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Sebastian Wippel

AfD 15.03.2023 Sitzungen 7/67

Die haben sich nicht das Land ausgesucht. (Zuruf des Abg. Mirko Schultze, DIE LINKE) – Wenn Sie sagen, Völkerwanderung und die Slawen usw.: Damals hat sehr viel Migration mit dem Schwert stattgefunden, und das wollen wir wohl nicht. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Wippel sprach für die AfD-Fraktion. Gibt es weiteren Redebedarf? – Den sehe ich nicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zweite Aktuelle Debatte ist abgeschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf des Entwurfs Sächsischen Landeserziehungsgeldgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion AfD Beschlussempfehlung des Gesellschaftlichen Zusammenhalt vorstellen, dieses Mal länger mit unserem Kind zu Hause zu bleiben.“ So, wie es meiner Frau damals ging, geht es vielen Frauen. Spätestens bei der dritten Schwangerschaft ist der Wunsch groß, das Kind länger zu Hause zu betreuen. Aber schaut man in das aktuelle Landeserziehungsgeldgesetz von Sachsen hinein, dann muss man feststellen, dass man vom Bundeselterngeld – durchschnittlich 900 Euro im Monat – auf 300 Euro im Monat für das dritte Kind herunterfällt. Man bekommt es maximal sieben Monate, wenn man vorher ein Jahr Bundeselterngeld für das Kind bezogen hat. Es gibt keinerlei Geschwisterbonus. Die Mutter-Kind-Beziehung wird bewusst gestört. Von möglichen 36 Monaten, die wir den Familien zur Verfügung stellen, um zu Hause das Kind zu betreuen, sind insgesamt nur 19 möglich. Die Frau wird gezwungen, wieder arbeiten zu gehen. Das aktuelle Landeserziehungsgeld ist ein Schlag ins Gesicht für junge Familien, weil zu kurz und zu wenig ausgezahlt wird. Es gibt keine Wertschätzung der Familienarbeit und keine Förderung der Mehrkindfamilie, die wir so dringend brauchen und keine Wahlfreiheit für junge Familien. Genau an diesem Punkt setzt unser AfD-Landeserziehungsgeld an. Wir wollen Eltern und Familienarbeit in diesem Land endlich wertschätzen und es den Eltern ermöglichen, ihr Kind bis zum dritten Lebensjahr zu Hause zu betreuen. Wir wollen damit die Wahlfreiheit der Eltern zwischen der Betreuung in der Kindertageseinrichtung und der Betreuung zu Hause stärken. (Beifall bei der AfD) Wir wollen das Landeserziehungsgeld von aktuell 300 Euro auf bis zu 1 500 Euro im Monat ausbauen. Wir als AfD sagen ganz klar: starke Familien für Sachsens Zukunft! Was soll mit unserem AfD-Landeserziehungsgeldgesetz besser gemacht werden? Erstens. Als AfD wollen wir die Bezugsdauer des Landeserziehungsgeldes bis zum dritten Lebensjahr ermöglichen. Anspruchsberechtigt sind Eltern, die ihren Hauptwohnsitz zehn Jahre in Sachsen haben. Wir sagen also den jungen Sachsen, die zwischenzeitlich einmal das Land verlassen haben: Kommt zurück, werdet hier sesshaft, gründet hier eine Familie. Es hätte damals auch meine Frau gefreut, wenn sie die Möglichkeit gehabt hätte, bis zum dritten Lebensjahr zu Hause zu bleiben. Das würde vielen Frauen ermöglichen, die heimische Betreuung zu stärken. Zweitens. Wir wollen die Bezugshöhe deutlich erhöhen, und zwar bis zu 1 500 Euro pro Monat bis zum dritten Lebensjahr. Obendrauf gibt es noch einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro pro Monat und einen Geschwisterbonus von 15 %. Wir stärken damit die Mehrkindfamilien in diesem Land. Wir geben jungen Familien bis zu 30 000 Euro für die Betreuung ihrer Kinder in die Hand. Diese Familien erleben aktuell, wie die Energiepreise explodieren, wie die Inflation zunimmt – im Supermarkt kostet die Gurke zwei Euro –, wie die Lebensmittelpreise explodieren. Wir leisten damit einen wirklichen Beitrag, um die Betreuung zu stärken. (Beifall bei der AfD) Drittens. Als AfD wollen wir den Wunsch unserer Sachsen umsetzen. Eine Befragung zum Landeserziehungsgeld zeigte: 52 % der Bezieher wollen eine längere Bezugsdauer. 