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Dr. Matthias Rößler

15.03.2023 Sitzungen 7/67

Das war Kollege Brünler für die Fraktion DIE LINKE. Gibt es weiteren Redebedarf? – Den kann ich aus den Fraktionen nicht erkennen. Jetzt kommt die Staatsregierung zu Wort. Das Wort ergreift Herr Staatsminister Dulig. Martin Dulig, Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Regierungsfraktionen haben sich im Koalitionsvertrag darüber verständigt, dass Sächsische Vergabegesetz zu novellieren: „Wir entwickeln ein modernes Vergabegesetz, das die Interessen von mittelständischen Unternehmen, die ökologische Nachhaltigkeit sowie bestimmte Mindestarbeitsbedingungen berücksichtigt.“ Ja, geplant war, dass wir mit dem Gesetzgebungsverfahren wesentlich weiter sein wollten. Aber wir sind auf einem guten Weg. Vor Beginn des Gesetzgebungsverfahrens müssen noch einige Gespräche geführt werden. Ich bin aber optimistisch, dass es gelingt. Ich will nun auf den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE eingehen: Der Gesetzentwurf erklärt die Unterschwellenvergabeordnung für anwendbar – das ist richtig –, soll diese doch im Bund und in den Ländern einheitlich die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen ablösen. Problematisch ist jedoch, dass die Kommunen ihre Ausschreibungen ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes elektronisch durchführen müssen. Darauf sind viele Kommunen nicht vorbereitet. Die Kommunen müssen ein Vergabeverfahren durchführen, um sich den Zugang zu einer entsprechenden Vergabeplattform zu beschaffen. Für die staatlichen Stellen gibt es eine eigene Vergabeplattform. Aus rechtlichen Gründen ist aber eine Erweiterung dieses Vertrages auf die Kommunen nicht möglich. Hennig Homann ist darauf eingegangen. Es fehlt für die Kommunen eine Übergangsvorschrift. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf sieht für kleinere und mittlere Unternehmen vor, eine umfassende, geeignete und kostenlose Beratung durch die Auftragsberatungsstelle Sachsen in Anspruch nehmen zu können. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Auftragsberatungsstelle zwar allgemeine Hinweise zum Ablauf eines Vergabeverfahrens geben kann, aber eine Rechtsberatung im konkreten Einzelfall durch Auftragsberatungsstellen jedoch nicht zulässig ist. Der Gesetzentwurf verpflichtet die Auftraggeber, kleine und mittlere Unternehmen bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben zur Angebotsabgabe aufzufordern. Eine Bevorzugung bestimmter Unternehmensgruppen verstößt jedoch gegen das Diskriminierungsverbot. Die Anzahl der vom Auftragnehmer zu beauftragenden Nachunternehmer wird im Gesetzentwurf auf drei beschränkt. Dies soll die Entstehung von Nachunternehmerketten verhindern und gleichzeitig die Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen ermöglichen. Diese Regelung stößt aus rein praktischen Gründen auf Bedenken. Man denke nur an die größeren Beschaffungen, zum Beispiel den Bau eines Krankenhauses. Bedenklich ist auch der vorgesehene Umfang, den der Gesetzentwurf für den jährlich vorgesehenen Vergabebericht vorschreibt. Die Aufnahme von Name und Anschrift aller öffentlichen Auftraggeber sowie Sitz- und Rechtsform und Beschäftigtenzahl der Auftragnehmer erscheint bei über 100 000 Vergaben in staatlichen Stellen pro Jahr als übertriebene Fleißarbeit. Der Gesetzentwurf sieht des Weiteren vor, dass im Falle der Nichterfüllung von Verpflichtungen aus dem Gesetz das Unternehmen für die Dauer von drei Jahren von der Teilnahme an Vergabeverfahren und als Nachunternehmer ausgeschlossen werden soll. Hierfür wäre die Errichtung eines entsprechenden Registers erforderlich. Es fehlen jedoch Regelungen zur Einrichtung eines solchen Registers zur Verpflichtung der Vergabestellen, entsprechende Verstöße zu melden bzw. vor Zuschlagserteilung bei diesem Register abzufragen, ob das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, dort eingetragen ist. Auch fehlen Regelungen zur Dauer der Eintragung, zur Anhörung des Unternehmens vor der Eintragung sowie zu den Voraussetzungen, wann ein Unternehmen wieder aus dem Register gestrichen werden muss. Der Gesetzentwurf ist daher aus der Sicht der Staatsregierung abzulehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Glück auf! (Beifall bei der SPD, der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der Staatsregierung)

Protokoll ↗