferbar sind. Zum Zweiten sollen die Ärzte Patienten diagnostizieren, behandeln, heilen und ihre wertvolle Arbeitszeit nicht damit verschwenden, zu telefonieren und Medikamente für eine Behandlung des Patienten zu organisieren. Das ist ein Riesenproblem, das wir momentan im Gesundheitssystem haben. Liebe Frau Köpping, Sie machen es immer wieder. Es gehört bei Ihnen zum guten Ton, das ist auch richtig so, immer und allen und jedem aus diesem Hohen Haus zu danken. (Staatsministerin Petra Köpping: Die freuen sich schon!) Aber ich sage Ihnen eines: Niemand kann sich von Ihren Dankesbekundungen, die Sie hier jedes Mal in Ihren Reden großherzig aussprechen, irgendetwas kaufen, der Apotheker nicht, die Ärzte nicht, die zusätzliche Arbeitszeit investieren müssen, um die Patienten zu versorgen. Ich sage Ihnen auch: Die Patienten, die auf diese Medikamente angewiesen sind, haben von Ihren Dankesbekundungen auch nichts. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Herr Thumm, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Thomas Thumm AfD

Also stimmen Sie unserem Antrag zu. Vielen Dank, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Thumm für die AfD-Fraktion mit dem Schlusswort. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Drucksache 7/12475. Wer dieser Drucksache die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Wer enthält Tagesordnungspunkt Gleiche Entlohnung für zwischen Frauen und Einheitliche Drucksache 7/12514, Antrag Die Fraktionen können wie üblich Stellung nehmen, erst DIE LINKE, danach die CDU, die AfD, die BÜNDNISGRÜNEN, die SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile zuerst der Fraktion DIE LINKE, nämlich Sarah Buddeberg, das Wort als Einreicherin. Bitte schön.

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Sarah Buddeberg Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Am vergangenen Mittwoch – das war der 8. März – war ich nicht hier im Landtag, sondern stand eine Weile draußen. Ich war nicht allein, sondern mit ungefähr 3 000 Beschäftigten, die dem Streikaufruf von Verdi gefolgt sind. Es war kein Zufall, dass dieser Streik am Internationalen Frauentag oder – wie er auch genannt wird – am feministischen Kampftag stattfand. Da, wenn ich das richtig sehen konnte, nicht alle Abgeordneten Zeit hatten, dort zugegen zu sein, erlaube ich mir, ein Zitat aus einer Rede vorzutragen, die bei dieser Verdi-Demo gehalten wurde. So lautet das Zitat: „Auf wen oder was soll man schon warten, um fair bezahlt zu werden? Auf die Arbeitgeber? Ihr müsst gemeinsam selbst etwas tun, und deshalb kann die einzige Antwort nur lauten: Streik! Es ist deshalb richtig, gerade am Frauentag zu streiken; denn es ist ja wohl kein Wunder, dass Erzieherinnen, ein sogenannter Frauenberuf, gemessen an ihrer Bedeutung nicht angemessen bezahlt werden. Dass wenigstens das endlich passiert, also, dass sie wenigstens mehr Lohn bekommen, dafür streiken die Erzieherinnen und Erzieher heute, und Vorsicht: Sie haben Trillerpfeifen mitgebracht.“ Werte Kolleginnen und Kollegen, wir müssen über ungleiche Bezahlung in Sachsen reden. Ich will gleich vorwegschicken, dass es hier nicht einfach nur um Geld geht. Es geht um so viel mehr. Es geht um Wertschätzung, es geht um Teilhabe, um wirtschaftliche Unabhängigkeit, um Schutz vor Altersarmut. Es geht um nicht weniger als um Gerechtigkeit. Zu Beginn möchte ich auch gleich mit dem Mythos aufräumen, es würde keine Lohnlücke geben. Die Lohnlücke ist keine Erfindung von uns oder von jemand anderem, von den Gewerkschaften oder so. Das ist auch kein Zahlenspiel, sondern es ist Fakt, dass Frauen schlechter bezahlt werden. sich? – Bei vielen Stimmen dafür und einer Mehrheit Stimmen dagegen ist dieser Drucksache nicht entsprochen worden und der Tagesordnungspunkt 9 beendet. Ich rufe auf gleichwertige Arbeit: Entgeltlücke Männern endlich schließen – Bewertungsstandards einführen! der Fraktion DIE LINKE Wenn wir nach Sachsen schauen, und das sollten wir als sächsisches Landesparlament tun, dann fallen zwei Besonderheiten auf: zum einen, dass die Lohnlücke in Sachsen deutlich niedriger als im Bundesvergleich ist. Das ist leider kein Grund zum Feiern, sowohl unter dem Aspekt der Gerechtigkeit – 8 % beträgt die Lohnlücke, und ich sage, 8 % sind 8 % zu viel – als auch in Anbetracht der Tatsache, dass Sachsen Niedriglohnland ist und hier alle schlechter bezahlt werden. Das heißt, die Männer werden schlecht bezahlt und die Frauen noch schlechter. Dies ist wirklich kein Grund zum Feiern. Es geht hier um strukturelle Diskriminierung, aber gleichzeitig um eine starke direkte Diskriminierung, und damit komme ich zur zweiten Besonderheit der Lohnlücke in Sachsen; denn beim Gender-Pay-Gap – so wird das auf Englisch genannt – wird immer gesagt: Was wird da eigentlich verglichen, Äpfel mit Birnen oder irgendwas? Das kann man doch alles nicht miteinander vergleichen, verschiedene Berufe, verschiedene Qualifikationen usw. Deshalb gibt es den unbereinigten Gender-Pay-Gap – der liegt in Sachsen bei 8 % –, und es gibt den bereinigten. Das heißt, dort werden diese Faktoren eingerechnet, und der liegt in Sachsen bei 12 %. Das heißt, um das noch einmal klar zu sagen: Bei gleicher Qualifikation, gleichem Beruf, gleichen betrieblichen Merkmalen, gleicher Arbeitszeit usw. liegt die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen bei 12 %. Diese Lohnlücke muss endlich geschlossen werden. (Beifall bei den LINKEN) Die Frage ist: Was hilft, diese Lohnlücke zu schließen? Na klar, die Tarifbindung erhöhen. Das ist das, was wir auf jeden Fall machen sollten, alle politischen Mittel zu nutzen, um die Tarifbindung zu erhöhen. Da sind wir auch wieder bei den Verdi-Forderungen; denn Verdi kann nur da zum Streik aufrufen, wo es um Tarifverträge geht. Aber – und das ist wichtig zu sagen – Tarifverträge sind nicht per se diskriminierungsfrei. Tarifverträge sichern, dass Menschen in gleichen Branchen gleich bezahlt werden, aber sie sind kein Mittel, zu gewährleisten, dass gleichwertige Arbeit auch gleich bezahlt wird. Es ist ganz wichtig, zu sagen: Es sind nicht die Frauen, die schlecht bezahlte Berufe wählen, sondern die Berufe sind schlecht bezahlt, sobald sie mehrheitlich von Frauen ausgeübt werden. Pflegerinnen, Erzieherinnen, Lehrerinnen – das sind extrem wichtige Berufe für die Gesellschaft, und die Entlohnung dieser Beschäftigung spiegelt sich nicht im Ansatz wider – das, was sie eigentlich wert sein müssten. Es braucht eine Tarifpolitik, die die Gleichstellung der Geschlechter berücksichtigt, und wir müssen hier viel früher ansetzen, um zu einer wirklichen Veränderung zu kommen. Dazu haben wir in unserem Antrag einige Forderungen gestellt. Einmal geht es darum, Qualifikation und Berufserfahrung diskriminierungsfrei anzuerkennen und bei der Eingruppierung in ihrer Unterschiedlichkeit zu berücksichtigen. Zweitens geht es um die finanzielle Anerkennung von Care-Arbeit, von Sorgearbeit, und damit es hier nicht zu Missverständnissen kommt: Wir meinen nicht das Landeserziehungsgeld, über das wir heute mit der AfD diskutiert haben und das wir ablehnen. Wir meinen zum Beispiel, private Pflege bei der Rente anzurechnen. Das wäre eine Maßnahme. Wir haben auch die Abschaffung des Ehegattensplittings gefordert, weil das eine Sache ist, die man auf Bundesebene weiter vorantreiben muss, weil das die Lohnlücke immer weiter aufhält, und – und das ist der Kern des Antrags und das, worüber wir heute reden wollen – wir wollen Bewertungsstandards nach isländischem Vorbild einführen, dem sogenannten Equal Pay Act. Das Ziel ist die gerechte Bewertung von Berufen. Das klingt vielleicht ein wenig revolutionär und kompliziert. Es ist nicht sehr kompliziert, aber wahrscheinlich etwas revolutionär. Es ist ein wirksames, ein erprobtes Instrument, mit dem es gelingen kann, ungerechte und ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen zu beenden. Die Lohnlücke ist kein Schicksal, sondern eine Ungerechtigkeit, die wir verändern können, die wir verändern müssen. Dazu mehr in der zweiten Runde. Vielen Dank bis hierhin. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Sarah Buddeberg für die einreichende Fraktion DIE LINKE. Für die CDU-Fraktion jetzt bitte Frau Kollegin Kuge.

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Daniela Kuge CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, zu diesem Antrag der Linksfraktion Stellung nehmen zu dürfen und die Position der CDU deutlich zu machen. Zunächst möchte ich voranstellen, dass gleiche Arbeit auch gleich bezahlt werden muss. In Deutschland geht die Schere beim Entgelt von Frauen und Männern weit auseinander. Sarah Buddeberg ist darauf eingegangen. Die Unterschiede haben verschiedene Ursachen. Frauen fehlen in bestimmten Berufen und in Führungspositionen. Frauen unterbrechen häufiger ihre Erwerbstätigkeit oder arbeiten in Teilzeit. Sie geraten beruflich oftmals mit der Geburt von Kindern ins Hintertreffen. Diese Lebensereignisse sind langfristige und negative Auswirkungen für die Lohnentwicklung. In solchen Lebensabschnitten können Männer hingegen, auch wenn sie gerade Väter geworden sind, oft ihre beruflichen Ziele weiter verfolgen, während sich Frauen zunächst aus dem Beruf zurückziehen, um mehr Zeit für die Betreuung der Kinder und des Haushaltes zu haben. Diese ungleiche Verteilung der sogenannten Sorgearbeit führt unter anderem auch dazu, dass viel mehr Frauen in Teilzeitjobs arbeiten als Männer. In Sachsen heißt das konkret: Während die Teilzeitquote bei Männern bei nur rund 12 % liegt, sind es bei Frauen 42 %. Als einen weiteren Grund für eine Teilzeitbeschäftigung wird von den Frauen viel häufiger die Pflege von Angehörigen genannt. Eine gleichmäßige Aufteilung der Sorgearbeit ist daher auch ein Beitrag zur Lohngerechtigkeit. Oft wurde auch ins Feld geführt, dass Frauen bei Gehaltsverhandlungen oder Tarifvereinbarungen häufiger weniger verhandlungsstark sind als Männer. Hier konnte vor Kurzem ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes eine durchaus nennenswerte Abhilfe verschaffen. Es ist nämlich von der bisherigen Rechtsprechung abgewichen, dass die bessere Bezahlung eines männlichen Kollegen dadurch entstanden ist, dass er einfach besser verhandelt hat. Damit ist die Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern nun zumindest keine Verhandlungssache mehr. Es bleibt abzuwarten, wie sich das zukünftig in den Zahlen und Statistiken niederlegt. Auch abseits davon wurde in der Vergangenheit schon vieles dafür getan, um strukturelle Hinderungsgründe für die Entgeltgleichheit zu beseitigen. Politische Maßnahmen, wie der Ausbau des Angebotes an Kinderbetreuung, die Einführung des Elterngeldes und die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, helfen dabei, dass Erwerbsunterbrechungen von Frauen minimiert werden. Auch Initiativen wie der „Girls Day“ sorgen dafür, das berufliche Spektrum von Mädchen zu erweitern, traditionelle Rollenbilder zu durchbrechen sowie den Anteil von Frauen in zukunftsorientierten Berufen und Führungspositionen zu erhöhen. Allerdings gibt es wohl Unterschiede zwischen den Fraktionen, auf welchem Weg diese Ziele erreicht werden sollen. Für uns, die CDU-Fraktion, ist ein wichtiges Instrument dafür das Sächsische Gleichstellungsgesetz, welches wir noch in diesem Jahr beschließen wollen. Zur Zeit wird bereits ausgewertet, wie sich die Verbände zu diesem Gesetzesentwurf positioniert haben, den das Kabinett rund um den Ministerpräsidenten Michael Kretschmer im Januar freigegeben hat. Das Gleichstellungsgesetz wird unter anderem auch zentrale Themen wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Anerkennung von Pflegezeiten beinhalten. Ob wir mit dem Entwurf zum Gleichstellungsgesetz allerdings auch allen Anliegen der LINKEN-Fraktion gerecht werden, lässt sich nur vermuten. Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Rahmen der anstehenden parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren werden wir noch ausreichend Möglichkeit dazu haben, uns mit der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern auseinanderzusetzen. Aus diesem Grund lehnen wir den heutigen Antrag, jedoch mit dem Verweis auf das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Gleichstellungsgesetz, ab. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Daniela Kuge für die CDU-Fraktion. Für die AfDFraktion spricht jetzt bitte Frau Jost.

