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Thomas Thumm

AfD 15.03.2023 Sitzungen 7/67

Ich möchte nur ganz kurz ein paar Sachen richtigstellen. Herr Kollege Flemming, Sie haben natürlich recht, dass das Gesetz zur Landesplanung vor drei Monaten geändert worden ist. Damit haben Sie vollkommen recht. Wie haben Sie, die CDU, es aber gemacht? Das haben Sie nämlich nicht gesagt. Sie haben es mit dem Haushaltsbegleitgesetz gemacht, indem Sie im Haushaltsbegleitgesetz Änderungen am Landesplanungsgesetz vorgenommen haben, wonach 2 % der Landesfläche für Windkraft zur Verfügung gestellt werden. Dass Sie, die CDU, gerade bei diesem wichtigen Thema hier im Hohen Haus die öffentliche Debatte scheuen, spricht eigentlich Bände. Das ist das Erste. (Beifall bei der AfD) Zweitens will ich Ihnen sagen: Die Datenauswertungen, von denen Sie sprechen, werden ohnehin gemacht. Die regionalen Planungsverbände übernehmen auch die Raumbeobachtung. Wenn Sie einen Blick auf den Raumordnungsbericht 2015 werfen, werden Sie sehen, dass dieser aus 200 Seiten bestand. Alle signifikanten Merkmale zur Raumbeobachtung waren in diesem Raumordnungsbericht abgebildet. Der letzte Raumordnungsbericht für das Jahr 2020 hatte jedoch nur etwas mehr als 70 Seiten, weil Sie sich mit Ihren grünen Koalitionären darauf geeinigt haben, nur die Daseinsvorsorge im Freistaat zu beleuchten. Sie halten es noch nicht einmal für nötig, die Abwanderung der Jugend, die Entwicklung in den abgehangenen Regionen in Bezug auf Einwohnerentwicklung in den Raumordnungsberichten darzustellen. Ich sage Ihnen eines: Mit Verlaub, das, was Sie dort an Öffentlichkeitsarbeit zur Landesentwicklung des Freistaates Sachsen abgeliefert haben, ist eine Riesensauerei. Wahrscheinlich scheinen die Ergebnisse in der Raumbeobachtung gar nicht so gut bestellt gewesen zu sein, sonst hätten Sie sie doch veröffentlicht. Der dritte Punkt ist der Vorwurf, dass wir in die Selbstverwaltung der Gemeinden eingreifen würden. Das ist eine absolut bösartige Unterstellung. Wir fordern – ich erkläre es Ihnen noch einmal – mit unserem Gesetzentwurf, in den kreisfreien Städten die Stadtbezirke in den Raumordnungsbericht mit aufzunehmen, weil diese Stadtbezirke mehr Einwohner haben als so manche Mittelzentren in den ländlichen Regionen. Es ist von entscheidender Bedeutung, auch – das sage ich klar und deutlich – in Bezug auf die Migration den Fokus darauf zu legen, wie sich der Ausländeranteil in einigen Stadtteilen wie von Dresden, zum Beispiel in Prohlis, entwickelt. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Aber das wissen die Dresdner!) – Das wissen die Dresdner, aber wir wissen es nicht. Wir sind hier das Kontrollorgan. Es ist nicht unsere Aufgabe zuzusehen, wie sich einzelne Stadtteile in unseren großen Städten immer mehr zu Hotspots von Gewalt entwickeln und zu sozialen Brennpunkten werden. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Überlegen Sie mal, warum! – Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Dem gilt es hier als Landesgesetzgeber vorzubeugen. Das muss in den Ordnungsbericht aufgenommen werden, meine sehr verehrten Damen und Herren. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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