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Valentin Lippmann

GRÜNE 15.03.2023 Sitzungen 7/67

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben als Koalition im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir versuchen wollen, das Zeugnisverweigerungsrecht dahingehend zu erweitern, dass das besondere Vertrauensverhältnis zwischen staatlich anerkannten Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie ihren Klientinnen und Klienten gestärkt und stärker geschützt wird. Das gehen wir mit diesem Antrag an, weil wir der Überzeugung sind, dass dies der richtige Zeitpunkt dafür ist, dies gegenüber dem Bund auch im Wege einer Bundesratsinitiative zu adressieren. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatten wir BÜNDNISGRÜNE im Sächsischen Landtag ein Zeugnisverweigerungsrecht speziell für Fan-Sozialarbeit und für weitere staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter gefordert. Damals gab es eine wahrlich spannende und gute Aussprache im Hohen Haus dazu, in der deutlich geworden ist, dass der Weg, den wir damals vorgeschlagen haben, auch seine Tücken hat, dass es in der damals regierenden Koalition aus CDU und SPD aber durchaus eine Offenheit für diesen Weg gab. So ist es auch entstanden, dass wir im Koalitionsvertrag vereinbart haben: Wir gehen dieses Thema noch einmal an, allerdings in der von der Kollegin Wissel bereits ausgeführten Art und Weise, nämlich für den Bereich, in dem tatsächlich ein besonders schützenswertes Vertrauensverhältnis vorliegt, also weniger pauschal. Wir haben das Vorhaben, das an Aktualität nicht eingebüßt hat, entsprechend modifiziert, sodass das Zeugnisverweigerungsrecht nur gelten soll, sofern etwas in einem ein besonderes Vertrauensverhältnis erfordernden Tätigkeitsbereich anvertraut oder bekannt gegeben worden ist. Die Notwendigkeit einer solchen Regelung zeigt sich beispielsweise – ich möchte es illustrieren – im Bereich der Fan-Sozialarbeit, in dem wir es mitunter sehr deutlich sehen. Wir schätzen und stärken gerade diese besondere Arbeit im Bereich des Fußballs regelmäßig. So hat der Landtag mit dem Doppelhaushalt deutlich mehr Gelder für die Fanprojekte zur Verfügung gestellt, da diese einen unverzichtbaren Beitrag im Umgang mit Radikalisierung im Sport und für die Gewaltprävention leisten. Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir uns über die Bedeutung der sozialen Arbeit in diesem Bereich einig sind, dann reicht Geld allein nicht aus. Dann müssen wir auch prüfen, ob mit den rechtlichen Rahmenbedingungen tatsächlich das geleistet werden kann, was wir erwarten. Dann braucht es diesen besonderen Schutz der sozialen Arbeit unter bestimmten Voraussetzungen, den wir mit diesem Antrag begehren. Gerade in Sachsen ist das Vertrauensverhältnis im Bereich der sozialen Arbeit, gerade im Bereich der Fußball-FanProjekte, in den vergangenen Jahren immer wieder einmal leicht ins Wanken geraten. Es gilt als durchaus fragil. Es hat sich gezeigt, dass das eine oder andere Anvertraute in diesem Verhältnis früher oder später doch der Ermittlungsauswertung der Polizei anheimgefallen ist. Das ist genau das, was eben nicht in diesem Vertrauensverhältnis passieren soll; denn dann sagen die Klientinnen und Klienten ganz schnell: Nein, wir wenden uns nicht an die entsprechenden Stellen, wenn wir die Besorgnis haben müssen, dass es weitergegeben werden muss. Dies geschieht nicht aus Bösartigkeit, sondern weil der rechtliche Rahmen momentan so ist. Das geforderte Zeugnisverweigerungsrecht greift hier ein und schützt entsprechend vor den staatlichen Ermittlungsmaßnahmen mit dem Ziel, Informationen aus diesem besonderen Vertrauensverhältnis zu extrahieren. Das Dilemma der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter müssen wir bei solchen Maßnahmen endlich auflösen. Einerseits sind sie nach dem Sozialgesetz dazu verpflichtet, Daten von Jugendlichen zu schützen, andererseits kann sie jede Richterin oder jeder Richter zur Aussage gerade auch gegen Klientinnen und Klienten zwingen. Das kann nicht funktionieren und bringt die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter in diesem Bereich regelmäßig in große Schwierigkeiten. Deutlich wird dies insbesondere in der Entwicklung des strafrechtlich abgesicherten Geheimnis- und Sozialdatenschutzes, der