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Martina Jost AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der LINKEN bedient den alten Mythos der Lohnlücke. Frau Buddeberg hat bereits erwähnt, wie meine Rede heute aussehen wird, also eine vermeintlich ungerechte Bezahlung von Mann und Frau trotz gleicher Arbeit. Alle Jahre wieder wird landauf, landab mit dieser Lohnlücke in den Medien, von den Gewerkschaften und anderen Akteuren Propaganda gemacht. Es wird mit dem Slogan von so und so viel Prozent Lohnunterschied gearbeitet und endlich gerechte Bezahlung für Frauen gefordert. Das erweckt natürlich beim Bürger den Eindruck, Frauen würden in Deutschland ungerecht bezahlt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Stimmt doch auch!) Die Rede ist von Diskriminierung allerorten. Die Frauen sind die Opfer. Nein, meine Damen und Herren, die Sache ist komplizierter. Die Mär von der Lohnlücke und ihrer Interpretation sind eben falsch. Zwei Drittel der Lohnlücke ergeben sich laut Statistischem Bundesamt aus der frauentypischen Berufswahl und der Teilzeitarbeit. Ein Drittel der so genannten bereinigten Lohnlücke sind laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2022 nur noch 7 %, und diese 7 % ergeben sich dann aus den Faktoren Schwangerschaften, Kinderauszeiten und Angehörigenpflege. (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Nein, 12 % in Ostdeutschland!) – Zu Ostdeutschland komme ich gleich. Bereits der Ansatz, dass dies den Frauen praktisch vom Patriarchat übergestülpt wird und deshalb zu überwinden ist, ist Blödsinn. Wir leben nicht in den Sechzigerjahren der alten Bundesrepublik, sondern in Sachsen, und da ticken die Uhren nun einmal anders, meine Damen und Herren. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) Schauen wir genauer in die Statistik. Gerade in Ostdeutschland stellen sich doch die Zahlen anders dar. Laut Antwort des Bundesministeriums für Arbeit haben in den östlichen Bundesländern 52,4 % der Frauen 2021 ein höheres Medianeinkommen als Männer. Neuere Zahlen gibt es noch nicht. Das war die Antwort auf die Anfrage unserer Bundestagsfraktion. Beim Einkommen gibt es zwischen Ost und West immer noch einen Unterschied. Das haben wir heute auch schon oft gehört. Das muss doch bei der Betrachtung immer mit einbezogen werden. Das ist nur ein Beispiel. Ist das Diskriminierung? – Natürlich nicht! Ja, Berufsgruppen und Branchen werden unterschiedlich bezahlt. Das gilt für Frauen, aber auch für Männer gleichermaßen. (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Ja, Männer werden besser bezahlt, das ist der Unterschied!) Ist das Diskriminierung? – Natürlich nicht! Das ist Statistik. Sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene muss man einfach einmal die ideologische Brille absetzen. Was bleibt denn am Ende von der Erzählung der Diskriminierung bei der Bezahlung? – Man widmet sich – das sieht man in der Fußnote zwei Ihres Antrages – der Sozialisierung. Der Ausbildungs- und der Sozialisierungsprozess sei von geschlechterspezifischer Diskriminierung beim Lohn geprägt. Ja, dann müssen alle unsere Eltern und unsere Bildungseinrichtungen etwas falsch gemacht haben. Erst einmal mussten die Eltern ihre Kinder falsch erziehen und unsere Bildungseinrichtungen auf dem Diskriminierungsweg sein. Die Vorstellung – das ist ganz klar –, dass Männer und Frauen auch in ihrer Berufswahl unterschiedlich sind, ist für DIE LINKE natürlich eine schreckliche Vorstellung. Jetzt kommen wir einmal zu Ihrem Antrag. Sie fordern die gleiche Entlohnung für gleichwertige Arbeit. Sie fordern also nicht mehr gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Sie wollen die Lohnlücke, welche Sie als Ausdruck von Diskriminierung interpretieren, jetzt mit Bewertungsstandards auflösen. Gesetzlich normierte Bewertungsstandards wollen Sie gleich im neuen Gleichstellungsgesetz verankert sehen. Das kommt jetzt ein bisschen spät. Dieses soll für den öffentlichen Dienst gelten. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Es gibt noch gar keinen Gesetzentwurf, sondern nur einen Referentenentwurf!) Die LINKE macht diese Forderung aber gleich wieder für die Privatwirtschaft auf. Da fordern Sie ein Audit und ein Zertifizierungssystem für gleiche und gleichwertige Arbeit – das ist natürlich ein Gummibegriff – und für Tätigkeiten in Unternehmen, und das natürlich genauso wie in Island diskriminierungsfrei und rechtsverbindlich. Ihr Antrag sagt aber noch nichts darüber aus, ob dann auch Strafen für die Unternehmen verhängt werden sollen, wie es in Island schon der Fall ist. Die hohen Kosten, die der damalige Minister – ich spreche den Namen jetzt einmal nicht aus –, der für die Einführung zuständig war, auch angemahnt hat, verschweigen Sie. Was ist nach Ihrer Auffassung überhaupt gleichwertige Arbeit? Der Informatiker versus die Lehrerin, der Ingenieur versus die Krankenschwester? Gesellschaftlich ist immer die Frage zu stellen, welche Wertschätzung wir bestimmten Tätigkeiten entgegenbringen. Damit haben Sie gar nicht so unrecht. Hier liegt aber auch die Krux. Wir haben im öffentlichen Bereich Beschäftigungsverhältnisse, die durch Steuern oder Abgaben finanziert werden, und wir haben Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der wertschöpfenden Dienstleistung und Privatwirtschaft. Sie wollen Eingriffe in beide Bereiche. Was bedeutet das? – Natürlich wieder hohe Kosten und hohen Bürokratieaufwand. Nur einmal als Hinweis: Man sollte vielleicht einmal googeln, welche Einwohnerzahlen und Industriestrukturen Island hat. Das bedeutet hohe Kosten und Bürokratieaufwand in Zeiten knapper Staatskassen für den öffentlichen Bereich. In der freien Wirtschaft gibt es genau dieselbe Problematik, nämlich Bürokratieaufbau und steigende Kosten. Wir müssen vielleicht demnächst froh sein, wenn wir überhaupt noch die Industriearbeitsplätze haben. Da sollten wir nachschauen, was wir den Unternehmen dort wieder aufbürden. Sie vermischen diese beiden Bereiche in Ihrem Antrag auf unzulässige Weise. Sie möchten in Ihrem Antrag – dazu werden Sie sicher noch einmal etwas sagen – finanzielle Mittel aus dem Staatshaushalt für die Anerkennung der Care-Arbeit bereitstellen. Meiner Fraktion hätten Sie heute schon bei den Anträgen zum Landeserziehungs- und zum Landespflegegeld zustimmen können. (Sarah Buddeberg, DIE LINKE: Dazu habe ich etwas gesagt. Wenn Sie einmal zuhören können!) – Es ist meine Rede. Ich gebe Ihnen mal einen Tipp, Herr Gebhardt. Sie können sich bei Ihrer Lieblingsnachbarpartei einfach – – (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Welche von den vielen?) – Nehmen Sie einfach die Miniparteien; dann sind Sie auf dem richtigen Weg. (Beifall bei der AfD) Es gibt eine antifeministische Meldestelle. Das können Sie gleich googeln und über mich berichten, über all die vielen Antifeministen. Vielleicht hilft Ihnen das weiter und beruhigt Sie etwas in Ihrer Aufregung, wenn Sie dort vorn sitzen und schimpfen. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Drittens fordern Sie die Sächsische Staatsregierung auf, sich gegenüber der Bundesregierung und im Bundesrat für die Abschaffung des Ehegattensplittings einzusetzen. Sie sagen, die Familienpolitik hält viele Frauen von der wirtschaftlichen Unabhängigkeit ab. Die Abschaffung des Ehegattensplittings bedeutet aber in erster Linie erst einmal, dass die Familien weniger Netto vom Brutto haben. (Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE) Selbst der DIW-Präsident Marcel Fratzscher erhofft sich durch die Abschaffung des Ehegattensplittings keine nennenswerten Effekte, um die Frauen mehr in Vollzeit zu bekommen. Das ist auch unsere Meinung zu Ihrer Politik. Der Gedanke, dass Frauen sich freiwillig für dieses Konzept entscheiden und Familien das in ihrer Planung einkalkulieren, ist für LINKE und ihre Partnerparteien völlig fremd. Frauen und Männer – das ist unsere Meinung – wollen sich frei entscheiden und nicht durch Gesetze, durch Standards und Bewertungen gezwungen werden. Die AfD-Fraktion im Bundestag hat gefordert, das Ehegattensplitting zu einem Familiensplitting weiterzuentwickeln und steuerliche Entlastungen für Familien und Alleinerziehende zu fördern. Wir haben den verfassungsrechtlichen Auftrag, die Familie zu schützen und wollen dem ausreichend Rechnung tragen. Das heißt, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen und den Menschen einen größtmöglichen Handlungsspielraum zur freien Entscheidung zu geben. Meine Damen und Herren! Für linke Politiker – und damit meine ich wieder alle Parteien in diesem Spektrum – ist das Diskriminierungsthema einfach zu schön, um es nicht zu beackern. Politisch wird ein Handlungsbedarf erzeugt, um die Eingriffe in Familie und Wirtschaft zu rechtfertigen und immer mehr staatliche Regulierung einzuführen. Das sind Maßnahmen unter dem Vorwand, die Entgeltlücke zu schließen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und das Entgelttransparenzgesetz reichen Ihnen nicht aus. Wie Frau Staatsministerin Meier in ihrem Interview am 8. März der „Freie Presse“ im Zusammenhang mit Gleichberechtigung und paritätischer Beteiligung gesagt hat, reicht Freiwilligkeit nicht mehr aus. Die Stoßrichtung ist also klar. Meine Damen und Herren! Die LINKEN wollen das tun, was sie schon immer am besten konnten, nämlich andere Leute bevormunden. Wie die Zertifizierung vergleichbarer Arbeitsplätze funktionieren soll, wissen selbst Wissenschaftler nicht. Das hilft keiner Frau in ihrem realen Leben. Das, was Sie wollen, ist Sozialismus. (Oh-Rufe bei den LINKEN und der SPD –

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Marco Böhme Die Linke

Krasser Vorwurf!) Wir lehnen Ihren Antrag ab. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Frau Jost für die AfD-Fraktion. Für die BÜNDNISGRÜNEN spricht jetzt Lucie Hammecke. Bitte.

