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Ines Kummer

GRÜNE 15.03.2023 Sitzungen 7/67

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Dierks hat es gesagt: Es hätte gereicht, wenn Sie sich die Reden der Aktuellen Debatte vom 1. Februar noch einmal genau angeschaut hätten. Doch wir werden nicht müde, Ihnen zum x-ten Mal zu erklären, wie die Versorgung von Arzneimitteln hierzulande funktioniert. Im Januar 2023 wies das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte auf die Lieferengpässe für circa 300 Humanarzneimittel – ohne Impfstoffe – in Deutschland hin. Bei 60 000 verschiedenen Arzneimitteln, die über das Jahr hinweg über die Apotheken abgegeben werden, wäre dies in Anbetracht der Menge keine besorgniserregende Zahl. Wobei: Für jeden einzelnen Betroffenen, wie Anfang des Jahres Kinder und Krebspatient(inn)en, stellt dies natürlich ein Problem dar. Diese Problematik hat das Bundesgesundheitsministerium bereits erkannt und erste Lösungsschritte umgesetzt. Ich möchte Sie erneut darauf hinweisen, dass die Möglichkeiten des Freistaates in Bezug auf Arzneimittellieferengpässe begrenzt sind; denn dies liegt, wie Sie eigentlich wissen sollten, im Verantwortungsbereich des Bundes und der EU. Doch es passt in Ihre Programmatik, Bundesthemen auf Landesebene auszuschlachten. Nichtsdestotrotz hat es beim Bund bereits – auch aufgrund der Initiative des Freistaates – Änderungen im Arzneimittelgesetz gegeben, um zukünftigen Lieferengpässen entgegenzuwirken. So wurde im Arzneimittelgesetz zum Beispiel ein Sicherstellungsauftrag der pharmazeutischen Industrie festgeschrieben und eine Meldepflicht von Lieferengpässen durch die pharmazeutischen Unternehmen an Krankenhäuser eingeführt. Auch wurde seitens des Bundesgesundheitsministeriums erst im Dezember ein Eckpunktepapier zu dieser Problematik vorgelegt. Dieses sieht eine deutlich bessere Bezahlung für bestimmte Generika vor, also für Nachahmermedikamente von Arzneimitteln, deren Patentschutz bereits ausgelaufen ist, die jedoch eine wichtige Rolle in der medizinischen Grundversorgung spielen, etwa Paracetamol oder Ibuprofen. Zur Wahrheit gehört dazu, dass die gesamte Produktion eines Medikaments in Europa wesentlich teurer ist. Der Pharmahersteller APOGEPHA prüft derzeit, ein weiteres Medikament künftig vollständig in Europa zu produzieren. Dazu sagt Frau Liebig, die Sprecherin von APOGEPHA schlicht: „Das ist dann aber natürlich teurer.“ Das ist nachzulesen in der „SZ“ vom 11.03. Eine komplette Produktion in Europa würde wesentlich höhere Ausgaben für Arzneimittel für die gesetzliche Versicherung, die GKV, bedeuten. Das würde wiederum die Versicherungsbeiträge erneut steigen lassen und damit die finanzielle Belastung der Versichertengemeinschaft, also unserer Bevölkerung. Die Produktion von Arzneimitteln inklusive Genehmigungsverfahren vom ersten Arbeitsschritt bis zum fertigen Medikament dauert oft mehrere Jahre, sodass eine schnelle Reaktion bei Engpässen schwierig sein wird. So geht es im Übrigen nicht nur uns, sondern auch unseren Partnerinnen und Partnern innerhalb der EU. Wir sind alle dem Irrglauben unterlegen gewesen, dass ein günstiger Preis die wichtigste Maßgabe bei der Wahl der Produktionsstätten sei. Dass dies auf Kosten der Liefersicherheit geht und zu einem Wettbewerb unter den nachfragenden Ländern führt, haben wir nicht bedacht. Der richtige Weg kann deshalb nur sein, unsere Zulieferer und die Produktionsstätten zu diversifizieren, um bei Ausfällen und Nachfragespitzen auf mehrere Quellen zurückgreifen zu können. Dabei müssen wir uns eng mit unseren Partnerinnen und Partnern in der EU abstimmen und die Zusammenarbeit intensivieren. Hierbei kann Sachsen einen Beitrag leisten. Die unrealistischen und populistischen Forderungen der AfD tun dies allerdings nicht. Sie fordern mit Ihrem Antrag, dass der Strukturwandelprozess dafür genutzt werden soll, Arzneimittelsicherheit mit Strukturwandelgeldern herzustellen. Doch davon, wie Sie sich das konkret vorstellen, ist nicht viel zu lesen. Die Produktion von Arzneimitteln dauerhaft in den Strukturwandelregionen in Sachsen anzusiedeln, ist in vielerlei Hinsicht schwierig. Ich denke unter anderem an die Frage von hoch qualifizierten Arbeitskräften für diesen Bereich. Das Strukturstärkungsgesetz adressiert bereits Handlungsfelder für die Strukturwandelregionen – wozu die Produktion von Arzneimitteln aktuell nicht gehört. Direkte Unternehmensförderungen sind innerhalb des Strukturstärkungsgesetzes nicht vorgesehen. Wenn ich schon einmal beim Strukturwandel bin, sei nochmals auf das CTC, das Center for the Transformation of Chemistry, hingewiesen. Dazu haben wir heute früh in der Fachregierungserklärung eine Menge gehört; auch, wie die Fördermittellandschaft für Wissenschaftsforschung aussehen kann, bei der man das dazurechnen könnte. Ich hege die Hoffnung, dass die Arzneimittelbranche vom CTC profitieren könnte. Die AfD fordert in ihrem Antrag weiterhin eine für zwei Monate ausreichende Reserve für alle verschreibungspflichtigen Medikamente. Eine maßvolle Bevorratung von essenziellen Medikamenten ist sinnvoll, aber – wie das letzte Mal bereits ausgeführt – immer auch totes Kapital, welches Kompensationsanforderungen nach sich ziehen kann. Im Übrigen erinnere ich mich an die polternde AfD, die es erst nicht fassen konnte, dass wir lebensrettende Maßnahmen bevorratet haben, und später mit Schaum vor dem Mund deren Vernichtung nach Ablauf der Haltbarkeit kritisiert hat. Das passt nicht zusammen und lässt erahnen, was los sein wird, wenn die ersten bevorrateten Medikamente ablaufen würden. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Kummer sprach für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Kollegin Lang spricht nun für die Fraktion der SPD.

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