Lucie Hammecke
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein Redebeitrag wird Sie nicht überraschen, denn die Position der BÜNDNISGRÜNEN ist in den vergangenen Jahren immer wieder mal klargeworden. Aber deshalb wirklich noch einmal Grundsätzliches. Wir BÜNDNISGRÜNE stehen für eine Gleichstellungspolitik, welche Rahmenbedingungen für Chancengleichheit, für Selbstbestimmung, für soziale Gerechtigkeit schafft. Deshalb befürworten wir die freie Entscheidung von Eltern, das heißt von Müttern, das heißt von Vätern, das heißt von allen Elternteilen, ab wann und wie lange sie ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung betreuen lassen oder zu Hause betreuen möchten. Dieser Gesetzentwurf wirkt nicht im luftleeren Raum. Deshalb möchte ich kurz aus der Anhörung Susanne Köhler zitieren, die gesagt hat: „Familienpolitische Maßnahmen sollten immer darauf zielen, dass sich die Eltern die Sorge, Haus- und Erwerbsarbeit besser aufteilen und weder in die eine oder in die andere Richtung alle Verantwortung auf einer Person lastet. Das verbessert langfristig die Beziehung der Eltern zueinander sowie zu ihren Kindern und ermöglicht es beiden Elternteilen erwerbstätig zu sein.“ Denn, so wie Sie es dargestellt haben, dass alle Sachverständigen den Gesetzentwurf befürwortet haben, so war es eben doch nicht. Der Gesetzentwurf zum Landeserziehungsgeld, über den wir hier sprechen, wirkt in einer gesellschaftlichen Realität, in der wir uns befinden, und die ist eben immer noch von Geschlechterrollen geprägt – meine Vorrednerin ist darauf eingegangen –, eine Realität, in der laut Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung weiterhin nur etwa jeder zehnte Vater mehr als die zwei sogenannten Vätermonate an Elterngeld in Anspruch nimmt. Diese Realität bedeutet auch, dass Frauen im Schnitt 80 Minuten mehr Sorgearbeit pro Tag übernehmen, in der Mütter immer noch die Hauptlast der Kinderbetreuung tragen. Der hier vorgelegte Gesetzentwurf verstärkt diese ungleichen Geschlechterrollen. Das verklärte Bild der Mutter, die froh ist, nicht außer Haus zu arbeiten und als einzigen Lebensinhalt die Erziehung der Kinder und die Versorgung der Familie hat, ist völlig überholt. Familienarbeit ist nicht an das weibliche Geschlecht geknüpft, sondern die Aufgabe aller, die zusammen Verantwortung übernehmen. Frauen entscheiden sich heute sehr bewusst für einen Beruf und schließen Ausbildung und Studium besser ab als ihre männlichen Kollegen. Wie kommen Sie eigentlich auf die Idee, dass sie nicht arbeiten wollen? Ihr Entwurf sieht eine maximale Erwerbstätigkeit von nicht mehr als zehn Wochenstunden vor. Aber eine derart geringe Berufstätigkeit ist nur im Niedriglohnsektor realisierbar und weder für den Berufseinstieg noch für Karrierechancen, noch für den Ausblick auf eine Rente, mit der man gut leben kann, förderlich. Auch im Hinblick auf die arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen – Frau Kuge, ist darauf eingegangen –, die der demografische Wandel gerade in einem Bundesland wie Sachsen mit sich bringt, ist das weder zielführend noch zukunftsfähig. Um Sachsen zukunftsfest zu gestalten, müssen wir tatsächlich darüber sprechen, wie es gelingt, Familie und Beruf so in Einklang zu bringen, dass es problemlos wieder möglich ist, zurückzukehren. Die Voraussetzung für das Landeserziehungsgeld bleibt weiterhin die Nichtinanspruchnahme eines öffentlich geförderten Kitaplatzes. Die Irrwitzigkeit hinter dieser Regelung wurde einmal trefflich so formuliert: Es ist, als wenn Sie mit öffentlichen Mitteln Schwimmbäder bauen und dann Leute dafür bezahlen, dass diese sie nicht nutzen. Dabei sind Kitas so wichtig. Kitas dienen nicht nur der Betreuung und Erziehung, sie sind Bildungsorte. Frühkindliche Bildung ist ein wichtiger Faktor für die Förderung kognitiver Fähigkeiten, die Entwicklung von sozialen und emotionalen Kompetenzen und der Verbesserung der Sprachfähigkeit von Kindern. Frühkindliche Bildung und Förderung prägt die gesamte spätere Bildungsbiografie. Somit ist die Teilhabe von Kindern an Bildung in einer Kita für uns eine Grundlage, um Bildungsund Chancengerechtigkeit langfristig zu sichern. Die AfD-Fraktion rechnet mit derzeit circa 9 500 Bezieher(inne)n von Landeserziehungsgeld und abgesehen davon, dass die Nachfrage im letzten Jahr nochmal gesunken ist, mit Kosten von knapp 185 Millionen Euro. Der Gesetzentwurf ist dabei weder finanziell untersetzt noch schafft es die herbeigerechnete Freisetzung von Kitaplätzen, diese Kosten tatsächlich zu decken, noch ist der Abbau von Kitaplätzen etwas, was wir als Land ernsthaft forcieren sollten. Wir als BÜNDNISGRÜNE wollen Bildung für alle Kinder und deshalb haben wir es uns als Ziel gesetzt, in die frühkindliche Bildung und Zukunft unserer Kinder zu investieren. Dieses Jahr konnten wir durch zusätzliche Mittel im Haushaltsverfahren circa 1 000 zusätzliche Erzieher(innen) finanzieren und so eine konstante und qualitativ hochwertige Betreuung unterstützen. Wir haben eine gute Kitabetreuung in Sachsen und bauen diese etwa durch die Erhöhung der Kitapauschale weiter aus. Dass es vor Ort brennt, machen uns die Akteur(innen) immer wieder deutlich. Deshalb investieren wir an dieser Stelle. Für uns ist das Ziel familienpolitischer Maßnahmen, die Chancengleichheit für alle Kinder zu verbessern und eine bedarfsgerechte und hochwertige Betreuung in den Kitas zu sichern, um so eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Wir wollen familienfreundliche Strukturen, die es Eltern ermöglichen, problemlos in den Arbeitsmarkt zurückzukehren. Deshalb wollen wir, anstatt Millionen in das Landeserziehungsgeld zu stecken, lieber in hochwertige Kinderbetreuungseinrichtungen investieren. Daher lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Kollegin Hammecke sprach für die BÜNDNISGRÜNEN. Kollegin Pfeil spricht nun für die SPD-Fraktion. Bitte schön.