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Lucie Hammecke GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Ich möchte kurz auf meine Vorrednerin eingehen. Frau Jost, ich finde, dass, wenn die Staatsregierung schon für uns die Daten so gut sachsenspezifisch aufbereitet, im Ausschuss darüber berichtet und man eine Rede darüber halten will, man von Abgeordneten verlangen kann, dass sie sich damit beschäftigen. Auf 44 Seiten erklärt die Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sehr detailliert und explizit – wenn Sie wollen, kann ich sie Ihnen im Nachhinein noch einmal ausdrucken –, wie sich die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern in Sachsen erklärt oder eben auch nicht. Dass diese existiert, haben Sie jetzt infrage gestellt. Da sind Sie, glaube ich, die Einzigen. Sie existiert, ist real und hat Auswirkungen auf die Frauen in Sachsen. Sie sagen, dass sie keine Auswirkungen auf die Frauen in Sachsen hätte. Doch, denn sie haben am Ende des Monats weniger Geld auf dem Konto. Das bedeutet auch, dass sie am Ende ihres Lebens sehr viel weniger Rentenansprüche haben. Das ist ein reales Problem. Die Lohnund die Rentenlücke sind real und müssen bekämpft werden. Deshalb: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ muss eine zentrale Forderung von Gleichstellungspolitik sein. Das muss in Angriff genommen werden. Wir müssen ganz praktisch über Geld reden, und – Frau Kuge ist darauf eingegangen und das Bundesarbeitsgericht hat es im Februar auch festgehalten – es kann nicht mehr nur Verhandlungssache sein, ob man mehr Lohn erhält. Mit diesem Argument, dass der Mann eben besser verhandelt hätte, ist jetzt Schluss. Ich möchte noch einen Blick auf einen Bereich werfen, über den wir in diesem Kontext seltener sprechen. Deshalb fand ich es sehr schön, dass der Equal Pay Day unter dem Thema „Die Kunst der gleichen Bezahlung“ seinen Schwerpunkt auf den Bereich der Kunst und Kultur richtete. Dort ist tatsächlich die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern überproportional groß. Sie beträgt dort über 30 %. Genau zu diesem Thema war ich mit meiner Kollegin Claudia Maicher in Leipzig zu Gesprächen mit Verbänden, Initiativen und Künstlerinnen, die sich jeden Tag dieser strukturellen Ungerechtigkeit gegenübersehen und die gemeinsam an Strategien bauen, um strukturell gegen diese Ungleichheiten vorzugehen. Wir müssen strukturell dagegen vorgehen. Davon spricht auch dieser Antrag. Er spricht davon, grundlegende Strukturen zu verändern, um endlich gerechte Entlohnung zu bewirken. Dieser Ungeduld kann ich mich nur anschließen. Was tun wir also, um diese Lohnlücke zu schließen? Daniela Kuge ist bereits auf das Gleichstellungsgesetz eingegangen, das auch dem Abbau von Lohnlücken dient. Aber das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung arbeitet auch konkret zum Thema Equal Pay. Da haben wir erstens die bereits von mir benannte Studie des IAB zu geschlechtsspezifischen Lohnunterschieden in Sachsen in Zeiten der Corona-Pandemie. Da haben wir zweitens die Workshopphase, die gerade zusammen mit dem DGB zum Thema Gender Pay Gap in Sachsen stattfindet, in der eine Vielzahl von Lösungsansätzen erarbeitet wird, die sowohl Arbeitnehmerinnen ganz individuell helfen, aber auch zeigen sollen, wie man strukturell an das Thema herangehen kann. Zum anderen zeigen die Ergebnisse auch – ich finde es spannend und schade, dass wir nie zu dieser Debatte kommen, weil wir immer schon bei der Frage stehen bleiben, ob es eine Lohnlücke gibt –, dass es regionale Unterschiede im Lohngefüge in Sachsen gibt. Es macht einen Unterschied, ob wir über Görlitz sprechen, wo die Differenzen relativ gering sind, oder über Zwickau, wo sie überproportional groß sind. Die Erhebungen zeigen – und das wird vom allergrößten Teil dieses Plenums nicht anders gesehen –: Die Entgeltlücke ist real und muss bekämpft werden. Das Anliegen des Antrages teilen wir. Ich bin auch dankbar, dass wir die Debatte eine Woche nach dem Equal Pay Day heute hier führen. Trotz vieler guter Ansätze bleibt der Antrag bei einzelnen Punkten doch recht vage. Deshalb möchte ich jetzt gern begründen, weshalb wir den Antrag ablehnen werden, wobei ich mich sehr auf die Debatte im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes freue. Im Fokus des Antrages steht die Forderung nach Bewertungsstandards und Zertifizierungsverfahren für sächsische Unternehmen, die per Gesetz eingeführt werden sollen. Der Antrag orientiert sich dabei an einem entsprechenden isländischen Gesetz, dem Equal Pay Act. Zumindest soweit ich informiert bin, ist in Island in letzter Zeit nicht der Sozialismus ausgerufen worden. Es ist auf jeden Fall lobenswert, sich diesen Ansatz einmal genauer anzuschauen. Tatsächlich gibt es solche Bewertungstools auch bereits in Deutschland. Zuletzt hat BMW Schlagzeilen damit gemacht, dass das Unternehmen seine Lohnlücken geschlossen hat. Sie haben als erstes Unternehmen in Deutschland die höchste Zertifizierung des Fair Pay Innovation Lab erhalten. Die positive Resonanz, die darauf in der Presse folgte, zeigt: Anscheinend ist es auch wirtschaftlich ziemlich klug, das Ganze anzugehen. Um es plastisch zu machen: Unternehmen wie BMW können sich dort anmelden. Danach wird der Status quo des bestehenden Gehaltsgefüges analysiert – damit sind wir wieder bei einer strukturellen Bedingung für das Gelingen, nämlich der Transparenz über Entgelte. Bei positiver Bewertung wird dem Unternehmen ein Zertifikat verliehen, was es für Arbeitnehmer(innen) natürlich attraktiver macht, sich dort zu bewerben. Das Fair Pay Innovation Lab prüft jetzt im Rahmen eines Gutachtens des BMFSFJ – ich bin sehr froh darüber, die Bundesregierung handelt in dem Fall bereits – die Anwendbarkeit des isländischen Zertifizierungsverfahrens und die Übertragbarkeit auf die Entgeltgleichheit in Deutschland. Dies sollte meiner Meinung nach abgewartet werden. Einerseits erscheint mir eine bundeseinheitliche Regelung zielführender, andererseits haben wir die Frage, ob der Landesgesetzgeber aufgrund der bundesrechtlich getroffenen Regelung im Entgelttransparenzgesetz überhaupt tätig werden darf. Das ist zumindest nach unserer Prüfung nicht ganz eindeutig und eher zweifelhaft. Nichtsdestotrotz ist das ein Thema, über das wir im parlamentarischen Prozess der Beratung des Gleichstellungsgesetzes anhand konkreter Vorschläge sehr gern miteinander diskutieren können. Ohne Frage, wir müssen das Thema ganzheitlich auf allen Ebenen angehen. Ich schaue in Richtung Bund und auf die dringend notwendige Reform des Entgelttransparenzgesetzes. Ich schaue in Richtung EU, in der wir gerade auf eine Lohntransparenzrichtlinie warten, die im März beschlossen werden soll. Ich schaue natürlich auch nach Sachsen, wo wir über ein modernes Gleichstellungsgesetz sprechen müssen. In einem stimme ich den Antragstellern zu 100 % zu – das macht deutlich, warum Gleichstellung ein knallharter Standortfaktor für dieses Land ist –: Den Luxus, auf das weibliche Fachkräftepotenzial zu verzichten, hat Sachsen nicht. Deshalb: Gehen wir gemeinsam die Kunst der gleichen Bezahlung an! Ich danke Ihnen für die Debatte. Diesem konkreten Antrag werden wir nicht zustimmen können. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Lucie Hammecke für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion jetzt bitte Henning Homann.

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Henning Homann SPD

Sehr geehrte Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen ist Realität. Sie ist mit 12 % zwar kleiner als im Bundesdurchschnitt, aber 12 % sind 12 % zu viel. Es gibt dafür heutzutage einfach keine Begründung mehr. Es gibt nur Ausreden. Einige davon hat die Vertreterin der AfD-Fraktion hier eindrucksvoll vorgetragen. Das Prinzip und das Gebot der Stunde sind gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Wir müssen sehen, dass wir nicht nur die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen haben, sondern wir haben auch die Lohnlücke zwischen Ost und West. Die Beschäftigten in Ostdeutschland verdienen immer noch 700 Euro brutto weniger als ihre westdeutschen Kolleginnen und Kollegen. Darauf muss man aufschlagen, es gibt auch in Sachsen einen Gender-Pay-Gap, eine solche Lohnlücke. Das zeigt uns doch, auch wenn wir an dieser Stelle einmal nicht die Letzten sind, dass wir nicht nachlassen dürfen und gemeinsam kämpfen müssen. Ich will an dieser Stelle sagen: Wir können nicht auf der einen Seite feststellen, dass wir alle für gleiche Löhne in Ost und West kämpfen, auf der anderen Seite aber fordern, die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen sollen die Frauen allein klären. Das ist unsere gemeinsame Aufgabe, weil es eine himmelschreiende Ungerechtigkeit in dieser Gesellschaft ist, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Ich verstehe die feministische Ungeduld. Ich teile die feministische Ungeduld. Wie viele Selbstverpflichtungen wurden schon gegeben? Wie viele Versprechen wurden schon gegeben? Wie oft haben Unternehmen gesagt, sie hätten das Problem verstanden, sie wollten es angehen? Trotzdem sind Fortschritte, auch wenn sie da sind, nur in kleinen Schritten gemacht worden. Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht mit seinem Urteil etwas Hervorragendes geschaffen. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen: Es ging nicht um ein paar Cents, sondern um einen Lohnunterschied in Höhe von 500 Euro brutto im Monat. Auf einmal wird eine Prozentzahl in richtiges Hartgeld übersetzt: 500 Euro im Monat. Natürlich kann man das wegreden, aber 500 Euro im Monat sind ein Riesenunterschied in der Bezahlung von Männern und Frauen. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist wegweisend, weil – so sagte es die Klägerin Susanne Dumas; ich zitiere sie hier –: „Seit 1949 steht es im Grundgesetz, heute ist es endlich in der Arbeitswelt angekommen: Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Ich finde, das bringt es schön auf den Punkt, wie wichtig dieses Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist. Jetzt haben wir einiges auf Bundesebene auf den Weg gebracht. Wir haben mit dem Entgelttransparenzgesetz die Grundlage dafür geschaffen, dass Susanne Dumas erfolgreich sein und ihr Recht erfolgreich einklagen konnte. Meine Kolleginnen und Kollegen haben gerade, glaube ich, gut beschrieben, dass wir nächste Schritte gehen wollen, sowohl in Sachsen mit dem Gleichstellungsgesetz als auch im Bund mit verschiedenen anderen Initiativen. Wir möchten das gern mit Entschiedenheit angehen. Lassen Sie uns immer darauf achten, dass wir Debatten über Gleichstellung nicht zu Kulturkämpfen verkommen lassen. Es geht um sehr harte Lebensrealitäten, die nicht nur gefühltes Unrecht auf dem Papier sind, sondern reales Unrecht, das vom Lohn bis zur Rente hin handfeste Konsequenzen für die betroffenen Frauen hat. Ich möchte abschließend noch einmal Susanne Dumas zitieren. Sie sagt: „Seid mutig, seid laut und lasst euch niemals die Butter vom Brot nehmen!“ Welch positives Aufbruchsignal könnte dieses Urteil für Sachsen sein. Deshalb: Lassen Sie uns die gleiche Bezahlung von Männern und Frauen gerade in Sachsen zu unserem gemeinsamen Projekt machen! Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie vereinzelt bei den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Henning Homann für die SPD-Fraktion. Wir könnten jetzt eine weitere Runde eröffnen. Sarah Buddeberg möchte das auch. Sie spricht für die Fraktion DIE LINKE.

