Ingo Flemming
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche für die Regierungskoalition. Die Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN, der SPD und ich haben uns im Vorfeld zur Stellungnahme abgestimmt. Der heute zur Beratung stehende Gesetzentwurf der AfD soll das Landesplanungsgesetz in § 17 Abs. 1 so ändern, dass die Staatsregierung verpflichtet wird, einen sehr kleinteiligen, sachfremden und bis in jeden Stadtteil und Ortsteil gehenden Raumordnungsbericht zu erstellen. Zudem soll gesetzlich festgeschrieben werden, dass der Landesentwicklungsplan spätestens alle zehn Jahre angepasst wird und eine maximal fünfjährliche Berichtspflicht eingeführt werden soll. Dieses Ansinnen der AfD wird von uns als Koalition aus mehreren Gründen abgelehnt, und es sei hinzugefügt: Alles andere wäre auch nicht sachgerecht. Ich will das begründen. Erstens. Das Landesplanungsgesetz wurde zuletzt im Dezember 2022, also vor noch nicht einmal drei Monaten umfassend diskutiert und geändert. (Thomas Thumm, AfD: Wie bitte?!) Das Gesetz war Bestandteil der Haushaltsverhandlungen. Warum Sie damals diese Änderung nicht eingebracht haben, bleibt uns ein Rätsel. Zweitens. Die Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf war spannend, aber vollkommen eindeutig. Vor allem der Sachverständige Prof. Dr. Bergner, ohne Zweifel ein angesehener und überparteilicher Streiter für die Sache der Regionalplanung, (Beifall der Abg. Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU, und Volkmar Winkler, SPD) hat es in der Ausschussanhörung zum Gesetzentwurf auf den Punkt gebracht. Er sagte – und ich zitiere jetzt: „Nach meinem Verständnis sollten für eine Gesetzgebung zwei Dinge gegeben sein: Zum einen sollte eine ausreichend große kritische Masse bestehen, um eine solche Gesetzesänderung vorzunehmen oder zu rechtfertigen. Zweitens muss die Aktualität dahin gehend bestehen, dass Dinge zeitkritisch sind.“ Etwas später in seinem Beitrag sagte er: „Ich sehe bei der Gesetzesinitiative weder die erforderliche kritische Masse noch den Zeitbezug dahin gehend, dass man es jetzt in dieser Weise tun muss.“ – So Prof. Bergner. Dieser Meinung schließen wir uns vollumfänglich an. Aber auch Herr Richter vom Statistischen Landesamt sollte an dieser Stelle erwähnt werden, der insbesondere auf die angestrebte Datensammelwut des Gesetzentwurfs der AfD einging. Einerseits können die Daten in der geforderten Kurzfristigkeit nicht erhoben und ausgewertet werden. Kurzfristige Trends und Großereignisse abzubilden, konkurriert immer mit einem zweiten Ziel, nämlich der Qualität der entsprechenden Daten. Statistiken müssen vergleichbar und korrekt sein. Deshalb braucht es eine gewisse Zeit, Daten auszuwerten, zu integrieren, zu klassifizieren, zu plausibilisieren und am Ende entsprechend auszuwerten. Die Verfahren, die es hierzu gibt, sind in den entsprechenden Statistikgesetzen geregelt, und das sind regelmäßig Gesetze der Bundesebene. Außerdem geht es um die Verfügbarkeit der Daten. Grundsätzlich stehen die Daten jedem Bürger und natürlich auch dem Sächsischen Landtag sowie den Planungsbehörden zur Verfügung, allerdings nicht immer in der gewünschten Kleinräumigkeit, und das hat drei Hauptgründe. Der erste Grund ist ein rechtlicher. Um Daten zu veröffentlichen oder überhaupt zu erheben, brauchen wir gesetzliche Grundlagen. Wo wir diese nicht haben, können wir die Daten nicht entsprechend auswerten. Der zweite Punkt ist die Methodik. Wir sprechen über einen Teil von wirtschaftlicher Entwicklung und von Wirtschaftsdaten. Das sind zum großen Teil Stichprobenerhebungen. Diese lassen nur Auswertungen für bestimmte größere regionale Einheiten zu. Das bedeutet, dass auch diese nicht in einer überdimensionierten detaillierten Auflösung zur Verfügung stehen. Der dritte Punkt ist die statistische Geheimhaltung. Es ist für uns immer wichtig und notwendig, dass es keine Rückschlüsse auf Einzelangaben geben darf. Das ist das Prinzip der statistischen Geheimhaltung. An dieser Stelle wird es daher auch aus diesem Grund schwierig, kleinräumig aufzulösen. Der vierte Grund der Ablehnung: Von der AfD wird hier nun in inzwischen bekannter Weise wieder ein Problem herbeigeredet, wo es keins gibt. Die Veröffentlichungstermine der Entwicklungsberichte wurden in den ganzen letzten Jahrzehnten eingehalten und erfolgten meist in keinem größeren Rhythmus als von vier Jahren, somit unter den von der AfD geforderten fünf Jahren und den von Herrn Thumm angedrohten neun Jahren. Zumindest gab es dafür in den letzten 30 Jahren keinen Anlass, das zu befürchten. Es ist also nicht richtig, wie hier suggeriert werden soll, dass Parlament und Öffentlichkeit nicht ordentlich und transparent informiert werden. Das Argument der AfDFraktion, dass Kommunen sowie Gemeinde- und Kreisräte nicht die finanziellen Möglichkeiten zur Auswertung der gesamten Datenlage für die jeweilig zu treffenden Entscheidungen im kommunalen Bereich besäßen, ist ebenfalls falsch. Zum einen stehen fast alle notwendigen Daten kostenlos im Internet zur Verfügung, und zum anderen ist es einfach nicht möglich, alle Daten, die eventuell für einen ganz speziellen Fall benötigt werden, im Raumordnungsbericht zu bündeln. Selbst dann kann es den heutigen und auch zukünftigen Generationen von Kommunalpolitikern, die Zugriff auf bestimmte Daten für sachgerechte Entscheidungen brauchen, nicht abgenommen werden, sich damit zu beschäftigen und die entsprechenden Statistiken aufzuarbeiten. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie sehen, dass gegen den hier zur Abstimmung vorgelegten Gesetzesentwurf ausreichend sachliche Gründe sprechen, weshalb die Koalitionsfraktionen dem nicht zustimmen können. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU)