insbesondere in der Kinder- und Jugendhilfe mit umfassenden Schweigepflichten einhergeht, welche allesamt wiederum strafbewehrt sind; denn nach § 203 StGB machen sich auch staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen strafbar, wenn sie unbefugt fremde Geheimnisse offenbaren. Wir hatten diese Debatte auch in der letzten Legislaturperiode. Mit der Strafbewehrung der Geheimnisoffenbarung und dem gleichzeitig fehlenden Zeugnisverweigerungsrecht entsteht eine Situation, in der sich die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter möglicherweise sogar strafbar machen, wenn sie Geheimnisse offenbaren oder wenn sie eine Aussage zum Schutz des Vertrauensverhältnisses verweigern. Sie können sich also überlegen, welchen Straftatbestand Sie sich in bestimmten Konstellationen aussuchen. Das darf aus unserer Sicht nicht sein, weil es nicht diesem besonderen Vertrauensverhältnis, das wir erreichen wollen, genügt. Denn nur durch ein wechselseitiges Vertrauen kann zwischen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie ihren Klientinnen und Klienten ein vertrauliches Gesprächsklima geschaffen werden, in dem dann Informationen geteilt und preisgegeben werden können, die für die entsprechende Arbeit notwendig sind. Nur mit Vertrauen kann wirksame Präventionsarbeit erfolgreich sein. Die soziale Arbeit wird in diesen Fällen nutzlos, wenn die Klientinnen und Klienten Gefahr laufen, dass ihre Angaben am Ende gegen sie verwendet werden könnten, weil die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter demnächst als Zeugin oder Zeuge in einem vollkommen fremden Verfahren vernommen werden. Die geschilderte Problemkonstellation kann schlussendlich nur durch ein Zeugnisverweigerungsrecht aufgelöst werden. Eine andere taugliche oder mildere Alternative gibt es nicht. Das Zeugnisverweigerungsrecht bestimmter Berufsgruppen der sozialen Arbeit gibt es schon, insbesondere für jene, wo man bereits von einem besonderen Vertrauensverhältnis ausgeht, beispielsweise in der Schwangerschaftskonfliktberatung oder in der Suchtberatung. Der besondere Schutz für diese Berufsgruppe ist der Rechtsordnung alles andere als fremd. Auch das Kinder- und Jugendhilferecht schützt das besondere Vertrauensverhältnis wie bereits ausgeführt. Es ist an der Zeit, dass die besondere Beziehung endlich auch mit dem Zeugnisverweigerungsrecht vollumfänglich in den bestimmten Bereichen des besonderen Vertrauensverhältnisses geschützt wird. Dabei gilt es im Rahmen dieser Bundesinitiative – das sage ich ganz ergebnisoffen – auch mal grundsätzlich die Frage zu erörtern, ob – wie gegenwärtig das Strafprozessrecht, welches die Eigenschaft als berufsgeheimnistragende Person vor allem am Beruf selbst fest macht und weniger am konkret zu schützenden Vertrauensverhältnis – es eigentlich noch zeitgemäß ist oder ob hier eine grundsätzliche Neujustierung der Frage des entsprechenden Berufsgeheimnisträgerschutzes und des Zeugnisverweigerungsrechtes notwendig ist. Aber das überlasse ich den großen Auguren des Strafprozessrechtes in Berlin, sich damit zu befassen. Es soll eine spannende Materie sein, denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, da wir als Land für die StPO nicht zuständig sind, gilt es nunmehr, unseren Einfluss im Bund über den Bundesrat zu nutzen. Dort sind regelmäßig kleinere wie größere Reformen der Strafprozessordnung angedacht. Es ist jetzt auch ein guter Zeitpunkt, nachdem der Bundesjustizminister angekündigt hat, dieses Jahr das Strafrecht und das Strafprozessrecht durchforsten und lichten zu wollen. An der einen oder anderen Stelle kann man es auch noch ergänzen, nämlich im nun gegenständlichen § 53 Strafprozessordnung. Eine sächsische Bundesratsinitiative könnte sich daher gut in diesen Geleitzug einordnen und schlussendlich auch Erfolg haben. Ich hoffe, dass wir zum Wohle der sozialen Arbeit Erfolg damit haben. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag und danke den Kolleginnen und Kollegen in der Koalition, dass wir dieses kleine, aber sehr wichtige Anliegen aus dem Koalitionsvertrag noch auf den Weg gebracht haben. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE sprach Kollege Lippmann. Für die SPD-Fraktion spricht nun Frau Kollegin Kliese. Bitte schön.

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