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Sarah Buddeberg Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleg(inn)en! (Zuruf von der CDU: Kolleg – innen!) Ich habe es mir schon gedacht, dass wir noch einmal über Island reden müssen. Dass dort der Sozialismus ausgebrochen ist, das hat mich überrascht. Das muss ich noch einmal recherchieren. – Vielleicht noch einmal zwei Worte. Frau Jost, dass Ihnen und Ihrer Fraktion nicht mehr zu helfen ist, das wussten wir. Ich kann nur darauf hinweisen, dass es sehr gute Weiterbildungsangebote gibt. Ich meine, Lucie Hammecke hat es gesagt: Das SMJusDEG hat am vergangenen Dienstag einen tollen Workshop gemacht. Ich weiß nicht, ob Sie da waren. Ich konnte nicht da sein. Sie sind ab und an bei den Workshops des Ministeriums, stellen eine Frage, die das Thema verfehlt und sind nach einer Stunde wieder verschwunden. Das ist jedenfalls meine Beobachtung. (Zuruf des Abg. Dr. Rolf Weigand, AfD) Würden Sie solch eine Veranstaltung wirklich offenen Herzens und bis zum Ende verfolgen, wäre vielleicht – vielleicht! – noch etwas zu retten. Man weiß es nicht. Frau Kuge, zu Ihnen wollte ich noch sagen: Ja, natürlich müssen wir über das Gleichstellungsgesetz reden. Deswegen spielt es in unserem Antrag eine Rolle. Darin steht: bei der Novellierung des Frauenförderungsgesetzes – das ist ja dann das Gleichstellungsgesetz. Das Problem ist aber, dass wir nicht nur über den öffentlichen Dienst reden können, und auf diesem liegt eben der Fokus im Gleichstellungsgesetz. Deswegen der Vorschlag, ein Instrument einzuführen, das über den öffentlichen Dienst hinausgeht. Das vielleicht als Antwort darauf. Wir werden darüber diskutieren. Anders als Frau Jost behauptet hat, gibt es durchaus Möglichkeiten, das Gleichstellungsgesetz weiter zu qualifizieren. Es hat noch nicht einmal eine Drucksachennummer. Das heißt, wir werden hier noch in aller Ausführlichkeit weiter diskutieren. Jetzt noch einmal zurück zu Island. Ich wollte die Gelegenheit hier noch nutzen, um einen kurzen Blick darauf zu werfen, was sie dort eigentlich gemacht haben, weil es super spannend ist und sich richtig lohnt, es sich einmal anzuschauen. Island hat es geschafft, die Lohnlücke in Rekordzeit zu verkleinern. Wie haben sie es gemacht? – Sie haben damit angefangen, ein System einzuführen, in dem einzelne Tätigkeiten losgelöst voneinander betrachtet werden und diesen ein eigener Wert beigemessen wird, unabhängig davon, wer diese Arbeit ausführt. Grob gesagt, das ist das System. Das ist dann die Grundlage für eine transparente Entlohnung. Die Besonderheit daran ist – darum wünschen wir es uns für Sachsen und für die ganze Bundesrepublik –, die Herangehensweise wurde eben umgekehrt. Bei uns ist es so, dass eine Einzelperson, in der Regel Frauen, nachweisen müssen, dass sie trotz gleicher Tätigkeit weniger verdienen. Dann sind sie gefordert, als Einzelkämpferin für sich selbst juristische Schritte zu gehen. Das kann langwierig und teuer werden. Island hat genau das umgekehrt. Dort müssen die Unternehmen nachweisen, dass keine ungleiche Bezahlung stattfindet. Das ist das, was man heute wahrscheinlich als Game Changer bezeichnen würde. Wenn die Unternehmen das nachweisen können, müssten sie das alle drei Jahre wiederholen bei einer offiziellen Prüfungsstelle, dann bekommen sie dafür ein Zertifikat. Eine weitere Besonderheit ist, das finde ich auch für Sachsen superinteressant, dass das schon für Unternehmen ab 25 Mitarbeitende gilt. Das ist – Henning Homann hat es gerade gesagt – der große Unterschied zum Entgelttransparenzgesetz. Das gilt erst ab 200 Beschäftigten und hat auch noch weitere Hürden, die es aus unserer Sicht völlig unzureichend machen. Islands „Equal Pay Act“ gilt ab 25 Mitarbeitenden! Island ist noch weitergegangen. Frau Jost hört nicht mehr zu, aber sie hat behauptet, wir würden dies unter den Tisch fallen lassen. Nein, ich habe es für meinen zweiten Redebeitrag vorbereitet. Island hat Sanktionen eingeführt, denn ohne Sanktionen, das werden wir beim Gleichstellungsgesetz noch weiter diskutieren, wird sich einfach nichts verändern. Die Sanktionen sind nicht ohne. Ich habe nachgelesen, dass Unternehmen, die dieses Zertifikat nicht bekommen, 385 Euro pro Tag zahlen müssen. Das ist schon eine ordentliche Summe, die dazu führt, dass sich einiges verändert. Und noch dazu – das ist auch ein wichtiger Teil des „Equal Pay Act“ – wird eine Liste veröffentlicht, auf der man genau nachlesen kann, welches Unternehmen dieses Zertifikat erhalten hat und welches nicht. Das macht dann was mit der Reputation der Unternehmen; denn plötzlich gehört es zum guten Ton, transparent zu sein und gleich zu bezahlen. Das wirkt sich auch auf die Jobsuche aus. Auch in Island gibt es einen Fachkräftemangel und da kann man mal kurz vorher im Internet nachschauen, ob das Unternehmen, wo ich mich bewerben will, gleich bezahlt oder nicht. Das hat lauter positive Effekte. Ich will aber noch einmal darauf eingehen, dass diese positiven Effektive nicht nur für die Frauen da sind, teilweise übrigens auch Männer, die vorher schlechter bezahlt worden sind, sondern es hat positive Effekte für alle. Die Mitarbeitenden sind nämlich zufriedener, sie leisten mehr und sie verlassen das Unternehmen seltener. Der „Equal Pay Act“ wird plötzlich zum Wirtschaftsfaktor. Ich möchte am Ende dieses Redebeitrages noch ein Zitat von der Premierministerin von Island Katrin Jakobsdóttir bringen. Sie hat gesagt – und das finde ich so entscheidend für diese Debatte –: „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass gute Absichten uns nur bis zu einem bestimmten Punkt bringen. Wir warten seit 1961 darauf, dass die Lohnlücke zwischen Mann und Frau geschlossen wird. Seither steht es im Gesetz, passiert ist aber nichts. Dann muss man eben etwas Radikales machen.“ Soviel dazu. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Sarah Buddeberg für die Fraktion DIE LINKE mit einer zweiten Runde. Gibt es von den anderen Fraktionen weiteren Gesprächsbedarf? – Das sehe ich nicht. Dann bitte ich Herrn Staatsminister Dulig für die Staatsregierung. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2022 verdienten Frauen in Sachsen pro Stunde durchschnittlich 8 % weniger als Männer, im Bundesdurchschnitt lag der Verdienstunterschied sogar bei ganzen 18 %. Zwar fällt der Verdienstunterschied damit in Sachsen deutlich geringer aus, und das ist vor allem darauf zurückzuführen, dass im Freistaat deutlich mehr Frauen einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen als etwa in den westlichen Bundesländern. Ein wichtiger Grund dafür ist die gut ausgebaute soziale Infrastruktur, also das Angebot an Kindertagesstätten und an Ganztagsangeboten. Ein anderer Grund mag sein, dass die Männer in Sachsen weniger verdienen und deshalb die Lohnlücke kleiner ist. Die bestehende Lohnlücke zeigt daher weiter, dass zum Abbau der strukturellen Unterschiede, die Frauen benachteiligen, noch erhebliche Anstrengungen notwendig sind und die uns bei der Ungleichheit nicht dem Westen angleichen. Ein wichtiges Instrument dafür sind Tarifverträge. Dort, wo Tarifverträge gelten, ist die Kluft zwischen den Gehältern deutlich kleiner. Ebenso wichtig ist die Aufwertung und bessere Bezahlung von sozialen Berufen, die häufig von Frauen ausgeübt werden. Auch Berufsorientierung, die verstärkt geschlechterbezogenen Stereotypen entgegenwirkt, kann helfen, Schülerinnen und Schüler auf andere Beruf aufmerksam zu machen Etwa 42 % der Frauen üben eine Teilzeittätigkeit aus, dagegen nehmen rund 12 % der Männer diese Möglichkeit wahr. Als Gründe für eine Teilzeitbeschäftigung werden bei Frauen viel häufiger Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen genannt. Eine gleichmäßigere Aufteilung der Sorgearbeit ist auch ein Beitrag zur Lohngerechtigkeit. Leider haben die bisher eingesetzten vielfältigen Instrumente des Bundes und der Länder keine ausreichende Wirkung auf die bestehenden Entgeltlücken gezeigt. Es gilt weiterhin Maßnahmen zu ergreifen, um mehr Lohngerechtigkeit herzustellen. Das Bundesarbeitsgericht ging vor einem Monat einen wichtigen Schritt in Richtung Gleichstellung. Es urteilte, dass Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen nicht ohne Weiteres mit besserem Verhandlungsgeschick des Mannes begründet werden dürfen. Es gilt der Grundsatz gleicher Bezahlung von Männern und Frauen. Dieses Urteil ist ein wichtiges Zeichen für mehr Lohngerechtigkeit und ein Meilenstein für mehr Respekt gegenüber allen arbeitenden Frauen in Deutschland. Unternehmen können sich nicht mehr darauf zurückziehen, dass ein männlicher Kollege mehr verdient, weil er besser verhandelt. Es ist traurig und erschreckend zugleich, dass im Jahr 2023 erst ein Gericht ein entsprechendes Urteil fällen muss und die gleiche Bezahlung nicht längst eine Selbstverständlichkeit ist. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist nicht nur eine Frage des Respekts und der Gerechtigkeit. Wenn ein Unternehmen seine Mitarbeiterinnen in Zeiten des Fachkräftemangels halten will und neue Kolleginnen einstellen möchte, müssen diese gut behandelt und gut bezahlt werden, und zwar genauso wie ihre männlichen Kollegen und am besten eben nach Tarif. Aber auch in Sachsen wird stets daran gearbeitet, diesen Grundsatz durchzusetzen. So befindet sich derzeit etwa das Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen in Überarbeitung, um eine diskriminierungsfreie Anerkennung von Qualifikationen und Berufserfahrungen zu erreichen. Überdies werden neben den gesetzlich vorgeschriebenen Verpflichtungen aus dem Entgelttransparenzgesetz des Bundes und den dafür zur Verfügung stehenden digitalen Unterstützungsinstrumenten auch andere frei zugängliche Verfahren bereitgestellt. Für die Förderung der Gleichstellung im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen liegt aktuell der Entwurf eines Gleichstellungsgesetzes bei Verbänden und Institutionen zur Anhörung. Ein Gleichstellungsplan soll hier gegen die Unterrepräsentanz von Frauen wirken. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor mittlerweile 65 Jahren wurde das Ehegattensplitting eingeführt, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Schlechterstellung der Ehegatten durch die steuerliche Zusammenveranlagung für verfassungswidrig erklärt hatte. Schon damals war klar, dass das Steuerrecht der gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsmarkt nicht entgegenwirken darf. Heute wissen wir, dieses Ziel wurde verfehlt. Das Ehegattensplitting macht die Erwerbsarbeit für Frauen unattraktiv und bildet die gesellschaftliche Realität nicht mehr ab. Nutznießer sind vor allem Alleinverdiener und Ehepaare mit hohen Einkommen. Den steuerlichen Anreiz, dass einer der beiden Ehepartner, oftmals die Frau, zu Hause bleibt, können und wollen wir uns aber gar nicht mehr leisten. Ziel muss es sein, die Erwerbsbeteiligung weiter zu steigern, indem das Ehegattensplitting abgeschafft wird. Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene wurde vereinbart, die Familienbesteuerung so weiterzuentwickeln, dass die partnerschaftliche Verantwortung und wirtschaftliche Unabhängigkeit mit Blick auf alle Familienformen gestärkt wird. Die Bundesregierung arbeitet dazu aktuell einen Gesetzentwurf aus. Es gilt abzuwarten, welche Vorschläge in diesem Rahmen vorgelegt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über die gesetzlichen Maßnahmen hinaus setzt sich die Staatsregierung in diversen Gremien, wie beispielsweise den entsprechenden Fachministerkonferenzen oder im Gleichstellungsbeirat, für eine gerechte Entlohnung ein. Die Politik kann und muss die Rahmenbedingungen für die Gleichbehandlung setzen und diese fördern, jedoch muss diese auch von Unternehmen gelebt werden. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels kann jede Firma froh sein, wenn sie gut ausgebildete, engagierte Frauen beschäftigen kann, und muss sich mit ihrer Unternehmenspolitik für Gleichbehandlung stark machen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Martin Dulig. Wir kommen nun zum Schlusswort. Das wird von Sarah Buddeberg von der Fraktion DIE LINKE gehalten.

