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Nico Brünler

Die Linke 15.03.2023 Sitzungen 7/67

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stellen heute unseren neuen Entwurf eines modernen Sächsischen Vergabegesetzes zur Abstimmung. Öffentliche Vergabe ist mehr als nur eine Randnotiz. Der Freistaat ist der größte Auftraggeber der sächsischen Wirtschaft. Allein im Baubereich sind das in Sachsen jährlich Leistungen im Umfang von mindestens einer Milliarde Euro. Das ist nicht nur ein großer Ausgabeposten, sondern es zeigt auch, dass wir damit für die Lebens- und Arbeitsbedingungen im Freistaat unmittelbar verantwortlich sind. Es ist letztlich wie im Privaten: Wer bezahlt, bestimmt auch die Musik – oder könnte dies zumindest tun, wenn der Wille dazu vorhanden wäre. Wir haben diesen Willen und stellen darum heute unseren Gesetzentwurf zur Abstimmung. Wenn Sie, meine Damen und Herren von SPD und BÜNDNISGRÜNEN, es mit ihrem Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag ernst meinen, dass soziale Verantwortung zum Vergabekriterium wird, dann laden wir Sie herzlich ein, unserem Entwurf zuzustimmen. Sie haben heute die Möglichkeit dazu. So wollen wir im Vergabegesetz zum Beispiel eine Tariftreueregelung einführen, ersatzweise auch einen Vergabemindestlohn, der sich am Tarif des öffentlichen Dienstes anlehnt. Dabei geht es aber nicht nur um Löhne, sondern es geht darüber hinaus um die Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Gleichstellung der Geschlechter und vieles mehr. (Zurufe von der AfD: Ja!) Somit stimmen wir über das Gesetz in der Gesamtheit ab: Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Wer spricht sich dagegen aus? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmen dafür, einer Mehrheit an Gegenstimmen und keinen Stimmenthaltungen ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Die zweite Beratung ist damit abgeschlossen und Tagesordnungspunkt 4 ist beendet. Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zu des Entwurfs Vergaberechts im Freistaat Sachsen der Fraktion DIE LINKE Beschlussempfehlung Arbeit und Verkehr Die Frage ist doch: Schauen wir bei öffentlichen Aufträgen nur nach dem Preis oder schauen wir auch darauf, was die gesamtvolkswirtschaftlichen Bedingungen sind? Wie absurd es ist, dass insbesondere die CDU dem Anliegen standhaft entgegensteht, hat die Anhörung unseres Gesetzentwurfs ergeben. Mit der aktuellen Gesetzeslage fördern wir nicht nur tarifliche Regeln nicht, sondern tarifgebundene Unternehmen sind bei der aktuellen Lage sogar benachteiligt oder bewerben sich gar nicht erst für öffentliche Ausschreibungen. Es geht auch überhaupt nicht darum, einseitig die Kosten der Unternehmen in die Höhe zu treiben. Im Gegenteil, diese sollen, genauso wie die Mitarbeiter, für vernünftige Leistungen auch vernünftig entlohnt werden. Aus diesem Grund haben wir als Ergebnis der Anhörung einen Antrag zur verbindlichen Festschreibung von Preisgleitklauseln eingebracht und werden ihn auch unabhängig von unserem Gesetzentwurf zur Abstimmung stellen. Wir müssen bei der öffentlichen Vergabe verstehen, dass Qualität nicht nur ihren Preis, sondern auch ihren Wert hat. Öffentliche Aufträge dürfen nicht Vorschub für Dumpingwettbewerb zulasten verantwortungsvoller Unternehmen oder zulasten Dritter werden. Mir sagen sogar Vertreter des Arbeitgeberverbandes Bau, dass es durchaus ein Gewinn für die Unternehmen sei, wenn bei Ausschreibungen nicht nahezu gesetzmäßig immer der Billigste, sondern wirklich der Nachhaltigste, Wirtschaftlichste und Beste zum Zuge käme. Damit schließt sich wieder der Kreis zu unserer Anhörung, wonach das aktuelle Gesetz ein Standortnachteil für tarifgebundene Unternehmen und somit mitschuldig an der geringen Tarifbindung im Land ist. Aber es geht uns, wie bereits gesagt, nicht nur um Tarife, es geht um mehr. Das, was wir heute vorlegen, machen im Grunde viele im privaten Leben bereits vor. Kriterien, die wir im privaten Bereich ansetzen, spielen eine selbstverständliche Rolle: Wie viel Energie verbraucht das Produkt? Wie lange hält es? Wurden bei der Herstellung Öko- oder Fairtrade-Standards eingehalten usw.? Das hat inzwischen Teile der Wirtschaft von ganz allein dazu bewogen, Gütesiegelsysteme zu befolgen und teilweise ihre Produktion umzustellen. Die Lebenswirklichkeit zeigt, wie es funktioniert; nur das aktuelle Sächsische Vergabegesetz tut so, als gäbe es das nicht. Wenn es Ihnen ernst ist, meine Damen und Herren von SPD und BÜNDNISGRÜNEN, in der öffentlichen Vergabe ein Nachhaltigkeitsprinzip zu verankern, das die Lebenszykluskosten, also die Umweltverträglichkeit, ökologische Nachhaltigkeit oder Folgekosten berücksichtigt, dann sollten Sie heute zustimmen. Wenn es Ihnen darüber hinaus ernst ist, ein System von Präqualifikation zur Absicherung des Ganzen und zur Vereinfachung der Ausschreibung einzuführen, sollten Sie heute ebenfalls zustimmen. All das sieht unser Gesetzentwurf vor. Dabei ist der heute zur Abstimmung stehende Entwurf kein Teufelswerk. Viele Punkte, die wir fordern, sind in anderen Bundesländern inzwischen Realität. Das hat weder dazu geführt, dass die Wirtschaft in diesen Ländern Schaden genommen hat, noch gibt es bei öffentlichen Ausschreibungen weniger Bieter. Ganz im Gegenteil: Dass wir in Sachsen noch nicht so weit sind, liegt ausschließlich am mangelnden politischen Willen von Teilen der Regierungskoalition. Die Folgen davon debattieren wir ebenfalls regelmäßig im Landtag: niedrige Tarifbindung, niedrige Durchschnittslöhne. Wir dürfen aber nicht nur immer wieder darüber debattieren, sondern wir müssen auch endlich einmal etwas tun. Heute haben wir dazu die Gelegenheit. Vielen Dank! – Auf Weiteres komme ich in der zweiten Runde zu sprechen. (Beifall bei den LINKEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Herr Kollege Brünler sprach für die Fraktion DIE LINKE. Jetzt spricht Kollege Hippold für die CDU-Fraktion.

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