40 % der Befragten wollen höhere Einkommensgrenzen und höhere Leistungen. All das schafft unser Landeserziehungsgeld. Viertens. Als AfD wollen wir endlich die Wahlfreiheit zwischen der Betreuung der Kinder in der Kindertageseinrichtung und der Betreuung zu Hause schaffen. Wir erleben in den letzten Jahren einen massiven Anstieg der Betreuungsquote in der Krippe. 2006 wurden 45 % der Ein- bis Dreijährigen dort betreut. Jetzt liegen wir bei 70 %, weil sich die Eltern die Betreuung zu Hause nicht mehr leisten können. (Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD) – Doch. Neben dem Anstieg der Anzahl der Kinder in der Krippe erleben wir auch einen deutlichen Anstieg der Kosten für die Krippe. Ein Krippenplatz kostet in Sachsen monatlich 1 300 Euro. Aktuell haben wir ein extremes Ungleichgewicht, wenn 1 300 Euro monatlich für den Krippenplatz gezahlt werden müssen, während es nur 300 Euro Landeserziehungsgeld gibt. Wir schaffen mit unserem Gesetzentwurf endlich ein Gleichgewicht. Wir schaffen die Wahlfreiheit zwischen beiden Betreuungsarten, wenn wir das Landeserziehungsgeld auf 1 500 Euro im Monat erhöhen. Was sagen die Experten zu unserem AfD-Landeserziehungsgeld? Es gab dazu im Oktober 2022 eine Anhörung im Sächsischen Landtag. Dr. Johannes Resch vom Verband Familienarbeit sagte: Die staatliche Manipulation in Richtung einer Krippenbetreuung wird durch die Zahlung eines den Krippenkosten in etwa vergleichbarem Erziehungsgeldes deutlich vermindert. Er sagt also ganz klar: Die staatliche Manipulation muss gestoppt werden. Wir müssen den Eltern Geld zur Verfügung stellen, damit sie die Kinder zu Hause betreuen können. Hedwig von Beverfoerde vom Aktionsbündnis für Ehe und Familie stimmte ihm zu. Sie sagte: Eltern müssen selbstbestimmt und frei entscheiden können, ob sie ihr Kleinkind zu Hause betreuen und pflegen oder ob sie es in eine Kindertageseinrichtung geben. (Beifall bei der AfD) Sebastian Meichßner vom Kaleb e.V. appellierte an uns als Politiker: „Erhöhen Sie das Landeserziehungsgeld deutlich! Damit können wir ein starkes landespolitisches Zeichen setzen, dass Sachsen Vätern und Müttern wirklich eine freie Wahl lässt, dass Sachsen Selbstbestimmung ganz großschreibt. Wir können ein Zeichen setzen, dass Sachsen den Artikel 6 des Grundgesetzes ernst nimmt ...“ – Zitat Ende. (Beifall bei der AfD) Sie sehen also: Die Experten begrüßen unser AfD-Landeserziehungsgeld. Daher fasse ich noch einmal zusammen: Als AfD wollen wir ein heimatschaffendes und familienförderndes Landeserziehungsgeld. Wir wollen die Wahlfreiheit für die Familien zwischen der Betreuung in der Kindertageseinrichtung und der Betreuung zu Hause schaffen. Wir wollen Familien wirklich entlasten, indem wir das Landeserziehungsgeld von aktuell 300 Euro auf bis zu 1 500 Euro im Monat ausbauen. Wir wollen Familien- und Elternarbeit würdigen, indem wir jungen Familien bis zu 30 000 Euro für die Betreuung ihrer Kinder bis zum dritten Lebensjahr zur Verfügung stellen. Wir als AfD leben damit die sächsische Verfassung, Artikel 22 Abs. 2 – ich zitiere –: „Wer in häuslicher Gemeinschaft Kinder erzieht, verdient Förderung und Entlastung.“ Das AfD-Landeserziehungsgeld fördert die häusliche Kindererziehung und entlastet die Familien. Wir haben es den Menschen draußen, den vielen Familien, den Eltern, den Wählern im Jahr 2019 versprochen, dass wir uns als AfD für einen Ausbau des Landeserziehungsgeldes starkmachen werden. Wir halten hiermit Wort. Mit diesem Gesetzentwurf können wir in Sachsen ein großes familienpolitisches Zeichen setzen. Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollege Dr. Weigand sprach für die AfD-Fraktion. Nun spricht Frau Kollegin Kuge für die Fraktion der CDU. Bitte schön.

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