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Sarah Buddeberg Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist Ihnen wahrscheinlich nicht entgangen, dass ich richtig begeistert von dem bin, was in Island passiert. Ich fände es einfach eine sehr tolle Sache, wenn wir das in Sachsen erproben würden, meinetwegen auch mit einem Modellprojekt, anstatt auf den Bund zu warten. Das haben wir schon so oft gemacht, und es hat uns nicht weitergebracht. Ich möchte auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes, das heute schon mehrfach zitiert worden ist, eingehen. Ich habe ein anderes Zitat ausgewählt und möchte noch auf etwas anderes hinaus. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes ist wirklich ein Meilenstein auf dem Weg zu Lohngleichheit. Es ist wichtig, dass wir hier darüber reden, weil es ein sächsisches Metallunternehmen war, wo dieser Vorfall stattgefunden hat. Was ist passiert? Eine Mitarbeiterin, die ungefähr vier Jahre dort gearbeitet hat, stellte fest, dass ein neuer Kollege deutlich mehr verdienen sollte als sie. Als dann die Frage war, warum das eigentlich der Fall ist, hat das Unternehmen gesagt: „Na ja, der hat halt besser verhandelt, das ist Pech.“ Aber es ist genau die Frage, ob das einfach Pech ist oder ob das rechtlich so richtig ist. Sie hat sich das nicht gefallen lassen. Sie ist den Rechtsweg gegangen. Sie ist durch alle Instanzen gegangen bis zum Bundesarbeitsgericht, und sie hat recht bekommen. Sie hat nicht nur recht bekommen, sondern auch 15 000 Euro Lohnnachzahlung und 2 000 Euro Entschädigung. Henning Homann hat es schon gesagt: Man merkt an diesen Summen, dass es hier nicht um ein paar Euro ging. Es ging um richtig viel Kohle, und das heißt im Umkehrschluss auch, dass es hier nicht nur um den Lohn ging, sondern auch um die Frage der Rentenpunkte, die sich nach dem Lohn bemessen. Tagesordnungspunkt Nachträgliche Genehmigungen der Verfassung des Freistaates außerplanmäßigen Ausgaben Drucksache 7/12502, Antrag des Sächsischen Drucksache 7/12696, des Haushalts- und Prinzipiell ist keine Aussprache vorgesehen. Ich frage dennoch, ob der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Löffler, gern das Wort wünscht. – Das wünscht er nicht. Über solche Fälle reden wir hier. Bei der Lohnlücke sprechen wir immer nur über den Durchschnittswert. Das heißt, es gibt auch nach oben hin große Abweichungen davon. Das Bundesarbeitsgericht hat ganz klar gesagt: Vom Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ darf nicht abgewichen werden. Worauf ich aber jetzt hinauswill, ist Folgendes. Ich habe noch ein Zitat von der Rechtsanwältin Susette Jörk, die die Klägerin vertreten hat. Dieses Zitat sollte uns zu denken geben, denn sie hat gesagt: „Auf Fortschritte durch den Gesetzgeber oder Arbeitgeber warten wir leider seit Jahren vergeblich. Der heutige Durchbruch ist einmal mehr der Ausdauer einer mutigen Frau zu verdanken, die den Rechtsweg nicht gescheut hat.“ Das ist genau der Punkt. Es gibt hier eine Erwartungshaltung an die Politik. Sie wird aus diesem Zitat deutlich und auch aus dem Zitat der isländischen Premierministerin deutlich, das ich vorgetragen habe, und sie wird auch aus der Verdi-Rede deutlich, die mit der Frage begonnen hat: Worauf sollen wir denn warten? Es gibt eine Erwartungshaltung an uns als Politik. Deswegen sage ich: Lassen Sie uns nicht länger warten, lassen Sie uns der Erwartungshaltung gerecht werden, stimmen Sie unserem Antrag zu und lassen Sie uns Sachsen vom Niedriglohnland zum Leuchtturm für gerechte Bezahlung machen! Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Sarah Buddeberg mit dem Schlusswort für die Fraktion DIE LINKE. Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Abstimmung und entscheiden über die Drucksache 7/12514. Wer dieser die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Keine. Bei Stimmen dafür und einer großen Mehrheit dagegen wurde dieser Drucksache somit nicht entsprochen und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Wir kommen nun zum gemäß Artikel 96 Satz 3 Sachsen zu über- und und Verpflichtungen Staatsministeriums der Finanzen Beschlussempfehlung und Bericht Finanzausschusses Meine Damen und Herren! Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/12696 ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Danke schön. Bei vielen Stimmenthaltungen und einer Mehrheit Stimmen dafür ist dieser Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zugestimmt und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen und – Sammeldrucksache Drucksache Die AfD-Fraktion hat Aussprachebedarf zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Antrag in der Drucksache 7/10405 mit dem Thema „Mut zur Wahrheit – gesundheitliche Schäden durch Covid-Impfungen vollumfänglich erfassen und Betroffene unterstützen“ angekündigt. Das Präsidium hat 10 Minuten Redezeit je Fraktion und für die Staatsregierung festgelegt. Ich erteile der AfDFraktion zur Drucksache 7/10405 das Wort. Für die AfDFraktion bitte Herr Prantl.

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Thomas Prantl AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Wir sprechen heute erneut über die Opfer Ihrer Impfpolitik, und ich frage Sie, wer über die Impfgeschädigten Folgendes gesagt hat: „Die Schicksale sind absolut bestürzend. Die Menschen tun mir, ehrlich gesagt, sehr leid.“ Glauben Sie, das hat ein Impfleugner gesagt, oder glauben Sie, es war ein Corona-Schwurbler? Nein, es war der Bundesgesundheitsminister Lauterbach am letzten Sonntag im ZDF. Der Impffanatiker Lauterbach räumt auf einmal doch schwere Impfschäden ein und fordert plötzlich so wie die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag schnellere Anerkennung, bessere Versorgung, Anlaufstellen, Behandlungen für Impfgeschädigte; ja sogar eine Haftungsbeteiligung für Pharmaunternehmen schlägt er plötzlich vor. Ist Herr Lauterbach wider Erwarten zur Vernunft gekommen? Ganz sicher nicht. Er wurde aber von der Wahrheit überrannt und kann sich dem Mahlstrom der Fakten nicht mehr entziehen. Auch Sie, werte Damen und Herren auf der Regierungsbank, und Sie besonders, Frau Köpping, können vor der Welle der Impfschäden nicht davonlaufen. Also kommen wenigstens Sie zur Vernunft und stellen Sie sich heute endlich Ihrer Verantwortung für die fatalen Folgen und für die Opfer Ihrer Impfpolitik. (Beifall bei der AfD) Was haben Sie dem Volk zwei Jahre lang zugemutet? Betrug mit einer irreführenden Impfpropaganda, Beschimpfung und Ausgrenzung von Impfkritikern, rechtswidriger Impfzwang, Diskriminierung Ungeimpfter mit 2G, eine verfassungswidrige Impfpflicht und nun Impfschäden, Impftote, Impfopfer, Frau Köpping, Ihre Opfer. Meine Damen und Herren, wir kommen zum Berichte der Ausschüsse – 7/12704 Mit dem Geld der Steuerzahler haben Sie großformatig dafür geworben, dass neuartige, genbasierte Substanzen entgegen allen Warnungen am lebenden Menschen ausprobiert werden, massenhaft, millionenfach. Sie haben ein medizinisches Großexperiment mit nur bedingt zugelassenen Substanzen durchgeführt, und Sie haben, wie es Ihre SPD-Bundesvorsitzende Saskia Esken mit großer Freude ausgedrückt hat, sich an einem – Zitat – „großen Feldversuch auf der ganzen Welt beteiligt, in welchem die Substanzen an Milliarden von Menschen getestet worden sind“ – Saskia Esken, SPD, 27. Dezember 2021. (Zuruf von der AfD: Hört, hört!) Damit Sie dafür geradestehen und um weiteren Schaden abzuwenden, pochen wir heute erneut auf die überfällige Sicherheitsbewertung genbasierter Covid-Impfstoffe. Wir fordern erstens, dass Sie die mRNA-Impfstoffe sofort aus dem Verkehr ziehen. Stoppen Sie die Impfung jetzt! (Beifall bei der AfD) Wir fordern zweitens, dass Sie die Opfer Ihrer Impfkampagne endlich umfassend entschädigen, und drittens, dass Sie damit aufhören, Daten zu verschleppen, Fakten zu vertuschen und die Menschen weiter anzulügen. Vermutlich wollen Sie stattdessen vor dem nächsten Winter erneut und wider besseres Wissen für sogenannte Auffrischungsimpfungen trommeln. Ihr verhaltensauffälliger SPD-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach kann es gar nicht erwarten und hamstert wieder Impfdosen, als gäbe es kein Morgen. Dafür hat ihm der Bundestag bereits neues Steuergeld, knapp 3 Milliarden Euro, genehmigt, und sogenannte Pandemiebereitschaftsverträge sollen die Produktion und die Bevorratung von Covid-Impfstoffen bis 2029 sichern. Das sind sechs Jahre, in denen uns wieder Impfdruck, Impfzwang, Impfschäden und Impftote drohen, und das darf nicht sein, meine Damen und Herren! (Beifall bei der AfD) Also wo bleibt eigentlich die Sicherheitsbewertung der Corona-Impfstoffe, die Voraussetzung für die Risiko-Nutzen-Abwägung? Wie die Sachverständigenanhörung am 16. Januar zeigt, liegt diese Sicherheitsbewertung bis heute nicht vor. Sie liegt deshalb nicht vor, weil Sie, Frau Ministerin Köpping, Ihren gesetzlichen Auftrag, nämlich die Datenlieferung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen und die Auswertung dieser Daten zu überwachen, mit Füßen treten. Sie machen es einfach nicht. Erst gestern sagte dazu der Mediziner Dr. Gunter Frank im Mitteldeutschen Rundfunk: „Das Paul-Ehrlich-Institut hat seinen gesetzlichen Auftrag nicht erfüllt. Es war ja eine bedingte Zulassung, das heißt, eine erhöhte Impfüberwachung war ja gesetzlich vorgeschrieben. Sie haben auch die Krankenkassendaten nicht abgefragt und verglichen mit den gemeldeten Impfopfern. Man weiß doch aus den wissenschaftlichen Arbeiten der letzten Jahre, dass Meldesysteme das Thema, also die Gefahr, weit unterschätzen – bis zu Faktor 40.“ Da sprach Herr Dr. Frank von regulär getesteten und regulär zugelassenen Impfstoffen und nicht von bedingt zugelassenen mRNA-Substanzen. Also: Daten aktiv einsammeln, wissenschaftlich auswerten, überwachen, kontrollieren, Risikoanalyse – Frau Köpping, das ist für Sie keine Larifari-Option, sondern ein absolutes Muss. Deshalb frage ich: Erstens. Warum fordert das Paul-Ehrlich-Institut die Daten bis heute nicht ein? Wovor hat man Angst? Zweitens. Warum legt das Robert Koch-Institut keinen Übermittlungsstandard fest? Was soll vertuscht werden? Drittens. Warum nimmt Bundesgesundheitsminister Lauterbach seine Kontrollfunktion bis heute nicht wahr? Hat er Angst vor noch mehr Opferzahlen? Und warum versagt auch Ihr Sozialministerium, Frau Köpping? Ganz einfach, ich sag es Ihnen: weil es mit Absicht und mit Vorsatz versagt – so sieht es aus! (Beifall bei der AfD – Widerspruch der Staatsministerin Petra Köpping) Sie wissen ganz genau, dass Sie die Datenübermittlung gegenüber dem Bund überwachen und anmahnen müssen. Auch Sie müssen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung eine Übermittlung auch ohne Übermittlungsstandards des RKI verlangen. Sie, Frau Köpping, machen hingegen seit zwei Jahren nichts; Sie lassen Ihre Impfopfer weiter im Stich – welch ein Schlag ins Gesicht der Menschen, die Ihnen vertraut haben! Und weil die Verantwortlichen ihre Augen und Ohren weiter fest verschließen, musste der Datenanalyst Tom Lausen seinen Job machen, indem er die Daten von 70 Millionen Versicherten auswertete und hier im Sächsischen Landtag präsentierte. Was seine Auswertung zeigte, war erschreckend: Allein im Jahr 2021 gab es deutschlandweit 2,5 Millionen Arztkontakte wegen Impfnebenwirkungen, gefolgt von 1,25 Millionen Krankschreibungen. Das heißt: Jeder Zweite, der sofort nach der mRNA-Spritze zum Arzt musste, fühlte sich so schlecht, dass er arbeitsunfähig war. Vergleichen Sie doch einmal: Vor den Corona-Impfungen gab es jährlich nur 4 000 Krankschreibungen wegen Impfnebenwirkungen. Sage und schreibe 1,25 Millionen Krankschreibungen gab es wegen Nebenwirkungen bei den Corona-Impfungen. Diesen Quantensprung muss man doch einfach sehen! (Beifall bei der AfD) Im Jahr 2021 wurden siebenmal so viele Impfungen wie in den Vorjahren durchgeführt. Das heißt, siebenmal mehr Krankenscheine wegen Nebenwirkungen wären damit proportional gesehen erwartbar gewesen, richtig? Es gab jedoch 290-mal so viele Krankenscheine wegen Impfnebenwirkungen! Das ist ein Faktor von 40 und im Vergleich zu den Zeiten vor Corona überproportional hoch. Was sagt uns das? Das sagt uns, dass Ihre Corona-Impfung eben absolut nicht sicher ist, wie Sie und Karl Lauterbach das einfach wahrheitswidrig behauptet haben, sondern dass sie ein hohes Risiko darstellt. In Sachsen schossen die Versorgungsanträge wegen Impfschäden plötzlich auf das Dreizehnfache hoch. Warum nur? Die Risiko-Impfung brachte 576 Menschen den Tod – Menschen, die noch am Tag der Impfung plötzlich und unerwartet starben. Der Dresdner Pathologe Prof. Mörz sprach in der öffentlichen Anhörung im Landtag von einer zehnfachen Untererfassung, also einer Dunkelziffer in Höhe eines Faktors 10 bei den Impftoten. Ich habe weitere Zahlen für Sie: Im Dezember 2022 landeten in Deutschland laut DIVI-Intensivregister 2 000 CovidFälle mit schweren Verläufen auf Intensivstationen. Davon waren aber nur 13 % ungeimpft. 87 % waren geimpft. Aber müssten nicht die Ungeimpften mit schweren Covid-Verläufen auf der Intensivstation liegen? Warum passiert exakt das Gegenteil: Warum erleiden Geimpfte deutlich mehr schwere Covid-Verläufe als Ungeimpfte? Ich sage es Ihnen: Weil Ihre Impfung nicht schützt, sondern schadet. Das Lagebild Ihrer Politik ist vernichtend. Die Risiken erwiesen: Ihr Kartenhaus fällt vor Ihren Augen zusammen. Haben Sie deshalb Mut zur Wahrheit: Stoppen Sie die Corona-Impfung! Sorgen Sie dafür, dass die mRNA-Impfstoffe aus dem Verkehr gezogen werden! Mut zur Wahrheit: Gesund ohne Zwang, freie und informierte Impfentscheidung für jedermann, Schluss mit wahrheitswidriger Impfpropaganda auf Steuerzahlerkosten! Mut zur Wahrheit: Sie haben Druck beim Impfen und 2G-Druck beim Diskriminieren gemacht. Machen Sie jetzt Hochdruck bei der Versorgung der Impfopfer – helfen Sie diesen Menschen endlich! Mut zur Wahrheit: Ihre Parteifreunde in der damaligen Bundesregierung hatten die Herstellerhaftung stark eingeschränkt – zulasten der Impfopfer und zum Wohle Ihrer Pharma-Amigos. Schluss damit! Setzen Sie sich dafür ein, dass die Pharmakonzerne die volle Impfstoffhaftung übernehmen müssen, wie es das Arzneimittelgesetz vorschreibt. (Zuruf des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Wenn selbst der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach das Gleiche fordert wie wir hier, wenn er also zugibt, dass den Impfgeschädigten endlich geholfen werden muss, dann lassen Sie uns weiterreden und noch einmal im Sozialausschuss klären, wie der Landtag die neuen Initiativen aus dem Bundesgesundheitsministerium landesseitig unterstützen kann. Wir beantragen daher die Rücküberweisung unseres Antrags in den Ausschuss für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt nach § 52 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung. Tun Sie das für die Opfer Ihrer Impfpolitik und stimmen Sie zu! (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

