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Daniela Kuge

CDU 15.03.2023 Sitzungen 7/67

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, zu diesem Antrag der Linksfraktion Stellung nehmen zu dürfen und die Position der CDU deutlich zu machen. Zunächst möchte ich voranstellen, dass gleiche Arbeit auch gleich bezahlt werden muss. In Deutschland geht die Schere beim Entgelt von Frauen und Männern weit auseinander. Sarah Buddeberg ist darauf eingegangen. Die Unterschiede haben verschiedene Ursachen. Frauen fehlen in bestimmten Berufen und in Führungspositionen. Frauen unterbrechen häufiger ihre Erwerbstätigkeit oder arbeiten in Teilzeit. Sie geraten beruflich oftmals mit der Geburt von Kindern ins Hintertreffen. Diese Lebensereignisse sind langfristige und negative Auswirkungen für die Lohnentwicklung. In solchen Lebensabschnitten können Männer hingegen, auch wenn sie gerade Väter geworden sind, oft ihre beruflichen Ziele weiter verfolgen, während sich Frauen zunächst aus dem Beruf zurückziehen, um mehr Zeit für die Betreuung der Kinder und des Haushaltes zu haben. Diese ungleiche Verteilung der sogenannten Sorgearbeit führt unter anderem auch dazu, dass viel mehr Frauen in Teilzeitjobs arbeiten als Männer. In Sachsen heißt das konkret: Während die Teilzeitquote bei Männern bei nur rund 12 % liegt, sind es bei Frauen 42 %. Als einen weiteren Grund für eine Teilzeitbeschäftigung wird von den Frauen viel häufiger die Pflege von Angehörigen genannt. Eine gleichmäßige Aufteilung der Sorgearbeit ist daher auch ein Beitrag zur Lohngerechtigkeit. Oft wurde auch ins Feld geführt, dass Frauen bei Gehaltsverhandlungen oder Tarifvereinbarungen häufiger weniger verhandlungsstark sind als Männer. Hier konnte vor Kurzem ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes eine durchaus nennenswerte Abhilfe verschaffen. Es ist nämlich von der bisherigen Rechtsprechung abgewichen, dass die bessere Bezahlung eines männlichen Kollegen dadurch entstanden ist, dass er einfach besser verhandelt hat. Damit ist die Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern nun zumindest keine Verhandlungssache mehr. Es bleibt abzuwarten, wie sich das zukünftig in den Zahlen und Statistiken niederlegt. Auch abseits davon wurde in der Vergangenheit schon vieles dafür getan, um strukturelle Hinderungsgründe für die Entgeltgleichheit zu beseitigen. Politische Maßnahmen, wie der Ausbau des Angebotes an Kinderbetreuung, die Einführung des Elterngeldes und die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, helfen dabei, dass Erwerbsunterbrechungen von Frauen minimiert werden. Auch Initiativen wie der „Girls Day“ sorgen dafür, das berufliche Spektrum von Mädchen zu erweitern, traditionelle Rollenbilder zu durchbrechen sowie den Anteil von Frauen in zukunftsorientierten Berufen und Führungspositionen zu erhöhen. Allerdings gibt es wohl Unterschiede zwischen den Fraktionen, auf welchem Weg diese Ziele erreicht werden sollen. Für uns, die CDU-Fraktion, ist ein wichtiges Instrument dafür das Sächsische Gleichstellungsgesetz, welches wir noch in diesem Jahr beschließen wollen. Zur Zeit wird bereits ausgewertet, wie sich die Verbände zu diesem Gesetzesentwurf positioniert haben, den das Kabinett rund um den Ministerpräsidenten Michael Kretschmer im Januar freigegeben hat. Das Gleichstellungsgesetz wird unter anderem auch zentrale Themen wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Anerkennung von Pflegezeiten beinhalten. Ob wir mit dem Entwurf zum Gleichstellungsgesetz allerdings auch allen Anliegen der LINKEN-Fraktion gerecht werden, lässt sich nur vermuten. Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Rahmen der anstehenden parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren werden wir noch ausreichend Möglichkeit dazu haben, uns mit der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern auseinanderzusetzen. Aus diesem Grund lehnen wir den heutigen Antrag, jedoch mit dem Verweis auf das laufende Gesetzgebungsverfahren zum Gleichstellungsgesetz, ab. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Daniela Kuge für die CDU-Fraktion. Für die AfDFraktion spricht jetzt bitte Frau Jost.

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