Hanka Kliese
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist längst überfällig, dass wir einer 50 Jahre alten Forderung nachkommen und endlich Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter mit dem Privileg des Zeugnisverweigerungsrechtes ausstatten. Wir bringen den Menschen dieser Berufsgruppe damit das Vertrauen entgegen, das ihnen zusteht oder noch besser, das Vertrauen, das sie verdienen. Tagtäglich stellen engagierte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter und Streetworker in unseren Städten in Suchtberatungsstellen und Jugendklubs unter Beweis, dass ihnen dieses Vertrauen gebührt. Ihre Arbeit ist integraler Bestandteil für das Funktionieren unserer Gesellschaft. Es ist eine Arbeit, die ohne Vertrauen und den Aufbau von vertrauensvollen Beziehungen nicht funktionieren könnte. Sie arbeiten anwaltschaftlich. Das ist ein Kernbestandteil ihres eigenen Handelns und damit ihres Beitrags zum gelingenden Alltag ihrer Adressaten. Das tun sie sehr verantwortungsvoll. Dies möchte ich noch einmal anhand von zwei Beispielen aus dem Bereich der sozialen Arbeit aufzeigen. Schauen wir uns die Situation in einer Jugendwohngruppe an. Hier sind häufig Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter die einzigen noch verbleibenden Anker für die Jugendlichen, da oft ein Bruch mit dem Elternhaus stattgefunden hat. Kommt es hier zu einem weiteren Vertrauensbruch durch die Preisgabe von vertraulichen Informationen an Behörden, so könnten die Jugendlichen gänzlich ihren Halt verlieren. Es besteht die Gefahr, dass sie vollständig aus dem sozialen Netz herausfallen. Oder denken wir an das Aussteigerprogramm, das sich an Aussteigerinnen und Aussteiger richtet, die sich von verfassungsfeindlichen Strukturen lösen möchten. Das Programm möchte sie bei einem Neustart in unserer Gesellschaft unterstützen. Wie soll hier eine vertrauensvolle Beziehung zwischen einem zum Beispiel ehemaligen Rechtsextremisten, der mit seiner Vergangenheit gebrochen hat, und dem Sozialarbeiter wachsen, wenn der Beteiligte stets Sorge tragen muss, dass die Ermittlungsbehörden bei ihm an der Tür klopfen könnten? Die Ausweitung der Schweigepflicht auf die Berufsgruppe der Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter ist aus drei Gründen eine Chance für unsere Gesellschaft. Erstens ist es wichtig, dass wir unsere Fachkräfte umfassend schützen und Strukturen schaffen, die sie für die professionelle Ausübung ihres Berufes benötigen. Die Änderung des § 53 bedeutet Wertschätzung von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern und ihres verantwortungsvollen Berufs genau wie bei denjenigen Kolleginnen und Kollegen im Haus, die als Anwälte tätig sind und auch ein funktionierendes Vertrauensverhältnis benötigen. Wir stärken den Berufsstand auch, denn nach § 203 sind staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter zur Verschwiegenheit mit Blick auf Geheimnisse verpflichtet, die ihnen anvertraut werden. Durch die Anpassung wird diese Verschwiegenheitsverpflichtung nochmals aufgewertet. Natürlich gibt es auch Sorge, dass die Strafverfolgung durch die Ausweitung des Paragrafen erschwert werden könnte. Hierfür gibt es jedoch keine Indizien. Schon jetzt sind Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Stichwort staatliches Wächteramt, in der Pflicht, im Falle einer sich abzeichnenden Bedrohung zu handeln. Von dieser Pflicht werden sie durch die Ausweitung des Zeugnisverweigerungsrechtes nicht befreit, das heißt, dass sie auch weiterhin im Falle sich abzeichnender Selbstgefährdung ihre Adressaten oder bei einer durch andere drohenden Gefahr tätig werden müssen, um Gefahr abzuwenden. Es ist wichtig und richtig, dass wir als Koalition heute die Staatsregierung beauftragen, sich für die Anpassung des § 53 auf Bundesebene einzusetzen. Damit machen wir einen großen Schritt auf dem Weg zu besseren Arbeitsbedingungen für engagierte Menschen in diesem Berufsfeld. Für einen solchen Antrag gäbe es wohl kaum einen besseren Moment. Auf Bundesebene gibt es Pläne für eine große Reform der Strafprozessordnung. Noch in diesem Jahr wird mit der Vorlage des Referentenentwurfs durch das Bundesjustizministerium gerechnet. Unser Antrag zur Reformierung kann dabei ein wertvoller Impuls für die moderne Rechtsstaatlichkeit sein und trägt dafür Sorge, dass der wertvollen Arbeit von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern Respekt und Anerkennung zukommt, wie es ihnen gebührt. Zum Schluss möchte ich noch kurz dezidiert den Blick auf die Landesebene Sachsen richten. Ich möchte betonen, dass es mit einer Anpassung des § 53 allein nicht getan ist, wenn es um gute Arbeitsbedingungen geht. Es ist an uns allen dafür Sorge zu tragen, dass dort, wo der Freistaat soziale Arbeit beauftragt, die Menschen angemessen behandelt werden müssen, gute Arbeitsstrukturen brauchen, etwa im Austausch mit den Ämtern und Kommunikation mit ihnen stets auf Augenhöhe stattfinden muss. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die SPD-Fraktion sprach Kollegin Kliese. Nun spricht für die Fraktion der AfD Kollege Ulbrich. Bitte schön.