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Dr. Matthias Rößler

Als Nächstes kommt Frau Kollegin Kuge für die CDU-Fraktion zu Wort.

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Daniela Kuge CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Sozialausschuss haben wir uns ausführlich mit dem Antrag der AfD-Fraktion beschäftigt sowie in einer Anhörung verschiedene Experten zu Wort kommen lassen. Auf dieser Basis empfehlen wir, den Antrag abzulehnen. (Einzelbeifall bei der CDU – Zuruf von der AfD) Ich möchte das noch kurz begründen: Das Auftreten einer Impfkomplikation bis hin zu Impfschäden ist natürlich mehr als tragisch und bedarf einer umfassenden Begleitung – unabhängig davon, ob es sich um eine Masern-, Tetanusoder Covid-Impfung handelt. Der Antrag unterstellt allerdings, dass es keine etablierten Verfahren gebe, um mögliche Impfkomplikationen zu melden. Auch wenn es nicht hinnehmbar ist, dass es bei den Meldungen in Sachsen zu Verzögerungen kommen kann, werden mögliche Komplikationen im Zusammenhang mit der Covid-Impfung an das Paul-Ehrlich-Institut übermittelt. Auf der Website des Institutes lässt sich für jedermann der Bericht über Verdachtsfälle von Nebenwirkungen, Impfkomplikation nach Impfungen zum Schutz vor Covid-19 nachlesen. Auch heute hat die AfD wieder gezeigt, dass nur derjenige Sachverständige der richtige Mann ist, der von der eigenen Partei benannt wurde. Die Pandemie hat massive gesundheitliche Auswirkungen, wie uns die Zahlen von Dr. Grünewald im Rahmen dieser Anhörung gezeigt haben, und dass eine Covid-Infektion einschneidende gesundheitliche Folgen haben kann. Diese negativen Folgen lässt der Antrag völlig außer Acht und überzeichnet die Risiken einer Impfung massiv. Daher stelle ich als zweiten Punkt fest, dass es bei den Antragstellern nicht wirklich um eine sachliche Befassung mit den Folgen der Corona-Pandemie geht. Patienten, welche nach einer Corona-Erkrankung an Tagesordnungspunkt Beschlussempfehlungen – Sammeldrucksache Drucksache Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall. Long-Covid erkrankt sind, spielen in Ihrem Antrag nämlich gar keine Rolle. Die Feststellung eines Impfschadens ist keine politische oder emotionale Entscheidung, sondern findet auf sachlicher, medizinischer Grundlage statt. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der CDU)

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Dr. Matthias Rößler

Gibt es dazu weiteren Aussprachebedarf im Plenum? – Das kann ich nicht feststellen. Meine Damen und Herren, es wurde von der AfD-Fraktion beantragt, die in der Drucksache 7/12704 in der Ziffer 7 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Antrag der Fraktion der AfD, Drucksache 7/10405, gemäß § 52 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung an den Ausschuss zurückzuverweisen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist dem Antrag der AfD-Fraktion mehrheitlich nicht zugestimmt worden. Ich frage nun die AfD-Fraktion, ob sie bezüglich der Beschlussempfehlung zu ihrem Antrag Einzelabstimmung begehrt.

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Dr. Matthias Rößler

Einzelabstimmung ist begehrt worden. Dann kommen wir zur Abstimmung: Wir stimmen ab über die in Drucksache 7/12704 unter Ziffer 7 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichem Zusammenhalt zum Antrag der AfD-Fraktion in Drucksache 7/10405. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Beschlussempfehlung zu diesem Antrag ohne Stimmenthaltungen zugestimmt. Gemäß § 2 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen, die wir nicht schon durch Einzelabstimmungen behandelt haben, die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Der Tagesordnungspunkt 12 ist damit beendet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf und Berichte zu Petitionen – 7/12705 Meine Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE verlangt nach § 63 Abs. 3 Satz 3 der Geschäftsordnung Aussprache zur Petition 07/01473/4 mit dem Titel „Mehr Personal für Kitas und Horte in Sachsen“ und die AfD-Fraktion zur Petition 07/01670/6 mit dem Titel „Personelle Entscheidungen der Staatsregierung“. Die Redezeit für diesen Tagesordnungspunkt beträgt 10 Minuten je Fraktion und für die Staatsregierung. Ich schlage vor, dass die antragstellenden Fraktionen jeweils die Aussprache eröffnen. Ich rufe zuerst die Petition „Mehr Personal für Kitas und Horte in Sachsen“ auf; es beginnt natürlich die Fraktion DIE LINKE. Bitte, Frau Kollegin Tändler-Walenta.

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Marika Tändler-Walenta Die Linke

