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Antje Feiks

Die Linke 15.03.2023 Sitzungen 7/67

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD begehrt Änderungen des Landesplanungsgesetzes. Unter anderem soll der Raumordnungsbericht nicht mehr einmal in der Legislaturperiode, sondern alle fünf Jahre angefertigt werden; außerdem soll eine räumliche Differenzierung bis auf die Stadtbezirksebene eingefügt werden. Daneben werden inhaltliche Punkte hinzugefügt und der Fokus soll auf wirtschaftliche Entwicklung sowie auf Haushalts-, Flächenund Einwohnerentwicklung liegen. Wir glauben, dass mit dem Gesetz, so wie es von der AfD intendiert ist, in die kommunale Selbstverwaltung eingegriffen wird; denn der Gesetzesentwurf hat das Ziel, eine räumliche Differenzierung des Raumordnungsberichtes vorzunehmen. Wo bislang im Gesetz kein Bezug auf die unterschiedlichen Gebietskörperschaften genommen wird, werden sie nun einzeln bis auf die Stadtbezirksebene benannt. Der Raumordnungsbericht ist jedoch ein Instrument der Landesplanung und nicht der Stadtplanung. Wozu soll das Land einen detaillierten Bericht über Leipzig-Grünau anfertigen? Die Kommunen haben in ihrem Gebiet die Planungshoheit. Ein solcher Bericht wäre nicht nur sehr zeitaufwändig und für Zwecke der Landesplanung durch die Staatsregierung unnötig, sondern hier liegt tatsächlich der Verdacht nahe, dass auf die kommunale Selbstverwaltung gezielt wird. Die gewünschte Berichtstiefe erschließt sich ebenso wenig, wenn man sich noch einmal in Erinnerung ruft, wofür der Raumordnungsbericht eigentlich gedacht ist. Er soll landesplanerische Entscheidungen ermöglichen, dafür braucht es relevante Informationen. Ob diese zum Beispiel wiederum in Leipzig-Grünau zu finden sind, bezweifeln wir. Das Subsidiaritätsprinzip umfasst, dass Informationen auf der Ebene erhoben werden, auf der sie am sinnvollsten erzeugt und genutzt werden können. Für Informationen über Kommunen und ihre Bezirke ist das die kommunale Ebene, und die Kommunen erheben diese Daten auch. Sie liegen also schon vor, auch wenn sie nicht im Raumordnungsbericht stehen. Offen gesagt, sind das sehr gute Berichterstattungen über wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklungen. Man muss nur ein wenig danach suchen. Dass gerade Sie, die AfD, nun fordern, dass auf Landesebene eine Arbeit, eine Tätigkeit übernommen werden soll, welche die Kommunen bereits erledigen, zeigt einmal mehr, wie ambivalent Ihr Verhältnis zu den eigenen Forderungen ist. Sind nicht Sie es, die regelmäßig Personalabbau fordern? Jetzt wollen Sie eine Aufgabe, die schon bei den Kommunen angesiedelt ist, zusätzlich und völlig sinnlos auf Landesebene nochmals ansiedeln. Was stünde denn am Ende, wenn die Daten im Raumordnungsbericht so veröffentlicht würden, wie Sie das gerne hätten? Wir hätten keinen Raumordnungsbericht mehr, sondern Buchbände. Der zusätzliche Nutzen ist dabei fraglich. Warum die AfD das Landesplanungsgesetz anpassen will, weiß sie vermutlich selbst nicht so genau. Ging es doch in der Anhörung noch darum, zum einen Fördermittelprogramme präziser und den Bericht insgesamt bürgerfreundlicher zu gestalten, zielten in der letzten Ausschussberatung die Änderungen darauf ab, den Kommunalpolitikern die Arbeit zu erleichtern. Das geht ganz sicher über viele andere Wege wie zum Beispiel eine bessere Ausstattung der kommunalen Fraktionen. Ein überbordender Raumordnungsbericht wird dazu sicher kein Beitrag sein. Dass Sie mit Ihrem Änderungsantrag dem Bericht einen sozialen und ökologischen Anstrich geben wollen, ändert an unserer Überzeugung, dass dieser Gesetzentwurf überflüssig ist, nichts. Unser Fazit: Die AfD weiß anscheinend selbst nicht, warum sie die Gesetzesänderung vorgeschlagen hat. Sie weiß nicht, welche Informationen sie dem Bericht hinzufügen will. Davon zeugt der Änderungsantrag, der nun die wirtschaftlichen Faktoren um soziale und ökologische ergänzt, wodurch der Fokus doch wieder auf allem liegt. Sie weiß auch nicht, welche Zielgruppe sie für den Bericht wünscht. Heute ging es um die Landtagsabgeordneten. Letztes Mal ging es um die eigenen Kommunalpolitiker(innen), denen es so schwer fällt, Berichte der Kommunen zu lesen. Es ging auch schon darum, dass die Staatsregierung damit bessere Förderprogramme stricken könne. Oder es wurde auch behauptet, dass normale Bürgerinnen und Bürger, wie Lieschen Müller, sich diese Berichte zu Gemüte führen würden und der Bericht dann viel lesbarer und interessanter wäre. Aus den genannten Gründen, aber auch, weil die AfD ihre Argumentation so ändert, wie Sie es braucht und die Argumente dabei mitnichten besser werden, lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. (Beifall bei den LINKEN)

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