Rico Gebhardt
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Ulbrich, ich frage mich tatsächlich immer wieder, wo Sie Jura studiert haben – das ist für mich ein Rätsel – und was Sie für ein Weltbild bzw. für ein Bild vom Beruf einer Sozialarbeiterin oder eines Sozialarbeiters haben. Das haben Sie uns deutlich gemacht. Für Sie sind das alles nur Menschen, die sich mit Jugendlichen beschäftigen, die strafmündig geworden sind. Das ist schon eine absurde Vorstellung. Im Übrigen möchte ich Ihnen nur sagen, dass auch Drogenberaterinnen jetzt schon ein Zeugnisverweigerungsrecht haben. So können Sie noch andere Dinge behaupten, die eigentlich nicht stimmen. Aber jetzt zum Antrag und zu dem, was uns die Koalition vorgelegt hat. Aber eigentlich könnte ich es kurz machen, aber der Kollege Lippmann will heute nichts Kurzes haben. An dem Anliegen, das die Koalitionsfraktionen mit ihrem Antrag verfolgen, und an den grundsätzlichen Auffassungen meiner Fraktion aus der letzten Legislaturperiode wie auch an der bisher unbefriedigenden Rechtslage auf der Bundesebene hat sich nichts geändert. Wir haben sowohl an der Art und Weise als auch an der Umsetzung zum gewählten Zeitpunkt einiges auszusetzen. Das würde ich jetzt gern vortragen wollen. Die Kritik beginnt aus meiner Sicht schon damit, dass sich die Koalitionsfraktionen ganz offensichtlich mehr als drei Jahre Zeit gelassen haben, bis ihre Regierung endlich einmal eine Initiative auf Bundesebene starten kann. Sie haben alle drei betont, dass sie das alles im Koalitionsvertrag aufgeschrieben haben. Sie haben im Frühjahr 2022 eine Initiative beschlossen, mit der staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen als Gruppe mit Zeugnisverweigerungsberechtigung in den entsprechenden Katalog des § 53 StPO aufgenommen werden sollen. Dann ist das alles ein ziemlich lauer und profaner Einsatz auf Bundesebene, was Sie der Staatsministerin mit auf den Weg geben. Auch wenn Sie versuchen, das sehr hochzuspielen, ist es noch lange nicht die notwendige Ergänzung des § 53 StPO. (Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) – Herr Lippmann, bleiben Sie doch einmal ganz ruhig! Sie kommen in meiner Rede noch dran. Vielleicht sind Sie dann wieder friedlich. Der eigentliche Kampf um ein neues Zeugnisverweigerungsrecht beginnt ja erst mit der Beschlussfassung des Landtags über den heute vorgelegten Antrag. Ehrlich gesagt, etwas konkreter hätten wir es dann schon gerne gehabt, zum Beispiel indem man die Staatsregierung dazu auffordert, schleunigst eine eigene Gesetzesinitiative im Bundesrat zu ergreifen. So aber bleibt Ihr Antrag mal wieder ein bisschen ein Schaufensterantrag. Sie hätten ihn wenigstens schon zu Beginn der Wahlperiode einbringen können; ich habe das bereits ausgeführt. Dann stünden vielleicht die Chancen für eine Änderung in der Strafprozessordnung noch in der laufenden Wahlperiode wesentlich höher. Zudem ist dieser Antrag ein verspäteter Aufguss einer bereits in die Jahre gekommenen Forderung und damit ein weiterer trauriger Beweis für die unkreative Politik des kleinsten gemeinsamen Nenners der regierungstragenden Fraktionen. dem Antrag mit dem vielversprechenden Thema „Zeugnisverweigerungsrecht für Fan-Sozialarbeit und für weitere staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen schaffen“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 27. Februar 2019. Dieser Antrag war klar und verständlich formuliert. Überdies gab es damals einen Antrag, der einen aktuellen und konkreten Anlass hatte, nämlich das Rechtsgutachten, das damals Prof. Dr. Peter Schruth und Prof. Dr. Titus Simon zum strafprozessualen Reformbedarf des Zeugnisverweigerungsrechts in der sozialen Arbeit vorgelegt hatten. Der damalige Justizminister Sebastian Gemkow bescheinigte dem GRÜNEN-Antrag in seiner Stellungnahme am 20. März 2019 – Zitat –: „Die Aufnahme der Berufsgruppe der Sozialarbeiter und Sozialpädagogen in den Katalog des § 53 der Strafprozessordnung wird auch mit Hinblick auf den im Antrag der Fraktion angesprochenen Fan-Sozialarbeit nicht befürwortet.“ Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt, vor allen Dingen mit den Stimmen der CDU und SPD. Ich freue mich umso mehr über den Sinneswandel von CDU und SPD. Ich habe ja heute auch gelernt, dass die CDU diesen Antrag aus der letzten Legislaturperiode neu bewertet hat. Nichtdestotrotz stimmen auch wir dem grundsätzlichen Anliegen zu. Sowohl die Arbeit von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern als auch von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen braucht eine geschützte vertrauliche Sphäre. In diese kann und darf auch im Rahmen von Strafverfahren nicht hineingeleuchtet werden. Zu dieser Rechtsfrage und den widerstreitenden Rechtsmeinungen ist schon viel gesagt und geschrieben worden. Erlauben Sie mir trotzdem noch einige grundsätzliche Anmerkungen: Wenn schon jetzt aufgrund der jüngeren Bundesgesetzgebung gemäß § 53 Nr. 3 a und 3 b der Strafprozessordnung Mitglieder, Beauftragte oder Berater, die in derselben Weise sozialberatend unterstützend bei einer bestimmten anerkannten Beratungsstelle tätig sind, sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen können, dann muss dies aus unserer Sicht auch für andere Beratungsstellen gelten, insbesondere auch für sozialpädagogische Fanprojekte, Aufbauhilfe-Beratungsstellen, Opferunterstützungsstellen und andere – egal, ob es sich dabei um staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter oder Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen handelt oder nicht. Herr Lippmann hatte bereits darauf hingewiesen. Dies gebietet allein schon die rechtliche Gleichbehandlung dieser Menschen, die in vielfältigen Beratungsstrukturen sind. Der vorliegende Antrag kann und darf nur der Anfang eines dringend notwendigen Umdenkens sein – vor allem im Interesse des Schutzes des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen den Trägerinnen und Trägern der sozialen Arbeit und bei den Hilfe und Beratung suchenden Menschen. Wir hatten uns trotzdem bei diesem Antrag aus den oben genannten Gründen enthalten. Sollten Sie unserem Änderungsantrag zustimmen, dann werden wir in Gänze Ihren Antrag trotz unserer Kritik unterstützen und ihm zustimmen. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Gebhardt sprach für die Fraktion DIE LINKE. Damit ist die erste Rednerrunde beendet. Wir könnten jetzt in eine zweite Rednerrunde einsteigen. Gibt es hierzu Redebedarf? – Das ist nicht der Fall; die Fraktionen haben keinen Redebedarf mehr. Dann erhält jetzt Frau Staatsministerin Meier das Wort.