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute die Sammelpetition der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft Sachsen herausgelöst. Dies hat mehrere Gründe, aber um es mit den Worten eines Horterziehers aus Leipzig zu sagen – ich zitiere –: „Die Hütte brennt.“ Er stellt darüber hinaus ernüchtert fest: „Die guten Erzieherinnen und Erzieher, die das Herz auf dem rechten Fleck haben, werden verbrannt.“ Zunächst aber zur ursprünglichen Petition, der sich über 16 000 Sächsinnen und Sachsen angeschlossen haben. Die Einreicherin, die GEW, zielt auf den Umstand ab, dass es in Sachsen seit Jahren zu wenig Personal in Krippen, Kindergärten und Horten gibt. Dementsprechend lautet der Titel: „Mehr Personal für Kitas und Horte in Sachsen“. In der Petition werden drei Betroffenengruppen benannt. Erstens natürlich die Kinder, die durch ständige Personalwechsel oft keine dauerhafte Bezugsperson mehr haben. Darüber hinaus bleibt kaum Zeit, um auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder zu reagieren. Darunter leiden natürlich – zweitens – auch die pädagogischen Fachkräfte, die ihren Anspruch an ihre Arbeit nicht verwirklichen können und die sich einer permanenten Mehrbelastung ausgesetzt sehen. Drittens leiden darunter auch die Eltern, die ihre Kinder nicht bloß beaufsichtigen lassen wollen, sondern die sich eine qualitativ hochwertige Betreuung und Förderung wünschen. Ich zitiere aus der Petition: „Im Interesse der Kinder, der pädagogischen Fachkräfte und der Eltern fordern wir mit dieser Petition vom Freistaat Sachsen eine kindgerechte Personalausstattung für Kitas und Horte in Sachsen.“ Ja, die Verhältnisse an sächsischen Kindertagesstätten sind nicht mehr kindgerecht. Das sagt nicht nur die GEW, das sagt auch die Bertelsmann Stiftung. Das sagen auch wir als LINKE. Zunächst, meine Damen und Herren der Regierungskoalition, sind wir uns aber im Petitionsbericht einig, dass die frühkindliche Bildung ein sehr gewichtiges Element für die Entwicklung unserer Kinder, für die Vorbereitung auf die Schule und für ein selbstbestimmtes Leben ist und dass die frühkindliche Bildung wichtig ist, um die kognitive, soziale, körperliche und emotionale Entwicklung eines Kindes zu unterstützen. Nicht mehr einig sind wir uns hinsichtlich der Auswertung der Bertelsmann-Studie und des darin enthaltenen Länderreports. So empfiehlt die Bertelsmann Stiftung im Länderreport „Frühkindliche Bildungssysteme“ 2021 für die Krippe einen Personalschlüssel von 1 : 3 und in Kindergärten einen Personalschlüssel von 1 : 7,5. Diese Empfehlungen sind in Sachsen nicht umgesetzt. Darüber hinaus kommt die aktuelle Studie zu dem Ergebnis – und das haben Sie in Ihrem Petitionsbericht schlichtweg vergessen zu erwähnen –, dass im Freistaat 93 % der Kindergartenkinder in Gruppen mit einer Personalausstattung betreut werden, die nicht kindgerecht ist. Denn entscheidend sind neben der Qualifikation des Personals vor allem das quantitative Verhältnis von pädagogischen Fachkräften zu Kindern und die Gruppengrößen in den jeweiligen Einrichtungen. Ich weiß schon, was Sie heute erwidern werden: Seit 2015 gab es in den unterschiedlichen Betreuungsformen Verbesserungen in der Fachkraft-Kind-Relation, von 1 : 13 auf 1 : 12 im Kindergartenbereich – laut Bertelsmann-Stiftung sollten es 7,5 sein – und im Krippenbereich von 1 : 6 auf 1 : 5. Leider wurde der Hort vergessen. Hinzu kam 2019 die Gewährung von Zeit für mittelbare pädagogische Tätigkeiten, die sogenannten Vor- und Nachbereitungszeiten, was rein rechnerisch eine Personalsteigerung von 5,4 % umfasst. Nun haben Sie einen eher kleineren Wurf gelandet, mit 4 % Personalsteigerung. In Ihrer Welt entspricht das dann 1 000 zusätzlichen Fachkräften im beschlossenen Doppelhaushalt. Doch in der Praxis bedeuten diese Verbesserungen in den Betreuungsschlüsseln, dass im Krippenbereich mit 1 : 5 eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft immer noch für mehr als zwei ganztagsbetreute Kinder mehr zuständig ist, als die Bertelsmann Stiftung mit 1 : 3 empfiehlt. In den Kindergärten betreut eine Erzieherin oder ein Erzieher rein rechnerisch 11,4 Kinder, wobei der Bundesdurchschnittswert – Achtung! – bei 8,4 und damit deutlich niedriger liegt. Doch wir wissen auch: In der Praxis ist der Betreuungsschlüssel das Papier nicht wert, auf dem er geschrieben steht. Ich möchte nur am Rande die rechnerisch angelegten „halben“ Kinder erwähnen, die es in der Realität ja nur als ganze Kinder gibt. Aber vor allem können die Vor- und Nachbereitungszeiten oft nicht durchgeführt werden, weil der Personalschlüssel mit derart heißer Nadel gestrickt ist, dass bei kurzfristigem Personalausfall eingesprungen werden muss. Auch Leitungen springen für ausgefallenes Personal ein – und das nicht nur „mal“, sondern im Dauerzustand – und kommen ihrer Leiter(innen)tätigkeit am besten in ihrer Freizeit nach. Elterngespräche müssen aufgrund der angespannten Lage reduziert werden. Zeit für Dokumentation, Zeit für Teamgespräche, Zeit für Weiterbildungen, vor allem aber angemessene Zeit für jedes Kind von der Eingewöhnung bis zum Übergang in die Schule fehlen. So, sehr geehrte Damen und Herren, sieht es an sächsischen Kitas aus. Der sächsische Betreuungsschlüssel ist nicht kindgerecht. Nun gibt es verschiedene Möglichkeiten, politisch zu reagieren. Die minimalen Verbesserungen im Betreuungsschlüssel – wobei ich hier erwähnen möchte: dank der SPD – reichen nicht aus. Aber ein weiteres Aussitzen des Problems – seitens der CDU-Fraktion regelmäßig mit Verweis auf sinkende Geburtenzahlen – wäre fatal. Ich teile im Übrigen nicht die Auffassung, dass die zusätzlichen 1 000 Fachkräfte ab August 2023 wirklich ankommen und für Entspannung sorgen werden. Erstens hat die Erfahrung gezeigt hat, dass zum Beispiel durch die Gewährung der Vor- und Nachbereitungszeiten 2019 eben nicht die große Welle von 4 000 Vollzeitkräften angespült wurde. Nur einmal für den Realitätsabgleich: Bereits zum Juni 2022 fehlten laut SSG über 1 000 Fachkräfte an sächsischen Kitas. Zweitens – hier haben wir eine klar abweichende Meinung zum mehrheitlich beschlossenen Petitionsbericht –: Es wurde schlicht und einfach versäumt, in den letzten Jahren in diesem Berufsfeld für genügend Nachfolgerinnen und Nachfolger mit der entsprechenden Qualifizierung zu sorgen. Es sind zu wenige ausgebildet worden, und die, die ausgebildet wurden, sind in andere Bundesländer oder andere Berufe gegangen. Im Rahmen der Befragung der Absolventinnen und Absolventen der Ausbildungsgänge für sozial- und heilpädagogische Fach- und Hochschulqualifikationen in Sachsen, durchgeführt durch das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt im Jahr 2021, wurde nach möglichen Ursachen und Beweggründen für Abwanderung bzw. Umorientierung gefragt. Diejenigen, welche angaben, Sachsen verlassen zu wollen, nannten drei Hauptgründe: erstens die schlechte Bezahlung im Vergleich zu anderen Bundesländern, zweitens die politische Situation, drittens die schlechten Arbeitsbedingungen im Freistaat. Perspektivisch werden gemäß einer Studie des Bundesfamilienministeriums in Deutschland bis 2030 fast 200 000 Erzieherinnen und Erzieher benötigt. Der Nationale Bildungsbericht geht sogar von einer Anzahl von 300 000 Erzieherinnen und Erziehern aus. Aber wie erhält man mehr Personal? Zum einen natürlich, indem man gute Löhne zahlt, zum anderen, indem man den Ausbildungsberuf attraktiver gestaltet. Erklären Sie doch einmal einem Azubi: Sie oder er muss fünf Jahre lang – am besten auf Kosten der Eltern oder eben durch zurückzuzahlendes BAföG – zunächst eine Vorausbildung machen, um dann den eigentlichen Erzieher(innen)beruf zu erlernen, in einem Arbeitsumfeld, das zwar süß und niedlich ist, aber manchmal auch laut und frech sein kann. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE – Vereinzelt Heiterkeit) Daher wiederhole ich an dieser Stelle meine Forderung in Richtung Bundesebene: Wir brauchen endlich eine Ausbildungsvergütung für Azubis in Vollzeit. Aber wir brauchen auch zum einen Transparenz über den Betreuungsschlüssel, in der die tatsächliche Fachkraft-Kind-Relation berücksichtigt wird, und zum anderen eine deutliche Verbesserung des Betreuungsschlüssels. Die in den vergangenen Jahren betriebene Flickschusterei wird das Problem nicht lösen. Die Situation an sächsischen Kindertagesstätten hat nicht nur Auswirkungen auf die Bildungschancen, die im Übrigen in Sachsen deutlich schlechter sind als in anderen Bundesländern, sondern durch Auswirkungen auf die kommende Generation, auf die Zukunft dieses Landes. Daher braucht es endlich eine Gesamtstrategie für das System Kita in Sachsen. Danke. (Beifall bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Frau Tändler-Walenta sprach für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt ergreift in dieser Aussprache Frau Kollegin Pfeil das Wort für die SPDFraktion.

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Juliane Pfeil SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist immer ein bisschen schwierig für uns, wenn uns die Opposition lobt. Dennoch: Vielen Dank für dieses Lob! Wir wissen, dass da tatsächlich sehr viel passiert ist. Ich wiederhole jetzt nicht das, was Kollegin TändlerWalenta gerade vorgetragen hat und welche Schritte wir gegangen sind. Die waren alle wichtig, die waren alle richtig. Sie waren immer ehrlich gemacht, immer mit dem, was vorhanden war, nicht nur an finanziellen Mitteln, sondern auch an Fachkräften gemessen. Auch die Schritte, die wir jetzt gehen, sind wieder so ehrlich und das war uns als Koalition immer wichtig. Im Kitabeirat hat vor Kurzem ein Teilnehmer gesagt: Na ja, Mensch, wisst ihr, wenn es immer so viel Kritik gibt, dann senkt den Schlüssel doch einfach ab, macht es doch einfach. Schreibt es ins Gesetz, dann steht das so drin. – Das Personal ist trotzdem nicht da, aber dann haben wir das gemacht. Das wäre zu einfach, können wir aber gerne so machen. Ich denke aber, das würde nicht so viel bringen. Ich freue mich, dass diese Petition herausgegriffen wurde. Ich denke, es ist ganz wichtig, darauf einzugehen, wer diese Petition geschrieben hat – das sieht ein wenig komisch aus. Die meisten kennen die Petentin nicht so, wie es darauf steht, sondern als Uschi Kruse. Ich finde, es lohnt sich kurz zu erwähnen, dass gerade Uschi Kruse als Vorsitzende der GEW in den letzten Jahren immer sehr konstruktiv und gut mit uns gemeinsam darum gestritten hat, wie sich die frühkindliche Bildung im Freistaat Sachsen weiterentwickelt. Es ist gut, dass wir solch starke Gewerkschaften haben. Frau Kruse wird als Vorsitzende der GEW dieses Jahr nicht noch einmal antreten. Ich denke, wir werden noch einmal die Gelegenheit haben, ihr für diese langjährige Arbeit zu danken. Wir haben es gestern als SPDFraktion bereits mit dem Frauenpreis getan. Die Kollegin Tändler-Walenta hat ausgeführt, dass es wichtig ist, die Ausbildung attraktiver zu machen. Darin stimmen wir vollkommen überein. Die Ausbildungsvergütung wäre super. Trotzdem haben wir als Freistaat die Verantwortung, mit den uns verfügbaren Mitteln etwas zu tun. Und das machen wir auch. Wir haben die Mittel aus dem Kitagesetz verwendet, um die Quali-Richtlinie fortzuführen und berufsbegleitende Ausbildungen und Praxisbegleitungen weiterhin zu fördern. Das ist, was wir tun können. Ich denke, das ist auch gut so; denn es wurde in den letzten Jahren gut abgerufen. Wichtig ist auch eine gute Vergütung, das wissen wir. Wir als SPD-Fraktion sagen dazu ganz klar: Es ist richtig, dass die Tarifverhandlungen stattfinden. Ich denke, es wäre auch sehr gut, wenn perspektivisch eine bessere Vergütung für die Erzieherinnen und Erzieher kommt. (Beifall bei der SPD) – Danke. – Ich möchte gerne noch einen Punkt aufgreifen, der oft nicht gesagt wird. Warum gehen denn die so wunderbar ausgebildeten Erzieherinnen und Erzieher aus Sachsen weg? Es wurden schon einige Gründe gesagt – aber sie gehen auch weg, weil sie tatsächlich begehrt sind und weil wir die Erzieherinnen und Erzieher im Freistaat Sachsen auf einem ganz, ganz hohen Niveau ausbilden. Das ist nicht selbstverständlich. Viele Bundesländer haben in den letzten Jahren die Ausbildung verkürzt. Wir machen nach wie vor eine fünfjährige Ausbildung – das wissen wir alle –, die auf einem Standard von DQR-6 ist und dementsprechend auch vergütet wird. Das sind Fachkräfte, die natürlich auch in den anderen Bundesländern begehrt sind. Wir machen etwas gut und wir bilden sehr gute Fachkräfte aus. Leider sind sie auch in den anderen Bundesländern begehrt. Schauen wir ein wenig in die Perspektive. Wir wissen alle – gerade als Koalition –: Das ist ein nächster Schritt und wir müssen noch weiter gehen. Wir wissen aber auch, dass in den kommenden Jahren einiges vor uns steht, wie das Recht auf Ganztag. Damit müssen wir unser Kitagesetz noch einmal überarbeiten. Wir wissen, dass der Bund ein neues Kitaqualitätsgesetz plant. Auch das wird verschiedene Aufgaben mit sich bringen. Es ist wieder nur ein Schritt, der zur Verbesserung beiträgt. Aber wir werden noch einige Veränderungen haben, die wir konstruktiv – und ich weiß, DIE LINKE ist immer sehr konstruktiv mit an der Seite – gemeinsam diskutieren werden. Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich danke an dieser Stelle auch für diese offene Debatte. Ich denke, wir werden über das Kitagesetz in den kommenden Wochen und Monaten noch ausführlich diskutieren. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den LINKEN)

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Dr. Matthias Rößler

Gibt es jetzt noch weiteren Aussprachebedarf zu dieser Petition? – Kann ich nicht erkennen. Dann fahren wir mit der Petition mit dem Titel „Personelle Entscheidungen der Staatsregierung“ fort. Hier beginnt die AfD mit der Aussprache. Bitte, Herr Kollege Mayer.

