Lucie Hammecke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Ich möchte kurz auf meine Vorrednerin eingehen. Frau Jost, ich finde, dass, wenn die Staatsregierung schon für uns die Daten so gut sachsenspezifisch aufbereitet, im Ausschuss darüber berichtet und man eine Rede darüber halten will, man von Abgeordneten verlangen kann, dass sie sich damit beschäftigen. Auf 44 Seiten erklärt die Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung sehr detailliert und explizit – wenn Sie wollen, kann ich sie Ihnen im Nachhinein noch einmal ausdrucken –, wie sich die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern in Sachsen erklärt oder eben auch nicht. Dass diese existiert, haben Sie jetzt infrage gestellt. Da sind Sie, glaube ich, die Einzigen. Sie existiert, ist real und hat Auswirkungen auf die Frauen in Sachsen. Sie sagen, dass sie keine Auswirkungen auf die Frauen in Sachsen hätte. Doch, denn sie haben am Ende des Monats weniger Geld auf dem Konto. Das bedeutet auch, dass sie am Ende ihres Lebens sehr viel weniger Rentenansprüche haben. Das ist ein reales Problem. Die Lohnund die Rentenlücke sind real und müssen bekämpft werden. Deshalb: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ muss eine zentrale Forderung von Gleichstellungspolitik sein. Das muss in Angriff genommen werden. Wir müssen ganz praktisch über Geld reden, und – Frau Kuge ist darauf eingegangen und das Bundesarbeitsgericht hat es im Februar auch festgehalten – es kann nicht mehr nur Verhandlungssache sein, ob man mehr Lohn erhält. Mit diesem Argument, dass der Mann eben besser verhandelt hätte, ist jetzt Schluss. Ich möchte noch einen Blick auf einen Bereich werfen, über den wir in diesem Kontext seltener sprechen. Deshalb fand ich es sehr schön, dass der Equal Pay Day unter dem Thema „Die Kunst der gleichen Bezahlung“ seinen Schwerpunkt auf den Bereich der Kunst und Kultur richtete. Dort ist tatsächlich die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern überproportional groß. Sie beträgt dort über 30 %. Genau zu diesem Thema war ich mit meiner Kollegin Claudia Maicher in Leipzig zu Gesprächen mit Verbänden, Initiativen und Künstlerinnen, die sich jeden Tag dieser strukturellen Ungerechtigkeit gegenübersehen und die gemeinsam an Strategien bauen, um strukturell gegen diese Ungleichheiten vorzugehen. Wir müssen strukturell dagegen vorgehen. Davon spricht auch dieser Antrag. Er spricht davon, grundlegende Strukturen zu verändern, um endlich gerechte Entlohnung zu bewirken. Dieser Ungeduld kann ich mich nur anschließen. Was tun wir also, um diese Lohnlücke zu schließen? Daniela Kuge ist bereits auf das Gleichstellungsgesetz eingegangen, das auch dem Abbau von Lohnlücken dient. Aber das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung arbeitet auch konkret zum Thema Equal Pay. Da haben wir erstens die bereits von mir benannte Studie des IAB zu geschlechtsspezifischen Lohnunterschieden in Sachsen in Zeiten der Corona-Pandemie. Da haben wir zweitens die Workshopphase, die gerade zusammen mit dem DGB zum Thema Gender Pay Gap in Sachsen stattfindet, in der eine Vielzahl von Lösungsansätzen erarbeitet wird, die sowohl Arbeitnehmerinnen ganz individuell helfen, aber auch zeigen sollen, wie man strukturell an das Thema herangehen kann. Zum anderen zeigen die Ergebnisse auch – ich finde es spannend und schade, dass wir nie zu dieser Debatte kommen, weil wir immer schon bei der Frage stehen bleiben, ob es eine Lohnlücke gibt –, dass es regionale Unterschiede im Lohngefüge in Sachsen gibt. Es macht einen Unterschied, ob wir über Görlitz sprechen, wo die Differenzen relativ gering sind, oder über Zwickau, wo sie überproportional groß sind. Die Erhebungen zeigen – und das wird vom allergrößten Teil dieses Plenums nicht anders gesehen –: Die Entgeltlücke ist real und muss bekämpft werden. Das Anliegen des Antrages teilen wir. Ich bin auch dankbar, dass wir die Debatte eine Woche nach dem Equal Pay Day heute hier führen. Trotz vieler guter Ansätze bleibt der Antrag bei einzelnen Punkten doch recht vage. Deshalb möchte ich jetzt gern begründen, weshalb wir den Antrag ablehnen werden, wobei ich mich sehr auf die Debatte im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes freue. Im Fokus des Antrages steht die Forderung nach Bewertungsstandards und Zertifizierungsverfahren für sächsische Unternehmen, die per Gesetz eingeführt werden sollen. Der Antrag orientiert sich dabei an einem entsprechenden isländischen Gesetz, dem Equal Pay Act. Zumindest soweit ich informiert bin, ist in Island in letzter Zeit nicht der Sozialismus ausgerufen worden. Es ist auf jeden Fall lobenswert, sich diesen Ansatz einmal genauer anzuschauen. Tatsächlich gibt es solche Bewertungstools auch bereits in Deutschland. Zuletzt hat BMW Schlagzeilen damit gemacht, dass das Unternehmen seine Lohnlücken geschlossen hat. Sie haben als erstes Unternehmen in Deutschland die höchste Zertifizierung des Fair Pay Innovation Lab erhalten. Die positive Resonanz, die darauf in der Presse folgte, zeigt: Anscheinend ist es auch wirtschaftlich ziemlich klug, das Ganze anzugehen. Um es plastisch zu machen: Unternehmen wie BMW können sich dort anmelden. Danach wird der Status quo des bestehenden Gehaltsgefüges analysiert – damit sind wir wieder bei einer strukturellen Bedingung für das Gelingen, nämlich der Transparenz über Entgelte. Bei positiver Bewertung wird dem Unternehmen ein Zertifikat verliehen, was es für Arbeitnehmer(innen) natürlich attraktiver macht, sich dort zu bewerben. Das Fair Pay Innovation Lab prüft jetzt im Rahmen eines Gutachtens des BMFSFJ – ich bin sehr froh darüber, die Bundesregierung handelt in dem Fall bereits – die Anwendbarkeit des isländischen Zertifizierungsverfahrens und die Übertragbarkeit auf die Entgeltgleichheit in Deutschland. Dies sollte meiner Meinung nach abgewartet werden. Einerseits erscheint mir eine bundeseinheitliche Regelung zielführender, andererseits haben wir die Frage, ob der Landesgesetzgeber aufgrund der bundesrechtlich getroffenen Regelung im Entgelttransparenzgesetz überhaupt tätig werden darf. Das ist zumindest nach unserer Prüfung nicht ganz eindeutig und eher zweifelhaft. Nichtsdestotrotz ist das ein Thema, über das wir im parlamentarischen Prozess der Beratung des Gleichstellungsgesetzes anhand konkreter Vorschläge sehr gern miteinander diskutieren können. Ohne Frage, wir müssen das Thema ganzheitlich auf allen Ebenen angehen. Ich schaue in Richtung Bund und auf die dringend notwendige Reform des Entgelttransparenzgesetzes. Ich schaue in Richtung EU, in der wir gerade auf eine Lohntransparenzrichtlinie warten, die im März beschlossen werden soll. Ich schaue natürlich auch nach Sachsen, wo wir über ein modernes Gleichstellungsgesetz sprechen müssen. In einem stimme ich den Antragstellern zu 100 % zu – das macht deutlich, warum Gleichstellung ein knallharter Standortfaktor für dieses Land ist –: Den Luxus, auf das weibliche Fachkräftepotenzial zu verzichten, hat Sachsen nicht. Deshalb: Gehen wir gemeinsam die Kunst der gleichen Bezahlung an! Ich danke Ihnen für die Debatte. Diesem konkreten Antrag werden wir nicht zustimmen können. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Lucie Hammecke für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion jetzt bitte Henning Homann.