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Norbert Mayer AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mit einem Zitat beginnen: (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Oh!) „Die Bediensteten … sind Diener des ganzen Volkes … und haben ihr Amt und ihre Aufgaben unparteiisch und ohne Ansehen der Person nur nach sachlichen Gesichtspunkten auszuüben.“ Was meinen Sie, woher dieses Zitat stammt? – Aus der Verfassung des Freistaates Sachsen, Artikel 92 Abs. 1. Ich werde noch einmal darauf zurückkommen. Ein sächsischer Bürger nahm dieses Zitat wörtlich und wandte sich an den Landtag (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aha!) in großer Sorge um Vorgänge, die er aus den Medien erfahren hatte. Seine Fragen drehten sich um folgende Vorgänge: Erstens. Gab es eine Erhöhung der Mitarbeiterpauschale für Abgeordnete im April 2022? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja!) Zweitens. War die Besetzung des hoch bezahlten Leitungspostens Kommunikation der sächsischen Polizei mit einem CDU-Kreisvorsitzenden rechtens, der vorher als persönlicher Referent des Innenministers Roland Wöller tätig war? Drittens. Wurde vom SPD-Minister Martin Dulig eine hoch bezahlte Führungsstelle Digitalagentur für eine eventuell fachlich inkompetente Person geschaffen? Gab es dazu eine Ausschreibung? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Natürlich!) Viertens. Gab es eine Personalrochade im Sozialministerium, um die Landesmutter – also die Ehefrau des Ministerpräsidenten – mit einem fürstlichen Salär auszustatten? Fünftens. Gab es Eingliederungen der Ehefrau des SPDLandtagsabgeordneten Pallas und des Weiteren einer ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten in das Sozialministerium? (Dr. Rolf Weigand, AfD: Hört, hört!) Den Petenten erinnerten diese Vorgänge an Speziwirtschaft, Ämterpatronage, Klüngelei und Selbstbedienungswirtschaft. (Zuruf der Abg. Antje Feiks, DIE LINKE: Speziwirtschaft? –

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Rico Gebhardt Die Linke

Was ist das für eine Petition?) – Das ist die Petition, ja. Er schrieb: Sollten sich diese Informationen bestätigen, hätte er dafür kein Verständnis. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ach so!) Dafür habe er in der friedlichen Revolution 1989 nicht Job und Freiheit riskiert. Die Ausschussmehrheit der Regierungskoalition empfand diese Petition als Angriff. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ist halt eine Petition!) Zitat aus der Antwort: „Der Duktus der Anfrage gleicht einer Beschwerde.“ (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Na ja!) Die Petition wurde danach abgebügelt, teilweise am Thema vorbei beantwortet, und im Übrigen sei alles rechtens geschehen. Aber sächsische Bürger haben ein Recht auf Respekt. (Sabine Friedel, SPD: Bürgerinnen auch! –

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Jan-Oliver Zwerg AfD

Die Bürger ist die Mehrzahl!) Sie haben ein Recht auf eine sachliche Antwort, seien ihre Fragen auch noch so unbequem. Unsere Bürger haben ein Recht auf Wahrheit und auf Klarheit. Ja, ja und nochmals ja, es gab einen Innenminister Roland Wöller in Sachsen, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Den habe ich erlebt!) der lange Zeit ihm und seiner Partei loyal ergebene Personen auf wichtige Posten setzte (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aha!) und dabei fachlich kompetentere Mitarbeiter, gar noch welche mit eigener kritischer Meinung, von Führungsposten entfernte. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Wer sagt denn das?) – Herr Gebhardt, der Bund Deutscher Kriminalbeamter sprach von mehreren Fällen, in denen eine gegenteilige Auffassung oder auch nur ein anderer Standpunkt zur sofortigen Versetzung von hochrangigen Mitarbeitern im Innenministerium geführt hätte. Die Installation seines Kofferträgers (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Na, na, na!) als Leiter der Stabsstelle Kommunikation der gesamten sächsischen Polizei war dann wohl der bekannte Wassertropfen, der das Fass letztes Jahr zum Überlaufen brachte. Ministerpräsident Kretschmer zog die Reißleine und entließ den damaligen Innenminister Roland Wöller. Im Nachgang wurden durch den neuen Innenminister gleich mehrere Personalentscheidungen Wöllers rückgängig gemacht. Diese Fälle hier alle aufzuzählen würde meine Redezeit sprengen. Glückwunsch, Herr Kretschmer, könnte man hier sagen. Haben Sie jetzt der Speziwirtschaft in den eigenen Reihen den Kampf angesagt? (Antje Feiks, DIE LINKE: Was ist denn eine Speziwirtschaft?) Wollen Sie nun für politische Sauberkeit sorgen oder gab und gibt es Gründe, warum Sie so viele Jahre der ausgeprägten Freunderlwirtschaft Ihres Vertrauten Roland Wöller zusahen? Etwa die spannende Karriere Ihrer eigenen Ehefrau: Sie kam als Journalistin vom MDR in die Presseabteilung des Wissenschafts- und später des Sozialministeriums. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Dann entschwand sie vor der Landtagswahl im Jahr 2019 von der öffentlichen Wahrnehmung in Richtung Uniklinik Dresden. Kurz nach der Landtagswahl wurde für Ihre Ehefrau, Herr Ministerpräsident, extra ein neues Referat Familienpolitik im Sozialministerium bei Frau Köpping geschaffen. (Zurufe der Staatsministerin Petra Köpping und des Staatsministers Martin Dulig sowie der Abg. Sabine Friedel und Dirk Panter, SPD) Urplötzlich wurde diese Ehefrau im Gehalt deutlich aufgebessert – ohne fachliche Zusatzqualifikation für die gelernte Journalistin, wie das Ministerium uns bestätigte. (Zuruf des Abg. Dirk Panter, SPD – Gegenruf des Abg. Jörg Kühne, AfD) Oder, Herr Ministerpräsident, zögerten Sie, die Freunderlwirtschaft mit Ihrem Kumpel Roland Wöller zu beenden, weil auch Ihr Regierungspartner SPD bereits mit Posten versorgt wurde? (Zuruf der Staatsministerin Petra Köpping – Gegenruf des Abg. Jörg Kühne, AfD – Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU) Hier zu nennen ist die angesprochene Karriere der Ehefrau des SPD-Landtagsabgeordneten Pallas, die ebenfalls auf wundersame Weise zur hoch bezahlten Leiterin eines neu geschaffenen Referats im Sozialministerium wurde. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Offensichtlich reicht es in Sachsen als Qualifikation völlig aus, gute persönliche Beziehungen zur Regierung zu haben und den Grundsatz „eine Hand wäscht die andere“ zu erfüllen. (Lucie Hammecke, BÜNDNISGRÜNE: Das ist so respektlos! –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Und welche Qualifikation haben Sie? – Den Hofnarren? – Staatsminister Martin Dulig: Definitiv überbezahlt! –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Ja, definitiv überbezahlt! – Gegenruf von der AfD: Sagen Sie!) – Dass Ihnen das peinlich ist, kann ich verstehen. (Staatsminister Martin Dulig: Sie fordern Berufsverbote!) Meine Damen und Herren, wenn solche Vorfälle in anderen Ländern bekannt werden, nennt man das Vetternwirtschaft und Korruption, Klüngelei. (Beifall bei der AfD) Nun wird klar, warum die Regierungskoalition im Landtag den Petenten so entschieden abschmettern musste. Zum Schluss komme ich auf mein Eingangszitat zurück: „Die Bediensteten des Freistaates sind Diener des ganzen Volkes … und haben ihr Amt und ihre Aufgaben unparteiisch und ohne Ansehen der Person nur nach sachlichen Gesichtspunkten auszuüben.“ Diese Forderung aus unserer Sächsischen Verfassung scheint nicht auszureichen, um Vetternwirtschaft in der Sächsischen Staatsregierung zu verhindern. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Ich fordere Sie deshalb dazu auf, zeitnah mit einem Gesetz nachzubessern. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Mit einem Vetternwirtschaftsgesetz, oder was?) Meine Fraktion, die Alternative für Deutschland, hatte bereits in der letzten Wahlperiode – manche erinnern sich vielleicht – im Mai 2019 einen solchen Gesetzentwurf vorgelegt, (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ach, nee! Der Mist mit den Staatssekretären? Das war großer Mist! Lassen Sie die Finger davon!) um derartige Vetternwirtschaft – die grüne Vetternwirtschaft werden wir in einem anderen Punkt einmal behandeln – in Sachsen künftig zu unterbinden. (Beifall bei der AfD –

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Valentin Lippmann GRÜNE

Lassen Sie die Finger davon! Das war absurd!) Sie haben damals abgelehnt. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja, weil es Schwachsinn war!) Sie könnten einem künftigen Antrag der AfD für saubere politische Verhältnisse zustimmen, das wäre eine gute Ergänzung von Ihnen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Christian Hartmann, CDU, steht am Mikrofon.)

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Dr. Matthias Rößler

Es folgt eine Kurzintervention zur gerade vorgetragenen Rede von Herrn Kollegen Mayer.

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Christian Hartmann CDU

Herzlichen Dank, Herr Präsident. Herr Abg. Mayer, das war eine peinliche Stunde für dieses Hohe Haus. Ich empfehle Ihnen Folgendes: Wenn Sie von Korruption sprechen, dann haben Sie die Traute, eine Strafanzeige zu stellen, wenn hier gegen deutsches Recht verstoßen worden ist. (Staatsminister Martin Dulig: So ist es!) Dann fordere ich Sie auf: Stellen Sie eine Strafanzeige! (Beifall bei der CDU und der SPD) Dann klären wir das juristisch. Ihre Art und Weise, dieser billige Dilettantismus, den Sie betreiben, mit Dreck zu schmeißen und zu hoffen, dass irgendwann einmal etwas kleben bleibt, ist diesem Parlament – – Das müsste auch Ihrer Partei peinlich sein. (Norbert Mayer, AfD, steht am Mikrofon.) Wenn Sie der Überzeugung sind, so mit Ihrem Vortrag, dass es hierbei um Korruption, um Vetternwirtschaft, um kriminelle Handlungen geht, dann haben Sie die Traute, eine Strafanzeige zu stellen, solange wir über ein rechtlich sauberes Handeln reden! Wenn Sie Personen, die nicht diesem Haus und dieser Staatsregierung angehören, diskreditieren, ist das schofelig. Sie sollten sich schämen! (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD – Zuruf von der CDU: Sehr gut! – Weitere Zurufe) Herzlichen Dank, Herr Präsident.

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Dr. Matthias Rößler

Das war eine Kurzintervention. – Sie wollen reagieren.

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Norbert Mayer AfD

Herr Hartmann, Ihre Aufregung, Ihre Empörung zeigt doch nur, dass wir einen sehr wunden Punkt getroffen haben. (Ines Springer, CDU: Pfui! Pfui! –

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Christian Hartmann CDU

Meine Aufregung zeigt nur, dass mir die Würde dieses Hohen Haus noch etwas wert ist, statt Ihres Schmierentheaters!) Sie sollten sich schämen, für so viel Klüngelei in Sachsen! (Beifall bei der AfD – Zuruf von der CDU: Sie sollten sich schämen!)

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Dr. Matthias Rößler

Wir fahren in der Aussprache fort. Gibt es hierzu weiteren Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Damit ist die Aussprache zu den Petitionen beendet. Wünschen die Fraktionen Einzelabstimmung zu der Beschlussempfehlung der Petitionen? Die Fraktion DIE LINKE? (Marco Böhme, DIE LINKE: Einzelabstimmung!) Und die AfD? – Einzelabstimmung? (Jan-Oliver Zwerg, AfD: Ja! – Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Das ist die Kompetenz, die Sie immer meinen! – Gegenruf von der AfD: Seien Sie doch mal ruhig! – Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ich weiß wenigstens, was mein Job ist!) Wir beginnen mit der Petition der Fraktion DIE LINKE „Mehr Personal für Kitas und Horte in Sachsen“. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Meine Frage: (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wer der Beschlussempfehlung zustimmt!) Wer der Beschlussempfehlung zu dieser Petition zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Damit ist der Beschlussempfehlung zu dieser Petition zugestimmt. Ich frage nun nach der Petition „Personelle Entscheidungen der Staatsregierung“. Wer kann der Beschlussempfehlung zu dieser Petition zustimmen? – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Beschlussempfehlung zu dieser Petition ebenfalls zugestimmt und die Aussprache zu den Petitionen ist beendet. Meine Damen und Herren! Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen Ihre abweichende Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar Meinung bekundet. Die Information, welche Fraktion und welche Beschlussempfehlung dies betrifft, liegt Ihnen zu der genannten Drucksache ebenfalls schriftlich vor. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassungen einzelner Fraktionen fest. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Tagesordauf morgen, Donnerstag, den 16.03.2023, 10 Uhr, festgelegt. Einladung und Tagesordnung liegen Ihnen vor. Die (Schluss der Sitzung: 19:49) 01067 Dresden unter www.landtag.sachsen.de

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